BUSKEISMUS

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Bericht
HansOLG, Zivilsenat 7, Pressesenat
Zivilkammer 24 - Verkündung

Dienstag, den 30. Oktober 2007

Rolf Schälike  - 20-21.10.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle - 20.11.07

DaimlerChrysler AG und Jürgen Schrempp vs. Jürgen Grässlin                      

Sache  7 U 18/07 (324 O 283/06) DaimlerChrysler AG und Jürgen Schrempp vs. Jürgen Grässlin

Was hätte ich denn machen sollen? ◄Video

Kurz vor der Verhandlung protestierte eine junge Dame vor dem OLG-Gebäude gegen ... . Ich konnte es nicht erfahren, was auf dem Transparent stand. Die Polizei war schneller. Das Transparent war eingerollt. Die Demo war schon aufgelöst.

Damit alles seine Ordnung hat und die Zentrale entscheiden kann, was im Keime zu ersticken ist, musste die arme Polizistin die Personalien aufschreiben, und verstehen, um was es ging. Sie hörte etwas von Daimler Chrysler, Jürgen Grässlin und Meinungsfreiheit, und sprach von einer unangemeldeten Demonstration. Die junge Demonstrantin dachte dann die unangemeldete Demonstration ad hot anzumelden und wäre beinahe in diese Falle getappt.


Protest gegen die Rechtssprechung des Zensursenats Hamburg;
20.11.2007, 13:50

Die "Schuldigen" versuchen zu verstehen, was die Polizistin möchte
20.11.2007, 13:50

Der "Schuldige", Jürgen Grässlin war zur Stelle, versuchte sich nicht zu verdrücken. Glück für die Polizistin, sie konnte mehrere Namen notieren, denn auch das war ihr wohl klar: eine Person bildet noch keine unangemeldete Demo.

Heute Morgen haben wir erfahren: einmal im Polizeiregister, immer im Polizeiregister. Bei Computerfehlern ist man dann als Terrorist in den Listen, von denen niemand weiß, wie man in diese gelangt.

Herr Jürgen Grässlin - rechts im Bild - glaubt als Kleinaktionär noch an die Rechtsordnung, sein Anwalt Herr Holger Rothbauer - links im roten Anorak noch mehr. Dazu verpflichtet ihn sein Beruf.

 

Verhandlung                     

Es war die Berufungsverhandlung von Herrn Jürgen Grässlin gegen das Urteil des Landgericht vom 19.11.2007. Wir berichteten.

Die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben und der Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz erklärten heute schlicht und einfach, man kann idiotengerecht sagen, welches Recht schon seit über 50 Jahren gilt.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Habe noch einen Schriftsatz.

Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Der Klägervertreter überreicht den Schriftsatz v. 20.11.07 im Original an Gericht und Gegner. Möchten Sie den lesen? Es sind keine neues Vorträge.

Also wollen wir beginnen. Es geht heute um ein Interview, welches am 20.06.05 stattgefunden hat. Konkret geht es um zwei Äußerungen. Es klagen Herr Schrempp, damals Vorstandvorsitzender als Kläger zu 2. und Daimler Chrysler als Klägerin zu 1. gegen die Äußerungen von Herrn Jürgen Grässlin: Ich glaube nicht, dass der Rücktritt freiwillig war. Er musste zurücktreten. Es lag daran, dass die Geschäfte nicht so sauber waren.

Zunächst zur örtlichen Zuständigkeit: Es gibt den § 513, Abs. 2 der ZPO:

ZPO § 513 Berufungsgründe

(1)
(2) Die Berufung kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.

dann noch § 10 ZPO:

ZPO § 10 Berufungsgründe

weggefallen

Alte Fassung ZPO § 10

Das Urteil eines Landgerichts kann nicht aus dem Grunde angefochten werden, weil die Zuständigkeit des Amtsgerichts begründet gewesen sei.

