Buskeismus

Einhunderfpünfunddreißig Mal erfolgreiche Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder, einiger Creme de la Creme Medienanwälte und sonstiger Kläger*innen und Antragsteller*innen gegen den Betreiber der Buskeismus-Site

Der erste erfolgreiche Angriff erfolgte durch einen Medienanwalt am 31.08.2006. Es kam zu einem Vergleich.

 Am 31.11.06 griffen schon zwei Medienanwälte gemeinsam in zwei Verfahren an.

Mitte 2007 griffen die beiden Medienanwälte beim LG  Köln an.

Der erste Mörder begann zu klagen im September 2007.  Es kam zu vier Verfügungen. Zwei wurden nach zwei Jahren aufgehoben.

11 einstweilige Verfügungen in den ersten zweieinhalb Jahren genügten nicht.

Ab August 2008 begann der Generalangriff

Danach sind ein halbes Hundert Anträge auf Erlass einer einstweilige Verfügungen gestellt und zum großen Teil sind Verfügungen ergangen.

Nicht ganz ein Dutzend Ordnungsmittelanträge sind gestellt worden. Alle - bis auf drei -  Ordnungsmittelanträge sind vom den LGen, dem KG und den OLGen zurückgewiesen worden.

Insgesamt gab es an die 200 Verfahren.

 Nach ca. einem Jahr (2010) wurde der Generalangriff zum Stoppen gebracht.

2011 übernahm die Klage-Stafette  der Hamburger Anwalt Dr. Sven Krüger. Dieser Rechtsanwalt versucht das GG geschickter zu umgehen, als seine querulatorischen Vorgänger.


Stand 19.05.2021

___________

LG Hamburg
 Fehlerhafter  Kostenfestellungsbeschluss vom 15.02.2011
 
Auch RA Prof. Dr. Christian Schertz bestand auf dem Fehler.
Durch
Beschluss 325 O 196/10
vom 05.06.2011 musste Bereeitschaft erzwungen werden.
Auch ein auswärtiger Rechtsanwalt kann erforderlich sein und muss vom Gegner bezahlt werden.

.135

 
 

 

 

Einstellunmgsmitzteilung vom 05.05.2021

Der Bußgeldbescheid vom 16.04.2021 wird aif DEinspruch vpm 24.04.2021 zurückgwenommen

Die Stadt verdrecken lassen aber Bußgelder verlangen, hat nicht geklappt.

Bußgeldbverfahren ist der falsche Weg.

Warnung an DIE GRÜNEN mit Baerbock an der Süitze,

133

 

Ordnungsgeldbeschluss sowie
Urteil des AG Hamburg Altona
329 Owi  149/11
des Richters Tim Stoberock werden vom OLG mit Beschluss
1 -22 12/12 (RB)
vom 11.09.2012 aufgehoben.

134

 

 

Nächste Klatsche für Dr. Sven Krüger in eigener Sache - Google-Rezension.

Ordugnsmittelantrag unwirksam, weil verjährt.

Das OLG stellte mit Beschluss

7 W 61/21 v. 07.05.2021 das Verfahren ein.

 Der unqualifiziuerten Beschlüsse  des LG

324 O 598/19 v. 05.03.2021 und 324 O 598/19 v.24.03.2021 sind damit aufgehoben.

Bericht

132

 

Der Unterwerfungsversuch am 27.09.2009 von Ivonne Schönherr mit Untzerstützung von Prof. Dr. Christian Schertz und Helge Reich hat nicht geklappt. Sie verzichteten acht Jahre später am 17.04.2017 zwar auf den  Anspruch, wollte aber die Kosten nicht rückerstatten
LG Richter Holger Thiel, bekannt für seine  unqualifizierte Willkürurteile, gab der Schauspielerin und ihren Anwälten zwei Jahre später rechtsirrig recht

27 O 78/09 U v. 10.09.2019

Das Kammergericht sah es anders.

. Anderthalb Jahre dauerte es, bis ein vernüftiger KG-Hinweis 10 U 108/19 Prof. Dr. Christian Schertz und RA Helge Riech dazu brachten im Namen ihtrer  klagewütigen, uneinsichtigen Schauspielerin Ivonne Schönherr den Antragh zurückziunehmen

Rücknahme des Antrages am 05.03.2021
Kostenentrscheidung 13.03.2021

Fast dreizehn Jahr das ganze Schauspiel.

Es geht noch weiter mit drei ähnliuchen Fällen dieser Dame und ihren gesc häftstüchtigen Anwälten.

131

 

8 Jahre Auseinandersetzung ums Recht

"Hansel" - "Schummeleien"

Urlich Marseille, vertreten von RA Dr. Sven Krüger verliert noch zwei Mal in der Sache 324 O 460/13 (e.V., Rechtsverzicht 13.02.19, ohne Anerkennung des Kostenpflicht)

Zwei Jahre später:

324 O 460/13 -  Urteil v.19.02.2021 -Kosten hat der Kkläger zu tragen

324 O 460/13 -Kostenfeststellungsbeschluss v.15.04.2021

 RA Dr. Sven Krüger kämpfte verbissen für seinen Mandanten, fürchtete offenbar die Hauptssacheklage,meinte inhaltlich zu obsiegen, hoffte weniger zahlen zu müssen.

