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Zivilkammer 27 (Pressekammer) Landgericht Berlin

Terminrollen 2. Halbahr  2006

 

14.12.06; 12.12.0607.12.06 (Bericht);
05.12.06; 28.11.06; 16.11.06; 26.09.06; 25.09.06; 31.08.06; 22.08.06; 01.08.06: 04.07.06;

Das ist keine offizielle Seite des LG Berlin. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf den abgeschriebenen Terminrollen des LG Bln ZK 27 und des während den Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag und Donnerstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Freitag frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird den Besuch einer Gerichtsverhandlung nicht bedauern.

AG - Antragsgegner; AS - Antragsteller; b - Beweisaufnahme; e - Entscheidung; fg - Güteverhandlung und früher erster Termin; h - Uhrzeit; hg - Termin zur Güterverhandlung und zur mündlichen Verhandlung; k - Kammersache; HT - Termin zur mündlichen Verhandlung; RA - Rechtsanwalt; S - Berufungsverhandlung; VT - Urteilsverkündung; v - verschoben;

2. Halbahr 2006

 

h

Aktenzeichen
Kläger

Beklagter, Antragsgegner

Urteil
       
 

19.12.2006 (Di)

   

DDR
T

27 O 757/06
Pfeiffer
RA Panka, Venedey, Kolloge, Gysi, Langer
RA Langer
<k>
Suhrkamp Verlag G,bH &Co.
RA Lübbert Briessmann
RA Briessmann
16.11.06: Fall Jenny Gröllmann
Bericht
Fortsetzung der Verhandlung am 19.12.06
19.12.06: Verkündung am 19.01.07
  27 O 1154/06
Rechstanwalt Jipp, Hamburg
RA Kanzlei Dr. Schertz, Berlin
RA Dominik Höch, Berlin
<k>
Rolf Schälike, Hamburg
RA Christoph Sperling, Hamburg
RA Wolff-Marting, Berlin
19.12.06: Die Einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
Thema: Hausfoto
       
       
       
 

14.12.2006 (Do)

   
  27 O 1133/06
 
<k>
 
Urteil: Die in einer Biographie über einen Schauspieler in Bezug auf dessen Ex-Ehefrau enthaltene Textpassage "...sie teilten die Erfahrung von Einsamkeit und Selbstzweifel sowie eine Geringschätzung des eigenen Körpers, eine Neigung dazu, sich an andere zu verkaufen" suggeriert nicht, dass die Ex-Ehefrau sich prostituiert hat, da die Geringschätzung des eigenen Körpers sich im Kontext auf Erfahrungen mit Drogen bezieht. Es liegt zwar dennoch ein Eingriff in die Privatsphäre der Ex-Ehefrau vor. Allerdings überwiegt das öffentliche Informationsinteresse, da sich die Ex-Ehefrau durch die Heirat des Schauspielers als einer absoluten Person der Zeitgeschichte in gewissem Maße in die Öffentlichkeit begeben und es auch geduldet hat, dass der Schauspieler selbst in zwei Autobiographien private Details über sie und ihre Erfahrungen mit Drogen preisgegeben hat.
       
       
 

12.12.2006 (Di)

   
  27 O 1030/06
Junge Freiheit
RA
<k>
TAZ
RA Eisenberg, Dr. König Dr. Schork
12.12.06: Die Einstweilige Verfügung vom 05.10.06 wird bestätigt
Berufung 10 U 246/07. Der Berufung wurde stattgegeben. Die eintweilige Vezügung wurde aufgehoben Urteil
 
       
       
 

07.12.2006 (Do)