RS: Weshalb verweist Frau Dr. Raben auf einen nicht mehr gültigen Paragrafen?
Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an meine Haft in der Dresdner Stasi-UHA 1984-1985.
Weil ich der Stasi-Untersuchungsbehörde nicht vertraute, habe ich verlangt, meine Beschwerde beim Gericht zu Protokoll abgeben zu dürfen. So korrekt waren die Stasi-Leute: sie fuhren mich zum Bezirks-Richter, welcher mir das DDR-Strafgesetzbuch vorlegt als Grundlage für meine Beschwerde.
Zurückgekehrt in meine Zelle, in der ich das Strafgesetzbuch ebenfalls hatte, stellte ich nach einem Vergleich fest, dass der gute DDR-Richter mir die alten nicht mehr gültigen und wesentlich anderen Paragrafen vorlegte (veraltetes StGB). Hatte natürlich keine Folgen für das Strafverfahren, denn das Urteil -  6 Jahre Zuchthaus - stand unabhängig von den Paragrafen fest. Ist in Deutschland Heute natürlich anders. Urteile stehen keinesfalls vorher fest. Mit Richtern und Richterinnen kann man diskutieren. diese lassen sich gern überzeugen. Wir leben ja im Rechtsstaat und in keiner rechtlosen Diktatur.

Die Vorsitzende: Aus den Paragrafen folgt, dass die Zuständigkeit in der zweiten Instanz gar nicht geprüft wird. Allerdings ist die freie Wahl der Zuständigkeit gängige Gerichtspraxis. Hier geht es um das Äußerungsrecht. Natürlich hat man das Recht auf freie Meinungsäußerung, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Das Landgericht hat die beiden Äußerungen als Meinungsäußerungen bewertet. Wir sehen die ersten Äußerung "... freiwillig ..." als eine Tatsachenbehauptung an. "Ich glaube nicht", macht eine Äußerung nicht zu einer Meinungsäußerung. Es wird behauptet, er hat nicht aus freien Stücken entschieden. es kommt aber nicht darauf an. Auch wenn es eine Meinungsäußerung wäre, müssen handfeste Tatsachen dargelegt werden. Wir haben hier einen überraschenden Fakt: keinerlei Öffentlichkeit, keine Abfindung. Welche Rückschlüsse können daraus gezogen werden? Es reicht nicht aus. Man kann den gegenteiligen Rückschluss ziehen: hat keine Abfindung erhalten, weil er freiwillig ging.

Im Saal wird laut gelacht.

Die Vorsitzende: Sie haben als Kläger bestritten, dass Herr Schrempp unfreiwillig gegangen ist. Es beschneidet die Ehre. Sie [der Beklagte] müssen dartun. Das haben Sie nicht getan.

Schwieriger ist es bei der zweiten Frage. Was sind unsaubere Geschäfte? Das ist eine Bewertung. Es ist jedenfalls eine Meinungsäußerung. Aber wieder ... . Beide Seiten haben uns eine Fülle von Zitaten aus verschiedenen Zeitungen vorgelegt. So, aus der Bild, der Süddeutschen Zeitung. Auch von der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

In beiden Zeitungsartikeln finden wir nicht, dass Herr Schrempp Tarnfirmen gegründet hat, und dass von Herrn Schrempp ... . Es müssten mal Fakten genannt werden, die das belegen. Man kann Kritik über an Herrn Schrempp seiner Unternehmensführung. Es geht nicht um Kritik an sich. "Nicht sauber" spricht entweder für "illegal oder "anrüchig". Deswegen ist er aus der Firma rausgeschmissen worden. Es geht nicht darum, dass im Unternehmen etwas schief, ganz schlimm, ganz schief gegangen ist. Hier geht es um etwas Kriminelles. Diese unsauberen Zeitungsartikel kann man nehmen, aber "unsauberes" finden wir nicht. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen 17 Vertriebsleiter wegen Umsatzsteuer-Betrug. Aber was hat das mit Herrn Schrempp zu tun? Beim Arbeitsgericht Stuttgart läuft ein arbeitsgerichtliches Verfahren. Amerikanische Börsenaufsicht, Offshore, Siegel-Artikel ist alles interessant. Aber was hat das alles mit Herrn Schrempp zu tun, dass er unsauber gearbeitet hat? Dann haben wir noch den Fokus-Redakteur S. Geschrieben wird, dass zu den Zeiten von Schrempp unrichtig gehandelt wurde, aber nichts Konkretes. Schadensersatzforderungen ans Unternehmen. Graumarktgeschäfte. Wir haben die Eidesstattliche Erklärung von Herrn Fin. Hat hier keinerlei Beweiskraft. Er schreibt, Schrempp habe von Graumarktgeschäften gewusst.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz ungeduldig: Wir bestreiten. Wendet sich ans Publikum: Hören Sie auf.

Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Haben Zeugen beantragt.

Die Vorsitzende: Haben von Allem gewusst. Von allen 100.000 Verkäufen. Von welchen konkret, ist nicht dargelegt. Herr Schrempp kann nicht von allen 100.000 Verkäufen gewusst haben.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz unterbricht die Vorsitzende: Es müssen Geschäfte sein, die er geregelt hat.

Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Ist jetzt Herr Schertz dran? Ich habe zugehört. habe Berufung eingelegt. Möchte als erster sprechen.

Die Vorsitzende: So dass wir eindeutig im Moment feststellen müssen, dass kein faktisches ... vorliegt. Nun sagt die Äußerung, er habe unsaubere Geschäfte getan. Er muss sich erhebliche Kritik gefallen lassen, aber nicht unsaubere, menschenunwürdige Vorwürfe.

Murren und Bemerkungen im Publikum.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz zum Publikum gewandt: Können Sie aufhören, ständig dazwischen zu sprechen.

Aus dem Publikum: Sie reden ja auch ständig dazwischen.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Ich bin Prozessbeteiligter, ich darf das.

Die Vorsitzende unbeeindruckt: Es ist kein unsauberes Geschäft auf der Oberfläche. Ob es solche gegeben hat, ist eine andere Sache. Sie sind kein Journalist. Ein Laie muss nicht so recherchieren, wie ein Journalist. Der Laie hat keine Redaktion im Hintergrund. Vieles ist im Unternehmen nicht gut gelaufen. Es sei, Sie [Herr Grässlin] werden noch substantiiert vortragen können..

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz unterbricht.

Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Bitte Sie, Herr Schertz mich ausreden zu lassen. Es dauert eine Weile.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz rückt die Stühle und setzt sich.

Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Hamburg ist auch eine andere ... .  Die Sache hat nichts mit Hamburg zu tun. Die Kollegen sagten, viel Spaß in Karlsruhe. Ich sagte, fahre nach Hamburg. Niemand hat einen Bezug zu Hamburg, weder Herr Schertz, noch Herr Schrempp, auch nicht Herr Grässlin und ich als Anwalt ebenfalls nicht. Da darf mal das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Ist ganz klar. Ist schon interessant. Die Aufsplittung der Klage in Kläger zu 1. und Kläger zu 2.  Sie tun so, als ob der Kläger zu 1 [Daimler Chrysler] auf Privatrecht klagen kann. Weshalb? Es ist ein Unternehmen. Die Kritik basiert auf der Funktion von Herrn Schrempp als Vorstandsvorsitzender. Sie machen diesen Sprung, den ich nicht mitmachen will. Finanziert ... .  Wer hat gesagt Chrysler ist übernommen worden? Es entstand ein Schadensersatz von 300 Millionen. 178 Millionen hat die Versicherung übernommen, den Rest die Aktionäre. Ist das keine Geschichte, die Herr Schrempp zu verantworten hat?

