Buskeismus

 

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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

7. Zivilsenat (Zensursenat)

Familiensachen;  Allgemeine Zivilsachen, insbesondere auch Presserecht

Sievekingplatz 2 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg

Saal 210, Sitzungen jeden Dienstag

Tel: (040) 428 43 46 48

2020

11.08.20; 04.08.2030.06.20; 23.06.20;  16.06.20; 09.06.20; 02.06.20; 26.05.20; 19.05.20; 12.05.20; 05.05.20; 28.04.20; 21.04.20; 14.04.20; 07.04.20; 31.03.20; 10.03.20; 03.03.20; 25.02.20; 18.02.20; 11.02.20; 04.02.20; 28.01.20; 21.01.20; 14.01.20; 07.01.20;

Das ist keine offizielle Seite des OLG Hamburg. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf der abgeschriebenen Terminrolle des OLG und des während der Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Dienstag - an diesem Wochentag finden die Sitzungen dieses Senats statt - frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird einen solchen Dienstag nicht bedauern.

h

Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger

Beklagter, Antragsgegner, Beklagte

Urteil

11.08.2020 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 31/18
324 O xxx/zz
RTL Television G,bH, u.a,
RA Prof. Elmar Schumacher

<k>
FlixMobility GmbH
Kanzlei SSB Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

Unterlassung; Corpus Delicti: Pressemitteilung
dd.nn.yy: xxxx
02.06.20: Berufungsverfahren
Der Senat unterbreitete einen Vergleichsvorschlag.
Streitwert des Berufungsverfahrens 30.000,- Euro.
Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung, falls es zu keinem Vergleich kommt, 11.08.20, 9:55

9:55
<v>

7 U 47/19
324 O 637/17
Mario Barth
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz (1. Instanz)
RA Helge Reich (2. Instanz)

<k>
Axel Springer SE (BILD)
Kanzlei Laue
RA Prof. Hegemann

Unterlassung; Der Veranstaltungssaal war angeblich nicht mit Publikum gefüllt.
13.04.18: Klägerseite muss bis zum 11.05.18 Stellung nehmen zu den Hinweisen des Gerichts. Weiter prozessleitende Maßnahmen.
Beweisverhandlung am 11.01.19, 14:00
11.01.19: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 22.02.19, 9:45, Raum B334
22.02.19, Ri'in Henrike Stallmann: Aussetzungsbeschluss auf den 15.03.19
15.05.19, VorsRi'in Simone Käfer: Aussetzungsbeschluss auf den 29.03.19
29.03.19, Ri Thomas Linke: Urteil. Verbot von Äußerungen und einem Foto, wie in der Bil-Zeitung am 11.05.18 geschehen.
An den Kläger sind 597,74 zahlen. Teilweise wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 30.000,-- €.
02.06.20: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu erkennen, dass er der Berufung stattgeben wird.
Streitwert der Berufunsverhandlung 30.000,- Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 11.08.20, 9:55

       

04.08.2020 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 68/19
324 O 172/19
Bill Kaulitz
Kanzlei Nesselhauf pp.
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
SUPERIllu Verlag GmbH & Co. KG (SUPERIllu v. 31.01.2019)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Äußerungen der Oma zum Privatleben (Kuchen etc.)
19.07.19: Verkündung einer Entscheidung am 02.08.19, 9:45, Ram B334
02.08.19, R'in Henrike Stallmann: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten werden verschiedene Äußerungen untersagt.
Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Streitwert 22.500,-- Euro
10.03.20: Berufungsverfahren:
Verkündung einer Entscheidung am 14.04.2, 9:55
Wert des Berufungsverfahrens 22.500,- Euro
Beklagtenvertreter erklärt, dass in Falle, dass die Klage nicht zurückgenommen wire, die Revision zugelassen werden soll.
14.04.20: Aussetzungsbeschluss auf den 26.05.20.
26.05.20: Aussetzungsbeschkluss auf den 04.08.20
 

       

30.06.2020 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 556/17
324 O 644/16
SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG
Kanzlei
Prinz Neidhart Engelschall
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald
RA Dr. Martin Klingelbiel (1. Instanz)
kanztlei Irion
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald (2. Instanz)

<k>
Bayerischer Rundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts.

Kanzlei
CMS HS PG v. RA u. StB mbB
RA Michael Fricke

Unterlassung; Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O  498/15 (Bericht)
Ciorpus Delicti: Gutachten nur nach Aktenlage
11.07.16: Verkündung einer Entscheidung am 24.03.17,9:45, Raum B334
24.03.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Es ergeht ein Urteil.
Die Beklagte wird verurteilt, nicht den Eindruck zu erwecken, dass Gutachten nur nach Aktenlage und ... erstellt werden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Vollstreckbarkeitsentscheidung
19.05.20: Berufungsverhandlung.
Streitwert des Berufungsverfahrens 40.000,- Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 30.06.20, 9:55
 

9:55
<v>

7 U 5/20
324 O 190/19
Dr. Karl Ziegler (Arzt)
RA Harald Hotze

<k>
Zeit Online GmbH
Kanzlei Sennft Kersten Nabert van Eendenburg
RA Jörg Nabert

Unterlassung; Widerspruchsverfahren gg. e.V. v. 11.09.19
ZEIT-Artikel mit Betrugsvorwürfen, Narkose erfolgte, aber keine Behandlung, Strafverfahren
Lasertherapie und bestrittene Therapie mit Goldsonde.
Kein Privatzdozent, kein Professor.
20.09.19: Verhandlung fand nicht statt
Verhandlung am 08.11.19, 10:30
08.11.19: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 11.11.19, 12:00 Raum B334
11.11.19, Ri Kemper: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 11.09.19 wird im Punkt I.1 aufgehoben (Nennung der Spezialisierung und des Orts)
Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung bestätigt.
Von den Kosten des Erlassverfahrens haben der Kläger 38 %, die Beklagte 72 % zu tragen..
Von den Kosten des Widerspruchsverfahrens haben der Kläger 22 %, die Beklagte 78 % zu targen
Streitwert 23.000,00 Euro
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.
26.05.20: Berufungsverfahren:
Der Senat gab klar zu erkennen, dass die Berufung der Beklagten Erfolg haben wird.
Trotzdem bat der Klägervertreter um eine Entscheidung:
Streitwert des Berufungverfahrens 50.000,- Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 30.06.20, 9:55

9:55
<v>

7 U 1/17
324 O 210/16
Pauline Moser
Kanzlei Schertz Bergmann

RA Helge Reich
Klägerin persönlich (war geladen - nur 1. Instanz)

<k>
Freizeitwoche Verlag GmbH& Co.KG
Kanzlei DLA Piper UK LLP
RA
Prof. Dr. Stefan Engels (nur 1. Instanz)
RAin Linn Wotka

Forderung; Mit Helene Fischer im Strandbild auf Malorca.
11.11.16: Zeugenbefragung von Michaela Danner, ob auf dem Bild die Klägerin sei. Die Zeugin bestätigte das.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Freitag, den 16.12.16, 9:45, Raum B334
16.12.16: Es erging ein Verbotsurteil
26.05.20: Berufungsverhandlung
Beklagtenvertreterin wird bis zum 16.06.20 erklären, ob die Berufung zurückgenommen wird.
Streitwert des Berufungsverfahrens 10.000,- Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 30.06.20, 9:55

       

16.06.2020 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 61/18
324 O 192/17
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg
Geschäftsführerin Laila Moysich
Geschäftsführer Herr Moysisch

<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
(Kanzlei gewechselt)
Kanlei Beiten Burkhardt
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 138/17; Spiegel-Online-Artikel vom 26.01.17: "Vorwürfe gegen Flüchtlingsheim in Mittelangeln "Erst als ich schrie, ließen sie mich raus."
28.04.12: Antrag wurde vom RA Johannes Eisenberg zurückgenommen, weil Termine für eine Gegendarstellung  nicht eingehalten wurden. Kanzleifehler.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
08.09.17: Verkündung einer Entscheidung am 22.09.17, 9:45, Saal B337
22.09.17: Beweisverhandlung am 02.02.18, 14:00
02.02.18: Zeugenbefragung von Dagmar Ensoleit
Verkündung einer Entscheidung am 09.03.18, 9:45, Raum B334
09.03.18, Ri'in Stallmann: Aussetzungsbeschluss auf den 06.04.18
06.04.18, Riin Stallmann: Äußerungsverbote gegen die Beklagten.
Kosten tragen die Klägerin und die Beklagten etwa zu Hälfte.

06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 24.09.19, 9:55
24.09.19: Beweisbeschluss
Bewesiverhandkluzng am 12.05.20,14:30
12.05.20: Zeugenbefragung
Ex-Ministerin Adelheid Winking.Nikolay und Frau Simone Lange
Beweisthema: 2017 bestanden keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der Klägerin.
Verkündung einer Entscheidung am 16.06.20, 9:55
Streitwert 290.000,- Euro.

