Buskeismus

 

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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

7. Zivilsenat (Zensursenat)

Familiensachen;  Allgemeine Zivilsachen, insbesondere auch Presserecht

Sievekingplatz 2 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg

Saal 210, 224, Sitzungen jeden Dienstag

Tel: (040) 428 43 4648

2012

18.12.12; 06.11.12; 30.10.12; 23.10.12; 16.10.12; 09.10.12; 02.10.12; 25.09.12; 21.09.12 (Fr); 18.09.12; 11.09.12; 04.09.12; 28.08.12; 21.08.12; 31.07.12; 24.07.12; 17.07.12; 03.07.12; 26.06.12; 05.06.12; 29.05.12; 07.05.12; 24.04.12; 17.04.12; 10.04.12; 27.03.12; 13.03.12; 28.02.12; 14.02.12; 07.02.12; 31.01.12; 17.01.12;

Das ist keine offizielle Seite des OLG Hamburg. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf der abgeschriebenen Terminrolle des OLG und des während der Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Dienstag - an diesem Wochentag finden die Sitzungen dieses Senats statt - frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird einen solchen Dienstag nicht bedauern.

 

h

Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger

Beklagter, Antragsgegner, Beklagte

Urteil
 

18.12.2012 (Di)

 

 
10:00
<v>

7 U 10/12
324 O 200/11
University of Haifa
Kanzlei Nesselhauf
RA Dunckel

<k>
Sächsische Zeitung GmbH
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros
Aroukatos

Unterlassung
24.06.11: 1.Instanz 324 O 200/11 Verkündung einer Entscheidung am 29.07.11, 9:55, Saal B335
29.07.11: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet am 28.10.11, 12:00, Saal B335
28.10.11: Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 02.12.11, 11:00, Saal B 335
02.12.11: Verkündung einer Entscheidung am 13.01.12, 9:55, Saal B335
13.01.12: Aussetzungsbeschluss auf den 10.02.12
10.02.12: Die  Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt.
02.10.12: Berufung Verkündung am 30.10.12, 10:00
30.10.12: Verkündung ausgesetzt auf den 18.12.12, 10:00
18.12.12: Aussetzungsbeschluss auf den 15.01.13, 10:00
10:00
<v>

7 U 13/12
324 O 280/11
University of Haifa
Kanzlei Nesselhauf
RA Dunckel

<k>
Sächsische Zeitung GmbH
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros
Aroukatos

Forderung
28.10.11: 1.Instanz 324 O 280/11 Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 02.12.11, 11:00, Saal B 335
02.12.11: Verkündung einer Entscheidung am 13.01.12, 9:55, Saal B335 Bericht

13.01.12: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird bei Androhung von Ordnungsgeld verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Behauptungen aufzustellen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Der Streitwert wird auf 25.000 € festgelegt.

02.10.12: Berufung Verkündung am 30.10.12, 10:00
30.10.12: Verkündung ausgesetzt auf den 18.12.12, 10:00
 
18.12.12: Aussetzungsbeschluss auf den 15.01.13, 10:00

10:00

7 U 103/11
324 O 318/11
Lupo, Alfredo
Kanzlei
RA Dr. Jensch
Kläger persönlich

<k>
Wochenblatt-Verlag Schrader GmbH & Co. KG u,a
Kanzlei
RA Hoffmann

Forderung
23.09.11: 1. Instanz 324 O 318/11 Pseudoöffentlichkeit wurde während der Verhandlung zum Telefonieren geholt.
Verkündung einer Entscheidung am 14.10.11,9:55, Saal B335
14.10.11: Der Beklagte zu 1 wird zu einer Geldentschädigung von 15.000 € plus Zinsen ab dem 22.07.11 verurteilt. Außerdem ist eine Geldentschädigung von 5.000 € plus Zinsen ab den 22.,07,11 zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 4/7, die Kläger 3/7 zu tragen. Entscheidung zur Vollstreckbarkeit. Streitwert 35.000 €
18.12.12: Berufung Vergleich getroffen

10:45

7 U 110/11
324 O 42/11
Sheer, Irsen
Kanzlei Kalckreuth
RA
Kalckreuth

<k>
Baier, W.
RA Dr. Sven Krüger in Untervollmacht für RAin Dr. Reich

Hauptsache zum Verfügungsverfahren 324 O 272/10
Die Hundedame „Khyira“ der  Sängerin Ireen Sheer (61). hat einen kleinen Yorkshire-Terrier namens „Timmi“ in einer Gastsstätte tot gebissen. Herrchen Werner Baier (63) leidet und spricht darüber viel, so in der FREIZEIT REVUE.
20.05.11: 1. Instanz 324 110/11 Verkündung einer Entscheidung am 29.07.11, 9:55, Saal B335
29.07.11: Die Verhandlung wird wiedereröffnet. Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Weitere Hinweise auf Amtswege. Verhandlung am 14.10.11, 11:00
14:00
14.10.11: Verkündung einer Entscheidung am 11.11.11, 9:55, Saal B335
11.11.11: Stand nicht auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Verkündung am 18.11.11.
18.11.11: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen zu behaupten, dass die Hunde der Parteien aufeinander losgegangen sind, sei eine Lüge. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000 €.
18.12.12: Auf der Terminrolle wieder gestrichen. Verhandlung fand nicht statt.

