BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 03. November 2006

Rolf Schälike - 08.11.2006

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 03.11.2006

 

Stress

Diesmal baute ich diesen in Bayern ab. Sechzig Jahre alt wurde ein alter Bergfreund von mir. Leute aus Ost und West feierten, freuten sich gemeinsam über das Vergangene und waren recht zuversichtlich, was die Zukunft betrifft.

Auf dem Münchner Bahnhof übte ich mich in Buskeismus.

In einem Bahnhofs-Restaurant wollten wir nichts trinken, nur zwanzig Minuten warten, bis unser Zug einfährt.

Da kam ein Kellner und fragte, was wir trinken möchten. Wir eierten. Er ging. Nach sieben Minuten belästigte er uns mit der Frage: "Was möchten Sie trinken? Haben Sie sich entschieden?"

Ich dachte an Buske, mein Persönlichkeitsrecht und die notwendige Abwägung: "Was geht Sie das an?"

2,50 Euro haben wir gespart dank dem Persönlichkeitsrecht und meiner lehrreichen Erfahrungen bei der Pressekammer.

Ob der 8. Zivilsenat des Landgerichts Hamburg ab jetzt auch meine Site einstuft als kommerziell?

Bezug zum Geld hat diese Site erwiesenermaßen.

 

Verkündungen

 

Öffentlichkeit

 

Grünen gegen TAZ

Allen, denen ich erzählte, dass an diesem Freitag die Grünen gegen die TAZ klagten, glaubten ihren Ohren nicht.

Doch es gibt Zeugen. Ich habe nicht geträumt.

In Sachen 324 O 504/06 Partei Bündnis 90/Die Grünen gegen TAZ wurden die Grünen  vertreten von Anwalt Arndt Böken (Kanzlei Casimir, Vogt & Weinrech), unterstützt durch den politischen Geschäftsführer der Saar-Grünen, Herrn Marcus Tressel sowie deren Justiziarin, Frau Kraus. Die TAZ wurde vertreten von Anwalt Eisenberg.

Zum Hintergrund finden wir einiges im Internet:

http://www.taz.de/pt/2006/08/15/a0061.1/text.ges,1

Unglaublich viele Grüne an der Saar

Der saarländische Grünen-Chef Hubert Ulrich gerät weiter unter Druck. Die Europaabgeordnete Hiltrud Breyer wirft ihm "mangelnde Transparenz" und "fehlenden Aufklärungswillen" vor. Der Politiker soll Mitgliederzahlen manipuliert haben

AUS SAARBRÜCKEN
KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT

Der Streit über manipulierte Mitgliederzahlen sowie Vorstandswahlen im saarländischen Grünen-Landesverband geht in eine neue Runde.

... .

http://www.taz.de/pt/2006/09/21/a0094.1/text

Ein erhebliches politisches Problem

Grüne im Saarland: Die Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke über das Missverhältnis zwischen beitragszahlenden und ihren Beitrag nicht zahlenden Mitgliedern in wenigstens einem saarländischen Ortsverein ihrer Partei.

Gott sei Dank, wir haben die Pressekammer, und diese wird schon Ordnung schaffen sowie wissen, was geschrieben werden darf und was nicht.

Bloß der taz-Anwalt Eisenberg sieht das nicht ein:

Eine Frechheit. Immer bei Ihnen [landen solche Typen].

Die wollen, dass die taz.de genau so schreibe, wie die Saarländische Zeitung [oder wie die auch heißen mag].

Dass man nicht berichten darf und nicht bei Ihnen [Herr Buske] den Wahrheitsbeweis antreten muss.

Es geht um eine Partei und nicht um Ihre [Herr Buske] Maßstäbe, wenn einer Oma sexuelle Sachen vorgeworfen werden.

Der Vorsitzende ringt um die Wahrheit:

Man muss durch das tiefe Tal. Möchte Ihnen nicht zu viel zumuten.

Punkt 1c möchten wir bestätigen, was die achtzig zahlenden Mitglieder betrifft.

Es sind nachweislich etwas über achtzig Mitglieder.

Im Ortsverband waren es im Jahr 2004 vierundachtzig Mitglieder.

Taz-Anwalt Eisenberg:

Aus der Kassenübersicht ergeben sich achtzig Mitglieder.