9:55
<v>

7 U 213/16
324 O 553/15
Michael Dahlmann
Kanzlei Schwenn & Krüger, inzwischen Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich  (nur in der 1. Instanz)

<k>
Norddeutscher Rundfunk, u.a.
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke

Unterlassung, Richtigstellung, Abmahnkosten
Info;
04.03.16: Beklagtenvertreter kann Weiteres vortragen. Weiter prozessleitende Maßnahmen.
Neue Verhandlung am 30.09.16,10:00
30.09.16: Verkündung einer Entscheidung am 28.10.16, 9:45, Raum B 334 Bericht

28.10.16: Aussetzungsbeschluss auf den 18.11.16
18.11.16: Urteil. Der Beklagten werden unter Androhunhg von Ordnungsmittel verschiedene Äußerungen verboten, zu verbreiten etc.
Zwei Richtigstellungen zu senden.
An den Kläger 2.026,38 € zu zahlen.
Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Vollstreckbarkeitsentscheidung.
19.05.20:
19.05.20: Berufungsverhandlung
Wert des Berufungsverfahrens 50.000,- Euro
Kläger-Vertreter erhält Gelegenheit, bis zum 02.06.20 Stellung zu nehmen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 16.06.20, 9:55

9:55
<v>
7 U 47/18
324 O 331/17
Dr. med. Verena Hilgen (Ärztin)
RAin Silke Kirberg
Antragstellerin persönlich U(nur 1. Instanz)
<k>
Morgenpost GmbH
Kanzlei CMS
RA Michael Fricke
Forderung; Corpus Delicti: Bei einer gestellten Ohnmacht wollte die Ärztin angeblich nicht helfen
02.02.18: Vergleich geschlossen:
1. Die Beklagte erklärt sich bereit, 5.000,- € an den Kinderschutzbund zu spenden.
2. Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche Ansprüche wegen der streitgegenständlichen Veröffentlichung  abgegolten.
3. Die Parteien sind sich einig, dass die am 05.12.2014 abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung vom Vergleich unberührt ist.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
4. Rücktrittsrecht bis zum 16.02.18
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am 23.03.18
23.03.18: Urteil.
I. Die Beklgate hat an die Klägerin eine Geldentschädigung von 10.000,- € zu zahlen.
II: Die Beklagte hat weiteer 1.458,37 € zu zahlen
III. Die Beklagte hat weiter 364,59 € zu zahlen
IV. Die Beklagte hat die Kosrten des Rechtsstreits zu tragen.
V. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Streitwert 11.458,37 €
19.05.20: Berufungsverhandlung
Beklagte hat die Berufung zurückgenommen
Wert des Berufungsverfahrens 11.458,30 Euro
 
       

09.06.2020 (Di)

 

14:30

7 U 68/17
324 O 172/16
AMARITA Oldenburg GmbH u.a.
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger

<k>
RTL Television GmbH,
INfoNetwork GmbH (Wallraff-Team)
RA Prof. Schumacher

Hauptsache-Verfahren; Unterlassung, Richtigstellung; Schadensanspruch
 Corpus Delicti Wallraff-Team-Sendung; Unterernährung wg. magelndem Essen, u.a.
21.10.16: Beklagte kann bis zum 11.11.16 weiter vortragen.
Es kommt möglicherweise zu einem neuen Verhandlungstermin. Bericht
Am 16.12.16,14:00 Beweisverhandlung.
16.12.16: .... Neuer Termin 10.02.17, 12:00
10.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 31.03.17, 9:45, Raum B334
Bericht
31.03.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den 21.04.17

21.04.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den 28.04.17
28.04.17:Urteil. Verbot verschiedener Äußerungen.
Kosten tragen die Kläger und die Beklagten Bericht bei meedia.de

02.04,19: Berufungsverfahren.
Parteien teilen binnen 14 Tagen mit, ob es zu einer Einigung kommen kann.
Ansonsten wahrscheinlich Beweisbeschluss
Termin zur Verkündung ener Entscheidung am 07.05.19, 9:55 Bericht
07.05.19: Aussetzungsbeschluss auf den 14.05.19.
14.05.19, Ri Dr. Weyhe: Beweisbeschluss:
- in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken werde so wenig Essen ausgegeben, dass die Menschen, die dort lebten, unterernährt seien
- dass jeder nur eine Scheibe Käse kriegt
- Erhöhung des Pflegesatzes nach der Sendung (?)
Neue Verhandlung am 07.01.20, 14:30
07.01.20: Befragung von einem Zuegen und einer Zeugerin der Klägersiete (Klägerin zu 2).
Drei Zeugen sind nicht erschienen.
Neuer Termin wird bestimmt von Amts wegen. Bericht

Wiedereröffnung am 09.06.20, 14:30 - Beweisverhandlung
09.06.20: Die Pseudoöffentlichkeit sich dieses absurde Theater anzusehen.

       

02.06.2020 (Di)

 

10:30

7 U 31/18
324 O xxx/zz
RTL Television G,bH, u.a,
RA Prof. Elmar Schumacher

<k>
FlixMobility GmbH
Kanzlei SSB Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

Unterlassung; Corpus Delicti: Pressemitteilung
dd.nn.yy: xxxx
02.06.20: Berufungsverfahren
Der senat unterbreitete einen Vergleichsvorschlag.
Streitwert des Berufungsverfahrens 30.000,- Euro.
Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung, falls es zu keinem Vergleich kommt, 11.08.20, 9:55

11:00

7 U 47/19
324 O 637/17
Mario Barth
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz (1. Instanz)
RA Helge Reich (2. Instanz)

<k>
Axel Springer SE (BILD)
Kanzlei Laue
RA Prof. Hegemann

Unterlassung; Der Veranstaltungssaal war angeblich nicht mit Publikum gefüllt.
13.04.18: Klägerseite muss bis zum 11.05.18 Stellung nehmen zu den Hinweisen des Gerichts. Weiter prozessleitende Maßnahmen.
Beweisverhandlung am 11.01.19, 14:00
11.01.19: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 22.02.19, 9:45, Raum B334
22.02.19, Ri'in Henrike Stallmann: Aussetzungsbeschluss auf den 15.03.19
15.05.19, VorsRi'in Simone Käfer: Aussetzungsbeschluss auf den 29.03.19
29.03.19,m Ri TDr. Thomas Linke: Urteil. Verbot von Äußerungen und einem Foto, wie in der Bild.Zeitung am 11.05.18 geschehen.
An den Kläger sind 597,74 zahlen. Telweise wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreitts zu tragen.
Vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 30.000,-- €.
02.06.20: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu erkennen, dass er der Berufung stattgeben wird.
Streitwert der Berufunsverhandlung 30.000,- Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 11.08.20, 9:55

       

26.05.2020 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 68/19
324 O 172/19
Bill Kaulitz
Kanzlei Nesselhauf pp.
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
SUPERIllu Verlag GmbH & Co. KG (SUPERIllu v. 31.01.2019)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Äußerungen der Oma zum Privatleben (Kuchen etc.)
19.07.19: Verkündung einer Entscheidung am 02.08.19, 9:45, Ram B334
02.08.19, R'in Henrike Stallmann: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten werden verschiedene Äußerungen untersagt.
Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Streitwert 22.500,-- Euro
10.03.20: Berufungsverfahren:
Verkündung einer Entscheidung am 14.04.2, 9:55
Wert des Berufungsverfahrens 22.500,- Euro
Beklagtenvertreter erklärt, dass in Falle, dass die Klage nicht zurückgenommen wire, die Revision zugelassen werden soll.
14.04.20: Aussetzungsbeschluss auf den 26.05.20.
26.05.20: Aussetzungsbeschkluss auf den 04.08.20

10:00

7 U 94/19
324 O 203/19
Flensburg Akademie GmbH
Kanzlei Dr. Sven Krüger
RA Dr. Dennis Dold (1. Instanz)
Dr. Sven Krüger

<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr.Marc-Oliver Srocke

Unterlassung; Gegenstand: brutales Ritual
16.08.19: Die einstweilige Verfügung vom 03.06.2019 wurde bestätigt.
26.05.20: Berufungsverhandlung:
Mit Rücksicht auf die Hinweise des Senats nahm der Anstragsteller die Berufung zurück
Streitwert des berufungsverfahrens 10.000,- Euro

 

10:30

7 U 32/17
324 O 112/16
Josef Resch
Kanzlei Krüger RAe
RA Dennis Dold

<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor Wessing
RA Wimmers
RAin Dr. Frederike Voskamp

Unterlassung; Corpus Delicty Rip-Deal-Betrug Info
16.12.16: Verkündung einer Entschediung am 27.01.17, 9:45, Raum B334
27.01.17: Aussetzungsbeschluss auf den 03.02.17
03.02.17: Es ergeht ein Urteil. Der Klage wurde stattgegeben:
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
26.05.20: Berufungsvberhandlunfg fiel aus.

