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Berichte

Zensurkammer LG Berlin (ZK 27)
Freitag, 10. Januar 2007; 17. Januar 2008

Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 18. Januar 2008

 

Rolf Schälike - 20.-21.01.08

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle - 18.01.2008 (LG HH)
Terminrolle - 17.01.2008 (LG Bln)
Terminrolle - 10.01.2008 (LG Bln)

Drei Mal Johannes Eisenberg                            

Anwalt Johannes Eisenberg  ist bekannt als taz-Anwalt, als Anwalt vom gefallenen DDR-Stasichef Erich Mielke, vom ehemaligen DDR-Grenztruppen-Politoffizier Sven Hüber, als Anwalt der Jungen Welt. Er erzeugt damit den Eindruck, er wäre ein Linker. Verstärkt wird dieser Eindruck durch sein skandalöses, sehr of beleidigendes Verhalten dem Gegner und den Richtern gegenüber. Kein guter Dienst durch solch ein Auftreten, den er den Linken erweist. Passt aber in das von den Medien und Geheimdiensten in den Köpfen der Menschen aufgebaute Bild von den Linken.

Anwalt Johannes Eisenberg vertrat die taz auch gegen den Anwalt C.F..

Wir erlebten Herrn Johannes Eisenberg auch als Anwalt von Prof. Dr. Lauterbach aus dem SPD-Sumpf, als Klägeranwalt von Massenabmahnungen der Eva Haule, einer ehemaligen RAF-Terroristin. Klagt auch gegen Archive.

Überrascht hat uns die Vertretung von Anwalt C.F. gegen den Axel Springer Verlag am 17.01.08 in Berlin, wo seine Partnerin Anwältin Frau Dr. Schork mich in Hamburg anging, ich solle mich mit diesem Menschen lieber nicht unterhalten.

Inzwischen überrascht es mich nicht mehr, dass Anwalt Herr Eisenberg die Bundesrepublik Deutschland, genauer den Bundesnachrichtendienst gegen den Journalisten Rietmüller, Betreiber der Web-Site www.r-archiv.de, vertritt.

Der Kreis schließt sich.
Den Geheimsdiensten gehen vermutlich die Leute aus.

Land Berlin vs. TAZ Verlags- und Vertriebsgesellschaft GmbH                           

In der Sache 27 O 1170/07 Land Berlin vs. TAZ Verlags- und Vertriebsgesellschaft GmbH ging es am 10.01.08 um Lecks bzw. Korruption bei der Polizei.

Die Sache hatte etwas zu tun,. was in der späteren taz-Meldung vom 20.01.08 zu lesen ist:

Spion vs. Spion
Polizisten bespitzeln sich gegenseitig

Die Polizei ermittelt wegen vermeintlichen Geheimnisverrats in den eigenen Reihen. Auch ein Journalist ist ins Visier der Ermittler geraten.
VON PLUTONIA PLARRE

...

Der innenpolitische Sprecher der FDP, Björn Jotzo, hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt: "Rasterfahndung bei der Polizei - müssen sich Berliner Polizisten künftig ihre Freundschaften genehmigen lassen?" wollte Jotzo unter Berufung auf die Berichte vom Wochenende wissen. Danach hatte ein Polizeireporter der Morgenpost Ende Oktober in einer Bäckerei im brandenburgischen Großbeeren mit einem seit langer Zeit krankgeschriebenen SEK-Beamten Kaffee getrunken - beide sind befreundet und wohnen in Großbeeren. Ein Staatsschutzbeamter sah dies und schrieb einen Vermerk.

Das darauf folgende Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts des Geheimnissverrats richtete sich laut der Zeitung sowohl gegen den Reporter und den SEK Mann, wie auch zehn seiner Kollegen, die alle im Raum Großbeeren und südlichen Berlin wohnen. Die Auskünfte der Polizei dazu sind vage. Ein Sprecher sagte der Presse: "Ein gemeinsames Kaffeetrinken löst bei uns keine Ermittlungen aus".

Auch im Ausschuss mauerte die Polizei.

