Buskeismus


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Presse
zu und über Buskeismus

  • Zitierungen bei Wikipedia

  • 2021  Was die 2020 machten und verdienten, machen wir Ihnen hier zugänglich. Was hier nicht nachzulesen ist - Fachvereinigung der Medienberater (fdm)
    Soweit Richter und Staatsanwälte u.a.m. jedoch zu unangreifbaren Göttern hochstilisiert werden können, die zudem „speziellen“ (Medien-) Anwälten und Parteien entgegen kommen, bedarf es allerdings eines stärkeren Gegengewichtes von Öffentlichkeit und Presse mit Anstand (Tipp: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Gross-gegen-klein-Medienanwalt-vs-Redaktion,hoecker152.html und http://www.buskeismus.de/).

  • 2.Januar 2019 Relotius und Realität in Deutschland
    Das Landgericht Hamburg als Zensurbehörde gegen die Meinungsfreiheit… FRIEDEMANNWO

    Das existenzielle Problem, das die Richter am Landgericht Hamburg für die freie Meinung darstellen, wurde bisher noch nie öffentlich adressiert.
    Seit Jahren gibt es hierzu Blogs, die Fehlentwicklungen dokumentieren.
    http://www.buskeismus-lexikon.de

    Darunter auch die erwähnte Richterin am Landgericht Simone Käfer.

  • Mai 2018 - Rechtsanwalt Rals Möbius: "Rolf Schälike - Interview mit einem Justizkritiker" - pdf
    Mö: Herr Schälike, Juristen kennen Sie und Ihre Website www.buskeismus.de als kritische Stimme gegen die Justiz. Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) beschreibt die Freiheit der Rechtsanwälte in Deutschland als Garant für die Teilhabe des Bürgers am Recht. Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts soll der Verwirklichung des Rechtsstaats dienen. Konnten Ihre regelmäßigen Beobachtungen in deutschen Gerichtssälen den hohen Anspruch der anwaltlichen Berufsordnung, der die Anwaltschaft als einen wesentlichen Teil des Rechtsstaats sieht, bestätigen?
    RS: Nein, kann ich nicht bestätigen. ....

  • 19.07.2017   Über Gerichtstrolle, Prozessbeobachter, Meinungsfreiheit und fliegende Gerichtsstände
    Gerichtstrolle sind die, die die Justiz nicht will, Prozessbeobachter die, die die Justiz nicht wünscht.
    Wenn man verstehen  möchte, was einen perfekten Gerichtsroll auszeichnet, hilft die Beschreibung des Herrn Rolf Schälike aus einem Zeit-Artikel von 2016 weiter. Ein Gerichtstroll ist ein Kreuzzügler gegen die Justiz oder Teile der Justiz, der über ausreichende finanzielle Mittel und Freizeit verfügt, um zivilrechtlich durchzusetzen, dass seine Kritik an der Justiz von Bestand sein darf. Denn Recht bekommen ist eine Frage des Geldes und der Beharrlichkeit.

  • 19.02.2017  Bayern ist freiARD boxt mit Fakenews und Abmahnungen wider Recht(s) von floymasika
    ...
    Es lohnt sich, den langen Artikel von Hadmut Danisch zu lesen. Man lernt dabei nicht nur viel über den Sumpf der alten Stasi und der neuen Buntstasi sondern vor allem auch über die Schlampereien des Gesetzgebers im Bereich des Medienrechts und die Verrohungen durch Buskeismus und dergleichen kreative Rechtsbrechung, die teilweise durch den BGH korrigiert wurde, was aber Leute, die am Abend eine Abmahnung erhalten und in 48 Stunden entscheiden sollen, nicht wissen.