11:30

7 U 66/12
324 O 72/12
Katja Sihler
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Graals

<k>
WAZ-Women Group GmbH
Kanzlei Saatkamp &  Bullerkotte
RAin Britta Bullerkotte

Unterlassung
04.05.12: 1. Instanz 324 O 72/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 22.06.12, 9:55, Saal B335
22.06.12: Aussetzungsbeschluss auf den 29.06.12
29.06.12: Der Beklagte wird untersagt Informationen über die Klägerin preiszugeben.  Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Vollstreckungserklärung.
18.12.12: Berufung wurde zurückgewiesen.
29.04.14: BGH VI ZR 138/13 - Urteil
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 18.
Dezember 2012 aufgehoben und das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 29.
Juni 2012 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen

11:45

7 U 67/12
324 O 201/12
Mascha Sihler
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Graals

<k>
WAZ-Women Group GmbH
Kanzlei Saatkamp &  Bullerkotte
RAin Britta Bullerkotte

Unterlassung
04.05.12: 1. Instanz 324 O 201/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 22.06.12, 9:55, Saal B335
22.06.12: Aussetzungsbeschluss auf den 29.06.12
29.06.12: Der Beklagte wird untersagt Informationen über die Klägerin preiszugeben.  Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Vollstreckungserklärung.

18.12.12: Berufung wurde zurückgewiesen.
29.04.14: BGH VI ZR 137/13 - Urteil
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 18.
Dezember 2012 aufgehoben und das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 29.
Juni 2012 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
 

       
 

06.11.2012 (Di)

 

 

11:00

7 U 29/11
324 O 297/10
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Kanzlei Schalast & Partner
RA Jan Mönikes

<k>
Märkische Verlags- und Druckhaus GmbH u.a.
Kanzlei Weberling pp.
RA Prof. Johannes Weberling

05.11.10: 1. Instanz 324 O 297/10 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 11.02.11, 9;:55, Saal B335
11.02.11: Die Beklagte wird verurteilt bestimmte Äußerungen nicht mehr zu verbreiten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Von den Kosten tragen die Beklagten je 1/3. Streitwert 60.000,00 EUR.
06.11.12: Der Berufung der Beklagten wurde wahrscheinlich statt
gegeben

       
 

30.10.2012 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 31/10
Freiherr von Ruepprecht
Kanzlei

<k>
Commerzbank AG
Kanzlei

Erfolgreiche Rückforderung wegen unzulänglicher Beratung
31.07.12: Verkündung einer Entscheidung 28.08.12, 10:00 Geschäftsstelle
28.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 02.10.12
02.10.12: Aussetzungsbeschluss auf den 23.10.12, 10:00

23.10.12:
Aussetzung auf den 30.10.12
30.10.12: Verkündung fand nicht statt

10:00
<v>
7 U 36/10
Hubbertz, B.
<k>
Ernst Dello GmbH & Co KG
02.10.12: Urteil: Aussetzungsbeschluss auf den 23.10.12, 10:00
23.10.12: Aussetzung auf den 30.10.12
30.10.12: Verkündung fand nicht statt
10:00
<v>

7 U 46/12
Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
Manager Magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc-Oliver Srocke


25.09.12: Aussetzungsbeschluss auf den 23.10.12, 10:00, Saal 210

23.10.12: Aussetzung auf den 30.10.12
30.10.12: Verkündung fand nicht statt
10:00
<v>

7 U 10/12
324 O 200/11
University of Haifa
Kanzlei Nesselhauf
RA Dunckel

<k>
Sächsische Zeitung GmbH
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros
Aroukatos

Unterlassung
24.06.11: 1.Instanz 324 O 200/11 Verkündung einer Entscheidung am 29.07.11, 9:55, Saal B335
29.07.11: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet am 28.10.11, 12:00, Saal B335
28.10.11: Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 02.12.11, 11:00, Saal B 335
02.12.11: Verkündung einer Entscheidung am 13.01.12, 9:55, Saal B335
13.01.12: Aussetzungsbeschluss auf den 10.02.12
10.02.12: Die  Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt.
02.10.12: Berufung Verkündung am 30.10.12, 10:00
30.10.12: Verkündung ausgesetzt auf den 18.12.12, 10:00
10:00
<v>

7 U 13/12
324 O 280/11
University of Haifa
Kanzlei Nesselhauf
RA Dunckel

<k>
Sächsische Zeitung GmbH
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros
Aroukatos

Forderung
28.10.11: 1.InstANZ §"$ o "(=7!! Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 02.12.11, 11:00, Saal B 335
02.12.11: Verkündung einer Entscheidung am 13.01.12, 9:55, Saal B335 Bericht

13.01.12: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird bei Androhung von Ordnungsgeld verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Behauptungen aufzustellen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Der Streitwert wird auf 25.000 € festgelegt.

02.10.12: Berufung Verkündung am 30.10.12, 10:00
30.10.12: Verkündung ausgesetzt auf den 18.12.12, 10:00
 
10:00
<v>
7 U 34/12
324 O 552/11
Ulrich Marseille

Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
<k>
Manage Magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Kröner
RA
Dr. Marc-Oliver Srocke
 
Unterlassung; Info
17.02.12: 1. Instanz 324 O 552/11. Gericht gibt zu erkenne, dass es der Klage stattgeben will. Klägervertreter nimmt Antrag zu 2 zurück.  Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
23.03.12: Urteil. Der Beklagten wird untersagt die Behauptung zu verbreiten
"Vom  Staatsexamen wurde er wegen Täuschungsversuch ausgeschossen." . Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwertbeschluss auf 25.000 €
21.08.12: Berufungsverfahren 7 U 34/12. Vergleichsvorschlag des Senats. Verkündungstermin 25.09.12, 10:00
25.09.12: Aussetzungsbeschluss auf den 16.10.12, 10:00, Saal 210
16.10.12:
Aussetzungsbeschluss auf den 30.10.12, 10:00
30.10.12: Urteil. Die  Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