Innenstaatssekretär Ulrich Freise (SPD) und Polizeivizepräsident Gerd Neubeck beklagten ganz allgemein, dass immer wieder Informationen über polizeiinterne Angelegenheiten an die Öffentlichkeit gelangten, zum Bespiel Termine von geplanten Razzien, Ermittlungsergebnisse, Daten von Beschuldigten und Opfern. Das sei unter Strafe gestellter Geheimnisverrat. Zudem hörten Journalisten den Polizeifunk ab. "Wir bemühen uns um eine saubere Polizeibehörde", betonte Neubeck.

Den Bericht der Morgenpost bestätigte er nur insoweit, dass es ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Polizeibeamte gibt. Dieses sei unabhängig vom Vermerk des Staatsschutzbeamten eingeleitet worden. Es gebe aber weder eine Rasterfahndung noch ein Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten.

...

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Antragsteller-Vertreter erhalten Abschriften der Schriftsätze vom 08.01.08 und 04.01.08 sowie die des Zwanggeldantrages. Das Formelle: Hat Sie, Frau Bezzenberger die Vollmacht, eine Gegendarstellung zu unterzeichnen.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: ... kann ich zwar nicht lesen.  Wir haben zwei Komplexe.

Es ist falsch, dass gegen die SEKler ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Es stellt sich die Frage, welches berechtigtes Interesse an einer Gegendarstellung besteht, weil die Pressestelle sich so unklar geäußert hat: Neben solchen Sachen wird bei uns nicht ermittelt. Der stellvertretende Polizeipräsident hat gesagt, davon weiß ich nichts. Die TAZ schreibt im Kern so ... wusste nicht -...  unklar. 

s wird ermittelt. Darf man das nicht so schreiben,  wenn sie sagen, eine Ermittlungsverfahren ist eröffnet? Dadarf eine Gegendarstellung, in der es heißt, es gab kein Ermittlungsverfahren ... . Einen Innenausschuss-Protokoll gibt es nicht. Aber es gibt eine Mitschrift. ... Ermittelt wird gegen unbekannt., es nicht zu sagen, was in ... .

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Die TAZ kann es aber sagen.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Sagen, es wird nicht ermittelt ... . Das ist keine Bagatelle. ... Man musste davon ausgehen, es wird ermittelt, ...  es gibt solche Untersuchungen. Ich werde, Herr Vorsitzender, mit Ihnen darüber sprechen, über die Gegendarstellung. Achtundvierzig Stunden brauchten die zu Klärung, um eine Amtwort zu geben: 14:15 am 20.12.07.Am 21.12.07 mach die TAZ einen redaktionellen Beitrag. Es gibt das Kammergericht-Urteil von 1994, dem nach die eigene Darstellung nicht dargelegt werden darf.

Es stellt sich die Frage: Darf der Staat eingreifen in die Presseberichte, die wahr sind?

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: ... .

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Nein, nein ... . Am 21.12.07 stand da schon die richtige Darstellung. Es stellt sich die Frage, gibt es ein Interesse des Staates in Form von Gegendarstellungen in die Presseberichte einzugreifen? Das greif in das Grundrecht ein.

Richter Herr von Bresinsky: Der Staat hat einen gesetzlichen Anspruch darauf.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Staat greift mit der Gegendarstellung ins Grundrecht ein. Die Presse macht einen neuen Bericht. Gibt es da noch ein Interesse des Staates auf Gegendarstellung. Das Besondere ist, dass wenn der Staat an der Stelle auftritt, dann gilt wieder Artikel 5 des Grundgesetzes.

Innenstaatssekretäre sind faule Schweine, wissen nicht, was sie schreiben müssen. Die haben 8 Pressesprecher. sind hoch bezahlt, bekommen 5.000.

Pressesprecher des Landes Berlin; Herr ... protestiert.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Sie sehe ich in der Abendschau. Darf der Staat aufklären, wie ein SEK-Beamte sich im Kaffee mit einem Journalisten trifft? Darf der Staat aufklären? Ob da eine Gegendarstellung berechtigt ist? Und nachdem die Gegendarstellung 48 Stunden brauchte. Heute hält sich jeder einen privaten Pressesprecher. ... Hat eine Anwaltskanzlei. Vie Gebühren. Habe gesagt, ihr seid Staat, ihr dürft nicht zensieren.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Machen Sie nicht anders.

