BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 22. Juni 2007

Rolf Schälike - 24.06.2007 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 22.06.2004

-> Stasi-Fall Porsch

-> Bericht über die anderen Fälle an diesem Freitag.

 

Stasi-Fall Porsch vor der Pressekammer Hamburg - 22. Juni 2007                 

Wir kennen das Urteil in Sache 324 O 512/04.


Recht ist nicht Gerechtigkeit
Lurusa Gross

An diesem Freitag wurden die Sachen 324 O 18/05 gegen die Axel Springer AG, 324 O 836/04 gegen das Focus Magazin sowie 324 O 774/04 gegen das Dresdner Druck- und Verlagshaus weiter verhandelt.

Wir jobben nur.

Vertreten wurde Peter Porsch durch Anwalt Dr. Krüger sowie Herrn Dr. Peter-Michael Diestel.

Springer war vertreten durch Anwalt Herrn Jörg Thomas sowie Anwalt  Herrn Spyros Aroukatos, das Dresdner Druck- und Verlagshaus durch Anwalt Herrn Spyros Aroukatos

Das Magazin Focus vertrat die Kanzlei Prof. Schweizer in Person des Anwalts Dr. Söder.

Die Zeugenbefragung des zweiten  Stasi-Führungsoffiziers von Porsch, des Herrn Roland Krautzberger dauerte drei Stunden.

Wir hatten die Zeugenbefragung 1 und 2 des Ex-Stasi-Majors, Herrn Busch sowie des ersten Führungsoffiziers, des Herrn Schockenbäumer erlebt - Bericht.

 

Die Verhandlung wurde geleitet vom Vorsitzenden Richter, Herr Andreas Buske, unterstützt durch die Richter Zink und Dr. Korte.

Die Jobber

 

Zeugenbefragung des Ex-Stasi-Offiziers Roland Krautzberger                 

Es begann mit der übliche Belehrung.

Der Vorsitzende:

... Es ist kein Misstrauen der Kammer. Wir sind verpflichtet nach dem Gesetz, Sie darüber zu belehren das die Wahrheitspflicht auch für Sie gilt.

Stasi-Leute lügen natürlich nicht. Zumindest nicht juristisch.

Über den heutigen Zeugen ist im Internet nicht viel zu finden. Auch in der Stasi-Mitarbeiterliste von 1989 ist er nicht gelistet.

Ob es wirklich Roland Krautzberger war wurde nicht geprüft. Er brauchte keine Ausweis vor zu zeigen.

Vertrauen, über Vertrauen.

Vielleicht entging mir auch die richterliche Kontrolle.

Wir erfahren das Alter des Zeugen: 64, Jahrgang 1942, vom Beruf Diplom-Dolmetscher für Französisch und Englisch. Wohnort: Erfurt

Der Vorsitzende:

Können Sie uns erzählen, ob der Kläger wissentlich und willentlich als IM tätig war?

Die Richtschnur für die relativierte Wahrheit war damit vorgegeben.

Der Zeuge Roland Krautzberger:

Zum Kläger hatte ich Kontakt von 1971 bis 1975 über die Abteilung 12 der HVA.

Dem Kläger war nicht bekannt, dass ich Mitarbeiter der Staatssicherheit war.

De Befragung hätte an dieser Stelle beendet werden können.

Der Vorsitzende legte trotzdem nach:

Nun wissen wir, dass unter einer Legende gearbeitet wurde.

Der Zeuge:

Internationales Institut für Politik und Wirtschaft.

Der Vorsitzende neugierig:

Wie oft haben Sie sich getroffen?

Der Zeuge:

Als der noch in Westberlin wohnte, alle acht bis zehn Wochen habe ich ihn gesehen.

Wir haben jeweils einige Stunden miteinander gesprochen. Er war Philologe, ich war Philologe. Die Einstellung des Klägers war sehr DDR-freundlich. Er ist später in die DDR übergesiedelt.

Es war kein Beamtenkontakt. Mal war es ein Bierabend, mal waren wir zum baden an einen See gefahren.

Es war ein sehr lockerer, persönlicher Kontakt.

Nach seiner Übersiedlung nach Leipzig wurden unsere Kontakte spärlicher.

Zweimal im Jahre haben wir uns in Leipzig getroffen. Ab Ende 1972 bis zu meinem Ausscheiden 1975 aus den Diensten des Ministeriums.

Der Vorsitzende ließ nicht locker:

Wie wurden die Kontakte vermittelt?

Der Zeuge:

Ich habe Porsch erklärt, dass das Institut neu gegründet wurde.

Referatsleiter war Schockenbäumer. Er hatte Kontakt unter der Legende des Deutschen Instituts für Zeitgeschichte.

Ich wurde Herrn Porsch als Arbeitskollege von Schockenbäumer vorgestellt.

Der Vorsitzende stellt die nächste kriminalistisch bedeutende Frage :

Konnte er Informationen vom dienstlichen Interesse liefern?