11:00

7 ZU 42/11
324 O 258/10
ÖKO-TEST Verlag GmbH
Kanzlei Gerhard Schmalz pp.
RA'in Annette Kähler

GF Jürgen Stellpflug

<k>
Konradin Medizin GmbH
RA Dr. Mark Wiume

Äußerung der Tester wäre befangen
20.08.10: 1. Instanz 324 O 42/11 Verkündung einer Entscheidung am 22.10.10., 9:55, Saal B335
22.10.10: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Termin: 14.01.11, 13:00
14.01.11: Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 18.01.11, 12:00, Raum B334
18.01.11: Aussetzungsbeschluss auf den
18.03.11.
18.03.11: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen bestimmte Äußerungen erneut zu verbreiten. Von den Kosten des Verfahrens haben die Beklagte 4/5, der Kläger 1/5 zu tragen. Streitwert 15.000,00 €.
30.10.12: Berufung. Der Berufung der Beklagten wird stattgegeben werden. Bericht

       
 

23.10.2012 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 31/10
Freiherr von Ruepprecht
Kanzlei

<k>
Commerzbank AG
Kanzlei

Erfolgreiche Rückforderung wegen unzulänglicher Beratung
31.07.12: Verkündung einer Entscheidung 28.08.12, 10:00 Geschäftsstelle
28.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 02.10.12
02.10.12: Aussetzungsbeschluss auf den 23.10.12, 10:00

23.10.12:
Aussetzung auf den 30.10.12

10:00
<v>
7 U 36/10
Hubbertz, B.
<k>
Ernst Dello GmbH & Co KG
02.10.12: Urteil: Aussetzungsbeschluss auf den 23.10.12, 10:00
23.10.12: Aussetzung auf den 30.10.12
10:00
<v>

7 U 46/12
Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
Manager Magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc-Oliver Srocke


25.09.12: Aussetzungsbeschluss auf den 23.10.12, 10:00, Saal 210

23.10.12: Aussetzung auf den 30.10.12
       
 

16.10.2012 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 90/10
324 O 67/11
Große-Leege, Dirk
Kanzlei Schertz Begmann
RA Graals

<k>
PSC GmbH
Kanzlei
RA Dr. Michael Zahrt

Forderung Info
29.04.11. 1. Instanz 324 O 67/11 Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils. Verkündung einer Entscheidung am 06.05.11, 9:55 Saal B335
06.05.11: Es ergeht ein Versäumnisurteil. Die Beklagte wird verurteilt eine immaterielle Geldentschädigung in Höhe von 25.000 € zzgl. Zinsen an den Kläger zu zahlen. Außerdem sind an den Kläger 3.387,90 € zzgl. Zinsen zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Streitwert 23.387,90 €.
Verhandlung am 22.07.11, 11:00
22.07.11: Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen. 1. Die Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger 23,387,93 € zu zahlen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/5, die Beklagte 4/5. 3. Beiden Parteien bleibt nachgelassen von dem Vergleich zurückzutreten, anzuzeigen beim Landgericht, Zivilkammer 24 bis zum 05.08.11.  Verkündung einer Entscheidung im Fall des Rücktritts am Freitag, den 16.09.11, 9:55, Saal B355
16.09.11: Das Versäumnisurteil vom 06.05.11 wird aufrecht erhalten. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
11.09.12: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 16.10.12, 10:00 Saal 210

10:00
<v>
7 U 34/12
324 O 552/11
Ulrich Marseille

Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
<k>
Manage Magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Kröner
RA
Dr. Marc-Oliver Srocke
 
Unterlassung; Info
17.02.12: 1. Instanz 324 O 552/11. Gericht gibt zu erkenne, dass es der Klage stattgeben will. Klägervertreter nimmt Antrag zu 2 zurück.  Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
23.03.12: Urteil. Der Beklagten wird untersagt die Behauptung zu verbreiten
"Vom  Staatsexamen wurde er wegen Täuschungsversuch ausgeschossen." . Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwertbeschluss auf 25.000 €
21.08.12: Berufungsverfahren 7 U 34/12. Vergleichsvorschlag des Senats. Verkündungstermin 25.09.12, 10:00
25.09.12: Aussetzungsbeschluss auf den 16.10.12, 10:00, Saal 210
16.10.12:
Aussetzungsbeschluss auf den 30.10.12, 10:00
       

 

09.10.10 (Di)

 

 

10:00

7 U 78/10
325 O 207/09
A.V.
Kanzlei Schertz pp.
RA Helge Reich
 

<k>
Google Inc.
RA Taylor Wessing
RA Wimmers
 

16.02.10: 1.Instanz 325 O 207/09 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 23.04.10, 12:00,  Raum B316 Bericht
23.04.10: Aussetzungsbeschluss auf den 12.05.10, 12:00
12.05.10: Urteil; Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Streitwert 20.000 Euro
09.10.12: Berufung wurde vom Kläger zurückgenommen. Verhandlung fand nicht statt.

       
 

02.10.2012 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 31/10
Freiherr von Ruepprecht
Kanzlei

<k>
Commerzbank AG
Kanzlei

Erfolgreiche Rückforderung wegen unzulänglicher Beratung
31.07.12: Verkündung einer Entscheidung 28.08.12, 10:00 Geschäftsstelle
28.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 02.10.12
02.10.12: Aussetzungsbeschluss auf den 23.10.12, 10:00

10:00
<v>
7 U 35/12
324 O 508/11
Sicherheit 360° Maxim Treskunow & Alexej Schurigin

RA Niemann (?)
<k>
Cirmon, E.
RA Schlottke (?)
Unterlassung;
13.01.12: Die einstweilige Verfügung vom 10.10.11 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Streitwert 2.000 €. Bericht
04.09.12: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 02.10.12, 10:00
02.10.12: Urteil: Die Berufung des Antragsgegnern wir zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
10:00
<v>
7 U 36/10
Hubbertz, B.
<k>
Ernst Dello GmbH & Co KG
02.10.12: Urteil: Aussetzungsbeschluss auf den 23.10.12, 10:00
12:00

