Buskeismus

Fall Gysi

 

 

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Az.: 11635/92 Z

Gutachterliche Stellungnahme - Abschnitte 2. - 3.

zu in der Behörde des Bundesbeauftragten aufgefundenen Unterlagen, die mit Dr. Gregor Gysi im Zusammenhang stehen
und
Dokumentenanhang - 09.02.1995

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Inhaltsverzeichnis

Einführung

1. Informationen der HA XX/9, die hinsichtlich ihrer Entstehung und ihres Inhaltes auf den IM-Vorlauf "Gregor", GMS "Notar" und IM "Notar" zurückzuführen sind

2. Zu weiteren Unterlagen, die auf einen personenbezogenen Einsatz von Dr. Gysi durch das MfS hindeuten (Konzeptionen, Pläne ...)

3. Zu den aufgefundenen Finanzbelegen

4. IM-Vorlauf-Akte

4.1 Zum Inhalt der IM-Vorlauf-Akte

4.2 Zur Registrierung des IM-Vorlaufes "Gregor"

5. Zum Vorgang einer "Operativen Personenkontrolle" (OPK) über Dr. Gysi

6. Fazit

Fußnoten

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 Seite 14

2. Zu weiteren aufgefundenen Unterlagen, die auf einen personenbezogenen Einsatz von Dr. Gysi durch das MfS hindeuten (Konzeptionen, Pläne...)

Des weiteren sind Unterlagen wie MfS-Konzeptionen und Pläne aufgefunden worden, die auf einen Einsatz von Dr. Gysi durch das MfS hindeuten. Sie beziehen sich auf den Zeitraum von 1979 -1988 und sind in Aktenmaterialien vorhanden, die zu Dritten angelegt worden waren. Es handelt sich um Originale oder Duplikate, die einen ebenso hohen Aussagewert haben, wie die zu Dr. Gysi registrierten Aktenstücke (IM-Vorlaufakte und OPK "Sputnik"). Die wesentlichen Unterlagen werden im folgenden chronologisch aufgeführt:

1979

In einem Vorschlag vom 21.11.1979 konzipiert die HA XX, wie unter Einbeziehung von Dr. Gysi die weitere Beantwortung einer Eingabe von R. Havemann, die er zu einem gegen ihn gerichteten Urteil des Kreisgerichts Fürstenwalde schrieb, erfolgen soll.

"Es wird vorgeschlagen, Genossen Gysi zu veranlassen, Havemann aufzusuchen, um

1. ihm die Antwort des Kreisstaatsanwaltes von Fürstenwalde nochmals mündlich in der Fassung des beigefügten Vermerkes (Anlage) vorzutragen;

2. Havemann bei hartnäckiger Forderung diesen Vermerk auszuhändigen, um ihm die Möglichkeiten zu geben, sich eine Abschrift zu fertigen;

3. Havemann ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß er keinen Rechtsanspruch auf eine schriftliche Antwort hat und die durch Rechtsanwalt Genossen Dr. Gysi übermittelte Auskunft des Kreisstaatsanwalts von Fürstenwalde für ihn, als seinen Mandanten, nicht für westliche Massenmedien oder Publikationsorgane bestimmt ist.

Dieser Vorschlag wurde mit der Hauptabteilung IX8) abgestimmt" (S. 178 ff.).

Die unter 1. erwähnte Anlage ist offensichtlich von Dr. Gysi verfaßt (vgl. S. 180), unterzeichnet und dem MfS zur Abstimmung übergeben worden. Die Anlage enthält vier Punkte, die wiederum wortwörtlich in einem Schreiben an R. Havemann enthalten sind, welches Dr. Gysi bereits am 15.11.79 verfaßte (s. S. 76).

Seite 15

Am 05.12.1979 fertigte die HA XX eine Information "über R. Havemann", in der folgender Satz steht:

"Am 30.11. und 04.12.1979 suchte vereinbarungsgemäß Rechtsanwalt Dr. Gysi Robert Havemann auf seinem Grundstück in Grünheide, Burgwallstr. 4, auf." (s. S. 85) Im übrigen wird dann in dieser Information bestätigt, daß der Vorschlag v. 21.11.79 vollinhaltlich (durch Herrn Gysi) umgesetzt wurde (vgl. ebenda).