Grünen-Anwalt Herr Böken:

Vor 2002 wurden Beiträge von 2,50 gezahlt. Da ergeben sich 200 Mitglieder.

Der Vorsitzende:

War ich mal daneben. Warum lassen Sie mich nicht ... .

Sie [Herr Eisenfeld] wollen ja nach Hause.

Wir haben den Rechenschaftsbericht von Frau Gr. .

Grünen-Anwalt Herr Böken:

Bis zum 31.12.2001 betrugen die Beiträge 2,50.

Was die Frau Gr. angeht, so ist, was sie der Presse vorlegt, falsch.

Sechsundachtzig ist die Zahl der überweisenden Mitglieder. Aber es sind Familien, da überweist nur einer für alle.

Der Vorsitzende:

[Verstehe ich richtig?]

Bei einer siebenköpfigen Familie zahlt lediglich einer für alle.

Wollte mir das nur so vorstellen.

Danach begann der Streit zu eskalieren.

Grünen-Anwalt Herr Böken:

Mitglieder, für welche gezahlt wurde, waren einhundertunddreißig.

Richter Dr. Korte:

Hat [die TAZ] mit den Mitgliedern gesprochen?

Taz-Anwalt Eisenberg:

Das ist doch eine Eingabe ans Kriegsgericht.

Wir sind ja nicht dafür da, dass wir monatelang die Wahrheit recherchieren.

Mal ist der eine in Urlaub ... oder vom Sitzfleisch besessen.

Wir haben seit Jahren daran rumgepökelt.

Die pressemäßige Sorgfaltspflicht ist nicht verletzt, wenn aus dem Kreise der Schatzmeisterei Informationen fließen.

Unser Artikel war Anfang 2006.

Richter Dr. Korte:

Die Frage ist gestattet, wo recherchiert wurde?

Taz-Anwalt Eisenberg:

Selbstverständlich ist die Frage gestattet. Wenn Sie es wissen wollen, kann ich dort anrufen.

Grünen-Anwalt Herr Böken:

Sechsundachtzig, neunzig Mitglieder gab es.

Sie schreiben nur noch über achtzig.

Das ist falsch.

Darüber kann man nicht diskutieren.

Taz-Anwalt Eisenberg:

Natürlich kann man darüber diskutieren. Man hat in der Überschrift ja ein bisschen Pressefreiheit.

Es geht um Mehrheitsentscheidungen, um Kritik.

Offensichtlich nennt die Partei uns nur zögernd die Mitgliedschaft.

Das ist verfassungswidrig.

Es geht um das Organisationspersönlichkeitsrecht der saarländischen Grünen.

Richter Dr. Korte; die alte Leier:

Natürlich dürfen Sie berichten, doch mit Distanzierung oder .... .

Dass man darüber überhaupt nicht berichten darf, [verlangt niemand].

Taz-Anwalt Eisenberg:

Wir haben es mit einer Partei zu tun, welche verfassungsmäßig dem Demokratiegebot unterliegt.

Seitens der Funktionäre gibt es massive Kritik.

Dass die Quelle Funktionäre sind, entgeht dem Leser nicht.

Es gibt auch Karteileichen.

Es gibt einen Disktiminierungsverstoß. Die alten Mitglieder zahlen weniger.

Will ich Einfluss haben, muss ich 7,50 zahlen.

Ist doch offensichtlich.

Sie haben noch nicht geantwortet.

Der Vorsitzende:

Begriffen habe ich es nicht, aber verstanden, was Sie sagen wollten.

... .

Können ja schnell die Punkte durchgehen.

Punkt 1c werden wir bestätigen.

Den Streitwert werden wir ´runtersetzen, weil sechsundachtzig und achtzig nahe beieinander liegen.

Grünen-Anwalt Herr Böken:

Sechsundachtzig, das sind Zahlungsveranlasser.

Der Vorsitzende diktiert zu Protokoll:

Mit den Parteienvertretern wird .... .

Die von Frau Gr. mitgeteilte Zahl von 86 zahlenden Mitgliedern ist falsch. Es gab 2004 86 Zahlungsveranlasser, die aber für mehr als 130 Mitglieder zahlten.

Das ergibt sich aus ... .

Der Antragsgegner sagt, das bestreite ich.

