Buskeismus

 

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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

7. Zivilsenat (Zensursenat)

Familiensachen;  Allgemeine Zivilsachen, insbesondere auch Presserecht

Sievekingplatz 2 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg

Saal 210, 224, Sitzungen jeden Dienstag

Tel: (040) 428 43 4648

2011

29.11.11; 22.11.11; 15.11.11; 08.11.11; 01.11.11; 18.10.11; 11.10.11; 20.09.11; 13.09.11; 30.08.11; 23.08.11; 16.08.11; 09.08.11; 02.08.1130.08.11; 26.07.11; 19.07.11; 12.07.11; 05.07.11; 28.06.11; 21.06.11; 07.06.11; 31.05.11; 10.05.11; 03.05.11; 19.04.11; 12.04.11; 05.04.11; 29.03.11; 22.03.11; 15.03.11; 08.03.11; 01.03.11; 15.02.11; 08.02.11; 25.01.11; 18.01.11; 11.01.11;

Das ist keine offizielle Seite des OLG Hamburg. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf der abgeschriebenen Terminrolle des OLG und des während der Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Dienstag - an diesem Wochentag finden die Sitzungen dieses Senats statt - frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird einen solchen Dienstag nicht bedauern.

 

h

Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger

Beklagter, Antragsgegner, Beklagte

Urteil
        
 

29.11.2011 (Di)

10:00
<>

7 U 33/11
324 O 318/10
Simone Kahn
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in dr. Stephanie Vendt

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriftenverlag
Kanzlei Klawitter pp.
RAin Koch

12.11.10: Geldentschädigungsprozess
Kahn fordert 17.000. Gericht meint, 2.000 an eine gemeinnützige Organisation wären möglich.  Die Parteien solle überlegen. Termin zur Verkündung einer Entscheidung: 18.02.2011, 9:55. Saal B335.
18.02.11: Aussetzungsbeschluss auf den 25.02.11
25.02.11: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 17.000,00 €
29.11.11: Termin wurde aufgehoben

10:30
<>

7 U 58/11
324 O 237/10
Svenja Kögel
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Michael Nesselhauf
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Axel Springer AG
Kanzlei Raue LLP.
RA Dr. Amelung

30.07.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 13.08.10, 9:55, Saal B335
13.08.10: Beweisbeschluss. Termin 17.12.10, 14:00, Saal B335.
17.12.10: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.11, 9:55, Saal B335
04.03.11: Aussetzungsbeschluss auf den 08.04.11
08.04.11: Aussetzungsbeschluss auf den 29.04.11
29.04.11: Wegen nicht abgeschlossenen Vergleichsverhandlungen Aussetzungsbeschluss auf den 27.05.11
27.05.11: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen verschiedene Äußerungen zu verbreien. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, Streitwert 25.000 EUR
29.11.11: Termin wurde aufgehoben

11:00
<>

7 U 47/11
324 O 213/10
Shahrivar Shermine
Kanzleì Moser pp.
Rechtsanwältin Eva Frauenschuh

<k>
RP ONLINE GmbH
Kanzleì Damm & Mann
Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland

16.07.10: 1. Instanz 324 O 213/10  Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 03.09.10, 9:55, Saal B335
03.09.10: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet am 19.11.10, 14:30, Saal B335
19.11.10: Fehlte auf der Terminrolle; Verhandlung fand nicht statt. Nächste Verhandlung am 11.02.11, 14:00, Saal B335
11.02.11: Verkündung einer Entscheidung am 01.04.11, 9:55, Saal B335  Bericht
01.04.11: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung von jeweils 110 %.
11:00: Der Berufung der Klägerin wurde stattgegeben

11:45
<>

7 U 80/11
324 O 203/11
Felix Strehober
Kanzlei Höch & Höch
RA Dominik Höch

<k>
Axel Springer AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Forderung
17.06.11: 1. Instanz 324 O 203/11 Verkündung einer Entscheidung am 12.08.11, 9:55, Saal B335 Bericht
12.08.11: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 30.000 €  Urteil
29.11.11: Der Berufung des Klägers wurde stattgegeben. Die Revision ist zugelassen. Urteil
30.10.12: BGH VI ZR 4/12 Auf die Revision der Beklagten hat der u.a. für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts zurückgewiesen.

       
 

22.11.2011 (Di)

 

10:30
<>

7 U 145/10
324 O 187/08
Domicil Seniorenpflegeheim Heim
RA Peters pp.
RA Peters
 

<k>
Brigitte Sydow
RA Strohwald, Borchers & Partner
RA Borchers
 

20.06.08: 1. Instanz 324 O 187/08 Hauptsacheverfahren
Verkündung einer Entscheidung am 15.08.08, 9:55, Saal B335 - Bericht
15.08.08: Aussetzungsbeschluss auf den 12.09.08
12.09.08:Wiedereröffnung am 12.12.08, 11:30
12.12.08: Verkündung einer Entscheidung am 06.02.09,9:55, Saal B335
06.02.09: Beweisbeschluss; Sachverständigengutachten  Fortsetzung der Verhandlung am 28,.05.10, 12:00, Saal B335
28.05.10: Zeugenbefragung des Gutachters am 27.08.10, 14:00, Saal B335
27.08.10: Verkündung einer Entscheidung am 05.11.10, 9:55, Saal B335
05.11.10: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 15.000 EUR Urteil

22.11.11: Domizil zog die Berufung zurück. Verhandlung fand nicht statt.

11:15
<>

7 U 144/10
324 O 51/10
Konzeptentwicklungs- und Beratungs-/Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister e. V. (KUBI e. V.)
RA'in Dorothee Bölke

<k>
portfolio Verlagsgesellschaft mbH
RA'in Sylvia Fuchs

Verfügungsverfahren
01.10.10: Verkündung einer Entscheidung am Dientag den 05.10.10, 12:00 Raum B334
05.05.10: Urteil: Die einstweilige Verfügung vom 26.03.10 wird im angegriffenen Umfang mit der Maßgabe bestätigt, dass es der Beklagten verboten wird, den Endruck zu erwecken, dass die Klägerin durch das Zertifizierungsprogramm Einblick in die Programmsource und die Dokumentation erhält. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 20.000 Euro festgelegt.
22.11.11: Pseudoöffentlichkeit war nicth dabei

       
 

15.11.2011 (Di)

 

11:15
 

7 U 624/09
324 O 624/09 
Armatix GmbH
RAin

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen
Kanzlei  Redeker pp.
RA Gernot Lehr

Bericht Verfügungsverfahrens 324 O 298/09

07.05.10: 1. Instanz 324 O 624/09  Hauptsacheverfahren. Im Einverständnis der Parteien Weiterführung im schriftlichen Verfahren.
Wiedereröffnung des Verfahrens am 06.08.10,  12:00, Saal B335
06.08.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 01.10.10, 9:55, Saal B335
01.01.10:
Der ZDF darf nicht behaupten, dass mit handelsüblichen Werkzeugen aus dem  Baumarkt in 20 Sekunden die Sicherung Trust Lock (?) ohne Schäden entfernt
werden kann.
ZDF darf auch nicht behaupten, dass die eine Bank an der Finanzierung
beteiligt war.
Von den Kosten des Verfahrens trägt Armatix 62,5 %, ZDF 37,5 %
Streitwert 200.000 Euro.
15.11.11: Der Berufung von ZDF wurde stattgegeben. Die Entscheidung des Landgerichts vom 01.10.2010 wird aufgehoben. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Wert des Berufungsverfahrens 75.000 € Bericht
 

12:00
<>

7 U 116/10
324 O 661/09
Chemische Fabrik Kreussler & Co.
Kanzlei Sander pp.
RA Dr. Sander

<k>
ÖKO-EST Verlag GmbH
Kanzlei Gerhard Schmalz pp.
RAIn ... 

30.04.10: 1. Instant 324 O 661/09Verkündung einer Entscheidung am 25.06.10, 9:55, Saal B335
25.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10
06.08.10: Aussetzungsbeschluss auf den 13.08.10
13.08.10: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 50.000 festgesetzt
15.11.11: Von den Parteien ist niemand zur Verhandlung gekommen. Verhandlung fand nicht statt.