War das mangfeknde Quualifikatiuon, Unfähigkseigt oder eben Taktik, dort was rauszuhgolen, wo es schweirig ist, Recht für seinen Mndanten zu bekommen.

129,130

 

Wegen Verhandlungsbericht  in Sachen 324 O 660/12 Wilhelm Mittrich vs. Google erließ LG die einstweilige Verfügung 324 O 33/14

 Der Kläger gewann im HS-Verfahren, verzichte beim OLG nach Hinweis des Senats auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung. Das OLG beschloss, dass er auch die Kosten tragen muss.

128

 

Wegen dem Verhandlungsbericht  in Sachen 324 O 660/12 Wilhelm Mittrich vs. Google erließ das LG die einstweilige Verfügung 324 O 33/14.
Im HS-Verfahren 324 O 454/14 erging vom LG das
Urteil  (Bericht)

Im Berufungsverfahren 2019
Az. 7 U 110/17 nahm der Kläger die Klage zurück.

Vorab gab RA Dr. Sven Krüger sein Mandat zurück.

127

Google hatte recherchiert und gewonnen 324 O 21/15
Buskeismus-Betreiber darf darüber mit Namensnennung berichten

LG Hamburg
324 O 118/18
21.03.2018

Der Antragsteller meinte, gegen die "wirren" und "diffusen" Seiten des Buskeismus-Betreibers kann man ohne Abmahnung, ohne Vorwarnung, ohne Anwalt bei Käfer gewinnen.

Pustekuchen

126

 

Einsicht obsiegt

 

LG Hamburg
324 S 1/15
19.05.2017

Späte Einsicht. Im Berufunsgeverfahren gegen das AG Urteil 46 C 209/14 musste der Kläger auf Hinweis des Gerichts und Vorschlag des Buskeismus-Berteibers einen Vergleich schließen:
Übernahme aller Kosten, Streitwerterhöhung von ca. 1.200,- auf 3.000,- €.
Der Buskeismus-Betreiber nimmt dafür die Namen des Klägers und seines anwaltlichen Bruders aus dem Internet.

125

affig

 

AG Hamburg
46 C 209/14
26.11.2014

Klatsche für Sehhofer-Kampfgefährten CSU-Lokalpolitiker-Rechtsanwalt, der seinen Bruder erfolglos gegen den Buskeismusbetreiber vertrat.

Unqualifizierte Klage und nicht klar formulierte Ansprüche. Für einen Anwalt peinlich und desqualifizierend.

124

 

OLG Hamburg
7 U 90/12
17.12.2013

RA Helmuth Jipp nahm für seine Mandantin Barbara Deuling, von der DDR-Stasi geführt als IM "Petra", die Berufung gegen das LG Urteil 324 O 287/11 vom 30.08.2012 nach Mitteilung von Bedenken seitens des VorsOLGRi Andreas Buske zurück.

123

AG Hamburg
18b C 352/12
11.12.2013

Klatsche für RA Dr. Sven Krüger in eigener Sache.

 

RA Dr. Sven Krüger schafft nicht alles zum Termin und meint, diese Tatsache darf der weltweiten Öffentlichkeit nicht mitgeteilt werden.

122

AG Hamburg
36a C 557/11
29.11.2013

Klatsche für RA Dr. Sven Krüger und seinen Mandanten Dr. Nikolaus Klehr.
Dr. Nikolaus Klehr war am Galavit-Betrug beteiligt

121

LG Hamburg
324 O 460/13
01.11.2013

Klatsche für RA Dr. Sven Krüger und seinen Mandanten Ulrich Marseille.
Wahnsinniger Ordnungsmittelantrag wg. Mitteilung, dass Ulrich Marseille seinen Namen geändert hatte,  zurückgewiesen.

120

LG Hamburg
324 S 2/13
13.09.2013

Berufungsprozess gegen AG Hamburg
20a C 72/12
. Ulrich Marseille durfte als "Chef" der AMARITA Bremerhaven GmbH gesehen und bezeichnet werden.

RA Dr. Sven Krüger konnte seinem Mandanten nicht helfen.

119

AG Hamburg
20a C 72/12
09.01.2013

Zu 80 % gewonnen. Mandat von Einrichtungen der Ulrich-Marseille Kliniken AG sprechen. Ulrich Marseille als "Chef" zu bezeichnen wurde allerdings verboten.  Dr. Sven Krüger wollte für seinen Mandanten, d.h. für sich mehr als € 4.500,-. Das Amtsgericht sprach nur ca. € 950,- zu.

