BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Köln, Zivilkammer 28
Sitzung, Mittwoch, den 13.02.2008

Rolf Schälike - 13.-17.02.2008 

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine. Denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle LG Köln, ZK 28 - 13.02.2008

 


Pseudoöffentlicher Spaßvogel


Übertriebene klagende Empfindlichkeit


Pseudoöffentlichkeit

 

Zweijahresbilanz: Buskeismus- Gerichtsberichterstattung                 

Mein erster Besuch der Hamburger Zensurkammer zwecks Berichterstattung war am 10.02.2006, auf die Woche genau vor zwei Jahren. Damals dachte ich noch, es geht dem Gericht um das Presserecht, um ausgeglichene Urteile, um den Schutz der kleinen Leute vor der Macht, dem Schutz der Presse vor dem Druck korrupter Politiker und betrügerischer Geschäftemacher. Dass das Zensieren - koste was es wolle - die Haupttätigkeit der Pressekammern ist, konnte ich mir nicht vorstellen. Es widersprach meinem Demokratieverständnis. Die Abwägung nahm ich ernst, und die bis dahin mir bekannten Fehlurteile waren für mich gewöhnliche Pannen, die so manchmal jedem - auch den klugen und fleißigsten Richtern und Richterinnen - passieren können. In den zwei Jahren bin ich eines Besseren belehrt worden.

Die Zensurkammern sind Geheimkammern auf ihre Art. Die Öffentlichkeit - genauer die Pseudoöffentlichkeit - wird lediglich geduldet. Der Staat erzieht über die Zensur seine Bürger nach den eingefahrenen moralischen und ethischen Vorstellungen der meist lebensfremden Richter und Richterinnen, unterstützt von geschäftstüchtigen Anwälten und Anwältinnen. Verlogene und korrupte Politiker, zweifelhafte Gestalten des Wirtschaftslebens sind bevorzugte Kunden der Zensurkammern. Die Geschehnisse in den Zensurkammern sind ein Spiegel unserer Gesellschaft.

Eine einseitige Form von Vorstellungen, was normal und was nicht normal ist, wird mit staatlicher Gewalt durchgesetzt. Das Leben läuft jedoch den Aufpassern und Zensoren davon. Nicht nur in den Zensurkammern.

"Sie wissen nicht, was sie tun," gilt nicht nur für die massenweise Öffnung der Privatsphäre mit späterem Bedauern, sondern auch für die Ordnungshüter, welche den Anforderungen der heutigen Zeit nicht gewachsen sind.

Was haben die zwei Jahre gebracht?

Chronik der Berichterstattung                 

  • Der erste Gerichtsbericht: 10.02.2006

  • Gerichtsberichte auf der Seite www.buskeismus.de insgesamt: mehr als 200 Verhandlungen mit mehr als 1000 Fällen

  • Anwaltsnetz und -kontakte: weit über 30 Anwälte beraten mit unterschiedlicher Intensität und Regelmäßigkeit zu Inhalten der Buskeismus-Site

  • Unterstützung in der Berichterstattung durch Prozessparteien: weit mehr als 100 Präzisierungswünsche wurden gemailt und berücksichtigt. Nicht wenige Texte wurden von den Parteivertretern korrigiert.

  • Entstehung neuer Freundschaften und enger Kontakte: ein gutes Dutzend

  • Beratung durch Jura-Professoren: mit einem halben Dutzend Jura-Professoren gibt es einen regelmäßigen Kontakt

  • Beratung durch Juristen (Anwälte, Richter): fast zwei Dutzend juristischer Berater - Anwälte und Richter - tragen bei zur Verbesserung der Buskeismus-Site

  • Besuche der Buskeismus-Seiten: in den beiden Jahren gab es mehr als  500.000 Seiten-Aufrufe. Ein gutes Hundert Besucher schauen sich regelmäßig die Seiten an. In nicht wenigen Anwaltsbüros zählt die Buskeismus-Site fast zur Pflichtlektüre

  • Presse- uns Internetveröffentlichungen: Dutzende Berichte im Internet und den Printmedien über Buskeismus und den Betreiber der Web-Site www.buskeismus.de

Verbotsversuche der Berichterstattung                  

Diese Übersicht dürfte von allgemeinem Interesse sein, um einzuschätzen, welche Kosten eine justizkritische Prozessberichterstattung durch Zensurmaßnahmen verursacht.