Der Zeuge überzeugend:

Muss ich eigentlich verneinen bis auf einen Bereich von dienstlichem Interesse: Informationen über die linke Bewegung in Westberlin und Westeuropa.

Ich beschäftigte mich mit den linken Studentenkreisen. Kannte aus der Presse vieles. Habe an Porsch Fragen gestellt.

Es gab nichts Schriftliches von ihm. Ich habe Fragen gestellt an einen Insider.

Er hat seine Meinung dazu geäußert.

Der Vorsitzende erinnert sich:

Ich kenne das so richtig, wie das damals so gelaufen ist. Bier trinken. Baden gehen.

Hat er nicht gefragt .. ?

Der Zeuge erklärt das Menschliche:

Das war vom ersten Tag an so. Auch von seiner Seite gab es keine Fragen. Es gab keinen Anlass, von mir aus dieses Problem aufzuwärmen.

Der Vorsitzende bleibt neugierig:

Sie sind 1975 ausgeschieden. Wurde Porsch dann übergeben?

Der Zeuge:

Für mich war er nicht mehr als eine Kontaktperson. Im Gegensatz zum echten IM hat keine Übergabe stattgefunden.

Da es kein operatives Interesse gab, wurde seine Akte reaktiviert, nehme ich an.

Ich wusste nicht mal, wer mein Nachfolger wurde.

Der Vorsitzende weiß nun alles:

Habe keine Fragen mehr.

Richter Herr Zink:

Haben Sie Porsch gesagt, bin nicht mehr ansprechbar?

Der Zeuge verwundert:

Da er in Leipzig war und wir uns zweimal im Jahr getroffen hatten, sah ich keinen Anlass, etwas zu sagen.

Nachdem ich ausschied, wurde mir untersagt, Kontakte zu Personen, die ich kannte, zu pflegen.

Der Vorsitzende:

Wer möchte den Beklagten befragen?.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder:

Wie oft haben Sie sich zu Dritt getroffen?

Der Zeuge weiß es genau:

Zwei Mal, nicht mehr.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder:

Sie sagten, es waren persönliche Kontakte. Sie wurden als Arbeitskollege vorgestellt.

Hatte das Bezug zur Arbeit?

Der Zeuge weiß es genau:

Natürlich hatte das Bezug.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder:

Welches Interesse hatte Herr Schockenbäumer an den Kontakten?

Der Zeuge erzählt die wahre Geschichte:

Herr Schockenbäumer hatte gewusst, dass Herr Porsch sich eigentlich nicht eignet. Aber auf Anweisung unseres Leiters wurde der Kontakt aufrecht erhalten.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder:

Hat Herr Porsch Sie gefragt, ob die Gespräche mit Ihnen Ihrer Arbeit dienen und inwiefern?

Der Zeuge wiederholt seine Version:

Nein, denn es war alles sehr persönlich.

Wir haben uns zum Beispiel über die technisch-amerikanische Literatur unterhalten.

Nachrichtendienstlich waren es belanglose Gespräche.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder:

Wie hat die Kontaktaufnahme stattgefunden?

Der Zeuge erklärt das Selbstverständlichste:

Bei der letzten Begegnung wurde die Nächste vereinbart.

Der Zeuge verrät damit eigentlich den dienstlichen Charakter der Begegnungen. Seit wann machen  Freunde den Termin der nächsten Begegnung aus? [RS]:

Von Herrn Schockenbäumer hatte er die Telefonnummer unseres Sekretariats.

Hat soweit ich mich erinnere, nie bei uns angerufen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder:

Wo haben Sie sich getroffen?

Der Zeuge:

Im Restaurant, in der Karl-Marx-Allee, in Bukarest.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder:

Wenn er angerufen hat, unter welchem Namen?

Der Zeuge:

Unter seinem Vornamen. Die Telefonnummer war meine Mitarbeiternummer.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder:

Wie hätten Sie geantwortet, wenn er gefragt hätte, ist das das Institut?

Der Zeuge:

Wahrscheinlich hätte ich mit ja geantwortet.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder:

Haben Sie sich mit Schockenbäumer vor dem 13.04. unterhalten?

Der Zeuge:

Das liegt länger zurück.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Söder:

Haben Sie sich unterhalten?

Der Zeuge:

Das liegt im Blut, dass man sich nicht am Telefon unterhält.

Vielleicht doch noch was zur Ergänzung.

Er gab mir den Tip, im Buskeismus zu suchen.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Sie sagten, es war ein interessanter Kontakt. Dienstliche jedoch waren es nicht.

Ist das nicht ein Widerspruch?

Der Zeuge:

Ich meinte das persönlich.

Dienstlich war das Persönliche uninteressant.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Ging es auch um Personen?

Der Zeuge:

Muss ich sagen, nein.

Meine Frage an Herrn Busch  ... .

Die Fragen basierten auf Presseberichten, Asta ... .