118

OLG Hamburg
7 U 153/11
18.06.2013

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz nimmt die Berufung gegen das Urteil 308 O 343/09 vom 27.05.2011 zurück.

Teile des BZ-Interviews  dürfen zitiert werden.

117

LG Hamburg
325 O 186/08
29.01.2013

Einstweilige Verfügung vom 26.08.2008 aufgehoben.

RA Helmuth Jipp konnte Barbara Deuling, von der DDR-Stasi geführt als IM "Petra" nicht helfen.

116

KG Berlin
10 U 169/11
15.10.2012

Diese Seite mit den schönen Entscheidungen darf  im Netz  bleiben. Prof. Dr. Christian Schertz nahm die Berufung zurück
Verhandlungsbericht

115

LG Hamburg
324 O 287/11
30.08.2012

Erstmalig verliert RA Helmuth Jipp für seine Mandantin Barbara Deuling, von der DDR-Stasi geführt als IM "Petra", gegen den Buskeismus-Betreiber.

114

LG Berlin
27 O 394/11
08.11.2011

Diese Seite mit den schönen Entscheidungen darf  im Netz  bleiben. Verhandlungsbericht

113

LG Berlin
27 O 394/11
08.11.2011

Veröffentlichung der Presseerklärung ist erlaubt. Verhandlungsbericht

112

KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011

Veröffentlichung der einstweiligen Verfügungen 308 O 645/08, wie auf den Internetseiten seinerzeit z.T. geschwärzt geschehen, erlaubt.

111

KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011

Veröffentlichung der einstweiligen Verfügungen 308 O 625/08, wie auf den Internetseiten seinerzeit z.T. geschwärzt geschehen, erlaubt.

110

KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011

Veröffentlichung des Texte der aufgehobenen einstweiligen Verfügung 27 O 1237/08, wie in www.buskeismus.de unter Fall Schertz berichtet, erlaubt.

109

KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011

Veröffentlichung der weltweit bekannten Tatsache, dass Vater Georg Schertz zusammen mit einem Sohn von Goebbels in die Schule ging,  wie in  www.buskeismus.de unter Fall Schertz geschehen.

108

KG Berlin
10 U 29/11
27.10.2011

- Veröffentlichung des Bildnisses mit den zwei schlangenartigen Wesen, wie in www.buskeismus.de unter Fall Schertz geschehen, weil Dr. Schertz meint, mit einem der Wesen sei er gemeint, ist erlaubt;

107

Prof. Dr. Christian Schertz wird vom Kammergericht empfohlen, die Berufung gegen die verlorene Klage LG Berlin
27 O 665/09
zurückzunehmen.

KG Berlin
10 U 33/11
20.10.2011

Unvermeidbare Klatsche: Kleine Episode nach der Verhandlung
Pausengespräch mit dem Kläger darf veröffentlicht werden.

106

 Betrug; Kriminell anmutende Machenschaften

Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgenommen.

LG Berlin
27 O 573/10 (aufgehoben)

23.09.2011

RA Dominik Höch muss scharfe Kritik dulden.
einstweilige Verfügung 27 O 573/10 aufgehoben.
RA Dominik Höch musste an uns 1,135,79
Euro zahlen

105

Betrug; Kriminell anmutende Machenschaften

Klage auf Verbot wurde auf Hinweis des Senats  zurückgenommen.

KG Berlin
10 U 6/11
22.08.2011
 

RA Dominik Höch muss scharfe Kritik dulden. LG Urteil 27 O 710/10 aufgehoben.

104

 

 

Zyo Pharma, vertreten von Familienrechtler Klaus P. Löffler, konnte keine einstweilige Verfügung erwirken. Es fehlt an Vortrag und Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes.

LG Hamburg
324 O 336/11

11.07.2011

 

 

 

103

RA Prof. Dr. Christian Schertz nimmt den Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück und verzichtet auf die Rechte aus der e.V.

LG Berlin
27 O 129/09
19.07.2011
 

Der Vorwurf, dass RA Prof. Dr. Christian Schertz in seinen Schriftsätzen etc. falsche Tatsachenbehauptungen vorträgt, selbst jedoch wegen kleinsten Fehlern klagt, ist als Meinungsäußerung erlaubt.

102

LG Hamburg
27 O 196/10
06.05.11

Rechtsanwalt aus Köln darf Schälike aus Hamburg gegen Prof. Dr. Christian Schertz vertreten. Schertz hat die Reisekosten des Kölner Anwalts zu tragen






101

Veröffentlichung der EV 27 O 1306/08 erlaubt

LG Berlin
27 O 112/09
05.05.11

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz verzichtet auf die Rechte  aus der einstweiligen Verfügung vom 05. Februar 2009

100 

 

LG Berlin
27 O 381/10

28.04.11

Der Vorwurf, dass RA Prof. Dr. Christian Schertz in seinen Schriftsätzen etc. falsche Tatsachenbehauptungen vorträgt, selbst jedoch wegen kleinsten Fehlern klagt, ist als Meinungsäußerung erlaubt.

