BUSKEISMUS

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Bericht
LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, 07. Dezember 2006

Rolf Schälike - 08.12.06

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

Anstelle einer Einleitung

Eingeleitet wurde die repressivere Rechtssprechung bei Meinungsäußerungen durch frühere Akteure eines diktatorischen Staates: Gregor Gysi und Manfred Stolpe. Beide haben nicht begriffen, dass sie in ihren obsiegten Persönlichkeitsrecht-Prozessen zutiefst das Persönlichkeitsrecht der Beklagten - Bärbel Bohley, Freya Klier, Lehmann-Brauns und vieler andere -  missachteten.

Die Geschichte eines Unrechtstaates aus eigener Erfahrung sehr gut kennend, möchte ich die Herren Richter Buske und Mauck sowie die Anwaltskanzlei Dr. Schertz davor warnen, zu denken, dass, sollte das Recht auf Meinungsäußerung und auf identifizierbare Berichterstattung über Zivilprozesse endgültig unterdrückt sein, werden die beiden Richter, und nicht nur diese, persönlich darunter leiden müssen. So war und ist der Gang der Geschichte. Viele der heute von ihnen verurteilte werden Macht bekommen und sich rächen. Berichten wird man darüber nicht dürfen.

Zur Klarstellung: Solche Menschen, wie der Betreiber von www.buskeismus.de,   www.mein-parteibuch.de und die Mehrzahl aus Bloggersdorf sind es ebenfalls nicht. Zu suchen sind diese Menschen in der radikalen Szene, unter den radikalen Sekten und in der Wirtschaft.

Die Demokratie und der Rechtsstaat müssen immer wieder verteidigt werden. Versuchen, mit rechtsstaatlichen Mitteln, den Rechtsstaat zu Grunde zu richten, muss entschieden entgegen getreten werden.

Maulkorb für die Junge Welt                      

Sache: Gerhard Lehmann ./. Junge Welt 27 O 722/06 und 27 O 1139/06.
RA Schertz pp. - RA Dominik Höch . /. RA Johannes Eisenberg
Ort: Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, Raum 143, 12 Uhr
Zeit: Donnerstag, 7.12.2006

Von Marcel Bartels - Blogbetreiber von "Mein Parteibuch"  - etwas korrigiert und ergänzt.

Dass ich zum Landgericht Berlin gefahren bin, war keine verschwendete Zeit. Die von mir gestern angekündigte Widerspruchsverhandlung zu einstweiligen Verfügungen des 1. Kriminalhauptkommissars (KHK) Gerhard Lehmann gegen den Verlag 8. Mai GmbH als Herausgeber der Tageszeitung “Junge Welt” war ein echtes Spektakel, dass, wie der jungen Welt von heute zu entnehmen ist, leider mit einer verheerenden Niederlage für die Pressefreiheit in Deutschland geendet hat.

Als Vorbemerkung zu diesem Prozessbericht möchte ich anmerken, dass ich als Prozessbeobachter, obwohl ich die öffentliche Verhandlung besucht habe, über die Rechtsstreitigkeit insgesamt nur schlecht informiert bin. Aufgrund der in Deutschland herrschenden Geheimhaltungsregeln von Schriftsätzen in gerichtlichen Streitfällen, fällt es mir schwer, den Rechtsstreit im Detail nachzuvollziehen und richtig wiederzugeben. Etwaige Ungenauigkeiten und Verfälschungen in meinem nachfolgenden Prozessbericht bitte ich mir deshalb nachzusehen. Sollten Sie als Leser genauere Kenntnis vom Sachverhalt haben, so bitte ich Sie, mich dazu formlos zu informieren, damit ich das entsprechend richtig stellen kann.

Hier nun mein Bericht:

Die Verhandlung war so gut besucht, dass es nicht einmal für alle Zuschauer Sitzplätze gab. Überrascht war ich, dass nicht nur eine, sondern gleich zwei Sachen Gerhard Lehmann gegen den Verlag 8. Mai auf der Terminrolle standen.

Der Gegenstand der einen einstweiligen Verfügung - 27 O 722/06 - war ein Bericht der Jungen Welt vom 23.02.2006, wo nach einer Gegenüberstellung, bei der der Deutsch-Libanese Khaled El-Masri Gerhard Lehmann mit 90prozentiger Sicherheit als "Sam" wieder erkannt hat, die Junge Welt sich mit dem bisherigen Wirken von Gerhard Lehmann und seine bemerkenswerte Zusammenarbeit mit dem deutschen Staatsanwalt Detlev Mehlis in einer für ihn nicht vorteilhaften Art und Weise auseinandergesetzt hat.

Die zweite einstweilige Verfügung  - 27 O 1139/0 - hatte etwas in der Richtung zum Gegenstand, dass die Junge Welt über ihre Rechtsstreitigkeiten mit Gerhard Lehmann nichts mehr berichten darf.

