BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 22. Dezember 2006

Rolf Schälike - 27.12.2006

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 22.12.2006

Zukunft 2007

Strafbewehrt abgegebene Unterlassungserklärungen mit über das vom Gericht als notwendig betrachtet, hinausgehende Verbotsverpflichtungen werden vom Landgericht Berlin nicht anerkannt.

Ergebnis: In die Taschen der Abmahnanwälte fließen zu Unrecht Gelder. Das Gericht erweist sich als Arbeitsbeschaffer dieser Anwälte und demonstriert noch einmal, wie Unrecht funktioniert.

Die Pressekammer des Landgerichts Berlin lehnt es ab, dass Gelder in die Staatskasse fließen, weil angeblich vom Gesetz nicht vorgesehen.

Es gibt 2007 einen Ausweg: Knast oder Mund halten.


Zukunft 2007
Lurusa Gross

Gegendarstellung

In der Bild-Zeitung vom 9. November berichten Sie auf Seite 12 über uns: "Hannelore Hoger (65) vom jungen Freund (40) verlassen? Er soll jetzt mit einer 34-jährigen glücklich sein." Hierzu stellen wir fest: Tatsächlich sind wir bereits vor über zwei Jahren auseinander gegangen. Herr Gerlich ist auch nicht mit der genannten Frau zusammen."
Berlin, den 27.11.2006

Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz für Hannelore Hoger und Siegfried Gerlich.

Frau Hoger und Herr Gerlich haben Recht. Die Redaktion.

Kommentar: Bis heute kannte ich Frau Hoger nicht und wusste auch nicht, dass Herrr Gerlich ihr Liebhaber gewesen war.
Dank Anwalt Dr. Schertz weiß ich jetzt, dass Frau Hoger die Kommissarin "Bella Block" im ZDF spielt, 65 Jahre alt ist, und mit 63 eine Liebschaft mit einem 38-jährigen hatte. Ich weiß jetzt auch, dass der Liebhaber, der Pianist Herr Gerlich - ein Freund von mir - gewesen war, dessen Liebschaften mich bis heute nicht interessierten und auch weiterhin nicht interessieren.

Erneut wird bestätigt, dass Fragestellungen auch verboten werden können, und dass Gegendarstellungen das Gegenteil erreichen, was den Beteiligten von ihren Anwälten eingeredet wird.

 

Beckenbauer vs. Heinrich Bauer Verlag - Was verboten ist, muss erraten werden

Die Sache 324 O 748/06 - Beckenbauer vs. Bunte zeichnete sich aus wegen des Auftritts des Anwalts Dr. Engels.

Der Vorsitzende gleich zu Beginn:

Wir haben es Ihnen [Anwalt Dr. Engels] zu verdanken, dass wir so fein werden müssen.

Ansonsten entscheiden wir holzschnittartig.

Sie haben einen Teilwiderspruch und einen Kostenwiderspruch eingelegt.

Der Kostenwiderspruch betrifft die Textunterlassung. Da ist es so, dass Sie nur mit § 93 der ZPO an die Sonne kommen können.

Da stellt sich die Frage so, ob Frau Beckenbauer ans Gericht gehen musste.

Sie monieren, dass Frau Beckenbauer Privatschutz genießt, aber nicht das Persönlichkeitsrecht.

Wir haben den Grundsatz, dass der Verlag selbst wissen muss, was er zu unterlassen hat. Mundgerecht können wir nicht vorgehen.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Wir möchten wissen, welche Tatsachen bestritten werden.

Ansonsten müssen wir raten.

Es gibt viele Möglichkeiten, was falsch sein könnte. Wir können uns nicht daraus einlassen. Das ist auch die Grundlage des ZPO-Kommentars von Zoller.

Man muss wissen, was beanstandet wird.

Dem widersprach die Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Das Persönlichkeitsrecht ist doch ... .