99

 

Einstweilige Verfügung von RA Prof. Dr. Christian Schertz

LG Hamburg
mit Urteil 308 O 625/08
am 27.04.11
aufgehoben

Klage im Hauptsacheverfahren

LG Hamburg
308 O 343/09

 am 27.05.11
zurückgewiesen.
 

Konsequente Klatsche für den Jauch-Anwalt : Veröffentlichung von Teilen eines Schertz-Interviews erlaubt.

97, 98

Antrag von Prof. Dr. Christian Schertz auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

LG München I
25 O 3832/11
03.03.11

OLG München
18 W 539/11
08.04.11


Die Presseerklärung enthält keine unwahren Tatsachen, ist auch keine Schmähkritik. Die örtliche Zuständigkeit wird bezweifelt.

95, 96

Klage im Hauptsacheverfahren  zurückgewiesen.

LG Berlin
27 O 665/09
20.01.2011.

Konsequente Klatsche für den Grönemeyer-Anwalt : Kleine Episode - Gespräch mit dem Kläger  nach der Christiansen-Verhandlung - ist für die Öffentlichkeit von Interesse .

94

Jauch-Anwalt Schertz zieht seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 285/09 zurück.

LG Berlin
27 O 285/09
vom 19.03.2009 aufgehoben.

Unangenehme Klatsche: Dr. Christian Schertz verliert erneut gegen einen Justizkritiker:
Veröffentlichung der Stalker-EV erlaubt. Nicht mal die Stasi hat es versucht, Rolf Schälike Gewaltbereitschaft anzudichten und zu kriminalisieren, ist ein erlaubte Meinungsäußerung.

93

Joschka Fischer-Anwalt Schertz zieht seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 284/09 zurück.

LG Berlin
27 O 284/09
vom 19.03.2009 aufgehoben.

Unvermeidbare Klatsche: Kleine Episode nach der Verhandlung
Pausengespräch mit dem Kläger darf veröffentlicht werden

92

Jauch-Anwalt Schertz zieht seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 83/09 zurück.

LG Berlin
27 O 83/09
vom 27.01.2009 aufgehoben.

Süße Klatsche: Dr. Christian Schertz verliert erneut gegen einen Justizkritiker:
Veröffentlichung gewonnener Verfahren  308 O 625/08 und 308 O 645/08 erlaubt.

91

Joschka Fischer-Anwalt Schertz zieht seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 299/09 zurück.

LG Berlin
27 O 299/09
vom 24.03.2009 aufgehoben.

Bittere Klatsche: Dr. Christian Schertz verliert erneut gegen den Buskeismus-Betreiber
Veröffentlichung der Weihnachtskarte und einer der e-Mail vom 25.02.2009 an den Zensor erlaubt.

90

Schrempp-Anwalt Schertz zieht seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 1256/08 zurück.

LG Berlin
27 O 1256/08
vom 02.12.2008 aufgehoben.

Herbe Klatsche: Dr. Christian Schertz verliert gegen einen Nichtjuristen.
Google-Bilder/Fotos von Schertz nicht geschützt; Texte zu Vater Schertz dürfen veröffentlicht werden.

89

Christiansen-Anwalt Schertz zieht seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung 27 O 1237/08 zurück.

LG Berlin
27 O 1237/08
vom 08.11.2008 aufgehoben.

Harte Klatsche: Dr. Christian Schertz verliert als Zensor.
 
Vater Georg Schertz spielte mit dem Nachbarssohn von Goebbels. Das ist kein Geheimnis; Karikatur Verbrecherduo zulässig;
Schertz-Bildniss/Foto darf im Frame veröffentlicht werden.

88

Promiimperator Schertz zieht die Berufung gegen das Urteil 308 O 645/08 in der Berufungsverhandlung zurück.

OLG Hamburg
 
Verhandlungsprototokoll
5 U 89/09
vom 02.02.2011

Scherzartikel vom HansOLG verrissen. Lebenslauf erreicht keine schwindelnden Höhen wegen banaler Strukturierung.

87 

 

Klage im Hautsacheverfahren
LG Hamburg
325 O 196/10
am 28.01.2011
zurückgewiesen.

Veröffentlichung gewonnener Verfahren 27 O 1207/09, 27 O 130/09, 27 O 11/09, 9 W 33/09, 27 O 1305/09, 9 W 39/09, 27 J 300/09, 9 W 81/09 erlaubt.

86

 

Klage auf Zahlung der außergerichtlichen Kosten in Höhe von 2.038,14 EUR zurückgewiesen.

LG Berlin
27 O 540/09

21.01.2011

84

Klage im Hautsachverfahren
LG Berlin
27 O 787/09

hat Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz am 19.01.10
zurückgenommen.

