Buskeismus

 

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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

7. Zivilsenat (Zensursenat)

Familiensachen;  Allgemeine Zivilsachen, insbesondere auch Presserecht

Sievekingplatz 2 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg

Saal 210, Sitzungen jeden Dienstag

Tel: (040) 428 43 46 48

2015

29.12.15; 22.12.15; 08.12.15; 01.12.15; 17.11.15; 10.11.15; 03.11.15; 27.10.15; 20.10.15; 13.10.1506.10.15; 15.09.15; 08.09.15; 01.09.15; 25.08.15; 18.08.1504.08.15; 28.07.1521.07.15; 07.07.15; 30.06.15; 23.06.15; 16.06.15; 02.06.15; 26.05.15; 19.05.1512.05.15; 05.05.1528.04.15; 30.03.15; 24.03.15; 17.03.15; 10.03.1503.03.15; 17.02.15; 10.02.15; 03.02.15; 27.01.1520.01.15; 06.01.15;

Das ist keine offizielle Seite des OLG Hamburg. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf der abgeschriebenen Terminrolle des OLG und des während der Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Dienstag - an diesem Wochentag finden die Sitzungen dieses Senats statt - frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird einen solchen Dienstag nicht bedauern.

h

Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger

Beklagter, Antragsgegner, Beklagte

Urteil

 

29.12.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 93/13
324 O 636/10
Amitelo AG
Kanzlei Waldenberger Rechtsanwälte, Berlin; Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger, Rechtsanwalt Dr. Jörg Kaufmann

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen, AdöR, Gabor Steingart
Kanzlei Redeker Sellner Dahs;
Rechtsanwalt Gernot Lehr,
Rechtsanwalt Michael Mensching,
Rechtsanwalt Dr. Jakob Wulff,
Rechtsanwalt Prof. Hegemann,
Justiziar Bach

Forderung
Dezember 2010: Info Wegen der Sendung am 10.04.2007
Klage erging wohl im Dezember 2010:
Ein Bericht des TV-Magazins "Frontal21" aus dem Jahr 2007 könnte dem ZDF Probleme bereiten. Die Amitelo AG hat den Sender und mehrere ZDF-Journalisten vor dem Landgericht Hamburg (Aktenzeichen
324 O 636/10) auf Schadensersatz in Höhe von 133 Millionen Euro verklagt. Mindestens verlangt das Unternehmen 24,9 Millionen Euro. Es wirft dem Sender vor, "mit millionenfach verbreiteten, unwahren Äußerungen" den Zusammenbruch der AG entscheidend verursacht zu haben. "Frontal21" hatte am 10. April 2007 einen Bericht gesendet, in dem Amitelo vorgeworfen wurde, Erfolgsmeldungen aufgehübscht zu haben. Zudem hatten die Reporter berichtet, dass eine Firmenzentrale unbesetzt gewesen sei und das Unternehmen eine 45-Millionen-Euro-Klage in Kanada verschwiegen habe. Der Kurs der Aktie brach dar aufhin um 60 Prozent ein. In der 102-seitigen Klageschrift heißt es, die vom ZDF erhobenen Vorwürfe seien unwahr. So sei die angebliche Kanada-Klage nie zugestellt worden. Eine angebliche Firmenzentrale sei nur der aus steuerlichen Gründen gewählte Sitz einer Holding gewesen. Das ZDF übergab die Sache seinen Anwälten. "Die arbeiten daran und können schon jetzt sagen, dass der Fall für uns weder der Sache noch der Rechtslage nach zu verlieren ist", so ein Sendersprecher. Amitelos Anwalt Arthur Waldenberger sieht in dem Fall ein Musterverfahren. "Hier wird deutlich, dass gerade in der Wirtschaftberichterstattung eine besondere Sorgfaltspflicht gelten muss." Quelle: Spiegel 19.03.2011
20.04.12: 1.Instanz 324 O 636/10; Prozessleitende Maßnahmen ergehen von Amtswegen
20.04.12: Weitere prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen. Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55 Saal B335
13.07.12: Verkündung fand nicht statt.
Wiedereröffnung des Verfahrens am 23.08.13, 11:00
23.08.13: Die Forderung über 25 Milli9onen € wird zurückgewiesen werden. Termin zur Verkündung der Entscheidung 25.10.13, 9:55, Saal B335 Bericht
25.10.13: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.11.15: Berufungsverhandlung. Die Berufung wird voraussichtlich zurückgewiesen werden, obwohl der Kläger keine Gelegenheit (beim LG und OLG) erhalten hatte, nachzuweisen, dass wegen der rechtwidrigen (nicht wegen den abträglichen aber zulässigen) Äußerungen der Schaden entstanden ist, was der BGH bei Bestätigung des Urteils 7 U  75/11 gemacht hat.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 01.12.15, 10:00
01.12.15: Aussetzungsbeschluss auf den 29.12.15
29.12.15, Buske: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts vom 25.10.15 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

       
 

22.12.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 75/15
324 O 647/14
Caroline von Hannover
Kanzlei Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann

<k>
Pabel-Moewig Verlag KG
Kanzlei DLA Piper
Ra'in Verena Haisch

Unterlassung; Bildveröffentlichung; Eltern-Kind-Situation
13.02.15: 1. Instanz 324 647/14 Entscheidung erfolgt am Schluss der  Sitzung Bericht
01.12.15: Berufungsverhandlung. Die AG-Vertreterin sagt zu bis zum 15.12.15 mitzuteilen, ob der Senat in dieser Sache entscheiden soll.
Falls ja, Verkündung einer Entscheidung am 22.12.15, 10:00
22.12.15: Verkündung fand nicht statt. Termin auf der Terminrolle durchgestrichen.

10:00
<v>

7 U 30/15
324 O 674/14
Katharina Saalfrank
Kanzlei Schertz Bergmann
(1. Instanz: RA Felix M. Zimmermann)
RA Simon Bergmann

<k>
Alsterfilm GmbH
RA Torsten Füllwock

Unterlassung;
Katharina Saalfrank klagt gegen Holger Kreymeier. Es geht um den Beitrag "Ich bin ein Opfer der Super Nanny" aus Folge 77 von fernsehkritik.tv.
19.12.14: 1. Instanz 324 O 674/14 Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Einstweilige Verfügung vom 10.11.14 wurde bestätigt. Bericht
08.12.15: Berufungsverfahren. Die Kammer empfiehlt die Berufung zurückzunehmen, ansonsten Verkündung der Berufungszurückweisung am 22.12.15, 10:00.
Streitwert der Berufung 10.000,- €.

22.12.15: Verkündung fand nicht statt. Termin auf der Terminrolle durchgestrichen.

       
 

08.12.2015 (Di)

 

 

10:00

7 U 30/15
324 O 674/14
Katharina Saalfrank
Kanzlei Schertz Bergmann
(1. Instanz: RA Felix M. Zimmermann)
RA Simon Bergmann

<k>
Alsterfilm GmbH
RA Torsten Füllwock

Unterlassung;
Katharina Saalfrank klagt gegen Holger Kreymeier. Es geht um den Beitrag "Ich bin ein Opfer der Super Nanny" aus Folge 77 von fernsehkritik.tv.
19.12.14: 1. Instanz 324 O 674/14 Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Einstweilige Verfügung vom 10.11.14 wurde bestätigt. Bericht
08.12.15: Berufungsverfahren. Die Kammer empfiehlt die Berufung zurückzunehmen, ansonsten Verkündung der Berufungszurückweisung am 22.12.15, 10:00.
Streitwert der Berufung 10.000,- €.

       
 

01.12.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 93/13
324 O 636/10
Amitelo AG
Kanzlei Waldenberger Rechtsanwälte, Berlin; Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger, Rechtsanwalt Dr. Jörg Kaufmann

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen, AdöR, Gabor Steingart
Kanzlei Redeker Sellner Dahs;
Rechtsanwalt Gernot Lehr,
Rechtsanwalt Michael Mensching,
Rechtsanwalt Dr. Jakob Wulff,
Rechtsanwalt Prof. Hegemann,
Justiziar Bach

Forderung
Dezember 2010: Info Wegen der Sendung am 10.04.2007
Klage erging wohl im Dezember 2010:
Ein Bericht des TV-Magazins "Frontal21" aus dem Jahr 2007 könnte dem ZDF Probleme bereiten. Die Amitelo AG hat den Sender und mehrere ZDF-Journalisten vor dem Landgericht Hamburg (Aktenzeichen
324 O 636/10) auf Schadensersatz in Höhe von 133 Millionen Euro verklagt. Mindestens verlangt das Unternehmen 24,9 Millionen Euro. Es wirft dem Sender vor, "mit millionenfach verbreiteten, unwahren Äußerungen" den Zusammenbruch der AG entscheidend verursacht zu haben. "Frontal21" hatte am 10. April 2007 einen Bericht gesendet, in dem Amitelo vorgeworfen wurde, Erfolgsmeldungen aufgehübscht zu haben. Zudem hatten die Reporter berichtet, dass eine Firmenzentrale unbesetzt gewesen sei und das Unternehmen eine 45-Millionen-Euro-Klage in Kanada verschwiegen habe. Der Kurs der Aktie brach dar aufhin um 60 Prozent ein. In der 102-seitigen Klageschrift heißt es, die vom ZDF erhobenen Vorwürfe seien unwahr. So sei die angebliche Kanada-Klage nie zugestellt worden. Eine angebliche Firmenzentrale sei nur der aus steuerlichen Gründen gewählte Sitz einer Holding gewesen. Das ZDF übergab die Sache seinen Anwälten. "Die arbeiten daran und können schon jetzt sagen, dass der Fall für uns weder der Sache noch der Rechtslage nach zu verlieren ist", so ein Sendersprecher. Amitelos Anwalt Arthur Waldenberger sieht in dem Fall ein Musterverfahren. "Hier wird deutlich, dass gerade in der Wirtschaftberichterstattung eine besondere Sorgfaltspflicht gelten muss." Quelle: Spiegel 19.03.2011
20.04.12: 1.Instanz 324 O 636/10; Prozessleitende Maßnahmen ergehen von Amtswegen
20.04.12: Weitere prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen. Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55 Saal B335
13.07.12: Verkündung fand nicht statt.
Wiedereröffnung des Verfahrens am 23.08.13, 11:00
23.08.13: Die Forderung über 25 Milli9onen € wird zurückgewiesen werden. Termin zur Verkündung der Entscheidung 25.10.13, 9:55, Saal B335 Bericht
25.10.13: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.11.15: Berufungsverhandlung. Die Berufung wird voraussichtlich zurückgewiesen werden, obwohl der Kläger keine Gelegenheit (beim LG und OLG) erhalten hatte, nachzuweisen, dass wegen der rechtwidrigen (nicht wegen den abträglichen aber zulässigen) Äußerungen der Schaden entstanden ist, was der BGH bei Bestätigung des Urteils 7 U  75/11 gemacht hat.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 01.12.15, 10:00
01.12.15: Aussetzungsbeschluss uaf den 29.12.15

10:00

7 U 75/15
324 O 647/14
Caroline von Hannover
Kanzlei Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann

<k>
Pabel-Moewig Verlag KG
Kanzlei DLA Piper
Ra'in Verena Haisch

Unterlassung; Bildveröffentlichung; Eltern-Kind-Situation
13.02.15: 1. Instanz 324 647/14 Entscheidung erfolgt am Schluss der  Sitzung Bericht
01.12.15: Berufungsverhandlung. Die AG-Vertreterin sagt zu bis zum 15.12.15 mitzuteilen, ob der Senat in dieser Sache entscheiden soll.
Falls ja, Verkündung einer Entscheidung am 22.12.15, 10:00

10:45

7 U 68/15
324 O 797/14
Karl-Heinz Rummenigge
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Nesselhauf
RA Lorenzen

<k>
SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Unterlassung; Verdachtsberichterstattung; Kuhhandel um Marco Reuß etc.
06.02.15: 1. Instanz 324 O 797/14 Verkündung einer Entscheidung am Schluß der Sitzung,
Die einstweilige Verfügung vom 19.12.14 wurde wahrscheinlich bestätigt. Bericht
01.12.15: Berufungsverhandlung
Streitwert der Berufungsverhandlung 40.000,- Euro.
Entscheidung am Schluß der Sitzung. Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesnen.

11:45

7 U 79/15
324 O 324/15
Julia Thiele-Schürhoff
Kanzlei Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald

<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Gegendarstellung;  Einstweilige Verfügung; K.B.-G.C. ist ein gemeinnütziger Verein, keine Stiftung; Wichtig wegen fehlenden Hinweis auf Wohltätigkeit
28.08.15: 1. Instanz 324 O 324 O 324/15; Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung Bericht
01.12.15: Berufungsverhandlung
Streitwert 10.000,- Euro
Die Berufung der Antragsgegnerin  wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

12:15

7 U 126/14
324 O 409/12
Katja Sihler
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Graals

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung
31.08.12: 1. Instanz 324 O 409/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 19.10.12, 9:55, Saal B335 Bericht
19.10.12: Es ergeht ein Beweisbeschluss. Günther Jauch wird als Zeuge geladen. Zwischenentscheidung 11.0.13
11.01.13: Zwischenentscheidung. Die Zeugenverweigerung von Günther Jauch besteht zur recht. Die Kosten der Zwischenentscheidung fallen der Beklagten zur Last. Neue Verhandlung am 07.02.14, 11:00
07.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 07.03.14, 9:55, Saal B335
07.03.14: Verhandlung wird wiedereröffnet am 10.10.14, 10:30
10.10.14: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Verkündung einer Entscheidung am 21.11.14, 9:55, Saal B335
21.11.14: Die Klage wird abgewiesen
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
01.12.15: Berufungsverhandlung.
Streitwert 35.000,- Euro
Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die Berufung von Katja Sihler wird wahrscheinlich zurückgewiesen.

