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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 25. Mai  2007

Rolf Schälike - 28.05.07 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 25.05.2007

 

Weg mit den Internet-Archiven - Internetarchive sind eher Messiebuden         

An diesen Freitag hatte die Pressekammer die Möglichkeit gleich viermal gegen die Internet-Archive der Presse zu entscheiden.

324 O 720/06 Rainer K. vs. RZ-Online GmbH, 324 O 719/06 Rainer K. vs. Verlagsgruppe Rhein-Main GmbH & CO. KG, 324 O 712/06 Rainer K. vs. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 324 O 18/07 Rainer K. vs. Chr. Cuntz.

Die Prozesse waren ähnlich. Im Urteil in gleicher Sache 324 O 521/06 begründet die Pressekammer ausführlich ihre Zensurgründe.

Die Verkündung in einer anderen Archivsache (324 O 468/06) gegen die TAZ-Archive klang genüsslich: Der Klage wurde stattgegeben. Die TAZ muss ihre Archive zensieren.

In der Sache 324 O 720/06 gegen die RZ-Online GmbH ging es vermutlich  um diesen Internet-Auftritt oder um diesen ?  Oder um andere?         

Der Vorsitzende:

Sie [die Beklagte] hat alles bekommen, was wir in die Welt herausgelassen haben. Es geht um die Sache 324 O 512/06.

Die Verneinung der Zuständigkeit greift nicht: § 32 der ZPO spricht eindeutig für die Zuständigkeit.

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss:

Es muss ein Schaden eintreten. Beeinträchtigung des Klägers in Hamburg.

Der Vorsitzende:

Es gibt die Entscheidung, dass überall dort. wo die Veröffentlichung erfolgt, ein Schaden entsteht.


Berichten verboten!
Lurusa Gross 2007

Die BGH-Entscheidung gilt international.

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss:

Mein Blatt ist ein regionales Blatt. Was wir nicht können, dass ist die Sperrung des Zugriffs aus Hamburg oder London.

Da haben wir die BGH-Entscheidung. Wir können es nicht verhindern.

Klägeranwalt Herr Stopp:

Das Internet in deutscher Sprache ... .

Richter Herr Dr. Weyhe:

... im Wettbewerbsrecht ... .

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss:

In den USA wurde entscheiden, dass ein anderer Bundesstaat nicht zuständig ist.

Jede Veröffentlichung in London ist Verbreitung.

Der Vorsitzende:

Ja.

Wenn ich mich für Koblenz in Hamburg interessiere? Was ist mit den Koblenzern, welche in Hamburg sitzen?

Gut, das zum Internetauftritt.

Kennt Herr Elmar Kloss nicht die Pressekammer-Entscheidungen? Wie hat er sich vorbereitet? Denkt er wirklich, die Pressezensoren überzeugen zu können? Er gibt nicht auf:

Die Internet-Nutzer, die über Google suchen, ja.

Es gibt die Frankfurter Entscheidung. Da hat man das so gesehen.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Gibt man den Namen Fiszman in Google ein, findet man auch dessen Namen, der ihn umgebracht hat.

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss:

Es wird ja nicht zufällig bei Ihnen geklagt.

Der Vorsitzende:

Kann ich nicht ändern.

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss:

Man kann darüber nachdenken.

Der Vorsitzende:

Ja. Und sonst ... ?

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss:

Da kommen wir später dazu.

Der Vorsitzende:

Beschwerde?

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss:

Ja. Es ist ein Unterschied, ob Fernsehen oder Regional-Zeitung.

Der Vorsitzende:

Machen wir am Streitwert fest.

Klägeranwalt Herr Stopp:

... weil Internet-Archive.

Diese Berichterstattung hat nichts mit dem Kläger zu tun.

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss:

Über diesen Menschen darf man berichten, auch noch, wenn darüber diskutiert wird, ob er aus der Sicherheitsverwahrung entlassen wird.