Der Kommissar des Bundeskriminalamtes (BKA) wurde vertreten durch die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, für die Anwalt Dominik Höch ans Pult gegangen ist, die Junge Welt durch die mir bereits wegen einer Entscheidung gegen die Pressefreiheit bekannten Kanzlei Eisenberg & Dr. König, für welche Rechtsanwalt Eisenberg, wie gewohnt, sich lautstark zu Wort meldete.

Nachdem die Rechtsvertreter sich gleich zu Beginn mehrfach Pöbelei vorwarfen und ins Wort gefallen waren, einigten sich die Vertreter unter Anleitung von Richter Mauck, der das als Kindergarten bezeichnete, darauf, sich in der Verhandlung nicht mehr gegenseitig ins Wort zu fallen.

Der erste sachliche Verhandlungspunkt betraf eine eidesstattliche Erklärung des Verfügungsklägers, in der er behauptete, erst Mitte Mai von dem Artikel vom 23.02.2006 in der Jungen Welt Kenntnis erlangt zu haben. Rechtsanwalt Eisenberg wies darauf hin, dass diese eidesstattliche Versicherung sehr unpräzise und deshalb unglaubwürdig sei.

Da eine Einstweilige Verfügung eine vereinfachte Eilentscheidung ist und lediglich dann erlassen werden darf, wenn der Verfügungskläger Eilbedürftigkeit nachweist, lag der Verdacht nahe, dass die eidesstattliche Erklärung bewusst bezüglich des Datums der Kenntnisnahme vom Artikel unpräzise gehalten war, weil deshalb die mögliche Straftat eines Meineides nur schwer zu verfolgen sei. Was die Glaubwürdigkeit des Verfügungsklägers betrifft, wurde später Bezug auf den Richter des Labelle-Prozesses, Peter Marhofer, genommen, der gemeint haben soll, Detlev Mehlis und sein Sonderermittler Gerhard Lehmann hätten gelogen wie gedruckt. Dazu kann ich nichts sagen. Es braucht nicht zu stimmen.

Im weiteren Verlauf machte Rechtsanwalt Eisenberg lautstark klar, dass die Junge Welt am 23.02.2006 allen Grund gehabt, Gerhard Lehmann näher zu beleuchten. Gerhard Lehmann sei einer der prominentesten Terroristenjäger Deutschlands, und bereits bei Richtern und Staatsanwälten durch Unwahrheiten aufgefallen.

Wenn dann jemand, der entführt und gefoltert wurde, weil ihn die Entführer für einen Terroristen hielten, Gerhard Lehmann als seinen Peiniger Sam mit einiger Sicherheit wieder zu erkennen glaubt, dann rechtfertige das durchaus eine Verdachtsberichterstattung zu Gerhard Lehmann. Auch sei, sinngemäß wiedergegeben, das Einholen einer Stellungnahme von Gerhard Lehmann entbehrlich, weil kaum zu erwarten ist, dass jemand, der einer Straftat verdächtigt wird, diese dann ohne Umschweife zugeben würde, wenn er dazu befragt würde.

Der Rechtsanwalt des Klägers behauptete hingegen, Gerhard Lehmann lege Wert darauf, bei jedem Bericht klarzustellen, dass er nicht "Sam" sei. Gern tue ich hiermit Gerhard Lehmann den Gefallen:

Gerhard Lehmann legt Wert darauf, dass seine Behauptung wiedergegeben wird, nicht "Sam" zu sein.

Glaubwürdiger macht Gerhard Lehmann das jedoch in meinen Augen keineswegs. Merkwürdig war auch, dass die Junge Welt gern ein Hauptsacheverfahren wollte, Gerhard Lehmann dieses jedoch nicht eröffnet hat, obwohl er dort Gelegenheit hätte, alle falschen Verdächtigungen auszuräumen. Die Behauptung von Gerhard Lehmann, er habe zu den für die Begehung der Straftat der unterlassenen Hilfeleistung Urlaub gehabt, wirkte auf mich wie eine völlig unglaubwürdige Schutzbehauptung.

Rechtsanwalt Dominik Höch von Gerhard Lehmann behauptete, dass Gerhard Lehmann, der offiziell im Rahmen seines Jobs früher öfter im Libanon tätig war, nie wegen einer Straftat verurteilt wurde, und das, was irgendein Staatsanwalt über ihn öffentlich sagt, völlig nebensächlich sei. Dem konnte Rechtsanwalt Eisenberg entgegnen, dass Gerhard Lehmann durch den Untersuchungsausschuss des Bundestages keineswegs rein gewaschen worden sei, sondern dass der frühere BGH-Richter und jetzige Abgeordnete Wolfgang Nešković, der auch Mitglied der parlamentarischen Kontrollkommission der Geheimdienste ist, die mögliche Rolle von Gerhard Lehmann nochmals genauer prüfen will.

