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Bericht
HansOLG, Zivilsenat 7, Pressesenat

Dienstag, den 27. November 2007

Rolf Schälike  - 27.11.07 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

 

Aivars Lembergs vs. FAZ -  Verurteilter Bürgermeister aus Lettland klagt in Deutschland; Eigenartige Behandlung von Archiven durch die F.A.Z.

 

Der Bürgermeister der lettischen Hafenstadt Ventspils, Aivars Lembergs verklagte die FAZ wegen angeblicher "Verbreitung von Falschinformationen". In der 1. Instanz 324 O 507/06 wurde am 12.01.07 verhandelt- Bericht. Am 30.03.07 wurde die Klage abgewiesen. Der Kläger ging in Berufung.

Wir finden im Internet den folgenden Text auf Russisch

12.07.2007 www.gorod.lv

Арестованного мэра Вентспилса отпустили под домашний арест

Рижский суд согласился изменить меру пресечения Айвару Лембергсу – мэру латвийского города Вентспилса, который был задержан в марте 2007 года по обвинению в коррупции. Чиновник освобожден из Матиской тюрьмы и помещен под домашний арест, сообщает DELFI. Защита Лембергса мотивировала свое ходатайство тем, что состояние его здоровья в последнее время ухудшилось, а в тюрьме он не может получить необходимой медицинской помощи.

Der verhaftete Bürgermeister von Ventspils ist unter Hausarrest freikommen

Das Rigaer Gericht hat sich einverstanden erklärt, die Strafmaßnahmen gegen Aivars Lembergs - Bürgermeister der lettischen Staft Ventspils, welcher im März 2007 wegen Korruptionsvorwürfen verhaftet wurde, zu ändern. Der Beamte ist aus dem Gefängnis Matisk entlassen und unter Hausarrest gestellt worden, teilt DELFI mit. Die Verteidigung von Lembergs begründet ihren Antrag damit, dass der Gesundheitszustand in der letzten Zeit sich verschlechtert hat, und dass im Gefängnis nicht die notwendige medizinische Hilfe geleistet werden kann.

Die Vorsitzende Frau Dr. Raben: Es ist der Fall, wo das Landgericht den Antrag abgewiesen hat. Es geht um den Widerruf in FAZ -Print und FAZ-Internet. Wir teilen die Meinung des Landgerichts, bezüglich FAZ -Print. Im Netz stand es noch. Es kommt darauf an, wann es noch drin stand, nicht darauf, wann es ins Netz gestellt wurde. Wir haben uns diesen Widerspruch formuliert.

Frau Dr. Raben gibt die Text-Entwürfe dem Kläger- und dem Beklagtenvertreter.

Die Vorsitzende: Also der erste Punkt meine ich, ist unwahr. Es sind kommunale Unternehmen, die in die Insolvenz gingen und dann übernommen wurden. Es waren keine staatlichen Unternehmen. Das wurde nicht substantiiert dargelegt vom Beklagten.

Der zweite Punkt. Es geht darum, ob die Rivalen an den Kläger hohe ... Steuern zahlen mussten. Ist ebenfalls nicht substantiiert vom Beklagten dargelegt worden. Verteilen ist eine andere Weise, wie Unternehmen beteiligt werden.

Die Ziffer drei ist komplizierter. Es geht darum, wie groß der Anteil des Klägers an der Hafengesellschaft NAFTA ist. 0,27 Prozent?. Der direkte Anteil des Klägers ist 0,1 Prozent. Das ist dargelegt worden. Die Beklagte hat nicht dargelegt, wo die Zahl 0,27 herkommt. Die 0,27 Prozent sind mittelbar. Dass Offshore -Unternehmen gegründet wurden und anderes, ist vom Beklagten nicht dargelegt worden. Verwandte sind vielleicht beteiligt. Dies wurde nicht dargelegt. Jedenfalls ist nichts Anderes von Ihnen vorgetragen worden.

Ventbunkers AG ... Leibwächter, Polizei wird geschmiert ... . Es sind keine Leibwächter. Man hätte schreiben können, dass er von der Polizei gefahren wird.