  • 19.01.2017 Prozessbeobachter Ralf Möbius - Fachanwalt für IT-Recht, Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M. Rechtsinformatik, Anwalt in Hannover Isernhagen.
    Der Öffentlichkeitsgrundsatz im deutschen Prozessrecht hat ihren Ursprung in der Idee der Kontrolle der Gerichtsbarkeit durch das Volk, in dessen Namen durch die Gerichte Recht gesprochen wird.
    ...
    Trotzdem ist ein Andrang in den mündlichen Verhandlungen der Gerichte der Republik nur dann vorhanden, wenn es ein besonderer Prozess ist, der das Interesse der Medien auf sich zieht. Für manche Richter ist die Anwesenheit von Zuschauern im Gerichtssaal so ungewohnt, dass schon mal nachgefragt wird "und wer sind Sie?" Seit einigen Jahren haben sich bundesweit wackere Bürger die Kontrolle der Gerichte auf die Fahne geschrieben und besuchen regelmäßig Gerichtsverfahren. Deutschlands bekanntester Prozessbeobachter Rolf Schälike präsentiert seine persönliche Gerichtsberichterstattung auf der Seite "buskeismus.de", um die Rechtsprechung gegen die Meinungsfreiheit und massive Einschränkung des Äusserungsrechts zu dokumentieren.

  • 16.11.2016 NDR ZAPP min 22:16
     

    ZAPP-Mediathek

    Dieser Mann gilt als Schrecken der Hamburger Richter. Eine Heimsuchung sagen die einen, ein Gerichtstroll die anderen. Dabei sieht er so harmlos aus.
    Rolf Schälike ist Rentner. Er hat die DDR verlassen vor der Wende, weil er dort nicht sagen konnte, was er wollte. Nun kämpft er hier in Hamburg für die Meinungsfreiheit. Seine Waffe, das Wort. Schälike ist einer der zahlreichen Hobbyjournalisten, die eine eigene Internetseite betreiben und damit eine gewissen Bekanntheit erreicht haben.

  • 02.11.2016 CARTA Uwe Jürgens  - Der fliegende Holländer im Presserecht
    Hier muss man sich jetzt wie eingangs beschrieben von Übertreibungen á la „notorisch pressefeindliche“ „Zensurrichter“ sowie von Einzelfallbetrachtungen wie dem Fall Böhmermann frei machen.

  • 30.06.2016 DIE ZEIT  Wichtige presserechtliche Verfahren landen in der Regel in Köln, Hamburg oder Berlin – und selten vor Kammern etwa in Bremen oder München. Warum?
    Fliegende Richter -Erdoğan (Türkei) vs. Böhmermann (Köln). Gerichtsstand? Hamburg!
    VON CONSTANTIN VAN LIJNDEN
    Zu Schälike: Man ist dort ohnehin andere Dimensionen der Kritik gewohnt, seit 2005 ein Rentner namens Rolf Schälike seinen persönlichen Kreuzzug gegen die Hamburger Medienrichter begonnen hat. Als Stammgast besucht er seither die öffentlichen Verhandlungen und verfasst auf seiner Website bruchstückhafte Sitzungsprotokolle, die das Geschehen zwar nur annähernd aufklaren, ihren anderen Zweck jedoch durchaus erfüllen: die maximale Schmähung der »Zensoren in Richterrobe« Nebenbei macht Schälike erfolgreiche Unterlassungsklagen gegen unzulässige Berichterstattung dadurch zunichte, dass er über die Klage und die zu unterlassenden Äußerungen selbst ausführlich berichtet. Gegen »Zensuranwälte « polemisiert Rolf Schälike auch – mit solcher Beharrlichkeit, dass der Medienrechtler Christian Schertz, der aktuell zwar als Verteidiger von Jan Böhmermann, sonst aber vor allem als Klägervertreter agiert, ihn sich im Jahr 2009 mithilfe von Stalking-Gesetzen vom Halse halten musste. Mit Hunderten Klagen haben Christian Schertz und seine Leidensgenossen den renitenten Rolf Schälike im Laufe der Jahre überzogen – doch der hat die Ausdauer und ganz offenbar auch das Geld, um jede bis zum Ende durchzufechten. Man könnte meinen, er sei die fleischgewordene Rache für alle überzogenen Hamburger Presserechtsurteile: unbezwingbar, unversöhnlich. Der perfekte Gerichtstroll.
    »Auf jeden Fall ist er eine Heimsuchung«, meint Sven Krüger, als Hamburger Medienrechtler selbst leiderprobt im Umgang mit Schälike. Dessen Tiraden deutet er als extreme Erscheinungsform einer Gerichtsschelte, die in milderer Ausprägung manchmal auch in seriösen Medien vorkomme. »Es liegt in der Natur der Sache, dass die Presse eigene Niederlagen nicht mit Begeisterung registriert und vermeldet. und das völlig unzutreffende Narrativ, die Richterschaft in Hamburg oder Köln oder Berlin habe sich gegen die Pressefreiheit verschworen.« Daraus folgt aber gelegentlich unfaire Urteilsschelte .