7 U 10/12
324 O 200/11
University of Haifa
Kanzlei Nesselhauf
RA Dunckel

<k>
Sächsische Zeitung GmbH
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros
Aroukatos

Unterlassung
24.06.11: 1.Instanz 324 O 200/11 Verkündung einer Entscheidung am 29.07.11, 9:55, Saal B335
29.07.11: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet am 28.10.11, 12:00, Saal B335
28.10.11: Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 02.12.11, 11:00, Saal B 335
02.12.11: Verkündung einer Entscheidung am 13.01.12, 9:55, Saal B335
13.01.12: Aussetzungsbeschluss auf den 10.02.12
10.02.12: Die  Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt.
02.10.12: Berufung Verkündung am 30.10.12, 10:00
30.10.12: Verkündung ausgesetzt auf den 18.12.12, 10:00
1
12:30

7 U 13/12
324 O 280/11
University of Haifa
Kanzlei Nesselhauf
RA Dunckel

<k>
Sächsische Zeitung GmbH
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros
Aroukatos

Forderung
28.10.11: 1.InstANZ §"$ o "(=7!! Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 02.12.11, 11:00, Saal B 335
02.12.11: Verkündung einer Entscheidung am 13.01.12, 9:55, Saal B335 Bericht

13.01.12: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird bei Androhung von Ordnungsgeld verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Behauptungen aufzustellen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Der Streitwert wird auf 25.000 € festgelegt.

02.10.12: Berufung Verkündung am 30.10.12, 10:00
30.10.12: Verkündung ausgesetzt auf den 18.12.12, 10:00
 
       
 

25.09.2012 (Di)

 

 
10:00
<v>
7 U 34/12
324 O 552/11
Ulrich Marseille

Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
<k>
Manage Magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Kröner
RA
Dr. Marc-Oliver Srocke
 
Unterlassung; Info
17.02.12: 1. Instanz 324 O 552/11. Gericht gibt zu erkenne, dass es der Klage stattgeben will. Klägervertreter nimmt Antrag zu 2 zurück.  Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
23.03.12: Urteil. Der Beklagten wird untersagt die Behauptung zu verbreiten
"Vom  Staatsexamen wurde er wegen Täuschungsversuch ausgeschossen." . Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwertbeschluss auf 25.000 €
21.08.12: Berufungsverfahren 7 U 34/12. Vergleichsvorschlag des Senats. Verkündungstermin 25.09.12, 10:00
25.09.12: Aussetzungsbeschluss auf den 16.10.12, 10:00, Saal 210
10:00
<v>

7 U 46/12
Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
Manager Magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc-Oliver Srocke


25.09.12: Aussetzungsbeschluss auf den 23.10.12, 10:00, Saal 210

10:00

7 U 115/10
A1 Team GmbH
RA Böcken
Geschäftsführer Lothausen

<k>
Ampem Davidson
RA Freitag

Verkündung einer Entscheidung 31.07.12, 10:00 Geschäftsstelle
31.07.12: Wiedereröffnung der Verhandlung am 25.09.12, 10:00

25.09.12: Der Kläger nahm die Berufung zurück.

       
 

21.09.2012 (Fr)

 

 

10:00
<v>

7 U 25/11
324 O 2/10

Yvonne Catterfeld (Kl. 1), Oliver Wnuk (Kl. 2)

Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Schweizer pp.
RA Herrmann

25.06.10: 1. Instanz 324 O 2/10 ergleichsvorschlag der Kammer. Kommt es zu keinem Vergleich, Verkündung einer Entscheidung am 03.09.10, 9:55 Saal B335
03.09.10: Aussetzungsbeschluss auf den 01.10.10
01.10.10: Aussetzungsbeschluss auf den 29.10.10
29.10.10: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Termin 03.12.10, 12:45, Saal B335
03.12.10: Verkündung einer Entscheidung am 04.02.11, 9:55, Saal B335
04.02.11: Aussetzungsbeschluss auf dem 25.02.11
25.02.11: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. 1.310,52 € und an den Kläger zu 2 2.026,72 € zu zahlen. Richtigstellung ... Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 146.000,00 €.

24.07.12: Berufung. Verkündung einer Entscheidung ausgesetzt auf  21.09.12, 12:30, Raum 138
11.09.11: Aussetzugsbeschuss auf den 21.09.12, 10:0
21.09.12: Urteil
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25. Februar 2011, Geschäftsnummer 324 O 2/10 dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin zu 1) € 1.310,52 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Februar 2010 und an den Kläger zu 2) € 1.166,31 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Februar 2010 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers zu 2) wird zurückgewiesen.

Die in der ersten Instanz entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten der Beklagten haben die Klägerin zu 1) zu 16 %, der Kläger zu 2) zu 67 % und die Beklagte zu 17 % zu tragen. Die Beklagte hat von den in der ersten Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) 66 % zu tragen. Ihre übrigen in erster Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst.

Der Kläger zu 2) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1), die die Beklagte zu tragen hat.