10:30

7 U 5/20
324 O 190/19
Dr. Karl Ziegler (Arzt)
RA Harald Hotze

<k>
Zeit Online GmbH
Kanzlei Sennft Kersten Nabert van Eendenburg
RA Jörg Nabert

Unterlassung; Widerspruchsverfahren gg. e.V. v. 11.09.19
ZEIT-Artikel mit Betrugsvorwürfen, Narkose erfolgte, aber keine Behandlung, Strafverfahren
Lasertherapie und bestrittene Therapie mit Goldsonde.
Kein Privatzdozent, kein Professor.
20.09.19: Verhandlung fand nicht statt
Verhandlung am 08.11.19, 10:30
08.11.19: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 11.11.19, 12:00 Raum B334
11.11.19, Ri Kemper: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 11.09.19 wird im Punkt I.1 aufgehoben (Nennung der Spezialisierung und des Orts)
Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung bestätigt.
Von den Kosten des Erlassverfahrens haben der Kläger 38 %, die Beklagte 72 % zu tragen..
Von den Kosten des Widerspruchsverfahrens haben der Kläger 22 %, die Beklagte 78 % zu tragen
Streitwert 23.000,00 Euro
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkei.
26.05.20: Berufungsverfahren:
Der Senat gab klar zu erkennen, dass die Berufung der Beklagten erfolg haben wird.
Trotzdem bat der Klägervertreter um eine Entscheidung:
Streitwert des Berufungverfahrens 50.000,- Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 30.06.20, 9:55

12:00

7 U 1/17
324 O 210/16
Pauline Moser
Kanzlei Schertz Bergmann

RA Helge Reich
Klägerin persönlich (war geladen - nur 1. Instanz)

<k>
Freizeitwoche Verlag GmbH& Co.KG
Kanzlei DLA Piper UK LLP
RA
Prof. Dr. Stefan Engels (nur 1. Instanz)
RAin Linn Wotka

Forderung; Mit Helene Fischer im Strandbild auf Malorca.
11.11.16: Zeugenbefragung von Michaela Danner, ob auf dem Bild die Klägerin sei. Die Zeugfin bestätigte das.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Freitag, den 16.12.16, 9:45, Raum B334
16.12.16: Es erging ein Verbotsurteil
26.05.20: Berufungsverhandklung
Beklagrtenvertreteruin wird bis zum 16.06.20 erklären, ob die Berufung zurückgenommen wird.
Streitwert des berufungsverfahrens 10.000,- Euro
Terminmin zur Verkündung einer Enrtscheidung 30.06.20, 9:55

       

19.05.2020 (Di)

 

10:00

7 U 556/17
324 O 644/16
SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG
Kanzlei
Prinz Neidhart Engelschall
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald
RA Dr. Martin Klingelbiel (1. Instanz)
kanztlei Irion
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald (2. Instanz)

<k>
Bayerischer Rundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts.

Kanzlei
CMS HS PG v. RA u. StB mbB
RA Michael Fricke

Unterlassung; Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O  498/15 (Bericht)
Ciorpus Delicti: Gutachten nur nach Aktenlage
11.07.16: Verkündung einer Entscheidung am 24.03.17,9:45, Raum B334
24.03.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Es ergeht ein Urteil.
Die Beklagte wird verurteilt, nicht den Eindruck zu erwecken, dass Gutachten nur nach Aktenlage und ... erstellt werden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Vollstreckbarkeitsentscheidung
19.05.20: Berufungsverhandlung.
Streitwert des Berufungsverfahrens 40.000,- Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 30.06.20, 9:55
 

10:30

7 U 213/16
324 O 553/15
Michael Dahlmann
Kanzlei Schwenn & Krüger, inzwischen Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich  (nur in  der 1. Instanz)

<k>
Norddeutscher Rundfunk, u.a.
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziarin Mittmann

Unterlassung, Richtigstellung, Abmahnkosten
Info;
04.03.16: Beklagtenvertreter kann Weiteres vortragen. Weiter prozessleitende Maßnahmen.
Neue Verhandlung am 30.09.16,10:00
30.09.16: Verkündung einer Entscheidung am 28.10.16, 9:45, Raum B 334 Bericht

28.10.16: Aussetzungsbeschluss auf den 18.11.16
18.11.16: Urteil. Der Beklagten werden unter Androhunhg von Ordnungsmittel verschiedene Äußerungen verboten zu verbreiten etc.
Zwei Richtigstellungen zu senden.
An den Kläger 2.026,38 € zu zahlen.
Zum Teil wird die Kalge zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Vollstreckbarkeitsentscheidung.
19.05.20:
19.05.20: Berufungsverhandlung
Wert des Berfufubngsverfahrens 50.000,- Euro
Kläger-Vertreter erhält Gelegenheit bis zum 02.06.20 Stellung zu nehmebn.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 16.06.20, 9:55

9:45
<v>

7 U 47/18
324 O 331/17
Dr. med. Verena Hilgen (Ärztin)
RAin Silke Kirberg
Antragstellerin persönlich (nur in 1. Instanz)

<k>
Morgenpost GmbH
Kanzlei CMS
RA Michael Fricke

Forderung; Corpus Delicti: Bei einer gestellten Ohnmacht wollte die Ärztin angeblich nicht helfen
24.11.17: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Neue Verhandlung am 02.02.18
02.02.18: Vergleich geschlossen:
1. Die Beklagte erklärt sich bereit, 5.000,- € an den Kinderschutzbund zu spenden.
2. Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche Ansprüche wegen der streitgegenständlichen Veröffentlichung  abgegolten.
3. Die Parteien sind sich einig, dass die am 05.12.2014 abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung vom Vergleich unberührt ist.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
4. Rücktrittsrecht bis zum 16.02.18
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am 23.03.18
23.03.18: Urteil.
I. Die Beklgate hat an die Klägerin eine Geldentschädigung von 10.000,- € zu zahlen.
II: Die Beklagte hat weiteer 1.458,37 € zu zahlen
III. Die Beklagte hat weiter 364,59 € zu zahlen
IV. Die Beklagte hat die Kosrten des Rechtsstreits zu tragen.
V. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Streitwert 11.458,37 €
 

       

12.05.2020 (Di)

 
14:30

7 U 61/18
324 O 192/17
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg
Geschäftsführerin Laila Moysich
Geschäftsführer Herr Moysisch

<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
(Kanzlei gewechselt)
Kanlei Beiten Burkhardt
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 138/17; Spiegel-Online-Artikel vom 26.01.17: "Vorwürfe gegen Flüchtlingsheim in Mittelangeln "Erst als ich schrie, ließen sie mich raus."
28.04.12: Antrag wurde vom RA Johannes Eisenberg zurückgenommen, weil Termine für eine Gegendarstellung  nicht eingehalten wurden. Kanzleifehler.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
08.09.17: Verkündung einer Entscheidung am 22.09.17, 9:45, Saal B337
22.09.17: Beweisverhandlung am 02.02.18, 14:00
02.02.18: Zeugenbefragung von Dagmar Ensoleit
Verkündung einer Entscheidung am 09.03.18, 9:45, Raum B334
09.03.18, Ri'in Stallmann: Aussetzungsbeschluss auf den 06.04.18
06.04.18, Riin Stallmann: Äußerungsverbote gegen die Beklagten.
Kosten tragen die Klägerin und die Beklagten etwa zu Hälfte.

06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 24.09.19, 9:55
24.09.19: Beweisbeschluss
Bewesiverhandkluzng am 12.05.20,14:30
12.05.20: Zeuigenbeferagung
Ex-Ministerin Adelheid Winking.Nikolay und Frau Simone Lange
Beweisthema: 2017 bestanden keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der Klägerin.
Verkündung einer Entscheidung am 16.06.20, 9:55
Streirtwert 290.000,-- Euro.