Sie können nicht verlangen, dass Herr Schrempp jede KfZ - Nummer, auch die roten kennt und selbst regelt. Herr Schrempp ist kein ... . Das ist Hamburger Methode, dass man von der Meinungsfreiheit weggeht. Sie verlangen Tatsachen. Es handelt sich um Meinungsäußerungen. Wir haben das Gesamte, den Großteil der Passagen, der nicht angegriffen wurde. Auch im Fall Wenger ... .

Es war ein überragendes Ereignis, und die Medien wenden sich an den Fachmann, Herrn Grässlin. Er war der einzige Biograph von Herrn Schrempp. Es gab keinen Dank für Schrempp beim Abgang. Es gab eine sechsstellige Buße. Das hat der Aufsichtsrat zu vertreten, nicht Herr Schrempp. Herr Grässlin sagte, ich kenne diesen nicht, kann nur mutmaßen. Wenn er Herrn Schrempp beleidigen wollte, da gibt es ganz andere Dinge. Da kriegt jemand ein Mikrophon und sagt, weiß  nicht, kann nur mutmaßen. Drei Monate davor hat er gekämpft um die Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2008. Darüber darf man sich als Bürger äußern. Dann verlangen Sie Anknüpfungstatsachen. Die "Kammer des Schreckens", soviel zum  Landgericht Hamburg.  Wir werden bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Sind die mir nicht ..., nicht so saubere Geschäfte ... . Kann man nicht mal nach Stolpe verbieten. Kann an dieser Begrifflichkeit keine Ehrverletzung finden.

Ackermann vertreibt Schrempp. Die Deutsche Bank zwingt Schrempp. Ich weiß, das gilt nicht. Man kann sich äußern. Aber man muss sich orientieren können. Da finde ich einen Anwalt, einen prominenten Anwalt. Das ist ein Missbrauch der Justiz. Ich sehe auch nicht ansatzweise, Sie [Frau Dr. Raben] zu überzeugen. Hier wird die Meinungsfreiheit als Grundrecht [beseitigt]. Es gibt Entscheidungen, wie das Gut der Meinungsfreiheit zum Grundrecht des Persönlichkeitsrechts zu sehen ist.

... rot ... wusste dass man in Taiwan ... . Im eigenen  Geschäftsbereich wird von Graumarktwirtschaft gesprochen. Ist nicht sein Job, ein Fahrzeug nach Taiwan zu schicken. OLG Karlsruhe ... . Wie der Gesundheitsminister, nimmt die Patienten als Geiselnehmer ... . Habe kein Verständnis ... nicht ein Versuch.

Der Beklagte sagte, ich weiß es nicht, kann nur vermuten.

Die Vorsitzende: Karlsruhe hat sich mit der Aktivlegitimation beschäftigt.

Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Mit dem Interview in der Financial Times hat er einen Schaden verursacht. Durfte dann keine Interviews mehr geben.

Die Vorsitzende: Interview ist kein unsauberes Geschäft.

Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Vorteil der Juristen. Definieren, was ein Geschäft ist. Geschäft ist nicht Vertragsfreiheit.
Entscheidet das Gericht gegen uns, beantrage ich die Revision.

Die Vorsitzende: Dritte. Haben verhandelt. Die Äußerung ein bisschen verändern.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Darf ich mal auch. Es geht um eine ganz konkrete Äußerung. Nun finden Sie Herrn Schrempp als schlechten Unternehmer. Wenn er sagt, ... .

Herr Jürgen Grässlin: Bleiben Sie bei der Wahrheit.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Grässlin ist Journalist. Veröffentlicht Bücher über meine Mandantschaft. Bin der Meinung, es ist eine Tatsachenbehauptung. Wenn er nicht freiwillig zurückgetreten ist, dann wurde er gedrängt. Er ist nicht gedrängt worden. Habe Zeugnis seiner Ehefrau angeboten. Auch ein Unternehmen hat das Recht, dass nicht über das Unternehmen berichtet wird. Auch bei der zweiten Äußerung handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung. Auch hier müssten konkrete Tatsachen genannt werden, Geschäfte, die Herr Schrempp geregelt hat. Es muss [an Hand] der eigenen Tätigkeiten von Herrn Schrempp bewiesen werden.