       
 

08.11.2011 (Di)

 

10:00
<>

7 U 48/10
Dipl. Ing. Peter Dinse u.a.
Kanzlei

<k>
Gottschalk Asasekuranz GmbH
Kanzlei


01.11.11:

10:30
<>

7 U 34/11
324 O 456/10 
Dr. Bernhard Wabnitz
Kanzlei
Ramatka pp.
RA
Prof. Dr. Himmelsbach

<k>
Axel Springer AG
Kanzlei
Hogan pp.
RA Prof. Hegemann

26.11.10: 1. Instanz 324 O 456/10 Verkündung einer Entscheidung am 04.02.11, 9:55, Saal B335
04.02.11: Aussetzungsbeschluss auf den 25.02.11
25.02,.11: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen zu behaupten, dass der Kläger wissentlich und willentlich  Informationen an die Staatssicherheit der DDR weitergegeben hat. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Streitwert 60.000,00 €.
08.11.11:

11:00
<> 

76 U 39/10
324 O 508/08
Supermarkt Dütmann-Gärtmann GmbH u.a.
RA
Nesselhaus pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Saarländischer Rundfunk
RA CMS Hasche Single
RA Michael Fricke

14.11.08: 1. Instanz 324 O 508/08 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 05.12.08, 9:55, Saal B335 Bericht
05.12.08: Beweisbeschluss. Termin 03.04.09, 14:00.
03.04.09: Verkündung einer Entscheidung am 12.06.09, 9:55, Saal B335
12.06.09: Beweisbeschluss. Termin zur Beweisaufnahme steht noch nicht fest. Zeugenvernehmung am 04.12.09, 14:00, Saal B335
04.12.09: Bis zum 15.01.109 Vergleichvorschlag, oder bis 29.01.10 Stellungnahme zur Beweisaufnahme. Dann Verkündung einer Entscheidung am 19.02.10,9:55, Saal B335
19.02.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, verschiedene Äußerungen zu wiederholen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert wird festgelegt auf 240.000 Euro
08.11.11:

       
 

01.11.2011 (Di)

 

10:00
<>

7 U 49/11
324 O 113/10
Paul-Friedrich Termann
Kanzlei Schwenn Krüger
RA'in Vogtland

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH
Kanzlei Latham & Watkins LLP
RA Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert

Streitgegenstand Artikel im Archiv
10.12.10: 1. Instanz 324 O 113/10 Verkündung einer Entscheidung am 04.03.11, 9:55. Saal B335
04.03.11: Aussetzungsbeschluss auf den 08.04.11
08.04.11: Aussetzungsbeschluss auf den 15.04.11
15.04.11: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen über  ... 1981  ...   Kläger mit vollständigem Namen zu berichten. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last. Streitwert 20.000,00 €.
01.11.11: Berufungsverhandlung Die Berufung von Spiegel wird zurückgewiesen. Spiegel hat die Kosten der Berufung zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Urteil
13.11.12 BGH VI ZR 330/11
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 1.November 2011 aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15.April 2011 abgeändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
06.11.19: BVerfG 1 BvR 16/13
1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2012 - VI ZR 330/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
2. Es wird aufgehoben. Die Sache wird an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
3. Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.

10:30
<>

7 U 112/10
324 O 164/09
Burckhard Bremer

RA Dirk-Hagen Macioszek

<k>
Danckert c/o Deutscher Bundestag, P.
RA
DBM;
 

17.07.09: Verkündung einer Entscheidung am 04.09.09, 9:55, Saal B335
04.09.09:Beweisbeschluss. Termin noch nicht festgelegt.
Verhandlung am 30.04.10.

30.04.10:
Verkündung einer Entscheidung am 18.06.10, 9:55, Saal B335
18.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10, 9:55
06.08.10: Aussetzungsbeschluss auf den 13.08.10
13.08.10: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 25.000 Euro festgesetzt.
01.11.11: Berufungsverhandlung.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. August 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Urteil

10:30
<>

7 U 113/10
324 O 938/08
Burckhard Bremer
RA Dirk-Hagen Macioszek

<k>
Saarländischer Rundfunk
RA  Hasche pp.
RA Michael Fricke

11.09.09: 1. Instanz 324 O 938/08 Verkündung einer Entscheidung am 23.10.09, 9:55, Saal B335.
23.10.09: Beweisbeschluss. Verhandlung am 30.04.10, 15:00
30.04.10:
Verkündung einer Entscheidung am 18.06.10, 9:55, Saal B335
18.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10, 9:55
06.08.10: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgesetzt auf 40.000 Euro
01.11.11: Beweisbeschluss. Machen im Januar einen Termin. Neuer Termin 07.02.12, 10:30, Saal 210

11:30
<>

7 U 55/10
325 O 387/09 
Orthogen Lab Service GmbH
RA Dr. Krüger
RA'in Maufert (?)
GF Julio Reinecke (?)

<k>
Rehart, S. u. 15 andere
Kanzlei juravendis
RA Dr. Florian Meyer
Prof. Braun
Prof. Horn

09.02.10: 1. Instanz 325 O 387/09 Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 26.03.10, 12:00, Raum B316
Bericht
26.03.10: Aussetzung auf 29.03.10: Die Klage auf  Unterlassung, Widerruf und Feststellung der Schadensersatzpflicht der Klägerin wird abgewiesen.

01.11.11: Berufung. Streitwert wird festgelegt auf 85.000 €. Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29. März 2010 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Urteil

       
 

18.10.2011 (Di)

 

9:45
<>

7 U 17/11
324 O 682/09
Bülent Ciftlik
Kanzlei Lovells

<k>
SPIEGEL ONLINE GmbH; Gunther Latsch (Beklagter zu 2)
Kanzlei Latham & Watkins pp.
RA Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert

RAin Baus

26.03.10: 1. Instanz 324 O 682/09 Verkündung einer Entscheidung  am  Freitag, 07.05.10, 9:55, Saal B335.
07.05.10: Beweisbeschluss. Verhandlung am 24.09.10, 14:30
24.09.10: Verkündung einer Entscheidung am 19.11.10
19.11.10: Aussetzungsbeschluss auf den 14.01.11
14.01.11: Urteil: Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen zwei Äußerungen in Bezug auf den Kläger zu verbreiten. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten  2/3, der Kläger 1/3. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Beschluss: Streitwert wird festgelegt auf 70.000,00 EUR
18.10.11: Berufuingsverfahren. Der Kläger nimmt die Klage im Teil "Urne abgeholt" zurück. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten der 1. Instanz bleiben, wie beschlossen.

10:15
<>

7 U 75/10
324 O 649/09
Bülent Ciftlik
RA Dr. Thiele
RA'in Haisch

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein u.a
Kanzlei Latham & Watkins pp.
RA
Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert
RAin Baus

26.03.10: 1. Instanz 324 O 649/09 Verkündung einer Entscheidung  am  Freitag, 07.05.10, 9:55, Saal B335.
07.05.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen durch die Behauptung .. , den Verdacht zu erwecken, Briefwahl ... . Die Beklagte hat den Kläger von den Kosten 5346,45 Euro freizuhalten. Im Übrigen wird die Klage  ... . Die Kosten haben die Beklagten zu 1 und zu 2 jeweils zu Hälfte zu tragen. Der Streitwert wird auf 80.000 Euro festgelegt.
18.10.11: Berufungsverhandlung.Die Berufung wurde zurückgenommen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Streitwert 80.000 €

11:30
<>

7 U 11/11
324 O 274/10
Diözese Regensburg Körperschaft des öff. Rechts
Kanzlei Romatka pp.
RA Gerhard Skrabal

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein u.a.
Kanzlei Latham & Watkind
RA Dr. Sebastian Sealmann-Eggebert

29.10.10: 1. Instanz 324 O 274/10Verkündung einer Entscheidung am 14.01.11, 9:55
14.01.11: Aussetzungsbeschluss auf den 21.01.11
21.01.10: Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, verschiedene Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Ferner wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 4.056,71 EUR zzgl. Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten haben die Klägerin 1/6, der Beklagte 5/6 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Streitwert 140.000,00 EUR
18.10.11: Der Berufung wurde vollumfänglich stattgegeben.