       

05.05.2020 (Di)

Keine Verhandlung

 
       

28.04.2020 (Di)

 

9:45
<v>

7 U117/18
324 O 144/17
Prof. Mohammad Arous, Ismael Arous
Kanzlei  Senfft Kersten Nabert v. Eendenburg
RAin Franziska Oster

<k>
KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiliegungs GmbH & Co. KG
RA Hotze

Forderung 40.000 €; Wg. Terminrolle erkennbar. Info Info
11.08.17: Vergleich geschlossen.
Die Beklagte zahlt an die Kläger jeweils 7.500,- €
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Die Beklagte zahlt außergerichtliche Kosten von 600,- € an Kläger zu 1. und 750,- € an den Kläger zu 2.
Es bleibt nachgelassen, von dem Vergleich zurückzutreten
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 22.09.17, Raum, B 334
Bericht
22.09.17: Verkündung fand nicht statt.
Neuer Verhandlungstermin 06.07.18, 10:00
06.07.18: Kläger sind vom Vergleich zurückgetreten.
Neuer Vergleich geschlossen:
1. Die Beklagte zahlt an die Kläger jeweils 12.500,- €
2. Die Beklagte erklärt, dass sie bedauert, die Kläger identifizierend dargestellt zu haben.
3. Die Kosten des Rechtsstreits  und die Kosten des Vergleichs werden aufgehoben.
4. Die Beklagte zahlt außerdem außergerichtliche Kosten in Höhe von 600,- € an Kläger zu 1. und 750,- € an Kläger zu 2.
5. Die Parteien erteilen sich Generalquittung.
6. Rücktrittsrecht bis 20.07.18
Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts 10.08.18, 9:45, Raum B334
10.08.18, Ri'in Stallmann: Urteil. Die Beklagte hat an den Kläger zu 1) 10.000,- € und an den Kläger zu 2) 15.000,- € Geldentschädigung zu zahlen.
Außerdm außergerichtliche Kosten in Höhe von 454,49 € bzw.  526,57 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Streitwert 70.000,- €
Kostenentscheidung, z.T. Kläger, zum größeren Teil die Beklagte,
12.11.2019: Berufungsverhandlung.
Die Beklagte nahm die Anschlussberufung zurück. Der Senat gab zu erkennen, dass er die Berufung gegen das LG-Urteil seitens der Kläger nicht für aussichtsreich betrachtet. Die Kläger-Vertreterin Franziska Oster erklärte, gleichwohl möchten wir eine Entscheidung.
Verkündung einer Entscheidung am 28.01.20
28.01.20: Aussetzungsbeschluss auf den 25.02.20, 9:55
25.0.220: Aussetzungsbeschluss auf den 31.03.20
31.03.20: Aussetzungsbeschluss auf den 28.04.20
28.04.20: Ergebnis der Pseudoöffentlichkeit unbekannt

       

21.04.2020 (Di)

Keine Verhandlunfgen

 
       

14.04.2020 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 4/18
324 O xxx/1x
P. Schmalisch
Kanzlei Nesselhauf
RA Michaele Nesselhauf

<k>
BUNTE Entemainment Verlag GmbH u.a.
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Bericht über Auseinandersetzungen bei Erbschaft
03.03.20: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 14.04.20, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 70.000,- €.
14.04.20: Urteil. Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom 11.12.17 wird mit Maßgabe bei der Kostenentscheidung zurückgewiesen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

9:55
<v>

7 U 50/19
324 O 534/18
Stefanie Hertel
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung
Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 326/18
Foto des hinteren Teils des Hauses
12.04.19: Verkündung einer  Entscheidung am Montag, den 03.05.19, 09:45,  Raum B33403.05.19, Ri Dr. Thomas Linke: Urteil. Es wird verboten, das Foto vom  hinteren Teil des Haus  zu veröffenlichen und zu verbreiten.
Im Übrigen wird die Klage wg. Klagerücknahme zurückgewiesen.
Von den Kosten haben die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5 zu tragen
10.03.20: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 14.04.20, 9:55
Wert der Berufungsverhandlung 10.000,- Euro
14.04.20: Urteil. Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom 03.05.19 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

9:55
<v>

7 U 68/19
324 O 172/19
Bill Kaulitz
Kanzlei Nesselhauf pp.
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
SUPERIllu Verlag GmbH & Co. KG (SUPERIllu v. 31.01.2019)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Äußerungen der Oma zum Privatleben (Kuchen etc.)
19.07.19: Verkündung einer Entscheidung am 02.08.19, 9:45, Ram B334
02.08.19, R'in Henrike Stallmann: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten werden verschiedene Äußerungen untersagt.
Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Streitwert 22.500,-- Euro
10.03.20: Berufungsverfahren:
Verkündung einer Entscheidung am 14.04.2, 9:55
Wert des Berufungsverfahrens 22.500,- Euro
Beklagtenvertreter erklärt, dass in Falle, dass die Klage nicht zurückgenommen wird, die Revision zugelassen werden soll.
14.04.20: Aussetzungsbeschluss auf den 26.05.20.

       

07.04.2020 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 67/19
324 O 82/19
Jean Noel Schramm
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Bekannte Moderatorin hat Beziehung zu zwei Männern. Der eine ist der Kläger.
Frage der Erkennbarkeit.
Einstweilige Verfügung vom 05.05.2019
19.07.19: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung. Bericht
10.03.20: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 07.04.20, 9:55
Wert der Berufungsverhandlugn 27.000,- Euro
07.04.20: Urteil. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das LG-Urteil v. 19.07.19 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

9:55
<v>

7 U 100/19
324 O 400/19
Jean Noel Schramm
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Hauptsachverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 82/19 (19.07.19)
Corpus Delicti: Bekannte Moderatorin hat Beziehung zu zwei Männern. Der eine ist der Kläger.
Frage der Erkennbarkeit.
25.10.19: Verkündung einer Entscheidung am 22.11.19, 9:45, Raum B334
22.11.19, Ri Kemper: Es ergeht ein Urteil mit Äußerungsverboten, wie
... sogar ist er dem Kind vertraut,
... Unbekannter geht rein und raus,
... hat eigenen Schlüssel,
... Kind wird ihm anvertraut ...
Die Beklagte hat 1.358,53 Euro + 5 % Zinsen ab  ... zu zahlen
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Vorläufige Vollstreckarkeit gegen Sicherheitsleistung von 27.00,00 Euro
Streitwert 27.000,00 Euro
10.03.20: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 07.04.20, 9:55
Wert der Berufungsverhandlugn 20.000,- Euro
07.04.20: Urteil. Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil v. 22.11.19 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

       

31.03.2020 (Di)

 

9:45
<v>

7 U117/18
324 O 144/17
Prof. Mohammad Arous, Ismael Arous
Kanzlei  Senfft Kersten Nabert v. Eendenburg
RAin Franziska Oster

<k>
KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiliegungs GmbH & Co. KG
RA Hotze

Forderung 40.000 €; Wg. Terminrolle erkennbar. Info Info
11.08.17: Vergleich geschlossen.
Die Beklagte zahlt an die Kläger jeweils 7.500,- €
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Die Beklagte zahlt außergerichtliche Kosten von 600,- € an Kläger zu 1. und 750,- € an den Kläger zu 2.
Es bleibt nachgelassen, von dem Vergleich zurückzutreten
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 22.09.17, Raum, B 334
Bericht
22.09.17: Verkündung fand nicht statt.
Neuer Verhandlungstermin 06.07.18, 10:00
06.07.18: Kläger sind vom Vergleich zurückgetreten.
Neuer Vergleich geschlossen:
1. Die Beklagte zahlt an die Kläger jeweils 12.500,- €
2. Die Beklagte erklärt, dass sie bedauert, die Kläger identifizierend dargestellt zu haben.
3. Die Kosten des Rechtsstreits  und die Kosten des Vergleichs werden aufgehoben.
4. Die Beklagte zahlt außerdem außergerichtliche Kosten in Höhe von 600,- € an Kläger zu 1. und 750,- € an Kläger zu 2.
5. Die Parteien erteilen sich Generalquittung.
6. Rücktrittsrecht bis 20.07.18
Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts 10.08.18, 9:45, Raum B334
10.08.18, Ri'in Stallmann: Urteil. Die Beklagte hat an den Kläger zu 1) 10.000,- € und an den Kläger zu 2) 15.000,- € Geldentschädigung zu zahlen.
Außerdm außergerichtliche Kosten in Höhe von 454,49 € bzw.  526,57 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Streitwert 70.000,- €
Kostenentscheidung, z.T. Kläger, zum größeren Teil die Beklagte,
12.11.2019: Berufungsverhandlung.
Die Beklagte nahm die Anschlussberufung zurück. Der Senat gab zu erkennen, dass er die Berufung gegen das LG-Urteil seitens der Kläger nicht für aussichtsreich betrachtet. Die Kläger-Vertreterin Franziska Oster erklärte, gleichwohl möchten wir eine Entscheidung.
Verkündung einer Entscheidung am 28.01.20
28.01.20: Aussetzungsbeschluss auf den 25.02.20, 9:55
25.0.220: Aussetzungsbeschluss auf den 31.03.20
31.03.20: Aussetzungsbeschluss auf den 28.04.20

9:55
<v>

7 U 116/18
324 O 112/18
Bastian Schweinsteiger
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Hauptsacheverfahren
20.07.18: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 07.09.18, 9:45, Raum B334
07.09.18, Ri'in Stallmann: Urteil.
03.03.20: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 31.03.20, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 40.000,- €.
31.03.20:  Urteil Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom 07.09.18 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

9:55
<v>

7 U 115/18
324 O 157/18
Carina Walz (Ehefrau von Dieter Bohlen)
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Viel Spaß 04.03.18)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Schadensnersatz wg. Verfolgungssituation und Hartnäckigkeit, Fotos beim Einkaufen
10.08.18: Schadensersatzanspruch von 10.000,- € wurde zurückgenommen.
Verkündung einer Entscheidung am 31.08.18, 9:45, Raum B334
31.08.18, Ri'in Stallman: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten tragen die Parteien jeweils die Hälfte.
Vollstreckbarkeitsentscheidung.
Streitwert 30.000,- €.
03.03.20: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 31.03.20, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 15.000,- €.
31.03.20: Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom 31.08.16 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

       

10.03.2020 (Di)

 
10:00

7 U 2/20
324 O xxx/19
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Begmann
RA Helge Reich (1. Instanz)
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann

Unterlassung; "Süßes Geheimnis" - Schwangerschaft
dd.mm..19: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung
10.03.20: Berufungsverhandlung.
Beklagtenvertreter nimmt den Berufungsantrag zurück.
Klägerinvwerreter nimmt den weitergehenden Antrag zurück
Beklagttenverterter stellt Kostenantrag
Beschlossen und verkündet: Die Kostenentscheidung soll schriftlich erfolgen.