12:45

7 U 78/15
324 O 177/15
Charlène von Monaco
Kanzlei Prof. Prinz
RAin Lüssmann

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Trennung; Richtet sich neues Haus ein und hilft selbst mit.
31.07.15: 1. Instanz 324 O 177/15 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 03.08.15, 12:00, Raum B 334
03.08.15: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 23.04.15 wird im Punkt I.2 (Photos auf den Cover) aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Im Übrigen (Text) wird die einstweilige Verfügung bestätigt.
Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin jeweils die Hälfte.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.
01.12.15: Berufungsverfahren.
Die Vertreter der Antragstellerin und der Antragsgegnerin nehmen jeweils ihre Berufungen zurück.
Beschlossen und verkündet: Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert 20.000,- Euro.

 

17.11.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 47/14
324 O 602/13
Prof. Horst Pöttker
Kanzlei Böhme & v. Moers

RA Wilhelm Schulte Hemming

<k>
Axel Springer AG, geändert in Axel Springer S.E. BILD 10.01.13, NRW)
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Nieland

Unterlassung; Info Es ging wohl um die Berichterstattung zum Plagiatsverdacht bei der Doktorarbeit von NRW-Medienstaatssekretär Marc-Jan Euchmann, dessen Doktorvater Prof. Horst Pöttker war.
14.03.14: 1.Instanz 324 O 602/13; Verkündung einer Entscheidung am 21.03.14, 9:55, Saal B335
21.03.14: Urteil: Dem Beklagten wird verboten, den Verdacht zu erwecken, der Kläger hätte € 216.000,- an Fördergeldern erhalten, weil der Staatsrat
Marc-Jan Euchmann bei ihm promovierte.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.10.15: Streitwert 30.000 Euro; Schriftsatznachlass für den Kläger bis zum 03.11.15
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 17.11.15, 10:00
17.11.15; Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts wird zurückgewiesne.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
       
 

10.11.2015 (Di)

Bericht

 

10:00
<v>

7 U 11/15
324 O 87/14
Ms.C. Seref Timur Althoff, (Zahnarzt)

Kanzlei

<k>
Yelp Ireland Ltd.
Kanzlei Field Fisher Waterhouse
RA Stephan Zimprich
RA Dr. Philipp Plog

Unterlassung
22.08.14: 1.Instanz 324 0 87/14 einer Entscheidung am 26.09.14, 9:55, Saal B335
26.09.14: Aussetzungsbeschluss auf den 31.10.14
31.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 21.11.14
21.11.14: Aussetzungsbeschluss auf den 19.12.14
19.12.14: Urteil. Klage wurde abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
08.09.15: Berufungsverfahren. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 10.000,- festgesetzt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 10.11.15, 10:00
10.11.15: Urteil. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 19.12.14 wird zurückgewiesne. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:00
<v>

7 U 18/15
324 O 56/14
Franz, A. (Klavierverkäufer)
RA Sievers
Kläger persönlich

 

<k>
Yelp Ireland Ltd.
Kanzlei Field Fisher Waterhouse
RA Stephan Zimprich

Unterlassung
28.11.14: 1. Instanz 324 O 56/14Verkündung einer Entscheidung am 16.01.15, 9:55, Saal B335
16.01.15: Die Klage wird abgewiesen.
08.08.15: Berufungsverhandlung.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 30.000,- festgesetzt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 10.11.15, 10:00
10.11.15: Urteil. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 16.01.15 wird zurückgewiesne. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

03.11.2015 (Di)

 

 

11:30

7 U 93/13
324 O 636/10
Amitelo AG
Kanzlei Waldenberger Rechtsanwälte, Berlin; Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger, Rechtsanwalt Dr. Jörg Kaufmann

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen, AdöR, Gabor Steingart
Kanzlei Redeker Sellner Dahs;
Rechtsanwalt Gernot Lehr,
Rechtsanwalt Michael Mensching,
Rechtsanwalt Dr. Jakob Wulff,
Rechtsanwalt Prof. Hegemann,
Justiziar Bach

Forderung
Dezember 2010: Info Wegen der Sendung am 10.04.2007
Klage erging wohl im Dezember 2010:
Ein Bericht des TV-Magazins "Frontal21" aus dem Jahr 2007 könnte dem ZDF Probleme bereiten. Die Amitelo AG hat den Sender und mehrere ZDF-Journalisten vor dem Landgericht Hamburg (Aktenzeichen
324 O 636/10) auf Schadensersatz in Höhe von 133 Millionen Euro verklagt. Mindestens verlangt das Unternehmen 24,9 Millionen Euro. Es wirft dem Sender vor, "mit millionenfach verbreiteten, unwahren Äußerungen" den Zusammenbruch der AG entscheidend verursacht zu haben. "Frontal21" hatte am 10. April 2007 einen Bericht gesendet, in dem Amitelo vorgeworfen wurde, Erfolgsmeldungen aufgehübscht zu haben. Zudem hatten die Reporter berichtet, dass eine Firmenzentrale unbesetzt gewesen sei und das Unternehmen eine 45-Millionen-Euro-Klage in Kanada verschwiegen habe. Der Kurs der Aktie brach dar aufhin um 60 Prozent ein. In der 102-seitigen Klageschrift heißt es, die vom ZDF erhobenen Vorwürfe seien unwahr. So sei die angebliche Kanada-Klage nie zugestellt worden. Eine angebliche Firmenzentrale sei nur der aus steuerlichen Gründen gewählte Sitz einer Holding gewesen. Das ZDF übergab die Sache seinen Anwälten. "Die arbeiten daran und können schon jetzt sagen, dass der Fall für uns weder der Sache noch der Rechtslage nach zu verlieren ist", so ein Sendersprecher. Amitelos Anwalt Arthur Waldenberger sieht in dem Fall ein Musterverfahren. "Hier wird deutlich, dass gerade in der Wirtschaftberichterstattung eine besondere Sorgfaltspflicht gelten muss." Quelle: Spiegel 19.03.2011
20.04.12: 1.Instanz 324 O 636/10; Prozessleitende Maßnahmen ergehen von Amtswegen
20.04.12: Weitere prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen. Bericht
Verkündung einer Entscheidung am 13.07.12, 9:55 Saal B335
13.07.12: Verkündung fand nicht statt.
Wiedereröffnung des Verfahrens am 23.08.13, 11:00
23.08.13: Die Forderung über 25 Milli9onen € wird zurückgewiesen werden. Termin zur Verkündung der Entscheidung 25.10.13, 9:55, Saal B335 Bericht
25.10.13: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.11.15: Berufungsverhandlung. Die Berufung wird voraussichtlich zurückgewiesen werden, obwohl der Kläger keine Gelegenheit (beim LG und OLG) erhalten hatte, nachzuweisen, dass wegen der rechtwidrigen (nicht wegen den abträglichen aber zulässigen) Äußerungen der Schaden entstanden ist, was der BGH bei Bestätigung des Urteils 7 U  75/11 gemacht hat.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 01.12.15, 10:00

 

27.10.2015 (Di)

 

 

9:55
<v>

7 U 91/13
324 O 458/12
Bastian Schweinsteiger
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Seatwave Deutschland GmbH
Kanzlei Hogertz pp.
RAin Dr. Mona Banddehzahdeh

Lizenzzahlung. In einer Werbebroschüre für den Verkauf von EM-Karten etc. war auch ein Bild von Schweinsteiger .
12.10.12: 1. Instanz 324 O 458/12 Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am 23.11.12, 9:55, Saal B335
23.11.12: Aussetzungsbeschluss auf den 21.12.12, 9:55, Saal B335
21.12.12: Wegen andauernder Vergleichsverhandlungen Aussetzungsbeschluss auf den 25.01.13.
25.01.13: Aussetzungsbeschluss wegen and andauernder Vergleichsverhandlungen auf den 22.02.13
22.02.13: Aussetzungsbeschluss wegen andauernder Vergleichsverhandlungen auf den 08.03.13
08.03.13: Aussetzungsbeschluss wegen andauernder Vergleichsverhandlungen auf den 07.06.13
07.06.13: Die mündliche Verhandlung wir wiedereröffnet. Termin 02.08.13, 11:30, Saal B335
02.08.13: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Verkündung einer Entscheidung am 04.10.13, 9:55, Saal B335
Verkündung einer Entscheidung am 11.10.13
11.10.13: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger € 45.000,- zuzahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
27.10.15: Berufung. Vergleich getroffen
1. Die Beklagte verpflichtet sich an den Kläger 37.500,- Euro zu zahlen.
2. Die Beklagte verpflichtet sich darüber hinaus 1.000,- Euro an außergerichtlichen Anwaltskosten Brutto an den Kläger zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen fallen der Beklagten zur Last.
4. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der streitgegenständlichen Werbung erledigt. Hiervon ausgenommen sind die eventuellen Ansprüche aus der einstweiligen Verfügung.

       
 

20.10.2015 (Di)

 

 

10:00

7 U 47/14
324 O 602/13
Prof. Horst Pöttker
RA Schulte Hemming (?)

<k>
Axel Springer AG, geändert in Axel Springer S.E. BILD 10.01.13, NRW)
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Nieland

Unterlassung; Info Es ging wohl um die Berichterstattung zum Plagiatsverdacht bei der Doktorarbeit von NRW-Medienstaatssekretär Marc-Jan Euchmann, dessen Doktorvater Prof. Horst Pöttker war.
14.03.14: 1.Instanz 324 O 602/13; Verkündung einer Entscheidung am 21.03.14, 9:55, Saal B335
21.03.14: Urteil: Dem Beklagten wird verboten, den Verdacht zu erwecken, der Kläger hätte € 216.000,- an Fördergeldern erhalten, weil der Staatsrat
Marc-Jan Euchmann bei ihm promovierte.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.10.15: Streitwert 30.000 Euro; Schriftsatznachlass für den Kläger bis zum 03.11.15
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 17.11.15, 10:00
       
 

13.10.2015 (Di)

 

 

11:00
<>

7 U 4/12
324 O 611/11
Mario Landau
Kanzlei Dr. Cronemeyer & Grulert
RA Dr. Tobias Hermann

<k>
Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei Loh
RA Dr. Cornelius Renner
Justiziar Carlson

Unterlassung
16.12.11: 1. Instanz 324 O 611/11 Die einstweilige Verfügung wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Bericht
13.10.15: Urteil Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben wegen fehlender Erstbegehungsgefahr.

       
 

06.10.2015 (Di)

Bericht

 

10:00
<v>

7 U 26/15
324 O 593/14
Roberto Zerquera-Blanko
RA Matthias Nienhaus

<k>
Axel Springer SE (Internet)
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung, Veröffentlichung von rechtswidrig erlangten Faximile-Dokumenten
30.01.15: 1. Instanz 324 O 593/14. Verkündung einer Entscheidung am 27.02.15, 9:55, Saal B335
27.02.15: Urteil. Der Klage wird stattgegeben.
25.08.15: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 06.10.15, 10:00 Bericht

06.10.15: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
10:00
<v>

7 U 27/15
324 O 592/14
Roberto Zerquera-Blanko
RA Matthias Nienhaus

<k>
BILD GmbH & Co. KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung, Veröffentlichung von rechtswidrig erlangten Faximile-Dokumenten
30.01.15: 1. Instanz 324 O 592/14. Verkündung einer Entscheidung am 27.02.15, 9:55, Saal B335
27.02.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt viele Äußerungen nicht erneut zu verbreiten etc.
Kostenentscheidung: 2/5 der Kläger, 3/5 die Beklagte.

25.08.15: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 06.10.15, 10:00 Bericht

06.10.15: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:00
<v>

7 U 76/12
324 O 177/08 
Tonio Arcaini (Antonio Arcaini)
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich

<k>
THE WALL STREET JOURNAL EUROPE, David Crawford
RA Latham pp.
RA Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert

Unterlassung; Es gab überhaupt keine Strafverfahren, keine Schmiergeldzahlungen etc.
19.09.08: 1. Instanz 324 O 177/08 Verkündung einer Entscheidung am 21.10.08, 9:55, Saal B335

24.10.08: Beweisbeschluss; Termin noch nicht festgesetzt; 19.06.09, 11:00, Saal B335
19.06.09: Fortsetzung der Verhandlung nach prozessleitender Anordnung Bericht Neuer Termin am 28.08.09
28.08.09: Weiterführung auf dem Wege prozessleitender Anordnung auf Antrag. Fortsetzung der Verhandlung am 05.11.10, 14:00, Saal B335
05.11.10:
Kläger wurde als Zeuge vernommen. Es erfolgen weitere prozessleitende Anordnungen.
26.08.11: Verhandlung verschoben auf den 04.11.11, 14:00. Befragung des Klägers
04.11.11: Verkündung einer Entscheidung am 24.02.12, 9:55, Saal B335
24.02.12: Beweisbeschluss am 15.06.12, 13:30
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 17.08.12, 9:55, Saal B335
17.08.12: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, durch verschiedene Äußerungen einen falschen Eindruck zu erwecken. Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.09.15: Berufungsverfahren. Verkündung einer Entscheidung am 06.10.15, 10:00
06.10.15: Beweisbeschluss. Termin 26.01.2016, 14:30

       
 

15.09.2015 (Di)

 

 