1980

- Am 14.01.1980 erarbeitete die HA XX den "Vorschlag zum Erwerb des auf dem Grundstück von Havemann vorhandenen Holzhauses für operative Zwecke". Darin heißt es u. a.

"Sollte Havemann den Zugang und eine Besichtigung des Objektes verwehren, ist er durch den Käufer darauf hinzuweisen, daß er Rechtswege beschreiten wird (entsprechend der Ausarbeitung der Hauptabteilung IX vom 19.09.1979, Punkt 3 - 5), kann Wegerecht durch Gerichtsbeschluß herbeigeführt werden.

Da zu erwarten ist, daß Havemann Rechtsanwalt Dr. Gysi zur Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen wird, besteht zugleich die Möglichkeit, über diesen auf Havemann in der vom MfS gewünschten Form einzuwirken. Der Kaufvertrag soll durch die Hauptabteilung IX formuliert werden." (s. S. 181)

- "Plan zur Verhinderung von Provokationen Robert Havemanns im Zusammenhang mit der Veranstaltung anläßlich des 35. Jahrestages der Befreiung des Zuchthauses Brandenburg am 26. April 1980" v. 24.04.80 (S. 182).

Hervorzuheben sind hier die Vorgaben, die sich auf den GMS "Gregor" beziehen.

    " Am 24.04.1980 wird Robert Havemann durch den GMS "Gregor" in Grünheide aufgesucht und davon informiert, daß er

    • sich am 26.04.1980 gemeinsam mit seiner Ehefrau in seinem Pkw nach Brandenburg begeben kann. Die Anfahrt ist möglich über die F 102 oder die Berliner Straße. Er muß pünktlich um 9.00 Uhr sein Fahrzeug in der Vereins-/Ecke Damaschkestr. abparken,

    • in der Vereinsstraße mit ehemaligen Kameraden zusammentrifft und von da aus in bereitgestellten Bussen zu den einzelnen Veranstaltungsörtlichkeiten mitfahren kann. Eine Nutzung des eigenen Pkw in Brandenburg ist auf Grund der großen Teilnehmerzahl und damit zusammenhängender verkehrstechnischer Regelungen u. a. nicht möglich,

    • sich bei evtl. auftretenden Fragen am Veranstaltungsort an seine ehemaligen Kameraden wenden kann,

    Seite 16

    • Sollte Havemann nachdrücklich den GMS oder eine andere Quelle auffordern, ihn nach Brandenburg zu begleiten, so ist ihm eine Fahrt bis zum Veranstaltungsort, jedoch ohne weitere Teilnahme zuzusagen."

    Und weiter:

    "Hält sich Havemann nicht an die ihm durch den GMS "Gregor" übermittelten Informationen und reist an einem anderen Ort der Stadt Brandenburg an, wird ihm in jedem Falle ein Betreten des Altstädtischen Rathauses (1. Treff mit Genossen Honecker) verwehrt und an den Veranstaltungsort Marienberg verwiesen." (s. S. 183)

    In einer von der HA XX am 26.04.80 zu diesem Problemkreis verfaßten "Information" ist dann folgende Passage enthalten:

    "Entsprechend der Bitte von Havemann suchte ihn Rechtsanwalt Dr. Gysi nochmals am 24.04.1980 auf, um ihm mitzuteilen, daß er mit seiner Ehefrau am 26.04.1980 gegen 09.00 Uhr zur Teilnahme an den Feierlichkeiten in Brandenburg mit seinen damaligen Kameraden zusammentreffen kann.

    Bei dem Gespräch mit Dr. Gysi erklärte Havemann erneut, daß er westlichen Korrespondenten keine Interviews geben und auf mögliche Fragen antworten wird, daß er nur die Absicht habe, mit seinen alten Kameraden zusammenzutreffen. Andererseits hoffe er, während des Treffens in Brandenburg in keiner Weise diskriminiert zu werden. Am 26.04.1980 fuhr Havemann um 06.45 Uhr mit seiner Ehefrau in seinem Pkw von Grünheide über die Autobahn auf direktem Wege nach Brandenburg, wo er gegen 08.30 Uhr an dem ihm übermittelten Ort eintraf.

