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Bericht
HansOLG, Zivilsenat 7, Pressesenat
Amtgericht
Sitzung Dienstag, den 13. Februar 2007

Rolf Schälike - 13.-14.02.2007

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

 

Zusammenfassendes Zitieren nicht erlaubt -  Jan Ullrich vs. Prof. Franke      

Der heutigen Berufungsverhandlung im Verfügungsverfahren 7 U 117/06 ging die Verhandlung in erster Instanz (324 O 560/06) am 08.09.06 voraus . Wir berichteten. Die Einstweilige Verfügung wurde am 13.09.06 bestätigt.

Heute stritt der Bundesverdienstkreuzträger und Doping-Experte und -Jäger Prof. Werner Franke mit der Vorsitzenden Richterin des Hanseatischen Oberlandesgerichts Frau Dr. Raben über das Recht eines Wissenschaftlers, zusammenfassend zu zitieren.

Durfte Prof. Franke nach Einsicht der spanischen Polizeiakten sich äußern:

Jan Ullrich habe in einem Jahr dem spanischen Mediziner Eufamiano Fuentes 35.000,00 € zur Anschaffung von illegalen Substanzen bezahlt

oder durfte er dies nicht? Dürfen Wissenschaftler in einem öffentlichen Streit sich so äußern, oder müssen sie immer den Regeln des Hanseatischen Oberlandesgerichts mit der Vorsitzenden Richterin Frau Dr. Raben folgen und jedem Satz hinzufügen: "nach meinen Erkenntnissen, welche jedoch von anderen bestritten werden"?

Weiß die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben nicht, dass es überhaupt keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt?

Es ist durchaus zulässig, die Sonne um die Erde kreisend zu betrachten. Mathematisch etwas unschön, aber immerhin zulässig.

Wie vorsichtig müssen sich Wissenschaftler in der Öffentlichkeit äußern? Wir denken mal an den BSE-Skandal, den Klimawandel mit die vielen Ursachen und Folgen.

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben: Es geht um die eine Äußerung: In einem einzigen Jahr hat Jan Ullrich 35.000,00 Euro für Doping an einen spanischen Arzt gezahlt. Dies ist eine Tatsachenbehauptung. Das Landgericht Hamburg hat Recht. Das ist eine Tatsache im Ergebnis einer Bewertung. "Er hat bezahlt," ist eine Tatsache, keine Bewertung. Das kann mit den Mitteln des Beweises ermittelt werden. Es geht nicht darum, dass ein Verdacht nicht geäußert werden darf. Nun ist es so. Es ist nicht als Verdacht geäußert worden. Schon eine Kleinigkeit in Richtung eines Verdachts, dann wäre an einer solchen Äußerung nichts auszusetzen. Eine Spur zu weit gegangen. Wenn Sie diese Tatsachen beweisen könnten. Haben Sie aber nicht. Das kann sich ändern, wenn es sich als richtig erweist. Dann können Sie es äußern, trotz einer Einstweiligen Verfügung. Wenn Sie es glaubhaft machen, heute, dann ebenfalls ... .
Die Bayer-Entscheidung [Zitieren von Zeitungsberichten - RS] greift nicht. Prof. Franke hat sich nicht auf Presseberichte gestützt, sondern auf das eigene Gutachten. Der Kläger bestreitet ... . Es ist ausdrücklich nicht auf die Presseberichte Bezug genommen worden. Wir meinen deshalb, dass die Berufung keinen Erfolg haben wird. Was nicht ausschließt, dass im Hauptsacheverfahren Sie Recht bekommen.

Beklagtenanwalt Herr Michael Lehner: Möchte Ihnen nicht widersprechen, wenn die Äußerung so isoliert getan worden wäre. Prof. Franke sagte, er habe die spanischen Akten gesehen; aus denen ergibt sich, dass Ullrich 35.000,00 EUR bezahlt habe. Prof. Franke zitiert aus der Akte, nicht aus dem eigenen Wissen. Es war nicht Herrschaftswissen. Es kursierte drei Wochen im Internet. Ich sehe die Akten. Aus den Akten ergibt es sich. Es waren die polizeilichen Ermittlungsakten, welche nach Außen gegeben wurden. Daraus wurde zitiert in einer öffentlichen Meinungsdiskussion. Jeder wusste, dass Ullrich dies bestreite. In den Akten steht: Ich habe es gesehen. Das ist eine wahre Tatsache. Muss er sagen, es ist nicht bewiesen? Muss er das sagen? Es war eine Meinung ... .