11:00

7 U 3/15
324 O 148/14
GET: FINEO Finanzanalysen und Anlagenkonzepte GmbH
RA
Thies

<k>
Gröpper Köpke Rechtsanwälte GbR
RA Gröpper

Unterlassung; Widerspruch gegen die erlassenen Verbote (2/5 von den beantragten).
05.12.14: 1. Instanz 324 O 148/15  Die einstweilige Verfügung vom 16.04.14 wurde bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen
Streitwert € 20.000,-
Insgesamt trägt der Kläger in dieser Instanz 4/5 der Kosten, der Beklagte 1/5.
15.09.15:Berufungsverfahren. Der Antragsgegner nimmt die Berufung zu "b" zurück. Der Antragsteller nimmt den Antrag auf Erlass eine einstweiligen Verfügung zu "d" zurück und verzichtet auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung vom 16.04.14.
Beschlossen und verkündet (OLGRi Claus Meyer): Der Wert des Berufungsverfahrens beträgt 23.000 Euro (20.000 Widerspruchsverfahren, 3.000 Ordnungsmittelverfahren)
Von den Kosten des Erlassverfahrens trägt der Antragsteller 4/5, der Antragsgegner 1/5. Von den Kosten der 1. Instanz haben der Antragsteller und der Antragsgegner jeder die Hälfte zu tragen.
Von dem Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Antragsteller 10/23, der Antragsgegner 13/23

11:00

7 U 76/12
324 O 177/08 
Tonio Arcaini (Antonio Arcaini)
RA Schwenn pp.
RA Dr. Sven Krüger
Kläger persönlich

<k>
THE WALL STREET JOURNAL EUROPE, David Crawford
RA Latham pp.
RA Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert

Unterlassung; Es gab überhaupt keine Strafverfahren, keine Schmiergeldzahlungen etc.
19.09.08: 1. Instanz 324 O 177/08 Verkündung einer Entscheidung am 21.10.08, 9:55, Saal B335

24.10.08: Beweisbeschluss; Termin noch nicht festgesetzt; 19.06.09, 11:00, Saal B335
19.06.09: Fortsetzung der Verhandlung nach prozessleitender Anordnung Bericht Neuer Termin am 28.08.09
28.08.09: Weiterführung auf dem Wege prozessleitender Anordnung auf Antrag. Fortsetzung der Verhandlung am 05.11.10, 14:00, Saal B335
05.11.10:
Kläger wurde als Zeuge vernommen. Es erfolgen weitere prozessleitende Anordnungen.
26.08.11: Verhandlung verschoben auf den 04.11.11, 14:00. Befragung des Klägers
04.11.11: Verkündung einer Entscheidung am 24.02.12, 9:55, Saal B335
24.02.12: Beweisbeschluss am 15.06.12, 13:30
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 17.08.12, 9:55, Saal B335
17.08.12: Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, durch verschiedene Äußerungen einen falschen Eindruck zu erwecken. Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.09.15: Berufungsverfahren. Verkündung einer Entscheidung am 06.10.15, 10:00

       
 

08.09.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 120/14
324 O 448/14
Journalist Jochen Bittner  (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert

<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching

Hauptsacheverfahren
Internet-Law; Internet-Law (2) Telepolis; Info
Stellungnahme von Jochen Bittner:
In der ZDF-Sendung "Die Anstalt" wurde behauptet, ich sei Mitglied diverser transatlantischer Institutionen, insbesondere des German Marshall Fund (GMF). Außerdem hätte ich an der Rede von Bundespräsident Gauck zur Münchner Sicherheitskonferenz mitgeschrieben. Beides stimmt nicht. Weder bin ich Mitglied der Atlantikbrücke, des GMF oder einer ähnlichen Institution noch bin ich nebenbei als Redenschreiber für den Bundespräsidenten tätig. Gegen die weitere Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptungen muss ich vorgehen, weil sie geeignet sind, meinen Ruf als Journalist zu schädigen.
11.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr. J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.” Beschluss
26.06.14: OLG HH. Nachhilfe durch OLG 7 W 78/14 - Beschluss
Verhandlung am 26.09.14, 11:00, Saal B335
26.09.14: Das Gericht wird zusammen mit dem Verhandlungsprotokoll einen Vorschlag zur Einigung übersenden.
Verkündung einer Entscheidung am 21.11.2014, 9:55, Saal B335  Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
21.11.14: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird untersagt zu behaupten etc. “Dr. J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.”
Im Übrigen (Gauckteil) wird die Klage abgewiesen.
07.07.15: Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15
08.09.15: Urteil. Abänderung der LG-Urteils. Es wird der Beklagte unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel untersagt, zu verbreiten etc., der Kläger sei Mitglied oder Vorstand  von 3 Organisationen sowie, der Kläger habe die Rede für  Gauck geschrieben, wie in der Sendung am 29.04.2014 geschehen. Außerdem hat die Beklagte 867,38 € zzgl. Zinsen an vorgerichtlichen Kosten zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
10:00
<v>

7 U 121/14
324 O 435/14
Journalist Josef Joffe (ZEIT)
Kanzlei Senfft.
RA Jörg Nabert
Josef Joffe

<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching

Hauptsacheverfahren
Corpus Delicti Vidio: "Die Anstalt 29.04.2014":
Internet-Law; Info; Stellungnahme von Josef Joffe:
Es hieß, ich sei Mitglied oder Kuratoriumsmitglied in einer großen Zahl von Institutionen, die sich zur "Lobby" (sozusagen als Geheimbund von "Nato-Verstehern") formiert hätten und "nur eine Antwort" kennten: "mehr Rüstung".
Diese Unterstellung war herabsetzend, weil sie mir journalistische Integrität absprach. Sie war auch falsch. Tatsächlich sitze ich im Gremium von nur zweien: der American Academy in Berlin und des American Institute for Contemporary German Studies (AICGS), das zur Johns Hopkins Universität gehört. Mit den anderen verbindet mich keine Mitgliedschaft.

03.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr. Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 2014 im ZDF genannt wurden” Beschluss
26.09.14: Das Gericht wird zusammen mit dem Verhandlungsprotokoll einen Vorschlag zur Einigung übersenden.
Verkündung einer Entscheidung am 21.11.2014, 9:55, Saal B335 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
21.11.14: Er ergeht eine Urteil: Die Klage wird abgewiesen
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
07.07.15:
Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15
08.09.15: Urteil. Abänderung der LG-Urteils. Es wird der Beklagten unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel untersagt, zu verbreiten etc., der Kläger sei Mitglied oder Beirat von 8 Organisationen, wie in der Sendung am 29.04.2014 geschehen. Außerdem hat die Beklagte 597,74 € zzgl. Zinsen an vorgerichtlichen Kosten zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Urteil
10:00
<v>

7 U 101/14
324 O 316/14
Journalist Jochen Bittner  (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert

<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching

Verfügungsverfahren
Internet-Law; Internet-Law (2) Telepolis; Info
Stellungnahme von Jochen Bittner:
In der ZDF-Sendung "Die Anstalt" wurde behauptet, ich sei Mitglied diverser transatlantischer Institutionen, insbesondere des German Marshall Fund (GMF). Außerdem hätte ich an der Rede von Bundespräsident Gauck zur Münchner Sicherheitskonferenz mitgeschrieben. Beides stimmt nicht. Weder bin ich Mitglied der Atlantikbrücke, des GMF oder einer ähnlichen Institution noch bin ich nebenbei als Redenschreiber für den Bundespräsidenten tätig. Gegen die weitere Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptungen muss ich vorgehen, weil sie geeignet sind, meinen Ruf als Journalist zu schädigen.
11.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr. J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.” Beschluss
26.06.14: OLG HH. Nachhilfe durch OLG 7 W 78/14 - Beschluss
Verhandlung am 26.09.14, 11:00, Saal B335
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 06.10.14, 12:00, Raum B334 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
06.10.14: Die Einstweilige Verfügung wird wie im LG-Beschluss vom 11.06.14 bestätigt. Im OLG-Teil Beschluss vom 26.06.14 aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.07.15:
Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15
08.09.15: Urteil. Abänderung des LG-Urteils. Es wird der Antragsgegnerin unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel untersagt, zu verbreiten etc., der Antragsteller sei Mitglied oder Vorstand von 3 Organisationen sowie er habe die Rede für Gauck geschrieben, wie in der Sendung am 29.04.2014 geschehen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
110:00
<v>

7 U 102/14
324 O 315/14
Journalist Josef Joffe (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert
Josef Joffe

<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching

Verfügungsverfahren
Corpus Delicti Vidio: "Die Anstalt 29.04.2014":
Internet-Law; Info; Stellungnahme von Josef Joffe:
Es hieß, ich sei Mitglied oder Kuratoriumsmitglied in einer großen Zahl von Institutionen, die sich zur "Lobby" (sozusagen als Geheimbund von "Nato-Verstehern") formiert hätten und "nur eine Antwort" kennten: "mehr Rüstung".
Diese Unterstellung war herabsetzend, weil sie mir journalistische Integrität absprach. Sie war auch falsch. Tatsächlich sitze ich im Gremium von nur zweien: der American Academy in Berlin und des American Institute for Contemporary German Studies (AICGS), das zur Johns Hopkins Universität gehört. Mit den anderen verbindet mich keine Mitgliedschaft.

03.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr. Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 2014 im ZDF genannt wurden” Beschluss
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 06.0.14, 12:00, Raum B334 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
06.10.14: Verkündung durch Vors. Richterin Simone Käfer, sitzend in Jeans, ohne Robe.
In der Sache 324 O 315/14, Josef Joffe vs. ZDF ergeht ein Urteil. Die Einstweilige Verfügung vom 03.06.06.14 wird aufgehoben und der ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

07.07.15: Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15
08.09.15: Urteil. Abänderung der LG-Urteils. Es wird der Antragsgegnerin unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel untersagt, zu verbreiten etc., der Antragsteller sei Mitglied oder Beirat von 8 Organisationen, wie in der Sendung am 29.04.2014 geschehen.  Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
10:00

7 U 11/15
324 O 87/14
Ms.C. Seref Timur Althoff, (Zahnarzt)

RA Sievers

<k>
Yelp Ireland Ltd.
Kanzlei Field Fisher Waterhouse
RA Stephan Zimprich
RA Dr. Philipp Plog

Unterlassung
22.08.14: 1.Instanz 324 0 87/14 einer Entscheidung am 26.09.14, 9:55, Saal B335
26.09.14: Aussetzungsbeschluss auf den 31.10.14
31.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 21.11.14
21.11.14: Aussetzungsbeschluss auf den 19.12.14
19.12.14: Urteil. Klage wurde abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
08.09.15: Berufungsverfahren. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 10.000,- festgesetzt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 10.11.15, 10:00

10:30

7 U 12/15
324 O 57/14
INJOY Offenbach GmbH
RA Dr. Geisler

 

<k>
Yelp Ireland Ltd.
Kanzlei Field Fisher Waterhouse
RA Stephan Zimprich
RA Dr. Philipp Plog

Unterlassung und Schadensersatz;
29.08.14: 1. Instanz 324 O 57/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 31.10.14, 9;55, Saal B335
31.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 21.11.14
21.11.14: Aussetzungsbeschluss auf den 19.12.14
19.12.15: Die Klage wird abgewiesen.
08.09.15: Berufungsverfahren. Berufung wurde zurückgenommen. Streitwert 10.000 Euro
 
11:00

7 U 18/15
324 O 56/14
Franz, A. (Klavierverkäufer)
RA Sievers
Kläger persönlich

 

<k>
Yelp Ireland Ltd.
Kanzlei Field Fisher Waterhouse
RA Stephan Zimprich

Unterlassung
28.11.14: 1. Instanz 324 O 56/14Verkündung einer Entscheidung am 16.01.15, 9:55, Saal B335
16.01.15: Die Klage wird abgewiesen.
08.08.15: Berufungsverhandlung.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 30.000,- festgesetzt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 10.11.15, 10:00

11:30

7 U 50/15
324 O 209/15
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

RA Schmidt

<k>
SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Lars Kröner

Gegendarstellung; Doping; Info
05.06.15: 1.Instanz 324 O 209/15 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.06.15, 12:00, Raum B 334
09.06.15:
08.09.15: Berufungsverhandlung. Entscheidung am Schluss der Sitzung. Streitwert 10.000 Euro

 

 

 

 

 

01.09.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>
7 U 7/13
324 O 64/12
foodwatch e.V.

Kanzlei Geulen & Klinger
RA Dr. Remo Klinger
<k>
Unilever Deutschland GmbH
Kanzlei
White & Case LLP
RA Tiering
Unterlassung; Klage; Info
17.08.12: 1.Instanz 324 O 64/12 Verkündung einer Entscheidung am 05.10.12, 9:55, Saal 335
05.10.12: In Anwesenheit der Parteien und der Presse: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Im Einvernehmen mit den Parteien wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Verkündung einer Entscheidung am 14.12.12, 9:55, Saal B335
14.12.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Info
28.07.15: Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesen.
Verkündung einer Entscheidung am 01.09.15, 10:00 Info Info
01.09.15: Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Urteil
12:30

7 U 31/15
324 O 383/14
Ulla Kock am Brink
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Theresa Arand

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung Bildnis und Äußerung der Partnerin eines Prominenten
07.11.14: 1. Instanz 324 O 383/14 Die Einstweilige Verfügung vom 13.06.2014 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten zu tragen.
01.09.15: Berufungsverhandlung. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde zurückgenommen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens bei einem Streitwert von Euro 50.000 zu tragen 
 

 

 

 

 

25.08.2015 (Di)

Bericht

 

11:00

7 U 26/15
324 O 593/14
Roberto Zerquera-Blanko
RA Matthias Nienhaus

<k>
Axel Springer SE (Internet)
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung, Veröffentlichung von rechtswidrig erlangten Faximile-Dokumenten
30.01.15: 1. Instanz 324 O 593/14. Verkündung einer Entscheidung am 27.02.15, 9:55, Saal B335
27.02.15: Urteil. Der Klage wird stattgegeben.
25.08.15: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 06.10.15, 10:00 Bericht
11:30

7 U 27/15
324 O 592/14
Roberto Zerquera-Blanko
RA Matthias Nienhaus

<k>
BILD GmbH & Co. KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung, Veröffentlichung von rechtswidrig erlangten Faximile-Dokumenten
30.01.15: 1. Instanz 324 O 592/14. Verkündung einer Entscheidung am 27.02.15, 9:55, Saal B335
27.02.15: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt viele Äußerungen nicht erneut zu verbreiten etc.
Kostenentscheidung: 2/5 der Kläger, 3/5 die Beklagte.

