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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Verfahren Schröder
Klagen von Gerhard Schröder gegen Presseberichte und einzelne Personen
 
Schröder gegen Lindner
LG HH Az.: 324 O 142/06 Einstweilige Verfügung
LG HH Az.: 324 O 142/06 Widerspruchsverfahren am 17.03.2006
Fand nicht statt.
Dem FDP-Generalsekretär in Nordrein-Westfalen, Christian Lindner, soll verboten werden zu äußern:
"die Ruhrkohle AG (RAG) versucht offenbar, sich ihren Börsengang zu erkaufen, in dem sie mit Schröder und Merz einflussreiche Politiker auf die Gehaltsliste setzt."

Siehe ein anderes Verfahren Schröder gegen Lindner 324 O 160/06.
 
Schröder vs. Axel Springer AG
LG HHAz.: 324 O 989/05
Einstweilige Verfügung
LG HHAz.: 324 O 989/05

Widerspruchsverhandlung am 30.06.2006

Antrag wurde zurückgenommen. Die Parteien haben sich geeinigt

Bericht von Rolf Schälike
 
Bundeskanzler Schröder gegen Eichborn-Verlag
LG HH Az.: 324 O 773/05 Einstweilige Verfügung v. 10.10.2005
Von Eichborn AG anerkannt.
Die Angelegenheit ist daher abgeschlossen.
Das Landgericht Hamburg hat dem Eichborn Verlag eine einstweilige Verfügung wegen des VW-Schwarzbuches von Hans-Joachim Selenz verpasst. Der Antragsteller, Bundeskanzler Gerhard Schröder, wehrt sich mit der EV gegen einige Textstellen in Selenz Buch, die dem Leser offenbar suggerieren könnten, der "Antragsteller habe am 10.04.1992 auf einem Flug mit einem Learjet der Charterfirma FJC von Braunschweig nach Verona "Sex-Dienstleistungen" in Anspruch genommen."

Eichborn will natürlich diesen Eindruck keineswegs entstehen lassen und ändert selbstverständlich die monierten Textstellen in der anstehenden nächsten Auflage, um dem Ansehen der Bundesrepublik keinen Schaden zuzufügen.

Die einstweilige Verfügung wurde vom Verlag anerkannt. Der Fall ist für den Verlag damit abgeschlossen.

Die angegeriffenne Behauptung hat damit keinen beweisbaren Tatsachenhintegrund und ist juristisch gesehen falsch. Sie entspricht nicht der juristischen Wahrheit.
 
Schröder-Köpf gegen Stern - Gegendarstellung
LG HH Az.: 324 O 556/05 Hauptsacheverfahren

Dem "stern" wurde untersagt, einige von Schröder-Köpf beanstandete Behauptungen aus einem Artikel vom 23. Juni 2005 erneut zu verbreiten.
In dem Artikel "Der Doris-Faktor" hatte die Autorin Ulrike Posche unter anderem die Möglichkeit dargestellt, dass es Frau Schröder-Köpf gewesen sein könnte, die ihren Mann auf die Idee mit der Vertrauensfrage gebracht haben könnte.

10.03.06 fand die Hauptverhandlung sind. Am 21.04.06 fand die Verkündung der Entscheidung statt: Die Beklagte muss die Richtigstellung veröffentlichen. Im übrigen wird die Klage zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte (stern) zu tragen.

Siehe Sitzungsbericht  vom 10.03.2006.

 
Schröder gegen Associated Newspapers Ltd., "Mail on Sunday" - Schröder verlor
LG HH Az.: 324 O xxx/03 Einstweilige Verfügung
LG HH Az.: 324 O 702/04 Hauptsacheverfahren 10.03.2006
Klage wurde am 19.05.2006 als unzulässig abgewiesen.

Mit einstweiliger Verfügung wurde der englischen Associated Newspapers Ltd., Verlegerin der "Mail on Sunday", verboten, sechs Behauptungen über eine angebliche Affäre des Kanzlers mit einer TV-Moderatorin zu verbreiten.

Das diesbezügliche Hauptsacheverfahren (Az.: 324 O 702/04) wurde am 10.03.2006 in Hamburg weiter verhandelt.

Die Entscheidung wurde am 19. Mai 2006 verkündet:

Klage wird als unzulässig abgewiesen. Kosten trägt der Antragssteller.
Vollstreckung kann bei Einzahlung von 110 % abgewendet werden.
Streitwert: 121.768,50 EUR.

Prozessbericht.

 

 
Verfahren Schröder
Verzeichnis
 324 O 250/06 Schröder vs. Deutscher Dipeschendienst (ddp) - Schröder stehe auf der Gehaltsliste (Lindner-Zitat)
 324 O 230/06 Schröder vs. Axel Springer AG - Aufnahmen in Anwesenheit der Schröder-Kinder in Rom
 324 O 229/06 Schröder vs. Axel Springer AG - Aufnahmen in Anwesenheit der Schröder-Kinder
 324 O 213/06 Schröder gegen Westerwelle - Ostsee-Pipeline-Projekt
 324 O 210/06 Schröder-Köpf gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 209/06 Schröder gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 208/06  Klara-Maria Köpf gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 207/06 Schröder gegen Bunte Entertaintment Verlag
 324 O 163/06 Schröder vs. Mogenpost - Arbeit für Gasporm
 324 O 160/06 Schröder gegen Lindner
 324 O 142/06 Schröder gegen Lindner
 324 O 989/05 Schröder vs. Axel Springer AG
 324 O 773/05 Bundeskanzler Schröder gegen Eichborn-Verlag
 324 O 556/05 Schröder-Köpf gegen Stern - Gegendarstellung
 324 O 702/04 Schröder gegen Associated Newspapers Ltd., "Mail on Sunday" - Schröder verlor
 324 O 685/04 Schröder gegen Handelsblatt
 324 O Schröder/04 Schröder gegen Kinderhilfswerk Terres des hommes
 324 O Schröder/04 Schröder gegen Reinhard Liebermann: Das Ende des Kanzlers - Der finale Rettungsschuss, Betzel Verlag
 27 O 1033/02 Schröder gegen Verfasser und Verlag der "Märkische Oderzeitung"
 324 O 92/02 Schröder gegen ddp wegen Haartönung