Klägeranwalt Herr Stopp:

Es gibt keinen aktuellen Grund. Sonst kann man über jeden berichten, wenn der Anwalt wieder auftritt.

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss:

Man kann immer berichten.

Es gibt zehn bekannte Kriminalfälle.

Klägeranwalt Herr Stopp:

Mein Mandat ist zu solch einem gemacht worden. Der Mord war nicht so hervorstechend.

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss:

Wenn das so sein sollte, dann ist das ein historisches Ereignis, egal; ob begründet oder nicht.

Klägeranwalt Herr Stopp:

...

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss:

Es ist nicht relevant, ob die damalige Berichterstattung rechtens war oder nicht. Muss unser Mandat das Archiv sichten?

Richter Herr Dr. Weyhe:

Es steht nur als Überschrift im Archiv. Es ist doch kein echtes Archiv. Ein echtes Archiv ist, wenn ... .

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss:

Ein Archiv zeichnet sich durch Vollständigkeit aus.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Entschuldigen Sie, Sie wählen doch aus.

Es ist eher eine Internet-Messiebude.

Wäre an dieser Stelle nicht ein Befangenheitsantarg gegen den Zensor angesagt? [RS]

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss versucht zu überzeugen:

Mein Mandant archiviert nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch. Er archiviert vollständig und umfassend.

Ein Archiv ist wie ein Museum, habe ich gelesen. Kann das aber nicht halten.

Ich habe eine Arbeit mit Nutzung von Archiven geschrieben. Habe sämtliche Artikel zusammengefasst.

Das wäre mir heute nicht mehr möglich, oder meinen Kindern nicht mehr möglich.

Damit wäre eine historische Aufarbeitung nicht mehr möglich.

Es wird in Zukunft kein Papierarchiv mehr geben.

Die einzige Frage, welche sich stellt: Muss die Öffentlichkeit von diesen elektronischen Archiven ausgeschlossen werden, wie heute bei den Zeitungsarchiven.

Ich gehe heute in in Frankfurt in die Bibliothek ins Zeitungsarchiv. Der Zugriff ist nicht so einfach. Die Zeitungen kann ich nicht mit nach Hause nehmen. Ich kann die Artikel auch nicht mit der Schere ausschneiden.

Müssen die Medien zurückgefahren werden, wie es historisch war oder wie es bei den Mikrofilm-Archiven der Fall ist?

Oder negiere ich in diesem Bereich den Vorteil elektronischer Archive.

Muss ich diese beschränken?

Richter Herr Dr. Weyhe:

Steht in den Archiven was Falsches: Zum Beispiel, der Politiker hat Hochverrat begangen, dann muss es raus.

Es ist doch nicht die Stadtbibliothek.

Sie dürfen reinschauen, aber nichts rausnehmen.

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss gibt nicht auf:

Die öffentlichen Bibliotheken können Oberschüler besuchen.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Was sie da lesen, muss überprüft werden, ob das weiter gegeben werden darf oder nicht. Das steht in den Bibliotheken an der Wand. Die Leser in einer Bibliothek geben eine entsprechende Verpflichtungserklärung ab.

Und dazwischen stehe immer noch ich.

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss gibt nicht auf:

Wenn ich mich im Internet registriere und sage, das gebe ich nicht weiter, dann habe ich das, was Sie wollen.

Eliterichter Herr Dr. Weyhe lässt die Katze aus dem Sack:

Das Problem, welches wir haben, ist der unkontrollierte Zugriff für Jedermann.

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss gibt nicht auf:

... dann waren wir schon wesentlich weiter.

Weshalb sehen es die anderen drei Gerichte anders?

Es ist nicht überraschend, dass das Hamburger Gericht angesprochen wird: Weil man das hier anders bewertet als in den anderen OLG`s.

Der Vorsitzender:

... gegen unseres eigenes OLG ... .