   
  27 O 722/06
Gerhard Lehmann
RA Schertz Bergmann
RA Dominik Höch
<k>
Junge Welt
RA Johannes Eisenberg
07.12.06: Bericht
Der BKA-Beamte Gerhard Lehmann hat keinen Anspruch auf Unterlassung einer Berichterstattung der Zeitschrift "junge Welt", in der es heißt: "Zu 90 Prozent ist sich der Ende 2003 vom CIA verschleppte Deutsch-Libanese Khaled AI Masri sicher, (…) den deutschen Ermittler identifiziert zu haben, der ihn während seiner fünfmonatigen Gefangenschaft auf einem US-Stützpunkt in Afghanistan verhörte.(…) Nach Informationen von junge Welt handelt es sich bei dem von Al Masri als "Sam" identifizierten Beamten um Kriminalhauptkommissar Gerhard Lehmann vom Bundeskriminalamt." Durch die angegriffene Textpassage wird nicht der Eindruck erweckt, der BKA-Beamte sei "Sam". Der Schluss auf eine 100 prozentige Identifizierung liegt angesichts der ausdrücklichen Formulierung "Zu 90 Prozent" gänzlich fern.
03.05.07: Lehmann nahm die Berufung zurück
Bericht
  27 O 1139/06
Gerhard Lehmann
RA Schertz Bergmann
RA Dominik Höch
<k>
Junge Welt
RA Johannes Eisenberg
07.12.06: Bericht
Ein Zeitungsbericht über die presserechtlichen Rechtsstreitigkeiten eines Kriminalkommissars des BKA wegen angeblicher Verhörtätigkeiten im Al-Masri-Fall, verletzt aufgrund der Namensnennung das Persönlichkeitsrecht des Kommissars. Dass eine Privatperson es unternimmt, eine ihres Erachtens unzulässige Berichterstattung zu unterbinden, begründet kein öffentliches Informationsinteresse, denn dabei handelt es sich um einen alltäglichen Vorgang. Mit der Geltendmachung der üblichen presserechtlichen Ansprüche gegen die ihn identifizierende Vorberichterstattung begibt sich der Betroffene nicht seines Rechtes auf Anonymität.
03.05.07: Kammergericht Berlin, Zivilsenat 10 hob die Verfügung auf.
Bericht
       
       
 

05.12.2006 (Di)

   
  27 O 1279/06
Sven Hüber
RA Eisenberg
RA Johannes Eisenberg
<k>
Roman Grafe
RA
RA Hogan & Hartson Raue L.L.P.
RA Prof. Jan Hegemann
Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen ehrverletzender Äußerungen.
Es wird mit Androhung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft verboten:
identifizierend über den Rechtsstreit zwischen dem Antragsteller und Roman Grafe bzw. dessen Verlag über deren Berechtigung, namentlich den Antragsteller zu erwähnen, wie in dem Buch von Roman Grafe: "Deutsche Gerechtigkeit - Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber" auf S. 306 beschrieben, zu berichten, wie in der Presseerklärung "Eine Zensur findet nicht statt" geschehen.
Das Kammergericht gab der Berufung von Raman Grafe statt.
  27 O 726/06
10 U 15/07´- 12.11.07
Pierre Casaraghi u.a.
RA Prof. Dr. Matthias Prinz
<k>
Bunter Entertainment Verlag GmbH
RA RA Prof. Schweizer
05.12.06: Einstweilige Verfügung bestätigt: Die folgende Äußerung wurde verboten: Der kleine Bruder P. hat sich nach dem Abi bei der französischen Armee als Fallschirmjäger verpflichtet. Er ist ein humorvoller Herzensbrecher und No-Limit-Sportler wie sein Vater. Ihm wird es gehen wir Prinz H. in England. Monsieur Sorglos ohne offiziellen Lebensinhalt.
12.11.07 Berufung 10 U 15/07.  Berufung wurde zurückgewiesen. Urteil
       
       
 

28.11.2006 (Di)

   
  27 O 813/06
Minu Barati
RA Schertz Bergmann
<k>
Bunte
RA Prof. Schweizer
Urteil
Kläger hat verloren
Über Minu Barati (Ehefrau von Joschka Fischer) darf berichtet werden
 