Dann der Orkan, das Gift ... . Wir können den Beklagten nicht verstehen, wie man Propangas durch Generatoren herstellt. Wenn man Ammoniak nicht kühlt, dann tritt es aus. Das verstehen wir. Also Strom wird gebraucht oder einfach abfackelt. Es wurden Kühlgeneratoren gebraucht. Dann einfach abgefackelt. Objektiv bestand keine Gefahr, die Leute hatten trotzdem Furcht.

Wie .lange stand das im Netz? Allen Beteiligen soll es recht gemacht werden. Sie [Herr Philippi] sind Berufungsführer. Fangen Sie an.

Berufungskläger Herr Philippi: Ja, hinsichtlich Ziffer 1 kann man damit leben. Konkurs ... . Es wird behauptet, es seien Firmen in Konkurs gegangen. Man denkt, es hat etwas mit dem Kläger zu tun. Es entsteht der Eindruck: Erst gehen die in Konkurs, dann hole ich mir die Firmen.

Die Vorsitzende: "Unwahr" bezieht sich auf alles.

Berufungskläger Herr Philippi: Es bleibt ein bisschen offen, um was es sich handelt.

Die Vorsitzende: Es hakt an Allem.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Es geht auf Kosten des Beklagten.

Berufungskläger Herr Philippi: Ziffer 2. Verteilung der Einnahmen des Hafens. Verstehe nicht, dass er persönlich sich was nimmt und gibt es dem und jenem. Politische Lenkung. Aber wenn die politischen Lenkungsmöglichkeiten fehlten ... . ... auf der untersten Ebene.

Die Vorsitzende: Es geht darum, was Verteilung ist. Genehmigungen gibt er. Irgend welchen Einfluss wird er aber haben können als Bürgermeister.

Berufungskläger Herr Philippi: Das Problem ist ... . Klingt so als wäre das Willkür, eigenes Interesse.

Die Vorsitzende: Die Aussage ist eine inhaltliche. Alle kriegen was ab.

Berufungskläger Herr Philippi: Wenn man diese politische Auslegung sieht, dann ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Er war ja im Gefängnis während der Verteilung.

Die Vorsitzende: Jetzt die Ziffer 3. Da kommen die Beteiligungsverhältnisse.

Berufungskläger Herr Philippi: Ich habe die Beteiligungen von den Beteiligten.

Die Vorsitzende: 51 Prozent von АО Latvijas naftas tranzits gehören Ventbunkers.

Berufungskläger Herr Philippi: Man sieht nicht, dass es Beteiligungen an der Beteiligung ist.

Die Vorsitzende: ... kürzer im Interesse der Beklagten.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Die Übersicht, die ich habe ist komplizierter. Beteiligungsrechte von 0,27 Prozent ist falsch. Meine Empfehlung an meinen Mandanten ist, die Formulierung anzunehmen.

Die Vorsitzende: Wir können "mittelbar" schreiben. Könnten zwei Sätze daraus machen. 51 Prozent an der LNT, da ... . Es wird deutlich, dass das alles sehr wenig ist. Jetzt kommen die Leibwächter.

Berufungskläger Herr Philippi: Meinungsäußerung?

Die Vorsitzende: Muss man nicht ... . Erstmitteilung, der Mann hat überall die Finger drin. Jetzt sitzt er ... . Über Leibwächter braucht er nicht zu sprechen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: ... ob sie Leibwächter oder Personenschützer heißen, ist egal. Es sind Leute, die ihn bewachen. Der Senat geht zu sehr in die Begrifflichkeit. Polizisten, die ihn beschützen sollten ... .

Richterin Frau Lemcke: Sie haben es so verstanden, aber wir haben es nicht so gesehen.

Die Vorsitzende: In Riga lebend, Maßnahmen wurden beschlossen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Der Kläger hat doch solche ... Polizisten zu seiner Sicherheit.

Die Vorsitzende: Dienstfahrer, der zugleich Polizist ist.

Berufungskläger Herr Philippi: ... die Stadt protegiert eine gefährliche Politik, so dass sie über das übliche Maß ihm Schutz bietet. Beust (1.Bürgermeister von Hamburg) hat auch Personenschützer dabei. Können ... wenn wir insgesamt .. zu einer Einigung kommen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: ... Sie sehen ein ... mir geht es um das Wort "unwahr".

Die Vorsitzende: Maßnahmen zum Schutz können auch dickere Fenster sein. Der Polizist als Fahrer ist nicht ein Personenschützer.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Es ist bekannt, dass Personenschützer auch funktional tätig sind.