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss gibt nicht auf:

Berichtet da jemand über Freigang?

Der Vorsitzender:

Wollen Sie Ihr Archiv so ändern, wenn jemand über den Freigang berichtet?

 Viel Neues haben wir nicht erfahren.

Beklagtenanwalt Herr Elmar Kloss gibt immer noch nicht auf:

Meinen Sie auch bei den anderen Kollegen?

Der Vorsitzender:

Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass Sie nicht enttäuscht die Verhandlung verlassen.

Die Rechts- und Sachlage wurde ausführlich und umfassend erläutert.

Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Der Termin der Entscheidung wird festgelegt auf den 22.06.2007, 9:55 in diesem Saal.

22.06.07: Urteil - Es wird untersagt, in gewissem Zusammenhang den genauen Namen des Klägers im Internet-Auftritt zu nennen und  Bildnisse des Klägers zu zeigen.

Danach mit einer zwischengeschobenen Verhandlung zu einem anderen Thema mit anderen Anwälten das nächste Teil auf dem von Herrn Stopp mit den Richtern der Hamburger Pressekammer in Gang gesetztem Fließband: Die Sache 324 O 719/06 vs. Verlagsgruppe Rhein-Main GmbH & CO. KG.

Der Vorsitzende:

Wir müssen über die Passivlegitimation nachdenken, weil der Internet-Betreiber ein Anderer ist als der Verlag.

Habe den Copyright-Vermerk. Gehe zum Zeitungsstand, kaufe die Zeitung, kopiere diese und veröffentliche dann.

Wir neigen dazu, die Passivlegitimation zu bejahen.

Zu Lebach: Nicht jeder Fall ist gleich zu entscheiden. Man muss immer in die Abwägung eintreten.

Es ist eine Person mit Interesse seitens der Presse.

Es kann Fälle geben, wo wir die Namensnennung nicht verbieten, auch Fotos nicht. Das sind Fälle, bei denen die Betroffenen im besonderen Maße die Öffentlichkeit gesucht haben. Hier wissen wir, dass die Täter richtig herausragend sind.

Dr. Stopp hat gesagt, die Presse hat den Kläger aufgebaut. Wir finden die Taten gravierend. Der Kläger hat sich jedoch nicht an die Öffentlichkeit gewandt.

Wir meinen, dass das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers durchgreift.

Das Presserecht ist trotzdem nicht schlimm berührt. Es geht nur um die volle Namensnennung.

Lebach 2 - Entscheidung ... , dass man schlechter ermitteln kann, wer er ist.

Wir haben noch etwas, weil wir immer neu überlegen: Wir haben eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Aber der Verdacht stellt sich als falsch heraus. Es gibt eine Richtigstellung. Wir finden, dass aus einer rechtmäßigen eine rechtswidrige wird.

Das sind die Gründe, warum wir der Klage stattgeben wollen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Russ:

Von Wiesbaden habe ich eine fünfstündige Fahrzeit hinter mir. Wenn  wir in Wiesbaden wären, würde ich jetzt sagen: Entscheiden Sie. Wir gehen zum OLG.

Da ich nun hier bin, möchte ich doch vortragen.

Zur Passivlegitimation.

Wir sind nur lizenzrechtlich verbunden. Wenn Sie das so sehen, dann sehe ich das anders.

Beim Taschenbuch geht es auch nur gegen den Taschenbuchverlag, nicht gegen den Lizenzgeber.

Richter Herr Zink:

Fraglich.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Wir würden gegen Alle vorgehen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Russ:

Ich habe es jedenfalls anders erlebt.

Zur Lebach 1-Entscheidung möchte ich nur einen Satz zitieren.

Zur Resozialisierung sollte man wissen, dass der damalige Kläger homosexuell war.

Der Wortlaut des Urteils war: Eine Verbindung mit einem weiblichen Partner kann dazu führen, dass die Resozialisierung greifen kann.