12:45
<>

7 U 38/11
325 O 153/10
Diözene Regensburg, KdöR
Kanzlei
Romatka & Collegen

<k>
Journalist Stefan Aigner
RA Nils Pütz

Hauptsache zur  einstweiligen Verfügung 325 O 105/10. Info
07.12.10
: 1. Instanz 325 O 153/10 Termin verschoben auf 11.01.11, 13:30
11.01.11: Termin zur Verkündung einer Entscheidung  25.02.11, 12:00, 12:00
25.02.11: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.11, 12:00, Raum B316 Info

11.03.11: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen durch einen Bericht einen Eindruck zu hinterlassen. Streitwert 20.000,00 €.
18.10.11: Der Berufung wurde stattgegeben. Bericht Urteil

       
 

11.10.2011 (Di)

 

11:00
<>

7 U 119/10
324 O 149/10
von Hannover
Kanzlei Prof. Dr. Prinz pp.
RA Prof. Dr. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann

<k>
Bunte Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei Schweizer pp.
RA'in Claasen

Prinz Ernst August küsst öffentlich fremd
04.06.10: 1. Instanz 324 O 149/10 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 23.07.10, 9:55, Saal B335
23.07.10: Aussetzungsbeschluss auf den 20.08.10
20.08.10: Der Beklagten wird verboten drei verschiedene Photos erneut zu verbreiten. Die Beklagte hat an den Kläger 828.00 Euro zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 Euro
11.10.11: Berufungsverfahren. Die Berufung wird zurückgewiesen. Streitwert 50.000 €

11:30
<>

7 U 36/11
324 O 329/10
Diözese Regensburg; Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller
Kanzlei  Ramatka pp.
RA Gerold Skrabal

<k>
Axel Springer AG u.a.
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nieland
 

Was heißt Vertuschung, Schweigegeld
26.11.10: Verkündung einer Entscheidung am 04.03.11, 9:55, Saal B335
04.03.11: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.11
11.03.11: Die Beklagte wird verurteilet, es zu unterlassen einen Eindruck zu erwecken, die Kläger hätten vertuschen wollen und bestimmte Behauptungen erneut zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.  Die Beklagte hat die Kläger 899,00 € bzw. 1.034,12 € zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten 7/9 (B. zu 1 4/9, B. zu 2 3/9), die Kläger 2/9 (je 1/9).
11.10.11: Der Berufung wird stattgegeben. Vertuschung und Schweigegeld sind zulässige Meinungsäußerungen. Buskeurteil wird aufgehoben. Streitwert 80.000 €

       
 

27.09.2011 (Di)

 

10:00
 

7 U 31/11
324 O 373/10
Jürgen Pohlmann
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA
Johannes Eisenberg

<k>
Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts

Kanzlei Dr. Loh pp.
RA Dr. Renner

Hauptsacheverfahren
10.12.10: 1.Instanz 324 O 373/10 Verkündung einer Entscheidung am 25.02.11, 9:55, Saal B335
25.02.11: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, zu behaupten, der Kläger gehörte zur Gruppe Förster ... Februar-März 1982, ... Oktober 1982. An den Kläger zu 1 sind 407,90 €, an den Kläger zu 2 407, 90 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Streitwert 150.000,00 €.

27.01.10: Die Berufungen der Beklagten und des Klägers werden zurückgewiesen  Bericht

11:00

7 U 50/11
324 O 669/10
Niebel Dirk, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Kanzlei Graef pp.
RA Dr. Ralph Graef
RA Dr. Christian Rauda

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg

29.04.11: 1.Instanz 324O 669/10 Die Parteivertreter sagen bis zum 05.05.11 zu, ob eine  nichtstreitige Erledigung möglich ist. Verkündung einer Entscheidung am 06.05.11, 9:55, Saal B335
06.05.11: Die einstweilige Verfügung vom 19.01.11 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
27.09.11: Die Berufung von TAZ wird zurückgewiesen. Bericht

 

20.09.2011 (Di)

 

10:30

7 U 123/10
325 O 230/09 
primacall GmbH
1. Instanz: Kanzlei Advovox  Sven Krüger
RA'in Josefine Petz
Berufungsinstanz:
R
A Michael Philippi

<k>
Spreeblick Verlag KG
1. InstanzRA Sevriens pp.
Rechtsanwälte Sevriens und Wolff-Marting
Berufungsinstanz: RA Sevriens

26.01.10: 1. Instanz 325 O 123/10Verkündung einer Entscheidung am Freitag, 19.03.10, 12:00, Raum B316 Bericht
19.03.10: Aussetzungsbeschluss auf den 07.05.10, 12:00 Raum B316
07.05.10: Beschluss: Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung. Kläger erhält Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von drei Wochen. Verhandlung wurde wiedereröffnet am 27.07.10, 13:30
27.07.10: Vergleichsverhandlungen. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 03.09.10, 12:00, Raum B316 Bericht
20.09.11: Berufung. Vergleich geschlossen. promacall zahlt, Spreeblick nimmt Beitrag azus dem Netz. Bericht
 

       
 

13.09.2011 (Di)

 
11:30 7 U 51/11   13.09.11:
       
 

30.08.2011 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 27/11
324 O 155/10
Prof. Dr. med. Greiser
Kanzlei Senfft pp.
RA Ulreich

<k>
Leipziger Verlagsanstalt GmbH
Kanzlei
RA Dr. Mohn )?)

03.09.10: 1. Instanz 324 O 155/10 Verkündung einer Entscheidung am 09.09.10, 12:00, Raum B334
09.09.10: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
19.07.11: Berufung. Es wird darüber nachgedacht. ob eine öffentliche Diskussion geführt wird. Antragsgegner ist beriet ein einfache Unterlassungserklärung abzugeben und der Rechtsstreit wird für erledigt erklärt. Anderenfalls Verkündung einer Entscheidung am 30.08.11, 10:00. Streitwert 30.000 Euro.

10:00
<v>

7 U 26/11
324 O 133/10
Prof. Dr. med. Greiser
Kanzlei Senfft pp.
RA Ulreich

<k>
Landeärztekamme Hesse

Kanzlei
RA Dr. Mohn (?)

03.09.10: 1. Instanz 324 O 133/10 Verkündung einer Entscheidung am 09.09.10, 12:00, Raum B334
09.09.10: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
19.07.11: Berufung. Es wird darüber nachgedacht.20b eine öffentliche Diskussion geführt wird. Antragsgegner ist beriet ein einfache Unterlassungserklärung abzugeben und der Rechtsstreit wird für erledigt erklärt. Anderenfalls Verkündung einer Entscheidung am 30.08.11, 10:00. Streitwert 30.000 Euro.

       
 

23.08.2011 (Di)

 

11:00

7 U 53/11
324 O 609/10
Bohlen Dieter
Kanzlei Nesselhauf pp.
RAin Dr. Stephanie Vendt
RA Lorenzen

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche)
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Marcus Herrmann

Verbot von Berichterstattung und Photos
04.03.11: 1. Instanz 324 O 609/10 Die einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
23.08.11: Vergleich geschlossen. Von den Kosten trägt der Antragssteller 25 %, die Antragsgegnerin 75 %. Streitwert 26.000 €

11:00
 

324 O 60710
Walz Carina Fatma
Kanzlei Nesselhauf pp.
RAin Dr. Stephanie Vendt
RA Lorenzen

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche=
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Marcus Herrmann

04.03.11: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
23.08.11: Vergleich geschlossen. Von den Kosten trägt die Antragsstellerin 20 %, die Antragsgegnerin 80 %. Streitwert 25.000 €

       
 

16.08.2011 (Di)

 

11:00
 

7 U 51/10
325 O xxx/10
Ron Täubert
RA Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Google Inc.
Kanzlei Wessing pp.
RA
Wimmers

1.Instanz 325 O xxx/10
16.08.11: Die Berufung von Ron Täubert wird zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 100.000 € festgelegt. Bericht

       
 

09.08.2011 (Di)

 

10:00

7 U 63/11
Warnke, Thomas
RA Heck

<k>
Faustmann; Neumann u.a.
RA

Info  Info
Verfügungsverfahren. Den Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung hatte das LG abgewiesen.
Angeblicher Wettbewerbsverstoß
02.08.11: Die Berufung wurde von Thomas Warnke zurückgezogen.