Es war eine Spekulation, was bei Beckenbauer alles läuft.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Ein Abmahnung [ohne konkrete Formulierungen] und dann mit kollegialen Grüßen, reicht nicht.

Der Vorsitzende:

Zoller ist ein rechtes Pfund.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Hier haben wir viele Gründe. Wir wissen es nicht. Wir können deswegen keine Unterlassungserklärung abgeben.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Ziffer B. Hat sich nach einer Wohnung umgeschaut. Nicht zum Vermieten, sondern für sich selbst. Der Text verletzt die Privatsphäre.

Wir haben keinen Hinweis erhalten, dass wir falsch abgemahnt haben.

Erhalten dann die Kosten.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Alle Rechtsverletzungen zu unterlassen ... . Persönlichkeitsrecht ist zu weit.

Das Privatrecht ist konkreter. Der Wohnbereich ist kein Privatrechtsverstoß. Kann mich nicht darauf einlassen.

Richter Dr. Weyhe:

Es ist keine Rechtsberatung.

Hier geht es um den Sachverhalt. Es ist eine Veröffentlichung.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Was denn? Was soll ich tun?

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Sie müssen recherchieren.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Wir haben recherchiert. Die Berichterstattung ist im Kern wahr.

Jetzt wissen wir es. Ob es stimmt, wissen wir nicht.

Er sucht sich keine eigene Wohnung.

Der Vorsitzende:

Aus den Gründen in der Antragsschrift ... .

Im Ergebnis ist es präzise genug.

Jetzt kommen wir zum Widerspruch bezüglich der Bilder.

Die Wiederholungsgefahr ist entfallen durch Abgabe der Unterlassungserklärung.

Der Antragsteller könnte das Verfahren für erledigt erklären.

Machen wir einen Kostenvergleich. Kosten des Erlassverfahrens bei dem Antragsgegner. Hinsichtlich des Widerspruchsverfahrens, welches wir heute verhandeln, Kosten aufheben.

Die Antragstellerin hatte eine Frist gehabt, die Sache für erledigt zu erklären. Hat sie nicht getan. Also die Kosten bei der Antragstellerin.

2/3 bei der Antragstellerin, 1/3 bei dem Antragsgegner.

Zum Streitwert müssen wir uns äußern. War außer Rand und Band gewesen.

Müssen wir deutlich ´runtersetzen auf 23.000,00. Streitwert des Widerspruchsverfahrens auf 4.537,29 EUR.

Super, no?

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Außer, dass der Streitwert hochgetrieben wird. Der nächste Fall Bohlen, welcher ... ist.

Habe Vollwiderspruch eingelegt. Müssen Sie festgestellt haben. Damit auch gegen die Erlassentscheidung.

Kosten insgesamt.

927 haben Sie Recht, aber ... .

Ich habe Vollwiderspruch eingelegt. Heute nicht begründet.

Richter Dr. Weyhe:

... .

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Sie wissen genau, man kann es nicht trennen.

Der Vorsitzende:

Ja ... .

Machen wir immer so. Wenn wir eine Einstweilige Verfügung erlassen haben und der Antragsteller erklärt es für erledigt, machen wir keine neue Kostenentscheidung, weil diese zu kompliziert ist.

Die Verlage wollen eine klare Linie. Die machen wir jetzt.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Wir wollten einfach mal testen. Habe Vollwiderspruch ... .

Könne Sie [Buske] nicht ... .

Der Vorsitzende:

Können wir schon, aber ob es Rechtens ist?

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Ich denke Sie entscheiden nach Recht?

Der Vorsitzende:

Aber, wenn wir es nicht merken?

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Schöner Ausbildungsfall.

Anwältin Frau Dr. Vendt:

Erkläre ... für erledigt.

Der Vorsitzende:

Die Antragstellerin erklärt den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung für erledigt.

Der Antragsgegner erklärt: Ich schließe mich dieser Erledigungserklärung an.