    In Begleitung ehemaliger Kameraden fuhr er in den bereitgestellten Bussen mit Ehefrau zum Kundgebungsort Marienberg und nahm im Spalier der Widerstandskämpfer an der Begrüßung des Generalsekretärs der SED teil, während seine Frau Annedore Havemann sich. wie vorgesehen, zur Tribüne begab." (s. S. 90)

Diese Informationen und die parallele Verwendung des Decknamens "Gregor" deuten ebenfalls auf eine Abstimmung sowie auf einen darauf basierenden Einsatz von Dr. Gysi durch das MfS hin.

Die bloße Absicht, daß Dr. Gysi Herrn Havemann am 24.04.80 aufzusuchen gedachte, könnte zwar durch den Einsatz technischer Mittel in Erfahrung gebracht worden sein, nicht aber die exakten Informationen, die der Rechtsanwalt zu übermitteln beabsichtigte. Mit dem Satz "... sich Havemann nicht an die ihm durch den GMS 'Gregor" übermittelten Informationen..." kommt zum Ausdruck, daß "Gregor" die ihm vom MfS gemachten Vorgaben umzusetzen hatte.

Seite 17

"Plan zur operativen Kontrolle Havemanns während des Besuches von Bundeskanzler Schmidt in der DDR" v. 18.08.1980

Neben anderen IM soll auch der IM "Gregor" zielgerichtet eingesetzt werden, um

"- die konkreten Absichten Havemanns in der Zeit vom 27.08. bis 30.08.1980 festzustellen;

- Besuchsabsichten Havemanns bei Verwandten und Bekannten außerhalb vom Wohnort Grünheide;

- Besuchsabsichten anderer Personen und Kontaktpartner bei Havemann;

- getroffene Vereinbarungen mit westlichen Kontaktpartnern oder Korrespondenten;

- geplante Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Aktion von oder über Havemann in westlichen Medien;

- Meinungsäußerungen von Havemann und seinen Kontaktpartnem herauszuarbeiten und zu dokumentieren.

- Havemann zu beeinflussen, sich ruhig, sachlich und loyal zu verhalten und entsprechend seiner Auflage keine Zusammentreffen mit westlichen Korrespondenten und Kontaktpartnern zu realisieren." (s. S. 187).

- Aufstellung über "Personen, die in der Zeit vom 09.05.1979 bis 30.09.1980 im Zusammenhang mit "Leitz" in Erscheinung traten und identifiziert werden konnten bzw. als Kfz-Halter (Eigentümer) dokumentiert wurden" (s. S. 198).
Auf der Seite 8 dieser Aufstellung ist Dr. Gysi mit Geburtsdatum, Wohnadresse und die erfassende Diensteinheit (HA XX/OG) aufgeführt (s. auch Fußnote Nr. 4). Geschrieben wurde sie am 15.10.80, also ca. einen Monat später, nachdem Major Lohr, beantragte, Dr. Gysi als IM-Voriauf "Gregor" zu erfassen.
Hierzu besteht insofern ein Zusammenhang, weil die Aufstellung nicht nur die genannten Daten enthielt, sondern daneben handschriftlich auch das Kürzel "IM". Obwohl Dr. Gysi bei der zuständigen Abt. XII noch nicht einmal als IM-Vorlauf registriert war, wurde er bereits als IM bezeichnet. Diese Tatsache, daß die für dieses Gebiet verantwortlichen MfS-Offiziere Dr. Gysi als IM (bzw. auch als GMS) bezeichnen, ohne ihn als solchen erfaßt zu haben, zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte bisher aufgefundene Aktenmaterial.

- "Maßnahmen zur Verhinderung der Zusammenkunft in der Wohnung des MATTHIES, Frank-Wolf am 23.12.1980"
In diesem Dokument vom 16.12.80 ging es darum, zu verhindern, daß der 30. Geburtstag der Ehefrau von Herrn Matthies, dessen Verteidigung in einem bevorstehenden Prozeß Dr. Gysi übernommen hatte, als Anlaß für eine nicht genehmigte öffentliche Veranstaltung benutzt wird. Auf Seite 2 ist u. a. nachstehend aufgeführte Aufgabenstellung enthalten:

- "Unter Ausnutzung der bestehenden op. Möglichkeiten wird der Verteidiger des Beschuldigten Matthies, Dr. Gregor Gysi, veranlaßt, Matthies im Interesse eines günstigen Strafverfahrensausganges zu beeinflussen, den an ihn seitens des Staatsanwaltes gestellten Forderungen nachzukommen." (s. S.217)

Seite 18

1981

-   "Konzeption zur weiteren politisch-operativen Bearbeitung des Operativ-Vorgangs 'Leitz', Reg.-Nr.: XV/150/64 gegen Havemann, Robert" vom 05.03.1981

Neben anderen IM ist im Pkt. 1.2. dieser Konzeption auch der IM "Notar" aufgeführt, der "zum Zwecke der Durchführung von Diskussionen mit Havemann über das Buch 'Morgen' zum Einsatz zu bringen" sei.

Dieser Konzeption war eine sogenannte "Verbindungsspinne" beigefügt, die IM und GMS auswies. welche beim 0V "Leitz" (R. Havemann) eingesetzt werden. Unter der Legende "Kontakt vorhanden, Besuche" war, neben sechs weiteren IM, welche der gleichen Legende zugeordnet waren, auch der IMS "Notar" mit dem Hinweis "XX/9, Major Lohr" aufgeführt (s. S. 234).

Die Festlegungen in der Konzeption vom 05.03.81 als auch die Eintragungen in der "Verbindungsspinne" sind wiederum ein Indiz dafür, daß "Notar" keine Materialsammlung war, in der zu einem Sachkomplex gehörende, von verschiedenen Quellen stammende Informationen abgelegt bzw. gesammelt wurden.

Eine "Materialsammlung" hat keine Kontakte in dem hier gemeinten Sinne, besucht niemanden und kann auch nicht für Diskussionen eingesetzt werden.

Darüber hinaus ist bemerkenswert, daß der IM "Notar" - als solcher wurde durch die MfS-Offiziere Lohr und Reuter, ausschließlich Dr. Gysi bezeichnet - bei einem der seinerzeit politisch bedeutsamsten Operativen Vorgänge (0V) der HA XX/9 tätig wurde.

Auch deswegen kann ausgeschlossen werden, daß der vorgangsführende Offizier Lohr, immerhin Stellvertreter des Abteilungsleiters, den Einsatz eines IM vorgetäuscht hat. Nach den Unterlagen war "Notar" eine mit Auftrag des MfS aktiv handelnde Person, die zur "operativen Bearbeitung" von Robert Havemann eingesetzt war.

-   "Plan über die Einleitung politisch-operativer Maßnahmen im Zusammenhang mit dem 9. Parteitag der PVAP9) vom 08.07.81

Seite 19

IM "Notar" hatte, zusammen aufgeführt mit fünf weiteren IM, seine Einflußmöglichkeiten zu nutzen, "um Havemann weiter in antiimperialistische Aktivitäten zu drängen und (ihn zu veranlassen -BStU), in der öffentlichen Meinungsäußerung oder in Artikeln die Problematik Polen auszuklammern." Dieser Plan war vom Leiter der Abteilung, Herrn Reuter, bestätigt.

-    Auszüge aus dem persönlichen Aufzeichnungsbuch des MfS-Offiziers Lohr. Zeitraum 1981 -1984 10)

(Es handelt sich um eine buchstabengetreue Transkription des Originaltextes.)

"31.03.81             Durchgängige Kontrolle Havemanns in Spannungszeiten organisieren

- was kann VIII, was nicht,

- wo kann Robert untertauchen.

- Sonderfahndung an Grenze soz. Länder prüfen,

- gibt es IM im Bezirk, der bei Havemann eingesetzt werden kann. Mit Ref.Ltr. absprechen

- zum P. T.11) täglich ein IM
 
"Chef"; "Diamant"; "Guido"; "Engel"; "Kurt"; "Gregor" (s.S.240)

In einer Besprechung beim Leiter der HA XX notiert Lohr am 18.01.1983

II.) Katja Havemann

-     Punkt 2 durchführen mit "Notar"

      Ziel: H. weglauren [?]  DDR verlassen

     a) Antrag stellen

     b) Reisen lassen - nicht zurück lassen
 

- "Notar" - Artikel gelesen - wenn er weiter machen mit Fuchs, DDR-Hasser, Westleute hassen [8] ihn schon. Wenn so weiter macht, passiert etwas ganz schlimmes. Niemand in DDR gefallen lassen. Rat: Nicht zu Fuchs gehen. Siehe Beispiel Bub.