RS: Wenn in einem Unternehmen gegen fast 200 Vertriebsmanager ermittelt wird, dann ist deren Tätigkeit durch die Tätigkeit des Vorstandes geregelt. Die Reglung kann im Nichtwissen, im Nichthinschauen bestehen. So arbeitet das Führungsmanagement. Es regelt die Filter für die Information, welche bis zu ihm durchdringen. Die Einsetzung bzw. Duldung von unmittelbar Untergebenen, welche mich faktisch oder nicht informieren, ist doch eine Regelung. Möchten das die Querulanten nicht verstehen?

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Bitte den Senat, auf folgendes Rücksicht zu nehmen: Zwei Jahre wurde nichts vorgetragen. Im Kontext zu 1, Rücktritt erfolgte nicht freiwillig. Wir sagen, stimmt nicht. Beklagte sagt, dass er bedrängt wird, muss damit zusammen hängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren. Wenn Schrempp sagt, bin freiwillig zurückgetreten ... . Begründet. Diese Begründung [gilt] einzig und allein für Ziffer 1. Da er nicht bedrängt wurde. Dann heißt es, dass muss damit zusammen- hängen, dass er saubere Geschäfte machte. Man muss hier den Kontext sehen. Es ist das 1x1 des Äußerungsrechts. Muss das aber nicht tun. Grässlin konnte in zwei Jahren nichts bringen. Beantrage, die Revision nicht zuzulassen. Das ist die Rechtsprechung in den letzten 50 Jahren. Man kann an dieser Formulierung schrauben, bis sie zulässig ist. Ist nicht unsere Aufgabe. Grässlin kann sich beraten lassen. ... Wenn er dann deswegen zurückgetreten ist, weil er die Geschäfte selbst geregelt hat. Herr Grässlin mag das nicht verstehen. Spricht von politischer Justiz. Wir sind oft auf der Seite von Mandanten, die sich kritisch äußern. ... schlechter Unternehmer. Geschäfte, die nicht sinnvoll waren, die moralisch verwerflich waren, wäre alles zulässig. Sich nicht beeindrucken lassen von der Uneinsicht des Kollegen.

Zum Artikel "Kammer des Schreckens" im Focus möchte ich nicht was sagen. Auch Berlin wird als Zensurkammer bezeichnet. Ganz Deutschland kann es nicht begreifen. Die Kammer hat es punktgenau ... . Werden auch in Karlsruhe das so sehen, weil das das ist, was 50 Jahre die deutschen Gerichte so sehen.

Herr Jürgen Grässlin: Möchte zu den Umständen des Interviews etwas sagen. Journalisten erfahren, dass Schrempp bis zum, 31.12.2005 ohne Abfindung, ohne Dank zurücktritt. Da ich Herrn Schrempp sehr gut kenne und wusste, dass sein Vertrag bis zum 31.12.2008 verlängert werden sollte, trat man an mich heran. Dann kam das Fernsehen. Wurde dann gefragt, was die Gründe seien. Da ich die Gründe nicht kannte, sagte ich, ich muss jetzt mutmaßen. Glaube, dass der Rücktritt nicht freiwillig war, dass er dazu gedrängt wurde, dass seine Geschäfte nicht sauber waren.  Wenn ich Herrn Schrempp beleidigen wollte, hätte ich es machen können, bestimmt nicht definitiv falsch.

Wenn man mir nun sagt, da muss es Anknüpfungstatsachen geben ... . Er klagt aber ... . Herr Schrempp war an MSG (?) als in Südafrika die Apartheid herrschte. Die USA klagen gegen Daimler Chrysler, wo Schrempp Vorstandsvorsitzender war. Er gab Interviews und hat ganz offen geprahlt, dass er Chrysler zu einer Abteilung macht. Das wäre eine unsaubere Geschichte. Es gibt saubere und nicht saubere Geschichten. Er hat ein Interview gegeben und wurde zurück gepfiffen. Viele Aktionäre haben wegen Graumarkt-Geschäften ... . Die EU stellt fest, dass die Graumarktgeschäfte von Daimler Chrysler nicht zugelassen werden.