Das Gericht befürchtete damals, dass er als Homosexueller abgestempelt wäre.

Es ist eine Entscheidung aus einer anderen Welt. Der damalige Täter hatte nur Beihilfe geleistet.

In unserem Falle hat der Täter alles erfüllt, was § 211 BGB sagt: grausam, heimtückisch, zu verheimlichen versucht.

Noch zwanzig Jahre wird er einsitzen. verlässt den Knast als Neunzigjähriger.

Damals ging es ums Fernsehen . Da schauten zwanzig Millionen zu. Es ging dem Gericht um die "Heilung von der Homosexualität". Sehen keinen Zusammenhang zu unserem Fall.

Es sei denn, der Resozialisierungseffekt strahlt so weit aus.

Ich habe selbst eine Frage zu dem Presserecht: Wenn jemand einer Straftat nur verdächtigt wird, dann steht er relativ schutzlos da. Alle können über ihn mit Namensnennung berichten. Beispiel, Herr Andreas Türck. Er ist beruflich erledigt. Er könnte versuchen, abzumahnen. Hunderttausende.

Ist aber jemand verurteilt, dann beginnt die Resozialisierung nach ein paar Monaten und der Täter ist sakrosankt.

Bei den Tätern, bei denen die Straftat nicht feststeht, kann berichtet werden. Bei den Verurteilten ist es aber verboten.

Wie verhalten wir uns? Er ist zwar keine absolute Person der Zeitgeschichte, aber das Interesse an ihm kommt immer wieder.

Wenn ich eine Chronik nehme und sämtliche Namen schwärze, das geht doch nicht.

Wir machen doch Geschichtsfälschung.

Von diesem Trip kommt die Kammer ohne Hilfe höherer Instanzen offenbar nicht mehr runter.

Niemand hat den Kläger gezwungen, dass er jemand mit dem Spaten erschlägt. Dann muss er das dulden.

Das würde ich konkreter fassen, vielleicht kurz vor der Entlassung.

Der Vorsitzender:

Sollte uns stutzig machen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Russ:

Sie haben entschieden.

Richter Herr Zink:

Wir sind auch gespannt. Dass man darüber streiten kann, ist bekannt.

Der Vorsitzende:

Fragen Sie nicht nach Chroniken.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Nehmt doch den Namen einfach weg. Pixeln sie einfach das Bild.

Der Vorsitzende:

So schlimm ist unsere Entscheidung für die Presse doch nicht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Russ:

Den Kläger kennt jeder in Wiesbaden. Ich habe ihn auch persönlich kennen gelernt.

Hier in Hamburg ist es irgendein Mord. Bei Rainer K. weiß jeder in Wiesbaden, dass es Rainer Kxxxxxx ist.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Es gibt andere Beispiele. Natürlich wüsste hier in Hamburg jeder, aber wenn er zur Ostsee gezogen ist, dann nicht mehr.

Der Vorsitzende diktiert:

Der Beklagten-Vertreter erklärt, der Online-Anbieter ist eine hundertprozentige Tochter der Rhein-Main-Multi-Media GmbH.

Die Beklagte liefert gleichsam die Beiträge aus dem Wiesbadener Tageblatt für die Rhein-Main-Media GmbH.

Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert.

Anträge werden gestellt.

Der Termin der Entscheidung wird festgelegt auf den 22.06.2007, 9:55 in diesem Saal.

22.06.07: Urteil - Es wird untersagt, in gewissem Zusammenhang den genauen Namen des Klägers zu nennen und  Bildnisse des Klägers zu zeigen.

 

Das Fließband lief weiter. Die dritte Sache 324 O 712/06 vs. Frankfurter Allgemeine Zeitung rollte an.

Der Vorsitzende an Anwalt Dr. Nieland gerichtet:

Sie können es nicht mehr hören. Sie kennen unsere Entscheidung. Wir haben auch darüber nachgedacht: Archiv-Privileg.