Richter Dr. Weyhe:

Es zahlen nicht alle Mitglieder den gleichen Betrag. Wer vor dem 31.12.2004 Mitglied war, zahlt einen Betrag von monatlich nur 2,50 EUR. Dabei handelt es sich um einen Mindestbetrag.

Taz-Anwalt Eisenberg:

Ist doch klar, dass der Ortsverband lügt.

Danach wurde über die Zahl der Mitglieder im Ortsverband Homburg gestritten.

Grünen-Anwalt Herr Böken:

Es gibt einen Bericht der Kassenprüfung. Daraus ergibt sich, dass der Ortsverband Homburg 155 zahlende Mitglieder hat.

Taz-Anwalt Eisenberg:

Bestreite, dass dies ein wirklicher Kassenprüfbericht ist.

Zweitens bestreite ich, dass dieser richtig ist. Weise auf das Datum hin.

Grünen-Anwalt Herr Böken:

Der Kassenprüfbericht wurde erstellt am 21.09.2006, zudem dem Parteirat vorgelegt.

... .

Auch der Ortsverband B. hat keinen Widerspruch erhoben.

Der Vorsitzende:

Kann dazu schlicht nichts sagen, wir müssen uns beraten.

Taz-Anwalt Eisenberg:

Nicht mehr als 200, sondern weniger als 100, wurde berichtet am 6. Juni 2006. Es war eine Mitteilung unter Angabe des Informanten.

Wir müssen nicht voraussehen, was drei Monate später dem Parteirat vorgelegt wird.

Ich äußere nur meine Bedenken. Das Gericht kann entscheiden. Bin das schon gewohnt.

Der Vorsitzende:

... schlägt bezüglich mehrerer Punkte durch.

Hatten nicht einmal die 27 Plätze an Delegierten zugestanden.

Anknüpfungspunkt ... . § 4 der Satzung. Säumige Mitglieder können gestrichen werden.

Es gebe eine große Zahl neuer Mitglieder, die zahlen sollten, es aber nicht taten.

Das, finden wir, ist nicht gerade wenig,

Taz-Anwalt Eisenberg:

Wie hoch, wie intensiv?

Richter Dr. Korte:

Allein die Tatsache, dass S. sagt, reicht nicht aus zur Glaubhaftmachung, dass dies stimmt.

Taz-Anwalt Eisenberg:

Ja, ja, Sie bringen mich auf die Palme.

Seien Sie [Grünen-Anwalt] mal ruhig.

... .

Die Schatzmeisterin muss nicht wahnsinnig viel wissen, doch über die Beiträge weiß sie Bescheid.

Was soll noch alles getan werden?

Was wollen Sie von mir alles noch hören?

Richter Dr. Korte:

Für die Richtigstellung ist es unwichtig, ob 80 oder 86.

Doch für eine Unterlassungserklärung [hat das Bedeutung].

Danach wurde laut gestritten. Der Grünen-Anwalt gibt Erklärungen ab für´s Protokoll.

Herr Anwalt Eisenberg möchte ebenfalls Erklärungen abgeben und schreit dazwischen, sein Zug fahre um 11:05, diesen möchte er unbedingt erreichen.

Richter Dr. Weyhe:

Herr Eisenberg, seien Sie bitte etwas ruhiger, wenn wir protokollieren.

Taz-Anwalt Eisenberg:

Sie [Grünen-Anwalt] geben irgendwelche weichen Erklärungen ab. Ich werde als Störenfried abgekanzelt.

Das ist weder dargelegt worden, noch ... .

Ist alles ein Verdunkelungsversuch.

Bestreite die Existenz sowie die Richtigkeit der Liste.

Der Vorsitzende:

Geht ja zügig voran.

Punkt 1e ist Meinungsäußerung.

Was ist mit Ortsverband S. ?

Dass ich mit den Leuten quatschen wollte.

Keine Post, weil die Mitgliedschaft vor den Eltern oder Lebenspartnern verborgen bleiben sollte.

... .

Die Beitragspflicht ist ausgesprochen worden lediglich in Einzelfällen.

Nach dem Kassenprüfbericht gab es 12 freigestellte Mitglieder.

Es gab über 429 Mitglieder. Ca. 25 sind unbekannt verzogen. 13 Mitglieder waren postfrei, davon 10 wegen Zustellung der Post an den Ehepartner, und 3 Mitglieder wollten keine Post, weil Papa vielleicht in der CDU Mitglied ist. Die Gründe wurden nicht recherchiert.