 

18.09.2012 (Di)

 

 
11:00

7 U 118/10
324 O 145/08
Dr. med. Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Krüger

<k>
Medizin Forum AG
RA Dipl.-Jur. Frank W. Metzing
RA
Metzing

24.04.09: 1. Instanz 324 O 145/10 Verkündung einer Entscheidung am 26.06.09, 9:55, Saal B335.
26.06.089: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Termin
26.02.10
26.02.10: Auf der Terminrolle wieder gestrichen. Verhandlung fand nicht statt.
Neue Verhandlung am 07.05.10, 13:00, Saal B335
07.05.10: Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 11.06.10, 9:55, Saal B335 Bericht
11.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10
06.08.10: Aussetzungsbeschluss auf den 13.08.10
13.08.10: Die Klage wird abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits fallen de Kläger 97,3 %, der Beklagten 2,7 % zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Kein Streitwertbeschluss. Urteil
18.09.12: Berufungsverhandlung Prozessuale Maßnahmen. Beweisverhandlung am 05.02.13, 14:00, Saal 210

       
 

11.09.2012 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 25/11
324 O 2/10

Yvonne Catterfeld (Kl. 1), Oliver Wnuk (Kl. 2)
Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Schweizer pp.
RA Herrmann

25.06.10: 1. Instanz 324 O 2/10 Vergleichsvorschlag der Kammer. Kommt es zu keinem Vergleich, Verkündung einer Entscheidung am 03.09.10, 9:55 Saal B335
03.09.10: Aussetzungsbeschluss auf den 01.10.10
01.10.10: Aussetzungsbeschluss auf den 29.10.10
29.10.10: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Termin 03.12.10, 12:45, Saal B335
03.12.10: Verkündung einer Entscheidung am 04.02.11, 9:55, Saal B335
04.02.11: Aussetzungsbeschluss auf dem 25.02.11
25.02.11: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. 1.310,52 € und an den Kläger zu 2 2.026,72 € zu zahlen. Richtigstellung ... Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 146.000,00 €.
24.07.12: Berufung. Verkündung einer Entscheidung ausgesetzt auf  21.09.12, 12:30, Raum 138
11.09.11: Aussetzugsbeschuss auf den 21.09.12, 10:00

10:00

7 U 90/11
324 O 67/11
Große-Leege, Dirk
Kanzlei Schertz Begmann
RA Graals

<k>
PSC GmbH
Kanzlei
RA Dr. Michael Zahrt

Forderung Info
29.04.11. 1. Instanz 324 O 67/11 Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils. Verkündung einer Entscheidung am 06.05.11, 9:55 Saal B335
06.05.11: Es ergeht ein Versäumnisurteil. Die Beklagte wird verurteilt eine immaterielle Geldentschädigung in Höhe von 25.000 € zzgl. Zinsen an den Kläger zu zahlen. Außerdem sind an den Kläger 3.387,90 € zzgl. Zinsen zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Streitwert 23.387,90 €.
Verhandlung am 22.07.11, 11:00
22.07.11: Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen. 1. Die Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger 23,387,93 € zu zahlen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/5, die Beklagte 4/5. 3. Beiden Parteien bleibt nachgelassen von dem Vergleich zurückzutreten, anzuzeigen beim Landgericht, Zivilkammer 24 bis zum 05.08.11.  Verkündung einer Entscheidung im Fall des Rücktritts am Freitag, den 16.09.11, 9:55, Saal B355
16.09.11: Das Versäumnisurteil vom 06.05.11 wird aufrecht erhalten. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
11.09.12: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 16.10.12, 10:00 Saal 210

       
 

04.09.2012 (Di)

 

 

10:30

7 U 56/11
324 O 648/10
Sihler-Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA
Dr. Gorski (in Untervollmacht)

<k>
WAZ-Women Group GmbH
Kanzlei Saatkamp &  Bullerkotte
RAin Britta Bullerkotte

Lidschattenentscheidung
15.04.11: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 27.05.11, 9:55, Saal B335
27.05.11: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, bestimmter Bilder erneut zu veröffentlichen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000 Euro
Es
liegt eine zu verbietende Bildbearbeitung vor, wenn das Gesicht der Klägerin so bearbeitet worden ist, dass die Lidschatten deutlich intensiver erscheinen.  Durch diese Bearbeitung bekomme das Bild eine unzutreffende Aussage über die Klägerin. Urteil
04.09.12: 76 U 56/11 Die Berufung wurde zurückgewiesen Bericht

11:00 7 U 35/12
324 O 508/11
Sicherheit 360° Maxim Treskunow & Alexej Schurigin

RA Niemann (?)
<k>
Cirmon, E.
RA Schlottke (?)
Unterlassung;
13.01.12: Die einstweilige Verfügung vom 10.10.11 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Streitwert 2.000 €. Bericht
04.09.12: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 02.10.12, 10:00
       
 

28.08.2012 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 27/12
Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
Manager Magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting

28.08.12: Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

10:00
<v>

7 U 31/10
Freiherr von Ruepprecht
Kanzlei

<k>
Commerzbank AG
Kanzlei

Erfolgreiche Rückforderung wegen unzulänglicher Beratung
31.07.12: Verkündung einer Entscheidung 28.08.12, 10:00 Geschäftsstelle
28.08.12: Aussetzungsbeschluss auf den 02.10.12

       
 

21.08.2012 (Di)

 

 
10:00 7 U 34/12
324 O 552/11
Ulrich Marseille

Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
<k>
Manage Magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Kröner
RA
Dr. Marc-Olivedr Srocke
 
Unterlassung; Info
17.02.12: 1. Inszanmz 324 O 552/11. Gericht gibt zu erkenne, dass es der Klage stattgeben will. Klägervertreter nimmt Antrag zu 2 zurück.  Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
23.03.12:
Urteil . Der Beklagten wird untersagt die Behauptung zu verbreiten "Vom  Staatsexamen wurde er wegen Täuschungsversuch ausgeschossen." Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwertbeschluss auf 25.000 €
21.08.12: Vergleichsvorschlag des Senats. Verkündungstermin 25.09.12, 10:00
       
 

31.07.2012 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 115/10
A1 Team GmbH
Kanzlei