RS: Frau Bezzenberger hat Recht. Siehe den Fall der Alten Dame, in dem Anwalt Johannes Eisenberg die Behörden vertrat, um gegen die kritische Zeitungsberichterstattung zu klagen: zunächst erfolgreich; dann endete dieser Zensurversuch mit einem Fiasko für die Zensurvertreter. Herr Johannes Eisenberg gibt sogar in einem Kleinen Ratgeber für Betroffene von Medienberuchterstatungen Zensurratschläge.
Nicht zu vergessen das Grundsatzurteil 27 O 605/98 vom 28.01.1998, mit dem Herr Johannes Eisenberg die Grundlagen - inzwischen wieder zum großen Teil abgebaute - schuf, dass ein Rechtsanwalt weder eine  Bildveröffentlichungen hinnehmen muss, noch dass aus den zum Zwecke der Rechtewahrnehmung übermittelten Schriftsätzen in der Presse zitiert wird. Herr Johannes Eisenberg erreichte, dass hartnäckige Verstöße der Presse gegen dieses Verbot, die sich über den erklärten Willen des Rechtsanwalt hinwegsetzen, einen Anspruch auf Zahlung eines empfindlichen Scherzensgeldes auslösen.

Der Vorsitzende: Ja, ja. Die Rechtsfrage haben wir verstanden.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Man kann in der Behörde nicht nur einfach eine Person fragen. Weshalb haben Sie nicht vorher gefragt?

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Die Journalistin hat ja den Pressesprecher gesprochen. Es gibt Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen Geheimnisverrat. War nicht dabei.

Der Vorsitzende: Auf Sie kommt es nicht an.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Ja.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Sie halten jetzt kurz den Mund.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Er [der Pressesprecher] darf?

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: ... drogenabhängiger Polizeibeamter. ... Verstehe nicht, wie man schreiben kann, jetzt wird gegen alle SEKler ermittelt?

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Es gibt keine Rasterfahndung?

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Bitte .. .

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg setzt sich durch: Er sagt nicht, es gibt kein Ermittlungsverfahren. Er sagt, wir ermitteln nicht gegen einen kranken Polizeibeamten.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Und da schreiben Sie, es wird ermittelt gegen die SEKler..

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg : Na ja.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Na ja..

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg : .. hat ja nicht die TAZ ausgeheckt. Da kann man nicht sagen, es gibt dazu keine Ermittlungen.

Der Vorsitzende: Nicht ganz.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg : Eure Aussage war nur die halbe Wahrheit.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Da wusste doch noch niemand von dem Kaffeetrinken. Wieso ermittelt?

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg : Einen Anlass gab es. ... Einer kennt einen Journalisten von der Morgenpost privat.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Keine Ermittlung, hat er gesagt.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg : Er hat gesagt, keine Ermittlung gegen den einen Beamten und Journalisten. ... gegen andere, kann er nicht sagen.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: ... da sieht einer einen Polizeibeamten mit einem Journalisten. Einer notiert,  da sagt er, es wird ermittelt.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg fällt ins Wort.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Hallo, ich rede.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg lässt sich nicht bremsen : Der Geheimnisverrat war lange vorher.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Welcher  Geheimnisverrat?

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: ... .

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Nein, nein, gibt es nicht. Deswegen sind wir hier.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: ... Die Welt schreibt, es wird ermittelt gegen Polizeibeamte. Danach sieht er in Großbeeren einen Polizeibeamten mit einem Journalisten. Da wird ermittelt.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: ... .

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Sie kennen nicht den Sachverhalt ... Verdachtsberichterstattung der Presse am 15.11.07. Dann Kenntnisstand über die Sitzung des Innenausschusses: 28.12.07. 

Der Vorsitzende: Das können wir heute nicht aufklären.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: ... .

Der Vorsitzende: Das Wesentliche ... . Kann der Staat eine Gegendarstellung fordern wie jeder normale Bürger? Das ist neu, noch nicht entschieden. Lohnt sich. nachzudenken. Es ist überlegungswert.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Nein.

Der Vorsitzende lacht.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Es ist ein nackter Formmissbrauch mit Ihrem Quatsch.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Wir haben ein Gesetz, wo Behörden Anspruch auf Gegendarstellung haben. Weshalb anders?

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Weil Abwägung bei Gegendarstellung erfolgern muss.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Zeigen Sie mal.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Muss ich nicht zeigen.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: Weiß doch kein Mensch, was gemeint ist.