Die Vorsitzende: Polizist als Fahrer für Dienstfahrten. Gut, jetzt kommen wir zum Orkan und dem Ausfall von Strom.

Berufungskläger Herr Philippi: Was unserem Mandanten nicht gefällt: Laxes Verhalten mit der Wahrheit.

Die Vorsitzende: Es ist eine Meinungsäußerung. Meinungsäußerungen begründen nicht einen Widerruf. Es ist auch nicht schön, wenn Ihr Mandant das noch einmal liest. ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Hat der Senat über die Kostenverteilung nachgedacht?

Die Vorsitzende: Ja. Für Printmedium Streitwert von 120.000,00 Euro. Für Online 100.000,00 Euro. Im Ergebnis: Erste Instanz Kostenaufteilung wegen der Einstweiligen Verfügung. In der zweiten Instanz übernimmt der Kläger 75 %, die Beklagte 25 %.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Habe das Einverständnis, da man so und so .. .kein Geld sieht. Wo ist es Online und wie lange?  Habe das mit dem Justiziar diskutiert, aber nicht mit dem Geschäftsführer. Nur mit Vorbehalt und Widerrufsrecht ... .

Die Vorsitzende: Sonst müssen wir einen neuen Termin machen.

Richter Herr Meyer: Wie lange wollen Sie das ins Internet stellen?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Was wollen Sie?

Berufungskläger Herr Philippi: Die Erstmitteilung war zehn Monate  in Internet. So lange wollen wir das  nicht.  Gesamtdauer sechs Monate. Das wäre die übliche Verweildauer.

Die Vorsitzende: Was halten Sie von sechs Monaten?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: ... .

Die Vorsitzende: Sechs Monate finden Sie zu viel.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Es gibt das www.faz-archiv.de und www.faz.de. Wir sind uns einig, dass der Link nicht auf der Startseite, sondern irgendwo unten auf der Politikseite  erscheint als Richtigstellung.

Berufungskläger Herr Philippi: Mit Name, mit Name drin.

Die Vorsitzende: Richtigstellung - Limbergs.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Dann öffnet sich der Link und es erscheint die Richtigstellung mit der Überschrift "Richtigstellung". Nicht länger als 6 bis 8 Wochen.

Berufungskläger Herr Philippi: In Ordnung. Jetzt zum Archiv.

Die Vorsitzende: Im Archiv sechs Monate.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Nein. Die Richtigstellung nicht im sichtbaren Bereich. Muss gescrollt werden. So, dass wir uns nicht missverstehen.

Berufungskläger Herr Philippi: Unklar, was sichtbarer Bereich heißt. Sichtbar - unsichtbar.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Die Internet-Leute wissen Bescheid. 4 bis 6 Wochen

Berufungskläger Herr Philippi: Im Archiv nutzt es nichts, wenn die Suchmaschine die Richtigstellung nicht findet. Ist drin, aber man kommt nur mit großen Haken hin.

Die Vorsitzende: Sie haben 6 bis 8 Wochen gesagt.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Nein, hatte 4 bis 6 Wochen gesagt.

Alle lachen.

Berufungskläger Herr Philippi: Wenn ich Lembergs und Ventspils eingebe, dann muss ich auf die Richtigstellung stoßen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Brauche ich nicht. Geht automatisch.

Die Vorsitzende: Die Suchmaschine macht das selbst.

Berufungskläger Herr Philippi: Wenn ..., wenn man will, kann man das auch wegnehmen. Man kann sich aus Google ausklinken. Das habe ich gelernt.

Die Vorsitzende: Das möchte ich von Ihnen formuliert bekommen. Die Formalien der Berufung sind eingehalten worden. Danach schließen die Partien den folgenden Vergleich:

.... folgende Richtigstellung im Internet zu verbreiten .... in www.faz.de bzw, www.faz-archiv.de 

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Das Archiv ist eine Erweiterung des Klageantrages.

Berufungskläger Herr Philippi: Wir vergleichen uns.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Deswegen wundere ich mich, weshalb auch  www.faz-archiv.de.

Die Vorsitzende: Sie haben Recht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Wenn ich auf Archiv gehe, dann kann ich Probleme bekommen.

