BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 08. September 2006

Rolf Schälike - 09.09.2006 - Fehlende Teile werden lediglich auf Wunsch ergänzt

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 08.09.2006

 

Öffentlichkeit                                  

Ein Dutzend Studenten, Praktikanten und Referendare saßen heute wie jeden der vielen Freitage auf der Zuschauerbank oder hinter den Richtern. Sie sitzen still und schweigen. Manchmal wird gelacht. So war es heute während er Verhandlung gegen Prof. Franke. In den Pausen, wo alle anderen Zuschauer `raus müssen dürfen diese Fragen stellen. Meist erläutert Dr. Weyhe die Gesetze sowie deren Praxis. Eine vorlaute Referendarin bzw. Praktikantin oder Studentin sitzt hinter den Richtern. Man hört ihre hohe laute Stimme und ihre Kommentare. Ansonsten kann man nur ahnen, was in deren jungen Köpfen alles vor sich geht.

Die Anwälte sind keine Öffentlichkeit, sie sind Organe der Rechtspflege und tragen in Hamburg Roben.

Aufzustehen braucht beim Eintritt der Richter und während den Verkündungen niemand. Auch nicht bei Frau Dr. Raben vom Hanseatischen Oberlandesgericht.

Das wissen nicht alle Anwälte. Manchmal stehen die Anwälte auf der Beklagtenseite bei Eintritt der Richter auf, und hoffen auf die Güte des Gerichts. Meist vergebens.

 

Verkündungen                                  

Die Verkündungen erfolgen aus dem Munde des sitzenden Vorsitzenden Richters Andreas Buske.

An diesem Freitag gab es nur eine Verkündung. Franziska van Almsick`s Freund Harder obsiegte, weil er keine Person von öffentlichen Interesse ist und seine Privatsphäre eines besonderen Schutzes bedarf, dessen Wert 250.000,00 EUR beträgt.

 

An diesem Freitag Gegenstand war Osmani - Hauke Hillmer wehrt sich                                  

Diesen Freitag wusste ich mit dem Namen Osmani etwas anzufangen. In  Sachen 324 O 552/06 und 324 O 554/06 Hillmer gegen Springer, speziell gegen das Hamburger Abendblatt, ging es darum, dass der Name des Geesthachter Anwalts Hauke Hillmer im Zusammenhang mit der Volksbank Lauenburg sowie dem Namen Osmani auftauchte.

Anwalt Herr Hauke Hillmer verlangte eine Geldentschädigung und Gegendarstellung. Vertreten wurde er von dem Hamburger Anwalt Dr. Sven Krüger. Die Beklagte, das Hamburger Abendblatt, wurde vertreten von Anwalt Jörg Thomas und der Justiziarin Frau Deckers

Hauke Hillmer war Aufsichtsratsmitglied der kleinen Bank in Lauenburg gewesen und diese vergab Kredite, welche angeblich nicht gedeckt waren. Immer wieder erwähnt wurde der Name Bashkim Osmani.

Gestritten wurde über die Zeitabläufe sowie die jeweilige Funktion von Hauke Hillmer.

Konkret ging es um ein Projekt in Skopje. Die Bank habe kreditiert, getan worden sei an diesem Objekt nichts, das Geld sei geflossen in die Taschen des Osmani-Familienclans.

Pech für Springer. Nachweislich sind zwei oder mehr Architektenbüros mit der Bearbeitung des Projekts beauftragt worden, und entkernt worden war dieses Gebäude ebenfalls.

2.6 Millionen Euro oder mehr waren verbraucht. Wie viel davon das Architektenbüro und die Entkernungsfirma erhalten hatte, war nicht Gegenstand der Verhandlung, und dass möglicherweise das Kreditgeld in die Taschen des Familienclans gerade über diese Art von Leistungen floss. Thematisiert wurde das ebenfalls nicht . Ein Denkmalspfleger war an allem Schuld.

Nichts passiert, heißt eben nichts. Es genügt, Büros zu beauftragen und zu entkernen, dann ist eben doch etwas getan worden;  NICHTS darf nicht geschrieben werden, erst recht nicht in der Springerpresse, diesem rücksichtslosen, jedes Persönlichkeitsrecht missachtenden Konzern. Dem muss man es zeigen.

Dank gebührt der Pressekammer mit ihrem Vorsitzenden Richter, Herrn Andreas Buske.

Die Wahrheit über die Verflechtung von Wirtschaft, Politik und Wirtschaftshilfe, definieren die Richter in Hamburg.

324 O 554/06 - Hauke Hillmer vs. Hamburger Abendblatt                                  

Es ging um Geldentschädigung.

Aus dem Mund des Hillmer-Anwalts Dr. Krüger erfuhren wir, dass Hauke Hillmer irgendwann in den 90er Jahren mit  Bashkim Osmani befreundet gewesen war. Daraus hat Hillmer auch niemals einen Hehl gemacht. Mit anderen Familienmitgliedern der Osmanis war er jedoch nicht befreundet gewesen mit einer Ausnahme ... . Burim Osmani sei in den 90er Jahren durch Verwandte der Grundstückgesellschaft (GGS) zugeführt worden. In der GGS war Burim Osmani Gesellschafter... . In der Cantina GmbH war einer der Gesellschafter Hillmer.

Springer-Anwalt Jörg Thomas:

Vergessen haben Sie die gemeinsame Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Anwalt Dr. Krüger:

War in den 90er Jahren ... .

Alles vor langer Zeit. Die Steuerverurteilung hat andere Hintergründe und keine Beziehung zu Osmani.

Jörg Thomas:

Warum wurden dann beide angeklagt?

Anwalt Dr. Krüger:

Weiß ich nicht.

Jörg Thomas:

Es ging um Umsatzsteuer-Mauscheleien.

Der Vorsitzende:

Muss er das in dieser Gegendarstellung erzählen?

Bezieht sich das auf diese beiden Projekte?

Muss er dann [seine ganze] Lebensgeschichte erzählen?

Jörg Thomas:

Wollen wir nicht.