Die Parteien stellen wechselseitige Kostenanträge.

Machen wir nicht einen Vergleich?

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Wir machen das nicht. Zum Testen und aus Spaß.

Der Vorsitzende:

Weshalb erklärt die Mandatschaft nicht auch 1.2 für erledigt? Nicht für den Text, sondern für das Bild.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Grundsatz: Nur so viel, wie vorgeschrieben.

Man tut nur das, wozu man verpflichtet ist. Wozu sollen wir uns zu mehr verpflichten, als nötig?

Richter Dr. Weyhe:

Weil es nicht stört.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Das ist Quatsch. Das bringt auch nicht mehr Rechtsschutz.

Der Vorsitzende:

Soll mehr Klarheit verschaffen.

Vierter Satz wird verboten, der zweite Satz wird erlaubt.

Dann kann der Eindruck entstehen ... .

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Wäre der Streitwert niedriger, wäre das auch gut.

Der Vorsitzende:

Der Antragsgegner beantragt im Übrigen, die Kosten dem Antragsteller aufzuerlegen.

Beschlossen und verkündet.

Die Entscheidung erfolgt am Schluss ... .

am Mittwoch, den 27.12.06, 12:00 in der Geschäftsstelle.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Am Schluss der Sitzung wäre großzügig.

27.12.06 (Geschäftsstelle, 12:00; Richter Dr. Weyhe): Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 10.10.06 wird im Kostenpunkt bestätigt.
Von den weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller 2/3, der Antragsgegner 1/3.
Der Streitwert wird festgelegt auf 4.537,29 EUR.
Der Streitwert des Erlassungsverfahrens wird herabgesetzt auf 23.000,00 EUR.

 

Bohlen vs. Heinrich Bauer Verlag - wieder obsiegt Anwalt Dr. Engels

In Sachen 324 O 791/06 Bohlen vs. Heinrich Bauer Verlag war wieder der Auftritt des Anwalts Dr. Engels spannend.

Der Vorsitzende:

Haben Bohlen gegen Heinrich Bauer Verlag im Angebot. Schon wieder ein Teilwiderspruch.

Wir halten den Teilwiderspruch für unbegründet. Auf den ersten Blick hat dieser Erfolg.

Wenn A gegen B einen Anspruch von 10.000,00 EUR hat, und B zahlt 2.000,00 EUR, dann sind 8.000,00 begründet.

2.000,00 wären unbegründet.

Dass es bei einem Unterlassungsanspruch anders aussieht, möchte ich an folgendem Beispiel erklären:

Verboten werden sollen drei Fotos. B (Müller) veröffentlicht ein viertes Foto. Es fällt unter die Unterlassungserklärung.

Herr Müller gibt eine Eidesstattliche Versicherung ab, er arbeite nicht schwarz und verdiene nicht 5.000,00 EUR, sondern lediglich 3.000,00 EUR.

Es kommt die zweite Einstweilige Verfügung.

Herr Müller gibt eine zweite Eidesstattliche Versicherung ab, er arbeite nicht schwarz und verdiene nicht 3.000,00 EUR, sondern lediglich 1.000,00 EUR.

Jetzt platzt der Kragen.

Da werden aus den 5.000,00 EUR die 3.000,00 nicht 'rausgenommen.

Kann sein, dass er überhaupt nicht arbeitet.

Jetzt kommt der Hauptteil meines Weihnachtsgeschenkes:

Der Leistungsanspruch ist ko ... verringert sich nicht.

Wird eine Unterlassungsanspruch geändert von Nichtstun auf eine zeitlich oder volle oder teilweise Nichteinhaltung, so mindert sich der Anspruchswert nicht.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Das Spannende ist beim Wettbewerbsrecht. Man gibt etwas ab für den Vertrieb aber nicht für die Vervielfältigung.

Das ist die gängige Praxis.