  • 31.07.2014 taz René Martens: Aus dem Schneider URTEIL Der Publizist Carl Wiemer darf Martin Walser nicht NSDAP-Mitglied nennen:
    Den Vorsitz bei der Verhandlung des OLG führte der Richter Andreas Buske, der unfreiwillige Inspirator zweier Websites (buskeismus.de, buskeismus-lexikon.de), die wacker argumentieren, die Hamburger Presserechtsprechung sei ein Instrument der Zensur. Auch bei der etwa zehnminütigen Verhandlung ging es hoch her: Silke Kirberg, Wiemers Anwältin, warf ein, Walser gehe gegen Autoren, die Ähnliches behaupten wie ihr Mandant, nicht vor. "Man darf sich seine Gegner aussuchen", entgegnete der Vorsitzende. Der Publizist fügte an, künftig könnten sich all jene, deren Mitgliedsanträge nicht mehr vorlägen, auf das Urteil berufen und seien dann "aus dem Schneider". Buskes Konter: "Wir entscheiden hier im Einzelfall". Zumindest in einer Hinsicht war die Verhandlung ein Erfolg für Wiemer: Die Formulierung, Walser schwelge in seinen "Tagebüchern 1974-1978" "in sadistischen Phantasien davon, wie er einem Überlebenden des Warschauer Ghettos ins Gesicht schlägt", verbot das OLG nicht.

  • "Abmahnen zwecklos" - Senta Krasser im magazinm für journalisten, medium:online; erschienen in Ausgabe 04+05/2012 in der Rubrik “Medien und Beruf” auf Seite 42 bis 43
    Zu Schertz, Schälike u.a.
    Auf buskeismus.de dokumentierte Schälike auch Schertz-Prozesse, was dem wiederum missfiel. Schertz wollte in Schälikes Gerichtsreportagen weder namentlich genannt noch kritisiert werden. Er klagte, immer wieder, und drohte auch jenen, die über seinen Zoff mit Schälike berichteten. Schälike selbst („Ich lasse mich von Anwälten nicht unterkriegen.“) wehrte sich, immer mehr mit Erfolg. Richter urteilten zuletzt, Schertz müsse kritische Berichterstattung akzeptieren. Die juristischen Scharmützel schaukelten sich hoch zum Höhepunkt im März 2010. Am Landgericht Berlin scheiterte Anwalt Schertz mit dem Versuch, den Kontrahenten als „Stalker“ verurteilen zu lassen. Seither herrscht zwischen den beiden mehr oder weniger Ruhe.

  • 22.04.2012 - Markus Kompa Dr. Sven Krüger setzt Buskeismus.de ein Denkmal
    Der Stellungskrieg Schertz ./. Schälike, in dem im wesentlichen ein Berliner Promi-Anwalt durch eine Vielzahl an Verfahren gegen presserechtskritische Berichterstattung des Betreibers der Datenbank „Buskeismus.de“ vorzugehen versuchte, darf inzwischen als entschieden angesehen werden. 113 Kerben darf Rolf Schälike inzwischen in sein virtuelles Kriegsbeil schlagen.
    Herr Schälike und ich hatten vor Monaten gewettet, ob es ihm gelingen würde, den geschätzten Hamburger Kollegen Dr. Sven Krüger dazu zu provozieren, der neue „Schertz“ zu werden. ...