<k>
Ampem Davidson
Kanzlei

Verkündung einer Entscheidung 31.07.12, 10:00 Geschäftsstelle
31.07.12: Wiedereröffnung der Verhandlung am 25.09.12, 10:00

10:00
<v>

7 U 14/12
324 O 568/11
Mross Stefan
Kanzlei Nesselhauf
RA
in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH

Kanzlei Prof. Schweizer
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung
02.11.11: 1. Instanz 324 O 324 O 568/11 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.12.11, 12:00, Raum B334. Bericht

05.12.11: Die einstweilige Verfügung vom 01.11.2011 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
24.07.12: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 31.07.12, 10:00: Streitwert € 50.000,-
10:00
<v>

7 U 15/12
324 O 581/11
Schmidt Susanne
Kanzlei Nesselhauf
RA
in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH

Kanzlei Prof. Schweizer
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung
02.11.11: 1. Instanz 324 O 581/11 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.12.11, 12:00, Raum B334. Bericht

05.12.11: Die einstweilige Verfügung vom 19.10.2011 wird bestätigt. Die Kosten trägt der Antragsgegner
24.07.12: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 31.07.12, 10:00: Streitwert € 60.000,-
10:00
<v>

7 U 16/12
324 O 579/11
Schmidt Susanne
Kanzlei Nesselhauf
RA
in Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH

Kanzlei Prof. Schweizer
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung
02.11.11: 1. Instanz 324 O 579/11 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.12.11, 12:00, Raum B334. Bericht

05.12.11: Die einstweilige Verfügung vom 19.10.2011 wird bestätigt. Die Kosten trägt der Antragsgegner
24.07.12: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 31.07.12, 10:00: Streitwert € 62.000,-

12:00

7 U 31/10
Freiherr von Ruepprecht
Kanzlei

<k>
Commerzbank AG
Kanzlei

31.07.12: Verkündung einer Entscheidung 28.08.12, 10:00 Geschäftsstelle

       
 

24.07.2012 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 25/11
324 O 2/10

Yvonne Catterfeld (Kl. 1), Oliver Wnuk (Kl. 2)

Kanzlei Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Schweizer pp.
RA Herrmann

25.06.10: 1. Instanz 324 O 2/10 ergleichsvorschlag der Kammer. Kommt es zu keinem Vergleich, Verkündung einer Entscheidung am 03.09.10, 9:55 Saal B335
03.09.10: Aussetzungsbeschluss auf den 01.10.10
01.10.10: Aussetzungsbeschluss auf den 29.10.10
29.10.10: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Termin 03.12.10, 12:45, Saal B335
03.12.10: Verkündung einer Entscheidung am 04.02.11, 9:55, Saal B335
04.02.11: Aussetzungsbeschluss auf dem 25.02.11
25.02.11: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. 1.310,52 € und an den Kläger zu 2 2.026,72 € zu zahlen. Richtigstellung ... Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 146.000,00 €.
11.09.12: Berufung.
Verkündung Verkündung einer Entscheidung ausgesetzt auf  11.09.12, 12:30, Raum 138

11:00

7 U 136/10
Hubbertz, B.
RA Dr. Hoffmann

<k>
Ernst Dello GmbH & Co KG
RA Talbertz

24.07.12: Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.

11:45

7 U 14/12
324 O 568/11
Mross Stefan
Kanzlei Nesselhauf
RA
in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH

Kanzlei Prof. Schweizer
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung
02.11.11: 1. Instanz 324 O 324 O 568/11 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.12.11, 12:00, Raum B334. Bericht

05.12.11: Die einstweilige Verfügung vom 01.11.2011 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
24.07.12: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 31.07.12, 10:00: Streitwert € 50.000,-
12:00

7 U 15/12
324 O 581/11
Schmidt Susanne
Kanzlei Nesselhauf
RA
in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH

Kanzlei Prof. Schweizer
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung
02.11.11: 1. Instanz 324 O 581/11 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.12.11, 12:00, Raum B334. Bericht

05.12.11: Die einstweilige Verfügung vom 19.10.2011 wird bestätigt. Die Kosten trägt der Antragsgegner
24.07.12: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 31.07.12, 10:00: Streitwert € 60.000,-
12:15

7 U 16/12
324 O 579/11
Schmidt Susanne
Kanzlei Nesselhauf
RA
in Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH

Kanzlei Prof. Schweizer
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung
02.11.11: 1. Instanz 324 O 579/11 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 05.12.11, 12:00, Raum B334. Bericht

05.12.11: Die einstweilige Verfügung vom 19.10.2011 wird bestätigt. Die Kosten trägt der Antragsgegner
24.07.12: Berufung. Verkündung einer Entscheidung am 31.07.12, 10:00: Streitwert € 62.000,-
       
 

17.07.2012 (Di)

 

 

9:55
<v>

7 U 74/11
324 O 357/09
Schweinsteiger, Bastian
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Tip-Ex International Limited
Kanzlei Schwarz pp.
Rechtsanwalt Jean von Wienkowski

06.08.10: Vergleich getroffen. Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 13.08.10, 9:55, Saal B335
13.08.10: Fehlte auf der Terminrolle. Eine erneute Verhandlung am 11.03.11, 11:45, Saal B335
11.03.11: Auf der Terminrolle wieder entfernt. Verhandlung fand nicht statt. Neue Verhandlung am 27.05.11, 12:45
27.05.11: Verkündung einer Entscheidung am 08.07.11, 9:55, Saal B335
08.07.11: Die Beklagte wird in Anerkennung verurteilt für die Bilder  für Wetten 10.000  Euro Lizenzgebühren zu zahlen. Die Beklagte wird weiterhin verurteilt an den Kläger 40.000 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 2/3, der Kläger 1/3 der Kosten. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 150.000 Euro.
17.0712: Das schätzt die Berufung als aussichtslos ein.