Prof. Werner Franke: Es ist wissenschaftlich gesagt worden. Immer, wenn eine Quelle zitiert wird, kann aus der Akte direkt zitiert werden. Nicht mit Wenn oder Aber. Die Akte kam aus Madrid, und man habe Inhalte aus der Akte zitiert. Das ist für mich wichtig. Ich war unsicher. Habe mit meinem Anwalt gesprochen und mit dem Ermittler aus Spanien. Die haben das noch mehr getopft. Es waren nicht nur Ansichten ... . Habe meiner wissenschaftlichen Meinung nach mich geäußert nach bestem Wissen und Gewissen. Habe die Chemikalien identifizieren können. Als Biochemiker wurde mir schlecht. Glaube nicht nur berechtigt zu sein, sich so zu äußern, sondern verpflichtet. Es waren Chemikalien, welche gefährlich sind. Auf die Liste gesetzt  ... . Dann die Hausdurchsuchung. Deswegen hat der Fall über Ullrich hinaus Bedeutung. Wie dürfen wir als Wissenschaftler zitieren?

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben: Es geht mir nur darum: Er hat gezahlt, durfte man nicht sagen, falls es sich um Jan Ullrich handelt. Beklagtenanwalt Herr Michael Lehner: Das Ermittlungsergebnis ist aber ... .

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben: Kann ja sein, das das dabei ´rauskommt. Man sollte sagen, was dabei rauskommt, ist das Ermittlungsergebnis. Es ist zu Grunde genommen worden. Zitat ist, was andere sagen. Hier steht es so wörtlich nicht.

Beklagtenanwalt Herr Michael Lehner: Es steht so in den Akten.  Ich bitte den Senat, diese nochmals zu lesen.

Klägeranwalt Herr Theuner: Sie haben rechtlich gesehen, richtig zu berichten. Das es eine Tatsachenbehauptung ist, ist richtig. Aus der Akte ergibt sich das, was Herr Franke sagt, nicht. Es wird in Spanien auch nicht gegen Jan Ullrich ermittelt. Der französische Minister hat außerhalb seiner Dienstbefugnisse veranlasst, einen Bericht zu erstellen. Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage. Wir wissen, dass es kein Bericht ist, welcher einem Richter vorgelegt werden kann. Es ist ein stalinistischer Vorgang. Mit wachsendem Vorwurfs- und Säuberungsgehalt ist der Bericht entstanden. Die Tour de France sollte gesäubert werden. An keiner einzigen Stelle wird Jan Ullrich angesprochen. Es gibt den Tarnnamen Jan, dann die Nummer 1. Dann müsste es Jan Ullrich gewesen sein. Ist aber nicht der Fall.

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben: Brauchen wir nicht. So steht es nicht drin.

Beklagtenanwalt Herr Lehner: Ist es eine Tatsachenbehauptung, oder eine Meinungsäußerung? Die Zusammenfassung ergibt den Inhalt. Wenn Sie die Geschichte des Berichtes ansprechen. Der sportpolitische Hintergrund war die Tour de France. Ullrich kommt da nicht ´raus. Es ist eine Wertung. Ergibt sich im Kern aus der Akte. Die 1 ist Jan Ullrich.  Er hat 35.000,00 Euro und noch mehr an Herrn ... gezahlt. Kann ich doch sprachlich so äußern.

Richter Herr Kleffel: Kann das so nicht formulieren: "Aus der Akte ergibt sich. .. ."

Klägeranwalt Herr Hotze: Sie wissen, wie man zitiert. Sie haben Ihre eigenen Tatsachenbehauptrungen ... . Sie haben es nur genutzt, um Ihr Herrschaftswissen zu bestätigen.

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben: Im Grunde genommen ist es nur ein Verdacht. Dieser wird nicht bestätigt und nicht erhärtet.

Prof. Werner Franke: Das ergibt das summarische Zitat. Im Artikel taucht das Medikament IGF1 auf. Wenn Sie (Frau Dr. Raben] sagen, man darf nicht zusammenfassend zitieren... .

Klägeranwalt Herr Hotze: Man muss lernen.

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben: Sie können als Wissenschaftler nicht etwas sagen, was nicht stimmt: "Ullrich hat gezahlt."

Prof. Werner Franke: Aus den Akten ergibt sich das ... .