  • 01.04.2012 - Mal ehrlich: Wissen Sie, was Buskeismus ist? von Rainer Pohlen
    Wofür so ein strafblog doch gut ist: Bis gestern hatte ich bewusst noch nie etwas von „Buskeismus“ gehört, obwohl ich seit 16 Monaten im Hamburger Piratenprozess verteidige und dieser Begriff recht eng mit der Hansestadt verbunden ist. Und ich wusste auch nicht, wer dieser Rolf Schälike ist, der meinen Beitrag zum „jämmerlichen“ Anwaltseinkommen mit dem Ratschlag kommentiert hatte, doch einfach das „Tätigkeitsfeld zu wechseln, und nicht mehr als Organ der Rechtspflege zu versuchen, Unheil zu zementieren und zu verbreiten.“ Darauf hatte ich dann mit einem  weiteren strafblog-Beitrag reagiert und dabei darauf hingewiesen, dass ich Herrn Schälike nicht kenne.

  • 31.03.2012 "Zementieren und verbreiten Anwälte als Organe der Rechtspflege nur Unheil?"  von Rainer Pohlen
    Na, das ist ja ein Kommentar, der´s in sich hat. Ich weiß nicht, wer Rolf Schälike ist, aber der Mann scheint so seine Erfahrungen mit der Anwaltszunft gemacht zu haben. Jedenfalls kommentiert er zu nachtschlafener Zeit meinen strafblog-Beitrag „Ziemlich jämmerlich, was Anwälte so verdienen …“, der sich auf einen Bericht bei Legal Tribune Online zu aktuellen Umsatzzahlen deutscher Anwaltskanzleien bezieht, wie folgt
    Solche Rechnungen gelten und gibt es für fast alle Berufsgruppen. Weshalb nicht gleich Planwirtschaft, sondern der Umweg über eine Erhöhung der RVG-Gebühren bei einer an sich privilegierten Berufsgruppe? Niemand hindert einen Anwalt, sein Tätigkeitsfeld zu wechseln, und nicht mehr als Organ der Rechtspflege zu versuchen, Unheil zu zementieren und zu verbreiten.

  • Die Website Buskeismus.de des Hamburger Physikers Rolf Schälike begleitet seit Jahren kritisch Buskes Wirken. (Hamburger Abendblatt - 20.02.2012 - MEDIENMACHER)

  • 25.10.2011 - Markus Kompa  -  Schertz ./. Schälike
    Eine der erbittertsten Gerichtsfehden, die Deutschland je gesehen hat, neigt sich offenbar dem Ende zu.
    Der ungebetene Hamburger Gerichtsreporter Rolf Schälike, seines Zeichens Naturwissenschaftler, hatte sich mit seiner Beobachtung der Vorgänge in den Pressekammern einen mächtigen Feind gemacht: Prof. Dr. Christian Schertz, nach Prof. Dr. Matthias Prinz wohl der derzeit prominenteste deutsche Medienrechtler, hatte dem liebenswerten Herrn Schälike den Fehdehandschuh hingeworfen und gemeinsam mit Kollegen aus seinem Dunstkreis den lästigen Blogger unter juristisches Sperrfeuer genommen.
    In einem der ersten Verfahren dieser Art war auch ich als Anwalt eingesprungen, wobei ich damals in der Kölner Pressekammer den erstaunlichsten Prozesstermin erlebte, den man sich nur irgendwie vorstellen kann. An die 100 Verfahren strengten die wackeren Anwälte gegen den nun einmal unwahrscheinlich zähen Mann an, die beide Seiten wohl ein Vermögen gekostet haben. Den Hauptanteil der Verteidigung erledigte in den letzten Jahren der Kollege Reinecke von [http://rechtsanwael.de/ Reinecke und Schön], einer der meines Erachtens qualifiziertesten Kollegen der medienrechtlichen Abwehr.
    Da die Kollegen Herr Schertz & Co. reichlich aus dem Repertoire ihrer Anwaltstricks schöpften, lieferten sie damit unfreiwillig Know How an ihren wohl härtesten Gegner, der nun über eine Prozesserfahrung verfügt, wie sie nur wenige Medienanwälte aufweisen können. Besonders fuchste die Berliner Kollegen die Prozessstatistik des Kernphysikers, die wohl empfindlich am Nimbus der scheinbar unbesiegbaren Anwälte kratzte, die in der Realität dann doch nicht ganz so selten mal daneben hauen.