10:30

7 U 99/19
324 O 192/19
Prinzessin Caroline von Hannover

RA Mähren

<k>
Burda Senator Verlag GmbH

Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Tochter heiratet, es heiratet nicht die Prinzessin. Falscher Eindruck
Einstweilige Verfügung vom 21.05.19.
25.10.19: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.

10.03.20: Berufungsverhandlung
10.03.20: Berufungsverhandlung. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde zurückgenommen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrns in beiden Instanzen zu tragen
Der Wert des berufungsverfahrens beträgt 10.000,- Euro

11:00

7 U 67/19
324 O 82/19
Jean Noel Schramm
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz (1. Instanz)
Dr.Sebastian Gorski

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Bekannte Moderatorin hat Beziehung zu zwei Männern. Der eine ist der Kläger.
Frage der Erkennbarkeit.
Einstweilige Verfügung vom 05.05.2019
19.07.19: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung. Bericht
10.03.20: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 07.04.20, 9:55
Wert der Berufungsverhandlugn 27.000,- Euro

11:15

7 U 100/19
324 O 400/19
Jean Noel Schramm
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Hauptsachverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 82/19 (19.07.19)
Corpus Delicti: Bekannte Moderatorin hat Beziehung zu zwei Männern. Der eine ist der Kläger.
Frage der Erkennbarkeit.
25.10.19: Verkündung einer Entscheidung am 22.11.19, 9:45, Raum B334
22.11.19, Ri Kemper: Es ergeht ein Urteil mit Äußerungsverboten, wie
... sogar ist er dem Kind vertraut,
... Unbekannter geht rein und raus,
... hat eigenen Schlüssel,
... Kind wird ihm anvertraut ...
Die Beklagte hat 1.358,53 Euro + 5 % Zinsen ab  ... zu zahlen
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Vorläufige Vollstreckarkeit gegen Sicherheitsleistung von 27.00,00 Euro
Streitwert 27.000,00 Euro
10.03.20: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 07.04.20, 9:55
Wert der Berufungsverhandlugn 20.000,- Euro

11:30

7 U 50/19
324 O 534/18
Stefanie Hertel
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung
Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 326/18
Foto des hinteren Teils des Hauses
12.04.19: Verkündung einer  Entscheidung am Montag, den 03.05.19, 09:45,  Raum B334
03.05.19, Ri Dr. Thomas Linke: Urteil. Es wird verboten, das Foto vom  hinteren Teil des Haus  zu veröffenlichen und zu verbreiten.
Im Übrigen wird die Klage wg. Klagerücknahme zurückgewiesen.
Von den Kosten haben die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5 zu tragen
10.03.20: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 14.04.20, 9:55
Wert der Berufungsverhandlung 10.000,- Euro

12:00

7 U 66/19
324 O 54/19
Bill Kaulitz
Kanzlei Nesselhauf

<k>
SUPERIllu VerLag GmbH Co. KG
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti Äußerungen der OMA. ... Pflaumenkuchen etc.
10.05.19:
Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
10.03.20: Berufungsverhandlung
Der Antragsteller nimmt auf Grund der Hinweise des Gerichts den Antrag auf Erlass einer eintweiligen Verfügung zurück und verzichter darüber Hinaus auf die Rechte aus der einsweiligen Verfügung vom 11.02.201
Die Kosten des Verfügungsverfahrens fallen in beiden Instanz dem Antragsteller zur Last.
Streuitwert des Berufungsverfahrens 20.000,- Euro

12:30

7 U 68/19
324 O 172/19
Bill Kaulitz
Kanzlei Nesselhauf pp.
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
SUPERIllu Verlag GmbH & Co. KG (SUPERIllu v. 31.01.2019)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Äußerungen der Oma zum Privatleben (Kuchen etc.)
19.07.19: Verkündung einer Entscheidung am 02.08.19, 9:45, Ram B334
02.08.19, R'in Henrike Stallmann: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten werden verschiedene Äußerungen untersagt.
Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Streitwert 22.500,-- Euro
10.03.20: Berufungsverfahren:
Verkündung einer Entscheidung am 14.04.2, 9:55
Wert des Berufungsverfahrens 22.500,- Euro
Beklagtenvertreter erklärt, dass in Falle, dass diem Klage nicht zurückgenommen wird, die Revision zugelassen werden soll.

13:00

7 U 161/17
324 O 830/16
J. Mross, Lange,  u.a.

Kanzlei Nesselhauf
RA Lorenzen (1. Instanz)
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA'in Dr. Anne Hahn (1. Instanz)
RA Mercus Herrmann

Forderung 5.000,- €; UVE abgegeben; Corpous Delicti: "Bitterer Betrug"
20.10.17: Vergleich (3.000,- €)mit Rücktrittsrecht geschlossen.
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am 24.11.17, 9:45, Raum B334
10.03.20: Berufungsverhandlung
Vergleich geschlossen
1. Die Beklagte hat die die Kläger 2.085,96 Euro zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtstreits in beidern Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Zinsen sind ab den 01.02.2025 zu zahlen.
       

03.03.2020 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 76/17
324 O 570/16
Clemens Hefel (ehem. Freund von Gina Maria Schumacher)
RA
Felix Damm (1. Instanz)
RA  Fabian Bauer

<k>
Burda Senator Verlag GmbH

Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Foto
10.03.17:
Verkündung einer Entscheidung am 28.04.17, 9:45, Raum B334
28.04.17: Aussetzungsbeschluss auf den 02.06.17
02.06.17: Urteil. Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 20.000,- Euro.
14.01.20: Berufungsverhandlung
Der Senat gab zu verstehen, der Berufung stattzugeben.
Beschlossen und verkündet:
1. Streitwert der Berufungsverhandlung 52.000,- Euro
2. Termin zu Verkündung einer Entscheidung 03.03.20, 9:55
03.03.20: Auf Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom 02.06.2017 wird das Urteil abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Entscheidung zur viorläufifgen Vollstreckbarkeit.

9:55
<v>

7 U 64/17
324 O 569/16
Gina Maria Schumacher
RA
Felix Damm
RA
Felix Damm (1. Instanz)
RA  Fabian Bauer (2.Instanz)

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Text und Foto
07.04.17:
Verkündung einer Entscheidung am 28.04.17, 9:45, Raum B334
28.04.17: Urteil. Verbot von Text und Foto. Zum Teil wurde die Klage zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
14.01.20: Berufungsverhandlung
Der Senat gab zu verstehen, der Berufung stattzugeben.
Beschlossen und verkündet:
1. Streitwert der Berufungsverhandlung 40.000,- Euro
2. Termin zu Verkündung einer Entscheidung 03.03.20, 9:55
03.03.20: Auf Berufung des Beklagten wird das LG-Urteil vom 28.04.17 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesne.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
 

9:55
<v>

7 U 107/18
324 O 496/17
Rolf E. Stolz (Orthopäde)
RA Bischof

<k>
Jameda GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Petersen

Unterlassung; Thema: Prüfpflichten des Betreibers nach Hinweis.
23.02.18: Beklagtenvertreter kann bis zum 16.03.18 Stellung zu den Hinweisen des Gerichts beziehen
Verkündung einer Entscheidung am 20.04.18, 9:45, Raum B334
20.04.18, Riin Stallmann: Die Verhandlung wird wiedereröffnet.
Verkündung am 06.07.18, 9:45
06.07.18, VorsRiin Käfer: Urteil. Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger zur Last
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit (110 %)
Streitwert 10.000,- €
14.01.20: Berufungsverhandlung
Senat weist darauf hin, dass er der Berufung keine Aussicht auf Erfolg beimisst.
Klägervertreter erklärt, werde mit meinem Mandanten besprechen, ob die Rücknahme der Klage erfolgen kann. Mitteilung binnen drei Wochen.
Beschlossen und verkündet:
1. Wert des Berufungsverfahrens 9.000,- Euro
2. Für den Fall der Nichtrücknahme Verkündung einer Entscheidung am 03.03.20, 9;55.
03.03.20:Keine Verkündung.