       
 

03.07.2012 (Di)

 

 
12:00

7 U 81/10
324 O 38/12
Barmenia Krankenversicherung a.G
Kanzlei

<k>
Thomas. O
Kanzlei

03.07.12:
       
 

26.06.2012 (Di)

 

 
10:00

7 U 22/12
324 O 38/12
Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
Manager Magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc-Oliver Srocke

Gegendarstellung
02.03.12: 1. Instanz 324 O 38/12 Urteil: Die einstweilige Verfügung vom 20.1.12 wird aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit Bericht
26.06.12: Berufungsverfahren 7 U 22/12. Die Berufung wurde zurückgewiesen
11:00

7 U 12/12
324 O 459/11
BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg

<k>
Axel Springer AG

Kanzlei Prof. Schweizer
Kanzlei Raue pp.
RA Prof. Jan Hegemann

Unterlassung
02.11.11: 1. Instanz 324 O 459/11Verkündung einer Entscheidung am 05.12.11, 12:00, Raum B334 Bericht

05.12.11: Die einstweilige Verfügung vom 14.09.11 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
26.06.12: Berufung 7 U 12/12  wird zurückgewiesen.
       
 

05.06.2012 (Di)

 

 

10:00

324 O 284/10
Susanne Vogel
Kanzlei Schertz pp.
RA Reich

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
Rechtsanwalt Dr. Neben

Zum Dilict im Internet.
27.08.10: Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf 29.10.10, 9:55, Saal B335
29.10.10: Aussetzungsbeschluss auf den 19.11.10, 9:55, Saal B335
19.11,.10: Aussetzungsbeschluss auf den 26.11.10
26.11.10: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.500,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 1/3, die Beklagte 2/3 zu tragen. Streitwert 10.000,00 EUR
06.06.12: Berufung wurde zurückgewiesen.

14:00

7 U 59/11
325 O xxx/11
T. Gerber
RA Dr. Graf

<k>
continuo invest UG (Forum sanego.de)
RA Mereck

06.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 03.07.12, 10:00, Saal B210. Bericht

       
 

29.05.2012 (Di)

Keine Pressesachen

 
       
 

07.05.2012 (Di)

Keine Pressesachen

 
       
 

24.04.2012 (Di)

   
10:00

7 U 5/12
324 O 454/11
Sihler Mascha
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Nadine Voß

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH

Kanzlei Prof. Schweizer
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung
02.11.11: Verkündung einer Entscheidung am 13.01.12, 9:55, Saal B335 Bericht

24.04.12: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen. Streitwert € 35.000,-
BGH hat die Revision zugelassen VI ZR 304/12
05.11.13:
BGH  VI ZR 304/12 Urteil
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 24. April 2012 aufgehoben und das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 13.
Januar 2012 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
10:00

7 U 84/11
Sihler Mascha
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Nadine Voß

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH

Kanzlei Prof. Schweizer
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung
24.04.12: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen. Streitwert € 25.000,-

10:30
<>

7 U 2/12
324 O 328 /11
Sihler, Mascha.
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Nadine Voß

<k>
WAZ-Women Group GmbH

RAin Bullenkottde

Unterlassung
09.09.11: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
24.04.12: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen.
Streitwert € 25.000,-

10:30
<>

7 U 106/11
324 O 345 /11
Sihler, Katja
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Kerstin Schmitt

<k>
WAZ-Women Group GmbH

Kanzlei Saatkamp &  Bullerkotte
RAin Britta Bullerkotte

Unterlassung
09.09.11: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt
24.04.12: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen.
Streitwert € 25.000,-

11:30
<v>

 

7 U 43/09
324 O 757/08
Jürgen Rieger
RA Corvin Fischer
 

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
RA Eisenberg pp..
RA

30.01.09: Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 13.03.09, 9:55, Saal B355
13.03.09: Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von 899,40 EUR freizuhalten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Streitwert 20.000,00 EUR
24.04.12: Entscheidung am Schluss der Sitzung

       
 

17.04.2012 (Di)

Bericht

 

10:00
<>

7 U 91/11
324 O 155/11
Brügmann Niels
RA Beckmann

<k>
Norddeutscher Rundfunk
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziar Siekmann

29.04.11: Verkündung einer Entscheidung am 03.05.11, 12:00, Raum B334
03.05.11: Die einstweilige Verfügung vom 22.03.11 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Streitwert 12.500 €
17.04.12: Vergleich getroffen. NDR gab einfache UVE ab; Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Bericht

11:00
<>

7 U 129/09
325 O 129/09
Thomas Schröter
RA Hochhaus

<k>
Kück, N.
Kanzlei VSM
RA Dr. Alexander Schneehain

Info
17.04.12: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Bericht

13:30
<>

7 U 3/12
324 O 172/11
IT-Max GmbH
RA Kantlin (?)

<k>
Chip Xonio Online GmbH
Kanzlei Prof. Schweitzer
RA Söder

30.09.11: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
17.04.12: Die Berufung wurde zurückgenommen. Verhandlung fand nicht statt.