       
 

02.08.2011 (Di)

 

10:00

7 U 134/10
325 O 18/10
Marcus Wahl
RA Krohnt

<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor Wessing.
RAin

31.08.10: 1. Instanz 325 O 18/10; Verkündung einer Entscheidung am 15.10.10, 12:00, Raum B316
02.08.11: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Erholte such in England
Urteil

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1, Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

     
 

26.07.2011 (Di)

 

10:00

7 U 163/10
325 O108/10
Gerhard Schröder
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr. Till Dunckel

<k>
Rechtsanwalt Steinhöfel
RA Steinhöfel

12.10.10: 1. Instanz 3245 O 198/10 Verkündung eine Entscheidung am 04.11.10, 12:00, Raum B316
04.11.10: Verkündung einer Entscheidung am 26.11.10, 12:00, Raum B316
26.11.10: Die einstweilige Verfügung vom 12,.04.10 wird für den Zeitraum  ... 30.04.10 bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.
26.07.11: Berufung; Termin aufgehoben

11:15

7 U 132/10
324 O 229/10
Prinzessin Alexandra Caroline von Hannover
Kanzlei Prof. Dr. Prinz pp.
 

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Schweizer pp.
Rechtsanwalt Marcus Herrmann

27.08.10: 1. Instanz 324 O 132/10Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf 29.10.10, 9:55, Saal B335
29.10.10: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, erneut ein Photo zu veröffentlichen sowie 686,86 EUR an die Klägerin zu zahlen. Im Übrigen wird die klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufige Vollstreckbarkeit. Streitwert 15.000 EUR.
26.07.11: Berufung; Termin aufgehoben

       
 

19.07.2011 (Di)

 

11:00

7 U 27/11
324 O 155/10
Prof. Dr. med. Greiser
Kanzlei Senfft pp.
RA Ulreich

<k>
Leipziger Verlagsanstalt GmbH
Kanzlei
RA Dr. Mohn (?)

03.09.10: 1. Instanz 324 O 155/10 Verkündung einer Entscheidung am 09.09.10, 12:00, Raum B334
09.09.10: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
19.07.11: Berufung. Es wird darüber nachgedacht. ob eine öffentliche Diskussion geführt wird. Antragsgegner ist beriet ein einfache Unterlassungserklärung abzugeben und der Rechtsstreit wird für erledigt erklärt. Anderenfalls Verkündung einer Entscheidung am 30.08.11, 10:00. Streitwert 30.000 Euro.

11:00

7 U 26/11
324 O 133/10
Prof. Dr. med. Greiser
Kanzlei Senfft pp.
RA Ulreich

<k>
Landeärztekamme Hesse

Kanzlei
RA Dr. Mohn (?)

03.09.10: 1. Instanz 324 O 133/10 Verkündung einer Entscheidung am 09.09.10, 12:00, Raum B334
09.09.10: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
19.07.11: Berufung. Es wird darüber nachgedacht. ob eine öffentliche Diskussion geführt wird. Antragsgegner ist beriet ein einfache Unterlassungserklärung abzugeben und der Rechtsstreit wird für erledigt erklärt. Anderenfalls Verkündung einer Entscheidung am 30.08.11, 10:00. Streitwert 30.000 Euro.

       
 

12.07.2011 (Di)

 

10:00

7 U 16/11
324 O 352/10
Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA)
Kanzlei Unverzagt von Have
RA Dr. Gerecke

<k>
Jörg Trogisch
Kanzlei Lemke & Hildebrand
RA Lemke

Unterlassung; Verfügungsverfahren
Info
07.01.11: Verkündung eine Entscheidung am Dienstag, den 11.01.11, 12:00 Raum B334
11.01.11: Beklagter wurde zur Unterlassung bestimmter Äußerungen verurteilt
12.06.11: Berufung wurde zurückgewiesen
Hauptsacheverfahren 324 O 266/11 am 22.07.11, 13:00

11:: 7 U 16/10
324 O 11/09
Kahn, Oliver
RA Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriftenverlag
RA Klawitter
RA'in von Bassewitz

20.11.09: 1. Instanz 324 O 11/09 Vergleich. Für den Fall des Rücktritt Verkündung eine Entscheidung am 08.01.2010. 9:55, Saal B335
08.01.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 1.009,09 Euro plus 5 % über den Basiszinssatz ab den 23.02.09. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 70 %, die Klägerin 30 %. zu zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
12.07.11: Berufung wurde zurückgenommen.

12:00

7 U 3/11
325 O 164/10
D.F.

 (Antragsgegner)
RA Millgramm

<k>
RA Hagen Hild (Antragsteller)
Kanzlei Hagen Hild

18.01.11: 1. Instanz 324 O 164/10 Verkündung einer Entscheidung am 24.01.11, 12:00, Raum B316
24.01.11:  Die einstweilige Verfügung des LG HH v. 15.07.10 wird mit einer Maßgabe bestätigt.
Die einstweilige Verfügung des HansOLG v. 12.08.10 7 W 101/10 wird in Teil des zusätzlichen Verbots aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag auf Erlass einer EV zurückgewiesen. Komplizierter Kostenbeschluss, bei dem der Antragsteller den größten Teil der Kosten zu tragen hat. Die Streitwerte liegen zwischen 108.000 Euro und 8.000 Euro.
10.05.11: Termin ausgefallen. Termin ist verschoben auf den 07.06.11, 12:00
07.06.11: Termin ausgefallen. Verschoben auf den 12,.07.11., 12:00
12.07.11: Termin wieder aufgehoben

15:00

7 U 6/11
324 O 537/10
SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg

<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR) AdöR; Alexandra Lübke, Sonig (?)
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziar Siekmann

Gegendarstellung
21.01.11: Die Pseudoöffentlichkeit war nicht bis zum Schluss der Verhandlung anwesend.
12.07.11: Berufung von SterniPark zurückgewiesen

       
 

05.07.2011 (Di)

 

10:15

7 U 41/11
324 O 143/11
Tsochatzopoulos,
Apostolos-Athanasios
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.
Kanzlei Dr. Schultz- Süchting pp.
RA
Schutz-Süchting

Forderung; Gegendarstellung
10.06.11: 1. Instanz 324 O 143/11 Verkündung einer Entscheidung am Mittwoch, den 15.06.11, 12:00, Raum, B334
15.06.11: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die Antragsgegner haben auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
05.07.11: Berufungsverfahren 7 U 41/11. Berufung wurde zurückgewiesen.

11:00

7 U 87/10
324 O 734/09
Schacht (Name geändert)
Kanzlei Höch pp.
RA Dominik Höch

<k>
Axel Springer AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

09.04.10: 1. Instanz 324 739/09 Verkündung einer Entscheidung am 28.05.10, 9:55, Saal B335
28.05.10: Aussetzungsbeschluss auf den 04.06.10
04.06.10: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 30.000,00 € zu zahlen Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 5/8, die Beklagte 3/8 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert beträgt 80.000,00 €.  Urteil
05.07.11: Berufung wurde zurückgewiesen. Bericht

11:00

7 U 88/10
324 O 733/09
Schacht  (Name geändert)
Kanzlei Höch pp.
RA Dominik Höch

<k>
Ullstein  GmbH
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

09.04.10: 1.Instanz 324 O 733/09 Verkündung einer Entscheidung am 28.05.10, 9:55, Saal B335  Bericht
28.05.10: Aussetzungsbeschluss auf den 04.06.10
04.06.10: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 40.000,00 € zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert beträgt 80.000,00 €.
05.07.11: Berufung wurde zurückgewiesen. Bericht

       
 

28.06.2011 (Di)

 

9:30
<v>

7 U 138/10
W2 Gesellschaft für Immobilien und Finanzdienstleistungen GmbH & Co. KG
Kanzlei 

<k>
Wilken, J.
Kanzlei

21.06.11:

11:15

7 U 38/10
324 O 254/09
ELV Elektronik AG
RA Nessehauf  pp.
RA Nesselhauf

RA'in Dr. Stephanie Vendt
RA Henning Lorenzen

<k>
Axel Springer AG
RA Dr. Schultz-Süchting pp
RA
Bruhn

07.078.09: 1. Instanz 324 O 254/09 Schriftsatzfrist für den Kläger. Verkündung eine Entscheidung am 18.09.09, 9:55, Saal B335
18.12.09: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnen. Die Beklagte erhält Gelegenheit zu Stellungnahme. Termin der Wiedereröffnung am 11.12.09, 11:30, Saal B335
11.12.09: Vergleich geschlossen. Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 05.02.10, 9:55, Saal B355
05.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 12.02.10
12.02.10: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7/8, die Beklagte zu 1/8. Der Streitwert wird auf 80.000 Euro festgesetzt.
21.06.11: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Streitwert der Berufungn 70.000 Euro

9:55
<v>

7 U 39/11
324 O 555/10
Ute Austrup (Begleiterin von Ernst)
Kanzlei Romatka pp.
RA Gerold Skrabal

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH u.a.
Kanzlei Dr. Schultz-Süchtng pp.
RA Dr. Kröger
Beklagter pers.