Spannend wurde der Teil des Vortrages von Rechtsanwalt Dominik Höch, als er Rechtsanwalt Eisenberg vorwarf, die Wahrheit doch selbst genau zu kennen, weil er zwei Beamte des BND vertrete, die vor dem BND-Untersuchungsausschuss des Bundestages als Zeugen aussagen mussten. Der Vortrag dieser Tatsache gefiel Rechtsanwalt Eisenberg allerdings gar nicht, und benutzte in seiner Gegenrede dazu auch das Wort Verleumdung.

Nach diesem Sachvortrag der Anwälte würde ich am liebsten Glauben, die Erklärung dafür, dass die einstweilige Verfügung, gegen die nun Widerspruch eingelegt wurde, überhaupt ergangen war, wäre gewesen, dass der Richter beim Durchwinken der einstweiligen Verfügung möglicherweise seine Lesebrille vergessen hatte.

Die erste Einstweilige Verfügung 27 O 722/06 v. 22.06.06 erschien vollkommen absurd, und so hat das Gericht später verkündet, sie sei aufgehoben.

Die zweite Einstweilige Verfügung wurde jedoch nicht aufgehoben, sondern bestätigt.

Damit ist der Jungen Welt nun anscheinend jegliche Berichterstattung über ihre rechtliche Auseinandersetzung mit Gerhard Lehman verboten. Hier scheint es um den 09. September 2006 gegangen zu sein. Der Rechtsanwalt des Klägers brachte seine Auffassung zum Ausdruck, dass über privatrechtliches Vorgehen überhaupt nicht berichtet werden darf. Für seinen Vortrag, dass die Zeitungen Gerhard Lehmann, der mit dem Fall El-Masri nichts zu tun habe, mal in Ruhe lassen sollten, erntete er schallendes Gelächter aus dem Publikum.

Rechtsanwalt Eisenberg entgegnete dem zutreffend, dass diese Einstweilige Verfügung praktisch jedwede Berichterstattung unmöglich mache. Gerhard Lehmann begehrte unverschämter weise ein Schmerzensgeld für die ihm nicht genehmen Artikel, und dies solle die Öffentlichkeit schon erfahren dürfen. Der beanstandete Artikel sei jedoch in erster Linie eine massive Kritik am Gericht gewesen. Es gehe nicht an, dass das Gericht auf diesem Wege kritische Berichterstattung über das Gericht selbst verbiete.

Das Gericht mag offensichtlich keine Kritik am Gericht und hat die Einstweilige Verfügung bestätigt, mit der kritische Berichte zu den großartigen Erfolgen von Gerhard Lehmann beim Landgericht Berlin praktisch unmöglich werden. Ich meine, hier sollte nun sofort eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beantragt werden, mit der der Maulkorb aufgehoben wird.

Wenn das Gericht wirklich eine Geheimjustiz in Deutschland will, dann möge es, wie ein Zuschauer mir gegenüber treffend anmerkte, bitte auch zu den Entscheidungen wie das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) in einen Keller gehen.

03.05.07:  Pressemitteilung  Achtung! Die Pressemitteilung enthielt Fehler.
Das Kammergericht hob die Verfügung über das Verbot der Berichterstattung über die zivilrechtliche Auseinandersetzung auf. 10 U 20/07
Der Kläger nahm seine Berufung gegen die Aufhebung der Einstweiligen Verfügung zurück. 10 U 251/06 

Berichtigung

13.05.09: Das Kammergericht teilt Herrn Schälike mit:

Richtig ist, dass gegen die Entscheidung des LG Berlin zum Aktenzeichen 27 O 722/06 Berufung zum Kammergericht, Az. 10 O 20/07 eingelegt wurde, diese jedoch am 03.05.07 zurückgenommen wurde.

Gegen das Urteil des LG Berlin v. 07.12.06 Az. 27 O 1139/06 wurde auch Berufung eingelegt.. Hier kam es zum Urteil des Kammergerichts, Az. 10 U 251/07 d, welches auf die Berufung des Verfügungsbeklagten das Urteil des LG Berlin dahingehend änderte, dass die einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 19.10.06 aufgehoben und der auf deren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen wurde.

Einige Berichte im Internet

  • Marcel Bartels - Maulkorb für die Junge Welt vom Landgericht Berlin, Zivilkammer 27 - mit einem Dutzend Kommentaren; Dieser Bericht wurde hier fast 1:1 übernommen

  • R-Archive - Eindrücke von der Verhandlung von Ewald T. Riehtmüller

  • Junge Welt - Bericht

  • Heise - Telepolis - Kein öffentliches Interesse von Peter Nowack

  • German American Law Journal - Agent Lehmann Censorship

  • Lawblog - Gericht verbietet Prozessberichte von Udo Vetter; mit mehr als einem Dutzende Kommentaren

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 09.12.06
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