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Bericht
Zensurkammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzungen
Donnerstag, den 04.11.2008

E. Schälike - 05.11.2008

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle - 04.11.08 (Di)

Prinzessin von Hannover vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH - Promis führen es uns vor, wie der Hase zu laufen hat                

10:30
Richter:
Vorsitz Herr Mauck
Herr von Bresinsky
Frau Dr. Hinke

Klägerseite: RA Herr Lehr
Beklagtenseite: RA Herr Silberhorn

In der Sache 27 O 731/08 ging es um eine Schadensersatzforderung [Anwaltshonorare] der Prinzessin Caroline von Hannover gegen M.I.G. Medien.

Richter Mauck Zusammenfassung:  ... Schadensersatz in Form von Rechtsanwaltskosten für Abmahnungen ... eine Meldung war falsch (!), die, dass die Prinzessin Caroline in die Lagerfeld-Villa zieht ... Eine andere Meldung war über ihre Frisur ... und davon wurde abgeleitet. Das sind ... reine Spekulation aus Privatsphäre... Text und Berichterstattung betrifft unterschiedliche Rechtsangelegenheiten ... Wir haben keine Bedenken gegen Rechtsanwaltskosten ... Hamburg hat eine einstweilige Verfügung erlassen... Schadensminderungspflicht ...  Abmahnung und... muss nicht zusammengeführt werden... Bis 1,5 Gebühren sind nicht unangemessen hoch ... Die Ansprüche sind begründet ... Kann Ihnen [Herr Silberhorn] da keine Hoffnung machen ... .

Beklagtenanwalt RA Herr Silberhorn: (spricht extrem leise, ist kaum zu verstehen) .... stellt die Sachlage dar ... Rechtsverletzung ... Textberichterstattung ...  Zulässigkeit ... Unterlassungsanspruch... Basis getrennter Ansprüche ... Zufall, dass Gebühren ... Landgericht... reiner textlicher Umfang von Berichtserstattung ... reine Formalität... Karl Lagerfeld ... was ins Badezimmer gestellt... Eingriff in Privatsphäre ...

Richter Mauck: ... Denke mal darüber nach... Kläger nimmt Bezug auf Antrag ... und Beklagtenvertreter nimmt Bezug auf .... Entscheiden am Schluss der Sitzung

Am Schluss der Sitzung: Der Klage wird stattgegeben

RS [Kommentar]: Scheinbar eine banale Geschichte. Für die Promis ging es um Geld und für die Promianwälte um die Honorare. Die Promis leben von der Öffentlichkeit und beziehen die Justiz in ihr Geschäftsmodell ein. Entscheidungen in gleicher Qualität - alle sind ja vor dem Gesetz gleich - bedeuten Unterdrückung der Meinungsfreiheit aus kleinlichsten Gründen über hohe Kosen für die Website-Betreiber.

Bxxxxxx  vs. IMG GmbH - Zensur ...  Einmal Presse immer Presse ? Was darf die Presse?                

Richter:
Vorsitz  Herr Mauck
Herr Bresinsky
Frau Dr. Hinke

Klägerseite: RA Herr Eisenberg
Beklagtenseite: RAin Frau Göes

In der Sache  27 O 1008 / 08  ging es darum, wie auch bereits in der Sache 27 O 959/08 am 21.10.2008 gegen den Zeitungsverlag Schwerin, ob die Presse über einen Freispruch berichten darf. Rechtsanwalt Herr Eisenberg schrie auch heute nicht. Alles sehr zivilisiert.

Vorsitzender Mauck: ... Haben Sie den Schriftsatz? ...Eigentlich kann man sich auf dpa verlassen.... Durfte man überhaupt in diesem Kontext berichten? ...  Wenn jemand freigesprochen wird, braucht man darüber nicht zu berichten ... Außer, man hat darüber bereits berichtet und für Fairness muß dann über den Freispruch ebenfalls berichtet werden. ... inhaltlich falsch...  Er hätte sich die Frage stellen müssen, darf ich überhaupt, und dann verneinen.