- soll ich sie vertreten in neuem Prozeß - Wollen sie sich Abgang/Nachfolge v. Robert verschaffen. - Das kann Folgen für sie haben." (s. S.244)

In einer Besprechung beim Leiter der HX XX notiert am 14.10.1983:

"• RGW-Verteidig.ministertagung

  • Aktionen vom 15.-22.10.83 in WB/BRD,
  Potsdamer Platz

Seite 20

Für uns ergibt sich daraus:
1.) Was ist am        15. los.
                               17. Bohley/Havemann Trauerkleidung am Alex.
Ansammlung von Frauen nicht stattgeben - verantw. Berlin
- was vorher tun?
Mit welcher Frau auf welcher Grundlage sprechen.
Havemann XX/9 (Gysi)12) (Notar) mit VIII reden.
Poppe (s- S. 247)

In der Besterchung beimLweiter der Abteilung XX am 31.01.84 notiert Lohr

"l.) SFB Thomas Ecken WB - Kaiserin-Augusta-Allee 87

  Ist Haus schon verkauft an "Notar", was ist mit den 4 Schränken
(Kulturgut der DDR), muß geregelt werden.
       Unbedenklichkeitsbescheinigung will Notar ausschreiben.

1. Schränke bleiben hier." (S. S. 258)"

Selbst im persönlichen Arbeitsbuch des MfS-Offiziers Lohr werden die Decknamen "Gregor" (einmal) und "Notar" (dreimal) verwandt, die bereits im Punkt 1. dieses Berichtes erklärt wurden. Ihrem Charakter nach enthalten diese persönlichen Notizen in Dienstberatungen konkretisierte Festlegungen, wie "Notar" bzw. "Gregor" zu beauftragen und einzusetzen ist.

In zwei Fällen erteilte dazu der Leiter der HA XX, Generalleutnant Kienberg, selbst entsprechende Anweisungen, d. h.. er war über die Zusammenarbeit zwischen dem MfS-Offizier und Dr. Gysi informiert und kannte offensichtlich seine Decknamen.

Seite 21

Diese Eintragungen im Aufzeichnungsbuch lassen eine feste wechselseitige Verbindung zwischen der HA XX/9 und Dr. Gysi sowie dessen Verfügbarkeit für die Lösung von Aufgaben dieser Diensteinheit erkennen. Dabei kommen auch kurzfristig zu erledigende Aufgaben für ihn in Betracht, wie diese persönlichen Aufzeichnungen vom 14.10.83 zeigen (s. auch S. 247).

1983

-    "Vorschlag zur Einleitung von Maßnahmen gegen Havemann, Annedore auf Grund einer Veröffentlichung in einer westdeutschen Zeitschrift v. 12.11.83"

Es handelt sich hierbei um ein zwischen der HA XX und der HA IX abgestimmtes Dokument, in dem im Punkt 2. vorgeschlagen wird,

"durch operative Einflußnahme Rechtsanwalt Dr. Gysi, der Havemann, Annedore in allen juristischen Angelegenheiten vertritt, zu veranlassen, aufgrund der Veröffentlichung ein Gespräch mit ihr zu führen.

Dabei ist ihr in Verbindung mit einer Rechtsbelehrung zu erklären, derartige oder ähnliche Aktivitäten im eigenen Interesse zu unterlassen, da ansonsten die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung besteht."

Dem Vorschlag ist eine Personenauskunft über Frau Annedore (Katja) Havemann beigefügt. In der Spalte "Mit der operativen Bearbeitung beauftragte IM/GMS" ist auch der IM "Notar" aufgeführt (S. S. 276).
 

1984

-      "Maßnahmeplan zur weiteren politisch-operativen Bearbeitung des Operativ-Vorganges "Leitz II" gegen Havemann, Annedore v. 02.05.84"

In diesem Maßnahmeplan wird durch die HA XX/9 eine Art Strategie entwickelt, wie gegen A. Havemann vorgegangen werden soll.