Veröffentlichung der Stalker-EV. Nicht mal Stasi hat versucht, Schälike zu kriminalisieren

85

Klage im Hautsachverfahren des Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz zur einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 83/09

zurückgewiesen.

Veröffentlichung der Beschlüsse 308 O 645/08 und 308 O 625/08


 

82

Klage im Hautsachverfahren des Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz zur einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 299/09

zurückgewiesen.

Veröffentlichung der Weihnachtskarte und des e-Mails vom 25.02.09

83

Klage im Hautsachverfahren des Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz zur einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 1237/08

zurückgewiesen.

Bildnis Christian Schertz; Vater von Christian Schertz und Sohn von Goebbels; Karikatur

Nicht mal die Stasi hat es versucht, ....

80

Klage im Hautsachverfahren des Rechtsanwalts Dr. Christian Schertz zur einstweiligen Verfügung
LG Berlin
27 O 1256/08

zurückgewiesen.

Google-Bilder Christian Schertz; Veröffentlichung der EV 27 O 1237/08

 

 

 

 

 

81

Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung v. 22.06.09
LG Berlin
27 O 647/09

hat Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz am 12.01.10
zurückgenommen.

Veröffentlichung und Verlinkung von Entscheidungen 27 O 11/09, 9 W 33/09; 27 O 1305/08, 9 W 39/09, 27 O 300/09, 9 W 81/09 ist nun erlaubt

78

Klage im Hautsachverfahren
LG Berlin
27 O 624/09

hat Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz am 19.01.10
zurückgenommen.

Meldung über die Stalker-Verhandlung

79 

Verfügungsverfahren

Antrag auf Erlass eine einstweiligen Verfügung mit fadenscheiniger Begründung.

LG Bochum weist den Antrag zurück.
I-8 O 446/10
08.10.10
 

Antragsteller hat sofortige Beschwerde eingelegt.

01.12.1210
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen.
 

Lügen haben kurze Beine

76

 

Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung v. 09.06.09
LG Berlin
27 O 605/09

hat Rechtsanwalt  Dr. Christian Schertz am 12.01.10
zurückgenommen.

Veröffentlichung der Ordnungsmittelentscheidungen 27 O 1207/08 und 27 O 130/09 ist nun erlaubt

 

 

 

 

77

Streitwertverfahren

Streitwertbeschwerde von RA Dr. Schertz wegen angeblich zu hohem Streitwert zurückgewiesen

KG Berlin
10 W 48/10

02.06.10
 

 

 

Geiz ist geil!

 

Klappt aber nicht immer










73

Protokollberichtigung

wird das Protokoll v. 01.06.10 dahingehend berichtigt, dass der Kläger Dr. Christian Schertz den Beklagten als "wirr" bezeichnet hat, deutsch könne er auch nicht, und daraufhin der Beklagte seine Erklärung, dass der Kläger xxxx sei und dass er wisse, dass der Kläger xxxx usw. abgegeben habe.
LG Berlin
27 O 540/09

09.11.10

Die Gegenvorstellung  des Klägers, er habe lediglich  darauf hingewiesen, dass er den Beklagten schlecht verstehe, gibt keine Veranlassung, den Beschluss v.  09.11.10 zu ändern. Der Kläger hat sich sinngemäß so geäußert, wie in dem Beschluss wiedergegeben.
LG Berlin
27 O 540/09

30.11.10
 

Lügen haben kurze Beine

74,75

Die Einstweilige Verfügung LG Berlin 27 O 527/09 vom 14.05.2009, mit welcher Richter Mauck, Richterinnen Becker und Kuhnert die Veröffentlichung und Verbreitung dieses Bildes in Bezug auf den Kläger Dr. Christian Schertz verboten hatten ist aufgehoben.

Das Urteil des AG Charlottenburg vom 28.04.2009, Az. 216 C 1001/09 darf ebenfalls veröffentlicht und verbreitet werden

Am 05.11.10 nahm Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz den Antrag auf Erlass dieser einstweiligen Verfügung zurück

72

Rechtsanwalt Dominik Höch bekommt kalte Füße oder er kommt zur Einsicht. RA Dominik Höch nimmt den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück

LG Berlin
27 O 553/09
08.10.2010

Veröffentlichung des Beschlusses - "Bildchen Schweinchen" und der anonymisierten OM-Zurückweisung 28 O 381/08 ist wieder erlaubt.

70

In der Liste Dreijahresbilanz darf Dr. Christian Schertz als Kläger namentlich genannt werden

Verfügungsverfahren

Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung v. 17.03.09
LG Berlin
27 O 268/09

am 05.11.10
zurückgenommen.

 

 

 

71

Rechtsanwalt Dominik Höch bekommt kalte Füße oder er kommt zur Einsicht. RA Dominik Höch verzichtet auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung

LG Berlin
27 O 288/09
08.10.2010

In der Liste der gegen den Betreiber der web-Site Buskeismus geführten Prozesse darf der Name RA Dominik Höch genannt werden.