Klägeranwältin Frau Frauenschuh: Es wird der Ausgangstext gar nicht genannt.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Weiß schon, was Sie geschrieben haben. Frage, was schuldet man gegenüber dem Staat.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: 200 Polizisten. 700 Richter und Verdacht der Untreue, angeschrieben sind aber nur 500.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Finde das gut. Wenn anstelle 840nur 644 Beamte beim Landgericht ... .

Der Vorsitzende: Das können wir heute nicht aufklären.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: ... .

Der Vorsitzende: Nur wenn es belanglos ist. Ob bei 25 % es belanglos ist, weiß ich nicht. Muss ich überlegen.

Klägeranwältin Frau Bezzenberger: ... .

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Sage mal, wir stellen die Anträge.

Der Vorsitzende: O.k. Anträge werden gestellt.

Frau Bezzenberger möchte Herr Johannes Eisenberg ein Schriftstück übergeben..

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Lasse mir hier nichts zustellen.

Frau Bezzenberger: Ich dachte von Anwalt zu Anwalt.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg: Falls ordentlich übergeben wird.

Beklagtenanwalt Herr Johannes Eisenberg und Frau Dr. Schork aus seiner Kanzlei verlassen den Gerichtssaal.

Der Vorsitzende: Sehen auch Scheiß aus. Dran ...

Im Richterzimmer wird lange und laut über die Entscheidung diskutiert.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Die Einstweilige Verfügung gegen die TAZ wird bestätigt. Urteil

 

Rechtsanwalt C.F. vs. Axel Springer Verlag                           

Am am 17.01.08 wurde in der Sache 27 O 1094/07 Rechtsanwalt C.F.  vs. Axel Springer Verlag  der Kläger von Anwalt Johannes Eisenberg vertreten, welcher am  am 25.08.2006 als taz-Anwalt die taz gegen seinen heutigen Mandanten vertrat.

Die Verhandlung beginn um 9:30. Die Pseudoöffentlichkeit kommt aus Hamburg um 9:40.

Am Richtertisch die drei Richter: Mauck, Frau Becker und Herr von Bresinsky. Im Saal ein Getobe. Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann steht am Anwaltstisch und lächelt.

C.F.-Anwalt Herr Johannes Eisenberg läuft tobend und schreiend hin und her, fuchtelt mit den Papieren: : Ist ja klar, ist meine Schuld.

Seine Partnerin, Frau Dr. Schork sitzt auf der Zuschauerbank. Es geht um den Termin um 11:00, eine andere Verhandlung, bei der die Berliner Zeitung angegriffen wird.

Richter Herr von Bresinsky: Sie [Herr Eisenberg] sind so unhöflich. Prof. Hegemann wartet schon 20 Minuten auf Sie.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Entschuldige mich. Bin an allem schuld. ... Man muss eine Form finden. .. Wenn man hier sitzt, ... mit der Hand malen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Sache ist ganz einfach, wir vertagen auf Dienstag.

C.F.-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Geht nicht. Habe die Leute hierher bestellt.

Vorsitzender: Wir verlegen. Höch muss um 13:00 zum Kammergericht. Es ist ganz gewöhnlich. Fangen wir an mit Rechtsanwalt C.F. Herr Hegemann, die Sache ist kompliziert. Wenn F. nicht veröffentlicht haben wollte, dass er für Schill in der ersten Instanz verloren hat. F. ist Medien erfahren. Er hat deutlich gesagt. Er ist nicht doof.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Es gibt die eidesstattliche Versicherung, dass F. keine Berichterstattung will. Sagte aber, wenn Du willst, erläutere ich Dir alles. Die schreiben dann, das musste er wissen. Das ist absolut lebensnah, ob klug? Berichtet wurde nach dem Wissensstand.

C.F.-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Die Eidesstattliche Versicherung ist auf dem Postweg. Kriegen sie nicht. B. fotografiert in Itzehoe. Am 19.10.07 wurde ausdrücklich erklärt, ich will keine Bilder von mir. B. hat sich daran gehalten. Hat nur Schill fotografiert. Das belegt, dass es F. nicht egal war. Hätte er verhandelt, ... wusste schon vorher von seinem Informanten. Die Entscheidung, die Berufung ist morgen. Zumindest erfolgreich. Dass alles faul ist. Ruft am Freitag an, macht es aber nicht. Warum soll er am Montag nicht gekommen sein? Zeige Dir. Das Landgericht Itzehoe sagte, der Berufung wird stattgegeben. Die Klage wird abgewiesen.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Fangen wir hinten an. Das wusste er nicht.