Habe nie Herrn Porsch konkret nach irgendwelchen Personen gefragt.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Könnten Sie mal eine konkrete Frage nennen?

Der Zeuge:

Es liegt 35 Jahre zurück

Kann nichts Konkretes sagen.

Es ging um Erklärungen: Was meinen Sie dazu und dazu?

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Sie erinnern sich genau, dass zu keiner konkreten Person Fragen gestellt wurden?

Aber welche konkreten Fragen gestellt wurden, das wissen Sie nicht mehr.

Der Zeuge:

Ja, so war es.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Den Kläger haben Sie kennen gelernt im Sommer 1971.

Der Zeuge:

Im Sommer-Herbst 1971.

Nach der Übersiedlung nach Leipzig haben Sie sich mit ihm ein zwei mal im Jahr getroffen.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Endete Ihr Kontakt nach dem Ausscheiden?

Der Zeuge:

Ich hatte ein Verbot, ihn weiter zu kontaktieren.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Auch nach 1989-90 hatten Sie keinen Kontakt mehr?.

Der Zeuge:

Nein.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Ihren richtigen Namen kannte er nicht?

Der Zeuge:

Den kannte er nicht.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

In der Eidesstattlichen Versicherung vom 10.09.2004 ....

Der Vorsitzende legt diese vor:

Wir wussten, dass darüber verhandelt wird.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Das ist für mich jetzt ein Schock.

Sie haben geschrieben, dass Sie Peter Porsch 1970 kennen gelernt haben.

Der Zeuge:

Als ich mit dieser Sache konfrontiert wurde und selbst die Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, würde ich das insoweit korrigieren.

Nachdem ich Kenntnis von der Karteikarte erhalten habe, war mir klar, dass ich erst im späten Frühling 72 die Führung übernahm und mit ihm ein halbes halbes Jahr vorher den ersten Kontakt hatte.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Kannte Herr Porsch Ihre Privatanschrift 2004?

Der Zeuge:

Nein.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Wie konnten Sie dann diese Eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn er weder Ihren Namen noch Ihre Adresse kannte?

Der Zeuge:

Anfang September hat sich Herr Diestel bei mir gemeldet. Er hatte einen Hinweis erhalten, dass ich behilflich sein könnte.

Wir hatten in Erfurt ein kurzes Gespräch. Nach einer Bedenkzeit von ein zwei Tagen habe ich die Eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Hätte wahrscheinlich auch selbst eine abgegeben.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Thomas:

So ging es schneller.

Klägeranwalt Herr Diestel:

Eine gute Kanzlei.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Sie sagten, man habe Sie mit der MfS-Karteikarte konfrontiert. Ist es diese Akte?

Der Zeuge:

Es handelt sich um diese zwei Blätter.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Wer hat Sie konfrontiert?

Der Zeuge:

Wie Ihnen bekannt ist, im Zusammenhang mit einer Strafanzeige des Dresdner Verlagshauses.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Gehörte die Karte zu den Ermittlungsunterlagen?

Der Zeuge:

Da bin ich mir nicht sicher.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Wie haben Sie Einsicht in die Kartei-Karte nehmen können?

Der Zeuge:

Sie befand sich in den Unterlagen im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Hat Herr Schockenbäumer Ihnen die Akte übergeben?

Der Zeuge:

Habe die Akte erst später 1972 auf den Tisch bekommen

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Haben Sie die Akte gelesen?

Der Zeuge:

Ja. Akte ist zu viel gesagt.

Es war ein Schnellhefter. So wurden die OPK- Akten geführt.

Deswegen habe ich das so angegeben. War keine Arbeitsakte dabei.

Natürlich habe ich sie gelesen, überflogen.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Ist es nicht so, dass auf der Akte OPK oder IM stand?

Der Zeuge:

Ich war als Offizier kein Aktenverwalter, sondern operativer Offizier.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Stand nicht groß IM drauf?

Der Zeuge:

Kann ich heute nicht mehr sagen.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Was ist eine IMA- Akte?

Der Zeuge:

Die bestand aus zwei Deckeln: Personalakte und Arbeitsakte.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Eine Arbeitsakte sah ich nicht.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Herr Schockenbäumer erörterte uns, IMA heißt IM-Akte mit Arbeitsakte.

Das ist ein Widerspruch. Wie kann das sein?

Der Zeuge:

Ich kann nur sagen, nur dieser Teil war mir bekannt.

Nur die Personalakte. Diese Arbeitsakte habe ich von Herrn Schockenbäumer erhalten, und nicht übergeben bekommen.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Enthielt die Akte keinen Bericht von Herrn Schockenbäumer?

Der Zeuge:

Berichte über seine ersten Kontakte waren in der Personalakte. Was korrekt war.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Haben Sie Berichte über die Treffen gemacht?

Der Zeuge:

Ich habe kurze Gedächtnisprotokolle gemacht.