Taz-Anwalt Eisenberg:

Bestreite die Richtigkeit dieser Erklärung.

... .

Um 11:00 ist der Zug weg. Das Gericht soll entscheiden.

Grünen-Anwalt Herr Böken:

Wenn ich deutlich werden darf, Sie sind die größte Nervensäge.

Taz-Anwalt Eisenberg:

Möchte Anträge stellen, mein Zug ist gegen 11:07 weg.

Kann ich meine Anträge stellen?

Richter Dr. Weyhe:

Können Sie nicht.

Taz-Anwalt Eisenberg:

Ich möchte jetzt gehen. Lassen Sie mich die Anträge stellen.

Danach können Sie mit dem Gericht alles Andere zusammenstammeln.

Der Grünen-Anwalt setzt ruhig mit seinen Erklärungen fort. Richter Dr. Weyhe diktiert das zu Protokoll.

Taz-Anwalt Eisenberg:

Weshalb kann ich meine Anträge nicht stellen?

Würde gern Anträge stellen.

Der Vorsitzende:

Wollen Sie, Herr Böken noch etwas vortragen?

Punkt 1f bestätigen

Punkt 2 ... .

Über Punkt 3.1.a sind wir uns noch nicht ganz sicher.

Sie, Herr Eisenberg, dürfen jetzt die Anträge stellen.

Taz-Anwalt Eisenberg im Stehen:

Die Einstweilige Verfügung ist aufzuheben.

Machen Sie weiter. Muss doch nicht dabei sein.

Bin kein Leibeigener von Ihnen.

Danach geht Herr Eisenberg. Es ist 10:45. Eine Stunde dauerte die Verhandlung für den TAZ-Anwalt.  Seinen Zug wird er sicherlich noch geschafft haben.

Der Vorsitzende, zur Protokollantin gewandt:

Vorgelesen und genehmigt schreiben wir nicht ' rein.

Danach diskutieren der Kläger und das Gericht untereinander die Sache weiter.

Das Ergebnis dieser Suche nach der juristischen Wahrheit werden wir erfahren am  01.12.06, 9:55 im gleichen Saal.

01.12.06: Die Einstweilige Verfügung vom 06.09.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 35.000,00 EUR festgelegt.

 

Umgang mit Internet-Archiven -  unauffällige Verhandlung, verheerende Folgen

In Sachen 324 O 521/06 R.K. vs. Berliner Verlag GmbH.

In den Internet-Archiven des Tagesspiegel aus dem Jahr 1998 finden wir etwas über einen Herrn R.K.. Ob es sich bei ihm um den Kläger handelt, wissen wir nicht. Wir vermuten, dass Ähnliches im Archiv des Beklagten zu finden war.

Erstaunlich, der abgemahnte Verlag wurde vertreten von der Abmahnkanzlei Schertz.

Der Name des Anwalts dieser Kanzlei, welche in Hamburg den Berliner Verlag vertrat war für mich nicht genau zu verstehen. Zumindest war es nicht Herr Dr. Scherz persönlich. Der Name ähnelte auch keinem der Namen, die auf der Kanzlei-Web-Site zu finden sind.

Möglicherweise waren Herrn Schertz andere Termine wichtiger als gerade dieser.

Für mich nicht verwunderlich.

Es ging um das Recht, Archive im Internet führen zu dürfen, ohne kostenpflichtig abgemahnt werden zu können.

Der Vorsitzende:

Hier geht es um eine spannende Frage.

Es gab [IIulius] Paulus 300 Jahre nach Christus. Verfehlungen und Verbrechen müssen bekannt sein [und bekannt bleiben].

Ist heute nicht mehr so.

Es gibt jetzt das Lebach-Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Hier geht es um den Sozialisierungsgedanken und das Recht des Täters, mit der Tat allein gelassen zu werden.

Das Internet kann auch die Archive nicht durchsetzen.

Was einmal erlaubt gewesen war, ist es jetzt nicht mehr.

So etwas haben wir oft.

Der Antragsgegner wusste zumindest nach der Abmahnung Bescheid.

Was die Abmahnkosten betrifft, so sind wir gar nicht so sicher.