28.01.10: 1. Instanz 324 555/10 Kammer möchte der Klage stattgeben. Verkündung einer Entscheidung am 18.03.11, 9:55, Saal B335
18.03.11: Die Beklagten werden verurteilt bestimmte Photos nicht mher zu veröffentlichen, sowie 610,11 € plus zinsen an den Kläger zzu zahlen.  Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 40.000,00 EUR.
21.06.11: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Streitwert der Berufung 40.000 Euro

       
 

21.06.2011 (Di)

 

10:30

7 U 28/11
324 O 334/10
Stefan Heinig (KIK-Gründer)
Kanzlei Graf von Westphalen pp.
RA Dr. Walter Scheuerl

<k>
Norddeutscher Rundfunk
Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke

Unterlassung
05.11.10: 1. Instanz 324 O 334/10Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 04.02.11, 9:55, Saal B335
04.02.11: Klage wird abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000,00 EUR
14.06.11: Die Berufung von Stefan Heinig wurde zurückgewiesen.

       
 

07.06.2011 (Di)

 

12:00

7 U 3/11
325 O 164/10
D.F.
(Antragsgegner)
RA Millgramm

<k>
RA Hagen Hild (Antragsteller)
Kanzlei Hagen Hild

18.01.11: 1. Instanz 324 O 164/10 Verkündung einer Entscheidung am 24.01.11, 12:00, Raum B316
24.01.11:  Die einstweilige Verfügung des LG HH v. 15.07.10 wird mit einer Maßgabe bestätigt.
Die einstweilige Verfügung des HansOLG v. 12.08.10 7 W 101/10 wird in Teil des zusätzlichen Verbots aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag auf Erlass einer EV zurückgewiesen. Komplizierter Kostenbeschluss, bei dem der Antragsteller den größten Teil der Kosten zu tragen hat. Die Streitwerte liegen zwischen 108.000 Euro und 8.000 Euro.
10.05.11: Termin ausgefallen. Termin ist verschoben auf den 07.06.11, 12:00
07.06.11:
Termin ausgefallen. Verschoden auf den 12,.07.11., 12:00

       
 

31.05.2011 (Di)

 

11:30
<>

7 U 127/09
324 O 324/09
Max Mosley
RA Irion pp.
RA'in Irion

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
RA Eisenberg.
RA
Johannes Eisenberg

23.10.09: 1.Instanz 324 O 324/09 Verkündung einer Entscheidung am 04.12.09, 9:55, Saal B335
04.12.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, verschiedene Äußerungen erneut zu veröffentlichen und ... . Die Beklagte hat 1.641,96 Euro zzgl. Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000,00 Euro
31.05.11: Berufung.
Entscheidung am Schluss der Sitzung. Bericht

14:00
<b>

7 U 22/10
325 O 339/09
F.A.Z.
Kanzlei Damm & Mann

<k>
Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin e.V.
Kanzlei Eisenberg  pp.
RA Johannes Eisenberg

21.01.10: Richtigstellungsklage abgewiesen
Urteil
1. Instanz 325 O 339/09 Info
Keine Widerholungsgefahr bei Richtigstellung
22.03.11 Neue Verhandlung am 12.04.11, 11:00
12.04.11: Berufung. Wird vielleicht zurückgenommen. Verhandlung fand nicht statt
Beweisverhandlung am 31.05.11, 14:00
31.05.11: Beweisverhandlung
Entscheidung am Schluss der Sitzung.

       
 

10.05.2011 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 114/10
324 O 44/10
apetito
RA Graf von Westphalen pp.
RA Dr. Scheuerl
 

<k>
Hessischer Rundfunk
RA Damm & Mann.
RA Dr. Roger Mann

07.05.10: 1. Instanz 324 44/10Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 16.07.10, 9:55, Saal B335 Bericht
16.07.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10, 9:55
06.08.10: Aussetzungsbeschluss auf den 13.08.10
13.08.10: Die Klage wid abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Lasst. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 150.00 Euro festgesetzt. Urteil

10.05.11. Berufung von apetito zurückgewiesen

9:55
<v>

7 U 198/10
324 O 150/09
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Axel Springer AG
Kanzlei KNPZ Klawitter
RA Dr. Amelung

18.12.09: 1. Instanz 324 O 150/09 Antrag auf Kündigung der Unterlassungsverpflichtungserklärung. Verkündung einer Entscheidung am 12.02.10, 9:55, Saal B335. Bericht
12.02.10, 9:55, Saal B335.
12.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 19.02.10
19.02.10:mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet 09.04.10., 11:45
09.04.10: Stand nicht auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt. Fortsetzung der Verhandlung am 04.06.10, 10:45 Saal B335
04.06.10: Verkündung einer Entscheidung am 16.07.10, 9:55, Saal B335
16.07.10: Die Beklagte wird verurteilt 14.000 Euro an den Kläger zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit . Streitwert wird auf 40.000 Euro festgelegt. Bericht

10.05.11. Berufung zum Teil stattgegeben. Die Vertragsstrafe wurde verringert.

9:55
<v>

7 U 1´09/10
324 O 170/09
s.g. Sedlmayr-Mörder W.W.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Axel Springer AG
Kanzlei KNPZ Klawitter
RA Dr. Amelung

18.12.09: 1. Instanz 324 O 170/08 Antrag auf Kündigung der Unterlassungsverpflichtungserklärung. Verkündung einer Entscheidung am 12.02.10, 9:55, Saal B335. Bericht
12.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 19.02.10
19.02.10: mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet 09.04.10., 11:45
09.04.10: Stand nicht auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt. Fortsetzung der Verhandlung am 04.06.10, 11:00 Saal B335
04.06.10: Verkündung einer Entscheidung am 16.07.10, 9:55, Saal B335
16.07.10: Die Beklagte wird verurteilt 22.000 Euro an den Kläger zu zahlen ... nebs Zinsen .... 23.01.01 .. . Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000 Euro. Bericht

10.05.11. Berufung zum Teil stattgegeben. Die Vertragsstrafe wurde verringert.

12:00

7 U 3/11
325 O 164/10
RA Hagen Hild
Kanzlei Hagen Hild

<k>
D.F.

RA Millgramm

18.01.11: 1. Instanz 324 O 164/10 Verkündung einer Entscheidung am 24.01.11, 12:00, Raum B316
24.01.11:  Die einstweilige Verfügung des LG HH v. 15.07.10 wird mit einer Maßgabe bestätigt.
Die einstweilige Verfügung des HansOLG v. 12.08.10 7 W 101/10 wird in Teil des zusätzlichen Verbots aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag auf Erlass einer EV zurückgewiesen. Komplizierter Kostenbeschluss, bei dem der Antragsteller den größten Teil der Kosten zu tragen hat. Die Streitwerte liegen zwischen 108.000 Euro und 8.000 Euro.
10.05.11: Termin ausgefallen. Termin ist verschoben auf den 07.06.11, 12:00

12:00

7 U 3/11
325 O 164/10
D.F.

RA Millgramm

<k>
RA Hagen Hild
Kanzlei Hagen Hild

18.01.11: 1. Instanz 324 O 164/10 Verkündung einer Entscheidung am 24.01.11, 12:00, Raum B316
24.01.11:  Die einstweilige Verfügung des LG HH v. 15.07.10 wird mit einer Maßgabe bestätigt.
Die einstweilige Verfügung des HansOLG v. 12.08.10 7 W 101/10 wird in Teil des zusätzlichen Verbots aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag auf Erlass einer EV zurückgewiesen. Komplizierter Kostenbeschluss, bei dem der Antragsteller den größten Teil der Kosten zu tragen hat. Die Streitwerte liegen zwischen 108.000 Euro und 8.000 Euro.
10.05.11: Termin ausgefallen. Termin ist verschoben auf den 07.06.11, 12:00

       
 

03.05.2011 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 26/10
324 O 168/08 
Barbara Deuling
RA Helmut Jipp

<k>
Dr. Herbstritt
RA Weberling pp.