25.08.15: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 06.10.15, 10:00 Bericht
       
 

18.08.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 51/13
324 O 707/12
Logistep AG
Kanzlei rka Rechtsanwälte;
Rechtsanwalt Nikolai Klute

<k>
Nickles.de Internet Publishing GmbH, Michael Nickles

Kanzlei Rechtsanwälte Henkel
RA Norbert Henkel
Michael Nickles persaönlich

Unterlassung; Info  Info zum Berufungsverfahren
31.05.13: 1. Instanz 324 O 707/12 Verkündung einer Entscheidung am 16.08.13, 9:55, Saal B335
16.08.13: Verbot von zwei Äußerungen. Andere Äußerungen erlaubt. Beklagte haben an den Kläger € 828,- nebst Zinsen zu zahlen
09.06.15: Berufungsverfahren. Der Senat neigt dazu, der Berufung stattzugeben und die Anschlussberufung zurückzuweisen. Klägerseite erhält Schriftsatznachlass. Im Falle der Umstimmung des Senat wird neuer Termin festgesetzt.
Verkündung einer Entscheidung am 28.07.15, 10:00'
28.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 18.08.15
18.08.15: Es ergeht ein Urteil. Auf die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts vom 16.08.2013 wird das Urteil abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Entscheidung zu vorläufige Vollstreckbarkeit.

       
 

04.08.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 120/14
324 O 448/14
Journalist Jochen Bittner  (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert

<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching

Hauptsacheverfahren
Internet-Law; Internet-Law (2) Telepolis; Info
Stellungnahme von Jochen Bittner:
In der ZDF-Sendung "Die Anstalt" wurde behauptet, ich sei Mitglied diverser transatlantischer Institutionen, insbesondere des German Marshall Fund (GMF). Außerdem hätte ich an der Rede von Bundespräsident Gauck zur Münchner Sicherheitskonferenz mitgeschrieben. Beides stimmt nicht. Weder bin ich Mitglied der Atlantikbrücke, des GMF oder einer ähnlichen Institution noch bin ich nebenbei als Redenschreiber für den Bundespräsidenten tätig. Gegen die weitere Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptungen muss ich vorgehen, weil sie geeignet sind, meinen Ruf als Journalist zu schädigen.
11.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr. J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.” Beschluss
26.06.14: OLG HH. Nachhilfe durch OLG 7 W 78/14 - Beschluss
Verhandlung am 26.09.14, 11:00, Saal B335
26.09.14: Das Gericht wird zusammen mit dem Verhandlungsprotokoll einen Vorschlag zur Einigung übersenden.
Verkündung einer Entscheidung am 21.11.2014, 9:55, Saal B335  Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
21.11.14: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird untersagt zu behaupten etc. “Dr. J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.”
Im Übrigen (Gauckteil) wird die Klage abgewiesen.
07.07.15: Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15
10:00
<v>

7 U 121/14
324 O 435/14
Journalist Josef Joffe (ZEIT)
Kanzlei Senfft.
RA Jörg Nabert
Josef Joffe

<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching

Hauptsacheverfahren
Corpus Delicti Vidio: "Die Anstalt 29.04.2014":
Internet-Law; Info; Stellungnahme von Josef Joffe:
Es hieß, ich sei Mitglied oder Kuratoriumsmitglied in einer großen Zahl von Institutionen, die sich zur "Lobby" (sozusagen als Geheimbund von "Nato-Verstehern") formiert hätten und "nur eine Antwort" kennten: "mehr Rüstung".
Diese Unterstellung war herabsetzend, weil sie mir journalistische Integrität absprach. Sie war auch falsch. Tatsächlich sitze ich im Gremium von nur zweien: der American Academy in Berlin und des American Institute for Contemporary German Studies (AICGS), das zur Johns Hopkins Universität gehört. Mit den anderen verbindet mich keine Mitgliedschaft.

03.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr. Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 2014 im ZDF genannt wurden” Beschluss
26.09.14: Das Gericht wird zusammen mit dem Verhandlungsprotokoll einen Vorschlag zur Einigung übersenden.
Verkündung einer Entscheidung am 21.11.2014, 9:55, Saal B335 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
21.11.14: Er ergeht eine Urteil: Die Klage wird abgewiesen
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
07.07.15:
Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15
10:00
<v>

7 U 101/15
324 O 316/14
Journalist Jochen Bittner  (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert

<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching

Verfügungsverfahren
Internet-Law; Internet-Law (2) Telepolis; Info
Stellungnahme von Jochen Bittner:
In der ZDF-Sendung "Die Anstalt" wurde behauptet, ich sei Mitglied diverser transatlantischer Institutionen, insbesondere des German Marshall Fund (GMF). Außerdem hätte ich an der Rede von Bundespräsident Gauck zur Münchner Sicherheitskonferenz mitgeschrieben. Beides stimmt nicht. Weder bin ich Mitglied der Atlantikbrücke, des GMF oder einer ähnlichen Institution noch bin ich nebenbei als Redenschreiber für den Bundespräsidenten tätig. Gegen die weitere Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptungen muss ich vorgehen, weil sie geeignet sind, meinen Ruf als Journalist zu schädigen.
11.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr. J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.” Beschluss
26.06.14: OLG HH. Nachhilfe durch OLG 7 W 78/14 - Beschluss
Verhandlung am 26.09.14, 11:00, Saal B335
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 06.10.14, 12:00, Raum B334 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
06.10.14: Die Einstweilige Verfügung wird wie im LG-Beschluss vom 11.06.14 bestätigt. Im OLG-Teil Beschluss vom 26.06.14 aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.07.15:
Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15
10:00
<v>

7 U 102/14
324 O 315/14
Journalist Josef Joffe (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert
Josef Joffe

<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching

Verfügungsverfahren
Corpus Delicti Vidio: "Die Anstalt 29.04.2014":
Internet-Law; Info; Stellungnahme von Josef Joffe:
Es hieß, ich sei Mitglied oder Kuratoriumsmitglied in einer großen Zahl von Institutionen, die sich zur "Lobby" (sozusagen als Geheimbund von "Nato-Verstehern") formiert hätten und "nur eine Antwort" kennten: "mehr Rüstung".
Diese Unterstellung war herabsetzend, weil sie mir journalistische Integrität absprach. Sie war auch falsch. Tatsächlich sitze ich im Gremium von nur zweien: der American Academy in Berlin und des American Institute for Contemporary German Studies (AICGS), das zur Johns Hopkins Universität gehört. Mit den anderen verbindet mich keine Mitgliedschaft.

03.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr. Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 2014 im ZDF genannt wurden” Beschluss
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 06.0.14, 12:00, Raum B334 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
06.10.14: Verkündung durch Vors. Richterin Simone Käfer, sitzend in Jeans, ohne Robe.
In der Sache 324 O 315/14, Josef Joffe vs. ZDF ergeht ein Urteil. Die Einstweilige Verfügung vom 03.06.06.14 wird aufgehoben und der ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

07.07.15: Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
04.08.15: Aussetzung auf den 08.09.15
 

 

 

 

 

28.07.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 51/13
324 O 707/12
Logistep AG
Kanzlei rka Rechtsanwälte;
Rechtsanwalt Nikolai Klute

<k>
Nickles.de Internet Publishing GmbH, Michael Nickles

Kanzlei Rechtsanwälte Henkel
RA Norbert Henkel
Michael Nickles persönlich

Unterlassung; Info  Info zum Berufungsverfahren
31.05.13: 1. Instanz 324 O 707/12 Verkündung einer Entscheidung am 16.08.13, 9:55, Saal B335
16.08.13: Verbot von zwei Äußerungen. Andere Äußerungen erlaubt. Beklagte haben an den Kläger € 828,- nebst Zinsen zu zahlen
09.06.15: Berufungsverfahren. Der Senat neigt dazu, der Berufung stattzugeben und die Anschlussberufung zurückzuweisen. Klägerseite erhält Schriftsatznachlass. Im Falle der Umstimmung des Senat wird neuer Termin festgesetzt.
Verkündung einer Entscheidung am 28.07.15, 10:00'
28.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 18.08.15

10:00
<v>

7 U 2/15
324 O 366/14
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Felix M. Zimmermann
RAin Theresa Arand

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA
Dr. Gerald Neben
RA Dr. Manuel Bank

Unterlassung; Die “Neue Post” soll eine Gegendarstellung Günther Jauchs abdrucken. Im März 2014 titulierte die Zeitschrift als “Bruder Robert” an Jauchs Seite einen Cousin des Moderators. Der ist Franziskaner-Pater und für die Journalisten bei der Neuen Post somit auf jeden Fall ein Bruder.
07.11.14: 1.Instanz 324 O 366/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.12.14, 9:55, Saal B335
12.12.14: Die Beklagte wird zur Richtigstellung auf der Titelseite verurteilt. Die abgebildete Person  ist nicht Bruder von Günther Jauch, sondern sein Cousin. Günther Jauch hat keinen Bruder mit dem Vornamen Robert.
22.05.15: Berufung der Beklagten wird wahrscheinlich stattgegebene. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 07.07.15, 10::
Streitwert € 37.500
07.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.07.15
28.07.15: Urteil. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts vom, 12.12.14 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten beider Instanzen zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

11:30 7 U 7/13
324 O 64/12
foodwatch e.V.

Kanzlei Geulen & Klinger
RA Dr. Remo Klinger
<k>
Unilever Deutschland GmbH
Kanzlei
White & Case LLP
RA Tiering
Unterlassung; Klage; Info
17.08.12: 1.Instanz 324 O 64/12 Verkündung einer Entscheidung am 05.10.12, 9:55, Saal 335
05.10.12: In Anwesenheit der Parteien und der Presse: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Im Einvernehmen mit den Parteien wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Verkündung einer Entscheidung am 14.12.12, 9:55, Saal B335
14.12.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Info
28.07.15: Die Berufung wird wahrscheinlich zurückgewiesen.
Verkündung einer Entscheidung am 01.09.15, 10:00 Info Info
 

 

 

 

 

21.07.2015 (Di)

 

 

10:00

7 U 21/15
324 O 798/14
Sabia Boulahrouz
RA xxxx

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA
Dr. Gerald Neben
RA Dr. Manuel Banck

Gegendarstellung, e.V. vom 15.12.14
30.01.15: 1. Instanz 324 O 798/14. Verkündung einer Entscheidung am Montag, 02.02.16, 12:00, Raum B334
02.02.15: Es ergeht eine Urteil. Die Einstweilige Verfügung vom 15.12.14 wird bestätigt.
Kostenentscheidung. Bericht
21.07.15: Berufung. Verhandlung fand nicht statt.
 

07.07.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 2/15
324 O 366/14
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Felix M. Zimmermann
RAin Theresa Arand

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA
Dr. Gerald Neben
RA Dr. Manuel Bank

Unterlassung; Bruder / Cousin; Richtigstellung
07.11.14: 1.Instanz 324 O 366/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.12.14, 9:55, Saal B335
12.12.14: Die Beklagte wird zur Richtigstellung auf der Titelseite verurteilt. Die abgebildete Person  ist nicht Bruder von Günther Jauch, sondern sein Cousin. Günther Jauch hat keinen Bruder mit dem Vornamen Robert.
22.05.15: Berufung der Beklagten wird wahrscheinlich stattgegebene. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 07.07.15, 10::
Streitwert € 37.500
07.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.07.15

10:00
<v>

7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing

Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien  GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp

Unterlassung, Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt, dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist. Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 20.01.15
20.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15
17.02.15: Mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet, wegen Schriftsatz des Klägers. Hinweise des Senats.
Termin, 12.05.15, 12:00
12.05.15: Schriftsatznachlass
Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 30.06.15, 10:00
30.06.15: Aussetzungsbeschluss auf den 07.07.15
07.07.15:
Urteil  Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. März 2012, Az. 324 O 9/12, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Beklagten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen,

die den Namen des Klägers enthaltenden Beiträge "..." vom 25. März 2011, "..." vom 19. Oktober 2011, "..." vom 1. Februar 2010 oder "..." vom 8. März 2010 auf dem Internetauftritt der Beklagten in der Weise zum Abruf bereitzuhalten, dass diese Beiträge durch Eingabe des Namens des Klägers in Internet-Suchmaschinen von diesen aufgefunden und in den Ergebnislisten ausgewiesen werden.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 5/6 und die Beklagte 1/6 zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsausspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 10.000,00 vorläufig vollstreckbar, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Die Revision wird zugelassen.