Nicht in der Arbeitsakte, sondern in der Objektakte als Schulungsmaterial für die Mitarbeiter.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Die Berichte, die Sie gefertigt haben, gingen die in die Akte Porsch oder nur in die Objektakte?

Wie hieß die Objektakte?

Der Zeuge:

FU-Studentenbewegung oder so ähnlich.

Für die Akte von Herrn Porsch hat sich in der Abteilung niemand interessiert.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Bleiben Sie dabei, dass es keinen zweiten Teil gab?

Der Zeuge:

Ich kenne nur den Teil 1, die Personalakte.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Mussten die IM's ihre Berichte schriftlich verfassen?

Oder gab es auch mündliche Berichte?

Der Zeuge klärt den Anwalt auf:

In der Regel wurde Wert auf schriftliche Berichte gelegt.

Die Leitung bestand auf schriftlichen Berichten.

Nur bei Abschöpfungskontakten gab es keine schriftlichen Berichte.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Sie sprechen von den 1A-Abschöpfungskontakten?

Wann sind Sie zum MfS gekommen?

Der Zeuge:

Nach dem Abitur war ich 1961 Wachsoldat in der Bezirksverwaltung Erfurt.

Im Januar 1962. Im Sommer war ich auch in der Kreisdienststelle Gotha tätig.

Danach nahm ich das Studium an der Humboldt-Universität auf.

Hatte zwei-drei Treffen mit dem Personal-Studentenbetreuer.

1966, nach dem Studium wurde ich in die Abteilung 12, damals noch 3G als Offizier für den Einsatz in die Generaldirektion des Reisebüros gesetzt.

Ich wusste. dass ich zur Nato-Abteilung kommen werde.

Erst nach zwei Jahren bin ich von der Generaldirektion des Reisebüros direkt in die Abteilung gekommen. Das war im Sommer 1964.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Kennen Sie den Decknamen "Christoph"?

Der Zeuge:

Ja.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Als was?

Der Zeuge:

Name der Akte Porsch.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Wurde die Akte noch für andere geführt?

Der Zeuge:

Nach meinem Wissen nicht.

Hunger, richtig hieß er Menzel. Wir waren gemeinsam im Referat tätig. Saßen sogar in einem Zimmer zu Dritt.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

In welchem Gebäude?

Der Zeuge:

Im offiziellen HVA-Gebäude.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Ihre Mitarbeiternummer?

Der Zeuge:

2504.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Welche Nummer gaben Sie Porsch?

Der Zeuge:

2504.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Können Sie sich an den Inhalt der Personalakte erinnern?

Der Zeuge:

Schlecht. Information von Schockenbäumer über die Kontaktaufnahme. Einreise.

Das sind die Seiten, an die ich mich aus der Personalakte erinnern kann.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Enthielt die Personalakte die Werbekonzeption, den Werbebericht ... ?

Wissen Sie das nicht, oder schließen Sie das aus?

Der Zeuge:

Eine Werbekonzeption und einen Werbebericht würde ich ausschießen.

Wegen Umzug und im Umfeld in Westberlin war er bekannt.

Es wurde keine Werbung von ihm in Betracht gezogen.

Pause.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Was bedeutet das jeweilige Datum?

Der Zeuge:

`Das müsste das Datum der Übergabe der Akte sein.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Sie haben gesagt, Sie hätten die Akte niemanden übergeben?

Der Zeuge:

Eine Direktübergabe gab es nicht.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Haben Sie die der Referatsleitung übergeben?

Der Zeuge:

Die Referatsleitung hat diese übergeben.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

An Herrn Menzel haben Sie die nicht übergeben?

Der Zeuge:

Nein, habe ich nicht übergeben.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Welche Vorstellung gab es bei der Werbung durch Herrn Schockenbäumer?

Der Zeuge:

Einsatz in Westeuropa.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Stand das in der Akte?

Der Zeuge:

Weiß ich nicht. Habe das mündlich gesagt bekommen.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Für was waren Sie zuständig in der Abteilung?

Der Zeuge:

Anglophile Bürger ... geworben ... .

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Wie?

Der Zeuge:

Bürger, die in die DDR einreisten. Wenn jemand einreiste, musste er einen Antrag stellen. Kopien wurden der Abteilung gegeben.

Danach hat man entschieden.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Es gab andere Methoden, sagten Sie? Welche?

Der Zeuge:

IM machten Vorschläge.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

NATO ... .

Der Zeuge:

Die NATO war von Paris nach Brüssel verlegt worden. Es ging auch um EG-Dienststellen.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Schockenbäumer hat gesagt, er wollte Herrn Porsch nach Frankreich locken?

Hat er Ihnen das gesagt?

Der Zeuge:

Kann sein, weiß das nicht mehr genau.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Hatte die HVA Niederlassungen in den Bezirken?

Der Zeuge:

Die Abteilung 15.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Haben Sie mehrere IM's geführt?

Der Zeuge:

Ja.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Wurden auch in der DDR IM's von Ihnen geführt?