Das Landgericht Berlin, aber auch andere Zensurkammern, können durchaus davon ausgehen, dass diese Übersicht die Öffentlichkeit nichts angeht, denn es handelt sich um eine reine privatrechtliche Auseinadersetzung zwischen dem Betreiber der Internet-Site www.buskeismus.de  und den klagenden Anwälten sowie deren Mandanten. Über die Taten der klagenden Mandaten darf ich auf Beschluss des Landgerichts Hamburg und des Landgerichts Nürnberg-Fürth nicht identifizierend berichten. Ich belasse es als Rätselraten.

Unsere Richter und Richterinnen sind frei und unabhängig in ihren Entscheidungen.

  • Anwalts- und Gerichtskosten (Buskeismus) im Zeitraum Februar 2006 bis Februar 2008: ca. 20.000,00 € (ca. 800,00 €/Monat)

  • Abmahnungen: ca. 40 Abmahnungen erreichten den Betreiber. Zur Klage kam es lediglich bei 10 Forderungen. Einmal verlor der Abmahner Anwalt Xxxxxxx Hxxx. 6 Verfahren sind noch offen.
    Es klagten
    Anwalt Xxxxxxx Jxxx: 4 Abmahnungen. Alle vier führten zu Verfahren. 1 Verfahren ist noch offen.

    Kanzlei Dr. Xxxxxxxx Sxxxxxx ca. 15 Abmahnungen. Lediglich zwei Sachen führten zu Gerichtsverfahren.
    Davon wurde ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt.

    Kanzlei Prof. Prinz: 1 Abmahnung. Erledigung ohne Klageverfahren

    Anwalt Freiherr von Gravenreuth: ca. 4 Abmahnungen. Erledigung ohne Klageverfahren

    Anwalt Dr. Alexander Stopp: 4 Abmahnungen. Alle führten zu Klageverfahren. Alle Verfahren sind noch offen.

  • Gerichtsverfahren / Klagen
    Die Kläger haben mit 10 Sachen die Gerichte belästigt (LG Hamburg, Berlin, Köln, Nürnberg -Fürth)

    • Abmahner und Kläger: Anwalt Xxxxxx Jxxx
      2 Abmahnungen wurden ohne Kostenpflicht anerkannt
      Beide Abmahnungen kamen von Anwalt Xxxxxxx Jxxx, einmal direkt, das andere Mal  von seinem anwaltlichen Vertreter von der Kanzlei Dr. Xxxxxxxx Sxxxxxx

      Themen
      :

      1.
      Anwalt arbeitet als Einzelanwalt von zu Hause aus
      August 2006 Der Anspruch wurde ohne Präjudiz strafbewehrt anerkannt.
       Anwalt Xxxxxxx Jxxx klagte persönlich auf Kostenrückerstattung. Der Kostenstreit endete vor dem AG HH-Altona mit einem Vergleich. Herr Anwalt Xxxxxxx Jxxx erhielt keine Kosten zurückerstattet. Rolf Schälike spendet Amnesty International mehr als 800,00 Euro.
      10.11.06: Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 1.000,00 Euro wegen angeblicher Nichteinhaltung des Vertrages. Die Vertragsstrafe wurde nicht gezahlt, und auch nicht eingeklagt.

      2.
      Hausfoto
      24. Oktober 2006, Einstweilige Verfügung ohne Abmahnung; Zweit Tage später am 26. Oktober 2006 Abmahnung
      Der Anspruch wurde ohne Präjudiz strafbewehrt anerkannt.
      Kostenstreit vordem LG Berlin; Kammergericht Berlin,.(27 O 1154/06 / 9 W 34/07):  Gerichtsentscheidung: Kosten trägt der Berichterstatter trotz Anerkennung der Abmahnung.
      13.11.06: Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 1.000,00 Euro wegen angeblicher Nichteinhaltung des Vertrages. Die Vertragsstrafe wurde nicht gezahlt und auch nicht eingeklagt.
      19.12.07: Gerichtsverfahren, Kostenstreit. Der Klägervertreter behauptete, die Unterlassungserklärung wäre nicht gültig. Ohne zu erklären, weshalb dann die Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe gestellt wurde, wenn es angeblich keinen gültigen Vertrag gab.