13:00

7 U 120/14
324 O 448/14
Journalist Jochen Bittner  (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert

<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching

Hauptsacheverfahren
Internet-Law; Internet-Law (2) Telepolis; Info
Stellungnahme von Jochen Bittner:
In der ZDF-Sendung "Die Anstalt" wurde behauptet, ich sei Mitglied diverser transatlantischer Institutionen, insbesondere des German Marshall Fund (GMF). Außerdem hätte ich an der Rede von Bundespräsident Gauck zur Münchner Sicherheitskonferenz mitgeschrieben. Beides stimmt nicht. Weder bin ich Mitglied der Atlantikbrücke, des GMF oder einer ähnlichen Institution noch bin ich nebenbei als Redenschreiber für den Bundespräsidenten tätig. Gegen die weitere Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptungen muss ich vorgehen, weil sie geeignet sind, meinen Ruf als Journalist zu schädigen.
11.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr. J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.” Beschluss
26.06.14: OLG HH. Nachhilfe durch OLG 7 W 78/14 - Beschluss
Verhandlung am 26.09.14, 11:00, Saal B335
26.09.14: Das Gericht wird zusammen mit dem Verhandlungsprotokoll einen Vorschlag zur Einigung übersenden.
Verkündung einer Entscheidung am 21.11.2014, 9:55, Saal B335  Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
21.11.14: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird untersagt zu behaupten etc. “Dr. J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.”
Im Übrigen (Gauckteil) wird die Klage abgewiesen.
07.07.15: Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
13:50

7 U 121/14
324 O 435/14
Journalist Josef Joffe (ZEIT)
Kanzlei Senfft.
RA Jörg Nabert
Josef Joffen

<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching

Hauptsacheverfahren
Corpus Delicti Vidio: "Die Anstalt 29.04.2014":
Internet-Law; Info; Stellungnahme von Josef Joffe:
Es hieß, ich sei Mitglied oder Kuratoriumsmitglied in einer großen Zahl von Institutionen, die sich zur "Lobby" (sozusagen als Geheimbund von "Nato-Verstehern") formiert hätten und "nur eine Antwort" kennten: "mehr Rüstung".
Diese Unterstellung war herabsetzend, weil sie mir journalistische Integrität absprach. Sie war auch falsch. Tatsächlich sitze ich im Gremium von nur zweien: der American Academy in Berlin und des American Institute for Contemporary German Studies (AICGS), das zur Johns Hopkins Universität gehört. Mit den anderen verbindet mich keine Mitgliedschaft.

03.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr. Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 2014 im ZDF genannt wurden” Beschluss
26.09.14: Das Gericht wird zusammen mit dem Verhandlungsprotokoll einen Vorschlag zur Einigung übersenden.
Verkündung einer Entscheidung am 21.11.2014, 9:55, Saal B335 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
21.11.14: Er ergeht eine Urteil: Die Klage wird abgewiesen
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
07.07.15:
Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
13:00

7 U 101/15
324 O 316/14
Journalist Jochen Bittner  (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert

<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching

Verfügungsverfahren
Internet-Law; Internet-Law (2) Telepolis; Info
Stellungnahme von Jochen Bittner:
In der ZDF-Sendung "Die Anstalt" wurde behauptet, ich sei Mitglied diverser transatlantischer Institutionen, insbesondere des German Marshall Fund (GMF). Außerdem hätte ich an der Rede von Bundespräsident Gauck zur Münchner Sicherheitskonferenz mitgeschrieben. Beides stimmt nicht. Weder bin ich Mitglied der Atlantikbrücke, des GMF oder einer ähnlichen Institution noch bin ich nebenbei als Redenschreiber für den Bundespräsidenten tätig. Gegen die weitere Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptungen muss ich vorgehen, weil sie geeignet sind, meinen Ruf als Journalist zu schädigen.
11.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr. J. Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 29.04.2014 im ZDF genannt wurden.” Beschluss
26.06.14: OLG HH. Nachhilfe durch OLG 7 W 78/14 - Beschluss
Verhandlung am 26.09.14, 11:00, Saal B335
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 06.10.14, 12:00, Raum B334 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
06.10.14: Die Einstweilige Verfügung wird wie im LG-Beschluss vom 11.06.14 bestätigt. Im OLG-Teil Beschluss vom 26.06.14 aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.07.15:
Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
13:15

7 U 102/14
324 O 315/14
Journalist Josef Joffe (ZEIT)
Kanzlei Senfft pp.
RA Jörg Nabert
Josef Joffe

<k>
Zweites Deutsches fernsehen (ZDF) ("Die Anstalt" 29.04.2014)
Kanzlei Redeker
RA Mensching

Verfügungsverfahren
Corpus Delicti Vidio: "Die Anstalt 29.04.2014":
Internet-Law; Info; Stellungnahme von Josef Joffe:
Es hieß, ich sei Mitglied oder Kuratoriumsmitglied in einer großen Zahl von Institutionen, die sich zur "Lobby" (sozusagen als Geheimbund von "Nato-Verstehern") formiert hätten und "nur eine Antwort" kennten: "mehr Rüstung".
Diese Unterstellung war herabsetzend, weil sie mir journalistische Integrität absprach. Sie war auch falsch. Tatsächlich sitze ich im Gremium von nur zweien: der American Academy in Berlin und des American Institute for Contemporary German Studies (AICGS), das zur Johns Hopkins Universität gehört. Mit den anderen verbindet mich keine Mitgliedschaft.

03.06.14:Untersagung der Behauptung, “Dr. Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung ‘Die Anstalt’ vom 2014 im ZDF genannt wurden” Beschluss
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 06.0.14, 12:00, Raum B334 Bericht von Markus Kompa
Diskussion bei Telepolis
06.10.14: Verkündung durch Vors. Richterin Simone Käfer, sitzend in Jeans, ohne Robe.
In der Sache 324 O 315/14, Josef Joffe vs. ZDF ergeht ein Urteil. Die Einstweilige Verfügung vom 03.06.06.14 wird aufgehoben und der ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen.
Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

07.07.15: Berufungsverhandlung.
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Andreas Buske: ZDF gibt eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtungserklärung entsprechend den seinerzeitigen einstweiligen Verfügungen ab. Auf die Rechte aus den einstweiligen Verfügungen wird verzichtet. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Parteien dürfen bis zum 16.07.2015 mitteilen, ob es zu einer nichtstreitigen Erledigung kommt. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung in allen vier Sachen am 04.08.2015, 10:00
 

 

 

 

 

30.06.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>1

7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing

Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien  GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp

Unterlassung, Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt, dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist. Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 20.01.15
20.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15
17.02.15: Mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet, wegen Schriftsatz des Klägers. Hinweise des Senats.
Termin, 12.05.15, 12:00
12.05.15: Schriftsatznachlass
Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 30.06.15, 10:00
30.06.15: Aussetzungsbeschluss auf den 07.07.15

 

10:00
<v>

7 U/ 6/143
Greve S.
RA

<k>
Reich R.


30.06.15: Verkündung des Berufungsurteils: Die Beruf8ung des Klägers gegen das LG-Urteil wird zum Teil als unzulässig, z.T. als unbegründet zurückgewiesen.
Der Klägers hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen,
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

 

23.06.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 73/12
324 O 636/11
Baron August von Finck
RA Krey (?)
RAin Cornelia Hertel (?)

<k>
Handelsblatt GmbH, Gabor Steingart
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

Unterlassung; Info Razzia
13.04.12: 1.Instanz 324 O 636/11Schriftsatzfristen. Schriftliches Verfahren. Termin zur Verkündung 12.07.12 (Do), 9:55, Saal B335  Bericht
12.07.12: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kosten hat der Kläger zu zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.04.15: Berufungsverfahren; Der Senat neigt dazu, die Berufung zurückzuweisen.
Verkündung einer Entscheidung am 02.06.15, 10:00
02.06.15: Aussetzungsbeschluss auf den 23.06.15
23.06.15: Die Berufung des Klägers gegen das LG Urteil vom 12.07.12 wird zurückgewiesen  Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

 

16.06.2015 (Di)

 

 

10:00

7 U 96/14
324 O 276/14
Dr. Arne Elsen
RA Joachim Poetsch
Kläger persönlich

<k>
NDR (Panorama) (?)
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziar Sieckmann

Unterlassung; Der Schwulenheiler; Corpus Delicti: Aufnahme in der Arztpraxis, Journalist stellte sich als Patient und gläubiger Christ vor;  Info (TAZ)BILD
26.09.14: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Käfer, Mittler, Dr. Linke. Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.

Foto: Stephan Wallocha (Hier nur verlinkt (eigebettet) auf (vom) den BILD-Server)

16.06.15: Berufungsverhandlung, Buske, Dr. Weyhe, Meyer;
Auf den Hinweis des Senats, der Berufung sd des NDR stattgeben zu wollen, nahm der Kläger seinen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück unter Verzicht auf alle Rechte aus dem Verfügungsverfahren.
Zurückgenommen wurde auch der Ordnungsmittelantrag.
NDR nahm die Streitwertbeschwerde zurück.
Buske beschloss: Die Kosten des Verfahrens, einschließlich Ordnungsmittelverfahren,  trägt der Kläger. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf € 35.000,00 festgesetzt. Der Streitwert des OM-Verfahrens wird auf € 7.500,00 festgesetzt..

 

 

 

 

 

09.06.2015 (Di)

 

 

10:00

7 U 51/13
324 O 707/12
Logistep AG
Kanzlei rka Rechtsanwälte;
Rechtsanwalt Nikolai Klute

<k>
Nickles.de Internet Publishing GmbH, Michael Nickles

Kanzlei Rechtsanwälte Henkel
RA Norbert Henkel
Michael Nickles persaönlich

Unterlassung; Info  Info zum Berufungsverfahren
31.05.13: 1. Instanz 324 O 707/12 Verkündung einer Entscheidung am 16.08.13, 9:55, Saal B335
16.08.13: Verbot von zwei Äußerungen. Andere Äußerungen erlaubt. Beklagte haben an den Kläger € 828,- nebst Zinsen zu zahlen
09.06.15: Berufungsverfahren. Der Senat neigt dazu, der Berufung stattzugeben und die Anschlussberufung zurückzuweisen. Klägerseite erhält Schriftsatznachlass. Im Falle der Umstimmung des Senat wird neuer Termin festgesetzt.
Verkündung einer Entscheidung am 28.07.15, 10:00

 

 

 

 

 

02.06.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 540/13

Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke


manager magazin 19.11.2011 (12/2011)

Forderung; gesundheitlich angeschlagen; geht nicht gern aus dem Haus; größere Anschaffungen nur mit Erlaubnis:  Bildnis  als Satire
28.04.15: Berufungsverfahren
Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am 02.06.15, 10:00
02.06.15: Verkündung fand nicht statt. Wahrscheinlich kam es zu einem Vergleich.

10:00
<v>

7 U 73/12
324 O 636/11
Baron August von Finck
RA Krey (?)
RAin Cornelia Hertel (?)

<k>
Handelsblatt GmbH, Gabor Steingart
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

Unterlassung; Info Razzia
13.04.12: 1.Instanz 324 O 636/11Schriftsatzfristen. Schriftliches Verfahren. Termin zur Verkündung 12.07.12 (Do), 9:55, Saal B335  Bericht
12.07.12: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kosten hat der Kläger zu zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.,04.15: Berufungsverfahren; Der Senat neigt dazu, die Berufung zurückzuweisen.
Verkündung einer Entscheidung am 02.06.15, 10:00
02.06.15: Aussetzungsbeschluss auf den 23.06.15

10:00
<v>

7 U 119/14
324 O 538/14
324 O 484/14
324 O 496/14
Travel24.com AG

Kanzlei Rosenberger & Koch
RA Jörg Thomas

<k>
manager magazin new media GmbH

Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Gegendarstellung;
24.10.14: Die Kammer ist sich über die reinen prozessualen Fragen noch nicht einig.
Verkündung einer Entscheidung am Donnerstag, den 30,10,14, 12:00 Raum B334
30.10.14: Die einstweilige Verfügung vom 15.09.14 wird in der Fassung vom 24.10.14 bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten zu tragen.
12.05.15: Verkündung einer Entscheidung am 02.06.15, 10:00
02.06.15: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

11:00

7 U 13/15
324 O 730/14
Katarina Witt
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Felix M. Zimmermann

<k>
SCG Verlag Ltd.
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Gegendarstellung; Ist die Klägerin "unglücklich"? Info
19.12.14: 1. Instanz 324 O 730/14 Entscheidung am Schluss der Sitzung. Die Einstweilige Verfügung vom 24.11.14 wurde  bestätigt. Bericht
02.06.15: Verhandlung fand nicht statt.

 

26.05.2015 (Di)

 

 

12:45

7 U 2/15
324 O 366/14
Günther Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Felix M. Zimmermann
RAin Theresa Arand

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG
Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA
Dr. Gerald Neben
RA Dr. Manuel Bank

Unterlassung; Bruder / Cousin; Richtigstellung
07.11.14: 1.Instanz 324 O 366/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.12.14, 9:55, Saal B335
12.12.14: Die Beklagte wird zur Richtigstellung auf der Titelseite verurteilt. Die abgebildete Person  ist nicht Bruder von Günther Jauch, sondern sein Cousin. Günther Jauch hat keinen Bruder mit dem Vornamen Robert.
22.05.15: Berufung der Beklagten wiurd wahrscheinlich stattgegebene. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 07.07.15, 10::
Streitwert € 37.500

 

 

 

 

 

19.05.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 14/14
324 O 264/11
Max Mosley
Kanzlei Irion pp.
RA'in Tanja Irion

<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor Wessing

Verbreitung rechtswidriger Bildnisse
04.05.12: Verhandlung fand nicht statt. Neuer Termin 28.09.12, 10:00
28.09.12: Weiterführung der Verhandlung auf Basis prozessleitender Maßnahmen. Bericht
Neuer Termin. 20.09.13. 10:00
20.09.13: Verkündungstermin 10.01.14, 9:55, Saal B335
10.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 24.01.14
24.01.14: Sechs (6) Photos kontextlos verboten. Andere Photos nicht verboten. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 81 %, Google 19 %. Streitwertbeschluss 600.000,- €. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Urteil
03.02.15: Berufungsverhandlung. Schritsatznachlass für beide Seiten.
Verkündungstermin: 05.05.15, 10:00
 Bericht

05.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 19.05.15
15.05.15: Aus der Presse:
Mosley-Anwältin Tanaj Irion: Der Streit ist beigelegt zur Zufriedenheit beider Seiten.
Die Vereinbarung ist vertraulich, ich bin zufrieden und möchte sie nicht gefährden.

10:00
<v>

7 U 117/14

LLB Hamburg 1 ApS
RA Schmidt

<k>
ELBINSEL Immobilien GmbH & Co. KG u.a.
RA Lürst (?)