Der Zeuge:

IM's waren nur im Operationsgebiet tätig.

Das Nato-Hauptquartier war 68-69 nicht mehr in Frankreich.

Zu der Frage, weshalb der Zeuge Schockenbäumer Porsch nach 1970 in Paris einsetzen wollte, kann ich nichts sagen.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Sind Kontaktpersonen und IM's unterschiedliche Dinge?

Der Zeuge:

Ja.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Worin bestand der Unterschied?

Der Zeuge:

IM war mit Werbung. Kontaktperson wusste es nicht.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Gab es ein  Erkennungswort?

Der Zeuge:

Ungewöhnlich. Kann dazu nichts sagen.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Wissen Sie, was ein Erkennungswort ist?

Der Zeuge:

... .

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Oberstleutnant Opelt hat die Telefonnummer des IM's mit Erkennungswort mitgeteilt.

Kennen Sie aus der Akte von Herrn Porsch ein Erkennungswort?

Der Zeuge:

Kenne ich nicht.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Wie erklären Sie dass in der Akte steht IM plus Erkennungswort?

Der Zeuge:

Kann dazu nichts sagen. Kann zu diesem Vermerk nichts sagen.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Haben Sie sich Herrn Porsch gegenüber unter fremder Flagge genähert?

Der Zeuge:

Genähert habe ich mich unter einer Legende.

Fremde Flagge hieß bei uns, mit einem interessanten Bürger unter fremder Flagge - einem anderen Nachrichtendienst - aufzutreten.

Das war sehr schwer, das zu erhalten.

Bei der Arbeit unter fremder Flagge war keine Zusammenarbeit auf ideologischer Basis möglich-

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Jetzt hissen wir die Flagge nochmals. Sie sagten, Sie haben sich mit Poirsch gut verstanden, politisch und persönlich.

Der Zeuge:

Ja.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Können Sie sagen, Herr Porsch war ein überzeugter Kommunist?

Der Zeuge:

Ja.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Wenn er ein überzeugter Kommunist war, warum haben Sie sich nicht nach 1972 offenbart? Nach seinem Beschluss der Übersiedlung in die DDR?

Der Zeuge als Geheimdienstler:

Das gehört zur Arbeitsweise des Geheimdienstes.

Auch meine Bekannten und Freunde wussten nicht, dass ich für den MfS arbeite.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Und gegenüber IM's?

Der Zeuge:

In der Anfangsphase näherten wir uns unter einer Legende. Später offenbarten wir uns, wenn politisch-ideologische Übereinstimmung vorhanden war.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Weshalb haben Sie sich gegenüber Porsch  nicht offenbart?

Der Zeuge überzeugend:

Weil Porsch kein IM war.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Wer war Referatsleiter?

Der Zeuge:

Herr Waßman.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Haben Sie Herrn Porsch mit Herrn Waßmann bekannt gemacht?

Der Zeuge:

Ja, einmal wohl als Kollege, Mitarbeiter.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Haben Sie Herrn Porsch gesagt was Sie im IOW machen?

Der Zeuge:

Außerparlamentarische Opposition. Opposition in Westeuropa.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Gab es Veröffentlichungen?

Titel?

Der Zeuge:

Oh.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

War die Telefonnummer mit IPW identisch?

Der Zeuge ehrlich:

Nein.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Was wäre passiert, wenn Porsch  angerufen hätte bei IPW?

Der Zeuge:

Man hätte ihm gesagt, unter dieser Nummer gibt es den nicht.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Was hätten Sie ihm gesagt, wenn er Sie daraufhin angesprochen hätte?

Der Zeuge:

Sie haben die falsche IPW- Nummer gewählt. Es gibt viele IPW- Gebäude.

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass das passieren konnte.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Interessant.

Sind Sie offiziell als Vertreter des Instituts aufgetreten?

Der Zeuge:

Das war bei dem ersten Treffen. Wir haben uns politisch und persönlich sehr gut verstanden.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Ich zitiere Herrn Busch.

Ich habe mich ... .

Da gab es eine inoffizielle und eine offizielle Ebene.

Hatte die Hoffnung, Kontakt zu geeigneten Personen an der Universität zu bekommne.

Hat das bei Ihnen eine Rolle gespielt?

Der Zeuge grundehrlich:

Hat bei mir nie eine Rolle gespielt.

Der Vorsitzende:

Gibt es von der  Klägerseite Fragen?

Beklagtenanwalt Herr Jörg Thomas als Pressevertreter recherchiert mit der folgenden Frage:

Was wurde darüber gesagt, dass Herr Schockenbäumer aufhört?

Der Zeuge:

Es wurde nicht gesagt, dass er aufhört, sondern, dass er eine andere Aufgabe übernimmt.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Thomas mit einer weiteren Recherchefrage:

Dann hätte es eine offizielle Mission gegeben haben müssen.

Was war der offizielle Aufgabenbereich?

Aufregung am Richtertisch.