C.F.-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Der Termin stand ja fest.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Ob das Dienstag oder Freitag war, das weiß ich nicht. ... Lebenserfahrung ... .Herr Mauck hat rechtliche Bedenken. Es ist belanglos. Das Interesse besteht, weil F. Schill vertritt. Macht zunächst nach der Lebenserfahrung nicht ... . Dann sagt er, die Sache ist so komplex. Ich zeige Dir die Akten. Jetzt sagt er, ... das geht nicht. Ob keine Zeit, keine Lust mehr. Nehmzow sagt, ... . Dann sagt Fiascher, die Sache ist komplex. War nicht komplex. Aber, wenn F. meint ... . Dann hat F. gesagt, wenn Du mich zitierst, dann bitte "die Angelegenheit ist sehr komplex". Kann er nur von F. wissen. ... Passt wir Zahnleder zueinander. ... . Das bleibt streitig. Zitiere mich nicht, die Sache ist komplex. ... Dass F. keine Berichterstattung wollte, ist unstrittig. Sehe keine Wiederholungsgefahr. ... Presse zusammen.

C.F.-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Die Eidesstattlichen Erklärungen passen nicht zusammen. Einer lügt. Darf nicht zitieren. F. schließt das aus. Ihre Eidesstattliche Versicherung ist vom Januar aus Sicht des heutigen Widerspruchs. Woher weiß er, dass die Verhandlung im Landgericht Itzehoe stattfindet? Kann nur von F. wissen ... Durfte nicht schreiben, dass erfolgreich sein wird. ... Aussage gegen Aussage: non liquet. Der Anragsteller wird obsiegen. 

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: F. sagte: schicke mir schriftliche Fragen. Dann lädt man den Journalisten ein. Ein Journalist darf veröffentlichen.

Vorsitzender: Es gibt keinen Grund zu veröffentlichen.

C.F.-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: F. hat nicht eingeladen. Hat gesagt, schicke mir die schriftlichen Fragen. Schmierer.

Vorsitzender: Der Antragsteller stellt den Antrag, die Einstweilige Verfügung vom 20.11.07 zu bestätigen. Der Antragsgegner stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 14.12.07. Eine Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung.

Soll der Termin um 11:00 bleiben?

Anwalt Herr Johannes Eisenberg: O.k. Setze mich ins Anwaltszimmer.

Am Schluss der Sitzung: Die Sitzung um 11:00 haben wir verschoben auf den 22.01.07, 11:00.

Die Einstweilige Verfügung vom 20.11.07 wird bestätigt.

Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Kein Anwalt sagt, schreibe, was Du willst.

Prof. Dr. Karl Lauterbach vs. Bernd Guzek                           

Die Sache 324 O 806/07 Prof. Dr. Lauterbach vs. Bernd Guzek hatte eine Vorgeschichte. Am 29.06.07 wurde in der Sache 324 O 500/07 änd Ärztenachrichtendienst Verlagsgesellschaft vs. Karl Lauterbach verhandelt. Wir berichteten. Lauterbach verlor. Freudig teilten das die Beklagten seinerzeit in einer Pressemitteilung mit.

Diese gefiel Herrn Dr. Karl Lauterbach nicht. Er erwirkte eine Einstweilige Verfügung. Der Widerspruch dagegen wurde heute verhandelt.

Wie es angefangen hat, kann man sich gut vorstellen an hand der Pressemitteilung des Beklagten

13.06.2007 | 11:59 Uhr

Gericht verbietet Karl Lauterbach Zitatverfälschung

    Hamburg (ots) - Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Kölner Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach erlassen. Lauterbach hatte in einem Gastbeitrag des SPIEGEL einen "Abgrund der Abneigung gegen Patienten" entdeckt und als Beleg dafür einen Leserbeitrag aus dem Forum des Online-Nachrichtendienstes www.facharzt.de zitiert, allerdings verschwiegen, dass der Autor diesen klar als Satire gekennzeichnet hatte.

