BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 21. September 2007

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Rolf Schälike - 24.09.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle - 21.09.2007

 

Buchheim vs. TAZ        

Die Sache 324 O 463/07 Prof. Dr. Lothar Buchheim vs. TAZ

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg zum Klägeranwalt Herrn Nesselhauf :  N' Morgen.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Nach der Vorberatung haben wir die Tendenz der Klage stattzugeben. Prof. Buchheim besuchte die Kaderschmiede der Nazis für Jugendliche, um später eine Führungsrolle zu übernehmen. Er hat diese mit Erfolg abgeschlossen. Artikel in der Welt, am 22.02.07 im Stern am 24.02.07 in ... . Die Klägerin hatte keine Kenntnis davon. Sie sagt, der Artikel  war versehentlich ... .

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Wo haben Sie das her?

Der Vorsitzende: Aus dem Schriftsatz der Klägerin.

Richterin Frau Käfer: Letzter Absatz im Schriftsatz vom  09.08.07.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Versehentlich heißt, nicht wusste. Phantastisch. Woher wusste Sie, dass auch Manupa ... . In anderen Gymnasien gab es keine zukünftigen Kader. Waren alles Freiheitskämpfer.

Der Vorsitzende: Habe nur nicht gehört ... .

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Sie sollen entscheiden. Habe mir die Mühe gemacht, hier her zu kommen.

Der Vorsitzende: Nett von Ihnen.

Beschlossen und verkündet ... .

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Dass Manupa Kader der Nazis schmiedete würde ich gerne vortragen. Deswegen wird das Lebensbild nicht verdunkelt, dass er von .... war. Was das Besondere war,... waren genetisch ausgesucht. Deswegen ... . Er [Buske] hat ja gesprochen. Sie haben nicht im Trio gesungen [queruliert]. Das ist neu ... .

Richterin Frau Käfer verteidigt Ihren Herrn: Also, Herr Eisenberg. Sie schreiben, Manupa wäre Kaderschmiede. Realgymnasium. Es war auch eine Kaderschmiede.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: ... .

Der Vorsitzende: Was ist Kaderschmiede?

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Kenne die ostdeutschen Kaderschmieden, zwar erfolglose. Bitte, Manupa ..., Realgymnasium zu Chemnitz. Brauche ... . Jeder Scheißdreck von ihm ... Marseille ... . Möchte gar nicht bei ... . Dass das Lebensbild von Prof. Buchheim dunkle ... . In Wahrheit steht das gar nicht fest, dass sie ihn nur auf das Realgymnasium geschickt haben.

Der Vorsitzende diktiert: ... nur solche Jugendlichen geschickt wurden, die man geeignet hielt, später Führungsrollen zu übernehmen. Bitte ich um eine Schriftsatzfrist.

Beschlossen und verkündet: Der Beklagtenvertreter kann auf die heutigen Hinweise bis zum 12.10.07 vortragen.

Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 02.11.07, 9:55 in diesem Saal.

Nicht dass Sie wieder in diesem Saal hier sein müssen.

02.11.07: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt die Äußerung Prof. Dr. Lothar Buchheim hätte erfolgreich ... die Kaderschmiede der Nazis ... . Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Osmani`s vs. NDR   - Was ist organisierte Kriminalität?    

Die Sachen 324 O 697/06  Bashkim Osmani vs. Norddeutscher Rundfunk und 324 O 698/06 Burim Osmani vs. Norddeutscher Rundfunk wurden schon Mal verhandelt am 02.02.07. Wir berichteten.

324 O 697/06 Bushkin Osmani vs. Norddeutscher Rundfunk

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Der Klägervertreter erhält Durchschriften des Schriftsatzes von 19.09.07. In dieser Sache haben wir schon mal umfangreich erörtert. Kann sein, dass ich wieder durcheinander komme. Fängt an mit 1.10. Man kann der Beklagten näher kommen, dass es sich alles auf die Berichte des Hamburger Abendblattes beschränkt. Das Verteidigungsvorbringen erschien aissichtsreich.  Organsache. Die Fernsehberichgerstattung ist nur eine Vermutung, vielleicht Verdacht, dass die Brüder zur organisierten Kriminalität.  ... wir verstandne. Da kann der Kläger der organisierten Kriminalität zugerechnet werden. Wenn er bewusst mit den Brüdern zusammenkommt, um eine Straftat zu begehen. Haben uns alles angesehen. 25 Js 46/92. Alles im Allen reicht es nicht aus, um den Kläger einzusortieren in eine so beschriebene Organisation. Jetzt kommt die Goldgrube an den Landungsbrücken. Ist eine Wertmeinung, dass die Brüder profitieren. Dafür gibt es nach den neuen Vortrag der Beklagten genügend Argumente. Als Chef der Brüder gilt ... . Hier handelt es sich ebenfalls um eine Wertung. Wir haben Zweifel, das die ausreichenden Hinweise für diese Wertung gibt. Wenn es diese gibt, müsste der Kläger ... .