Doch nach der Abmahnung darf im Archiv nicht [mehr veröffentlicht werden].

Anwalt der Kanzlei Schertz:

Lebach betrifft jeden, der neu Bericht erstattet.

Hier verhält es sich [jedoch] wie in einer Bibliothek.

Habe ich richtig gehört? Eine solche Meinung zugunsten der Informationsfreiheit wird hier vertreten von der Kanzlei Dr. Schertz, auch wenn deren Namensgeber, Herr Dr. Schertz selbst, gewillt ist, gänzlich andere Denk- und Handlungsweisen durchzusetzen vor Gericht.

Diametral entgegengesetzte Grundlagen gerichtlicher Entscheidungen. Wiederholt stellt sich mir die Frage, weshalb der Berliner Verlag sich ausgesuchterweise gerade von diesem Anwaltsbüro vertreten lässt!?

Der Verlag wird verlieren. Berufung wird es bestimmt keine geben. Deutschland wird ein Musterurteil besitzen, mit welchen die Kanzlei Schertz andere Verlage sowie Internet-Betreiber verklagen kann.

Klägeranwalt Herr Stopp:

Über das Internet sind die Informationen schnell schnell verfügbar.

Anwalt der Kanzlei Dr. Schertz:

Es ist nicht gewünscht und wurde ´rausgenommen. Hier geht es um die Unterlassungserklärung.

Darum, dass Archive zu kontrollieren sind.

Somit wären Archive nicht mehr möglich.

Die Deutsche Nationalbibliothek scannt bald alle Web-Seiten.

Klägeranwalt Herr Stopp:

Ich brauche lediglich die Verpflichtungserklärung.

Der Vorsitzende:

Es gibt kein Recht darauf, dass Archive dauerhaft abrufbar zu sein haben. Im Gegenteil.

30 Jahre nach dem Tod. Im Falle eines unbekannten Todesdatums des Betroffenen 110 Jahre nach der Geburt.

Das Archivrecht greift gerade nicht.

Staatsarchiv, Internetarchiv ... .

Können ja 30 Jahre sperren.

Anwalt der Kanzlei Schertz  testet das letzte Argument:

Das OLG Frankfurt hat anders entschieden.

Der Vorsitzende:

Ja, ja.

Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert ...

.... .

Die Verkündung findet statt am 07.11.06,12:00 in der Geschäftsstelle.

07.11.06: Die Einstweilige Verfügung vom 16.08.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. - Urteil

17.04.09: Die Einstweilige Verfügung wird, nachdem im Hauptsacheverfahren obsiegt wurde, aufgehoben. Dem Antragsteller fallen die Kosten zur Last. Der Streitwert beträgt 2.950,80 €.

Aus den Urteilegründen

"Auch ohne eine relative zeitliche Nähe zur Haftentlassung können die möglichen Folgen eines Berichts über die Straftat eines Verurteilten für sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gravierend sein, indem sie zu Stigmatisierung, sozialer Isolierung und einer darauf beruhenden grundlegenden Verunsicherung führen (...).

Das Bereithalten der - zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung im Hinblick auf die Nennung des Namens des Antragstellers zulässigen - Artikel durch die Antragsgegnerin auf ihren Internetseiten begründet nunmehr nach Zeitablauf die Gefahr der ständigen Reaktualisierung der Persönlichkeitsrechtsverletzung des Antragstellers, die sich durch jeden Abruf der Berichterstattung erneut realisiert.

Eine zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht (z.B. die volle Namensnennung von Straftätern) kann nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden. (...)

Auch der für Fälle der vorliegenden Art aufgebrachte Grundgedanke eines "Archivprivilegs" vermag zu keiner abweichenden Beurteilung zu führen, jedenfalls soweit es um so genannte "Online-Archive" im Internet geht.

Im Übrigen wird auch aus den gesetzlichen Regelungen über die Verwaltung von Archivgut deutlich, dass nach gesetzgeberischer Wertung zeitliche Schutzfristen für archivierte Beiträge zu beachten sind, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der von dem Archivgut betroffenen Personen dienen, und dass solche Schutzfristen geradezu zum Wesen des Archivrechts gehören."