    "Von einem Wissenschaftler sollte man erwarten, dass er sauber zitiert und nicht Zitate mutwillig so verfälscht, dass sich deren Inhalt ins Gegenteil verkehrt", sagt Facharzt.de-Chefredakteur Dr. med. Bernd Guzek: "Der vom Landgericht jetzt verbotene Fall ist eine krasse, leicht erkennbare und billige Manipulation. Aber auch andere Zitate hat Lauterbach klar aus dem Zusammenhang gerissen ", sagt Guzek: "Wir prüfen derzeit noch, ob wir weitere rechtliche Ansprüche gegen Lauterbach geltend machen." Problematisch sei die gerichtliche Verfügung für Lauterbach nicht zuletzt deshalb, weil davon auszugehen sei, dass Lauterbach die selbe Zitatverfälschung nicht nur im "Spiegel" sondern auch in seinem demnächst erscheinenden Buch begangen habe. Das Buch soll am Donnerstag in Berlin der Presse vorgestellt werden.

    Einen anderen Beitrag zitiert Lauterbach als Beleg für die "Abgründe der Abneigung" wohl mutwillig verkürzt so: "Heute erfuhr ich vom Ableben eines langjährigen Patienten und ertappe mich dabei, wie ich mich freue, dass ich nun erheblich weniger Medikamente aufschreiben muss."

    Tatsächlich steht dort: "Wo sind wir nur hingekommen?! Ich als Augenarzt lasse völlig inakzeptable Druckwerte durchgehen aus Angst, ein teures Medikament aufzuschreiben. Heute erfuhr ich vom Ableben eines langjährigen Patienten und ertappe mich dabei, wie ich mich freue, dass ich nun erheblich weniger Medikamente aufschreiben muss. Da sitze ich vor seiner weinenden Frau und denke an das Scheiß-Geld, das seine Tropfen gekostet haben, das ist doch krank!!! Was haben die nur aus mir gemacht", schreibt ein Mediziner voller Verzweiflung im Rahmen einer Leserdiskussion um die politisch erzwungenen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen

    Zum Nachrichtendienst www.Facharzt.de gehört das aktivste Leserforum für Ärzte in Deutschland: "Unsere Leser verfolgen Herrn Lauterbach und seine Aktivitäten sehr aufmerksam. Sie stören sich unter anderem daran, dass Lauterbach nicht müde wird, die Abschaffung der niedergelassenen Fachärzte zu fordern, während er gleichzeitig als Aufsichtsrat des Klinik-Konzerns Rhön mehrere zehntausend Euro Honorar im Jahr erhält. Seine Forderungen, die fachärztliche Versorgung in Zukunft an die Kliniken zu verlagern, erscheint vielen unserer Leser deshalb mehr als durchsichtig, nicht wenige halten ihn für einen Lobbyisten", berichtet Guzek.

    Betreiber von Facharzt.de ist die änd Ärztenachrichtendienst GmbH in Hamburg. Zum Portal gehören die Fachinformationsdienste Facharzt.de und Hausarzt.de für Humanmediziner sowie der Zahnärztenachrichtendienst zänd. Mit der anzeigenfreien Wartezimmerzeitschrift "Durchblick Gesundheit" und der dazugehörigen Website www.durchblick-gesundheit.de rundet der änd das Angebot auch für Nichtmediziner ab.

Pressekontakt:
Ärztenachrichtendienst
Dr. med. Bernd Guzek
Kattjahren 4
22359 Hamburg
040/609 154-0
aktuell@aend.de  

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Es hat auch eine Einstweilige Verfügung gegeben. Ging vorneweg. "Von einem Wissenschaftler sollte man erwarten, dass er sauber zitiert und nicht Zitate mutwillig so verfälscht, dass sich deren Inhalt ins Gegenteil verkehrt." Die Kammer meint, dass dem Kläger Unredlichkeit vorgeworfen wird. Schon dass vorgeworfen wird, dass der Kläger die Zitate zusammen gestellt hat. Mutwillig hätte er ... . Das bedeutet,  dass dem Kläger persönlich unterstellt wird, Zitate verkürzt zu haben, und ins Gegenteil verkehrt. Satire ist ins Gegenteil verkehrt worden. Wir haben die 500er Sache. Wir haben Zweifel, ob wir den Weg der Satire und Nicht... gehen können. Dann gibt es noch das Zitat von Stefan T. Dann hat er die Zitate auch nicht ausgesucht.

