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Wer etwas über die Kindheit des Autors dieser web-Site wissen möchte, empfehlen wir das Buch seiner Schwester Waltraut Schälike: "Ich wollte keine Deutsche sein"

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Buskeismus

Juraprofessor Dr. Christian Schertz lässt uns raten

In der sechsundneunzigsten schönen Entscheidung hatte es das Oberlandesgericht München abgelehnt wegen meiner Presseerklärung vom März eine einstweilige Verfügung für Dr. Schertz zu erlassen. Az. 15 W 539/11

Ich hatte den Juraprofessor aufgefordert, sich nicht mehr der geltend gemachten Ansprüche zu berühmen. Nunmehr teilt mir sein Anwalt mit, dass Dr. Schertz eine Hauptsachenklage erheben wird. Nachdem er mit der einstweiligen Verfügung von den früheren bei ihm beliebten Gerichtsständen (Berlin, Hamburg, Köln) nach München ausgewichen ist, stellt sich jetzt die Frage, wohin der Gerichtsstand für die angekündigte Klage fliegen wird. Im folgenden einiges zur Auswahl: Mehr als 50 deutsche Landgerichte könnten angeflogen werden.

Voten Sie mit.

Wir sind gespannt, inwieweit die tatsächliche Fliegerei von Prof. Dr. Christian Schertz mit den Vorstellungen der Leser dieser Site übereinstimmt.

 

Ergebnis der Abstimmung

Des Rätsels Lösung

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz hat das Landgericht Berlin für die Hauptsacheklage auserwählt. Schertz verzichtet aufs Fliegen. Das darf als erster Erfolg gebucht werden.

Nur zwei Prozent der Befragten lagen richtig. Können Insider gewesen sein.

 

LG Berlin 27 O 394/11

Das zu Hause bleiben hat dem Professor nicht viel genutzt.

Auch in Berlin musste der Professor lernen, dass nicht er bestimmt, wie alle in Deutschland zu verhalten haben

Verhandlungsbericht  Urteil 27 O 394/11

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Dieser Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 13.10.11
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