Richter Dr. Weyhe:

Für die zeitliche Begrenzung genügt das nicht.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Für einen Teil haben wir die Unterlassungserklärung abgegeben. Wir haben einen Vertrag geschlossen, welcher diesen Teil regelt.

Die schöne Geschichte, die Sie [Herr Buske] erzählt haben, ist nicht so.

Wir haben nicht anders berichtet.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Es geht um die Auslegung des Tenors unter Zugrundelegung des Antragsschrift.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Wenn Sie Ihren eigenen Antrag einschränken.

Der Vorsitzende:

Null ist er nicht wert. Hat ja angenommen.

Richter Dr. Weyhe:

Teilleistungen führen nicht zur Erfüllung.

Der Vorsitzende:

Es ist Weihnachten, steht vor der Tür.

Wie viel sind Sie bereit, entgegenzukommen?

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Null.

500,00 EUR.

Der Vorsitzende:

Ist doch hübsch.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Es ist kollidierendes Recht.

Der Vorsitzende:

Dass Sie uns noch veräppeln.

Was ist mit dem Rest passiert?

Kosten teilen, weil Weihnachten ist?

Warum alles so kompliziert machen wollen, wo alles auch so schon so kompliziert ist?

Kosten des Widerspruchsverfahrens 500,00 EUR. Die Gebühren ... .

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Wenn, dann insgesamt. Bin Diener eines Herren.

Pause. Anwälte gehen aus dem Gerichtssaal.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

.... . Habe wieder den schwarzen Peter. Bohlen trägt die Kosten. Unsere Kosten. Es geht ums Prinzip.

Richter Dr. Weyhe:

Vielleicht etwas drohen?

Der Vorsitzende:

Sollen wir entscheiden?

3/4 und 1/4. Verfügungsverfahren übereinstimmend für erledigt erklären.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Die Frage ist rechtlich interessant.

Der Vorsitzende:

Der Senat sieht den Streitwert vielleicht höher.

Ohne Erledigungserklärung hätte der Widerspruch Erfolg.

Es geht um 40,00 EUR.

Den Streitwert ´runtersetzen auf 100,00 EUR.

Die Parteien erklären das Verfügungsverfahren übereinstimmend für erledigt und schließen ohne Präjudiz den folgenden Kostenvergleich:

1. Die Kosten des Erlassverfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von 10.000,00 EUR zu.

2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von 500,00 EUR zur Last.

Vorgelesen und genehmigt.

 

Bedanken uns ganz toll.

 

Hans-Jürgen Uhl vs. Spiegel - fließender Maßstab - VW-Uhl hat verloren

 

Wir erinnern uns an die vielen Verfahren in Hamburg, eingeleitet von Hans-Juergen Uhl.

08.08.06: Verhandlung gegen das Magazin Focus vor dem HansOLG. Focus unterlag.

11.08.06: Erste Verhandlung gegen den Spiegel in der heute weiter verhandelten Sache 324 O 406/06 - Bericht.

05.09.06: Das HansOLG bestätigte das Buske-Urteil im analogen Verfahren gegen das Magazin Stern.

Inzwischen ist etwas Neues passiert:

An diesem Freitag wurde die Sache 324 O 406/06 Hans-Jürgen Uhl vs. Spiegel erneut verhandelt.

Der Vorsitzende:

Kann sein, dass wir die angegriffene Berichterstattung für zulässig halten.

Hinweisbeschluss ... . Fließender Maßstab.

Die Antragsgegnerin ist doch den Anforderungen gerecht geworden.

Gebauer ... unglaubwürdig. Die Staatsanwaltschaft hat die Aussagen jedoch für den Anfangsverdacht genommen.

Frau Glaser sei unglaubwürdig, doch eine Anknüpfung sei es.

Für die Kostenerstattung gibt es gar keine Darlegung.

Hat Prostituierte in Anspruch genommen.

Dem OLG-Urteil liegt das Urteil von uns zu Grunde. Es ist anders zu beurteilen.