Verfügungsverfahren, Streit um Hotel für jugendliche Migranten
24.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 05.05.2015, 10:00

Verkündungstermin: 05.05.15, 10:00
05.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 19.05.15
19.05.15: Die Berufung des Antragsgegners gegen das Urteil des Landgerichts vom 07.11.14 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner zu 1) hat .. herauszugeben. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der g zu tragen.

12:00

7 U 6/15
324 O 252/14
Zalando AG
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

<k>
RTL Televison GmbH (Wallraff-Team)
RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher

Unterlassung; Undercover-Sendung; Info
25.07.14: 1.Instanz 324 O 252/14 Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die Einstweilige Verfügung vom 05.05.14 wurde bestätigt. Urteil

19.05.15: Berufugsverhandlung

 

12.05.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 87/12
324 O 522/10
Richard Ritter v. Raffay
Kanzlei Clement + Partner
RA Clement

<k>
manager magazin new media GmbH
RA Thorsten Feldmann

Unterlassung; 7 Äußerungen; 5 sind noch im Netz - "dubiöse Firma", "geriet ins Stottern, "Papier dümpelt" Kläger habe gelogen, phantasiert u.d..
28.01.11: Klägeranwalt war schlecht vorbereitet. Weiter prozessleitende Anordnung
Verhandlung am 16.09.11, 10:30, Saal B335
16.09.11: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 22.06.12, 10:30
22.06.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.07.12, 9:55, Saal B335. Das Gericht weist darauf hin, dass bei der jetzigen Lage, die Klage abgewiesen wird.
27.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 17.08.12
17.08.12: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Auf der Terminrolle wieder durchgestrichen. Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 17.03.15, 11:30
17.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 28.04.15, 10:00
28.04.15: Aussetzungsbeschluss auf den 12.05.15
12.05.15: Berufung gegen das Urteil vom 17.08.12 hgfwird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

10:45

7 U 119/14
324 O 538/14
324 O 484/14
324 O 496/14
Travel24.com AG

Kanzlei Rosenberger & Koch
RA Jörg Thomas

<k>
manager magazin new media GmbH

Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Gegendarstellung;
24.10.14: Die Kammer ist sich über die reinen prozessualen Fragen noch nicht einig.
Verkündung einer Entscheidung am Donnerstag, den 30,10,14, 12:00 Raum B334
30.10.14: Die einstweilige Verfügung vom 15.09.14 wird in der Fassung vom 24.10.14 bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten zu tragen.
12.05.15: Verkündung einer Entscheidung am 02.06.15, 10:00

12:00

7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing

Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien  GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp

Unterlassung, Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt, dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist. Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 20.01.15
20.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15
17.02.15: Mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet, wegen Schriftsatz des Klägers. Hinweise des Senats.
Termin, 12.05.15, 12:00
12.05.15: Schriftsatznachlass
Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 30.06.15, 10:00

 

05.05.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 14/14
324 O 264/11
Max Mosley
Kanzlei Irion pp.
RA'in Tanja Irion

<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor Wessing

Verbreitung rechtswidriger Bildnisse
04.05.12: Verhandlung fand nicht statt. Neuer Termin 28.09.12, 10:00
28.09.12: Weiterführung der Verhandlung auf Basis prozessleitender Maßnahmen. Bericht
Neuer Termin. 20.09.13. 10:00
20.09.13: Verkündungstermin 10.01.14, 9:55, Saal B335
10.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 24.01.14
24.01.14: Sechs (6) Photos kontextlos verboten. Andere Photos nicht verboten. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 81 %, Google 19 %. Streitwertbeschluss. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.02.15: Berufungsverhandlung. Schritsatznachlass für beide Seiten.
Verkündungstermin: 05.05.15, 10:00
 Bericht

05.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 19.05.15

10:00
<v>

7 U 117/14

LLB Hamburg 1 ApS
RA Schmidt

<k>
ELBINSEL Immobilien GmbH & Co. KG u.a.
RA Lürst (?)

Verfügungsverfahren, Streit um Hotel für jugendliche Migranten
24.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 05.05.2015, 10:00

Verkündungstermin: 05.05.15, 10:00
05.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 19.05.15

10:00
<v>

7 U 60/14

Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke

Forderung; Richtigstellung; Kredite nicht zurückgezahlt
28.04.15:Berufungsverfahren;
Der Senat gibt zu erkennen, dass er den Anspruch auf Richtigstellung nicht für gegeben erachtet.
Die Klägervertreterin nimmt darauf hin den Antrag auf Richtigstellung zurück.
Daraufhin wird eine Kostenvergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen.
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am 05.05.15, 10:00
05.05.15: Fehlte auf der Terminrolle. Keine Verkündung.

10:00

'7 U 9/15
324 O 596/14
Bastian Scheinsteiger
Kanzlei Nesselhauf pp.
RAin Dr.
Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Photos mit Freundin;
Widerspruchsverfahren gegen e.V. vom 29.09.14
28.11.14: 1. Instanz 324 O 596/14 Ziff. 1 sowie Ziff. 2, soweit "Trennung des Paares" verbreitet wurde, ist übereinstimmend für erledigt erklärt worden
Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung .
Käfer: Wir werden die e.V. bestätigen und neu fassen, damit kein Missverständnis besteht.
05.05.15: Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Kostenvergleich. Die Kosten werden in beiden Instanzen gegeneinander aufgehoben.
Streitwert 13.000,- €.

10:30

7 U 13/14
324 O xxx/yy
Dieter Bohlen u.a.
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt
RA Henning Lorenzen

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Presserecht
05.05.15: Klage wurde zurückgenommen. Auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung wurde verzichtet.
Grund: Eine UVE war im anderen Verfahren abgegeben worden. Kerngleiches Ereignis

 

 

 

 

 

28.04.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 96/12
324 O 159/12
Ulrich Marseille; Marseille Kliniken AG
Kanzlei
Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Bernd Günther (Aktionär)
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel
RA Henning Lorenzen

Unterlassung; Info
29.06.12: Die Kammer zweifelt an der Passivlegitimation. Schriftsatzfrist. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 31.08.12, 9:55, Saal B335 Bericht
31.08.12: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Aussetzung auf den 28.09.12.
28.098.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu ragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.01.15: Zeugenbefragung der Personenschützer Roland Struck, Marttin Seil der Firma Pütz Security AG
Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
1. Beklagter gibt eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.
2. Kosten werden gegeneinander aufgehoben
Im Falle des Rücktritts, Schriftsatznachlass und Verkündung einer Entscheidung am 03.03.15, 10:00
03.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 24.03.15, 10:00
24.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.04.15
28.05.15: Kostenentscheidung. Der Kläger trägt 1/3 der Kosten. Der Beklagte ... . Die außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger selbst.

10:00
<v>

7 U 87/12
324 O 522/10
Richard Ritter v. Raffay
Kanzlei Clement + Partner
RA Clement

<k>
manager magazin new media GmbH
RA Thorsten Feldmann

Unterlassung; 7 Äußerungen; 5 sind noch im Netz - "dubiöse Firma", "geriet ins Stottern, "Papier dümpelt" Kläger habe gelogen, phantasiert u.d..
28.01.11: Klägeranwalt war schlecht vorbereitet. Weiter prozessleitende Anordnung
Verhandlung am 16.09.11, 10:30, Saal B335
16.09.11: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 22.06.12, 10:30
22.06.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.07.12, 9:55, Saal B335. Das Gericht weist darauf hin, dass bei der jetzigen Lage, die Klage abgewiesen wird.
27.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 17.08.12
17.08.12: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Auf der Terminrolle wieder durchgestrichen. Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 17.03.15, 11:30
17.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 28.04.15, 10:00
28.04.15: Aussetzungsbeschluss auf den 12.05.15

10:00

7 U 540/13

Josef Esch
RA'in Tanja Irion
RAin Philippi

<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke


manager magazin 19.11.2011

Forderung; gesundheitlich angeschlagen; geht nicht gern aus dem Haus; größere Anschaffungen nur mit Erlaubnis:  Bildnis  als Satire
28.04.15: Berufungsverfahren
Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am 02.06.15, 10:00

10:45

7 U 60/14

Josef Esch
RA'in Tanja Irion
RAin Philippi

<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke

Forderung; Richtigstellung; Kredite nicht zurückgezahlt
28.04.15:Berufungsverfahren;
Der Senat gibt zu erkennen, dass er den Anspruch auf Richtigstellung nicht für gegeben erachtet.
Die Klägervertreterin nimmt darauf hin den Antrag auf Richtigstellung zurück.
Daraufhin wird eine Kostenvergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen.
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am 05.05.15, 10:00

11:30

7 U 73/12
324 O 636/11
Baron August von Finck
RA Krey (?)
RAin Cornelia Hertel (?)

<k>
Handelsblatt GmbH, Gabor Steingart
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

Unterlassung; Info Razzia
13.04.12: 1.Instanz 324 O 636/11Schriftsatzfristen. Schriftliches Verfahren. Termin zur Verkündung 12.07.12 (Do), 9:55, Saal B335  Bericht
12.07.12: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kosten hat der Kläger zu zahlen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.,04.15: Berufungsverfahren; Der Senat neigt dazu, die Berufung zurückzuweisen.
Verkündung einer Entscheidung am 02.06.15, 10:00

 

 

 

 

 

30.03.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 I 101/13
324 O 642/12
Noriplana Generalunternehmen für Massivhausbau GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg

<k>
Bayerischer Rundfunk; Journalist Reinhard Weber
RA Dr. Gerd F. Hegemann

Unterlassung; Info Baupfusch und Schimmeldesaster
23.03.13: 1.Instanz 324 O 642/12 Prozessleitende Maßnahmen auf Amtswegen  Bericht
Erneute Verhandlung am 02.08.13, 10:30
02.08.13: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Verkündung einer Entscheidung am 13.ß09.13, 9:55, Saal B335
13.09.13: Aussetzungsbeschluss auf den 18.10.13.
18.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 25.10.13
25.10.13: Die Beklagten wird verurteilt, im Bericht über die Klägerin bestimmte Äußerungen  - gesundheitliche Schäden,  ... zu unterlassen. Im Übrigen wird die Klage - Schimmelpilzbildung, ... - zurückgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Der Senat gab zu erkennen, dass die Berufung  des Klägers abgewiesen wird und der  Anschlussberufung der Beklagten stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 03.03.15, 10:00
03.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.15, 10:00

 

24.03.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 96/12
324 O 159/12
Ulrich Marseille; Marseille Kliniken AG
Kanzlei
Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Bernd Günther (Aktionär)
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel
RA Henning Lorenzen

Unterlassung; Info
29.06.12: Die Kammer zweifelt an der Passivlegitimation. Schriftsatzfrist. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 31.08.12, 9:55, Saal B335 Bericht
31.08.12: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Aussetzung auf den 28.09.12.
28.098.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu ragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.01.15: Zeugenbefragung der Personenschützer Roland Struck, Marttin Seil der Firma Pütz Security AG
Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen.
1. Beklagter gibt eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.
2. Kosten werden gegeneinander aufgehoben
Im Falle des Rücktritts, Schriftsatznachlass und Verkündung einer Entscheidung am 03.03.15, 10:00
03.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 24.03.15, 10:00
24.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.04.15

10:00

7 U 117/14

LLB Hamburg 1 ApS
RA Scmidt

<k>
ELBINSEL Immobilien GmbH & Co. KG u.a.
RA Lürst (?)

Verfügungsverfahren, Streit um Hotel für jugendliche Migranten
24.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 05.05.2015, 10:00

11:00

7 U 89/14
324 O 639/13
Rentner Partei Deutschland
RA Schulte
GF Günter Pfeiffer

<k>
Rainer Liermann

RA Lehr (?)

Unterlassung;
01.08.14: 1. Instanz 324 O 639/13 Verkündung einer Entscheidung am 11.08.14, 12:00, Raum B334
11.09.14: Die Einstweilige Verfügung vom 05.02.14 in der Fassung vom 11.02.14 wird bestätigt. Der Antragsgegner zu 1) hat die weiteren kosten bei einem Streitwert von € 2.000,- zu tragen
24.03.15: Berufungsverfahren. Die Parteien erklären den Rechtsstreit für erledigt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben
Streitwert € 2.000,-

11:30

7 U 90/14
324 O 640/13
Rentner Partei Deutschland
RA Schulte
GF Günter Pfeiffer

<k>
Rainer Liermann (1), Peter Wolff  (3),  Horst Gilles (4)

RA Lehr (?)

Unterlassung;
01.08.14: 1. Instanz 324 O 640/13 Verkündung einer Entscheidung am 11.08.14, 12:00, Raum B334
11.09.14: Die Einstweilige Verfügung vom 10.02.14 in der Fassung des Beschlusses vom 28.03.14 wird bestätigt. Die Antragsgegner zu 1), 3) und 4) haben die Kosten jeweils zu 1/3 zu tragen. Streitwert € 6.000,-
Diese drei Herren gehören nicht mehr zu Rentner Partei Deutschland
24.03.15: Berufungsverfahren. Die Parteien erklären den Rechtsstreit für erledigt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben
Streitwert € 6.000,- bis zur Berufugsrücknahme durch den Antragsteller zu 4., € 4.000,- danach.

 

 

 

 

 

17.03.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>0

7 U 82/14
324 O 705/12
ALBA Group plc & Co. KG
Kanzlei Schertz Bergmann
RA
Felix Zimmermann

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg

Unterlassung
14.06.13: 1. Instanz 324 O 705/12Verhandlung auf den 28.06.13, 12:30 verschoben, weil der Antragsgegner einen Schriftsatz vom Vortag einreichte.
26.06.13: Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt.
Verhandlung am 15.11.13, 11:30
15.11.13: Versäumnisurteil Bericht
Verhandlung am 09.05.14, 10:30
09.05.14: Das Versäumnisurteil wurde bestätigt. Bericht
17.02.15: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 10.03.15, 10:00
10.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.03.15
17.03.15: Es ergeht ein Urteil. Auf die Berufung des Antragsgegners wird das Urteil des Landgerichts von 09.05.201 abgeändert. Von den Kosten des Verfahrens haben

für den Erlass der Verfügung der Antragsteller 60 %, der Antragsgegner 40 % bei einem Streitwert von € 50.000,- zu tragen.

im Widerspruchsverfahren hat der Antragsteller bei einem Streitwert von € 35.000,- zu tragen.

im Berufungsverfahren der Antragsteller zu 93 %, der Antragsgegner 7 % bei einem Streitwert von € 16.500,- zu tragen.