Richter Herr Kleffel: Beruht darauf, dass ich die Akten eingesehen habe ... .

Klägeranwalt Herr Theuner: Herr Franke sprach mit dem spanischen Professor. Der hat übersetzt. Aus der Akte ergibt sich das. Kommt aus dem Bereich des Tatsächlichen heraus.

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben: Das Ergebnis kommt, weil Sie es nicht belegen können.

Richter Herr Kleffel: Das und das hat nur die Nachbarsfrau berichtet. Es bleibt bei einer Tatsachenbehauptung.

Klägeranwalt Herr Theuner: Es gibt die Bayer-Entscheidung sowie den polizeilichen Bericht.

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben: Wenn die Quelle nicht stimmt, hat man Pech gehabt.

Richter Herr Kleffel: Die Bayer-Entscheidung ... Recherche.

Klägeranwalt Herr Theuner: Er hat sich nicht ... .

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben: Später ja, damals nicht. Es geht um den 02.08., um das Gespräch in Frankreich. Wollen Ihnen klar machen, dass es nur um diese Formulierung geht, [nicht um den Inhalt]. Sollen wir entscheiden?

Richter Herr Kleffel: Sie haben das nicht glaubhaft gemacht.

Prof. Werner Franke: Im Urteil des Landgerichts heißt es, ich habe recherchiert. Das ist nicht wahr.

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben: Habe ich nicht verstanden.

Klägeranwalt Herr Theuner: Wenn Sie den Bericht nicht verstehen ... .

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben: Es wird Ihnen nur eines verboten: dieser Satz. Nur darum geht es jetzt, um nichts Anderes. Wir sind die letzte Instanz. Vielleicht sehen Sie ein, dass es eine unglückliche Formulierung war.

RS: An dieser Stelle eine kleine Erörterung; Letzte Instanz heiß nicht, dass, die Sachlage bis in alle Ewigkeit von den Parteien nicht weiter verfolgt werden kann. Die Parteien haben noch viele Möglichkeiten: Hauptsachverfahren, Schadensersatzansprüche etc
In diesem konkreten Verfügungsverfahren bedeutet das, dass eine Revision bzw. Revisionszulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) - das wäre die nächst höhere Instanz - nach der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht vorgesehen (zugelassen) ist.
Natürlich darf Franke beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen und verlangen, dass er seine Äußerung tätigen darf. Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht zählen aber nicht zum formalen Instanzenweg. Die Urteile sind rechtskräftig vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Prof. Werner Franke: Möchte eine Entscheidung. Mir geht es nicht um Ullrich. Es geht um das Recht eines Wissenschaftlers, zusammenfassend zu zitieren.

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben um 12:15: Die Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung. So um 14:00. Sie werden ja nicht da sein. Sie können nach 14:00 anrufen.

Die Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike war um 14:00 anwesend. War zwischendurch in der Firma.

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben am Schluss der Sitzung, 14:00: Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 13.09.06 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 20.000,00 EUR.

Am 02.11.0f fand das Hauptsacheverfahren 324 O 373/07 statt. Wir berichteten.

13.02.07:
Erklärung von Jan Ullrich im Internet:

Franke vor Gericht gescheitert

Dienstag, 13. Februar 2007

Jan Ullrich geht aus dem Streit mit dem Molekularbiologen Werner Franke als Sieger hervor.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat heute eine von Jan Ullrich im August 2006 erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt. Damit darf Franke auch künftig nicht behaupten, Jan Ullrich habe allein in einem Jahr 35000 Euro zur Anschaffung von illegalen Substanzen ausgegeben.

"Die Entscheidung entspricht unseren Erwartungen. Franke kommt da nicht mehr raus. Was wir bereits in der ersten Instanz gesagt haben, hat sich nun bestätigt", so Ullrichs Rechtsanwalt Dr. Ullrich Theune.
 
Der Tour de France-Sieger und Weltmeister zu dem Urteilsspruch: "Ich begrüße, dass die Hamburger Gerichte haltlosen Behauptungen Grenzen gesetzt haben. Wer falsche Tatsachen über mich behauptet, muss mit Konsequenzen rechnen", so der Weltmeister und Tour de France-Sieger.

03.04.07:
Hamburger Abendblatt

DNA-Probe überführt Ullrich
Die schlimmsten Befürchtungen haben sich bewahrheitet. Die Anwälte des ehemaligen Radprofis vermuten allerdings Manipulation - gar nichts sei bewiesen.