  • Auf den Bänken der Öffentlichkeit saß bei beiden Verfahren ein älterer Mann, Rolf Schälike. Er ist in Hamburg bekannt, weil er den Justiz-Blog www.buskeismus.de betreibt. Schälike, ein Physiker, der in der DDR 1966 Berufsverbot bekam und ein Jahr in Bautzen saß, war einer der Stasi-Experten der Bürgerrechtsbewegung. "Natürlich sind solche Karteikarten und Eintragungen, wie sie von Pohlmann existieren, ein ernsthaftes Indiz", sagt Schälike. "Aber das interessiert die nicht. Die wollen Ruhe haben." (taz - 28.09.2011 - Stasi-Notizen sind "zu dünn")

  • Ich kann jedem nur die webseite buskeismus.de empfehlen! Dort gibts wöchentlich Fehlurteile....Angefangen bei dem Stolpe Urteil 2005, welches die Meinungsfreiheit und Redefreiheit bei uns wohl für immer ausgeschaltet hat!  (Kommentar in SPON - 30.05.2011 - Kann man der Justiz in Deutschland trauen?)

  • Sein nach einem umstrittenen Richter benannter Webauftritt Buskeismus ist das beste Beispiel dafür, wie eine fruchtbare Synthese von Bloggern und Presse funktionieren könnte: Schwer lesbar, aber inhaltlich voller Dynamit. (Telepolis - 12.05.2011 - Haft als Aktionskunst)

  • Seine Website heißt www.buskeismus.de, unfreiwilliger Namensgeber ist Andreas Buske, der Vorsitzende der als gnadenlos geltenden Hamburger Pressekammer. Sie ist beliebt bei allen, die Äußerungen verboten sehen möchten. Einigen Anwälten sei die Transparenz, die er herstelle, zuwider, sagt Schälike. Deren rechtliche Attacken haben ihn bisher 145.000 Euro gekostet. (taz - 10.05.2011 - "Der Gefangene" von RENÉ MARTENS)

  • Mit seinem "wissenschaftlichen Projekt" trug der Gerichtsreporter aus Leidenschaft auch dazu bei, die Meinungsfreiheit durch Musterurteile insgesamt zu stärken, weshalb ihm von Bloggern bis hin zu Forenteilnehmern viele zu Dank verpflichtet sind. Unter anderem ließ Schälike gerichtlich feststellen, dass ein 2009 ausgesprochenes Verbot der Namensnennung von Parteien und Anwälten in Gerichtsentscheidungen nur in bestimmten Fällen gilt, dass die Wiedergabe anwaltlicher Antragsschriftsätze als Teil von Gerichtsentscheidungen keine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzen und dass ein Missbrauch des fliegenden Gerichtsstandes zumindest dann ein Ende findet, wenn Anwälte dafür auch noch Reisekosten erstattet bekommen wollen. (Telepolis - 21.12.2010 - Julian Assange, Bradley Manning, Alvar Freude und Rolf Schälike)

  • Der Anwaltsschriftsatz als Teil eines großes Ganzen – der Verfügung (Buskeismus) Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. Der unter Juristen und insbesondere Presserechtlern bundesweit bekannte Autor der Internetseite www.buskeismus-lexikon.de kam wieder einmal seiner ihm selbst auferlegten Pflicht nach und berichtete über ein presserechtliches Verfahren – diesmal sogar gegen ihn selbst – , wobei er u. a. einen anwaltlichen Schriftsatz, den Antragsschriftsatz, des Prozessbevollmächtigten seines Gegners veröffentlichte.
    Dieser Rechtsanwalt hatte zuvor erfolgreich nicht zuletzt aufgrund des hier streitgegenständlichen Schriftsatzes eine einstweilige Verfügung gegen den Autor der oben genannten Internetseite erwirkt und ging nunmehr in eigenem Namen gegen die Veröffentlichung seines doch letztlich im Ergebnis so erfolgreichen Antragsschriftsatzes vor, weil er sich durch die Veröffentlichung u. a. seine Urheberrechte verletzt sah.
    Das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil v. 07.07.2010, Az. 28 O 721/09, abrufbar bei Telemedicus) wies diese Klage nunmehr als unbegründet zurück.

