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Der "Fall der alten Dame"

Rolf Schälike - April 2006 - laufend

Es war im Februar 2006, als Thea Schädlich, eine 67-Jährige Rentnerin die Redaktion der Pinneberger Zeitung betrat. Auf ihren Krückstock gestützt, erzählte sie ihre Geschichte. Wie gerichtlich bestellte Betreuer ihr Grundstück in Kummerfeld gegen ihren ausdrücklichen Willen verkauften - und sie alles verlor.

Das Hamburger Abendblattes berichtete schon seit Anfang 2006 über den "Fall der alten Dame" ausführlich.

Wegen eines angeblichen Vermüllungssyndroms war die 65-Jährige auf Betreiben des Amtes Pinneberg-Land Mitte 2004 unter Betreuung gestellt worden.

Der Gutachter, der sie untersuchen sollte, sprach nur einmal mit ihr - bei einem Zufallstreffen. Weil Erbschaftssteuern und andere Forderungen aus Sicht der Betreuer anders nicht hätten beglichen werden können, veräußerten sie das Filetstück Ende 2005 an die Gemeinde Kummerfeld, die bei einer kleinteiligen Bebauung des Geländes große Gewinne hätte erzielen können.

"Bereichert sich ein Dorf auf ihre Kosten?" lautete die erste Schlagzeile, mit der die "Betreuungsaffäre" ins Rollen kam.

Der Berliner Anwalt Johannes Eisenberg, vertritt den vom Staat eingesetzten Betreuer und erwirkte über das Berliner Landgericht, Zivilkammer 27  (Pressekammer Berlin)  mehrere einstweilige Verfügungen gegen das Abendblatt.

Dem Hamburger Abendblatt wurde verboten jede Form von identifizierender Berichterstattung, Nennung von Namen und konkreten Umständen.

Zusätzlich hat Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für einen Betreuer der alten Dame beim gleichen Landgericht Berlin, Zivilkammer 27 (Pressekammer Berlin) eine Gegendarstellung erwirkt, bei der das Hamburger Abendblatt verpflichtet werden soll - nun allerdings unter voller Nennung von Namen und Umständen -, Einzelheiten des Falles im Sinne des Betreuers zu schildern.

Die Klageschrift seines Hamburger Anwalts Dr. Rolf Schultz-Süchting - im Abendblatt leicht gekürzt veröffentlicht - informiert über den Fall.

Unter dem Synonym der "alten Dame" wurde die Berichterstattung fortgesetzt - und der gerichtliche Maulkorb kassiert, nachdem der Verlag Rechtsmittel einlegte.

Dazu ein NDR-Bericht am 29.03.2006

30.12.06: Der Kampf der alten Dame fand ein glückliches Ende

Kurz vor Weihnachten 2006 widerrief das Landgericht Itzehoe die Entscheidung des Amtsgerichts Pinneberg, das im November 2005 als Vormundschaftsgericht den Grundstücksverkauf durch die Betreuer gebilligt hatte. Die Richter betonten aber, dass erst zu einem späteren Zeitpunkt klar war, dass die Forderungen anders hätte beglichen werden können.
Damit ist für die 68-Jährige der Weg frei, ihr Grundstück zurückzuerhalten.
Entsprechende Schritte hat ihr Anwalt Gunther Giese bereits eingeleitet. Und er will im Namen seiner Mandantin auch Schadenersatzforderungen gegen die im Laufe des Jahres abgelösten Betreuer stellen, weil sie nicht verhindert haben, das Haus und Grundstück seitens des Amtes geräumt wurden und dabei aus Sicht Frau Thea Schädlichs erhebliche Vermögenswerte vernichtet worden seien.

Frau Thea Schädlich möchte auch die Vormundschaft loswerden.

Quelle: Abendblatt 30.12.2006

 

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 07.01.07
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