Enthalten sind im Punkt 3. "Maßnahmen zur Einschränkung feindlich-negativer Aktivitäten und zur positiven Beeinflussung der Annedore Havemann durch IM und andere gesellschaftliche Kräfte."

Bezogen auf "Notar" ist festgelegt:

"Der IMS 'Notar' (HA XX/9/Ltg.) wird unter Ausnutzung seiner beruflichen Stellung dazu eingesetzt, die Annedore H. von bestimmten operativ-relevanten Handlungen abzuhalten bzw. sie auf bestimmte Konsequenzen, die daraus entstehen können, aufmerksam zu machen.

Seite 22

Verantwortlich: OSL Lohr

Termin: ständig" (s. S. 284).

1985

Auszug aus einem "Vermerk über ein Zusammentreffen der Braband, Jutta mit dem Rechtsanwalt Gysi vom 26.11.1985

Diesen Vermerk fertigte Oberstleutnant Fuchs, als verantwortlicher Mitarbeiter der HA XX/8 an,  der sich den genannten Sachverhalt von vom zuständigen Offizier der HA XX/9 Lohr erklären ließ.

"Genosse Oberstleutnant Lohr informierte darüber, daß die B. (Jutta Braband - BStU) am Montag, dem 18.11.1985, mit dem Rechtsanwalt Gysi zusammentraf. Im Mittelpunkt des Interesses der B. standen Fragen, was sie unternehmen könne bzw. wie sie sich verhalten soll in Bezug auf die gegen sie eingeleitete Ausreisesperre nach sozialistischen Ländern.

Durch den Rechtsanwalt wurde Einfluß auf die B. dahingehend ausgeübt, unüberlegte Schritte zu unterlassen und von Eingaben, z. B. an Genossen Erich Honecker, Abstand zu nehmen.

Der Rechtsanwalt schlug ihr vor und erklärte sich bereit, ein Schreiben an das Ministerium des Innern abzufassen, um eine wohlwollende Prüfung ihrer Angelegenheit zu erwirken. Die B. äußerte dazu ihr völliges Einverständnis. Der Rechtsanwalt wird in den nächsten Tagen ein derartiges Schreiben anfertigen und versenden.

Maßnahmen:...

Genosse Lohr gewährleistet die Information über weitere Einzelheiten (Kopie des Schreibens, Termin des Versandes)" (s. S. 287).

Diese Notizen sind insofern beachtenswert, als Oberstleutnant Lohr sich veranlaßt sah, über den Rechtsanwalt Gysi zu einem Sachverhalt Stellung zu beziehen, der nicht in seinem Kompetenzbereich lag, da Frau Braband für die HA XX/8 (Hochschulen, Universitäten) erfaßt war. Der zuständige Mitarbeiter dieser HA hätte seine Fragen - wäre Dr. Gysi nicht für die HA XX/9 erfaßt gewesen - auch offiziell mit Dr. Gysi direkt besprechen können. Daß dieser Weg gewählt wurde, ist ein Beleg, daß sich Oberstleutnant Lohr auch hier für Dr. Gysi regelrecht operativ verantwortlich zeigte. Bei bereits vorliegenden Erfassungen durch eine Diensteinheit war es anderen Diensteinheiten prinzipiell nicht gestattet, gegenüber der betreffenden Person "operativ aktiv" zu werden.

1988

Seite 23

In einem Operativplan vom 13.06.88 der HA XX/9, er bezieht sich auf Bärbel Bohley. ist festgelegt:

"Die Voraussetzungen der IM

"Christian"      Verantw.: BV Berlin, Abt. XX Gen. Major Ludewig

"Donald"         Verantw.: BV Berlin,  Gen. Hauptmann Matthes

"Sputnik"         Veranrtw.: Abt. HA XX/9, Gen. Oberstltn. Lohr     

zur persönlichen Einflußnahme auf BOHLEY und FISCHER sind zu nutzen, um zu erreichen, daß beide von ihren Absichten der Rückkehr in die DDR Abstand nehmen." (s. S. 291).

Oberstleutnant Lohr führte allerdings zu keinem Zeitpunkt einen IM "Sputnik", sondern leitete am 01.09.1986 über Dr. Gregor Gysi eine Operative Personenkontrolle (OPK) "Sputnik" ein. Es existierte in der gesamten HA XX/9 auch keine andere Erfassung mit der Bezeichnung "Sputnik".