Anlage 10. Da wird eine Reihe von Vorgängen geschildert. Tötung eines Jugendlichen S. 18, 19. Dann wird auf Seite 19 von der ungewöhnlichen Art und Weise der Eintreibung der Spielschulden hingewiesen. ... werden von den Brüdern Osmani bedroht. Von Zeile zu Zeile ..., keine belastenden Aussagen. Zusammengeschlagen worden ... R. soll es ähnlich ergangen sein. Haben nicht finden können, dass die Kläger sich dazu geäußert hat. Wenn das unstreitig ist. müssten wir nachdenken.

Drogen, Auftragsmord ... . Kooperation mit der italienischen Mafia. Meinen nicht, dass die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung eingehalten sind. Belastungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft sind bestenfalls Verdacht. Auch BND. Schon damals gesagt. Möchte mich an dieser Stelle nicht wiederholen. Der Kläger ist Zuhälter, Zuhälter gewesen, den deutschen Kollegen geht es schlechter, albanische Kollegen können, was sie wollen. Meinen, der Kläger  ... .... -Lokal. Meinen, da wird der Eindruck meist erweckt ... .Ping-Pong ist das hier. BND 21.08.03. Bleibe bei dem bísher eingenommenen Standpunkt. In diesem Zusammenhang zu den Anträgen ... . BND, Bülow ... bleiben Mutmaßungen. Dass wir da noch meinen, dass man nicht zitieren darf, auch wenn es eine BND-Analyse ist ... .

Osmani-Anwalt Herr Michael Nessehauf:  1c ... .Eins uns zwei werden unterschiedlich ...

Richter Herr Zink: Bei Zuhälter würden wir zu enem Verbot neigen.

NDR-Anwalt Herr Michael Fricke: ... .

Osmani-Anwalt Herr Michael Nessehauf nuschelt:  ... . Frage, wie man es bewertet ... taucht nicht einmal mit Namen auf.

Richter Herr Zink: Taucht ein Kürzel auf, welches sich auf die Brüder bezieht.

NDR-Anwalt Herr Michael Fricke: Gilt auch für 1c.

Osmani-Anwalt Herr Michael Nessehauf unterbricht:  ...

Richter Herr Zink: Bewertungsproblem steht im Mittelpunkt. Die Äußerungen zu bewerten.

Der Vorsitzende: Soll im Punkt 10 erklärt werden ... . Vergleichen will man sich nicht?

NDR-Anwalt Herr Michael Fricke: Wir haben auch noch die laufenden Verfahren. Deswegen aussetzen. Da das alles in der Schwebe liegt, fällt es uns nicht schwer .. .

Richter Herr Zink: Laueneburg ist nicht Gegenstand.

Der Vorsitzende: Geschichte: Mittelloser Flüchtling. Bezüglich "Flüchtling", bezüglich "mittellos". Ist Bewertung. Er war auf Unterstützung angewiesen. Für Flüchtling haben wir nichts.

Richter Herr Zink: Ich bin Flüchtling von Altona nach Eimsbüttel,

Der Vorsitzende: Herr K. wird auch immer verlegt [von einer Haftanstalt in die andere]. Ist er auch Flüchtling?

Osmani-Anwalt Herr Michael Nessehauf:  Er ist nicht geflohen. Hatte keinen Grund zu fliehen.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Dann wird die Sitzung kurz unterbrochen.

Der Vorsitzende nach Widereintritt: Vergleich zu Lasten Dritter. keine Protokollführerin. Komme dann rein.

Machen heute noch

324 O 698/06 Burim Osmani vs. Norddeutscher Rundfunk

Die Verfahren 324 O 423/06 und 324 O 433/06 werden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 23.11.07, 9:55, Saal B335. Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07.

07.12.07: Verkündung der Urteile

Bashkim Osmani gegen NDR (324 O 697/07) ergeht ein Urteil: Der Beklagte wird verurteilt ..., es zu unterlassen zu veröffentlichen und /oder veröffentlichen zu lassen, verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass Bashkim Osmani als Chef des Brüder-Clans gilt ... . Der BND brachte drei der Brüder in Zusammenhang mit Rauschgifthandel, Schutzgelderpressung, Prostitution. Dazu die Erkenntnis, der Clan soll auch Auftragsmorde ausführen lassen und mit der italienischen Mafia kooperieren.

den Verdacht zu verbreiten und oder verbreiten zu lassen, der Kläger sei als Flüchtling nach Hamburg gekommen, Kosovo-Albaner eroberten immer mehr Bereiche. Die vielen Polizei-Razzien störten sie nicht. Bashkim Osmani war Zuhälter oder  ... Die deutschen Zuhälter waren laufend Razzien ausgesetzt und fragen natürlich, warum passiert das nie bei unseren albanischen Freunden? BND berichtet, dass durch  KfZ-Schmuggel setzt der Kläger einen Betrag in Millionen um ... und lässt andere für sich arbeiten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 7/12, der Beklagte zu 5/12. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Burim Osmani gegen NDR  (324 O 697/07) ergeht ebenfalls ein Urteil: Der Beklagte wird verurteilt ..., es zu unterlassen zu veröffentlichen und /oder veröffentlichen zu lassen, verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass Burim Osmani .... [ähnlich wie bei Bashkim Osmani, der Vorsitzende diktiert noch schneller, damit für die Pseudoöffentlichkeit noch schwieriger mitzuschreiben]. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 2/3, der Beklagte zu 1/3.  Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 28.11.07

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