"Die Erkenntnisse bestätigen die schlimmsten Befürchtungen, aber auch unsere konsequente Linie im Kampf gegen Doping", sagte Rudolf Scharping, Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), in einer ersten Stellungnahme. IOC-Vize Thomas Bach zeigte sich nicht überrascht: "Leider war das zu erwarten. Ich hoffe im weiteren Verfahren auf eine gute Kooperation zwischen Staat und Sport."
Ullrichs Verteidiger Johann Schwenn verwahrte sich trotz der für seinen Mandanten immer kritischer werdenden Lage weiter gegen alle Verdächtigungen. Er sprach auf Ullrichs Internetseite von einem "angeblichen Befund" und verwies sogar auf mögliche Manipulationen. "Die Verteidigung wird sich das Gutachten des Bundeskriminalamtes genau ansehen. Nach den Unregelmäßigkeiten im spanischen Verfahren und bei der UCI ist es gut möglich, dass der angebliche Befund die Folge von Manipulation ist", so Schwenn. Überdies gebe es keinerlei Grund, "an der Verteidigungslinie für Jan Ullrich irgendetwas zu ändern."
Auch sein Kollege Peter-Michael Diestel wollte von einer neuen Lage nichts wissen: "Damit ist überhaupt nichts bewiesen." Ullrich sei schließlich oft Blut abgenommen worden: "Außerdem waren wir nicht dabei, als die Proben verglichen wurden."
Ullrichs Anwälte hatten bis zuletzt versucht, die Freigabe der Blutbeutel zu verhindern. Die Nutzung der Ermittlungen gegen die spanischen Ärzte zu verfahrensfremden Zwecken sei ein "skandalöser Ausdruck ungehemmter Behördenwillkür", hatte Rechtsanwalt Ullrich Theune argumentiert und sah überdies die Persönlichkeitsrechte des gestrauchelten Radstars verletzt.

Erklärung des Verteidigers von Jan Ullrich im Zusammenhang mit der DNA Analyse

Johann Schwenn, Verteidiger von Jan Ullrich, zu den jüngsten Meldungen
Dienstag, 03. April 2007

"Die Verteidigung wird sich das Gutachten des Bundeskriminalamtes genau ansehen. Nach den Unregelmässigkeiten im spanischen Verfahren und bei der UCI ist es gut möglich, dass der angebliche Befund die Folge von Manipulation ist. Jedenfalls besteht kein Grund, an der Verteidigungslinie für Jan Ullrich irgend etwas zu ändern."

24.05.2007: http://www.spiegel.de/sport/sonst/0,1518,484821,00.html

Das Ullrich-Lager schweigt die Dopingthematik betreffend nichtsdestotrotz weiter, Aufregung gibt es anderer Art: Nachdem sein Anwalt Peter-Michael Diestel noch am Vormittag die Aussage getroffen hatte, "ein Auspacken bei Jan Ullrich gibt es in diesem Sinne nicht. Ullrich brauchte bei seinem großen Talent nicht zu dopen", war er wenige Stunden später nicht mehr sein Anwalt. Ullrichs Manager Wolfgang Strohband bestätigte der "Bild"-Zeitung, Ullrich habe Diestel das Mandat entzogen. Der Däne Bjarne Riis, als Telekom-Kapitän Tour-Sieger 1996, kündigte für Freitag in Kopenhagen ebenfalls eine Pressekonferenz an.

16.08.1999: DER SPIEGEL 33/1999 - 16. August 1999
URL: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,41992,00.html

JAN ULLRICH - Gegendarstellung

In SPIEGEL Nr. 24/99 wurde unter der Überschrift "Die Werte spielen verrückt" über das Team Telekom und mich berichtet.

1. Der SPIEGEL schreibt "Nach Berichten früherer Mitglieder wird im Team Telekom genauso systematisch und umfassend gedopt wie bei der gesamten Konkurrenz ... Einer, der damals dabei war, erinnert sich ... , seit 1996 spritzt sich jeder Tourfahrer für gewöhnlich Epo'".

Hierzu stelle ich fest: Ich habe noch nie Epo gespritzt und auch sonst zu keinem Zeitpunkt gedopt.