Kommentar [RS]

Es gibt andere Urteile (OLG Frankfurt a. M. 16 W 55/06 v. 20.09.06) mit der folgenden Meinung:

1. Eine spätere (Presse-) Berichterstattung über bereits abgeurteilte Straftaten ist jedenfalls dann unzulässig, wenn sie geeignet ist, gegenüber der aktuellen Information eine erheblich neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Täters zu bewirken, insbesondere seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu gefährden.

2. Allein durch die Bereithaltung eines zu einem früheren Zeitpunkt erschienenen, zulässigen Artikels in einem (Online-) Archiv wird ein betroffener bereits verurteilter Straftäter nicht erneut "an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt", da sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit zulässige Berichterstattung erschöpft. Dies gilt umso mehr, als die Artikel nicht ohne weiteres zugänglich sind, sondern der interessierte Nutzer vielmehr konkret danach - sei es durch eine Homepage-Suchfunktion oder mittels einer Suchmaschine - suchen muss.

3. Die Gefahr des "ewigen Prangers des Internet" besteht auch im Fall eines Online-Archivs für einen bereits abgeurteilten Straftäter nicht. Denn dass archivierte Äußerungen veraltet und nicht mehr von aktuellem Bezug sind, ergibt sich aus der Natur der Sache. Insbesondere entsteht eine Beeinträchtigung nicht dadurch, dass ein aufgerufener Artikel aus einer früheren Berichterstattung möglicherweise unter dem Datum der Abfrage erscheint. Der Nutzer, der den Artikel über die Archivfunktion aufruft, weiß, dass er sich in einem Archiv befindet. Wer über eine Suchmaschine auf den Artikel trifft, wird zumindest durch die URL darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine aktuelle Berichterstattung handelt.

4. Für die Unangreifbarkeit eines Online-Archivs streite zudem das Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Danach hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Diese Quellen dürfen jedoch nicht dadurch verändert werden, dass eine ursprünglich zulässige Berichterstattung nachträglich gelöscht wird. Dies würde zu einer Verfälschung der historischen Abbildung führen und der besonderen Bedeutung von Archiven nicht gerecht werden.

5. Es würde zu einer Überspannung der Überwachungspflichten führen, wenn man - auch im Hinblick auf wirtschaftliche, personelle und zeitliche Aspekte - für die Archivverwaltung von der Presse verlangen würde, dass sie turnusmäßig ihre Archive durchforstet, ob ursprünglich zulässige Berichterstattungen nunmehr quasi durch Zeitablauf wegen des Anonymitätsinteresses eines ehemaligen Straftäters zu sperren sind.

 

Blanker Arsch

Im Internet finden wir unter http://pavlos.twoday.net/topics/SPORT/

Der blanke Arsch von Patrick Pfeng (21, Arminia Hannover) ist das Motiv des Sportfotos des Jahres vom "kicker"-Magazin.

Beim Zusammenprall mit Torhüter Oliver Hinz (28, Altona 93) zog sich der Stürmer aus Hannover einen Schien- u. Wadenbeinbruch zu.

Pfeng verklagt angeblich auch Hinz auf Schadensersatz.

In der Sache 324 O 526/06 klagte Patrick Pfeng gegen Inter Publish GmbH auf Geldentschädigung wegen Veröffentlichung des Fotos.

Blanker Popo kann sexy sein. Wir haben erlebt, dass Sex bei Buske obsiegt.

Mit Spannung lauschten wir dem Vorsitzenden:

Möchten mal so anfangen, dass wir sagen wollen, dass uns eine Geldentschädigung nicht erfolgreich erscheint.

Eine schwere Persönlichkeitsverletzung ist nicht vorhanden.

Eine Einwilligung über die Veröffentlichung des Fotos liegt [zwar] nicht vor. Doch die Betriebssportmannschaften sind dafür da, die Öffentlichkeit zu interessieren.

Es war das Sportbild Jahres durch "kicker".

Man muss darüber nachdenken', können sich die Medien selbst ein geschichtliches Ereignis schaffen?

... .

Dass der "kicker" eine Unterlassungserklärung abgegeben und sogar bezahlt hat, spricht nicht für den Kläger.

Badehose ... .

Sport und Fußball bringt besondere Situationen mit sich, wo die Leute ungünstig aussehen. Z.B. beim Eigentor. Sieht der Fußballer auch nicht so gern.

Oder, wenn der Schiedsrichter den Ball auf die Nase bekommt. Finden die Schiedsrichter nicht komisch.