Lauterbach-Anwalt Johannes Eisenberg: Hat keine Zitate ausgesucht. Was ist 35?

Der Vorsitzende: Nicht Ihre Seiten, nicht. b.), unsere Seite. Der Kläger selbst hat überhaupt keine Zitate ausgesucht. Das hat alles Herr Rothaus gemacht. Unabhängig davon, ob selbst ausgesucht oder nicht,  stellt sich die Frage, gibt es noch die Mutwilligkeit.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dreyer: Nimmt zumindest billigend in Kauf. Damit haben wir den bedingten Vorsatz, und haben damit die Mutwilligkeit. Er lässt [den Leser] nicht wissen, dass er mit den Zitaten nichts zu tun hat. Wir haben dargelegt, dass die Zitate so nicht richtig sind.

Lauterbach-Anwalt Johannes Eisenberg überreicht einen Schriftsatz.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dreyer: Warum jetzt erst?

Lauterbach-Anwalt Johannes Eisenberg: Wir sind in der Verhandlung. ... . Was ist mutwillig? Heißt auch böswillig. Das Zweite. Wenn  ich, wenn ich diese Entscheidung der Kammer, die ich für falsch halte, ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dreyer: Lehne ab, mich jetzt zum Sachstand im Schriftsatz zu äußern.

Lauterbach-Anwalt Johannes Eisenberg: Verkürzt heißt es, für das Verbot reicht es nach Ansicht der Kammer zu behaupten: ... ins Gegenteil verkehrt. Man kann darüber Beweis erheben, über den Inhalt des Zitats: Mir sind Patienten unangenehm, wenn sie mit Kassen... kommen. Bekommen von mir nicht die Höchstleistungsmedizin, müssen auch warten.

Die Kammer ist bekannt, dass sie sich nicht an Urteile höherer Instanz hält. Es geht um die bestimmte Haltung gegenüber Kassenpatienten.

RS: Darf man hinterfragen, welche Haltung Anwalt Herr Johannes Eisenberg gegenüber zahlungsschwachen Mandanten hat? Auch wenn Ärzte jammern, behandeln diese zahlungsunfähige Patienten. Anwälte lehnen oft die Übernahme von Mandaten ab, und klagen nicht selten gegen ihre Mandanten. Vergleiche werden eingegangen, wegen der Zusatzgebühr. Neuen Terminen weichen Anwälte aus, weil diese es nicht erlauben, zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen. Fast alle Verhandlungen vor dieser Zensurkammer tragen den Charakter von Honorarverhadlungen; der Schutz von Persönlichkeitsrechten dient lediglich als Persilschein gegenüber den Mandanten und der Öffentlichkeit. Zensurkammern sind Wirtschaftsunternehmen.

Lauterbach-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie scheitern an zwei Stellen. Sie müssen beweisen, dass Lauterbach erkannt hat, dass sich die Zitate ins Gegenteil verkehren. .... Hat die Kammer lange gebraucht, um sich das erbärmliche Urteil aus den Rippen zu schneiden.

RS: Meint Herr Eisenberg das Urteil vom 03.07.07 Die Einstweilige Verfügung v. 12.06.07 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
Dann hat die Kammer für das "erbärmliche" Urteil nicht einmal einen Monat gebraucht. Wann die Begründung schriftlich vorlag, kann die Pseudoöffentlichkeit allerdings nicht sagen.

Lauterbach-Anwalt Johannes Eisenberg: Wenn Sie das Zitat lesen, dann können Sie nicht sagen, die Kassenpatienten sind mir sehr lieb. ... Arschtritt geben muss ... . Der Antragsteller muss sich ans Buch halten, nicht an den Vorabdruck im Spiegel.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dreyer: Es geht um die Mutwilligkeit. Von einem Wissenschaftler wird mehr erwartet. Wenn wir jetzt erfahren, dass der Wissenschaftler ohne Prüfung sich die Zitate hat vorlegen lassen, dann nimmt er in Kauf, dass es falsch sein kann. Böswillig, weil es sich gegen Fachärzte richtet. In diesem Medium äußern sich Fachärzte. Damit ist die Böswilligkeit belegt. Es gibt dazu BGH Urteile.