Anwalt Dr. Krüger:

Das war in den 90er Jahren. Jetzt haben wir 2006.

Jörg Thomas:

Es geht um die Verflechtung. Hatte seine Finger drin. Der Verfassungsschutz, die Bürgerschaft beschäftigen sich damit.

Anwalt Dr. Krüger:

Wir beschäftigen uns nicht mit dem Verfassungsschutz und der Bürgerschaft.

Jörg Thomas:

Worin besteht dann das berechtigte Interesse?

Anwalt Dr. Krüger:

Die Kammer hat sich schon damit beschäftigt.

Es geht darum, ihn zu kontaminieren. Noch dazu unter Nennung, dass er Anwalt sei. Das ist ein ehrwürdiger Beruf, wie wir alle wissen.

Das Hamburger Abendblatt und die Bildzeitung haben viel über Osmanis geschrieben.

Das ist schwer nachvollziehbar.

Jörg Thomas:

OLG ... .

Müssen sehen, was im konkreten Artikel alles steht. Es gibt den Geschäftsbericht der Lauenburger Volksbank.

Anwalt Dr. Krüger:

In diesem Artikel steht, dass höchst dubiose Leute mehrere Objekte auf der Reeperbahn haben. Es steht etwas über einen Bankskandal. Kein positives Bild. Der Kontakt zu den Osmanis ist kein besonderes Markenzeichen. Je näher der Betroffene in die Nähe der Osmanis gerückt wird, noch dazu wahrheitswidrig, desto ... .

Der Vorsitzende:

Das Abendblatt und die Bild haben das gemacht.

Warum schrieben Sie, Herr Krüger, manchmal Prorec und manchmal Porec?

Anwalt Dr. Krüger:

Wusste nicht, wie man es genau schreibt. Bitte das "r" wegzunehmen.

Jörg Thomas:

Porec war 2000 (gewesen).

Anwalt Dr. Krüger:

Wenn Porec 2000 (gewesen) war, dann war er als Aufsichtrat nicht beteiligt.

Als Rechtsanwalt war er beteiligt. Angeblich gleichzeitig als Rechtsanwalt und als Aufsichtsrat der Bank.

In diesem Artikel steht, dass höchst dubiose Leute mehrere Objekte auf der Reeperbahn haben.

Jörg Thomas:

Die Frage ist, was war in  Skopje?

Anwalt Dr. Krüger:

Sie wollen von mir gebetsmühlenartig ... .

Ich weiß nicht, wann dieses Gerichtsgebäude, in dem wir sitzen, gebaut wurde. War nicht dabei.

Jörg Thomas:

Sie tragen aber vor, er war nicht als Aufsichtsrat beteiligt.

Anwalt Dr. Krüger:

Hat er mir heute Morgen nach Lektüre Ihres Schriftsatzes gesagt.

An das Projekt in Skopje hatte ich mich erinnert.

Der Vorsitzende:

Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage umfassend und ausführlich erörtert.

Anwalt Dr. Krüger:

Am Montag ist die Vergleichsverhandlung. Deswegen bitte die Verkündung etwas später. Es könnte in der Vergleichsverhandlung zu einer Einigung kommen.

Der Vorsitzende:

Wollen wir nicht im Wege stehen.

Der Antragsgegner stellt den Antrag .... zurückzuweisen.

Der Antragsteller stellt den Antrag ... zu bestätigen.

Porec, nicht Prorec. Ein " r" sollte aber bleiben. Damit wir nicht Venedig daraus machen.

Springer-Justiziarin:

Können ja dort verhandeln.

Der Vorsitzende:

Die Entscheidung im Tenor wird verkündet am 13.09.06 (Mittwoch), 12:00, in der Geschäftsstelle.

15.09.06: Die Einstweilige Verfügung v. 16.08.06

Tenor:

I.
Im Wege einer einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin gemäß § 11 Abs. IV HPG (Hamburgisches-Presse-Gesetz) auferlegt, in dem gleichen Teil der Zeitung , in dem der Artikel "Aktenklau bei Bankskandal" ("Hamburger Abendblatt" v. 2. August 2006, S. 14) erschienen ist und mit gleicher Schrift unter Hervorhebung des Wortes Gegendarstellung als Überschrift durch drucktechnische Anordnung und Schriftgröße in der nächsten für den Druck noch nicht abgeschlossenen Nummer, die folgende Gegendarstellung zu veröffentlichen:

Gegendarstellung

Im "Hamburger Abendblatt" vom 2. August 2006 wird auf S. 14 unter der Überschrift "Aktenklau bei Bankskandal?" u.a. über Auslandsengagements der Volksbank Lauenburg im kroatischen Porec und in der mazedonischen Hauptstadt Skopje berichtet. Dazu heißt es u.a.:

"... und sein Bruder ... tauchen in den Unterlagen der Balkanprojekte ebenso auf wie der Rechtsanwalt Hauke Hillmer (...)"

Hierzu stelle ich fest: Ich habe nur an dem Projekt in Porec, nicht aber an dem in Skopje mitgewirkt. An dem Projekt in Porec war ... nicht beteiligt.

Geesthacht, den 3.8.06

...

II.
Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragsgegnerin nach einem Streitwert von EUR 10 000,- zur Last.

wird bestätigt. Das Wort "vorwärts" ersetzen durch "verletzt". Der Antraggegner trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

324 O 552/06 - Hauke Hillmer vs. Hamburger Abendblatt                                  

Hier ging es um eine Richtigstellung bzw. Gegendarstellung.

Wünscht jemand meine Notizen zu diesem Fall mit den Argumenten von Dr. Krüger und Anwalt Jörg Thomas sowie den kurzen Zwischenbemerkungen des Vorsitzenden - mailt mir, und ich werde mich überwinden.

Es wurde beschlossen und verkündet, dass die Entscheidung im Tenor am Mittwoch, den 13.09.06, 12:00 in der Geschäftsstelle verkündet wird. Verkündet wurde am Freitag.