27 O 1125/05
DaimlerChrysler; Schremp
RA Dr. Schertz

 
<k>
Grässlin
RA Holger Rothbauer
Das Landgericht Berlin wies nunmehr den Schertz-Antrag auf Verhängung eines Ordnungsgeldes zurück. In der Begründung heißt es: »Eine Zuwiderhandlung des Schuldners gegen den Verbotstenor liegt nicht vor.
So hatte der Berliner Rechtsanwalt versucht, im Namen des Konzernvorsitzenden Dr. Dieter Zetsche und der DaimlerChrysler AG beim Landgericht Berlin die Verhängung eines »empfindlichen Ordnungsgeldes« gegen Grässlin zu erwirken. Anlaß dafür war das Interview »Staatsanwaltschaft müßte tätig werden«, das Grässlin dem Journalisten Peter Kleinert am 05.09.2006 in der Neuen Rheinischen Zeitung gegeben hatte. Schertz hatte unterstellt, Grässlin habe mir derzeit gerichtlich untersagte Aussagen über das Verhalten des früheren Vertriebsvorstands Zetsche im Prozeß gegen Gerhard Schweinle und Graumarktgeschäfte wiederholt. Dem folgte das Landgericht Berlin nicht, da ein Journalist, der in der öffentlichen Gerichtsverhandlung die untersagten Äußerungen selbst hört, entsprechende Fragen stellen darf. Da Grässlin aufgrund der ihm vorliegender brisanter Informationen nicht bereit ist, seine ursprünglichen Äußerungen kampflos zu unterlassen, wird sein Rechtsanwalt Holger Rothbauer aus Tübingen weitere rechtliche Schritte einleiten.
http://www.jungewelt.de/2006/12-18/031.php
       
       
 

16.11.2006 (Di)

Terminrolle

VorsRiOLG Mauck
RiLG von Bresinsky
RiinLG Becker

10:30
T

27 O 729/06
Dr. Middelhoff
RA Schertz Bergmann.
<k>
Handelsblatt GmbH u.a
RA Lübberger, Lehnet u.a
Bericht
Urteil: Einstiger Bertelsmann-Vorstandsvorsitzender (bis 2002) hat keinen Anspruch auf Richtigstellung eines Artikels, in dem das "Handelsblatt" über bestehende Schuldenberge des Konzerns im Zusammenhang mit einer 1991 mit Zomba Records vereinbarten, 2002 ausgeübten Put-Option berichtet hatte. Ein Anspruch auf Richtigstellung besteht nicht, weil der Leser nach dem Text der Richtigstellung davon ausgehen muss, der ehemalige Vorstandsvorsitzende habe mit der Put-Option tatsächlich überhaupt nichts zu tun gehabt, obwohl dieser deren Ausübung im Vorhinein und im Nachhinein ausdrücklich begrüßt hatte.

11:00
VT

27 O 752/06
Dr. h.c. Ohoven
RA Eisenberg & König
<k>
Bunter Entertainment Verlag GmbH
RA Prof. Dr. jur. Schweizer
 

DDR
10:30
T

27 O 757/06
Pfeiffer
RA Panka, Venedey, Kolloge, Gysi, Langer
RA Langer
<k>
Suhrkamp Verlag G,bH &Co.
RA Lübbert Briessmann
RA Briessmann
16.12.06: Fall Jenny Gröllmann
Bericht
Fortsetzung der Verhandlung am 19.12.06

DDR
11:30
HT

27 O 1080/06
Thomas Klippstein
RA Moser Bezzenberger
 
<k>
Ullstein GmbH
RA Hogan & Hartson Raue L.L.P.
RA Prof. Jan Hegemann
I16.12.06: M-Akte „Benjamin“ aus Warnemünde enthält Berichte eines Thomas Klippstein – Kempinski stellt sich hinter seinen Direktor:
Thomas Klippstein ist Adlon-Direktor.