2. Der SPIEGEL berichtet "Dann war Ullrich ... (in) ... Bühl gemeldet. Hier hatte Team Telekom ein Hotel gebucht - doch der neue deutsche Sportstar nahm sein Zimmer kurzfristig woanders. Nach Schilderung eines Mannschaftsmitglieds wurde Ullrichs Blut im Anschluß an einen Auftritt in Aachen prophylaktisch getestet. Ergebnis: Der Hämatokritwert lag weit über der zulässigen Grenze von 50."

a) Soweit mit dieser Berichterstattung der Eindruck erweckt wird, daß ich durch die anderweitige Unterbringung eine Dopingkontrolle in Bühl vermeiden wollte, stelle ich fest, daß dieser Eindruck falsch ist:

Mein Teamkollege Heppner und ich haben auf der Fahrt von Aachen nach Bühl unterwegs bei Bekannten übernachtet, weil wir nicht mitten in der Nacht in Bühl ankommen wollten. Mit Dopingkontrollen hatte diese Unterbrechung der Fahrt nichts zu tun.

b) Mein Blut ist nicht im Anschluß an einen Auftritt in Aachen getestet worden.

c) Mein Hämatokritwert lag bei keiner Kontrolle über 50.

3. Der SPIEGEL schreibt weiter, daß Walter Godefroot, Sportlicher Leiter beim Team Telekom, die Nachricht erhalten habe "Jans Werte spielen verrückt".

Diese Behauptung ist unwahr. Eine Nachricht "Jans Werte spielen verrückt" hat es nicht gegeben.

4. Der SPIEGEL berichtet "Ist der (Hämatokritwert) zu hoch, gibt es verschiedene Methoden, um ihn wieder in den grünen Bereich zu befördern ... Wie Walter Schmidt ... berichtet, hilft es auch, für 15 Minuten die Beine in die Höhe und den Kopf nach unten zu halten. Ullrichs Zimmerpartner Jens Heppner landeten schon zweimal die Beine des Nachbarn nächtens im Gesicht, weil der seine Gliedmaßen gegen die Wand gelehnt hatte und dabei eingeschlafen war."

Hierzu stelle ich fest:

a) Ich habe noch nie meine Beine in die Höhe gehalten, um meinen Hämatokritwert zu senken.

b) Noch nie sind meine Beine im Gesicht von Jens Heppner gelandet.

Jan Ullrich

Der SPIEGEL ist nach dem Hamburgischen Pressegesetz verpflichtet, vorstehende Gegendarstellung ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts abzudrucken. -Red.

 

76 Euro geklaut, doch der Steuerzahler zahlt Tausende - Ordnung muss sein, es koste, was es wolle       

Geschehen in Celle. Ein betrunkener Tschetschene klaut im April 2006 zwei Flaschen Whiskey und mehrere Rasierer für insgesamt ca. 76 Euro.

Er steckt sich diese in die Jackentasche, wird beobachtet, passiert die Kasse ohne zu bezahlen, und wird  vom Detektiv gestellt.

Er merkt, dass er am Ladendetektiv nicht ohne Weitres vorbeikommen kann, und versucht diesen frontal beiseite zu drängen, stößt den Detektiv von sich weg. Der Ladendetektiv lässt sich hiervon nicht überrumpeln und bringt den Tschetschenen in sein Büro.

Pech für den Tschetschenen, er ist schon vorbestraft und hat eine Bewährungsstrafe bis zum Januar 2009. Außerdem läuft seine Aufenthaltsgenehmigung aus.

Zum heutigen Schöffengerichtstermin war die Aufenthaltserlaubnis schon abgelaufen. Der Beschuldigte erscheint nicht.

Der Richter: An der fehlenden Aufenthaltserlaubnis kann es  nicht liegen. So schnell wird niemand abgeschoben.

Die Staatsanwältin: Vielleicht sitzt er schon in Abschiebehaft?

Der Richter: Die Bahn hat Verspätung. Hätte ja anrufen können. Die haben doch alle Handies. Die Ladung hat er im Dezember erhalten. Daran kann es nicht liegen. Wenn Sie, Herr Rechtsanwalt, ihn persönlich kennen würden, dann wüssten wir, warum er nicht kommt. Haben wir seine Telefonnummern? Kann sein, er kommt mit einem Taxi.

Der Pflichtverteidiger: Ich habe hier die Handynummer und den normalen Anschluss. Er war über diese Nummern erreichbar.