15.09.06: Die Einstweilige Verfügung v. 16.08.06 wird bestätigt.

25.11.06: Wir lesen im Abendblatt v. 25./26.11.06, Seite 19.

Ob das stimmt, haben wir nicht recherchiert. Distanzieren uns deswegen nachdrücklich vom Berichteten.

ANGEKLAGT HILLMER VOR GERICHT                                  

Osmani-Vertrauter gesteht Scheingeschäfte

Dem Anwalt wird vorgeworfen, in den 90er-Jahren mehr als eine Million Mark Steuervorteil ergaunert zu haben.

Überraschung im Steuerprozess gegen den Osmani-Vertrauten Hauke Hillmer: Vor dem Lübecker Landgericht gestand der 54-jährige Geesthachter Rechtsanwalt, mit einem Scheingeschäft in den 90er-Jahren mehr als eine Million Mark an Steuervorteilen ergaunert zu haben. Die "Luftgeschäfte" hatte der Geschäftsführer und Mehrheits-Gesellschafter der Firma Cantina Bau und Boden mit angeblichen Neubauten in Moskau gemacht.

Der Prozess gegen Hillmer fand unter einem großen Medienaufgebot statt. Der Geesthachter Rechtsanwalt, der jahrelang für die SPD im Rat der Stadt saß, gilt als jahrelanger Geschäftspartner und Vertrauter von Bashkim Osmani.

Hillmer präsentierte sich in maulwurfsgrauem Anzug und offenem Sporthemd auskunftsfreudig. Er hatte vor dem Prozess ein Geständnis angekündigt, um zu verhindern, dass er nach einem Urteil hinter Gitter muss. Bei einem Geständnis - so die Absprache mit dem Gericht - würde er eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren zur Bewährung erhalten. Voraussetzung ist dabei wohl auch die Zusage, den Schaden wiedergutzumachen, das heißt: das Geld zurückzuerstatten. Mitte der 90er-Jahre hatte Hillmer die Scheingeschäfte mit der russischen Firma Lefco eingefädelt.

Es ging nach Feststellungen des Staatsanwaltes Ernst-Wilhelm von Bredow um ein Wohnbauprojekt für Mitglieder internationaler Firmen in der Nähe von Moskau. Die Cantina machte vier Millionen Mark für angebliche Ausgaben für Lefco geltend. Mit den angeblichen Ausgaben konnte die Firma Cantina für die Jahre 1998 und 1999 ihren Gewinn von etwas mehr als zwei Millionen Mark praktisch unversteuert in die eigene Tasche stecken.

Hillmer war 2004 in Lübeck schon wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 75 000 Euro verurteilt worden, weil er mit einer falschen Steuererklärung 600 000 Mark erschwindelt hatte. In einem abgetrennten Verfahren war Burim Osmani zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Prozess wird fortgesetzt.

reba

28.11.2007: In der TAZ lesen wir "Banker gehen in den Knast"

... .-

Der ehemalige Direktor der Lauenburger Volksbank, Carsten Heitmann, 64, sowie das Ex-Aufsichtsratsmitglied des Kreditinstituts, Hauke Hillmer, 55, sind am Dienstag von einer Wirtschaftskammer des Lübecker Landgerichts nach überraschenden Geständnissen wegen schwerer Untreue zu viereinhalb Jahren beziehungsweise drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Anschließend setzte das Gericht beide auf freien Fuß.

... .

Kommentar RS:                                  

Das im Abendblatt berichtete spielte in den beiden Gerichtsverfahren keine bzw. nur eine untergeordnete Rolle.

Gegenstand der beiden Verfahren waren andere Projekte bzw. Äußerungen.

Das Hamburger Abendblatt kann es sich leisten, Verfahren zu verlieren und die Kosten zu tragen. Diese kommen durch die weitere Berichterstattung um das Mehrfache wieder 'rein.

Anders bei anderen nicht kommerziellen bzw. kommerziell sehr schwachen Internet-Berichterstattern.

Diese müssen wegen solchen unwesentlichen Fehlern horrende Abmahn-, Anwaltskosten und Gerichtskosten zahlen.

Stimmt z.B. im obigen Bericht des Hamburger Abendblattes etwas nicht, so ist es nicht ausgeschlossen, dass Herr Hauke Hillmer mich abmahnt, ich die Abmahnung annehmen muss, weil es keine realen Recherchemöglichkeiten - außer der Zitierung aus der Presse - besitze. Herr Hauke Hillmer kann auch versuchen, vor der Pressekammer gegen mich zu klagen. Auch wen ich obsiege, Geld erhalten nur die Rechtsanwälte.

Somit ist Berichtserstattung real lediglich auf kommerzieller Basis möglich. Das heißt diese ist käuflich.

Das widerspricht dem Grundgesetz.

Interessante Meldung im Hamburger Abendblatt vom 23.03.07:

Der enge Osmani-Vertraute und Ex-Aufsichtsrat der Volksbank Launenburg, Hauke Hillmer (55), ist gestern (22.03.07) in Geesthacht verhaftet worden.

... .

Hillmer und Heitmann sitzen jetzt in der Justizvollzugsanstalt Lübeck in Untersuchungshaft.

Auf Seite 13 ein detaillierter Bericht: Osmani-Affäre - die ersten Verhaftungen

Von mir sind die obigen Informationen nicht geprüft worden. Brauchen nicht zu stimmen.

 

Intrigen in der Musikindustrie                                  

Noch nicht fertig geschrieben.

 

Anwalt Dr. Roger Mann vertritt Abmahnerin Anky van Grunsven                         

Noch nicht fertig geschrieben.

 

Wenn der Betroffene lediglich befürchten muss, erkannt zu werden, ist nicht erlaubt zu berichten                                   

In Sachen 324 O 245/06 Toussaint vs. M. DuMont Schauberg-Expedition klagte vermutlich der bekannte Kunstdetektiv  Clemens Toussaint.

In einer der Zeitungen von  M. DuMont Schauberg muss etwas Gefährliches berichtet worden sein mit Verweis auf einen befreundeten Kunstkenner.