Freue mich auf den Tag, wo wir uns, Herr Schertz in zehn Tagen wieder treffen. Sind die 9,8 Millionen ... schon bezahlt?

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz unterbricht. Herr Grässlin möchte weiter sprechen. Im Publikum leises Lachen.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Wenn Sie mich direkt ansprechen, habe ich das Recht zu antworten.

Die Vorsitzende: Lassen Sie Herrn Grässlin aussprechen.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Ich werde gerne ...

Herr Jürgen Grässlin: Es war ein persönlich initiiertes Interview. Über die Graumarkt-Geschäfte war er persönlich informiert. Hätte die Notbremse ziehen können. Das sind keine Mutmaßungen, das sind Tatsachen. Wir sprechen nicht von der Bildzeitung. Wir sprechen von dem Geschäftsbericht der Deutschen Bank. Die Amerikaner ermitteln gegen Daimler Chrysler und Herrn Schrempp. Ein anderer sagt, ein Haftbefehl gegen Schrempp ist nicht ausgeschlossen. Vermutlich muss Daimler Chrysler 600 Millionen zahlen. Man kann immer sagen, war nicht informiert. Ich habe den Eindruck, Herr Schrempp war nicht Vorstandsvorsitzender. ... Hat uns, die Aktionäre nicht informiert. ... Das ist nicht passiert. Hier hat Herr Schrempp unsauber gehandelt. ... müssen Gerichte entscheiden. Es ist eine Meinungsäußerung. Wir werden uns wieder treffen. Aus dieser Meinungsäußerung können Sie schwer eine Tatsachenbehauptung machen. Bei Meinungsäußerung muss ich nicht beweisen. Muss nur die Anknüpfungspunkte nennen. Sie haben das Landgericht Köln angegeben. Das Landgericht Köln hat gesagt, es ist eine Meinungsäußerung. Auch das Landgericht München.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz dazwischen: Ist falsch.

Herr Jürgen Grässlin: Sie haben sich nach Hamburg nicht zufällig gewandt. Ich kommen zum Ergebnis, dass die "Kammer des Schreckens" nicht umsonst so heißt. Hoffe nicht, dass es die "Oberkammer des Schreckens" geben wird, weil ich davon ausgehe, dass Karlstruhe die Entscheidungen kippt.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz unterbricht: Kammer Berlin. Habe da genau dieselben Entscheidungen erhalten wie hier.

Die Vorsitzende: Wir können uns die Prozesse nicht aussuchen. Wir sind verpflichtet, ... .

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Wir gehen nicht davon aus, dass wir Hamburg speziell wählen, weil ... .

Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Warum haben Sie Hamburg gewählt?

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz antwortet ausweichend: Es geht hier konkret um diese Formulierungen. Der Rücktritt war freiwillig. Zu 2. Auch unwahr, weil es die Begründung für 1. war. Als bekannt wird, dass Schrempp zurücktritt, hat ... das dargelegt.

Herr Jürgen Grässlin: Ist unwahr.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Graumarktgeschäfte. Schrempp hat bestritten, diese zu kennen. Als diese bekannt wurden, hat er sofort unterbunden. Wenn er sich im Interview geäußert hat ... , die er geregelt hat, ... gedroht wurde, zurück zu treten. Sie haben eine unzulässige Formulierung gewählt. Lassen Sie sich vorher beraten.

Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Lassen Sie sich vorher beraten? in dieser Situation kann man sich nicht beraten. Es war ein untypischer Rücktritt bis zum 31.122005. der Vertrag sah den Rücktritt am  31.12.2008 vor. Das ist die konkrete Situation, wo die Gegenseite die Ursache darstellt. Kann doch nicht sagen, rennen Sie zum Herrn Schertz und fragen Sie, was Sie dazu sagen dürfen. Wenn der Konzern nichts gesagt hat, dann kann ich auch nichts dazu sagen? Soweit sind wir noch nicht.