10:00

7 U 4/18
324 O xxx/1x
P. Schmalisch
Kanzlei Nesselhauf
RA Michaele Nesselhauf

<k>
BUNTEEntemainment Verlag GmbH u.a.
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Bericht über Auseinandersetzungen bei Erbschaft
03.03.20: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 14.04.20, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 70.000,- €.

10:30

7 U 116/18
324 O 112/18
Bastian Schweinsteiger
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Hauptsacheverfahren
20.07.18: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 07.09.18, 9:45, Raum B334
07.09.18, Ri'in Stallmann: Urteil.
03.03.20: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 31.03.20, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 40.000,- €.

11:00

7 U 78/19
324 O 24/19
Uwe Bohlen (Bruder von Dieter Bohlen)
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche 06.10.2017)
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung;  Corpus Delicti: Foto: UVE wurde abgegeben
Einstw. Verfügung vom 17.01.19.
10.05.19: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
03.03.20: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung
Streitwert des Berufungsverfahrens 10.000,- €.

11:30

7 U 115/18
324 O 157/18
Carina Walz (Ehefrau von Dieter Bohlen)
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Viel Spaß 04.03.18)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Schadensnersatz wg. Verfolgungssituation und Hartnäckigkeit, Fotos beim Einkaufen
10.08.18: Schadensersatzanspruch von 10.000,- € wurde zurückgenommen.
Verkündung einer Entscheidung am 31.08.18, 9:45, Raum B334
31.08.18, Ri'in Stallman: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten tragen die Parteien jeweils die Hälfte.
Vollstreckbarkeitsentscheidung.
Streitwert 30.000,- €.
03.03.20: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 31.03.20, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 15.000,- €.

12:00

7 U 43/19
324 O 770/11
Carina Walz (Ehefrau von Dieter Bohlen)
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Viel Spaß 04.03.18)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Forderung.Thema: Drittunterwerfung.
27.04.12: Verhandlung fand nicht statt.
Im Einvernehmen mit den Parteien wurde seinerzeit das Verfahren ruhend gestellt, weil man sehen wollte,  wie beim OLG (Buske) in der Parallelsache Bohlen (7 U 6/12 / 324 O 373/11) entscheiden wird. Verhandelt wird aber erst am 07.05.19.
08.03.18: Käfer verhandelte, möchte nicht abwarten.
Verkündung einer Entscheidung am 22.03.19, 9:45, Raum B334
22.03.19, VorsRFi'in Simone Käfer:  Urteil. Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 8.621,08 € nebst Zinsen zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 52 %, die Beklagte 48 % zu tragen.
03.03.20: Berufungsverhandlung.
Vergleich geschlossen.
1. Die Beklagte zahklt an die Klöägerin 5.059,31 € nebat zinsen siet dem 1001.2012
2. Von den Kosten der 1. Instanz haben die Klägerin 72 %, die Beklagte 28 % zu tragen
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 41 %, die Beklagte 59 % zu tragen.

       

25.02.2020 (Di)

Bericht

 

9:45
<v>

7 U117/18
324 O 144/17
Prof. Mohammad Arous, Ismael Arous
Kanzlei  Senfft Kersten Nabert v. Eendenburg
RAin Franziska Oster

<k>
KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiliegungs GmbH & Co. KG
RA Hotze

Forderung 40.000 €; Wg. Terminrolle erkennbar. Info Info
11.08.17: Vergleich geschlossen.
Die Beklagte zahlt an die Kläger jeweils 7.500,- €
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Die Beklagte zahlt außergerichtliche Kosten von 600,- € an Kläger zu 1. und 750,- € an den Kläger zu 2.
Es bleibt nachgelassen, von dem Vergleich zurückzutreten
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 22.09.17, Raum, B 334
Bericht
22.09.17: Verkündung fand nicht statt.
Neuer Verhandlungstermin 06.07.18, 10:00
06.07.18: Kläger sind vom Vergleich zurückgetreten.
Neuer Vergleich geschlossen:
1. Die Beklagte zahlt an die Kläger jeweils 12.500,- €
2. Die Beklagte erklärt, dass sie bedauert, die Kläger identifizierend dargestellt zu haben.
3. Die Kosten des Rechtsstreits  und die Kosten des Vergleichs werden aufgehoben.
4. Die Beklagte zahlt außerdem außergerichtliche Kosten in Höhe von 600,- € an Kläger zu 1. und 750,- € an Kläger zu 2.
5. Die Parteien erteilen sich Generalquittung.
6. Rücktrittsrecht bis 20.07.18
Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts 10.08.18, 9:45, Raum B334
10.08.18, Ri'in Stallmann: Urteil. Die Beklagte hat an den Kläger zu 1) 10.000,- € und an den Kläger zu 2) 15.000,- € Geldentschädigung zu zahlen.
Außerdm außergerichtliche Kosten in Höhe von 454,49 € bzw.  526,57 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Streitwert 70.000,- €
Kostenentscheidung, z.T. Kläger, zum größeren Teil die Beklagte,
12.11.2019: Berufungsverhandlung.
Die Beklagte nahm die Anschlussberufung zurück. Der Senat gab zu erkennen, dass er die Berufung gegen das LG-Urteil seitens der Kläger nicht für aussichtsreich betrachtet. Die Kläger-Vertreterin Franziska Oster erklärte, gleichwohl möchten wir eine Entscheidung.
Verkündung einer Entscheidung am 28.01.20
28.01.20: Aussetzungsbeschluss auf den 25.02.20, 9:55
25.0.220: Aussetzungsbeschluss auf den 31.03.20

10:00

7 U 131/19
324 66/18
K. von Schweden u.a.
Kanzlei Prinz Lüssmann Perten PartG mbB
RAin Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
Dr. Diana Grün

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr. Gerald Neben
RAin von Basewitz

Unterlassung, Fotos und Text zum Urtlaub auf Madeira 2012.
07.09.18: Verkündung einer Entscheidung am 28.09.18, 9:45, Raum B334
28.09.18: xxxx
25.02.20: Berufungsverhandlung.
Der Senat unterbreitet einen Vergleichsvorschlag.
Kommt es zu keinem Vergleich, so kann die Klägerseite bis zum 28.04.20 auf den Schriftsatz dern Beklagten erwirdern.
Weiters Vorgehen von Amtswegen.
Bericht
 

       

18.02.2020 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 25/18
324 O 299/17
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren (2. Instanz)

<k>
SCG Verlag Ltd.

Kanzlei Damm & Mann
RA
Dr. Roger Nieland

Geldentschädigung: "Baby Nr. 3"
08.12.17: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 12.01.17, 9:45, Raum B334
12.01.18; Ri'in Stallmann: Urteil.
1. Die Beklagte wird zu einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000,- € nebst Zinsen verurteilt.
....
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte
3. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.01.20: Berufungsverhandlung. Die Berufung wird zurückgewiesen werden.
Termin zur Verkündung einer Entscheidujgn 18.02.20, 9:55
 

       

11.02.2020 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 87/15
324 O 47/15
Charlotte Casiraghi, Caroline von Hannover
Kanzlei Prof. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren

<k>
Axel Springer SE u.a. (Bild am Sonntag v. 07.07.13, 06.08.13)
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse  (1. Instanz)
RA Jörg Thomas (2. Instanz)
 

Unterlassung; Schwangerschaft der Klägerin, Babybäuchlein, Caroline am Strand
29.05.15: Verkündung einer Entscheidung am 24.07.15, 9:55, Saal B335
24.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 21.08.15
21.08.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.15
28.08.15: Urteil
03.09.19: Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 170.000,00 Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 12.11.19, 9:55
12,11,19:Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.19
17.12.19: Aussetzungsbeschluss auf den 11.02.20
11.02.20: Auf die Berufung der Beklagten wird das LG-zum Teil Urteil abgeändert.
Kompliziertze Kostenentscheidung, wobei bei der Beklagten mehr Kosten entstehen.

9:55
<v>

7 U 154/17
324 O 705/16
Christoph Holzenkamp GbR u.a.
Kanzlei Graf von Westphalen
RA Scheuerl
Holzenkamp persönlich

<k>
PeTa Deutschland e.V.

RAe Günther Partnerschaft
RA ? (1. Instanz)
RAi Dr. Davina Bruhn (2. Instanz)
PETA-Vertreter Haverbeck

Unterlassung; PETA-Bericht Video
Verfügungsverfahren
02.0
6.17:  Pseudoöffentlichkeit fehlte.
Es erging ein Verbot.
Streitwert 100.000,- Euro
21.01.20: Der Senat gab zu verstehen, dass er die Berufung für erfolgreich hält.
Streitwert des Berufungsverfahrens 100.000,- Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 11.02.20, 9:55
11.02.20: Auf die Berufng des Amntragsgegners wird die einstweilige Verfügung v.05.11.16 aufgehoben.
Der Antragsteller vcerliert die Rechte aus der einstweiligen Verfügung und hat die Kosten des Rchtsstreits zu tragen.