Der Vorsitzende:

[wir verbieten] ..

wenn sich die Erkennbarkeit nur für einen Teil  ohne Weiteres ergibt

oder, wenn der Betroffene nur befürchten muss, erkannt zu werden.

... .

Wir haben keinen anderen Kunstkenner, welcher befreundet war [mit dem ermordeten Fotografen].

Auch sonst, wenn es eine zweiten Freund gibt, der Kunstkenner ist,

neigen wir dazu, dass die Erkennbarkeit gegeben ist, der Kunstkenner vorsätzlich in Gefahr gebracht wurde

und

der Klage statt zu geben.

 

Jan Ullrich und die Meinungsfreiheit  - Prof. Dr. Werner Franke wird als Wissenschaftler brüskiert                                  


Radprofi-Tour de dope
Lurusa Gross

Kurz nach zwölf trafen wir die Mitarbeiter der Pressestelle auf dem Weg zum Mittagstisch. Nach eine dreiviertel Stunde kam eine Mitarbeiter und reichte uns das folgende Papier:

13.09.2006: Offizielles Dokument des Pressestelle des Landgerichts Hamburg Verkündung

324 O 560/06                          Urteil 13.09.2006

Jan Ullrich ./- Prof. Franke

Dieser Fall 324 O 560/06 - Jan Ullrich gegen Prof. Dr. Werner Franke - war für mich das Interessanteste.

Ein Wissenschaftler wehrt sich gegen die spezielle Rechtsprechung sowie die Rechtsauffassung der Pressekammer Hamburg.

Es gibt eine Einstweilige Verfügung vom August 2006, in welcher es heißt:

....

 

Von der Web-Site Jan Ullrichs entnehmen wir den Hintergrund der Verhandlung an diesem Freitag:

1.
Der Radsport untersucht die Fakten

Donnerstag, 07. September 2006

Seit der Entdeckung des Dopinglabors in Madrid jagt ein Gerücht das andere. Der Radsport hat die Fakten untersucht. Jan druckt den Artikel der aktuellen Ausgabe auf seiner Homepage nach:

Jeden Tag etwas Neues. Noch nie wurde ein deutscher Athlet so durch die Medien getrieben wie der gebürtige Rostocker Jan Ullrich. Als neueste Erkenntnisse liegen der ARD Hinweise vor, dass zwei Profis in einem Hotel in Hamburg Blut zur Bearbeitung bei Dr. Fuentes in Spanien "gespendet" haben sollen. In dem Zusammenhang fällt erneut der Name Ullrich, weil der Name des Radstars angeblich in allen Unterlagen als Nummer eins genannt wird. Diese Feststellung stimmt nicht. Erst Ende August hatte die "Süddeutsche Zeitung" ein Faksimile veröffentlicht, da tauchte der Name Ullrich als Nummer sieben auf. In anderen Dokumenten vermuten die Ermittler einen Italiener als Nummer eins und einen Jan als zwei. Was nun? Eins, zwei oder sieben?

Bei den Dopingvorwürfen sieht kaum noch einer durch. Strafanzeige gegen Jan Ullrich. Ullrich des Dopings überführt. Ullrich erkennt Kündigung bei T-Mobile an.  Ullrich erkennt fristlose Kündigung nicht an. Ullrich und T-Mobile einigen sich. Deutscher Arzt des "Helios-Klinikum" in Bleicherode verschiebt Dopingmittel nach Spanien. Zahlreiche solcher oder ähnliche Schlagzeilen belebten in den vergangenen Wochen den Blätterwald. Das Nachrichtenmagazin "Focus" ("Fakten, Fakten, Fakten") überraschte vorige Woche ganz "aktuell" mit der Mitteilung, dass die Bielefelder Professorin Britta Bannenberg gegen Jan Ullrich, Oscar Sevilla und den belgischen Radsportexperten Rudi Pevenage Strafanzeige gestellt hat. Unter der Akte 430 Js 936/06 ermittele nun die Bonner Staatsanwaltschaft. Für eine Fortführung des Verfahrens warten die Bonner Juristen angeblich auf Unterlagen  der Guardia Civil aus Spanien.

Frau Bannenberg hatte laut zahlreicher Medienberichte bereits am 7. Juli die Anzeige gegen die ihr nicht persönlich bekannten Radsportler gestellt. Wenn die ARD, die "Süddeutsche Zeitung", zahlreiche Journalisten und selbst der eigentlich unbeteiligte Heidelberger Professor Franke über die Unterlagen verfügen, stellt sich schon die Frage, worauf die Bonner Staatsanwälte eigentlich warten. Die T-Mobile-Zentrale liegt nur einen Steinwurf weit von der Staatsanwaltschaft entfernt. Bei den Funk-Mobilisten kennt man die Unterlagen seit Ende Juni.

Die Erkenntnisse, wenn sie denn so stimmen und tatsächlich von der Guardia Civil stammen, sind harter Tobak. Sie schockieren  selbst eingefleischte Radsport-Fans. Wie abgebrüht die Ärzte Eufemiano Fuentes und Jose Merino Bartres ihre Blutleitungen legten, um abzukassieren, jagt einem  die Gänsehaut über den Rücken. Blutentnahme und Blutrückführungen, wie es in den Unterlagen heißt, lesen sich wie der Kassenbericht einer Tankstelle.

Die spanischen Lauscher ermittelten alle Erkenntnisse mit geheimen Beobachtungen und Abhöraktionen. In Rechtsstaaten wie der Schweiz oder Deutschland damit umzugehen, scheint deshalb nicht ganz einfach. Die Spanier sagten von vornherein, dass gegen Jan Ullrich, Ivan Basso (Italien) oder den einstigen T-Mobile-Spanier Oscar Sevilla nicht ermittelt werde. In einem Fuente-Prozess sollen sie höchstens als Zeugen aussagen.