11:00

7 U 87/12
324 O 522/10
Richard Ritter v. Raffay
Kanzlei Clement + Partner
RA Clement

<k>
manager magazin new media GmbH
RA Thorsten Feldmann

Unterlassung; 7 Äußerungen; 5 sind noch im Netz - "dubiöse Firma", "geriet ins Stottern, "Papier dümpelt" Kläger habe gelogen, phantasiert u.d..
28.01.11: Klägeranwalt war schlecht vorbereitet. Weiter prozessleitende Anordnung
Verhandlung am 16.09.11, 10:30, Saal B335
16.09.11: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 22.06.12, 10:30
22.06.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.07.12, 9:55, Saal B335. Das Gericht weist darauf hin, dass bei der jetzigen Lage, die Klage abgewiesen wird.
27.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 17.08.12
17.08.12: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Auf der Terminrolle wieder durchgestrichen. Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 17.03.15, 11:30
17.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 28.04.15, 10:00

 

10.03.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>0

7 U 82/14
324 O 705/12
ALBA Group plc & Co. KG
Kanzlei Schertz Bergmann
RA
Felix Zimmermann

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg

Unterlassung
14.06.13: 1. Instanz 324 O 705/12Verhandlung auf den 28.06.13, 12:30 verschoben, weil der Antragsgegner einen Schriftsatz vom Vortag einreichte.
26.06.13: Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt.
Verhandlung am 15.11.13, 11:30
15.11.13: Versäumnisurteil Bericht
Verhandlung am 09.05.14, 10:30
09.05.14: Das Versäumnisurteil wurde bestätigt. Bericht
17.02.15: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 10.03.15, 10:00
10.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.03.15

10:00

7 U 76/14
324 O 111/14
Till Backhaus
Kanzlei Dr. Granzin Rechtsanwälte
RA Dr. Haiko Granzin

<k>
Norddeutscher Rundfunk Köln
Kanzlei CSM Hasche
RA Michael Fricke

Widerruf einer unrichtigen Tatsachenbehauptung; Info; Verkauf eines Traktors, angeblich gefälschter Vertrag
23.05.14: 1. Instanz 324 O 111/14 Verkündung einer Entscheidung am 04.07.10, 9:55, Saal B335 Bericht
04.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.07.14
18.07.14: Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
10.03.15: Auf Hinweis des Senats wurde die Berufung vom Backhaus-Anwalt Dr. Heiko Granzin zurückgenommen Bericht

12:15

7 U 87/14
324 O 166/14
ADAC e.V.
RA'in Wald (?)

<k>
Bayerischer Rundfunk
RA

Unterlassung; Crashtest
Die Behauptung des Bayerischen Rundfunks, das chinesische Fahrzeugmodell Brilliance BS4 hätte beim ADAC Crashtest im Jahr 2009 null Sterne erhalten – bei den Partnerclubs in Österreich, der Schweiz und in den Niederlanden jedoch drei Sterne – ist falsch. Die europäischen Partnerclubs führen überhaupt keine eigenen Crashtests durch, sondern übernehmen die ADAC Ergebnisse vollständig.
01.08.14: 1. Instanz 324 O 166/14Die Einstweilige Verfügung vom 01.04.14 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
10.03.15: Auf der Terminrolle wieder gestrichen. Verhandlung fand nicht statt.

 

03.03.2015 (Di)

 

 

10;00
<v>

7 U 96/12
324 O 159/12
Ulrich Marseille; Marseille Kliniken AG
Kanzlei
Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Bernd Günther (Aktionär)
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel
RA Henning Lorenzen

Unterlassung; Info
29.06.12: Die Kammer zweifelt an der Passivlegitimation. Schriftsatzfrist. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 31.08.12, 9:55, Saal B335 Bericht
31.08.12: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Aussetzung auf den 28.09.12.
28.098.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu ragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.01.15: Zeugenbefragung der Personenschützer Roland Struck, Marttin Seil der Firma Pütz Security AG
Vergleicht mit Rücktrittsrecht getroffen.
1. Beklagter gibt eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.
2. Kosten werden gegeneinander aufgehoben
Im Falle des Rücktritts, Schriftsatznachlass und Verkündung einer Entscheidung am 03.03.15, 10:00
03.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 24.03.15, 10:00

10:00
<v>

7 I 101/13
324 O 642/12
Noriplana Generalunternehmen für Massivhausbau GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg

<k>
Bayerischer Rundfunk; Journalist Reinhard Weber
RA Dr. Gerd F. Hegemann

Unterlassung; Info Baupfusch und Schimmeldesaster
23.03.13: 1.Instanz 324 O 642/12 Prozessleitende Maßnahmen auf Amtswegen  Bericht
Erneute Verhandlung am 02.08.13, 10:30
02.08.13: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Verkündung einer Entscheidung am 13.ß09.13, 9:55, Saal B335
13.09.13: Aussetzungsbeschluss auf den 18.10.13.
18.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 25.10.13
25.10.13: Die Beklagten wird verurteilt, im Bericht über die Klägerin bestimmte Äußerungen  - gesundheitliche Schäden,  ... zu unterlassen. Im Übrigen wird die Klage - Schimmelpilzbildung, ... - zurückgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Der Senat gab zu erkennen, dass die Berufung  des Klägers abgewiesen11:30 wird und der  Anschlussberufung der Beklagten stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 03.03.15, 10:00
03.03.15: Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.15, 10:00

 

17.02.2015 (Di)

Bericht

10:00
<v>

7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing

Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien  GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp

Unterlassung, Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt, dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist. Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 20.01.15
20.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15
17.02.15: Mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet, wegen Schriftsatz des Klägers. Hinweise des Senats.
Termin, 12.05.15, 12:00

10:00
<v>

7 U 76/13
324 O 679/12
Sarah Connor

Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr. G
erald Neben

Unterlassung; Mit Ferrari ins Kino
24.05.13: 1. Instanz 324 O 679/2 Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 02.08.13, 9:55, Saal B335
02.08.13: Stand nicht auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt.
Urteil, Text erlaubt, Photos verboten
18.11.14: Wert der Berufung € 35.000,-
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.01.15: 10:00
Der Berufung des Bauern Verlages wird aller Wahrscheinlichkeit nach stattgegeben werden.
06.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 27.01.15, 10:00
27.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15, 10:00
17.02.15: Auf Berufung des Beklagten wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten beider Instanzen zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:00

7 U 6/13
324 O 469/12
LVM Lebensversicherung-AG
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

<k>
Stiftung Warentest
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

Unterlassung; Beteiligung am Jahresabschlussbericht.
26.10.12: 1.Instanz 324 O 469/12 Verkündung einer Entscheidung am 14.12.12, 9:55, Saal B335
14.12.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
17.02.15: Berufungsverhandlung.
RA Helge Reich nahm die Berufung zurück.
Streitwert 40.000,- Euro Bericht

11:30

7 U 82/14
324 O 705/12
ALBA Group plc & Co. KG
Kanzlei Schertz Bergmann
RA
Felix Zimmermann

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg

Unterlassung
14.06.13: 1. Instanz 324 O 705/12Verhandlung auf den 28.06.13, 12:30 verschoben, weil der Antragsgegner einen Schriftsatz vom Vortag einreichte.
26.06.13: Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt.
Verhandlung am 15.11.13, 11:30
15.11.13: Versäumnisurteil Bericht
Verhandlung am 09.05.14, 10:30
09.05.14: Das Versäumnisurteil wurde bestätigt. Bericht
17.02.15: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 10.03.15, 10:00 Bericht

 

10.02.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 67/08 (wg. BGH)
7 U 67/08
324 O 18/05 
Prof. Dr. Porsch
RA Schwenn pp.
RA Dr. Krüger
RA Diestel

<k>
Axel Springer Verlag (BILD)
RA Rosenberger pp.
RA Jörg Thomas
RA Spyros Aroukatos

25.08.06: 1. Instanz 324 O 18/05 Zeugenvernehmung von Herrn Busch -  Bericht
Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch am  24.11.06, 14:00, Saal B335
24.11.06: Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch  - Bericht
Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger Heinz Schockenbäumer am 13.04.07
13.04.07: Zeugenvernehmung von Herrn Schockenbäumer - Bericht
Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger erfolgt am 22.06.07
22.06.07: Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger - Bericht

Verkündung am 31.08.07, 9:55, Gerichtssaal
31.08.07: Verkündung fand nicht statt. Aussetzungsbeschluss auf den 02.11.07
02.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07
07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 29.02.08
29.02.08: Aussetzungsbeschluss auf den 28.03.08

28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08
25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08
25.04.08. Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08.
30.05.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen in der Berichterstattung zu behaupten, der Kläger habe 197x als IM "Christoph" unter anderem seine Ehefrau bespitzelt., weiterhin wird verboten zu behaupten, der Kläger hätte bei den Lesungen Frau Chr. M.. bespitzelt. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 140.000 Euro vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird festgelegt auf 120.000,00 Euro.
12.10.10: Berufungsverhandlung. Berufung wird zurückgewiesen.
Urteil
11.12.12: BGH, OLG-Urteil aufgehoben; Urteil vom 11.12.2012, Az. VI ZR 315/10
06.01.15: Erneute Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 10.02.15, 10:00
Bericht
10.02.15: Urteil. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen.

10:00
<v>

7 U 89/08 (wg. BGH)
7 U 89/08
324 O 774/04 
Prof. Dr. Porsch
RA Schwenn pp.
RA Dr. Krüger
RA Diestel

<k>
Dresdner Druck und Verlagshaus (Mongenpost, SächsicheZeizung)
RA Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos

25.08.06: 1. Instanz 324 O 774/04  Zeugenvernehmung von Herrn Busch -  Bericht
Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch am  24.11.06, 14:00, Saal B335
24.11.06: Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch  - Bericht
Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger Heinz Schockenbäumer am 13.04.07
13.04.07: Zeugenvernehmung von Herrn Schockenbäumer - Bericht
Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger erfolgt am 22.06.07
22.06.07: Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger - Bericht

Verkündung am 31.08.07, 9:55, Gerichtssaal
31.08.07: Aussetzungsbeschluss auf den 02.11.08
02.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07
07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 29.02.08
29.02.08: Aussetzungsbeschluss auf den 28.03.08

28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08
25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08
30.05.08: Aussetzungsbeschluss auf den 04.07.08
04.07.08: Aussetzungsbeschluss auf den 08.08.07: Aussetzungsbeschluss auf den 15.08.08
15.08.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen zu unterlassen und/oder durch die Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, der Kläger sein IM gewesen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits bei einem Streitwert von 220.000,00 Euro zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.10.10: Berufungsverhandlung. Berufung wird zurückgewiesen.
Urteil
11.12.12: BGH, OLG-Urteil aufgehoben; Urteil vom 11.12.2012, Az. VI ZR 314/10
06.01.15: Erneute OLG-Verhandlung Verkündung einer Entscheidung am 10.02.15, 10:00 Bericht
10.02.15: Urteil. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen.

10:00
<v>

7 U 44/12
324 O 628/10
Dr. Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA Tobias Würkert

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.; Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr. Schultz- Süchting pp.
RA Srocke

Unterlassung; Richtigstellung
08.04.11: 1. Instanz 324 O 628/10 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.05.11, 9:55
20.05.11: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.11.
17.06.11. Beweis- und Hinweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am 25.11.11, 14:30, Saal B335
25.11.11: Verhandlung fand nicht statt. Verschoben auf 23.03.12, 13:00
23.03.12: Zeuge Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Dr. Asmus Maatsch  hingewiesen und nahm dieses wahr. Daraufhin gab der Beklagtenvertreter eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab. Im Übrigen beziehen sich die Parteivertreter auf die am 08.04.12 gestellten Anträge.  Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.04.12, 9:55, Saal B335 Bericht
20.04.12: Die Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt. An den Abhörmaßnahmen hat der Kläger nicht mitgewirkt. Die Beklagte hat an der Kläger 3.650.52 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
7.08.13: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.09.13, 10:00
17.09.13:
Beweisbeschluss. Verhandlung am 10.12.13, 14:00
10.12.13: Befragung von drei Zeugen.
Zeuge Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Claus Meyer  hingewiesen und nahm dieses wahr. Verkündung einer Entscheidung am 28.01.14, 10:00
28.01.14: Urteil.
Spiegel muss die Richtigstellung im redaktionellen Teil mit entsprechender Aufmachung wie die Erstmitteilung in der Ausgabe vom 23. August 2010 (34/10) veröffentlichen:
In seinem Bericht „Angst und Verfol­gungswahn“ hatte das Magazin einen unzulässigen Verdacht erweckt, Wolfgang Gößmann habe an angeblichen Abhöraktionen gegen ein Vorstandsmitglied mitgewirkt.
Die Revision wurde zugelassen.
18.11.14: BGH VI O 76/14: Auf die Revision der Beklagten zu 1 wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem Nachteil erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Neue OLG-Verhandlung am 10.02.15, 10:00, Saal 210
10.02.15: Entscheidung am Schluss der Sitzung. Bericht

Neue Verhandluin am 18.06.19, 12:00

 

03.02.2015 (Di)

 

10:00

7 U 14/14
324 O 264/11
Max Mosley
Kanzlei Irion pp.
RA'in Tanja Irion

<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor Wessing

Verbreitung rechtswidriger Bildnisse
04.05.12: Verhandlung fand nicht statt. Neuer Termin 28.09.12, 10:00
28.09.12: Weiterführung der Verhandlung auf Basis prozessleitender Maßnahmen. Bericht
Neuer Termin. 20.09.13. 10:00
20.09.13: Verkündungstermin 10.01.14, 9:55, Saal B335
10.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 24.01.14
24.01.14: Sechs (6) Photos kontextlos verboten. Andere Photos nicht verboten. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 81 %, Google 19 %. Streitwertbeschluss. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.02.15: Berufungsverhandlung. Schritsatznachlass für beide Seiten.
Verkündungstermin: 05.05.15, 10:00
 Bericht

11:30

7 U 86/13
324 O xxx/yy
Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke

Berufung
03.02.15: Verhandlung fand nicht statt.