Hier haben wir keine genauen Festlegungen.

Der Kläger hatte keine Möglichkeit zu einer Stellungnahme.

Die hier angegriffene Berichterstattung war ohnehin an der Grenze. Wolfsburger Liebesspiele.

Doch nach all dem, was nun alle wissen.

[Ausgehen müssen wir] vom fließenden Maßstab, über den wir alle sprechen.

... drehen [das Mäntelchen] nach dem Wind ... .

Wir sagen das, was wir gerade denken.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Alle Zeugen sind unglaubwürdig. Verstricken sich in Widersprüche.

Außerdem wurde alles aus den Zeitungen entnommen.

Angeblich .... im Zeitraum. Konnte gar nicht dabei gewesen sein.

Richter Dr. Weyhe:

Gilt jedoch nicht bei Verdachtsberichterstattung.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Gab es Anknüpfungstatsachen, oder gab es keine?

Der Vorsitzende:

Ganz sicher sind wir hier nicht.

Beklagtenanwalt:

Die Damen [Prostituierten] hatten keine Not, Uhl zu bezichtigen.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Die eine hatte ihn nicht erkannt. Später erst in der Zeitung.

Die andere: ja, nein, er war es, doch nicht. Zuhälter ... .

Der Vorsitzende:

Sind die Anträge schon gestellt?.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

 ... .

Der Vorsitzende:

Nicht zu lange. Es gibt die Einstweilige Verfügung. Die Beklagte möchte ´raus.

Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert.

Die Parteien verhalten die in der Verhandlung am 11.08.06 gestellten Anträge.

Die Verkündung der Entscheidung erfolgt am 02.02.07, um 9:55 in diesem Saal.

15.12.06: Anklage gegen SPD-Abgeordneten Uhl

In der VW-Affäre um Bordellbesuche und Lustreisen erhebt die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach SPIEGEL-Informationen Anklage gegen den SPD-Abgeordneten und früheren Betriebsrat Hans-Jürgen Uhl. Zuvor hatte der Bundestag die Immunität Uhls aufgehoben. (Wir wissen nicht, ob das stimmt. Schaut nach bei Google unter den Suchwörtern:  "Hans-Jürgen Uhl" Immunität  - RS)

05.01.07: Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage hat Anklage erhoben

In der VW-Affäre um Korruption und Lustreisen auf Firmenkosten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl erhoben. Das teilte die Behörde am 04.01.07 mit. Der frühere VW-Betriebsrat ist damit nach Ex-Arbeitsdirektor Peter Hartz der zweite Beschuldigte in der Affäre, der angeklagt ist. Die Staatsanwaltschaft legt Uhl sieben Straftaten zur Last. In zwei Fällen geht es dabei um den Vorwurf der Beihilfe zur Untreue. Uhl soll an Sexpartys auf VW-Kosten teilgenommen haben.

Uhl streitet die Anschuldigungen ab. Die Staatsanwaltschaft benennt jedoch 21 Zeugen.

Der Anklage zufolge soll Uhl in zwei Fällen im Jahr 2001 an "dienstfremden Veranstaltungen" in Barcelona und Seoul teilgenommen haben, in deren Verlauf auch "Leistungen von Prostituierten" in Anspruch genommen sein sollen. Uhl sei hinreichend verdächtig, gewusst zu haben, dass die ihn betreffenden Kosten dieser Veranstaltungen von Gebauer bei VW als angeblich dienstlich veranlasste Kosten abgerechnet werden würden. Uhl habe diese Leistungen damit "sehenden Auges" in Anspruch genommen, obwohl ihm die rechtswidrige Art der Kostenabrechnung bekannt gewesen sei. Uhl werden außerdem fünf falsche eidesstattliche Versicherungen zur Last gelegt, die er in zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Medienorganen vor dem Landgericht Hamburg abgegeben haben soll.