Im Rahmen eines Planes zur Durchführung operativer Maßnahmen gegen Oppositionelle einen IM mit demselben Decknamen zu bezeichnen, der allein für die OPK "Sputnik" verwandt wurde, deutet wiederum darauf hin, daß "Sputnik", zuvor "Gregor" oder "Notar", weiterhin vom MfS zur Zusammenarbeit genutzt wurde. Verantwortlich war hierfür wiederum Oberstleutnant Lohr.

Dies führt zu folgendem Schluß:

Beide Erfassungen, sowohl der IM-Vorlauf als auch die OPK, dienten demnach vorrangig dem Ziel, Dr. Gysi zur Informationsgewinnung über Exponenten des "politischen Untergrundes" in der DDR zu nutzen. Nach diesen Planungen innerhalb eines operativen Gesamtkonzeptes sollte Dr. Gysi mit seinem Wissen und seiner Handlungsbereitschaft diese operativen Maßnahmen der HA XX/9 unterstützen.

Die Zusammenarbeit zwischen Dr. Gysi und dem MfS hat also auch nach der Einleitung der OPK weiterbestanden, was sich auch mit einem anderen Dokument, dem "Maßnahmeplan im Zusammenhang mit der Wiedereinreise von Bärbel Bohley und Werner Fischer" v. 15.07.88, belegen läßt. Darin heißt es u. a.:

"Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Dr. Gysi zu veranlassen, mit der Bohley Ende Juli 1988 in der BRD oder einem anderen Land ein persönliches Gespräch zu führen, in dem

- ihr mitgeteilt wird, daß sie am 03.08.1988 gemeinsam mit Fischer und ihrem Sohn, Anselm Bohley, über Prag in die DDR einreisen kann und sie in Prag im Auftrag der Kirchenleitung von Konsistorialpräsident Stolpe und Rechtsanwalt Schnur mit Pkw abgeholt werden;

Seite 24

- ihr die festgelegten Forderungen und Auflagen dargelegt und ihre Zustimmung zu deren Einhaltung abverlangt werden;

- sie nach ihren weiteren Plänen und Absichten in politischer, beruflicher und persönlicher Hinsicht zu befragen ist und evtl. offene Fragen und Probleme zwecks Prüfung entgegenzunehmen sind." (s. S. 294)

Dieser zwei Monate nach dem vorgenannten Operativplan verfaßte konkrete Maßnahmeplan enthält also recht ausführlich Aufgaben im Interesse des MfS, die z. T. lediglich vom Rechtsanwalt Gysi zu lösen waren.

Seite 25

3. Zu den aufgefundenen Finanzbelegen

Insgesamt wurden sechs Operativgeldabrechnungen "13) im Original aufgefunden, die in dieser Sache bedeutungsvoll sind. Anhand dieser können folgende Aussagen getroffen werden:

Bei der Operativgeldabrechnung vom 27.12.1985 ist ersichtlich, daß ein Betrag von 45.- M unter der Reg.-Nr. XV/5647/80 "Notar" verbucht wurde. Die Reg.-Nr. XV/5647/80 ist jedoch nur mit dem IM-Vorlauf "Gregor" verknüpft. Ein IM "Notar" existierte als erfaßter und registrierter IM für die HA XX/9 nicht, allerdings - wie oben bereits bemerkt und unter Punkt 4. näher dargelegt -  taucht der Deckname "Notar" als Vorschlag bereits am 27.11.1980 (Vorschlag zur Werbung Dr. Gysis als IM) auf. Die Eintragung "Notar" in dieser Operativgeldabrechnung kann lediglich Dr. Gysi zugeordnet werden, da nur er unter dieser Reg.-Nr. XV/5647/80 im MfS erfaßt war (s. S. 301).

Unabhängig von formalen Unkorrektheiten wird auch hier unter Beachtung der bereits unter Pkt. 1 gemachten Ausführungen deutlich, daß die MfS-Offiziere Reuter und Lohr, die beide auf den Operativgeldabrechnungen unterschrieben haben, den Decknamen IM "Notar" für Herrn Gysi bereits derart verinnerlicht hatten, daß sie diesen Decknamen auch auf Finanzbelegen verwandten.