       

04.02.2020 (Di)

 

11:00

7 U 144/16
324 O 415/15
Alexandra Neldel
Kanzlei Schertz, Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Fitness First Germany GmbH
Kanzlei White & Care LLP
RA Dr. Matthias Kloth
Schmidt, Mitarbeiterin der Rechtsabteilung (1. Instanz)
RA Dr. Matthias Kloth
Justiziar Michael Ribber (?) (Berufungsinstanz)

Schadensersatz. Werbliche Vereinnahmung in einer Werbebroschüre zusammen mit anderen
15.01.16: Die öffentliche Verhandlung wurde zwischenzeitliche für eine Art Mediation unterbrochen. Die Pseudoöffentlichkeit musste den Gerichtssaal verlassen.  Schriftsatznachlass.
Einigen sich die Parteien nicht, so kommt es zu einer neuen Verhandlung.
Neue Verhandlung am 13.05.16, 11:00
13.05.16: Klägerin möchte 35.700,-EUR, Beklagte nur 5.000,- EUR (keinesfalls fünfstellig)  bereit.
Verkündungstermin 03.06.16, 9:45, Raum B 334
03.06.16:Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.16
10.06.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.000,- € zu zahlen, außerdem 1.171,67 €, 492,54 €, 490,99 € nebst Zinsen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
17.09.19: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 01.10.19, 9:45
Streitwert des Berufungsverfahrens 26.083,45 Euro
01.10.19: Beweisbeschluss, Neuen Termin 07.01.20, 11:00
07.01.20: Termin veraschoben auf den 04.02.20, 11:00

       

28.01.2020 (Di)

 

9:45
<v>

7 U117/18
324 O 144/17
Prof. Mohammad Arous, Ismael Arous
Kanzlei  Senfft Kersten Nabert v. Eendenburg
RAin Franziska Oster

<k>
KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiliegungs GmbH & Co. KG
RA Hotze

Forderung 40.000 €; Wg. Terminrolle erkennbar. Info Info
11.08.17: Vergleich geschlossen.
Die Beklagte zahlt an die Kläger jeweils 7.500,- €
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Die Beklagte zahlt außergerichtliche Kosten von 600,- € an Kläger zu 1. und 750,- € an den Kläger zu 2.
Es bleibt nachgelassen, von dem Vergleich zurückzutreten
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 22.09.17, Raum, B 334
Bericht
22.09.17: Verkündung fand nicht statt.
Neuer Verhandlungstermin 06.07.18, 10:00
06.07.18: Kläger sind vom Vergleich zurückgetreten.
Neuer Vergleich geschlossen:
1. Die Beklagte zahlt an die Kläger jeweils 12.500,- €
2. Die Beklgate erklärt, dass sie bedauert, die Kläger identifizierend dargestellt zu haben.
3. Die Kosten des Rechtsstreits  und die Kosten des Vergleichs werden aufgehoben.
4. Die Beklagte zahlt außerden außergerichtliche Kosten in Höhe von 600,- € an Kläger zu 1. und 750,- € an Kläger zu 2.
5. Die Parteien erteilen sich Generalquittung.
6. Rücktrittsrecht bis 20.07.18
Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts 10.08.18, 9:45, Raum B334
10.08.18, Ri'in Stallmann: Urteil. Die Beklagte hat an den Kläger zu 1) 10.000,- € und an den Kläger zu 2) 15.000,- € Geldentschädigung zu zahlen.
Außerden außergerichtliche Kosten in Höhe von 454,49 € bzw.  526,57 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Streitwert 70.000,- €
Kostenentscheidung, z.T. Kläger, zum größeren Teil die Beklagte,
12.11.2019: Berufungsverhandlung.
Die Beklagte nahm die Anschlussberufung zurück. Der Senat gab zu erkennen, dass er die Berufung gegen das LG-Urteil seitens der Kläger nicht für aussichtsreich betrachtet. Die Kläger-Vertreterin Franziska Oster erklärte, gleichwohl möchten wir eine Entscheidung.
Verkündung einer Entscheidung am 28.01.20
28.01.20: Ausasetzungsbeschluss auf den 25.02.20, 9:55
 

12:00

7 U 151/18
324 O 208/18
Christoph Kramer /(Fussballer)

Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
BILD GmbH
Rosenberger & Koch
RA Jörg Thomas

Unterlassung; Erpressung durch heimlich gemachte Sex-Aufnahmen
Hauptsacheverfahren zu
7 U 48/17 / 324 O 779/16
12.10.18: Verkündugn einer Entscheidung am 30.11.18, 9:45, Raum B334'30.11.18, Ri'in Stalllmann: Urteil. Verbot zu berichten, dass der Kläger über Sex-Fotos erpresst wurde.
Beklagte hat die Kosten des Rechsstreits zu tragen.
Streitwert 45.000,- €.
28.01.20: Berufungsverhandlung fand nicht statt.
       

21.01.2020 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 102/17
324 O 768/16
Autobahn Tank & Rast GmbH
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr

<k>
RTL Television, INfoNetwork GmbH (Wallraff-Team)
Kanzlei Lenz Schumacher Rechtsanwälte
RA Prof. Dr. Elmar Schumacher

Unterlassung; Von den 200 Pächtern wurden nur einige besucht, d.h. nicht "alle".  Suppentemperatur bei Ausgabe anders als am Tisch. Obstsalat vom Vortag, Belegte Brötchen bleiben.
Frage der Aktivlegitimation; Etc.
05.05.17: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 23.06.17, 9:45, Raum B334
23.06.17: Urteil mit vielen Verboten.
26.11.19: Berufungsverhandlung.  Der Senat gab zu verstehen, dass er der Berufung der Beklagten nicht stattgeben wird.
Streitwert des Berufungsverfahrens 40.000,00 Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 21.01.2020, 9:55
21.01.20: Es ergeht ein Urteil. Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom 23.06.17 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte zu 1 trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Entascheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

9:55
<v>

7 U 46/19
324 O 452/18
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich (1. Instanz)
RAin Natalie Jenning

<k>
Klambt-Verlag GmbH & Co. KG (Die Neue Frau, 7.2.2018)
RA  Knop

Unterlassung; Thema: Cover mit "Darum heiraten beide nie."
01.02.19: Verkündung einer Entscheidung am 08.03.19, 9:45, Raum B334
08.03.19, Ri'in Henrike Stallmann: Urteil. Verbot von Meinungen
Beklagte hat an die Klägerin 1.588,68 € nebst Zinsen zu zahlen
Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
Streitwert 34.000,- €
26.11.19: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu verstehen, dass er der Berufung der Beklagten nicht stattgeben wird.
Streitwert des Berufungsverfahrens 34.000,00 Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 21.01.2020, 9:55
21.01.20: Es ergeht ein Urteil. Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom 08.03.19 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Die Revision wird nicht zugelassen.

10:00

7 U 154/17
324 O 705/16
Christoph Holzenkamp GbR u.a.
Kanzlei Graf von Westphalen
RA Scheuerl
Holzenkamp persönlich

<k>
PeTa Deutschland e.V.

RAe Günther Partnerschaft
RA ? (1. Instanz)
RAi Dr. Davina Bruhn (2. Instanz)
PETA-Vertreter Haverbeck

Unterlassung; PETA-Bericht Video
Verfügungsverfahren
02.0
6.17:  Pseudoöffentlichkeit fehlte.
Es erging ein Verbot.
Streitwert 100.000,- Euro
21.01.20: Der Senat gab zu verstehen, dass er die Berufung für erfolgreich hält.
Streitwert des Berufungsverfahrens 100.000,- Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 11.02.20, 9:55

       

14.01.2020 (Di)

 

10:00

7 U 135/17
324 O 129/17
E. von Schweden
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Dr. Diana Grün (2. Instanz)

<k>
Burda Senator Verlag GmbH

Kanzlei
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann

Forderung
29.09.17: Verkündung einer Entscheidung am 20.10.17, 9:45, Raum B334
20.10.17, (Ri'in Böert): Urteil
1. Die Beklagte hat 20.000,-  Euro an Geldentschädigung ab den 21.02.17 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat 1.171,67 € ab den 07.02.17 zu zahlen
3. Die Beklagte hat 455,41 € ab den 14.04.17 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
4. Die Kosten fallen der Beklagten zur Last
5. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
14.01.20: Berufungsverhandlung
Auf Grund der Hinweis des Gerichts nahm die Klägervertreterin die Klage zurück.
Beschlosen udn verkündet:
1. Die Klägferin hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen
2. Der Streitwert wird in beiden Instantzen in Abänderung des LG-Streitwertzes auf 21.171,67 Euro festgesetzt.'
 