Natürlich unterliegen die Radstars  außerdem der Sportgerichtsbarkeit. Bei der Internationalen Antidoping-Kommission WARDA gilt auch eine versuchte Doping-Anwendung als strafbar. Doch selbst für die Weltdoping-Polizei dürften sich zahlreiche Fragen ergeben. Der Schweizer Radsportverband  jedenfalls schickte die Unterlagen aus Spanien wieder an die UCI (Internationaler Radsportverband) zurück. " Seither still ruht der See. Mit dem Schreiben kann ich nichts anfangen. Die Unterlagen sind ohne jede Unterschrift, ohne Stempel. Man weiß nicht, wo die Schreiben herkommen, wer sie zu Papier gebracht hat, damit fliege ich bei unserer Disziplinarkammer und den Gerichten nach fünf Minuten wieder raus", erklärt Lorenz Schläfli, der Schweizer Radsportpräsident, am 3.September und fügt hinzu: "Bei uns ist Ullrich nicht gesperrt." Was ist in diesem Zusammenhang mit den anderen 200 oder 300 Namen, nichts genaues weiß man nicht. Die anfänglich im Spiel waren. Selbst von den 58 angeblichen "Rad-Patienten"  Fuentes bleiben nur die Namen Jan Ullrich und Ivan Basso übrig. Komisch, komisch!

Eine Schlappe musste auch Prof. Werner Franke vor dem Hamburger Gericht einstecken. Er darf nicht mehr behaupten, dass Jan Ullrich angeblich 35 000 Euro im Jahr an den spanischen Arzt Dr. Fuentes überwiesen hat. "Wir wissen nichts von einer Ermittlung der Bonner Staatsanwaltschaft. Wir haben nichts vom Schweizer Radsportverband gehört, mit dessen Lizenz Jan fährt. Wir wissen nur, dass Jan  nicht gesperrt ist. Alles andere haben wir nur aus den Medien erfahren", sagt Ullrichs Manager  Wolfgang Strohband. Der Hamburger gibt allerdings zu: "Ich habe gesagt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass Jan noch einmal für T-Mobile fährt. Die Äußerung habe ich lange nach Jans Kündigung getan. Um neuen Gerüchten die Grundlage zu entziehen, teile ich mit. Wir haben uns vorige Woche mit T-Mobile geeinigt. Wie, was und warum. Darüber wurde von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart."

Bei Lichte besehen pendeln die gesamten Dopingvorwürfe irgendwie im rechtsfreien Raum. Seit Wochen fliegen immer wieder Argumente hin und her, keine Institution packt richtig zu. Es wird geredet und geredet, Tatsachen wegdiskutiert und Enten steigen gelassen. Ullrichs sämtliche 33 Dopingproben in diesem Jahr waren negativ. Eine harte Nuss für die Gerichtsbarkeit. Einem Kraftfahrer wird schließlich auch nicht der Führerschein weggenommen, weil er vielleicht einmal zu schnell fahren könnte. Da muss sich zumindest der Sport dazu durchringen, entweder oder zu sagen. Schuld und Sperre oder nicht Schuld und ab sofort wieder startberechtigt. Keineswegs für eine Klärung sorgte die Vernehmung des Giro-Siegers Ivan Basso vor dem italienischen Olympiakomitee. Basso konnte offensichtlich beweisen, dass er mit den Machenschaften von Fuentes nichts zu tun hat. Bassos Rechtsanwalt geht jedenfalls davon aus, dass der Giro-Sieger nach der zweiten Anhörung am 12. September wieder auf dem Rad sitzt.

Ein ganz anderes Thema ist die Schiebung mit Dopingmitteln. Zwischen Braunlage, Bleicherode, Bad Lauterberg und Goslar weiß man da bestimmt mehr. Wir haben dort intensiv recherchiert und trafen zwischen der Post-Apotheke, dem Eisstadion in Braunlage, der Reha-Klinik "Dr. Muschinsky" in Bad Lauterberg und Braunlages Bürgermeisteramt fast nur Menschen, die den deutschen Arzt-Partner Fuentes entweder gar nicht oder nur ganz flüchtig kannten, obwohl er mehrere Jahre als Teamarzt der Braunlager Eishockey-Mannschaft gewirkt und in der Arztpraxis bei Dr. Saad des Harzstädtchens gearbeitet hat. Die Göttinger Staatsanwaltschaft ermittelt zwar. Wenn diese auch wie deren Kollegen aus Bonn auf Unterlagen aus Spanien warten, dürfte der erste Schnee im Harz vieles zudecken.

Ein komisches Gefühl  bemächtigt sich dem Sportjournalisten, wenn man sich mit der Dopingrazzia vorige Woche in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Polen beschäftigt. Da werden ganze Pkw-Ladungen anaboler Steroide aus Thailand über Polen nach Deutschland geschoben. Hintermänner des Millionen-Deals atmen seither gesiebte Luft. Die Polizei setzte 240 Beamte auf die Drahtzieher an. Fitness-Studios, Apotheken, Privatwohnungen und Tiefgaragen wurden ausgehoben. Die meisten Medien berichteten gerade zwei Tage über die kriminellen Machenschaften. Na klar, da war kein großer Name dabei. Was interessiert schon, wenn einem 16 Jahre alten Muskel-Teenie die Hoden absterben oder einem unbekannten Türsteher die Leber platzt? Da ist doch ein Ullrich viel interessanter, selbst, wenn die bisherigen Erkenntnisse - zu mindestens bis jetzt - in einem Rechtsstaat nicht justiziabel sind. Die neuesten Spekulationen weist Ullrich von sich: "Wenn ich die Gerüchte über mich lese, kann ich nur den Kopf schütteln. Ein Gerücht wird nicht wahrer, wenn man es ständig wiederholt

2.
Wahrheitswidrige Behauptungen

Freitag, 25. August 2006

In der Stuttgarter Zeitung und im Frühstücksfernsehen behauptet Prof. Franke, Jan Ullrich hätte in einer eidesstattlichen Erklärung versichert, nie Kontakt zu Dr. Fuentes in Spanien gehabt zu haben.