Der Zeuge:

Meine Legende. Erforschung der linken Oppositionsgruppen an den westeuropäischen Universitäten.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Thomas:

Wie erklären Sie uns, dass fünf Offiziere uns erklären, die Akte war uninteressant, wurde aber neunzehn Jahre behalten?

Der Zeuge:

Rößler. Ich wollte archivieren. Er nicht. Warum weiß ich nicht. Vielleicht wegen der Statistik.

Das hätte für den Abteilungsleiter nicht gut ausgesehen.

Beklagtenanwalt Herr Jörg Thomas:

Was war nach 1972 die Begründung  für die Verabschiedung?

War die Legende vermerkt?

Der Zeuge:

In der Regel macht man einen Vermerk, unter welcher Legende man sich dem Bürger gegenüber vorgestellt hat.

Der Vorsitzende:

Es war nicht notwendig, eine Verabschiedung zu machen.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Der Vorsitzende beantwortet die Frage.

Der Vorsitzende:

Ihre Fragen, meine Herren?.

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger:

Wann fährt Ihr Zug? (nach irgendwo?)

Der Zeuge:

Kurz vor sieben..

Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger verständnisvoll:

Ich möchte gerne, dass Sie ordentlich nach Hause kommen.

Um 17:40 wird der Zeuge entlassen.

Richter Herr Zink:

Wollen Sie schriftlich Stellung nehmen?

Nach einer kurzen Diskussion; der Vorsitzende:

Termin für die Stellungnahmen: 20.07.07

Beschlossen und verkündet:

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 31.08.07, um 9:55 in diesem Saal.

 

Schluss der vierten Theatervorstellung.

Der heutige zentrale Schauspieler war der Schwächste.

Der arme Mischa (Wolf) muss sich bestimmt im Grabe mehrmals drehen.

Kommentar [RS]                  

Der Kläger, Herr Peter Porsch muss sich sicher sein, kein IM gewesen zu sein, trotzt neunzehnjähriger Führung seiner Akte, dem Wechsel zu fünf Stasi-Offizieren, keinen Begegnungen im Institut mit anderen Kollegen, keinen gemeinsamen Teilnahmen an Kongressen und wissenschaftlichen Seminaren, Diskussionen.

Die "Fachdiskussionen" fanden immer in Restaurants oder am Badesee statt.

Als überzeugter Kommunist war er nicht wachsam, oder wollte es nicht sein. Er erkannte nicht, dass er der Staatssicherheit zuarbeitete.

Buske wird entscheiden, soviel Dummheit, mangelnde Sensibilität und Blindheit  konnte die Staats- sicherheit nicht gebrauchen. Von IM's wurde mehr erwartet.

Meinetwegen kann Buske so entscheiden und die Geschichte fälschen.

Eigentlich hat er Recht. Die Offiziere haben bestimmt gewartet, dass Porsch Sie "entlarvt". Sie gaben ihm dazu genug Zeichen und Anlässe. Er entlarvte sie nicht. Das war der gemeinsame Nenner. Die Offiziere wussten, für riskante Einsätze taugte Porsch nicht. Zu feige, zu gerissen, zu sehr in den eigenen Interessen verfangen.

Sie konnten das Versteckspiel fortsetzen.

Mit der Abwägung eines Buske hat Porsch einfach Schwein gehabt. Ein Richter definiert, was ein IM ist, unabhängig von der Arbeitsweise des DDR-Geheimdienstes. Und nennt das Abwägung.

Für mich haben alle Stasi-Zeugen gelogen, wenn sie sagten Porsch, war ein überzeugter Kommunist.

Solche dummen Leute beschmutzten und beschmutzen den Begriff "Kommunist". Sie führten und führen die Menschen in die Irre, verfälschen die Geschichte, kümmern sich nur um ihren eigenen Dreck, den Sie für die Interessen der Arbeitenden ausgeben.

Viele ehrliche Kommunisten schämen sich, andere drehen sich im Grabe um, ob dieses Porsch.

Die Porschs zwingen Zeugen zu lügen, setzen ihre Inkompetenz durch in Deutschland Heute.

Manchmal taten mir die Stasi-Ex-Offiziere leid. Weshalb erhalten diese nicht die Chance, normal zu werden.

Einmal Stasi, immer Stasi? Das kann doch nicht wahr sein.

Das Zeugenbefragungs-Theater hatte ein Vorspiel.

 

Peter Porsch vs. Axel Springer Verlag                 

Die Sache 324 O 429/07 Peter Porsch vs. Axel Springer Verlag war neu und die Fortsetzung der Auseinadersetzung zwischen Porsch und dem Abgeordneten Dr. Gerstenberg in Sachen 324 O 460/06, in der Dr. Gerstenberg wegen seiner Abgeordneten-Immunität obsiegte. Wir berichteten.

Es ging über die Berichterstattung bei Springer über den von Porsch verlorenen Prozess.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske:

Unverzüglichkeitsbedenken haben wir nicht.