      3.
      Verbot der identifiezierenden Berichterstattung
      über eine angeblich privatrechtliche  Auseinandersetzung (siehe Pkt. 1. und 2.), wie sie in der Buskeismus-Gerichtsberichterstattung erfolgte, durfte nicht berichtet werden. Der Interrnet-Auftritt enthielt weder Beleidigungen noch Schmähungen. Angeblich ging es lediglich um privatrechtliche Auseinandersetzungen, die niemanden etwas angehen, außer Herrn Jxxx und Herrn Schälike sowie das Organ der Rechtssprechung.
      Die beiden Abmahnungen und Klagen hatten angeblich nichts zu tun mit dem Versuch, den Buskeismus-Berichterstatter finanziell in die Knie zu zwingen und seine Berichterstattung aus dem Netz zu nehmen.
      30.11.06: Einstweilige Verfügung vom  28 O 1264/07
      05.06.07:
      Versäumnisurteil im Hauptsacheverfahren 28 0 219/07. Für den juristischen Laien,  Rolf Schälike, nicht nachvollziehbar, denn den staatlichen Maulkorb hätte Rolf Schälike gern vom Bundesverfassungsgericht bestätigt erhalten.
      Anwalt Xxxxxxx Jxxx wurde vertreten vom Anwalt Xxxxxxx Hxxx von der Kanzlei Dr. Xxxxxxxxx Sxxxxxx

      4.
      Psychopath
      Anwalt Xxxxxxx Jxxx behauptet, dass Rolf Schälike ihn angeblich öffentlich als Psychopathen bezeichnet.
      30.07.07: Einstweilige Verfügung vom Landgericht Köln 28 O 392/07
      Die Einstweilige Verfügung ließ Rolf Schälike über sich ergehen, er hat weder einen Widerspruch eingelegt noch das Hauptsachverfahren beantragt. Jedoch mitgeteilt, dass er keine Abschlusserklärung abgibt.
      Herr Anwalt Xxxxxxx Jxxx ist am Zuge.

    • Abmahner und Kläger: Anwalt Xxxxxxx Hxxx von der Kanzlei Dr. Xxxxxxxxx Sxxxxxx.

      1.
      Versuch des Verbots einer Berichterstattung über den Kläger beim Landgericht Berlin und dem Kammergericht gescheitert.
      Kläger Anwalt Xxxxxxx Hxxx beantragte beim Landgericht Berlin den Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Dem Antrag wurde nicht stattgegeben 27 O 273/07 - Beschluss
      Die sofortige Beschwerde des Anwalts Xxxxxxx Hxxx beim Kammergericht, hatte keinen Erfolg. 9 W 75/07 - Beschluss    Mehr Info

      2.
      Schweinchen und Psychopath
      Der Kläger behauptet, der Betreiber der Site www.buskeismus.de bezeichnet Anwalt Xxxxxxx Hxxx öffentlich als "Schweinchen" und "Psychopathen".

      13.02.08:
      Die erste Verhandlung im Hauptsacheverfahren. Beweisbeschluss

    • Abmahner und Kläger: Mandanten des Anwalts Dr. Xxxxxxxx Sxxxx
      Wegen der Nennung der Kläger mit Namen und der Taten der Kläger im Rahmen der Prozessberichterstattung sowie der Versuche der Kläger, Internet- und Bibliothek-Archive  rückwirkend zu säubern, erfolgte der Erlass von drei Einstweiligen Verfügungen und die Gewährung der Prozesskostenhilfe bei einer Klage.
      30.07.07: Einstweilige Verfügung vom Landgericht Köln 28 O 392/07
      Die Einstweilige Verfügung ließ Rolf Schälike über sich ergehen. Er hat weder einen Widerspruch eingelegt, noch das Hauptsachverfahren beantragt, jedoch mitgeteilt, dass er keine Abschlusserklärung abgibt.
      1.
      Kläger Herr Hößl - LG Hamburg
      Einstweilige Verfügung LG Hamburg vom 04.09.07  324 O 807/07
      Antrag auf Prozesskostenhilfe vom 08.11.07 324 O 987/07