Als Beleg legte der Heidelberger aber Ullrichs eidesstattliche Erklärung vor, in der der Olympiasieger Frankes Behauptung widerspricht, 35 000 Euro für Doping-Mittel allein in einem Jahr an Fuentes gezahlt zu haben.

Jan Ullrich versteht nicht, warum die Medien immer wieder die wahrheitswidrigen Behauptungen Frankes unrecherchiert und ohne Prüfung weitergeben.

Kommentieren wird er sie auch weiterhin nicht!

3.
Einstweilige Verfügung gegen Franke

Sonntag, 13. August 2006

Jan Ullrich wehrt sich erfolgreich gegen die Vorwürfe, die im Zusammenhang mit dem spanischen Arzt Dr. Fuentes gegen ihn erhoben werden.

Vor dem Landgericht Hamburg erwirkte der Radstar eine Einstweilige Verfügung gegen Prof. Dr. Werner Franke. Der Molekular-Biologe darf nicht mehr behaupten, dass Ullrich in einem Jahr allein 35.000 Euro zur Anschaffung von illegalen Substanzen ausgegeben hat. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Heidelberger bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder 6 Monate Haft.

Nun soll die Pressekammer entscheiden. Es ging einzig und allein darum, hat Jan Ullrich in einem Jahr 35.000,00 EUR zur Anschaffung von illegalen Substanzen ausgegeben und dies Prof. Werner Franke behauptet?

Alles andere - Radsport, Doping, Lüge, Betrug, Gesundheit etc - unwichtig.

Hat Jan Ullrich nicht 35.000,00 sondern 35,000,01 EUR ausgegeben, und wird die Pressekammer entscheiden, dass der Professor behauptet hat, Jan Ullrich habe 35,000,00 EUR ausgegeben, verliert der Professor und trägt die Kosten des Verfahrens, d.h. die Anwaltskosten beider Seiten und die Gerichtskosten.

Wie sah es mit der "Wahrheitsfindung" in diesem Fall aus? Folgendes haben wir protokolliert:

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske:

Wir verhandeln den Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung vom 12.06.2006, in welcher Prof. Franke verboten wird zu behaupten, Jan Ullrich habe dem spanischen Mediziner Fuentes 35.000,00 EUR zur Anschaffung illegaler Substanzen gezahlt.

Wir haben den Schriftsatz des Klägers vom 07.09.06.

Es stellt sich die entscheidende Frage der Bayer-Entscheidung.

Leitsatz:
1. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist verkannt, wenn Formulierungen, in denen die Bewertung tatsächlicher Vorgänge zum Ausdruck kommt, als Tatsachenbehauptungen angesehen werden.

2. Es verstößt gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), wenn sich jemand, der eine herabsetzende Tatsachenbehauptung über Dritte aufstellt, die nicht seinem eigenen Erfahrungsbereich entstammt, zur Erfüllung seiner Darlegungslast nicht auf unwidersprochene Pressemitteilungen beziehen darf.

Beschluß 
des Ersten Senats vom 9. Oktober 1991 
-- 1 BvR 1555/88 --

Herabwürdigende Tatsache - Meinungsfreiheit.

Die Bayer-Entscheidung spricht nicht für den Antragsgegner. Er muss sich nach dem Presserecht bewerten lassen.

Es handelt sich um eine Verdachtsphase. Das erfordert die Mitteilung entlastender Umstände. So etwas fehlt hier.

Der Spiegel schreibt:

....

So viel Dreck habe ich nicht gesehen.

Die Gegenposition kommt nicht zum Tragen.

Der dumme Junge soll sich auf die Ostsee verziehen.

Es gibt noch zwei Punkte:

Die Gegenseite widerspricht. Im Spiegel und in der anderen Presse steht das so.

Die Presseberichterstattung ist nicht unwidersprochen geblieben.

Der Erfahrungsbereich ist ja nicht fremd. Er hat die Ermittlungsakte, so dass wir meinen, der Stand der Dinge sei so, dass die Einstweilige Verfügung zu bestätigen sei.

Anwalt Michael Lehner:

Auf die Stufe des Presserechts zu stellen ist nicht richtig. Mein Mandant hat die Meinungsäußerung anderer vorgetragen.

Es gibt die Freiheit der Entscheidung. Das ergibt sich insgesamt.

In diesem Gesamtgeschehen bestreitet Ullrich.

Mein Mandant bezieht sich auf die Presseberichterstattung und die Kenntnis der Akten.

Er habe die Akten aus Madrid ... . Das Ergebnis ergibt sich aus den Akten, das darf er machen.

Franke schreibt, Ullrich bestreitet. Es ist ein Diskussionsprozess, da kann man sich äußern.

Anwalt Ulrich Theune:

Dass er kann, das ist klar, aber ob er es darf?

Der Antragsgegner hat sich nicht als Wissenschaftler geäußert, sondern als eine Tatsachenbehauptung.

Die Presse hält sich an die zulässigen Grenzen. Die Tatsache entspricht nicht der Wahrheit. Aus den spanischen Akten ergibt sich keinesfalls, dass der Arzt 35.000,00 EUR für die Beschaffung der illegalen Mittel erhalten hat.

Der Antragsteller [Jan Ullrich] hat als letzter den Bericht erhalten.

Am 27.06.06 zuerst in Paris aufgetaucht, danach am 30.06.06 in der Presse.

Wir haben das Wochen später erhalten.

Anwalt Michael Lehner:

Die Akte am 15. von der Staatsanwaltschaft erhalten. Aus den Ermittlungsakten ergibt sich ...

Prof. Franke:

Als einfacher Bürger, darf ich was sagen?

Der Vorsitzende:

Natürlich.

Prof. Franke:

Ich lese die FAZ, die Süddeutsche Zeitung. Drei Wochen lang wird immer wiederholt, dass pro Jahr für 35.000,00 EUR Mittel beschafft wurden. Das blieb unwidersprochen.

Als ich dann die Akten erhalten habe und sah, dass sich das daraus ergibt, habe ich das gesagt.