Die Berichterstattung erzeugt schon den Eindruck, dass das Urteil sich inhaltlich damit beschäftigte.

Ist die Erwiderung hinreichend?

... .

Wir wissen immerhin, dass er Informationen weiter getragen hat, obwohl er dachte, es war die Polizei.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger:

Wer sagt das?

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Das Bundesverfassungsgericht.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger:

Helikopter des Presserechts.

Noch dann in der mündlichen Verhandlungen den Eindruck zu erwecken. Sie glauben selbst daran.

... Gegendarstellung.

Das ist noch die feststehende Rechtsprechung des OLG.

Da gibt es zwar eine Verfassungsbeschwerde, ... .

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Soviele Illusionen, da muss ich mich erstmal fassen dieser Kammer gegenüber.

Der Antrag ist gestellt, aber dann zurückgenommen worden.

Der Vorsitzende:

Habe nicht bewusst Menschen bespitzelt..

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

War es so? Das wurde dementiert.

Der Vorsitzende:

Kann das nicht mehr sagen. Müssen sich legitimieren.

Die Juristen streiten durcheinander.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Zu der "angestaubten" Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Mit der Entscheidung zu Stolpe hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung nicht revidiert. Es hat lediglich ein falsches BGH-Urteil revidiert.

Das Bundesverfassungsgericht sagt, unter Umständen kann man die schlimmsten Deutungen zu Grunde legen.

Meine liebste Entscheidung ist die Lüder- Entscheidung.

Das Verfassungsgericht sagt, nur wenn eine bestimmte Deutung vorliegt ... .

Die Kammer kann nicht sagen, es könnten .... Schlussfolgerungen zwingend, dringend gezogen werden.

Hier kommt es nicht darauf an, näher oder nicht nach Stolpe.

Es muss zwingend sein.

Beispiel: Man berichtet nur über das Ergebnis einer Entscheidung des Gerichts. Das Gericht lässt den Schläger laufen, nachdem er die Ehefrau geschlagen hat.

Das Gerichts sagt aber nur, wir konnten nicht anders, der Antrag wurde zurückgenommen.

In der Telegrammstil-Berichterstattung kann man nicht anders, wenn es fünf Punkte gibt.

Die Zeitung ist nicht AfP.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger unterbricht:

Welchen Maßstab gibt es?

Eindruck, welcher sich zwischen den Zeilen ergibt.

... .

Wir haben es zu tun mit einer sehr schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Sogar Geldstrafe ...  nicht kriminell.

Die Frage ist so leicht zu beantworten, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass Sie nicht selbst darauf kommen.

Eine Unterlassung ist ein schwerer Eingriff.

Eine Gegendarstellung bereichert nur die Diskussion.

Es kann für eine Demokratie nichts Besseres geben.

Deswegen gehe ich  konsequent mit dem OLG Hamburg, wenn der Eindruck, gegen den sich die Gegendarstellung wendet, auch wenn dieser gering ist, eine Gegendarstellung erlaubt sein muss.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Ich fühlte mich nie schuldiger, als jetzt.

Ich erfahre jetzt vom Stasi-Abgeordneten, dass ich gegen das Grundrecht verstoße.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde zurückgewiesen.

... .

Der Abdruck von Gegendarstellungen ist ein schwerwiegender Eingriff. Das muss man gar nicht erläutern

Jeder Verleger hat das Recht, sein Blatt so zu füllen, wie er es möchte.

In der Gegendarstellung liegt ein Verbot, das an dem Platz zu bringen, was man bringen wollte.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger legt sein Verständnis der Pressefreiheit und der Spitzeltätigkeit dar:

Wir haben es mit einer kurzen Meldung zu tun.

"Wir sind der Meinung, dass Porsch  gespitzelt hat." Der Leser denkt, dass ist eine Bespitzelung als IM.

Spitzeln heißt für den Leser, im Auftrag von jemandem zu spitzeln.

RS: In der Wikipedia finde ich:

Als Spitzel werden gewöhnlich Zuträger bezeichnet, die aus eigenem Antrieb oder auf Nachfrage, meist gegen irgendeine Form von Belohnung, einem Nachrichtendienst oder der Polizei oder einem privaten Ermittler Informationen über solche Personen, Gruppen oder Organisationen liefern, zu denen der Empfänger der Information selbst keinen Zugang hat.

Das Gericht hat natürlich das Recht, das Empfinden eines durchschnittlichen Lesers anderes zu definieren.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger setzt fort:

Porsch hat erzählt, er hat Gespräche geführt. Er sagt, er habe nicht für die Stasi gearbeitet, nicht für die Polizei gearbeitet. Er habe sich nicht mit einem Stasimann unterhalten, den er für einen Polizisten hielt.

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Wenn er nur so geschwätzig gegen dargestellt wird, wären wir einverstanden.

... .