12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am 31.10.08, 9:55, Saal B335 Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss.  Termin 16.10.09, 14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers. Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335 Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, eine Äußerung über die Klägerin zu verbreiten. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits  zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 15.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11, 10:00, Streitwert 15.000 Bericht

10:00
<v>

7 U 27/10
324 O 171/08 
Wolfgang Deuling
RA Helmut Jipp

<k>
Dr. Herbstritt
RA Weberling pp.

12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am 31.10.08, 9:55, Saal B335 Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss. Termin 16.10.09, 14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers. Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335 Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, zwei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 20.000,00 Euro
05.04.11: Berufung  Verkündung einer Entscheidung 03.05.11, 10:00, Streitwert 20.000 Bericht Urteil

10:00
<v>

7 U 28/10
324 O 169/08 
Barbara Deuling
RA Helmut Jipp

<k>
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & C.
RA Weberling pp.

12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am 31.10.08, 9:55, Saal B335 Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss.  Termin 16.10.09, 14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers. Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335  Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, eine Äußerung über die Klägerin zu verbreiten. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits  zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 25.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11, 10:00, Streitwert 25.000 Bericht

10:00
<v>

7 U 29/10
324 O 170/08 
Barbara Deuling
RA Helmut Jipp

<k>
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & C.
RA Weberling pp.

12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am 31.10.08, 9:55, Saal B335 Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss.  Termin 16.10.09, 14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers. Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335  Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, zwei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 30.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11, 10:00, Streitwert 30.000 € Bericht

10:00

7 U 24/10
324 O xxx/zz
Beredsen
Rechtsanwälte Graff

<k>
The Audio Factory Production
Rechstanwälte Simon

03.05.11: Berufung.

14:45
<>

7 U 106/10
324 O 216/09
AOK Baden-Würtenberg
RA Görg pp.
RA Dr. Prinz
 

<k>
Hansen
RA Krieger Mes & Graf von der Gorleben
RA Graf von der Groeben

22.01.10: 1. Instanz 324 O 216/09 Verkündung einer Entscheidung am 12.02.10, 9:55, Saal B335.
12.02.10: Wiedereröffnung der Verhandlung am 07.05.10, 12:30, Saal B335
07.05.10: Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 25.06.10, 9:55, Saal B335
25.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10
06.08.10: Der Beklagte wird verurteilt, eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger 1/5 dem Beklagten 4/5 zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert wird auf 40.000 Euro festgesetzt.
03.05.11: Berufung

       
 

19.04.2011 (Di)

 

11:00

7 U 117/10
324 O 705/09
Stecher Nancy
Kanzlei Lampmann pp.
RA Haberkamm

<k>
Bild Degital GmbH & Co. KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

09.04.10: 1. Instanz 324 O 705/09 Verkündung einer Entscheidung am 04.06.10, 9:55, Saal B335
04.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 16.07.10, 9:55
16.07.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10, 9:55
06.08.10: Aussetzungsbeschluss auf den 20.08.10
28.08.10: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Äußerungen über die Klägerin zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 2/3, die Beklagte 1/3 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert wird auf 30.000 Euro festgelegt.
19.04.11: Berufung. Die Anschlussberufung nimmt der Klägervertreter zurück. Der Beklagtenvertreter nimmt die Berufung zum I. zurück und stellt den Antrag zu P.t II. Der Klägervertreter beantragt die Berufung zurückzuweisne.  Wert der Berufung 30.000,00 € Entscheidung am Schluss der Sitzung (Bildveröfffentlichung wahrscheinlich erlaubt)

11:30

7 U 24/10
324 O 293/08
Wagner
Michaela
RA Rosenberger pp.
RA Jörg Thomas

<k>
Art und Photo Urbschat OHG ua
RA Bernd D. Rothe (1. Instanz)
RA
Rothe (1. Instanz)
RA Petrenz

08.05.09: 1. Instanz 324 O 293/08 Verkündung einer Entscheidung am 05.06.09, 9:55, Saal B335
05.06.09:
Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Einen neuen Termin gibt es noch nicht.
Verhandlung am 04.12.09, 11:300, Saal B335
04.12.09: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 15.01.10, 9:55, Saal B335
15.01.10: Es ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird als Gesamtschuldnerin verurteilt, 8.000 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat als Gesamtschuldnerin die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 8.661,16 Euro.
19.04.11: Berufung.

       
 

12.04.2011 (Di)

 

10:00
<>

7 U 8/11
324 O 216/10
Sarah Brandner
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in dr. Stephanie Vendt

<k>
VGS Verlagsgruppe Stegewaller
Kanzlei Schweizer pp.
RA Markus Herrmann

22.10.10: Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, 26.10.10, 12:00, Raum B334
26.10.10: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
12.04.11: Berufung - Verfügungsantrag wurde zurückgenommen

10:30
<>

7 U 9/11
324 O 402/10
Schweinsteiger
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in dr. Stephanie Vendt

<k>
VGS Verlagsgruppe Stegewaller
Kanzlei Schweizer pp.
RA Markus Herrmann

22.10.10: Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, 29.10.10, 12:00, Raum B334
29.10.10: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
12.04.11: Berufung - Verfügungsantrag wurde zurückgenommen

11:00
<>

7 U 22/10
325 O 339/09
F.A.Z.
Kanzlei Damm & Mann

<k>
Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin e.V.
Kanzlei Eisenberg  pp.
RA Johannes Eisenberg

21.01.10: Richtigstellungsklage abgewiesen
Urteil
1. Instanz 325 O 339/09 Info
Keine Widerholungsgefahr bei Richtigstellung
22.03.11 Neue Verhandlung am 12.04.11, 11:00
12.04.11: Berufung. Wird vielleicht zurückgenommen. Verhandlung fand nicht statt
Beweisverhandlung am 31.05.11, 14:00

       
 

05.04.2011 (Di)

 

11:00
 

7 U 26/10
324 O 168/08 
Barbara Deuling
RA Helmut Jipp

<k>
Dr. Herbstritt
RA Weberling pp.

12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am 31.10.08, 9:55, Saal B335 Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss.  Termin 16.10.09, 14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers. Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335 Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, eine Äußerung über die Klägerin zu verbreiten. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits  zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 15.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11, 10:00, Streitwert 15.000 Bericht

11:00

7 U 27/10
324 O 171/08 
Wolfgang Deuling
RA Helmut Jipp

<k>
Dr. Herbstritt
RA Weberling pp.

12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am 31.10.08, 9:55, Saal B335 Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss. Termin 16.10.09, 14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers. Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335 Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, zwei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 20.000,00 Euro
05.04.11: Berufung  Verkündung einer Entscheidung 03.05.11, 10:00, Streitwert 20.000 Bericht

11:00

7 U 28/10
324 O 169/08 
Barbara Deuling
RA Helmut Jipp

<k>
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & C.
RA Weberling pp.

12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am 31.10.08, 9:55, Saal B335 Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss.  Termin 16.10.09, 14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers. Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335 Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, eine Äußerung über die Klägerin zu verbreiten. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits  zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 25.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11, 10:00, Streitwert 25.000  Bericht

11:00

7 U 29/10
324 O 170/08 
Barbara Deuling
RA Helmut Jipp

<k>
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & C.
RA Weberling pp.