Wie bereits dargestellt, wurde Dr. Gysi ab 1986 in der OPK "Sputnik", Reg.-Nr. XV/4628/86 erfaßt.

Die weiteren fünf Operativgeldabrechnungen besagen, daß unter dieser Registriernummer am 20.01.1987 105," für Präsent

20.01.1987  105,-- für Präsent

22.12.1987    95,-- für Präsent

28.01.1988    98,-- für Präsent

 

21.12.1988  105,--

17.01.1989  175,20 für Präsent

Seite 26

Bei allen sechs Operativgeldabrechnungen wurden die Summen unter dem Untersachkonto (USK) 6000 verbucht.

Der Verwendungszweck dieses Untersachkontos wurde in der vom ehemaligen Minister Mielke bestätigten 1. Durchführungsbestimmung zur Operativgeldordnung wie folgt bestimmt:

"Die exakte Abgrenzung der finanziellen Mittel für die politisch-operativen Aufgaben hat nach folgenden Kriterien zu erfolgen:

SK USK   Zweckbestimmung

600        Ausgaben für politisch-operative Zwecke

6000       Zuwendungen an IM und GMS

- Übergabe von Bargeld an IM/GMS zu deren persönlicher Nutzung

- Übergabe von Sachwerten an IM/GMS zu deren persönlicher Nutzung

Diese Zuwendungen dienen der Anerkennung der operativen Leistungen der IM/GMS, der Bindung von IM/GMS an das MfS, der Gewinnung von IM-Kandidaten o. a."  

Der Leiter der HA XX/9 und sein Stellvertreter, die MfS-Offiziere Reuter und Lohr "behandelten" auch hier Dr. Gysi, wie einen IM, obwohl er in diesem Zeitraum in einer Operativen Personenkontrolle (OPK) erfaßt war.

 

Bei vier Operativgeldabrechnungen ist der Verwendungszweck "Präsent" eindeutig bestimmt. Bei den anderen zwei Operativgeldabrechnungen kann vom gleichen Verwendungszweck ausgegangen werden, wofür die Summen 45." M und 105,-- M sprechen (Bargeldübergaben erfolgten in der Regel als runde Summen).

Bei den sechs Operativgeldabrechnungen ist erkennbar, daß sie entweder in der zweiten Dezemberhälfte (drei Fälle) oder in der zweiten Januarhälfte (drei Fälle) der jeweiligen Jahre ausgefertigt wurden.

Hierbei darf auf eine im MfS allgemein übliche Praxis hingewiesen werden, inoffiziellen Mitarbeitern anläßlich des Jahreswechsels und zu deren Geburtstagen Präsente zu überreichen (Dr. Gysi wurde am 16.01.48 geboren).

Nach den beim BStU vorliegenden Kenntnissen zur Auszeichnung und Prämierung von IM in der HA XX fällt auf. daß die unter IM "Notar" und OPK "Sputnik" verbuchten Ausgaben für Präsente unter dem Durchschnitt diesbezüglicher Ausgaben der HA XX liegen.

 

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Fußnoten:

8) Untersuchungsorgan des MfS auf zentraler Ebene, welches Ermittlungsverfahren einleiten konnte.

9) PVAP - Polnische Vereinigte Arbeiterpartei

10) Persönliche Aufzeichnungs-, Absprache- bzw. Schulungsbücher führten Mitarbeiter des MfS auf allen Ebenen. Sie dienten in erster Linie dazu. Abspracheergebnisse mit Vorgesetzten, Festlegungen usw. zu notieren.

11) P.T. - damit war der X. Parteitag der SED gemeint.

12) Die Streichung wurde von MfS-Offizier Lohr damals so vorgenommen.

13) Operativgeldabrechnungen sind formgebundene Finanzbelege des MfS, mittels derer die Leiter von operativen Diensteinheiten die Ausgabe und Verwendung zuvor erhaltener Operativgelder gegenüber der Abteilung Finanzen des MfS nachwiesen. Operativgeldabrechnungen waren nicht den IM-Akten beizufügen, sie wurden gesondert beim Finanzverantwortlichen der jeweiligen Diensteinheit aufbewahrt.

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 03.08.06
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