Der Richter zur Protokollantin gewandt: Können Sie ihn anrufen? Nein, geht nicht. Sie können nicht Zeugin sein. Gehen Sie ins Sekretariat und lassen Sie bitte Frau M. anrufen und protokollieren.

Zehn  Minuten Pause. Die Protokollantin kommt 'rein: Unter den beiden Telefonnummern hat sich niemand gemeldet.

Der Richter: Gut. Wir können den Detektiv aus Halle als Zeugen befragen. Ist zwar nach der StPO nicht zulässig. Doch wie bekommen wir ansonsten einen Termin? Herr Rechtsanwalt, wären Sie einverstanden?

Der Anwalt nickt. Der Richter ins Mikrofon: Der Zeuge L. möchte 'reinkommen.

Nach der Zeugenbelehrung der Richter: Wohnort?

Der Zeuge: Hamburg, ... .

Der Richter: Dann geht es nicht. Aus Hamburg können wir Sie jederzeit holen.

Die Zeugenbefragung wird abgebrochen. Der Richter: Hatten Sie Auslagen? Hier ist das Nachweisblatt. Gehen Sie damit zur Kasse. Der Zeuge Polizeikommissar N. möchte 'reinkommen

Der PK steht vor dem Zeugenstuhl. Der Richter: Wir brauchen Sue heute nicht. Hatten Sie Auslagen? Nein? Dann können Sie gehen.

Der Dolmetscher erhielt seinen Nachweisbogen.

In der Kassen-Geschäftsstelle. Die Bearbeiterin: Wie viele Stunden Arbeitsausfall hatten Sie? Was ist Ihr Stundensatz?

Der Detektiv: Elf Stunden, zu fünfzehn Euro die Stunde.

Die Bearbeiterin: Nach dem Gesetz sind maximal zehn Stunden zu erstatten. Macht also 150,00 EUR. Hatten Sie Fahrtkosten?

Der Detektiv: Ja, komme aus Hamburg. Hier ist ein Ausdruck des Routenplaners. Es sind genau neununddreißig Kilometer.

Die Bearbeiterin rechnet: 10 x 15 = 150 plus 39 x 2 + 0,30 = 23,40 macht 173,40. Das Geld erhalten Sie in dieser Woche noch überwiesen. Bei Ihnen, Herr Dolmetscher sind es zwei Stunden plus eine Stunde Vorbereitung und achtundachtzig Kilometer Fahrkosten. Mehrwertsteuer berechnen Sie auch? Das macht 55 x 3 = 165 plus 88 x 0,30 = 26,40. Insgesamt 191,44 plus 19 Prozent Mehrwertsteuer 36,37 sind dann 227,77 EUR. Sie brauchen eine Kopie für Ihre Buchhaltung? O.K. Wir überweisen ebenfalls noch diese Woche.

Der Detektiv und der Dolmetscher kosteten den Steuerzahler an diesem Tag 364,84 Euro.

Bei der nächsten Sitzung, zu welcher der Beschuldigte vorgeführt wird, wiederholt sich das.

Die Kosten der beiden Schöffen, des Richters, der Staatsanwältin, der Protokollantin und die sonstigen Gerichtsausgaben sind mir nicht bekannt. Ebenso die Rechtsanwaltskosten.

Es wird in die Tausende gehen. Alles wegen des Diebstahls von ca. 76,00 Euro.

Eine Kampelei gab es seinerzeit nicht. Der Detektiv blieb ohne körperliche Schäden.

Wichtig ist zu erfahren, wie das Schubsen verlief. Wollte der Beschuldigte die Ware gewinnbringend verwerten? Kam es zu der Kampelei wegen der Absicht, die geklaute Ware herauszubringen, oder wurde der Beschuldigte provoziert?

All das muss das Schöffengericht entscheiden, um das Verbrechen richtig einzustufen.

Glücklich, wer in einem solch reichen Land mit solchen gründlichen Richtern, Staatsanwälten und Beamten lebt.

Die Polizei war weniger gründlich. Der Richter: Wie oft habe ich denen gesagt, die sollen gleich eine Blutprobe nehmen. Dann können wir richtig entscheiden. Alkoholwerte nach dem Pusteverfahren nützen nichts. Die Polizei möchte immer wieder sparen. Das geht nicht. Diesmal hatten die eine halbe Stunde nach der Tat den Alkoholwert im Blut gemessen. Zu spät, aber immerhin etwas. 2,07 AAK (Atemalkoholanalyse) war das Ergebnis.

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 03.11.07
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