Das Argument Verdachtsberichtserstattung streitet eher für uns und nicht für das OLG Frankfurt.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland:

Die Breitenwirkung ist unterschiedlich.

Richter Herr Zink:

Ziemlich falsch. Gerade das, dass das in den Suchmaschinen abrufbar ist.

Klägeranwalt Herr Stopp:

Das ist gerade das, was im Internet passiert.

Andere Fälle werden gesucht, und dann kommt er.

Richter Herr Zink:

Es reicht, den Namen Fiszman einzugeben.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland:

Das ist Geschichtsbereinigung. Das ist wie mit den Bildern in der Sowjetunion, bei denen Personen wegretuschiert wurden.

Klägeranwalt Herr Stopp:

Sie können pixeln.

Alle lachen.

Der Vorsitzende:

Als relative Person der Zeitgeschichte hat man Anspruch auf  Anonymität. Sagt auch keiner, das wäre Geschichtsbereinigung.

Doch ich sage es [RS].

Der Vorsitzende, wie ich verstand, ironisch:

Unterlassungsverpflichtung, dass drei Jahre bevor er rauskommt, der Name aus dem Netz genommen wird?

Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert.

Anträge werden gestellt.

Der Termin der Entscheidung wird festgelegt auf den 22.06.2007, 9:55 in diesem Saal.

22.06.07: Urteil - Es wird untersagt, in gewissem Zusammenhang den genauen Namen des Klägers zu nennen.

Die Fließband-Archivzensur war noch nicht beendet. Bei der vierten Sache 324 O 18/07 vs. Chr. Cuntz hat es nicht geklappt.

Der Vorsitzende:

Die ausgedruckten Exemplare haben wir aus dem Verbot herausgenommen.

Soll es eine Neuauflage geben?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Russ:

Nein. Der Verleger hat sich mit dem Beklagten überworfen.

Der Vorsitzende:

Es stand im Wiesbadener Tageblatt, und erst ein halbes Jahr später gegen das Buch?

Klägeranwalt Herr Stopp:

Sie meinen, er hätte sich das Buch kaufen sollen?

Der Vorsitzende:

Im Wiesbadener Tageblatt finden sich drei Mal Zitate aus dem Buch mit dem Namen des Klägers.

Ein halbes Jahr ist deutlich zu lang.

Klägeranwalt Herr Stopp:

Muss ich prüfen, ob das stimmt.

Der Vorsitzende:

Aber nicht ein halbes Jahr.

Klägeranwalt Herr Stopp:

Ganz abwegig sind diese Gedanken nicht.

Der Vorsitzende:

Ist ein Trans....

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Russ:

Prozesskostenhilfe ... .

Der Vorsitzende:

Wir haben BGH ... Hauptsache.

Kennen Sie diesen schon?

Wäre der Antragsgegner bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Russ:

Nein, dazu sehe ich keinen  Anlass.

Der Vorsitzende:

Wir würden die Hauptsache sparen, und im Verfügungsverfahren würde der Antragsteller die Kosten übernehmen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Russ:

Den Verlegern verboten ... . Damit ... .

Der Vorsitzende:

Wir wollen nach dem Stand der Dinge die Einstweilige Verfügung aufheben.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Russ:

Der Beklagte ist Journalist. Wenn er eine Unterlassungserklärung abgeben würde, dann wäre es für Ihn verboten. Andere dürften aber. Es ist sein Fach.

Zumal das hier ein Pyrrhussieg ist.

Der Vorsitzende:

Im Dezember 2006 ist der Beitrag erst bekannt geworden. Dreimal wurde der Kläger namentlich genannt.. Es gibt die Eidesstattliche Versicherung des Klägers.

Sollen wir das aufschreiben oder wollen Sie den Antrag zurücknehmen?

Klägeranwalt Herr Stopp

Habe das Buch erstmal bestellt.