      2.
      Kläger Herr Fiszman-Mörder R.K.
      Einstweilige Verfügung LG Hamburg vom 24.09.07  324 O 867/07
      Antrag auf Prozesskostenhilfe vom 14.11.07 324 O 1069/07

      3.
      Kläger Herr Wxxxx - LG Hamburg
      Antrag auf Erlass einer Einstweilige Verfügung beim LG Berlin vom 26.10.07; Antrag wurde zurückgezogen 27 O 1038/07
      Antrag auf Prozesskostenhilfe beim LG Hamburg vom 03.12.07 324 O 1108/07. Stand: offen

      4.
      Kläger Herr Lxxxxx - LG Nürnberg-Fürth
      Einstweilige Verfügung LG Nürnberg-Fürth vom 20.09.07 11 O 7987/07
      Hauptsacheverfahren läuft, Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde bewilligt. 11 O 10177/07

Erkenntnisse nach zwei Jahren Beobachtung                                                  

Das Justiz- und Rechtssystem in Deutschland von heute krankt erheblich. Es ist den heutigen Anforderungen nicht gewachsen. Die personelle Besetzung in allen Positionen in den Organen der Rechtspflege lässt zu wünschen übrig.

Die Schere zwischen Gerechtigkeitsempfinden und dem Recht wächst. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtssprechung wird missbraucht.

Die Gerichte entscheiden in immer häufigeren Fällen nicht nach den Gesetzen, welche der Wirklichkeit hinterherhinken. Es entwickelt sich eine Rechtsprechung auf Basis von Entscheidung und Urteilen der  Gerichte, ähnlich wie das in England der Fall ist.

Eine Rechtssicherheit gibt es nicht. Die Gerichte entscheiden häufig entgegengesetzt. Die Gerichte dienen weniger der Schaffung von Rechtsfrieden als der Durchsetzung lebensfremder Entscheidungen.

Anwälte entwickeln immer neue ausgeklügelte Geschäftsmodelle und missbrauchen die Gerichte dermaßen, dass diese nur noch oberflächlich wie am Fleißband arbeiten können.

Die Verfassung wird ständig missachtet. Der Bezug auf diese mit der Begründung der Abwägung zwischen den einzelnen Grundsätzen wird lediglich vorgeschoben.

Die Äußerungsfreiheit, Voraussetzung für jede freie Entwicklung wird durch Gerichtsentscheidungen in immer größerem Maße eingeschränkt.

Die Justiz und das Rechtssystem bedarf einer grundlegenden Reformierung und Neubesetzung.

Die Anwaltspflicht erweist sich als Hemmschuh. Die Einsetzung der Richter auf Lebenszeit ist ein Fehler und hat wenig mit deren Unabhängigkeit zu tun.

Obwohl die Gerichtsverhandlungen öffentlich sind, haben wir in Deutschland heute de facto eine Geheimjustiz.

Die Zivilgerichte arbeiten wie ein Wirtschaftsunternehmen und finanzieren die Strafgerichte.

Einladung zum Treffen der Buskeismus-Fans    - Buskeismus-Treffen                

Am 13. September 2008 werde ich 70 Jahre alt.

Ich lade alle Buskeismus-Fans nach Hamburg oder Umgebung ein, um am Freitag, Sonnabend und Sonntag, den 12. bias 14.09.2008 gemeinsam zu feiern, zu beraten, zu sprechen, sich kennen zu lernen und Lustiges sowie Wissenswertes zu erleben.

Der Ort ist noch nicht festgelegt. Auch andere organisatorische Entscheidungen sind noch nicht getroffen.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eingeladen sind alle, auch die von der Berichterstattung kritisch Gesehenen. Anwälte und Richter dürfen genauso teilnehmen, wie Journalisten, Wissenschaftler, Künstler, Arbeitslose, Betrüger und sich betrogen Fühlende.