  • Dem "Spiegel" hat Kinzel erzählt, Alexander habe ihr drei Monate nach ihrem Ausscheiden bei Prinz die Übernahme seines Mandats angeboten. Merkwürdig: Laut ihrem Xing-Eintrags hat Kinzel die Kanzlei Ende September verlassen. Sie kann also frühestens Anfang Januar Alexanders Mandat übernommen haben. Tatsächlich hat sie ihn laut Buskeismus.de aber bereits am 1. Dezember bei einem Prozess vor dem Berliner Landgericht vertreten.  (Hamburger Abendblatt - 19.04.2010 - Peter Alexander)

  • Gerüchte, dass es zwischen Alexander und seinen Anwälten Probleme geben könnte, kursieren schon länger. "Es wird gestritten, ob Peter Alexander überhaupt weiß, dass, worüber und mit wem in seinem Namen so viel geklagt wird", heißt es etwa auf der Website Buskeismus.de des Ottensener Physikers Rolf Schälike, dessen Passion es ist, Presserechtsverfahren zu verfolgen. "Wirtschaftliche Interessen von Peter Alexander und seiner Anwältin Dr. Patricia Kinzel spielen ebenfalls eine nicht unerhebliche Rolle", schreibt er. (Hamburger Abendblatt - 19.04.2010 - Peter Alexander)

  • 24.03.2010 - Urs Zennegge „Es gibt noch Richter in Berlin“ Online-Flyer Nr. 242  vom 24.03.2010  Neue Rheinische Zeitung
    Im Zivilverfahren, also nicht im Streit des Bürgers gegen die Obrigkeit, gibt es allerdings zumeist mindestens eine Partei, die mit dem Gericht zufrieden ist. Dass es noch „Richter in Berlin“ insbesondere an der Pressekammer gibt, konnten in den letzten Jahren Promis aller Bekanntheitsgrade (Klasse A bis Klasse C) begeistert ausrufen. Keine Pressekammer in der Republik „verteidigte“ so nachdrücklich deren Persönlich-keitsrechte wie diese Richter. In solchen Streitigkeiten geht es regelmäßig nicht um die Frage, ob etwas wahr oder unwahr ist, sondern darum, ob auch wahrheitsgemäße Berichterstattung verboten werden kann. So maßen sich diese Richter in Berlin an, darüber zu entscheiden, ob es ein “Berichterstattungsinteresse“ dazu gibt, dass gegen eine in Köln nicht ganz unbekannte Person eine Strafanzeige erstattet wurde, wobei es die Richter nicht einmal interessiert, ob der Inhalt der Strafanzeige wahr oder unwahr ist. Kein Wunder also, dass sogenannte „Promi-Anwälte“ sich gerne das Gericht in Berlin aussuchen, um für ihre Mandanten Ansprüche durchzusetzen. Einer der „Promi-Anwälte“, die dies besonders aggressiv versuchen, ist Dr. Christian Schertz, über den wir in dieser Zeitung schon häufiger berichten mussten, weil er insbesondere das Bankhaus Oppenheim gegen unseren Autor Werner Rügemer vertreten hat, aber auch den Daimler-Konzern und seine Manager gegen deren Kritiker Jürgen Grässlin. Allerdings unterscheidet Dr. Christian Schertz sich von vielen anderen „Promi-Anwälten“, weil er nicht nur aggressiv die Interessen seiner Mandanten vertritt, sondern auch „in durchaus riskanten Selbstversuchen“ (so ein für uns unverständliches Lob aus Gewerkschaftskreisen) selbst Prozesse führt und dabei juristisches Neuland betritt.