Gegen die Presse hat Ullrich nichts unternommen, aber gegen die einzelnen Bürger.

Wenn man nicht vertrauen kann den Tageszeitungen und dem Fernsehen, und diese nicht zitieren darf, was ist dann erlaubt?

Der Vorsitzende:

Ich habe nicht alle Zeitungen gelesen. Aber (bei dem), was ich habe, wird immer die Meinung von Ullrich mit dargelegt.

Franke-Anwalt Michael Lehner:

Weil ein engagierter Privatbürger das über Jahre wertfrei sagt, d.h., er macht mehr, als die Bayer-Entscheidung es fordert - dann darf das nicht verboten werden.

Von Ullrich ist das Bestreiten von etwas Konkreten nicht zu vernehmen.  Es gibt keine Detailäußerungen.

Die 35.000,00 EUR waren erstmals in der FAZ. Das war weltweit. War allen Medien bekannt.

Ob die Verdachtsberichterstattung dann so streng genommen werden kann?

Prof. Franke:

Ich war bis dahin arglos. Die Pressemitteilungen waren unwidersprochen.

Warum darf ich das nicht wiederholen?

Anwalt Michael Lehner:

Verstehe Ihre [Herr Buske] Rechtauffassung nicht. Im Gesamtkontext ist das Zitat, dass Ullrich bestreitet, enthalten.

Der Vorsitzende zitiert:

04. August 06. Jan Ullrich kommt da nicht mehr `raus.

Anwalt Michael Lehner:

Aus der Bewertung der Akten ergibt sich das. Warum soll immer wieder wiederholt werden, Ullrich bestreitet das?

Diese Forderung ist deutlich übertrieben.

Anwalt Ulrich Theune:

Sie haben meinen Schriftsatz nicht erhalten, den ich Ihnen gerne zugefaxt hätte, wenn Sie das mit dem Widerspruch genau so gemacht hätten.

Die Erlangung der Papiere ist strafbar. Das Zitieren ebenfalls.

Anwalt Michael Lehner:

Ist nachträglich ... .

Der Vorsitzende:

Müssen wir abschließend beraten?

Prof. Franke:

Ich darf nicht sagen, dass laut der Süddeutschen Zeitung unwidersprochen 35.000,00 EUR gezahlt wurden?

Das darf nur die Süddeutsche Zeitung unwidersprochen schreiben?

Ich darf das nicht als Einzelperson?

Der Vorsitzende:

Habe nicht alles gelesen. Haben aber (bei dem), was ich gelesen habe, immer eine Gegendarstellung.

Ich kann doch nicht vom Amts wegen pfänden.

Anwalt Michael Lehner:

Nicht.

Der Vorsitzende:

Gut.

Anwalt Michael Lehner:

Halte es nicht für notwendig, bestreite das.

Besonders engagierte Bürger werden auf die Stufe der Presse gehoben mit der Gegenmeinung, wobei das die Presse nicht immer tut.

Der Vorsitzende:

Herr Prof. Franke hat die Kompetenz.

Prof. Franke:

Agenturen, Presse, Zeitungen, dann durch die Akten bestätigt.

Bin ich da nicht berechtigt, eine Tatsache festzustellen?

Frau Richterin Käfer:

Der Süddeutschen Zeitung würden wir das genau so verbieten.

Prof. Franke:

Es war nicht widersprochen.

Franke-Anwalt Michael Lehner:

Das ist ein äußerer offener Meinungskampf. Hier bestreitet jemand, da wird aus den Akten berichtet. Jedes Mal zu sagen, aber er hat es noch nicht gestanden, [kann nicht verklangt werden].

Jan Ullrich-Anwalt Ulrich Theune:

Das ergibt sich aus den Akten nicht. Sie brauchen Ihren Mandanten nicht zu schützen.

Prof. Franke:

Ich brauche nicht geschützt zu werden.

Kenne mich aus.

Gegen die größte deutsche Zeitung wird nichts gemacht. Die hat unwidersprochen berichtet.

Was soll ich machen als Bürger?

Schnauze halten?

Franke-Anwalt Michael Lehner:

Nur das Richtige sagen.

Richter Dr. Weyhe:

Aus den Akten ergibt sich das, [wäre erlaubt].

Bei Ihnen heißt es aber, es ist so.

Prof. Franke:

Bezog mich auf die Akte mit der Geste.

Franke-Anwalt Michael Lehner:

Mein Mandant hat immer das als Aktenschluss dargelegt.

Die Behauptung ergibt sich aus der Quelle.

Sie [Dr. Weyhe] machen einen logischen Fehler.

Es war keine Tatsachenbehauptung aus dem Kopf meines Mandanten.

Es war bei Christiansen ...

Franke-Anwalt Michael Lehner:

Mein Mandant hat sich gehütet, Schlüsse aus der Akte zu ziehen.

Prof. Franke:

Habe im Konjunktiv gesprochen: geht daraus hervor.

Richter Dr. Weyhe:

Geht daraus hervor, heißt, es ist so.

Bei Ihnen heißt es aber, es ist so.

Wenn es falsch ist, darf er nicht zitieren.

Der Vorsitzende:

Am 4. August haben Sie sich wieder so geäußert.

Im Spiegel stand, von denen muss er sein Zeug bezogen haben. [Was zulässig ist.]

Ob das in der Akte steht, kann man sich streiten.

Das kann man aus der Ermittlungsakte schließen [wäre ebenfalls zulässig].

[Bei Ihnen heißt es], hier ist die Akte, da steht es drin.

Franke-Anwalt Michael Lehner:

Das ist Meinungsäußerung.

Richterin, Frau Käfer:

Eine Schlussfolgerung muss nicht per se eine Meinungsäußerung sein.

Der Vorsitzende:

In der Akte steht, er habe den Mord begangen.

Sie sagen, er sei der Mörder.

Franke-Anwalt Michael Lehner:

Sogar die spanische Polizei hat die gleiche Schlussfolgerung gezogen.