Die Vorsitzende: Es geht darum, dass Ehrverletzung widerrechtlich ist. Das macht er schuldhaft. Dann wäre das Nahe liegend zu sagen, ich werde das nicht wiederholen. Wir richten NUR um die eine Formulierung, die in  Rede steht.

Aus dem Publikum: Es geht um die Meinungsfreiheit.

Herr Jürgen Grässlin: Ich habe dafür ausreichend viele Anknüpfungspunkte.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz redet dazwischen.

Die Vorsitzende verwirrt: Bitte, Herr Schertz. Jetzt wissen wir nicht, wo wir waren. Gut. Es geht uns darum, soll ich mich bei Herrn Schertz beraten?

Herr Jürgen Grässlin: Was wollen Sie von mir?

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Wieso er meint, ... .

Die Vorsitzende: Wenn Sie ihn aussprechen lassen würden.

Herr Jürgen Grässlin: ... . Für Außenstehende war das überraschend. Das andere ist, es ist so zu sagen ein Tatsachenbericht und erst in zweiter Linie eine Meinungsäußerung. Dann sagt mein juristischer Verstand, dass ich Ankündigungen persönlich geben muss. Habe gemeint, der Konzern musste ... sich wegen einer persönlichen ... ,. Habe gesagt, unsauber, nicht illegal. Jetzt verlangen Sie [Frau Raben] dass ich sage, illegal. Herr Schrempp ist verurteilt worden.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Stimmt nicht. Sie haben einen Eindruck ... .

Die Vorsitzende: Herr Schertz, ich leite die Verhandlung. Auf diese halbe Stunde kommt es nicht an.

Herr Jürgen Grässlin: Ich achte das Grundgesetz, weil ... die Bürger sich sagen, hier läuft wieder was schief. Kann ein Buch schreiben. Dann Interview. Sagte, muss mutmaßen, dass es so ist, auf Grundlage von Tatsachen. Herr Schrempp hat ..., zwei Beurteilungen. Das Interview, was er gegeben hat, war das teuerste. Wenn das nicht reicht, dann hat Hamburg den Boden der Meinungsfreiheit verlassen.

Die Vorsitzende: Wollen wir Anträge stellen. Die Formulierungen, siehe die eingereichten Anträge.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Entscheiden Sie hier.

Die Vorsitzende: Wir überlegen noch.

Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Stellen Antrag auf Zulassung der Revision, wenn die Berufung zurückgewiesen wird. Wollen auf den Schriftsatz erwidern

Die Vorsitzende: Wir wollen in vier Wochen verkünden. Schriftsatzfrist zwei Wochen.

Der Termin zur  Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 18.12.07 um 10:00 Uhr. Der Wert der Berufung wird festgelegt auf 60.000,00 Euro.

18.12.07: Urteil: Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 24 vom 19.01.07 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Kläger kann gegen Sicherheitsleistung von 30.000,00 Euro vorläufig vollstrecken. Der Kläger kann gegen Sicherheitsleistung von 110% die Kosten des Verfahrens vorläufig vollstrecken. Die Revision ist nicht zugelassen.

Ist es damit hier beendet?

22.09.09: Die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde wurde angenommen
BGH-Verfahren  VI ZR 19/08 am 22.09.2009; Die Verbote wurden aufgehoben. Urteil.

Nachgeplänkel                      

Gleich nach der Verhandlung sprach ich Dr. Christian Schertz an: Sie sagten, Sie vertreten auch kritische Mandanten. Dann können Sie mich vertreten.

Dr. Christian Schertz: Geht nicht, ich klage ja gegen Sie.

Mein Antwort: Macht nichts, es gibt anderen Fälle, wo andere klagen.