Richterin Frau Käfer: Habe eine Frage. Sie sagen mutwillig, weil Assistent ausgesucht hat, ohne zu prüfen. Ich würde Fahrlässigkeit sehen. Aber Vorsatz, Böswilligkeit billigend in Kauf nehmen?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dreyer: Es ist Ziel gerichtet gegen das Medium.

Richter Herr Goritzka: Mutwillig? Hat aber nicht mutwillig verfälscht. Billigend in Kauf genommen, möglich. Aber Mutwilligkeit setzt zielgerichtetes Handeln voraus.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dreyer: Er will mutwillig, dass mit diesen Zitaten ein Eindruck entsteht.

Lauterbach-Anwalt Johannes Eisenberg: Darf ich mich äußern?

Richterin Frau Käfer: Doch.

Lauterbach-Anwalt Johannes Eisenberg: Dr. Dr. Dr. Lauterbach - muss ich sagen, sonst verklagt er mich wegen Titelmissbrauch - ... Sie kennen nicht Deutsch. Sie haben es nicht verstanden, was die Richter gesagt haben. Pisa ist nicht zeitgenössisch. Sie sind, wie ich, Opfer der Deutschlehrer. Es ist kein wissenschaftliches Buch. Es gibt den Zweiklassenstaat. Es ist ein Sachbuch, ein politisches. ....  von Dr. Busch. Dr. Dr. Dr. Lauterbach schreibt, dass die Selbstzeugnisse keinen hohen Ruf genießen. Wenn er wüsste, dass er ein solches Gericht trifft wegen den Zitaten, dann hätte er ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dreyer: ... .

Lauterbach-Anwalt Johannes Eisenberg: Sind Sie mal ruhig! Hören Sie zu Ende zu.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Dreyer:... .

Lauterbach-Anwalt Johannes Eisenberg: Ich darf hier viel Unwahrheiten sagen. Mache ich aber gar nicht. Sie werden es verstehen, wenn Sie mich zu Ende reden lassen. Sie haben Ihren Mandanten in den Prozess gezogen. Hat er ersetzt. Dass dieser Arzt sagt, die lieben Patienten, die ich ohne Wartezeiten 'ran nehme ... . Kassenpatienten müssen warten, und wenn es nicht reicht, kommen diese am nächsten Tag dran. Es hat sich dies rausgesucht, es hat es sich nicht ausgedacht. Verkürzung hat es der Vorsitzende höflich genannt. ... von dem Beisitzer nochmals vorgehalten ... Wir haben nochmals 150 Zitate. Können Ihnen alles schicken. Die heißen bei Ihnen "Holzklassenpatienten"

Der Vorsitzende: Die Kammer hat zum Ausdruck gebracht, ... im Buch ... damit mutwillig. Sollen wir entscheiden?

Mit den Partei-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Rüge wegen Verspätung und bittet um Schriftsatzfrist.

Wir müssen kurz beraten.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: 783 Schriftsatzfrist ...

Lauterbach-Anwalt Johannes Eisenberg: Habe mir eben angeguckt. Ist absurd. Wir müssen erreichen, dass die Leute auch auf die Krankenkassen Druck ausüben. 90 % der Gesellschaft hat sich in der Armenkasse eingenistet. ... Man kann doch nicht verlangen, dass man das Ganze durchliest. Sie haben ein bisschen Glück, dass Sie dieses Gericht hier haben. Sie haben jetzt geschlossen. Ihre Leute gießen  Kübel an Dreck aus. Wenn Sie durchkommen, habe ich noch die Hauptsache.

Der Vorsitzende: Die 324 O 586/07 wird zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

Lauterbach-Anwalt Johannes Eisenberg unterbricht den Vorsitzenden.

Der Vorsitzende: Ich diktiere. Wenn es nicht gefällt, machen Sie die Grätsche.

Schriftsatzfrist bis zum 08.02.2008. Verkündung einer Entscheidung am 29.02.08, 9:55 in diesem Saal.

18.04.08, Verkündung: Esergeht ein Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Äußerungen zu wiederholen. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu ragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                            

"Ich diktiere. Wenn es nicht gefällt, machen Sie die Grätsche."

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
21.01.08
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