Für die Klage könnte sprechen die Schwere der Verletzung.

Der Opfergedanke greift nicht so wie beim tragischen Unfall.

Finden nicht, dass der Kläger dem Spott ausgesetzt wird.

Ist auch von der Informationsweise her anders.

Wenn manche Mutter das sieht und danach sagt, mit der Mannschat wird es doch nichts... .

Das Bild ist veröffentlicht worden. Ist gut. Hamburger Abendblatt.

Schlagen vor: Generalquittung und Kostenaufteilung.

Danach entbrannte eine Diskussion über die Kosten. Wir erfuhren, dass der Olympia-Verlag eine Wanderausstellung hat und das Bild dort gezeigt wird, dass der Verlag sich auf keinen Vergleich einlässt, sondern optimiert.

Richter Dr. Korte musste den Klägervertreter überzeugen:

Wir wissen es noch nicht; kann aber sein, dass wir sagen, so bitter es ist, das Foto hat der Kläger hinzunehmen.

Die Veröffentlichung ist zu sehen im Kontext. Es geht um die Geschmackskontrolle und die rechtliche Bewertung.

Darauf der Vorsitzende:

Die Sach- und Rechtslage wurde umfassend erörtert.

Der Beklagte gibt eine Unterlassungserklärung ab ... .

Der Klägervertreter erklärt, er nehme diese an.

Der Klägervertreter erklärt, er nehme die Klageanträge zu 2 und 3 zurück.

Vorgelesen und genehmigt.

Die Parteien erklären den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt.

Die Parteienvertreter erklären sich einig, dass die Kosten des Rechtsstreits der Kläger trägt und bitten die Kammer, auf dem Wege eines Beschlusses gemäß ZPO 91a diese festzustellen, wobei wir auf die Begründung und Rechtsmittel gegen diesen Beschluss verzichten.

Beschlossen und verkündet: Die Kosten des Rechtstreits hat der Kläger zu tragen.

Der Streitwert wird festgelegt auf 27.000,00 EUR.

 

Sie sitzen hier vor drei Laien. In der nächsten Instanz wäre es genau so.

In der Auseinandersetzung 324 O 609/06 Elisabeth Strack vs. Kommanditgesellschaft in Firma ... (wer das auch sein mag) hatten die Richter keine Probleme zu erklären, sie hätten keine Ahnung vom Gegenstand des Streits.

Der Vorsitzende begann:

Es ist ein Sachverständigen-Streit sozusagen, und im einstweiligen Verfügungsverfahren sehr schwierig zu entscheiden. Es kommt auf ein Gutachten an.

Nun gab es schon mehrere Gutachten, entgegengesetzte.

Es stellt sich die Frage, ob das überhaupt im Rahmen eines Verfügungsverfahrens machbar ist?

Perlenkette ... .

Deutsche Stiftung für Edelsteinforschung ... zum Färbungsprozess der Kette ...

Glaubhaftmachung nicht sehr bedeutsam. Nicht klar das Datum des Gutachtens.

Kommt der Antragsgegner über das Non liquet hinaus ... .

Beim Rubin ähnlich.

Rutilnadeln ... .

Stellt sich schlicht die Frage, was der Antragsgegner bringen müsse.

Frau Strack:

Was ich mach'. Ich schaue durchs Mikroskop.

Es genügen kleine Reflexe, kleine Rutilnadeln.

Ein Schattenbild gibt oft nichts zu erkennen.

Wenn Borax verwendet wurde, müsste Bor nachweisbar sein.

Brauche keinen Zugriff auf die sogenannten wissenschaftlichen Methoden nehmen.

Richter Zink an die Klägerin gewandt:

Können Sie uns als Laien sagen, was Rutil ist?

Die Klägerin erklärt:

Rutil ist ein Mineral TiO2

Danach wird gestritten, wurde Rutil gesehen oder nicht sowie wie ist es mit dem Quarz im Rubin ... ..

Richter Zink zur Klägerin:

Das Problem: Sie sitzen hier vor drei Laien. In der nächsten Instanz wäre es genau so.

Wir werden das aus eigenem Verständnis heraus nicht [klären können].

Wird im Hauptsacheverfahren genau so passieren.

Folgende Frage:

Muss das in die Öffentlichkeit getragen werden? Lassen wir es für die Öffentlichkeit offen.