Dr. Christian Schertz: Geht trotzdem nicht.

Meine Frage: Wieso. Sind doch alles Einzelfälle.

Dr. Christian Schertz: Ich kann nicht. Ich bin befangen.

Meine Verwunderung: Buske erlässt auch Einstweilige Verfügungen gegen mich, und fühlt sich nicht befangen.

Dr. Christian Schertz zuckt mit den Schultern, lacht und sieht gut aus mit seinem roten Kopf.

Der Gerichtssaal wurde von den Zuschauern nur langsam verlassen.
Auf dem Gang setzten sich die Diskussionen fort. Es wurde fotografiert, gefilmt und Gespräche wurden aufgezeichnet. Die Richter verließen den Saals durch die verdutzten im Korridor sich versammelten Menscher. Dr. Christian Schertz war schnell verschwunden.

Ich eilte zu meinem Hausarzt.

Was hätte ich denn machen sollen?

Bücher von Jürgen Grässlin                      

Quelle: http://www.juergengraesslin.com

»Das Daimler-Desaster. Vom Vorzeigekonzern zum Sanierungsfall?«
Intrigen, Geschäftemacherei und Machtpoker – in der Daimler-Welt war nichts unmöglich. Jürgen Grässlin, »Daimlers schärfster Widergänger« (Der Spiegel), deckt die Verantwortung des Top-Managements für den Niedergang des ehemaligen deutschen Vorzeigekonzerns auf. Eine Hintergrundstory mit allen Zutaten eines Wirtschaftsthrillers – Sprengstoff pur für Daimler!
Der Chef von Daimler Chrysler geht, und die Aktie steigt sprunghaft an Wert – nicht besonders schmeichelhaft für den langjährigen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp. Eine solche Häufung von Pannen, wie Schrempp und sein Aufsichtsratsvorsitzender Hilmar Kopper sie zu verantworten haben, dürfte in der deutschen Firmengeschichte allerdings nahezu einmalig sein: die teure Fusion mit Chrysler, die gescheiterte Allianz mit Mitsubishi, das Milliardendefizit beim Smart, die Qualitätsmängel bei Mercedes und und und.

Inhaltlich erweitertes und aktualisiertes Taschenbuch der Hardcover-Ausgabe des Buches »Das Daimler-Desaster«, das Platz 1 der vier deutschen Wirtschaftsbestsellerlisten erreichte.

Neu und brisant sind u.a. neue vertrauliche Dokumente zu seitens des Mercedes-Deutschlandvertriebs genehmigten Graumarktgeschäften und zur Verwicklung der Daimler-Führungsspitze (siehe Kapitel 7 NEU: »Tatort Mosbach«), zur – laut BaFin – verspäteten Ad-hoc-Meldung des Konzerns anlässlich des Schrempp-Rücktritts, zur möglichen millionenschweren Schadensersatzklage gegen Schrempp und zu Rüstungsgeschäften von Daimler/EADS.
Allesamt hochexplosive Themen für ein Unternehmen, das sich gerne eine weiße Weste überhängt und darunter auch an dubiosen und unmoralischen Geschäften mitwirkt.

 

Meldungen des Tages - Nebenjobs von Richtern; Im Focus der Lobbyisten        

SPIEGEL ONLINE - 26. November 2007, 11:20
URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,519373,00.html

RICHTER-NEBENJOBS

Im Fokus der Lobbyisten

Von Nils Klawitter

Viele Richter haben Nebenjobs und erklären etwa der Energiebranche auf Seminaren, was bei Tariferhöhungen zu beachten ist. Am Bundesgerichtshof ist diese Praxis nun aufgefallen. Der erste Richter hat ein Seminar abgesagt.

Hamburg - Eigentlich wollte Wolfgang Ball am 3. Dezember in Berlin einen Vortrag zur Überprüfung von Energiepreisen halten. Ball ist Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und in Kreisen der Energiewirtschaft im Moment ein gefragter Redner.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 30.10.09
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