Die Vorsitzende: Wir können länger in www.faz.de stellen.

Richterin Frau Lemcke: Ist es Ihnen lieber in www.faz.de kürzer und in www.faz-archiv.de länger?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Da komme ich auf zwei Monate ... .

Die Vorsitzende: 2 Wochen www.faz.de und 2 Monate in www.faz-archiv.de. Jetzt lesen wir die Richtigstellung. Bei 4 hören wir auf. Geht das so?

... fuhr in Konkurs, dann kaufte er sie auf und baute sie aus. Diese Behauptung ist falsch.

Anteil Hafengesellschaft ... . wenig um 01 %. indirekt über Ventbunkers AG in Höhe von 0,27 %. Die Einleitung haben wir noch nicht.

Richter Herr Meyer: Die Präambel.

Berufungskläger Herr Philippi: Brauchen Anknüpfungspunkt zur Erstmitteilung vom 23.05.06. Zur Berichterstattung ... .

Richterin Frau Lemcke zu Protokollführerin: ... aufschreiben.

Die Vorsitzende: Richtigstellung zum Bericht "Der Oligarch von Ventspils" vom 23.05.06.

Berufungskläger Herr Philippi: Nicht ganz so. Bürgermeister der lettischen Hafenstadt herrscht ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Wollen Sie die Drohung? Der Artikel muss identifizierbar werden. Sie erhalten nicht den redaktionellen Raum.

Die Vorsitzende: Eine andere Funktion hat es nicht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Wir nennen sogar den Namen.

Berufungskläger Herr Philippi: Sonst versteht es kein Schwein.

Die Vorsitzende: Verstehe nicht, ob er das so lesen will.

Berufungskläger Herr Philippi: Ist ja ausgeräumt.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Ganz ohne Einfluss ist er nicht.

Berufungskläger Herr Philippi: Wird in der Politik noch weiter kommen. War Kandidat auf die Präsidentschaft.

Die Vorsitzende: ... Herr hat keinesfalls ... . Er wird allerdings ... ."Allerdings" ist überflüssig.  Er wird auf Dienstfahrten von Polizisten gefahren.

Berufungskläger Herr Philippi: Von Polizisten klingt nach Mehrzahl.

Die Vorsitzende: ... von jeweils nur einem. Sind wir uns einig.

... Leibwächter und seine Familie bezahlt ... . Er wird bei Dienstfahrten von einem Polizeibeamten gefahren.

Kühlgeneratoren ... durch Umleitung wurde das Ammoniak verbrannt.

Jetzt kommt II, die Abdruckanordnung.

Richter Herr Meyer: Richtigstellung.

Berufungskläger Herr Philippi: Haben nur die Überschrift.

Richter Herr Meyer: Kommt jetzt

Berufungskläger Herr Philippi: Aha, die Richtigstellung ist für die Dauer von 4 Wochen auf der web-Site von www.faz.de im Ressort Politik unter Hervorhebung des Wortes "Richtigstellung" durch drucktechnische Anordnung und Schriftgröße ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Ressort Politik verlinkt auf Richtigstellung.

Berufungskläger Herr Philippi: .. zum Abruf bereit zu halten. Sie können jetzt abarbeiten.

Die Vorsitzende: Stimmt auch nicht ... und über einen Link erreichbar.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Kürzer: über einen Link zum Abruf bereit zu halten.

Die Vorsitzende: Ich sage, wir setzen einen Link mit dem Namen Lembergs und Richtigstellung.

Berufungskläger Herr Philippi: Umgekehrt. Richtigstellung, darunter Lembergs.

Richter Herr Meyer diktiert der Protokollführerin: über den Link ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: ... über einen Link.

Die Vorsitzende: Im Grunde nicht so schlimm, haben alles gesammelt.

Richterin Frau Lemcke: Über einen Link.

Protokollführerin: Habe "über den Link".

Richterin Frau Lemcke: Schreiben Sie das, was ich sage.

Die Vorsitzende diktiert: ... .

Richterin Frau Lemcke: ... zum Abruf bereit halten.

Die Vorsitzende: Jetzt zur Größe.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Platzierung des Links im Ressort Politik nach Ermessen der Beklagten..

Die Vorsitzende: Wenn wir es nicht aufnehmen, dann ist es in Ihrem Ermessen. Jetzt die eigentliche Richtigstellung. Schriftgröße.