Meldet Euch oder melden Sie sich bei mir. Ich möchte rechtzeitig wissen, wer mitfeiern möchte und seinen Beitrag, welchen auch immer, leisten möchte, damit es zwei unvergessene Tage werden.

Informiert Rolf Schälike, r.schaelike@schaelike.de

Pseudoöffentlichkeit bei der Zensurkammer des Landgerichts Köln (ZK 28)      

Nach zwei Besuchen das Landgerichts Köln, Zivilkammer 28 (Pressekammer). Der erste Besuch war am 09.01.08. Wir haben darüber berichtet. Auch über den positiven Eindruck von der Vorsitzenden Richterin Frau Reske und den Richtern dieser Kammer, den Herren Büch und Dr. Hoppe..

Am 06.02.08 war ich noch einmal da. Es gab zwei interessante Verfahren: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vs, Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH und umgekehrt. Wir haben darüber noch nicht berichtet.

Angenehm war, dass ich am Schluss der Sitzung die ausliegende Terminrolle mitnehmen durfte. "Gelangt so und so in den Papierkorb," sagte die Vorsitzende Richterin nach eine kurzen Überlegung.

Vergessen war das Erlebnis mit dem Fotografieren der Terminrolle beim ersten Besuch. Die Terminrollen hängen aus in einem Glaskasten, damit diese niemand entfernen kann. Schlecht zum Fotografieren. Mich begleitete nach oben eine Mitarbeiterin der Pressestelle. Ich durfte fotografieren. Dann wurde der Fotoapparat sichergestellt, obwohl bei der Sitzung gegen spickmich.de ein gutes Dutzend Kameraleute fotografierten.

Andere Länder, andere Sitten, jetzt muss ich erst mal wieder beim Landgericht Köln an die Terminrollen kommen. In Berlin erhalte ich diese problemlos. Sogar von den Tagen, an deren ich nicht als Beobachter dabei bin. In Hamburg gibt es ebenfalls keine Probleme.

Die Geheimjustiz in Köln der Pressekammer Köln scheint ausgeprägter zu sein. Obwohl es insgesamt mehr Besucher bei den Verhandlungen gibt als in Hamburg und Berlin, versteht die Pseudoöffentlichkeit noch weniger.

Die Vorsitzende Frau Reske ist Meisterin in der Geheimsprache, wie die Russen in den MIG-Dokumentationen, in denen alle Geräte nur Nummern hatten. Schwer für einen Übersetzer, denn die gleichen Verben werden unterschiedlich übersetzt bei deren Anwendung auf verschiedene Geräte.

Mit reinem Gewissen kann ich nach dem dritten Besuch auch diese Kammer als die Zensurkammer Köln bezeichnen.

Wir müssen uns totlachen  - Vorsitzende Richterin, zwei Richter, Anwältin der Kläger                             

Erschüttert war ich von dem Verhalten der Richter und der Klägervertreterin, Frau Hermanns während der letzten Verhandlung in Sachen 28 O 68/07.

Die Vorsitzende Richterin Frau Reske: Die Parteien haben sich eine ganze Weile im Internet von Juli bis Dezember gestritten. Wenn man das nun schulmäßig durchgeht: Die einzige Passivlegitimierte ist die Mutter als einzige Darlehensgeberin. Man kann sich treffen auf der juristischen Schiene im Verfügungsverfahren. Die Mutter ist es nicht. Es geht um den Störer. Er ist es, weil da "im Auftrag" steht.  Nach BGH ... . Die Eidesstattlichen Versicherungen sind inhaltsleer.

Klägeranwältin Frau Hermanns: Das Ganze stützt sich auf die Mails.

Die Vorsitzende Richterin Frau Reske: Die Sache selbst ist sozusagen nicht schön. Die Verfügungsbeklagte zu 1 ist ... . Was hat sie nun als Darlehensgeberin getan? Sie hat .. . Da muss sie das tun, was das Gericht sagt. Sie muss aus dem Titel vollstrecken. Wenn das nicht hilft, dann muss sie Strafanzeige stellen. Wenn man aber einen Verein ... Bund einschaltet .. und das tut, dann ist das verwerflich. Druck ausüben, um ihn zur Zahlung zu zwingen, ist verwerflich. Es geht um den Vollstrechungsschutz. Er soll durch die Veröffentlichung zur Zahlung gezwungen werden. Das tut man nicht.