Beklagtenanwältin Frau Goes: ...Wir haben es hier nicht  mit einer unbekannten Person zu tun, Bxxxxxx ist aktuell eine Person der Zeitgeschichte.... Boxer, er braucht das Publikum, er hat ja eine Vorgeschichte... 1998, 2002, 2007, es gab wieder einen Vorfall in Mai ... Es war im Internet,  daß Herr Bxxxxxx wieder handgreiflich geworden ist. Keiner hat daran Anstoß genommen. In diesem Zusammenhang entsteht ein öffentliches Interesse .... Er ist eine Person der Zeitgeschichte ... Es liegt keine Persönlichkeitsverletzung an, keine Schmähung ...

Klägeranwalt Herr Eisenberg: ... Er ist keine Person der Zeitgeschichte. ... Er hat nicht irgendetwas bewegt... Es gibt allein 4 Championate, 30 Bewerber für den Weltmeister ... ist eben ein Bewerber für die Weltmeisterschaft ... Vorkommnis... weil wir es am 11.9. gefunden haben ... Warum ein Vorfall vom 31.5. am 3.9. in die Medien kommt ... wenn vermeintlich Geschädigter seinen Strafantrag zurückgezogen hat... Herr Brehmer war dazu nicht einmal gehört worden....unabhängig von sportlichem Engagement... Freispruch wegen einer Anklage, die ein halbes Jahr zurückliegt... Wir sind der Meinung, daß man derlei haltlose Verdächtigungen ... gerade wenn ein Freispruch... DPA liegt da falsch... hat zurückgezogen. Wenn Sie mir mal sagen können, wo Sie diese Meldung her haben... Ich habe von der DPA ein Unterlassungsversprechen.

Beklagtenanwältin Frau Goes: ... Ich kann das nachreichen, das war Anlage.... Artikel 3 ...

Klägeranwalt Herr Eisenberg: ...Als Sie es erfuhren, haben sie sich unterworfen... Man darf sich auf die inhaltliche... Wenn in einer Meldung steht, dass er freigesprochen worden ist... weil er nichts gemacht hat ...

Beklagtenanwältin Frau Goes: ... Presseprivileg,  das Agenturprivileg sehen sie hier zur Anwendung kommen... Woher soll ein Journalist, der nicht juristisch vorgebildet ist, wissen, ob er über einen Freispruch berichten darf, oder über den Grund des Freispruchs berichten  kann.... Wenn wir das Agenturprivileg haben. Wie kommt es dann ...

Richter Bresinsky: ...Hat sich nur auf den inhaltlichen ... unabhängig von der inhaltlichen Wahrheit.... ob man überhaupt über den Freispruch berichten darf.

Beklagternvertreterin Frau Göer: ...Was ist hier die Persönlichkeitsverletzung?... Er will einen Kampf bestreiten, er braucht die Öffentlichkeit. Sonst kommt ja keiner...  Es war anders. Ich kann noch nicht, wo der Resozialisierungsgedanke...

Richter Bresinsky: ... Um Resozialisierung geht es nicht .... Seine ganzen Straftaten auflisten ... ein Freispruch ... Hat er nicht Anspruch darauf, wenn es einen Freispruch gibt, in dieser Sache in Ruhe gelassen zu werden.

Klägervertreter Herr Eisenberg:  ....Unterlassungsanspruch. Muss er es hinnehmen, dass zukünftig... Es geht nicht um Resozialisierung. Er sieht, das sein Anonymitätsanspruch gewahrt bleibt. ... Er hat Anspruch darauf. Egal, was er sonst so tut. Derartige Vorwürfe ... Er ist einer, bei dem jeder, der vorbeigeht und an ihn hustet, Strafanzeige stellen kann. Tresen ... Sie hat ihn gedrängt ... Wenn's vorbei ist, muss es vorbei sein. Darf doch nicht zu einer Art Tyson hochstilisiert werden.... So wahnsinnig beladen ist er doch gar nicht.

Richter Mauck: ... Gut, dann entscheiden wir. Sie haben ja alles vorgetragen aus Ihrer Sicht....

Beklagtenanwalt Herr Eisenberg:  ...Ob es persönlichkeitsrechtlich zulässig ist.... müssen sie sich tagtäglich entscheiden.