       
 

10.04.2012 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 114/11
325 O xxx/11
Johannes Dimroth
RA
Meyer

<k>
Google Inc.
RA'in Heymann
RA
Stellphlue

10.04.12: Die Berufung wurde zurückgewiesen. Bericht

       
 

27.03.2012 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 113/10
324 O 938/08
Burckhard Bremer
RA Dirk-Hagen Macioszek

<k>
Saarländischer Rundfunk
RA  Hasche pp.
RA Michael Fricke

11.09.09: 1. Instanz 324 O 938/08 Verkündung einer Entscheidung am 23.10.09, 9:55, Saal B335.
23.10.09: Beweisbeschluss. Verhandlung am 30.04.10, 15:00
30.04.10:
Verkündung einer Entscheidung am 18.06.10, 9:55, Saal B335
18.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10, 9:55
06.08.10: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgesetzt auf 40.000 Euro
01.11.11: Berufungsverhandlung Beweisbeschluss. Machen im Januar einen Termin. Neuer Termin 07.02.12, 10:30
07.02.12: Zeugenbefragung Trainer Weibel. Verkündung einer Entscheidung am 27.03.12, 10:00, Saal 210

       
 

13.03.2012 (Di)

 

11:00
< >

7 U 86/11
324 O 102/11
Novolipetsk Steel
Kanzlei Kalckreuth
Rechtsanwalt Dr. Ben M. Irle

<k>
Handelsblatt GmbH u.a.
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Info   Info (ru)
13.05.11: 1. Instanz 324 O 102/11 Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 17.05.11, 12:00, Raum B334 Bericht
17.05.11: Die Pseudoöffentlichkeit war verhindert. Wir erfuhren am 31.05.11:

Der Klage wurde stattgegeben
13.03.12: Der Berufung der Beklagten wurde nicht stattgegeben. Streitwertbeschuss 233.333 €

12:30
 

7 U 88/10
325 O 448/09
Petersen, S.
RA Jörg Kanzlinger

<k>
123people Internetservices GmbH
RA Amereller

11.05.10: 1. Instanz 325 O 448/09 Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 16.06.10, 12:00 Raum B316
16.06.10:
Öffentlich zugängliche Fotos in der Personensuchmaschine "123people.de" im Internet dürfen publiziert werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass objektiv ein konkludenten Einverständnis des Abgebildeten vorliegt, wenn der Zugriff von Personensuchmaschinen nicht gesperrt ist. Streitwert 10.000 €
Urteil

Kläger ging in Berufung 7 U 88/10. Der Berufung wurde nicht stattgegeben. Streitwertbeschluss 9.000,00 €

       
 

28.02.2012 (Di)

12:00-13:00

7 U 37/11
325 O 217/10
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Kanzlei Höch & Höch
RA
Dominik Höch

<k>
Rolf Schälike, Betreiber der Buskeismus-Site
Kanzlei Schön pp.
RA
Eberhard Reinecke

"Methode Schertz"
28.01.11: 1. Instanz 325 O 217/10 Schriftsatzfristen; Verkündung einer Entscheidung am 11.03.11, 12:00, Raum B316
11.03.11: Aussetzungsbeschluss auf Donnerstag, den 17.03.11, 13:00, Raum B316 Urteil
28.02.12: Berufungsverfahren ausgesetzt

        
 

14.02.2012 (Di)

 

12:00
<>

7 U 83/11
323 O xxx/11
Haalboom, O.
RA Scheer

<k>
Hoppenstedt Kreditinformation GmbH
RA  Weßle

04.02.12: Die Teilberufung des Beklagten wurde zurückgewiesen. Bericht

       
 

07.02.2012 (Di)

 

10:30
<>

7 U 113/10
324 O 938/08
Bremer
RA Dirk-Hagen Macioszek

<k>
Saarländischer Rundfunk
RA  Hasche pp.
RA Michael Fricke

11.09.09: 1. Instanz 324 O 938/08 Verkündung einer Entscheidung am 23.10.09, 9:55, Saal B335.
23.10.09: Beweisbeschluss. Verhandlung am 30.04.10, 15:00
30.04.10:
Verkündung einer Entscheidung am 18.06.10, 9:55, Saal B335
18.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10, 9:55
06.08.10: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgesetzt auf 40.000 Euro
01.11.11: Berufungsverhandlung Beweisbeschluss. Machen im Januar einen Termin. Neuer Termin 07.02.12, 10:30
07.02.12: Zeugenbefragung Trainer Weibel. Verkündung einer Entscheidung am 27.03.12, 10:00, Saal 210

       
 

31.01.2012 (Di)

 
11:00

7 U 92/11
324 O 196/11
Jauch, Günther
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz
RAin Kerstin Schmitt

<k>
Neumannn, Wolfgang (Verleger des Solibro Verlages)
Kanzlei Funke Müller
RA Elmar Funke
Beklagter persönlich

Unterlassung, Info und Info
Günther Jauch klagt gegen die Veröffentlichung und Verbreitung des Titelbildes von Peter Wiesmeiers Insider-Bericht "Ich war Günther Jauchs Punching-Ball! Ein Quizshow-Tourist packt aus", der im Solibro Verlag erschienen ist
15.07.11: Verkündung einer Entscheidung am 07.10.11, 9:55, Saal B335 Bericht
31.01.12: Die Berufung des Beklagten wurde zurückgewiesen Bericht
       
 

17.01.2012 (Di)

 
11:00
<> 

7 U 88/11
324 O 192/11
bofrost Dienstleistungs GmbH & Co. KG
Kanzlei  Schertz Bergmann.
RA Helge Reich

<k>
NDR Norddeutscher Rundfunk, AdöR
Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke
Frau Lang v. Justiziariat

20.05.11: 1. Instanz 324 O 192/11 Verkündung einer Entscheidung am Mittwoch, 25.05.11 12:00, Raum B334
25.05.11: Die einstweilige Verfügung vom 11.04.11 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Streitwert 20.000 €
17.01.12: Berufungsverhandlung. NDR nahm die Berufung zurück und wird bald eine Abschlusserklärung abgeben. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat NDR zu tragen.. Streitwert der Berufungsverhandlung 20.000 €. Bericht
       

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 06.11.12
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