Richter Herr Büch belehrt: Das ist unabhängig davon, ob es stimmt, dass der Kläger Sie betrog. Wenn es diese juristischen Druckelemente nicht gebe, hätten wir die Verfügung nicht erlassen. Auf dem ganz normalen Rechtswege vorzugehen, sind schon Druckmittel. Dass Sie sich geärgert haben, möglicherweise betrogen wurden, [spielt keine Rolle]. Dafür gibt es das Strafverfahren.

Beklagtenanwältin Frau Heck: Es hat sich das Darlehen [erschlichen]. So was von Verlogenheit.

Die Vorsitzende: Mag sein. Die Frage ist, ob Sie das dürfen? Es gibt die Gegenschlagsituation. Wenn einer schlägt, dann darf man zurückschlagen.

Beklagtenanwältin Frau Heck: Er hat es selbst provoziert.

Klägeranwältin Frau Hermanns laut lachend: Mir kommen die Tränen.

Beklagtenanwältin Frau Heck: Sie stellen ab auf den glasklaren Fall. Hier haben wir einen Schuldner, der hat meine Mandanten zwei Jahre genötigt.

Klägeranwältin Frau Hermanns kann sich vor Lachen nicht halten.

Die Vorsitzende erklärt den Umgang mit möglichen Betrügern: Mag so sein. Der BGH sagt, ... . Gegenschlag innerhalb von zwei Jahren, [das geht nicht]. Eine angemessene Reaktion wäre zulässig. Aber ob eine Veröffentlichung zulässig ist? Der zeitliche Rahmen ist vorbei.

Klägeranwältin Frau Hermanns: Ist nicht so, dass betrogen wurde.

Die Vorsitzende: Wissen wir nicht.

Beklagtenanwältin Frau Heck: Ich versichere anwaltlich, dass es so gewesen ist. Es sind schon Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden gegen die Eheleute M. Die CV-Verbindung . Das sind so Geschichten. Da ist niemand schutzwürdig.

Richter Herr Büch erklärt es noch einmal: Selbst wenn man unterstellt, es ist schwerst kriminell ... .

Beklagtenanwältin Frau Heck: Da darf man das sagen.

Die Vorsitzende: Nein. Man kann einen Strafantrag stellen. Überall gibt es die Unschuldsvermutung.

Richter Herr Büch erläutert: Es gibt ... . Zur Strafberichterstattung. Es stellt sich die Frage, ist es zulässig? Unser Vorschlag: Zur Verfügungsbeklagte zu 1 nimmt der Kläger den Antrag zurück. Allein die Tatsache, dass "im Auftrag" steht, [reicht nicht]. Sie müsste die Nötigungshandlung gewünscht haben.

Beklagtenanwältin Frau Heck: Das wir uns hier auf einer Gratwanderung befinden, das ist mir und meinen Mandanten inzwischen klar. Was Herr M. wusste, und hätte er zum früheren Zeitpunkt die Verhältnisse offen gelegt ... . Dass die Situation so eskaliert, ist entstanden durch die Handlungen von Herrn M.

Die Vorsitzende: Wenn es auch stimmt. Nehmen Sie den Widerspruch zurück. Kostenaufteilung: 1/3, 1/3, 1/3.

Beklagtenanwältin Frau Heck: Könnten Sie [Anwältin des Klägers] erklären, dass Ihr Mandant nicht mehr ... .

Die Vorsitzende: Kostenaufteilung: 1/3, 1/3, 1/3.

Beklagtenanwältin Frau Heck: Wenn einer nötigt und genötigt hat, dann ist es Ihr Mandant.

Klägeranwältin Frau Hermanns lacht nur laut.

Die Vorsitzende: Dann so, wie es geht.

Richter Herr Büch: ... Was ein netter Ausdruck dafür ist, weiß ich auch nicht.

Beklagtenanwältin Frau Heck: Ich will den Finanzberater nicht treten, von dessen Willen ich ... . Es gab immer wieder Ausreden.