12.09.08: Verkündung einer Entscheidung am 31.10.08, 9:55, Saal B335 Bericht
31.10.08: Es erging ein Beweisbeschluss.  Termin 16.10.09, 14:00.
16.10.09: Zeugenbefragung eines Stasi-Offiziers. Stellungnahmefrist bis zum 30.11.09. Verkündung einer Entscheidung am 18.12.09, 9:55, Saal B 335 Bericht
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 22.01.10, 9:55, Saal B335
22.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10.
05.02.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, zwei Äußerungen über den Kläger zu verbreiten. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 30.000,00 Euro
05.04.11: Berufung Verkündung einer Entscheidung 03.05.11, 10:00, Streitwert 30.000 € Bericht

       
 

29.03.2011 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 111/09
325 O 110/08
Dr. med. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Ralf Behrmann
Kanzlei Felix Damm

RA Felix Damm

1. Instanz 325 O 110/08. Der Klage wurde stattgegeben
01.03.11: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 29.03.11, 10:00 Bericht
29.03.11: Die Berufung wurde zurückgewiesen.

11:00

7 U 54/08
324 O 468/04
Prof. Dr. Dr. h.c. Hempelmann

RA White & Casse Feddersen

<k>
Hessischer Rundfunk, Anstalt des öffentl. Rechts
RA CMS Hasche Sigle
RA Michael Fricke

10.11.06: Zeugenvernehmung von Herr Dr. Kafurke Bericht
Nächste Zeugenbefragung des Prof. J. Biscoping am 23.02.07, 14:00
23.02.07: fehlt auf der Terminrolle
Verschoben auf den 02.03.07
02.03.07: Zeugenbefragung des Prof. J. Biscoping Bericht
Nächste Zeugenvernehmung, Prof. Dr. Müller am 04.05.07, 14:30
04.05.07: Stand nicht auf der Terminrolle. Verschoben auf 21.09.07
21.09.07: Pseudoöffentlichkeit war nicht dabei. Zeugenvernehmung, Prof. Dr. Müller. Nächste Zeugenvernehmung, Prof. Dr. Salometz am 08.02.08, 14:00, Saal B335
08.02.08: Zeugenvernehmung, Prof. Dr. Salometz
Verkündung am Freitag, den 11.04.08, 9:55, Saal 335
11.04.08: Urteil: Die Beklagten werden verurteilt, in Zukunft fünf Äußerungen zu unterlassen. Die Beklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Der Streitwert wird festgelegt auf 375.000,00 Euro.
Ausgangssinfo des Beklagten
29.03.11: Berufung: Auf der Terminrolle wieder gestrichen. Verhandlung fand nicht statt.

12:30
 

7 U 155/10
324 O 44/09
U.
Rechtsanwalt Tim Christian Berger

<k>
Axel Springer AG
Kanzleì Dr. Schultz-Süchting pp.
Rechtsanwalt Gronert

09.07.10: Die einstweilige Verfügung vom 12.02.09 wird mit der Maßgabe ... bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
29.03.11: Berufung

      
 

22.03.2011 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 8/10
419 O 33/09
HESTA Industrie- und Schiffsreparaturtechnik Außenhandls GmbH
Kanzlei
Wilms & Ivens

<k>
Commerzbank AG

Kanzlei Esche Schümann Ciommichau

15.02.11: Verkündung einer Entscheidung am 22.03.11,10:00
22.03.11: Urteil

10:30

7 U 128/09
324 O 84/08
Dr. Müller-Vogt
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Nesselhauf
RA Dr. Till Dunckel

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg

21.08.09: 1. Instanz 324 84/08 - Gelegenheit zur Stellungnahme. Verkündung einer Entscheidung am 16.10.09, 9:55 in Saal B335
16.10.09: Aussetzungsbeschluss auf den 13.11.09
13.11.09:Stand nicht auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Verkündung am 20.11.09
20.11.09: Die Beklagte wird verurteilt, gewissen Äußerungen zu unerlassen und nicht zu verbreiten. Die Kosten des Verfahrens fallen der Beklagten zur Last. Sicherheitsleistung von 15.000,00 zu Ziff. 1m, sonst 110 % von den ...
 Streitwert 15.000,00 EUR
22.03.11: Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Streitwert der Berufung  Revision wird nicht zugelassen. Urteil

11:00

7 U 22/10
325 O 339/09
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nialadn

<k>
Humanistischer Verband Deutschschlands - Landesverband Berlin e.V.
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg

1. Instanz 325 O 339/09 Info
Keine Widerholungsgefahr bei Richtigstellung
22.03.11 Neue Verhandlung am 12.04.11, 11:00

        
 

15.03.2011 (Di)

 

10:00

7 U 44/10
325 O 343/09
s.g Sedlmayr-Mörder M.L.
Kanzlei Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
GBI-Genios Deutsche Wirtschaftsdatenbank GmbH
Kanzlei Taylor Wessing

RAin
Heymann

15.03.11: Auf Berufung des Klägers wird das LG-Urteil neu gefasst. Von den Kosen des Rechtsstreits haben der Kläger  4/4, der Beklagte 1/5 zu tragen. Revision nicht zugelassen. Urteil
 

10:20

7 U 45/10
325 O 344/09
s.g Sedlmayr-Mörder W.W.
Kanzlei Stopp & Stopp
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
GBI-Genios Deutsche Wirtschaftsdatenbank GmbH
Kanzlei Taylor Wessing

RAin
Heymann

15.03.11: Auf Berufung des Klägers wird das LG-Urteil neu gefasst. Von den Kosen des Rechtsstreits haben der Kläger  4/4, der Beklagte 1/5 zu tragen. Revision nicvht zugelassen,. Urteil

11:00

7 U 34/09
Verwaltungs-Berufsgernossenschaft (VGB) KdöR
Kanzlei Prof. Dr. Prinz Neidhardt Engelschall'
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Rechtsanwalt Manfred Schmitz

Kanzlei Redeker. Sellner & Dahs

15.03.11:

        
 

08.03.2011 (Di)

 

10:00

7 U 94/09
325 O 23/09
Circus Krone GmbH & Co. Betriebs KG
Kanzlei Graf von Westphalen
RA Scheuerl

<k>
PETA Deutschland e.V.
Kanzlei Günther, Heidel, Wollenteit

RA
Dr. Ulrich Wollenteit

1. Instanz 325 O 23/09
08.03.11: Der Berufung der Beklagten wurde stattgegeben. Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
Veröffentlichung der Undercover-Filmaufnahmen der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. über die tierquälerischen Praktiken bei der Tierhaltung im Circus Krone für zulässig. Urteil
0
8.12.11: BGH  I ZR 219/11 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Circus Crone wird zurückgewiesen. Das OLG-Urteil ist somit rechtskräftig.

11:30

7 U 15/10
324 O 371/09
Peter D.
RA Damm
RA Damm

<k>
Axel Springer AG
RA Damm & Mann
RA Dr.
Holger Nieland

06.11.09: 1. Instanz 324 O 371/09 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 11.12.09, 9:55 Saal B 335
11.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.10
29.01.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger  ... von 1.094,19 Euro freizuhalten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 80 %, die Beklagte 20 % zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 11.419,21 Euro festgelegt.
08.03.11: Die Berufung des Klägers und die Berufung des Beklagten werden zurückgewiesen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird festgelegt auf 11.419,21 Euro Bericht

        
 

01.03.2011 (Di)

 

 

7 U 169/10
324 O 281/10
Dieter Bohlen
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag
Kanzlei Schweizer pp.
RA'in Christine Claaszen

30.07.10: 1. Instanz 324 O 281/10  Die einstweilige Verfügung vom 21.07.10 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Beklagte ging in Berufung.
Auf Hinweis des OLG wurde auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung verzichtet. 7 U 169/10
OLG Verhandlung fand nicht statt

10:00

7 U 2/11
324 O 270/10
Michael Ballack
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
SUPERIllu Verlag GmbH & Co, KG
Kanzlei Schweizer pp.
RA Herrmann

06.08.10: 1. Instanz 324 O 270/10 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 10.08.10, 12:00, Raum B332
10.08.10: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
28.02.11: Berufung 7 U 2/11. Kläger nimmt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
Verhandlung nicht mehr nötig.