68

Rechtsanwalt Dominik Höch bekommt kalte Füße oder er kommt zur Einsicht. RA Dominik Höch nimmt den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück

LG Berlin
27 O 598/09
08.10.2010

Veröffentlichung der Beschlüsse 27 O 273/07 / 9 W 75/07 in der Sache  Höch  vs. Rügemer ist wieder erlaubt

69

Die Verbreitung und Veröffentlichung dieses Bildes in Bezug auf den Kläger Dr. Christian Schertz konnte nicht verboten werden.

Das Urteil des AG Charlottenburg vom 28.04.2009, Az. 216 C 1001/09 darf auch Rolf Schälike veröffentlichen

Landgericht Köln
28 O 332/10
13.10.10

67


Äußerungsverfahren

Berufung des Creme de la Creme Anwalts Dominik Höch gegen das schöne Urteil LG Berlin 27 O 705/09 vom 20. Oktober 2009
wurde am 08.10.10 in der Verhandlung beim Kammergericht Berlin zurückgenommen
Kanzlei Schertz Bergmann konnte nicht helfen

KG Berlin
9 U 200/10

 08.10.2010

65

In der Liste Dreijahresbilanz darf Dr. Christian Schertz als Kläger namentlich genannt werden

Hauptsacheverfahren

Landgericht Köln
28 O 300/10

13.10.10





 

66

Noch eine Klatsche für Kanzlei Schertz wegen Missbrauch des fliegenden Gerichtsstandes


Rechtsanwalt Höch / Schälike

17 W 130/10 -

OLG Köln am 16.08.2010

Beschluss

 

17 W 130/10 -

OLG Köln am 07.10.2010

Beschluss

Kanzlei Schertz bzw. RA Dominik Höch haben die Reisekosten von über 1.800,00 Euro selbst zu tragen

_____________

53, 54

4 Befangenheitsanträge von RA Dr. Christian Schertz gegen die Richter der Berliner Zensurkammer wurden vom Langgericht und dem Kammergericht zurückgewiesen.

9 neue schöne Endscheidungen

LG Berlin
KG Berlin

27 O 665/09
15 W 50/10

27 O 787/09
15 W 512/10

27 O 624/09
15 W 43/10

27 O 540/09
15 W 52/10

27 O 381/10
15 W 79/10


55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64

"Fünf Klatschen in einer Woche"

Dr. Christian Schertz / Schälike

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

LG Köln
28 O 254/10

hat das LG Köln am 31.05.2010 zurückgewiesen

 

Der Antragsteller ist des eingelegten Rechtsmittels verlustig geworden

OLG Köln
15 W 39/10
09. August 2010
OLG Köln,
Beschluss

50, 51

Urheberrechtsverfahren

Der klagende Rechtsanwalt meinte, seine trickreichen Antragschreiben seien urheberrechtlich  geschützt. Das Landgericht Köln erließ die Einstw. Verfügung
28 O 598/09.
 Im Hauptsacheverfahren 28 O 721/09 sah das LG Köln es anders.
Daraufhin nahm die Kanzlei Schertz Bergmann den  Antrag auf  Erlass einer einstweiligen Verfügung für ihren Mandanten RA Dominik Höch zurück.

LG Köln
Rücknahme des Antrages 28 O 598/09
09. August 2010


52

Namensnennung des Rechtsanwalts
Dr. Christian Schertz in einem Verhandlungsbericht

Landgerichte Berlin
Pressekammer
Tegeler Weg 17-21

10589 Berlin

Berlin, den 23. 06.2010
 

In Sachen
Schertz Bergmann / Schälike

LG Berlin
27 O 697/09

nehmen wir unseren Ordnungsmittelantrag vom 10.03.2010

zurück

Beglaubigte und eínfache Abschrift anbei.

Dominik Höch
Rechtsanwalt

48

Namensnennung des Rechtsanwalts
Dr. Christian Schertz in einem Verhandlungsbericht

Landgerichte Berlin
Pressekammer
Tegeler Weg 17-21

10589 Berlin

Berlin, den 02. 08.2010
 

In Sachen
Schertz Bergmann / Schälike

LG Berlin
27 O 697/09

hat die Antragstellerin und Gläubigerin nach Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung die Kosten ... des Anordnungsverfahrens nach einem Wert von 6.000 € zu tragen.

Mauck   Dr. Borgmann    Becker

 

49

Äußerungsverfahren

Rechtsanwalt Helmuth Jipp trat Ende 2009 seine außergerichtliche Forderungen - Abmahngebühren, Gebühren für das Abschlussschreiben - an die Kanzlei Schertz Bergmann ab.
Diese wollte diese 1.000  haben. Bekam sie aber nicht.