  • Der prominente Berliner Medienanwalt Christian Schertz musste vor dem Landgericht Berlin eine juristische Niederlage einstecken. Er ist damit gescheitert, sich zum Stalking-Opfer zu erklären und damit Rolf Schälike, den Betreiber der Website www.buskeismus.de, zum Schweigen zu bringen. Schälike verfasst dort regelmäßig kritische und teils polemische Texte zu Verfahren der Pressekammern in Berlin und Hamburg und äußert sich auch sehr kritisch zu Medienanwälten wie Schertz. - (MEDIA 22.03.2010   Stefan Winterbuer)

  • Weil Schälike auf seinem Blog buskeismus.de besonders hartnäckig und genau über Presserechtsverfahren berichtet, ist er vielen Menschen ein Dorn im Auge, die bestimmte Geschichten aus der Öffentlichkeit entfernt haben möchten. (taz - 19.03.2011 - MEDIENTICKER)

  • Auf der Website "www.buskeismus.de" setzt sich Schälike mit Urteilen von Presserichtern vor allem aus Hamburg und Berlin auseinander, denen er eine Einschränkung der Meinungsfreiheit vorwirft. (FAZ  - 17.03.2010 ·  Kein Cyberstalking Niederlage für Berliner Anwalt)

  • Selbst die Gerichtsreportagen des kultigen Buskeismus-Bloggers Rolf Schälike griff Diekmann auf und ließ eine Gerichtsverhandlung in dessen Stil mitstenografieren. (Telepolis - 18.01.2010 - Blogger der 100 Tage)

  • Schälikes Website heißt www.buskeismus.de, unfreiwilliger Namensgeber ist Andreas Buske, der Vorsitzende der Hamburger Pressekammer, die im Ruf steht, gnadenlos zu sein. Marcus Köhler aus der Kanzlei Oppenländer, der unter anderem die Stuttgarter Zeitung vertritt, sagt: "In keinem anderen Rechtsbereich", mit dem er zu tun habe, werde derart scharf geurteilt wie in Hamburg im Presserecht. (taz - 12.12.2009 Schälikes einsamer Kampf)

  • Diekmann hatte übrigens den für sein Temperament bekannten Advokaten in seinem Blog vorführen wollen, indem er im Stil des Gerichtsbloggers Rolf Schälike ("Buskeismus.de") einen Gerichtstermin mitstenographieren ließ, bei dem Eisenberg gegen den Axel Springer-Verlag in eigener Sache geklagt hatte. (Telepolis - 28.11.2009 - Penis-Nachmessung im Gerichtssaal)

  • 28.06.2009 FAS - Der einzige Zeuge - Wenn die Pressekammer in Hamburg ihre umstrittenen Urteile fällt, ist Rolf Schälike immer dabei. von Birger Menke
    Unruhig steht Rolf Schälike vor Saal B 335 im Landgericht Hamburg, es ist Punkt fünf vor zehn am Morgen, eigentlich Sitzungsbeginn, doch die Tür bleibt noch verschlossen. Anwälte gehen an ihm vorbei, ein Richter schreitet durch den hohen Gang, seine Schritte hallen von den kahlen Wanden zurück. Begrüßt wird Schälike kaum, nur ein Mann in Anzug und mit Rollkoffer nickt ihm durchaus freundlich zu. Dabei kennen sie ihn alle.

  • Eine Liste zensierender Gerichtsurteile findet sich auch auf der Seite Buskeismus, gesammelt von einem pensionierten Physiker. Der dachte, er hätte in der ehemaligen DDR bereits genug Erfahrungen mit Zensur gemacht. Doch dank des Internets und der aktuellen Rechtsprechung, die für einen kurzen Blogbeitrag schnell fünfstellige Beträge androht, wird seine Liste immer länger. (ZEIT - 20.01.2009 - Jede Woche eine Unterlassungsklage)

  • Insbesondere der Vorsitzende der Kammer, Andreas Buske, ist selbst Gegenstand intensiver Berichterstattung im Internet. Unter www.buskeismus.de werden die Urteile und Verhandlungen der Kammer akribisch verfolgt und kritisch kommentiert. (SPON 08.05.2008 - Das Ende des Intervíews)

  • Ein Mann jedoch hat dieser unterschwelligen Zensurpraxis entschieden den Kampf angesagt: Jeden Freitag während der wöchentlichen Sitzung der Pressekammer des Hamburger Landgerichts, wo die meisten Presseurteile Deutschlands gesprochen werden, stenographiert der unbeugsame Rentner Rolf Schälike die Vorgänge mit und verbreitet seine Eindrücke in einem Weblog. (Telepolis - 19.07.2007 - Der Gerichtsreporter und die Kammer des Schreckens)

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 24.08.16
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