10:30

7 U 57/19
324 O 13/19
Saskia Fee Schulz (geb. Heck)
Kanzlei Schertz

RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche, 22/18 vom 04.05.18)
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung;
HS-Verfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 262/18
Corpus Delicti: Saskia Schulz wird vor dem Klinikum gesichtet, in dem Vater Dieter Thomas Heck liegt. Info
10.05.19: Verkündung einer Entscheidung am 31.05.19, 9:45 im Raum B334
31.05.19, Ri'in Stallmann: Es ergehrt ein Urteil. 1. Äußerungsverbot, zu verbreuiten, verbreitenn zu lassen, dass die Tochter beim Besuch im Krankenhaus ihres Vaters gesehen wurde.
2. Beklgate hat an die Klägerin 597.07 € nebst Zinsen zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Streiwert 20.000,00 Euro.
ERtscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
14.01.20: Auf Hinweis des Senats verzichtete die Klägerin kurz vor Weihnachten auf die Ansprüche aus der Klage zurück. Eine Verhandlung fand nicht statt.
Die Klägerin at die Kosten des rechtsstreits zu tragen.
Urteil und Verzichterklärung
 

11:00

7 U 76/17
324 O 570/16
Clemens Hefel (ehem. Freund von Gina Maria Schumacher)
RA
Felix Damm (1. Instanz)
RA  Fabian Bauer (2.Instanz)

<k>
Burda Senator Verlag GmbH

Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Foto
10.03.17:
Verkündung einer Entscheidung am 28.04.17, 9:45, Raum B334
28.04.17: Aussetzungsbeschluss auf den 02.06.17
02.06.17: Urteil. Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 20.000,- Euro.
14.01.20: Berufungsverhandlung
Der Senat gab zu verstehen, der Berufung stattzugeben.
Beschlossen udn verkündet:
1. Streitwert der Berufungsverhandlung 52.000,- Euro
2. Termin zu Verkündung einer Entscheidung 03.03.20, 9:55

11:30

7 U 64/17
324 O 569/16
Gina Maria Schumacher
RA
Felix Damm
RA
Felix Damm (1. Instanz)
RA  Fabian Bauer (2.Instanz)

<k>
Burda Senator Verlag GmbH

Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Text und Foto
07.04.17:
Verkündung einer Entscheidung am 28.04.17, 9:45, Raum B334
28.04.17: Urteil. Verbot von Text und Foto. Zum Teil wurde die Klage zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
14.01.20: Berufungsverhandlung
Der Senat gab zu verstehen, der Berufung stattzugeben.
Beschlossen und verkündet:
1. Streitwert der Berufungsverhandlung 40.000,- Euro
2. Termin zu Verkündung einer Entscheidung 03.03.20, 9:55

12:00

7 U 107/18
324 O 496/17
Rolf E. Stolz (Orthopäde)
RA Bischof

<k>
Jameda GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Petersen

Unterlassung; Thema: Prüfpflichten des Betreibers nach Hinweis.
23.02.18: Beklagtenvertreter kann bis zum 16.03.18 Stellung zu den Hinweisen des Gerichts beziehen
Verkündung einer Entscheidung am 20.04.18, 9:45, Raum B334
20.04.18, Riin Stallmann: Die Verhandlung wird wiedereröffnet.
Verkündung am 06.07.18, 9:45
06.07.18, VorsRiin Käfer: Urteil. Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger zur Last
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit (110 %)
Streitwert 10.000,- €
14.01.20: Berufungsverhandlung
Senat weist darauf hin, dass er der Berufung keine Aussicht auf Erfolg beimisst.
Klägervertreter erklärt, werde mit meinem Mandanten besprechen, ob die Rücknahme der Klage erfolgen kann. Mitteilung binnen drei Wochen.
Beschlossen und verkündet:
1. Wert des Berufungsverfahrens 9.000,- Euro
2. Für den Fallt der Nichtrücknahme Verkündung einer Entscheidung am 03.03.20, 9;55.

       

07.01.2020 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 53/17
324 O 494/16
Gabriele Kuby
Kanzlei Steinhöfel
RA Reinhard Höbelt

<k>
Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kanzlei Redeker Sellner Dahs
RA Dr. Christian Mensching

Schadensersatz; Corpus Delicti: Falschzitierung Info
20.01.17: Verkündungstermin17.02.17, 9:45, Raum B334
17.02.17: Aussetzungsbeschluss auf den 10.03.17
10.03.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
17.12.19: Berufungsverhandlung
Vergleich
1. Die Beklagte verpflichtet sich an die Klägerin 5.000,- Euro zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits  in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
3. Generalquittung - alle Ansprüche erledigt.
4. Rücktrittsrecht bis zum 24.12.19, 12:00
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 07.01.20.
07.01.20: Keine Verkündung

11:00

7 U 144/16
324 O 415/15
Alexandra Neldel
Kanzlei Schertz, Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Fitness First Germany GmbH
Kanzlei White & Care LLP
RA Dr. Matthias Kloth
Schmidt, Mitarbeiterin der Rechtsabteilung (1. Instanz)
RA Dr. Matthias Kloth
Justiziar Michael Ribber (?) (Berufungsinstanz)

Schadensersatz. Werbliche Vereinnahmung in einer Werbebroschüre zusammen mit anderen
15.01.16: Die öffentliche Verhandlung wurde zwischenzeitliche für eine Art Mediation unterbrochen. Die Pseudoöffentlichkeit musste den Gerichtssaal verlassen.  Schriftsatznachlass.
Einigen sich die Parteien nicht, so kommt es zu einer neuen Verhandlung.
Neue Verhandlung am 13.05.16, 11:00
13.05.16: Klägerin möchte 35.700,-EUR, Beklagte nur 5.000,- EUR (keinesfalls fünfstellig)  bereit.
Verkündungstermin 03.06.16, 9:45, Raum B 334
03.06.16:Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.16
10.06.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.000,- € zu zahlen, außerdem 1.171,67 €, 492,54 €, 490,99 € nebst Zinsen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
17.09.19: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 01.10.19, 9:45
Streitwert des Berufungsverfahrens 26.083,45 Euro
01.10.19: Beweisbeschluss, Neuen Termin 07.01.20, 11:00
07.01.20: Termin veraschoben auf den 04.02.20, 11:00

10:00

7 U 25/18
324 O 299/17
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren (2. Instanz)

<k>
SCG Verlag Ltd.

Kanzlei Damm & Mann
RA
Dr. Roger Nieland

Geldentschädigung: "Baby Nr. 3"
08.12.17: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 12.01.17, 9:45, Raum B334
12.01.18; Ri'in Stallmann: Urteil.
1. Die Beklagte wird zu einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000,- € nebst Zinsen verurteilt.
....
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte
3. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.01.20: Berufungsverhandlung. Die Berufung wird zurückgewiesen werden.
Termin zur Verkündung einer Entscheidujgn 18.02.20, 9:55
 

14:30

7 U 68/17
324 O 172/16
AMARITA Oldenburg GmbH u.a.
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger

<k>
RTL Television GmbH,
INfoNetwork GmbH (Wallraff-Team)
RA Prof. Schumacher

Hauptsache-Verfahren; Unterlassung, Richtigstellung; Schadensanspruch
 Corpus Delicti Wallraff-Team-Sendung; Unterernährung wg. magelndem Essen, u.a.
21.10.16: Beklagte kann bis zum 11.11.16 weiter vortragen.
Es kommt möglicherweise zu einem neuen Verhandlungstermin. Bericht
Am 16.12.16,14:00 Beweisverhandlung.
16.12.16: .... Neuer Termin 10.02.17, 12:00
10.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 31.03.17, 9:45, Raum B334
Bericht
31.03.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den 21.04.17

21.04.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den 28.04.17
28.04.17:Urteil. Verbot verschiedener Äußerungen.
Kosten tragen die Kläger und die Beklagten Bericht bei meedia.de

02.04,19: Berufungsverfahren.
Parteien teilen binnen 14 Tagen mit, ob es zu einer Einigung kommen kann.
Ansonsten wahrscheinlich Beweisbeschluss
Termin zur Verkündung ener Entscheidung am 07.05.19, 9:55 Bericht
07.05.19: Aussetzungsbeschluss auf den 14.05.19.
14.05.19, Ri Dr. Weyhe: Beweisbeschluss:
- in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken werde so wenig Essen ausgegeben, dass die Menschen, die dort lebten, unterernährt seien
- dass jeder nur eine Scheibe Käse kriegt
- Erhöhung des Pflegesatzes nach der Sendung (?)
Neue Verhandlung am 07.01.20, 14:30
07.01.20: Befragung von einem Zuegen und einer Zeugerin der Klägersiete (Klägerin zu 2).
Drei Zeugen sind nicht erschienen.
Neuer Termin wird bestimmt von Amts wegen. Bericht

Wioedereröffnung am 09.06.20, 14:30 - Bewesiverhandlung)

       

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 03.09.2019
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