Klägeranwältin Frau Hermanns schlägt mit den Händen auf den Tisch: Ja

Richter Herr Büch: Das sind alles Geschichten, die werden bestritten. Auch wenn es so war, durften Sie sich nicht auf dieser Ebene bewegen.

Beklagte aus dem Publikum: Es sagte bei einem treffen, Geld ist nicht da. Geld gibt es nicht. Verlassen Sie das Büro.

Klägeranwältin Frau Hermanns: Der Sachverhalt stimmt so nicht.

Die Vorsitzende: Wenn wir einen Rechtsstreit haben, dann werden wir diesen klären. Hier kommt es einzig und allein an auf die Frage, ob man so reagieren durfte. Ich darf mich nicht mit einem Schild vor die Wohnung setzen: Hier wohnt ein Gauner.

Klägeranwältin Frau Hermanns: Sie haben das de facto gemacht.

Die Vorsitzende: Warum vollstrecken Sie nicht?

Beklagtenanwältin Frau Heck: Es entstehen Kosten

Klägeranwältin Frau Hermanns lacht: Sind Sie Hellseher?

Beklagtenanwältin Frau Heck: Die Kosten müssen wir tragen. Ermittlungsverfahren wurden eingestellt nach § 154

StPO § 154

(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,

1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt ...

Richter Herr Büch: Ich war mal Mitglied der großen Strafkammer. Wir hatten einen Mehrfachvergewaltiger und Menschenhändler und haben über die Einstellung diskutiert, weil es schlimmeres gab. Einstellung nach § 154 heißt, es gibt viel mehr.

Die Vorsitzende: Als Laie steht man vor einer schlimmen Situation.

Beklagtenanwältin Frau Heck: Mein Mandant fühlt sich von der Justiz verlassen.

Klägeranwältin Frau Hermanns laut: Aha! Selbstjustiz? Gut, dann haben wir das auch jetzt geklärt.

Die Vorsitzende: Es ist alles gesagt ... . Sie haben den Titel. Es hat keiner zu hundert Prozent Recht.

Es entfacht sich eine Diskussion darüber, wie man zu seinem Recht kommt.

Beklagte aus dem Publikum mit den Tränen ringend: Sie bringen alles durcheinander.

Die Vorsitzende lacht herzlich und andauernd.

Richter Herr Büch kann sich vor Lachen nicht halten.

Richter Dr. Hoppe lacht laut mit.

Klägeranwältin Frau Hermanns kullert sich vor Lachen.

Beklagte aus dem Publikum weint.

Die Vorsitzende zu den Beklagten: Vielleicht beraten Sie sich.

Die Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal.

Beklagtenanwältin Frau Heck nach Wiedereintritt: Wir möchten dem Ratschlag des Gerichts folgen.

Die Vorsitzende: Zwei Sechstel sind ein Drittel.

Richter Herr Büch: ... .

Die Vorsitzende: Setzen wir den Streitwert fest. Weiß nicht ... .

Klägeranwältin Frau Hermanns laut: Achtzehn hatte ich .... .

Die Vorsitzende: Es sind unheimlich viele Äußerungen. 3 mal 6.

Richter Herr Büch: Hatte damals schon gesagt, es sind einheitliche Äußerungen.

Die Vorsitzende: Eine Äußerung ist eine Variante der anderen Äußerung. Mir ist es egal. Die Parteien müssen selbst entscheiden.

Die Vorsitzende diktiert: Die Prozessvertreterin des Klägers erklärt, ich nehme den Antrag gegen die Beklagte zu 1 zurück. Vorgelesen und genehmigt.

Die Prozessbevollmächtigte der Verfügungsbeklagten erklärt, ich nehme den Widerspruch zurück unter Verzicht auf die Rechte aus den §§ 924, 925, 296 der ZPO. Vorgelesen und genehmigt,

Beschlossen und verkündet: Die Kosten des Verfügungsverfahrens tragen die Kläger zu je 1/6, die Beklagten zu 2 und 3 zu je 1/3.

Der Streitwert wird festgelegt nach Einvernehmen der Parteien auf 12.000,00 Euro.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 03.06.08

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