Richter Herr Meyer: Wie die Erstmitteilung. In der gleichen Größe.

Berufungskläger Herr Philippi: Müssen uns durchklicken.

Protokollführerin: ... . Richtigstelllung Sivars Lembergs, Ausrufezeichen.

Die Vorsitzende: Nicht Ausrufezeichen, Anführungsstriche.

Berufungskläger Herr Philippi: Jetzt der Zeitraum.

Die Vorsitzende: Jetzt zusätzliche Veröffentlichung im FAZ-Archiv.  Darüber in der gleichen Weise. Ohne Link. Da gibt es keine Links

RS: Wir haben mal nachgeschaut, ob es im FAZ-Archiv wirklich keine Links gibt, wie die Vorsitzende es sagte:

Wir sehen viele Links und einen kurzen Text. Dieser ist nicht diskutiert worden.

Die Vorsitzende: ... www.faz-archiv.de für die Dauer von 2 Monaten zu erfolgen.

Berufungskläger Herr Philippi: In die Suchmaschine.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Ist so und so drin, sonst wäre es kein Archiv.

Die Vorsitzende: Muss drin sein, und auffindbar.

Richter Herr Meyer: In "gleicher Weise" führt zu Missverständnissen.

Berufungskläger Herr Philippi: Ist zum Abruf bereit zu halten.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Nicht "auf der web-Seite", sondern "unter der Web-Seite".

Die Vorsitzende atmet auf.

Berufungskläger Herr Philippi: Jetzt kommen die Kosten.

Die Vorsitzende: ... III. Die Kosten der Ersten Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Von den Kosten der zweiten Instanz trägt der Kläger 75 % und die Beklagte 25%. Die Kosen des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Die Vorsitzende atmet schwer: Sind 14 Tage. Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen bis zum 11.12.07.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Wenn nicht Widerruf.

Berufungskläger Herr Philippi: Nach Bestandskraft des Vergleichs.

Die Vorsitzende: Erst in einer Woche nach Bestandskraft des Vergleichs hat die Veröffentlichung zu erfolgen.

Der Wert der Berufung wird festgelegt auf 220.000,00 Euro. Für den Fall des Rücktritts neuer Termin auf dem Amtswege.

Kommentar

Dank den weisen Beschlüssen und Urteilen des Hanseatischen Oberlandesgerichts wissen wir jetzt, welches Unrecht dem Kläger in seiner Heimat widerfährt. Mit der beschlossenen Richtigstellung wird sich der Kläger zu Hause gegen die ungerechten Verfolgungen wehren können, denn jetzt hat er einen Beweis in der Hand, wie ein deutsches Gericht rechtsstaatlich seine Tätigkeit bewertet und wie die Schmierpresse in die Schanken zu weisen ist.

Nicht uninteressant, dass die F.A.Z ihre Archive säubert und somit der Öffentlichkeit ein anderes Bild hinterlässt, als zum jeweiligen Zeitpunkt vorhanden war. Diese großbürgerliche Zeitung ist beteiligt an der Geschichtskittung nach ihren Vorstellungen.

 

Meldungen des Tages -   Gegenspieler des Präsidenten  Saakschwili in Berlin verhaftet                  

Gegenspieler des Präsidenten Saakaschwili in Berlin verhaftet

28. November 2007. Der frühere georgische Verteidigungsminister Irakli Okruaschwili ist am Dienstag in einem Hotel in Berlin verhaftet worden. Zudem sei schon am Montag sein Mitarbeiter, Jason Tschichladze, ebenfalls in Berlin verhaftet worden. Das bestätigte am Mittwoch ein Sprecher der Generalstaatsanwalt- schaft Berlin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Okuraschwili werde in Georgien Untreue vorgeworfen. Auch aus der Umgebung der geschäftsführenden georgischen Präsidentin Nino Burdschanadse wurde gegenüber dieser Zeitung die Verhaftung bestätigt. Der Sprecher in Berlin sagte, es liege ein georgisches Auslieferungsersuchen gegen Okruaschwili vor, das über Interpol verbreitet werde. Georgien sei dem europäischen Auslieferungserübereinkommen beigetreten.

Quelle: Faz  28.11.07

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 28.11.07
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