Es ist nicht so, dass gefragt wurde, ob in seiner Wohnung gestern Abend Krach war. Neunzehn Jahre lang hat er sich konspirativ getroffen.

Es ging nicht um einen Vorfall. Es ging um verschiedene Vorfälle.

Wie weit er in seiner Gegendarstellung aus der Deckung raus muss, ist ... .

Es gibt das Risiko, dass er das Publikum kurz desinformiert.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger erwidert einfach:

Die Desinformation, von der Sie sprechen, betreiben Sie selbst.

Was Sie immer wieder und immer wieder an Tatsächlichem vortragen ... .

Die Gegendarstellung bezieht sich, schreiben Sie, auf das, was in der Erstmitteilung nicht steht.

Das ist ein Widerspruch. Stasimitarbeit soll dem Leser nicht vermittelt werden. Aber Mitarbeit mit der Polizei. Wir soll der Leser die IM-Vergangenheit, die Spitzeltätigkeit ... .

Beklagtenanwalt Herr Spyros Aroukatos:

Das er für die Stasi gespitzelt hat, das weiß die Kammer schon.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger möchte das letzte Wort haben:

Wenn Sie sagen, er hat für die Stasi gespitzelt, dann haben Sie schon verloren.

Wenn jemand nicht für die Stasi wissentlich und willentlich gearbeitet hat, hat er nicht gespitzelt.

Der Vorsitzende:

Sollen wir entscheiden?

Alle im Konsens: Ja

Der Vorsitzende:

Dürfen wir am Dienstag entscheiden?

Alle im Konsens: Ja.

Der Vorsitzende:

Beschlossen und verkündet:

Eine Entscheidung wird verkündet am Dienstag, den 26.06.07, 12:00, im Raum B 332.

26.06.07, 12:30: Die Einstweilige Verfügung v. 20.05.07 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Meldungen des Tages - HVA-Hauptmann Werner Test wurde 1981 hingerichtet  

Herzliche Einladung zur Aufführung des Radio-Features

„Nahschuss ins Hinterhaupt“

Der kurze Prozess gegen den MfS-Hauptmann Werner Teske

Von Joachim Walther (Prod. MDR, HR, DLF 1997)

am Mittwoch, dem 4. Juli 2007, um 19.30 Uhr

im Dokumentationszentrum Berliner Mauer, Bernauer Straße 111,

13 355 Berlin

Anschließend Gespräch mit dem Autor

Moderation: Doris Liebermann

 

Berlin, Hauptstadt der DDR, 10. Juni 1981. Vor dem 1. Militärstrafsenat beim Obersten Gericht der DDR wird die Geheimverhandlung gegen Dr. Werner Teske eröffnet. Der Angeklagte, 39 Jahre alt, promovierter Wirtschaftswissenschaftler, war als Hauptmann der Staatssicherheit Angehöriger der Hauptverwaltung Aufklärung,  Sektor Wissenschaft und Technik.

 

Teske hatte fünfzehn bezahlte Informanten in der Bundesrepublik konspirativ geführt. Bei

getarnten Westreisen waren ihm Zweifel am DDR-Kommandosozialismus und dessen Mangelwirtschaft gekommen. Er plante seine Flucht. Der Plan wurde nie verwirklicht, dennoch wurde Teske der Geheimprozess gemacht. Teske redete sich dabei um Kopf und Kragen.

 

Das Verfahren endete wegen Spionage und Fahnenflucht mit dem Todesurteil. Laut Vollstreckungsprotokoll wurde Teske am 26. Juni 1981 in Leipzig hingerichtet, sein Leichnam verbrannt und seine Asche anonym auf dem Leipziger Südfriedhof vergraben. Er war der letzte,

an dem die Todesstrafe in der DDR vollstreckt wurde.

 

Original-Mitschnitte des gnadenlosen Gerichtsverfahrens fand der Schriftsteller Joachim Walther Mitte der 90er Jahre im Archiv des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Sie bildeten die Basis für sein erschütterndes Feature über den MfS-Hauptmann Werner Teske, in dem

u. a. auch dessen Witwe zu Wort kommt, die die Wahrheit über das Schicksal ihres Mannes erst nach Öffnung der Stasi-Akten erfuhr.

Der Schriftsteller Joachim Walther, 1943 in Chemnitz geboren, ist Verfasser von Romanen, Erzählungen, Kinderbüchern und Hörspielen. Sein Buch „Sicherungsbereich Literatur“ (1996) ist ein Standardwerk über die Überwachung des DDR-Literaturbetriebs durch das Ministerium für Staatssicherheit. Von 1997 bis 2002 war er Vorsitzender des Autorenkreises der Bundesrepublik. Er erhielt 1981 den Preis des Internationalen Hörspieltreffens im Burgenland, 1991 den Hörspielpreis des Funkhauses Berlin,1996 das Goldene Kabel. 2001 initiierte Joachim Walther zusammen mit Ines Geipel das Projekt „Unterdrückte Literatur in der DDR“.

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
30.06.07
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