Der Codename ist Jan Ullrich. Es wurde nicht viel auf Deckung geachtet. Man dachte nicht, dass das Ganze in dritte Hände gelangt.

Die Dekodierung der Nr. 1 hat die spanische Polizei gemacht. Es ist Jan Ullrich, und es ist ihm zuzuordnen.

Prof. Franke:

Die ganze Welt, die ganze Presse, aber ich als Einzelner darf das nicht?

Franke-Anwalt Michael Lehner:

Das zu schreiben und dann (zu) sagen, Jan Ullrich bestreitet das?

Richterin Frau Käfer:

Können Sie in Zukunft tun.

Prof. Franke:

Ich bin vorsichtig als Wissenschaftler. Sehe das als Ganzes, kann aber vorlesen.

Darf jedoch nicht aus der Süddeutschen Zeitung vorlesen.

Der Vorsitzende:

Dürfen Sie nicht.

Er ist Privatbürger. Sie wollen gar nicht behaupten, dass er 35.000,00 EUR [ausgegeben hat].

Sie wollen es nicht behaupten. Allenfalls wollen Sie sagen, das ergibt sich als Schlussfolgerung aus der spanischen Akte.

Franke-Anwalt Michael Lehner:

Wozu ist die Einstweilige Verfügung erlassen worden?

Ob die Schlussfolgerung falsch ist, wird hier nicht entscheiden.

Der Vorsitzende:

Hat er gesagt, habe ich mir so gedacht.

Prof. Franke:

Darf aber ich die Frankfurter Zeitung faxen?

Jan Ullrich-Anwalt Ulrich Theune:

Das ist hier kein Rechtsberatungs-Institut.

Richter Dr. Weyhe:

Wenn es falsch ist, dürfen Sie es nicht.

Prof. Franke:

Höre ich zum ersten Mal.

Franke-Anwalt Michael Lehner:

....

Der Vorsitzende:

Mir würde das nicht reichen.

Jan Ullrich-Anwalt Ulrich Theune:

Soll die Unterlassungserklärung abgeben.

Verlange Unterlassungsurteil.

Prof. Franke:

Darf man dann überhaupt noch etwas zitieren?

Der Vorsitzende:

Das haben wir mehrmals beantwortet...

Jan Ullrich-Anwalt Ulrich Theune:

Bestreite die Echtheit des Papiers.

Richterin Frau Käfer:

Ist doch bestritten worden.

Sie können doch die Unterlassungsverpflichtung abgeben.

Verstehe Sie nicht. Wir können über die Kosten streiten.

Prof. Franke:

Sage wie bisher. Ergänze nur, dass dies von Ullrich bestritten wird.

Auf diese Brücke könnte ich gehen.

Franke-Anwalt Michael Lehner:

Bitte zu Protokoll geben, was er eben gesagt hat.

Prof. Franke:

Zusatz: Das wäre für mich kein Problem.

Der Vorsitzende lacht:

Dürfen wir nicht. Wir dürfen keine Rechtsbeartung geben. Kann nicht alle Fälle durchgehen.

Wir können eine neue Konstellation haben.

Alle denkbaren Verdachtsberichterstattungen kann ich hier nicht vorsehen.

Der Antragsgegner beantragt, die Einstweilige Verfügung aufzuheben. Der Antragsteller beantragt, diese zu bestätigen

Beschlossen und verkündet:

Eine Entscheidung im Tenor wird verkündet am 13.09.06, 12:00 im Geschäftszimmer.

Kurze Diskussion.

Der Vorsitzende:

Die Behauptung ist untersagt worden.

Franke-Anwalt Michael Lehner:

Mehr hat er nicht gesagt.

Der Vorsitzende:

Nur, wenn es so ist. Mit Stempel ... , Ermittlungsakte ... . Überholte autorisierte Version Anlage 2.

Prof. Franke:

Stempel, weil ... .

Jan Ullrich-Anwalt Ulrich Theune:

Die Echtheit des Dokuments und die Rechtmäßigkeit des Erlangens wird bestritten.

13.09.2006: Offizielles Dokument des Pressestelle des Landgerichts Hamburg Verkündung

324 O 560/06                          Urteil 13.09.2006

Jan Ullrich ./- Prof. Franke

Tenor

I.     Die einstweilige Verfügung vom 12. August 2006 wird bestätigt

II.     Der Antragsgegner hat die weitern Kosten des Verfahrens zu tragen und zwar nach einem Streitwert von 20.000,00 EUR

Kurzbegründung

Der Antragsgegner hat mit der Äußerung

Jan Ullrich habe in einem Jahr dem spanischen Mediziner Eufamiano Fuentos
35.000,-- € zur Anschaffung von illegalen Substanzen bezahlt

eine Äußerung verbreitet, von der glaubhaft gemacht ist, dass sie unwahr ist. Damit verletzt der Antragsgegner den Antragsteller in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Der Antragsgegner kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, er habe lediglich als privater Bürger unwidersprochen gebliebene Presseberichte verbreitet. Dem steht entgegen, dass er selbst zu den Dopingvorwürfen recherchierte und als in Dopingfragen Sachkundiger die Presse als Forum nutzte. Er hat die angegriffenen Behauptung auch noch zu einem Zeitpunkt verbreitet, zu der Jan Ullrich ihr bereits öffentlich widersprochen hatte.

Siehe auch Verkündungen am 13.09.06

Berufung (7 U 117/06) gegen die Einstweilige Verfügung wurde am 13.02.2007 zurückgewiesen. Bericht.

 

Deutsche Sprache                                  

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze                                  

Sind Äußerungen verboten, darf der Antragsgegner auch keinen Zeitungsartikel -z.B. aus der FAZ - per Fax versenden, in dem diese Äußerung enthalten ist, ohne den Hinweis, dass diese falsch sei bzw. vom Kläger bestritten wird.

Auch, wenn der Betroffene nur befürchten muss, erkannt zu werden, ist nicht erlaubt zu berichten.

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                                  

"Uns fällt dann nicht viel mehr ein, wenn alles gesagt ist."

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.11.06
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