12:30

7 U 29/13
324 O 116/13
Thomas Gottschalk
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG (06/2013, 04.02.13)
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke

Einstweilige Verfügung (Gegendarstellung); Schleichwerbung
05.04.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung Montag, 08.04.13, 12:00, Raum B334 Bericht
08.04.13: Die einstweilige Verfügung vom 11.03.13 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
03.02.14: Verkündung am Schluss der Sitzung.
Die einstweilige Verfügung (Gegendarstellung) wurde bestätigt.
Die Gegendarstellung ist schon längst veröffentlicht worden.
09.04.18: BVerfG, 1 BvR 840/15 Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Annahme genommen.

 

27.01.2015 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 76/13
324 O 679/12
Sarah Connor

Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr. G
erald Neben

Unterlassung; Mit Ferrari ins Kino
24.05.13: 1. Instanz 324 O 679/2 Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 02.08.13, 9:55, Saal B335
02.08.13: Stand nicht auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt.
Urteil, Text erlaubt, Photos verboten
18.11.14: Wert der Berufung € 35.000,-
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.01.15: 10:00
Der Berufung des Bauern Verlages wird aller Wahrscheinlichkeit nach stattgegeben werden.
06.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 27.01.15, 10:00
27.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15, 10:00

10:00
<v>

7 U 36/13
324 O xxx/yy
Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke

Berufung
27.01.15: Auf der Terminrolle wieder gestrichen. Verkündung fand nicht statt.

 

20.01.2015 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 29/12
324 O 9/12
Norbert H. Essing

Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Roger Mann

<k>
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien  GmbH
Kanzlei Oppenländer (München)
RA Brehmenkamp

Unterlassung, Info
17.02.12: Gericht weist darauf hin, dass es voraussichtlich abweisen wird, insbesondere der Umstand, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erst relativ kurze Zeit zurückliegt, dürfte dazu führen, dass das Online-Archiv zulässig ist. Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
23.03.12: Urlaubsbedingt Aussetzungsbeschluss auf den 30.03.12
30.03.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
04.11.14: Verkündung einer Entscheidung am 23.12.14, 10:00
23.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 20.01.15
20.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.02.15

10:15

7 U 84/14
324 O 290/14
Katja Kipping
RA Johannes Eise
nberg

<k>
SPIEGEL Online GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

RA xxxx

Gegendarstellung; Strippezieherin
15.08.14:
1.Instanz 324 O 290/14 Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung. Verfügung wird wahrscheinlich bestätigt.

Gegendarstellung
In dem Artikel "Katja, die Grobe" im Spiegel vom 02.06.2014 werde ich als Strippenzieherin bezeichnet. Weiter heißt es: "... vor der Bundestagswahl wurde in ihrem Vorstandsbüro ... ein Konzept entwickelt ... "Führungspersonal, Prämissen, personelle No-Gos und zu schützende Personen" ... So heißt es unter "personelle No-Gos": "Die Fraktion darf nicht zur Reste-Rampe der Abgewählten oder Rausgeschmissenen werden." Sollten ... die beiden Abgeordneten ... nicht ... ins Parlament einziehen, so dürften diese "Versorgungsfälle" nicht ... als Fraktionsmitarbeiter ... auftauchen. Auch der dritte Sprecher der Fraktionspressestelle sei "überflüssig"."
Hierzu stelle ich fest: Ich habe das Konzept nicht in Auftrag gegeben. Ich habe es bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung im Spiegel nicht gekannt. Die aus dem Konzept mitgeteilten Passagen entsprechen nicht meiner Auffassung.
Berlin, den 9.7.2014
Katja Kipping, Bundesvorsitzende der Partei "DIE LINKE"
Nach dem Hamburgischen Pressegesetz ist der SPIEGEL verpflichtet, eine Gegendarstellung abzudrucken, gleich ob sie wahr oder unwahr iist.

20.01.15: Verkündung am Schluss der Sitzung. Es ging um die Einhaltung von Fristen im Gegendarstellungsverfahren. Mögliche gefälschte Unterschrift von Katja Kipping.
Die Berufung vom SPIEGEL wurde wahrscheinlich zurückgewiesen.

11:00

7 U 87/12
324 O 522/10
Richard Ritter v. Raffay
Kanzlei Clement + Partner
RA Clement

<k>
manager magazin new media GmbH
RA Thorsten Feldmann

Unterlassung
28.01.11: Klägeranwalt war schlecht vorbereitet. Weiter prozessleitende Anordnung
Verhandlung am 16.09.11, 10:30, Saal B335
16.09.11: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 22.06.12, 10:30
22.06.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.07.12, 9:55, Saal B335. Das Gericht weist darauf hin, dass bei der jetzigen Lage, die Klage abgewiesen wird.
27.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 17.08.12
17.08.12: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Auf der Terminrolle wieder durchgestrichen. Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 17.03.15, 11:30

11:30

7 I 101/13
324 O 642/12
Noriplana Generalunternehmen für Massivhausbau GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg

<k>
Bayerischer Rundfunk; Journalist Reinhard Weber
RA Dr. Gerd F. Hegemann

Unterlassung; Info Baupfusch und Schimmeldesaster
23.03.13: 1.Instanz 324 O 642/12 Prozessleitende Maßnahmen auf Amtswegen  Bericht
Erneute Verhandlung am 02.08.13, 10:30
02.08.13: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Verkündung einer Entscheidung am 13.ß09.13, 9:55, Saal B335
13.09.13: Aussetzungsbeschluss auf den 18.10.13.
18.10.13: Aussetzungsbeschluss auf den 25.10.13
25.10.13: Die Beklagten wird verurteilt, im Bericht über die Klägerin bestimmte Äußerungen  - gesundheitliche Schäden,  ... zu unterlassen. Im Übrigen wird die Klage - Schimmelpilzbildung, ... - zurückgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.01.15: Der Senat gab zu erkennen, dass die Berufung  des Klägers abgewiesen11:30 wird und der  Anschlussberufung der Beklagten stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 03.03.15, 10:00

 

06.01.2015 (Di)

 

10:00
<v>

7 U 76/13
324 O 679/12
Sarah Connor

Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr. G
erald Neben

Unterlassung; Mit Ferrari ins Kino
24.05.13: 1. Instanz 324 O 679/2Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 02.08.13, 9:55, Saal B335
02.08.13: Stand nicht auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt.
Urteil, Text erlaubt, Photos verboten
18.11.14: Wert der Berufung € 35.000,-
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.01.15: 10:00
Der Berufung des Bauer Verlages wird aller Wahrscheinlichkeit nach stattgegeben werden.
06.01.15: Aussetzungsbeschluss auf den 27.01.15, 10:00

10:00
<v>

7 U 70/13
324 O 44/13
Medienholding AG (Hans Barlach)
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Schultz-Süchting
RAin Brons (?)

<k>
Prof. Dr. Peter Raue u.a.
Kanzlei Raue Lpp
Rechtsanwalt Prof. Kai Hegemann

Unterlassung; Info
19.04.13: 1. Instanz 324 O 44/13 Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen. Verkündung eine Entscheidung im Falle des Rücktritts am 14.06.13, 9:55, Saal B335 Bericht
14.03.13: Verkündung fand nicht statt. Stand allerdings auf der Terminrolle.
Verkündung am 05.07.13
05.07.13: Aissetzungsbeschluss auf den 19.07.13
19.07.13: Die Beklagten werden verurteilt mit Androhung der üblichen Ordnungsmittelstrafen zu behaupten .... Herr Barlach hätte... über das Budget ..... Von den Kosten des Verfahrens haben die Kläger 4/7, die Beklagten jeweils 3/14 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
18.11.14: Wert des Berufungsverfahrens € 14.000,-.  Die Beklagtenseite hat ein Angebot gemacht, des Friedens wegen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 06.01.15: 10:00
06.01.14: Beschluss: Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz haben der Kläger 9/14, die Beklagten jeweils 5/28 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
 

10:00

7 U 67/08 (wg. BGH)
7 U 67/08
324 O 18/05 
Prof. Dr. Porsch
RA Schwenn pp.
RA Dr. Krüger
RA Diestel

<k>
Axel Springer Verlag (BILD)
RA Rosenberger pp.
RA Jörg Thomas
RA Spyros Aroukatos

25.08.06: 1. Instanz 324 O 18/05 Zeugenvernehmung von Herrn Busch -  Bericht
Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch am  24.11.06, 14:00, Saal B335
24.11.06: Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch  - Bericht
Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger Heinz Schockenbäumer am 13.04.07
13.04.07: Zeugenvernehmung von Herrn Schockenbäumer - Bericht
Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger erfolgt am 22.06.07
22.06.07: Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger - Bericht

Verkündung am 31.08.07, 9:55, Gerichtssaal
31.08.07: Verkündung fand nicht statt. Aussetzungsbeschluss auf den 02.11.07
02.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07
07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 29.02.08
29.02.08: Aussetzungsbeschluss auf den 28.03.08

28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08
25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08
25.04.08. Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08.
30.05.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen in der Berichterstattung zu behaupten, der Kläger habe 197x als IM "Christoph" unter anderem seine Ehefrau bespitzelt., weiterhin wird verboten zu behaupten, der Kläger hätte bei den Lesungen Frau Chr. M.. bespitzelt. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 140.000 Euro vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird festgelegt auf 120.000,00 Euro. Urteil
12.10.10: Berufungsverhandlung. Berufung wird zurückgewiesen. Urteil
11.12.12: BGH, OLG-Urteil aufgehoben; Urteil vom 11.12.2012, Az. VI ZR 315/10
06.01.15: Erneute OLG-Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 10.02.15, 10:00
Bericht

11:00

7 U 89/08 (wg. BGH)
7 U 89/08
324 O 774/04 
Prof. Dr. Porsch
RA Schwenn pp.
RA Dr. Krüger
RA Diestel

<k>
Dresdner Druck- und Verlagshaus (Morgenpost, Sächsische Zeitung)
RA Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos

25.08.06: 1. Instanz 324 O 774/04  Zeugenvernehmung von Herrn Busch -  Bericht
Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch am  24.11.06, 14:00, Saal B335
24.11.06: Fortsetzung der  Zeugenbefragung von Herrn Busch  - Bericht
Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger Heinz Schockenbäumer am 13.04.07
13.04.07: Zeugenvernehmung von Herrn Schockenbäumer - Bericht
Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger erfolgt am 22.06.07
22.06.07: Die Zeugenvernehmung von Herrn Krautzberger - Bericht

Verkündung am 31.08.07, 9:55, Gerichtssaal
31.08.07: Aussetzungsbeschluss auf den 02.11.08
02.11.07: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.07
07.12.07: Aussetzungsbeschluss auf den 11.01.08
11.01.08: Aussetzungsbeschluss auf den 29.02.08
29.02.08: Aussetzungsbeschluss auf den 28.03.08

28.03.08: Aussetzungsbeschluss auf den 25.04.08
25.04.08: Aussetzungsbeschluss auf den 30.05.08
30.05.08: Aussetzungsbeschluss auf den 04.07.08
04.07.08: Aussetzungsbeschluss auf den 08.08.07: Aussetzungsbeschluss auf den 15.08.08
15.08.08: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen zu unterlassen und/oder durch die Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, der Kläger sein IM gewesen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits bei einem Streitwert von 120.000,00 Euro zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Urteil
12.10.10: Berufungsverhandlung. Berufung wird zurückgewiesen.  Urteil
11.12.12: BGH, OLG-Urteil aufgehoben; Urteil vom 11.12.2012, Az. VI ZR 314/10
06.01.15: Erneute OLG-Verhandlung Verkündung einer Entscheidung am 10.02.15, 10:00 Bericht

12:00

7 U 96/12
324 O 159/12
Ulrich Marseille; Marseille Kliniken AG
Kanzlei
Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Bernd Günther (Aktionär)
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Till Dunckel
RA Henning Lorenzen

Unterlassung; Info
29.06.12: Die Kammer zweifelt an der Passivlegitimation. Schriftsatzfrist. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 31.08.12, 9:55, Saal B335 Bericht
31.08.12: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Aussetzung auf den 28.09.12.
28.098.12: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu ragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.01.15: Zeugenbefragung der Personenschützer Roland Struck, Marttin Seil der Firma Pütz Security AG
Vergleicht mit Rücktrittsrecht getroffen.
1. Beklagter gibt eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.
2. Kosten werden gegeneinander aufgehoben
Im Falle des Rücktritts, Schriftsatznachlass und Verkündung einer Entscheidung am 03.03.15, 10:00

13:00

7 U 29/13
324 O 116/13
Thomas Gottschalk
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Srocke

Einstweilige Verfügung; Schleichwerbung
05.04.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung einer Entscheidung, Montag, 08.04.13, 12:00, Raum B334 Bericht
08.04.13: Die einstweilige Verfügung vom 11.03.13 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
06.01.15: Verhandlung fand nicht statt. Termin auf der Terminrolle gestrichen.

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 08.12.2015
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