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
239 C 281/09 (Urteil)
01. Juli 2010

46

Urheberrechtsverfahren

Kanzlei Schertz Bergmann verliert für ihren Mandanten Rechtsanwalt Dominik Höch. Es ging um das Antragschreiben.  Der klagende Rechtsanwalt meinte, seine trickreichen Antragschreiben seien urheberrechtlich  geschützt. Das Landgericht sah es anders.

LG Köln
Urteil
28 O 721/09
vom 07. Juli 2010

Weshalb die Flucht  von Berlin 15 O 345/09 nach Köln? Hat nichts genützt.

47

Äußerungsverfahren

Klage einer Anwaltskanzlei wird abgewiesen:
Namensnennung des Klägers erlaubt.

LG Berlin 21.01.2010

27 O 938/09

Die Berufung - 10 U 26/10 - nahm der Kläger nach Hinweis des Senats am 15.06.10 zurück

Die Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nahm der Kläger am 22.09.10 zurück

43, 44

Äußerungsverfahren

Klage eines Creme de la Creme Anwalts wird abgewiesen:
Namensnennung des Anwalts erlaubt.

LG Berlin 21.01.2010

27 O 822/09

Urteil

 

 

 

45

325 O 307/09
Antrag eines Anwalts auf Erlass einer Verfügung in eigener Sache wegen Bedenken des Richters am
01. September 2009
zurückgenommen.

41

325 O 324/09
Beschluss v. 21.09.2009
Antrag eines Anwalts auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in eigener Sache zurückgewiesen
Der Beschwerde wurde nicht abgeholfen.
Einspruch beim OLG 7 W 110/09 zurückgenommen.

42

 

Urheberrechtsverfahren

Antrag eines Anwalts auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in eigener Sache beim LG Berlin zurückgezogen
Beim LG Köln als Zensurnomade 1:1 erneut beantragt und EV erhalten.

LG Berlin
15 O 345/09
September 2009

39

Äußerungsverfahren

Klage eines Creme de la Creme Anwalts zurückgewiesen

LG Berlin
27 O 705/09
20. Oktober 2009

 

40

 

Archivgegner

 

Antrag auf Verhängung von Zwangsgeld auf richterlichen Hinweis zurückgezogen

LG Nürnberg-Fürth
11 O 7987/07
07. Dezember 2007
__________

Ordnungsmittelantrag vom
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
 zurückgewiesen

 LG Nürnberg-Fürth
11 O 10177/07
06. Juli 2009

36, 37

 

 

Einstweilige Verfügung eines Creme de la Creme Anwalts wegen unvollständiger Zustellung aufgehoben

LG Berlin
27 O 482/09
29. September 2009
 

 

 

 

 

 

 

38

 

Ordnungsmittelverfahren

Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen

-> LG Berlin
27 O 130/09, 19. Mai 2009

KG Berlin
9 W 158/09, 10.09.2009
 

 

 

 

 

32, 33

Äußerungsverfahren

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen
Veröffentlichung dieser Entscheidung verboten

LG Berlin
27 O 300/09
31. März 2009

-> KG Berlin
9 W 91/09
25. Mai 2009

34, 35

Ordnungsmittelverfahren

28 O 381/07
12. Mai 2009
Ordnungsmittelantrag
zurückgewiesen

15 W 32/09
19.06.09
Sofortige Beschwerde zurückgewiesen
 

28, 29

Ordnungsmittelverfahren

Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen

-> LG Berlin

27 O 1207/08
19. Mai 2009

9 W 133/09
24. Juli 2009
 

 

 

 

30, 31

Äußerungsverfahren

Einstweilige Verfügung zu 5/6 zurückgewiesen

-> LG Hamburg
307 O 361/08
28. April 2009
 

 

 

26

Ordnungsmittelverfahren

Archivgegner

Ordnungsmittelantrag vom
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.

zurückgewiesen

-> LG Hamburg
324 O 1108/07
05. Mai 2009

27

Urheberrechts-Verfahren

Einstweilige Verfügung vom 15.12.2008 aufgehoben

-> LG Hamburg
Urteil 308 O 645/08
vom 13. März 2009

23

 

Bild an dieser Stelle verboten !!

Verlinkung auf eigene Seite mit dem gewonnenen Urteil verboten

AG Berlin-Charlottenburg
216 O 1001/09
30. Januar 2009
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen

aufgehobener Stalking-Beschluss
16. März 2009

-> AG Berlin-Charlottenburg
216 O 1001/09
28. April 2009
Stalking-EV aufgehoben

-> Landgericht Berlin
86 S 6/10
17. März.2010
Berufung von Prof. Dr. Schertz wurde zurückgewiesen

24, 25

Äußerungsverfahren

Archivgegner
Serienmörder P.H.