Richter Herr Zink:

Aber es gibt einen ausreichenden Verdacht. Drei lange Zitate.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Russ:

Das Buch ist im Juli erschienen, und dann nach einem halben Jahr ... .

Wobei die halbe Bundesrepublik es weiß.  Wenn man es weiß, dann sagt man dem Anwalt, sehe da mal rein.

Sie prüfen, wie verhalten sich die Gerichte in Hamburg, und sagen dann, da ist noch was dran.

Der Vorsitzende:

Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert.

Die Kammer weist darauf hin, dass sie die Einstweilige Verfügung aufheben möchte.

Der Klägervertreter erklärt danach: Ich nehme den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurück.

Beschlossen und verkündet:

Die Kosten des Verfügungsverfahren fallen dem Antragsteller zur Last.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Christian Russ:

Da kann ich ja mal sch ... .

Der Vorsitzende:

Auch für uns. Brauchen nichts zu schreiben.

Bin gespannt, ob es zur Zensur des Buches  mit Prozesskostenhilfe kommt [RS].

Es wird in Hamburg keine Prozesskostenhilfe gewährt. Es stört Herrn Anwalt Stopp niemand daran, es bei einer anderen Kammer zu versuchen.

So funktioniert in Deutschland heute die Zensur.

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze                            

Internet-Archive sind Messiebuden.

Der Zugriff für Internet-Archive darf nicht Jedermann erlaubt sein.

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                            

"Sie [die Beklagte] hat alles bekommen, was wir alles in die Welt herausgelassen haben."

 

Meldungen des Tages - Wir sind kein Stasiland; Zollbeamte über Zensur

Immer mehr Ähnlichkeiten mit der DDR-Wirklichkeit erleben wir jeden Tag. In dieser Woche war dies die geplante Sammlung von Geruchsproben von Gipfelgegnern. Das stieß auf heftige Kritik.

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse fühlt sich dabei "an Stasi-Methoden" erinnert, wie er der "Leipziger Volkszeitung" sagte. Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele sprach vom "Schnüffelstaat in Perfektion".

Frau Merkel verteidigte die umstrittenen Sicherheitsvorkehrungen für den bevorstehenden Gipfel. Diejenigen, die jetzt am lautesten auf die Maßnahmen schimpften, "wären die Ersten, die den Sicherheitsbehörden mangelnde Vorsicht vorwerfen würden, wenn Gewalt ausbrechen sollte", so die Kanzlerin.

Herr Müntefering ... . Herr Jung ... . Herr Gabriel ... . Herr Steinbrück ... .


Geruchsproben - Lurusa Gross 2007

Zollbeamte übten Zensur aus

Russische Zollbeamte haben die Ausfuhr von sechs Kunstwerken zu einer Ausstellung - "Learning from Moscow - Positionen aktueller Kunst aus Moskau" -  nach Deutschland verboten. Es handelt sich um zeitgenössische Collagen. U.A. ein Werk der Gruppe "Blaue Nasen". Auf dem Satirebild "Die Kerze unseres Lebens" werden neben Christos Präsident Wladimir Putin und Alexander Puschkin gezeigt, welche mit einem Feuerzeug die Kerze unseres Lebens anzuzünden bemüht sind. Eine andere Collage mit dem Namen "Putin" von Latyschew zeigt Putin.

Diese Bilder könnten  "internationale Zwistigkeiten" auszulösen, wurde begründet.

Richard Stratenschulte, der Leiter der Öffentlichkeitsarbeit der Museen der Stadt Dresden, sagte dem Abendblatt: "Die Themen dieser Arbeiten beschäftigen sich unter anderem mit der Rolle Putins und der orthodoxen Kirche in Russland heute. Wir können zwar die Originale nicht zeigen, präsentieren aber in der Ausstellung Fotografien. Außerdem sind die Bilder auch im Katalog enthalten."

Städtische Galerie Dresden, bis 2. September 2007

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 24.06.07
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