10:15

7 U 140/10
324 O 216/10
Oliver Kahn
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Schweizer pp.
RA Markus Herrmann

22.10.10: 1. Instanz 324 O 216/10 Verkündung einer Entscheidung am 12.11.10, 9:55, Saal B335
12.11.10: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, die Äußerung, Oliver Kahn und Svenja Kögel ... bald Hochzeit .. Kommt bald eine Hochzeit mit einer 12 Jahre Jüngeren?... Oliver Kahn ist nun geschieden. Heiratet er sie? Die Kosten des Rechtsstreits  trägt die Beklagte. Beklagte ist in Berufung gegangen.
28.02.11:
7 U 140/10 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen, nachdem das OLG angedeutet hat, das Buske-Urteil aufzuheben.

10:30

7 U 139/10
324 O 275/10
Svenja Kögel
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Schweizer pp.
RA M. Herrmann

03.09.10: 1. Instanz 324 O 275/10 Verkündung einer Entscheidung am 05.11.10, 9:55, Saal B335
05.11.10: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, verschiedene Behauptungen über die Klägerin zu veröffentlichen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000 EUR Beklagte ist in Berufung gegangen.
28.02.11:
7 U 139/10 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen, nachdem das OLG angedeutet hat, das Buske-Urteil aufzuheben.

11:00

7 U 111/09
325 O 110/08
Dr. med. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Ralf Behrmann
Kanzlei Felix Damm

RA Felix Damm

1. Instanz 325 O 110/08. Der Klage wurde stattgegeben
01.03.11: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 29.03.11, 10:00 Bericht

        
 

15.02.2011 (Di)

 

11:00
<b>

7 U 8/10
419 O 33/09
HESTA Industrie- und Schiffsreparaturtechnik Außenhandls GmbH
Kanzlei
Wilms & Ivens

<k>
Commerzbank AG

Kanzlei Esche Schümann Ciommichau

15.02.11: Verkündung einer Entscheidung am 22.03.11,10:00
22.03.11: Urteil

        
 

08.02.2011 (Di)

 

10:00

7 U 126/09
324 O 26/09
Markus Wagner
RA
Corvin Fischer

<k>
Dr. Roger Kusch
RA Siegfried Rummel

06.11.09: 1. Instanz 324 O 26/09 - Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.500,00 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.  Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.. Der Streitwert wird auf 5.001.00 Euro festgesetzt.
08.02.11:  Bericht

        
 

25.01.2011 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 54/10
324 O 273/09
Prof. Dr. h.c. Piech
Kanzlei Prof. Dr. Prinz
RA Prof. Dr. Prinz
RA'in
 

<k>
Deutschlandradio u.a.
Kanzlei Redeker
RA Mensching
 

22.01.10: 1. Instanz 324 O 273/09 Verkündung einer Entscheidung am 19.03.10, 9:55, Saal B335.
19.03.10: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen zwei Äußerungen über den Kläger erneut zu verbreiten, sowie 1.414,00 Euro an den Kläger zu zahlen. Komplizierter Schlüssel zur Verteilung der außergerichtlichen Kosten.  Streitwert wird auf 80.000 Euro festgelegt.

10:45
 

7 U 135/10
Björn Uerkvitz
Kanzlei CMS Hasche Sigle
Kläger persönlich

<k>
Tectura AG
Kanzlei Salger
RA Didtl (?)

25.01.11:

12:00

7 U 123/09
324 O 243/07
s.g. Sedmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp
RA Alexander A. Stopp

<k>
Universität Leipzig
RA Dr. Fingerle
RA Thomas Weitz

07.09.07: 1. Instanz 324 O 243/07 Verkündung am 21.09.07, 9:55, Gerichtssaal - Bericht
21.09.07: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet am 25.09.09, 11:45
25.09.09: Verkündung einer Entscheidung am 06.11.09, 9:55, Saal B335
06.11.09: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, unter Namensnennung des Klägers zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 6.000,00 Euro
25.01.11: Berufung. Der Berufung des Beklagten wurde stattgegeben.

12:30

7 U 101/09
324 O 83/09
s.g.. Sedlmayr-Mörder M.L.
RA Stopp pp.
RA Dr. Alexander Stopp

<k>
Mittelrhein-Verlag GmbH
RA  Dr. Caspers pp.
RA Elmar Kloss

31.07.09: 11. Instanz 324 O 83/09 Verkündung einer Entscheidung am 04.09.09, 9:55, Saal B335  Bericht
04.09.09: Aussetzungsbeschluss auf den 11.09.09
11.09.09: Der Beklagten wird verboten, über den Kläger namentlich zu berichten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000,00 Euro
25.01.11: Berufung.
Der Berufung des Beklagten wurde stattgegeben.

        
 

18.01.2011 (Di)

 

10:30
 

7 U 130/10
324 O 159/10
Stefan Heinig
RA Graf von Westphalen pp.
RA Dr. Scheuerl
 

<k>
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
RA Hasche pp.
RA Michael Fricke

Verfügungsverfahren
07.05.10: 1. Instanz 324 O 159/10 - Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 14.05.10, 9:55, Saal B335
14.05.10: Urteil: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Die Kosten des Verfügungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckung-. Sterweitwert 40.000 Euro Bericht
18.901.11: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.

        
 

11.01.2011 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 80/10
324 O 696/09
Christina Bach
Kanzlei Wöhlermann pp.
RA Kohlebach

<k>
WeberHaus GmbH & Co. KG
Kanzlei Romatka pp.
RA P
rof.  Dr. Himmelsbach

26.03.10:  1. Instanz 324 O 696/10 Verkündung einer Entscheidung  am  Freitag, 21.05.10, 9:55, Saal B335.
21.05.10: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000,00 Euro
21.12.10: Klägerin ging in Berufung. Vergleichsangebot wurde von der Beklagten nicht angenommen. Verkündung einer Entscheidung am 11.01.11, 10:00
11.01.11: Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Koasten der Berufung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 40.000,00 EUR

10:00

7 U 84/10
324 O 669/09 
Frank Hanebuth (Hells Angels)
RA Helmuth Jipp

<k>
Verlagsgesellschaft Madsack GmbH
Kanzlei Senger pp.
RA Senger

19.02.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 16.04.10, 9:55, Saal B335 Bericht
16.04.10: Aussetzungsbeschluss auf den 23.04.10
23.04.10: Aussetzungsbeschluss auf den 14.05.10.
14.05.10: Aussetzungsbeschluss auf den 11.06.10
11.06.10: Urteil Die Beklagte wird verurteilt durch eine bestimmte Berichterstattung, den Endruck zu erwecken, ... Immobilien ... Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten haben der Kläger 70 %, die Beklagte 30 % zu tragen. Der Streitwert beträgt 50.000 Euro (?)
11.01.11: Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil vom 11.06.10 wird zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts zu Punkt 2 wird abgeändert. Von den Kosten der Berufung trägt der Kläger 90 %, die Beklagte 10 %. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

11:00

7 U 43/10
324 O 565/08 
Spiegel
RA Moser pp.
RA Moser

<k>
YouTube LLC
RA Taylor Wessing
RA Wimmers

Hauptsachverfahren
04.12.09: 1. Instanz 324 O 565/08  Aussetzungsbeschluss auf den 18.12.09
18.12.09: Aussetzungsbeschluss auf den 15.01.10, 9:55, Saal B335
15.01.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.10
05.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.10
26.02.10: Aussetzungsbeschluss auf den 05.03.10.
05.03.10: Die Beklagte wird verurteilt im Berich der Bundesrepublik Deutschland ein Video nicht mehr zu verbreiten. und an die Klägerin 1.641,80 Euro zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.  Streitwert 60.000 Euro Urteil
11.01.11: Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen.
Verkündung im Falle des Rücktritts am 01.03.2011, 10:00

11:00

7 U 48/09
324 O 197/08 
Giséle Spiegel
RA Moser pp.
RA Moser

<k>
YouTube LLC
RA Taylor Wessing
RA Wimmers

Verfügungsverfahren
24.10.08: 1. Instanz 324 O 197/08 Verkündung einer Entscheidung am 21.11.08, 9:55, Saal B335 Bericht
21.11.08: Antragsgemäß wird der Termin zur Verkündung einer Entscheidung aufgeschoben auf den 05.12.08
05.12.08:
1. Die einstweilige Verfügung vom 7. April 2008 wird bestätigt. 2. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Urteil
11.01.11: Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen.
Verkündung im Falle des Rücktritts am 01.03.2011, 10:00
        
       

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 30.10.11
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