Einstweilige Verfügung aufgehoben

-> LG Hamburg
324 O 807/07
09. Februar 2009
_____________

PKH Antrag für das Hauptsacheverfahren abgelehnt.
Keine Klage im Hauptsacheverfahren

LG Hamburg
324 O 987/07
05. Mai 2008

OLG Hamburg
7 W 64/08
18. Juni 2008

18, 19, 20

Äußerungsverfahren

Buskeismus-Zeitung

Einstweilige Verfügung aufgehoben

-> LG Berlin
27 O 1215/08
10. Februar 2009

-> KG Berlin
10 U 26/09
03. September 2009
Kläger folgte dem Rat des KG und nahm die Berufung zurück. Muss natürlich alle Kosten  tragen
 

 

 

21, 22

Äußerungsverfahren

Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wegen eines Verhandlungsberichts - Kläger Hugo Egon Balder - zurückgewiesen

LG Berlin
27 O 1305/08
20. Januar 2009

-> KG Berlin
9 W 39/09
20. Februar 2009

15, 16

Äußerungsverfahren

Archivgegner
Fiszman-Mörder R.K.

Einstweilige Verfügung aufgehoben

-> LG Hamburg
324 O 867/07
21. Januar 2009
 

 

17

Ordnungsmittelverfahren

Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen

Bildnis Verbrecherduo

-> LG Berlin
27 O 1237/08

15. Januar 2009
-> KG Berlin
9 W 32/09

18. Februar 2009

11, 12

 

Äußerungsverfahren

Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurückgewiesen

LG Berlin
27 O 11/09
15. Januar 2009

-> KG Berlin
9 W 33/09
18. Februar 2009

13, 14

Verzeichnis schwacher Verfahren

Antrag auf Erlass einer e.V. abgewiesen

LG Köln
28 O 835/08
14. Januar 2009

OLG Köln
15 W 11/09
27. Februar 2009

OLG Köln
15 W 11/09
31. März 2009
Gegenvorstellung abgewiesen

6, 7, 8

Verzeichnis schwacher Verfahren

Antrag auf Erlass einer e.V. abgewiesen

LG Köln
28 O 870/08
21. Januar 2009

OLG Köln
15 W 12/09
27. Februar 2009

 

 

 

9, 10

Verfügungsverfahren

Archivgegner
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.

LG Berlin

27 O 1038/07
04.12.2007
Antrag auf Erlass einer EV auf Hinweis des Gerichts zurückgenommen.
Die Kosten trägt der Kläger

4

Urheberrechts-Verfahren

Auflistung von Veröffentlichungen

LG Hamburg
308 O 627/08
12. Dezember 2009

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde auf Hinweis des Gerichts zurückgenommen

5

Äußerungsverfahren
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurückgewiesen

LG Berlin
27 O 237/07
27. März 2007

KG Berlin
9 W 75/07
19. Juni 2007

1,2

Äußerungsverfahren
Erneuter Versuch.
Diesmal beim LG Köln

LG Köln
28 O 566/07
27. 10 2007

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde wegen Bedenken der Kammer zurückgenommen.

3

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Eingeschossen auf den Betreiber der Buskeismus-Site haben sich      

Querulierer aus der Medien-Anwaltswelt, Kriminelle und Mörder

- zunächst der Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp mit seinen verurteilten Mördern - ist inzwischen im Nichts verschwunden
- kurz danach Rechtsanwalt Helmuth Jipp in eigenen Sachen und für die Stasi-Agentin Barbara Deuling - hat verloren und ist verstorben
- schnell kamen Prof. Dr. Christian Schertz mit seinen Anwälten in eigenen Sachen und für ihre verschiedensten Mandanten hinzu -inzwischen herrscht seit 2010 nach vielen verlorenen Prozessen  im Prinzip Ruhe
- eingesprungen in die Bresche ist RA Dr. Sven Krüger mit seinen kriminellen Mandanten, in eigenen Sachen
- Dr. Sven Krüger ist nicht allein. Die Stasi-Gysi-Sex-Täter Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg Oster hat sich im Dez 2019 angeschlossen


Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieser Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 05.01.2022
Impressum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entscheidend ist bei den "Verzweifelten", dass diese ihr Selbstwertgefühl nahezu vollständig aus ihrer Juristenfassade rekrutieren
Ohne diese Fassade sind sie Nichts.
Und wer beständig an dieser Fassade klopft, wird zur Gefahr.

 

 

 

In der DDR gab es gegen den Buskeismus-Betreiber nur einen Versuch der strafrechtlichen Zensurverfolgung.

Im Ergebnis gab es eine "schöne" Entscheidung des Obersten Gerichts der DDR. Beschluss 1 OSB 33/84 vom 08. Februar 1985.

Damit wurde das Strafurteil des Bezirksgerichts Dresden BS 28/84 (211 -170(84) vom Ende November 1984 aufgehoben.

1990 erhielt der Buskleismus-Betreiber noch von der DDR Geldentschädigung.

Die Zensur in Dresden sah anders aus als in "Deutschland Heute".

1966 wurde der Buskeismus-Betreiber aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Dresden fristlos entlassen worden und erhielt de factio als Physiker Berufsverbot.