Buskeismus


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Landgericht Hamburg

U R T E I L

Im Namen des Volkes

Geschäfts-Nr.: 324 O 699/03, Günter Wallraff ./. Springer-Verlag

Kommentare

1. Rolf Schälike - November 2005

Es bleibt dem Leser überlassen, die gerichtlich festgestellten Tatsache mit der Presseerklärung von Günter Wallraff zu vergleichen, insbesondere mit der Aussage, er habe dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit zur keiner Zeit Informationen gegeben.

Es ist von einem ordentlichen Gericht, unter dem Vorsitzt des Richters Andreas Buske zweifelsohne festgestellt worden, dass Gundlach für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit arbeitete, mit Wallraff befreundet war und Gespräche geführt hat. Damit sind doch eindeutig Informationen von Günter Wallraff an das DDR-Ministerium für Staatssicherheit, in der Person von Gundlach, geflossen (gegeben worden).

Interessant ist wie der Richter Andreas Buske es vermeidet, eindeutig festzustellen, dass auch schriftliche Materialien an den Stasi-Mitarbeiter Gundlach übergeben wurden. Die Möglichkeit, das Materialien übergeben wurden, wird nicht ausgeschlossen, jedoch immer nur in Bezug zur IM-Tätigkeit betrachtet und damit nicht weiter untersucht.

Beim Brief des Stundenden behauptet Wallraff, diesen nicht übergeben zu haben. Buske stellt fest: "Die Geschichte bleibt mysteriös, belegt damit aber noch nicht eine IM-Tätigkeit des Klägers."

Wir können nur annehmen, dass es dem Richter Andreas Buske nicht um eine Wahrheitsfindung ging, geschweige denn um einen Beitrag zur Vergangenheitsbewältigung.

Was wäre schlimm daran, wenn Günter Wallraff wissentlich und willentlich mit der DDR-Staatsicherheit zusammengearbeitet hat.

Das hat doch jedes unserer Regierungsmitglieder getan, die mit Honecker, Schalk oder anderen führenden Persönlichkeiten der DDR sprachen und verhandelten. Ganz voran Joseph Strauss.

So einfach, formal und eindeutig, wie es Richter Buske versucht, die IM-Problematik zu lösen, funktioniert das Leben nicht.

Dieses Verfahren leistete keine Beitrag zur Wahrheitsfindung und damit zur Vermeidung von Wiederholungen von Erscheinungen und Denkweisen einer DDR-Elite mit alle den negativen Folgen.

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2. Chat 18.12.04 11:01 - http://www.ariva.de/board/209575 - Rigomax

Der Springer Verlag darf nach einem Urteil des Hamburger Landgerichts den Schriftsteller Günter Wallraff nicht als Inoffiziellen Stasi-Mitarbeiter (IM) bezeichnen. Der Vorsitzende Richter der Pressekammer am Landgericht, Andreas Buske, begründete dieses Urteil damit, daß der Verlag nicht habe nachweisen können, daß Wallraff "wissentlich und willentlich" für die Stasi tätig geworden sein. Über die Fakten dürfe man aber weiterhin berichten.

Diese Begründung muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Denn die Formulierung, der Springer-Verlag habe nicht nachweisen können, daß Wallraff wissentlich ***oder*** willentlich für die Stasi tätig geworden ist, hat Herr Buske vermieden. Das hätte schließlich bedeutet, daß Wallraff weder wissentlich, noch willentlich für die Stasi tätig gewesen ist. Als Richter weiß er sicherlich, was dieser Unterschied in der Formulierung bedeutet. So fragt man sich dann, warum Herr Buske diese Formulierung nicht gebraucht hat.

War Wallraff also vielleicht willentlich, aber nicht wissentlich für die Stasi tätig? Das wäre ein schon der Logik widersprechendes Verhalten.

Oder hat Springer in den Augen des Richters nachgewiesen, daß Wallraff zwar wissentlich, aber nicht willentlich für die Stasi tätig war? Das sagt uns der Richter nicht, aber er hat es mit der von ihm benutzten Formulierung auch nicht bestritten. Aha. Schön, daß ein Vorsitzender Richter so klar und leicht verständlich formulieren kann.

Als IM bezeichnen darf man Wallraff aber nicht. Ich mache das auch nicht. Aber ich darf über die Fakten berichten. Und die sehen so aus:

Auf einer in der "Rosenholz"-Datei aufgetauchten Karteikarte war Wallraffs Name, sein Geburtsdatum und seine Registrierungsnummer XV/485/68 vermerkt. In der zentralen Stasi-Datei "Sira" findet sich unter genau dieser Nummer ein "inoffizieller Mitarbeiter mit Arbeitsakte". Marianne Birthler, Grüne und Chefin der nach ihr benannten Behörde, hat sich klar geäußert: "Wo IM draufsteht, ist auch IM drin. Keine Zweifel".

Aber als IM bezeichnen darf man Walraff nicht.

Oh Sancta Justicia...

3. In Spiegel-Online lesen wir folgendes Zitat:

Wallraff hatte selbst während des Verfahrens in einem Kernpunkt der Vorwürfe seine Version ergänzt - in der Frage, ob ein Ostagent 1971 in Kopenhagen Material von ihm bekommen hat. Am 17. Dezember 1971 hatte er dort den stellvertretenden Chefredakteur der Rostocker "Ostsee-Zeitung", Heinz Gundlach, getroffen. Unmittelbar danach ging Gundlach, Stasi-Deckname IM "Friedhelm", Fahndern auf dem Hamburger Flughafen ins Netz. In der Tasche hatte er, neben einem gefälschten Pass, auch jede Menge Westpapiere - darunter einen Brief, den ein Student aus Lemgo an Wallraff geschickt hatte. Als 1993 der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Wallraff dazu befragte, sagte der: "Ich kann mich nicht erinnern, in Kopenhagen Unterlagen an Herrn Dr. Gundlach übergeben zu haben. Das wäre für das damalige Treffen auch wesensfremd gewesen."

Vor dem Hamburger Landgericht erklärte Anwalt Jipp im Januar: Wallraff "hat dem Redakteur Gundlach keine Materialien übergeben, auch nicht den Brief eines Studenten". Und betonte erneut: "Material wurde nicht ausgetauscht." Es sei bei dem Treffen allein um ein geplantes Interview für die "Ostsee-Zeitung" gegangen und um ein Wallraff-Stück für eine ostdeutsche Theatertruppe.

Während des Verfahrens erklärte der Anwalt dann aber: Es sei davon auszugehen, dass sich der Brief des Studenten damals in Wallraffs Unterlagen befunden habe. Gundlach erklärte im Frühjahr dieses Jahres: "Wahrscheinlich habe ich ihn in Kopenhagen versehentlich mitgegriffen." Mysteriös bleibt jedoch, warum dann aus dem Schreiben Wallraffs Adresse herausgerissen worden war.

Der ganze Artikel ist für om50 € in:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,333275,00.html

abrufbar.

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 13.11.05
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