Mit einer Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptverfahrens vor dem Amtsgericht Wolfsburg sei nicht vor Ende Februar zu rechnen, teilte das Landgericht Braunschweig mit.

02.02.07: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung

 

Die kürzeste Verhandlung

324 O 751/06 Edith Großpietsch vs. Springer-Verlag

Beklagtenanwalt Jörg Thomas:

Es ist egal, wer in die Berufung geht. Es ist ja eine Herzenssache von Herrn Nesselhauf.

Der Vorsitzende:

Da müssen Anträge gestellt werden.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Es ist nicht eine Herzenssache von Herrn Nesselhauf. Glaube ich nicht.

Der Vorsitzende:

Da kommen die Anträge.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Hätten das auch telefonisch abklären können.

Der Vorsitzende:

Da können wir aber auch nichts dafür.

Springer weiß nicht, von wem er vertreten wird.

Hätten auch Herrn Sauer schicken können.

Richter Herr Zink:

Wir sind früher fertig, als der Termin beginnt.

Der Vorsitzende:

Der Sach- und Rechtsstand wird umfassend erörtert.

Es werden die Anträge gestellt ... .

Bei uns gibt es Brot, dort Steine.

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 26.01.07, um 9:55 in diesem Saal.

Später habe ich erfahren, dass Frau Edith Großpietsch wegen Veröffentlichung eines Anwaltsschreibens klagte.

Viele Edith Großpietsches gibt es im Internet nicht. Dürfte folgende Autorin gewesen sein:

Benz, Georg; Großpietsch, Edith
Wissen, um zu handeln

Reihe: Steidl Taschenbücher Ein Buch der Solidarität mit Heinz Dürrbeck
Hrsg. v. Edith Großpietsch u. Georg Benz
1998. Mit Abb. 18 cm
Verlag/Jahr: STEIDL 1998
ISBN: 3-88243-604-2

Preis und Lieferzeit: Bitte klicken

Heinz Dürrbeck kämpfte als Kommunist gegen die Nazis, arbeitete als Sozialdemokrat am Aufbau der Bundesrepublik mit und prägte während der sechziger Jahre wesentlich die gewerkschaftliche Bildungsarbeit. Seit 1975 wird Dürrbeck vorgeworfen, für die DDR spioniert zu haben. Er wurde jedoch nie verurteilt, auch eine Auswertung der Stasi-Akten erbrachte keine Beweise. "Wissen, um zu handeln" erinnert an den Gewerkschafter Heinz Dürrbeck, der heute, fast vergessen, 86jährig, in Budapest lebt. Zugleich versammelt der Band Beiträge zur Erwachsenenbildung, zur gewerkschaftlichen Bildungsarbeit heute.

Stand: 15.12.2006

Kann mich auch irren. Da sollte es bei der Reklame dieses außerordentlich wichtigen Buches bleiben.

23.03.07: Urteil: Passagen der Räumungsklage dürfen nicht verbreitet werden. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze

Ein Verlag muss selbst wissen, was er zu unterlassen hat. Mundgerecht kann das Gericht nicht vorgehen.

Wenn eine Einstweilige Verfügung erlassen wird und der Antragsteller erklärt die Sache  für erledigt, wird keine neue Kostenentscheidung getroffen, weil das zu kompliziert wäre. Die Verlage wollen eine klare Linie.

Man kann im Fußball nicht verbieten, ein Eigentor zu fotografieren.

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]

Der Vorsitzende:
"Können wir schon, aber ob es Rechtens ist?"
Beklagtenanwalt Dr. Engels:
"Ich denke, Sie entscheiden nach Recht?"
Der Vorsitzende:
"Aber, wenn wir es nicht merken?"
Beklagtenanwalt Dr. Engels:
"Schöner Ausbildungsfall."

"Warum alles so kompliziert machen wollen, wo alles auch so schon so kompliziert ist?"

"Bei uns gibt es Brot, dort Steine."

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 02.02.07
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