12:00
T

27 O 761/06
Prinzessin von Hannover
RA Prinz Neidhardt
RA Lehr
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
RA Lovells
RA Schlüssen
 

12:30
HT

27 O 1044/06
Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth
RA
Freiherr von Gravenreuth
RA Lauken
<k>
Marcel Bartels
RA Semowa
RA Wolff-Marting
16.12.06: Einstweilige Verfügung  als endgültige Regelung anerkannt. Vergleich getroffen mit Kosten gegeneinander aufgehoben. Bericht

13:00
HT

27 O 1142/06
Khenissi
RA Prinz Neidhardt
 
<k>
Ullstein GmbH
RA Hogan & Hartson Raue L.L.P.
RA Prof. Jan Hegemann
Michelle "Chourouk" Khenissi an der Seite von Boris Becker

13:00
HT

27 O 1049/06
Khenissi
RA Prinz Neidhardt
Info:
Michelle "Chourouk" Khenissi an der Seite von Boris Becker
<k>
Ullstein GmbH
RA Hogan & Hartson Raue L.L.P.
RA Prof. Jan Hegemann
Urteil: Ein Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung scheidet aus, wenn dem Verlag die Gegendarstellung erst 10 Tage nach Kenntnisnahme von dem Ausgangsartikel zugeleitet wird. Die Zuleitung der Gegendarstellung ist in diesem Fall nicht "unverzüglich" im Sinne des Landespressegesetzes erfolgt, da das gesamte Gegendarstellungsrecht vom Aktualitätsinteresse geprägt wird und es der Pressefreiheit zuwider laufen kann, wenn eine Gegendarstellung so spät gebracht wird, dass für den Leser der Bezug zu der zu korrigierenden Information nicht mehr erkennbar ist.

13:00
HT

27 O 1047/06
Khenissi
RA Prinz Neidhardt
Info:
Michelle "Chourouk" Khenissi an der Seite von Boris Becker
 
<k>
Ullstein GmbH
RA Hogan & Hartson Raue L.L.P.
RA Prof. Jan Hegemann
Urteil: Keine Veröffentlichung einer Gegendarstellung bei Verspätung des Abdruckverlangens
       
       
 

26.09.2006 (DI)

   
DDR 27 O 211/06
Pfeiffer
RA Panka, Venedey, Kolloge, Gysi, Langer
<k>
Focus
RA Prof. Schweizer & Kollegen.
26.09.06: Der Klage wird stattgegeben.
17.04.08: Berufung 10 U 211/08
Berufung wird zurückgewiesen Berufungsentscheidung
       
       
 

25.09.2006 (Mo)

   
  27 O 842/06
Michael Stich
RA
<k>
Michael Scheele
RA
Ex-Tennisstar Michael Stich wollte gegen Das jüngste Gerücht vom Münchner Anwalt Michael Scheele eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Das Landesgericht Berlin wies den Vorstoß Michael Stichs einige Textpassagen zu verbieten zurück.
Quelle: http://www.cras-legam.de/HHZ05AB.htm  - Diese Information ist von uns nicht geprüft. kann falsch sein.
       
       
 

31.08.2006 (Do)

   
  27 O 555/06
Joseph Fischer
RA Schertz Bergmann
<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG
RA Lovells
26.06.07: Veröffentlichung eines Balkonfotos des Klägers nach Ausscheiden als Politiker.
Klage wurde zurückgewiesen.
Berufung 9 U 220/06 half Fischer ebenfalls nicht. Urteil
       
       
 

22.08.2006 (Di)

   
  27 O 910/06
Rechtsanwalt Dr. Schertz
RA Schertz pp.
<k>
Christian Scharf
c/o Axel Springer Verlag

RA
31.10.06: Berufung 9 W 152/06
Berufungsurteil pdf

Die Veröffentlichung eines Zitats wurde erlaubt.
       
       
 

01.08.2006 (Di)

   
  27 O 769/06
Charlene Wittstock
RA Prinz, Neidhardt, Engelschall
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
RA Prof. Dr. jur. Schweizer
01.08.07: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. - Beschluss
       
       
 

04.07.2006 (Di)

   
DDR 27 O 428/06
Jenny Gröllmann
RA
<k>
Ulrich Mühe
RA Prof. Jan Hegemann
Urteil
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       

 

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Dieser Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 05.04.07
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