Richter Mauck: ...Ja, gut nehmen wir die Anträge auf.... Antragstellervertreter beantragt, die einstweilige Verfügung zu bestätigen mit der Maßgabe ... Antragsgegnervertreter ... . Wir entscheiden am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Privileg Massivhaus AG & Co. KG vs. autoren(werk) GmbH & Co. KG                

Richter:
Vorsitz Herr Mauck
Herr von Bresinsky
Frau Dr. Hinke

Klägerseite: RA Herr Dr. Ingendaay und RA Herr Wenger
Beklagtenseite: RA Herr Lehr und RA Herr Mensching

In der Sache 27 O 643/08 ging es um die folgende ausgestrahlte WISO-Sendung

Korpus Delicti

ZDF WISO ermittelt Privileg Massivhaus  <- Video

 

 

 

P

rivileg Massivhaus GmbH kommt da nicht gerade besonders gut weg. Die Anwälte von Privileg Massivhaus GmbH trugen vor, dass diese eine Sendung eine Flut an Kündigungen auslöste, so dass ein Schadensersatzanspruch besteht.

Über die Unterlassungsverfahren vor über einem Jahr hatten wir berichtet.

Richter Mauck Zusammenfassung: ... Ein WISO-Beitrag ausgestrahlt, in dem die  Klägerin schlecht weggekommen ist ... Es stellt sich die Frage, woran ist die Finanzierung eigentlich gescheitert... irgendetwas eingeräumt ... Manipulation ... Meinungsäußerung ... mehrdeutige Äußerung ... Fernsehen ... Zuschauer ... Eindruck ... am Vorwurf in gewisser Weise was dran ... In Ihren Augen keine Manipulation... normaler geschäftlicher Vorgang.

Klägerseite: ... man müsse sich vor dieser Firma in acht nehmen ... viele Kunden...

Richter Mauck: ...(liest aus einem Brief) „Es ist mir genauso gegangen" ... Deswegen hat sie gekündigt ... hat sich bestätigt gefühlt ... Es ist nicht die Sendung.

Klägerseite: ... Sie hat sich wiedererkannt ... auf sich übertragen ... Äußerungsrechtlicher Vorwurf... Meinungsäußerung ... im Kern nicht der Vorwurf ... im Kontext ... die Beklagte ... der Geschäftsführer ... mehrdeutig ... unmittelbar im zeitlichen Zusammenhang mit dieser Sendung ... mehrere Kündigungen ... sieht die Sendung ... und denkt sich, an was für eine Firma bin ich denn geraten ... letztendlich bestätigt ... Geschäftsführer habe ...

Beklagtenseite: ... Armada an Kündigungsgründen ... bemerkenswerte Details ... Umstand ... darlehensgewährende Banken... gegen allgemeine Geschäftsbedingungen ... Wir wissen auch, was Banken von diesem Geschäftsgebaren halten...

Klägerseite: ... Bericht ist ein Auslöser gewesen ... Sie hat versucht, alles zusammenzutragen, was ihr aus dem Bericht in den Sinn kam ... dass wir manipuliert haben...

Richter Mauck: ... Frage des Schadens... entgangener Gewinn... Sie sind doch schon vorher eingeschaltet worden ... vor der Sendung...

Klägerseite: ... Die Sendung kann man ja nicht aus freiem Himmel ... Anfrage der Journalistin an die Bank bei der Recherche... es ist unendlich viel mitgemacht worden ... mindestens ein Gespräch im Vorfeld der Sendung ... wir haben mehrere Journalisten ... und Frau Peukert ... Kein Wunder, wenn Frau Peukert im Nachhinein ... nach Sendung ... Kündigungswelle...

Beklagtenseite: ... Es müsste ja vorgetragen werden, dass aufgrund der Recherchearbeit ... geschütztes Verhalten ... Recherche...

Richter Mauck: ... Nehme an, dass gütliche Einigung nicht möglich ist...

Beklagtenseite: ....vorsorglich zwei Anträge... Seite 18 (1) und Seite 19 (2)...

Richter Mauck: ...Beklagtenvertreter bezieht sich als Beweis für tatsächliches Vorgehen auf das Zeugnis der Frau Marita Peukert ... und auf das Zeugnis des Justiziars Sven Matschulla... Dazu haben wir noch einen Schriftsatz der Klägerin... Beantragen vorsorgliche Erklärungsfirst... Klägervertretung beantragt vorsorgliche Erklärungsfrist zu heutigen Beweisanträgen, nimmt Bezug auf... . Wir entscheiden am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Klage auf Geldentschädigung wird abgewiesen.

Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegung/50 Plus vs. Berliner Verlag         

12.00: In der Sache 27 O 965/08 Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegung / 50 Plus Person  vs.  Berliner Verlag wurde die Einstweilige Verfügung aufgehoben.

Es ging um eine Frau, die für die Bügerbewegung kandidiert hatte, und auf den offiziellen Wahllisten im Internet veröffentlicht war. Kurz darauf hatte sie ihren Namen zurückgezogen und wollte damit nicht mehr erwähnt werden. Aber die Zeitung hatte es inzwischen aufgegriffen und veröffentlicht. Zu spät der Rückzieher, entschieden die Richter.

Richter:
Vorsitz: Richter Mauck
Frau Dr. Hinke
Herr von Bresinsky

Klägervertreter: RA Herr Person
Beklagtenvertreter: RA'in Frau Kleinke von der Kanzlei Dr. Christian Schertz, vor kurzem noch tätig in der Kanzlei von Prof. Weberling; Justiziarin Frau Müller

Vorsitzender Herr Mauck: verteilt Abschriften Es geht um Veröffentlichung einer Gegendarstellung ... Es gibt das Problem der Unverzüglichkeit der Zustellung ...10 Tage .. .erst am 30 .... alles, was später als 10 Tage zugestellt wird, ist nicht fristgerecht...dürfen wir nicht zulassen.

Klägervertreter Herr Person: ... Die Unverzüglichkeit ist nicht gottgegeben. Kommt auch auf andere Umstände an ... . Diese Frage, ob er antragsfähig ist, muss neu verhandelt werden. ... Kammer ... Parteifähigkeit .. .dass es keine ganz starre Frist...

Vorsitzender Herr Mauck: ... Ihr eigentlicher Einwand ... Gegendarstellung ... ist unwahr ... .

Klägervertreter Herr Person: .... Es ist schon vorgerichtlich gesagt worden...

Beklagtenvertreterin Frau Kleinke: Das haben Sie so nicht gesagt ... Dieses Impressum ist eindeutig ... dem muss man doch glauben können.

Klägervertreter Herr Person: ... Das ist eine Partei mit etwa 50 Mitgliedern. Eine authorisierte Website.

Beklagtenvertreterin Frau Kleinke: Diesen Hinweis gab es bei Ihnen vorgerichtlich nicht. Gültige Wahllisten ... Stand auf der Liste ... Name der Frau ... nicht irgendein blog ... stellt größte Mannschaft .. dann geht's los...

Vorsitzender Mauck: Ist ja auch egal ... Sie wissen also nicht, aus welchen Gründen dieser Name auf dieser Website aufgetaucht ist...

Klägervertreter Herr Person:...Frau Müller war mal nominiert ... wurde dann nicht aufgestellt. War also keine Kandidatin...

Beklagtenvertreterin Frau Kleinke: Sie stand auf einer Wahlliste im Internet, auch wenn nur bis 1 Tag..

Klägervertreter Herr Person: ... Sie war als mögliche Kandidatin ausgeschrieben ... Klarstellungsrecht ... aus dieser Meldung ... immer weitreichende Schlußfolgerungen gezogen ... steht an rechtem Rand ...Immer mit ... in einen Topf geworfen ... .

Vorsitzender Mauck: ... Bedenken ...

Klägervertreter Herr Person: ... Es sind über 50 Mitglieder ... heutzutage ... mit Internet ... jede Internetseite beliebig lange abrufbar ... .

Beklagtenvertreterin Frau Kleinke: ... soviel Organisation muss sein ... Eigene Mitglieder ... um nicht der Presse anschließend vorzuwerfen, sie hätten falsch recherchiert.

Vorsitzender Mauck: ... Wären Sie denn bereit, zu schreiben, ... wir haben so etwas geschrieben, aber...

Beklagtenvertreterin Frau Kleinke:. ..meinen, dass hätte man auch vorgerichtlich machen können

Klägervertreter Herr Person: ... eideststattliche Erklärung von der Antragstellerin, dass man vorgerichtlich versucht hat ...

Vorsitzender Mauck: .... muss man beraten. Antragsteller beantragen Bestätigung der einstweiligen Verfügung, Antragsgegner überreicht Original der eidesstattlichen Erklärung, Antragsgegner überreicht Original ... der eidesstattlichen Erklärung der Frau ... . Wir beraten. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben [Keine Gegendarstellung erforderlich].

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.11.08

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