Wir wollen es den anderen nicht mehr vorwerfen.

Das ist weniger als "ich habe mich geirrt".

Beklagtenvertreter:

Wir wissen es. Es geht nicht, dass ein Privatgutachten sich über alles stellt. Sie sagt, sie mache es und es sei richtig.

Frau Strack:

Dann bitte keine Rufmordkampagne.

Muss doch meine Meinung vertreten dürfen. Ich kann mich doch nicht einschüchtern lassen von Namen.

... .

Richter Zink:

Beide haben sich an die Öffentlichkeit gewandt. Für beide von Nachteil.

Danach wurde die Sitzung unterbrochen. Die Richter beschlossen, sich doch sachkundig zu machen und im Verfügungsverfahren einen Zeugen anzuhören.

Das erfolgte um 15:00. Ich wollte nach München und habe an der Schulung der Richter nicht teilgenommen.

Mit ist das Ergebnis auch egal.

Woher nehmen sich die Richter das Recht, in allen Äußerungsfragen, in Deutungen von Wörtern und Meinungen Bescheid zu wissen und zu denken, das sei leichter als Kenntnisse über Edelsteine?

Frau Strack hat doch klar zum Ausdruck gebracht: "Was ich mache? Ich schaue durchs Mikroskop."

Wo ist das fachliche Problem bei den Edelsteinen?

Äußerungen sind wesentlich komplizierter, fiktive Lizenzgebühren ebenfalls.

Da fühlen sich unsere drei Richter als unübertroffene Fachleute, welche allein entscheiden dürfen.

17.11.06: Die Einstweilige Verfügung vom 07.08.06 wird bestätigt.
Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Was ist Wucher bei Gartenpflege? - Deutsche Sprache

324 O 6329/06 Fromann vs. Axel Springer AG

Darf man von Wucher sprechen, wenn der Wohnungseigentümer den Hausgarten teuer pflegt, Umweltpreise erhält und die Kosten auf die Mieter umlegt?

Der Vorsitzende meinte:

Wir müssen ganz vorsichtig jonglieren.

Wucher kann Meinungsäußerung sein, knüpft aber an Tatsachen an.

Wenn in beträchtlichem Maße vom üblichen Entgelt abgewichen, und in unberechtigter Weise Gerd verlangt wird, dann ist es Wucher.

Der Antragssteller hat glaubhaft gemacht, dass die Kosten wirklich entstanden waren.

Danach wurde diskutiert. Der Vermieter habe die Pflicht, wirtschaftlich zu arbeiten.

Nun stand in der Bild: Die Mieter zahlen fast 9.000,00 EUR für dieses Gammelgarten.

Die Richtung gab die Klägervertreterin Frau Stephanie Vendt an:

Hat den Umweltpreis erhalten.

Richter Dr. Weyhe versuchte es mit einem Beispiel:

Mieten Sie einen Rolls Royce, dann sagen Sie auch nicht, es war Wucher.

Die Richterlogik. Voll aus der Praxis gegriffen.

Wir hörten die Entscheidung am Dienstag, den 07.11.06: Die Einstweilige Verfügung vom 26.09.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze

In einer mündlichen Verhandlung kann eine Gegendarstellung nicht nachgebessert werden.

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]

"Begriffen habe ich es nicht, aber verstanden, was Sie sagen wollten."

"Den Streitwert werden wir ´runtersetzen, weil sechsundachtzig und achtzig nahe beieinander liegen."

"Kann dazu schlicht nichts sagen, wir müssen uns beraten."

"Es geht um den Sozialisierungsgedanken und das Recht des Täters mit der Tat allein gelassen zu werden."

"Ja, ja, ... ."

"... die Betriebssportmannschaften sind dafür da, die Öffentlichkeit zu interessieren."

"Man muss darüber nachdenken, können sich die Medien selbst ein geschichtliches Ereignis schaffen?"

"Sie erwägen, in Berufung zu gehen, falls wir bestätigen?
Weil Sie es für falsch halten, oder aus wissenschaftlichem Interesse?
Möchte mit offenen Karten spielen.
Wir würde die Einstweilige Verfügung bestätigen."

"Gegendarstellung als Leserbrief, ohne dass darüber "Gegendarstellung" steht."

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.07
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