Buskeismus

 

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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

7. Zivilsenat (Zensursenat)

Familiensachen;  Allgemeine Zivilsachen, insbesondere auch Presserecht

Sievekingplatz 2 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg

Saal 210, Sitzungen jeden Dienstag

Tel: (040) 428 43 46 48

2019

17.12.19; 26.11.19; 12.11.19; 05.11.19; 29.10.19; 22.10.19; 01.10.19; 22.10.19; 24.09.19; 17.09.19; 10.09.19; 03.09.19; 27.08.19; 13.08.19: 06.08.19; 30.07.19; 23.07.19; 25.06.19; 18.06.19; 11.06.19; 04.06.19; 28.05.19; 21.05.19; 14.05.19; 07.05.19; 30.04.19; 23.04.1916.04.19; 09.04.19; 02.04.19; 26.03.19; 19.03.19; 12.03.19; 05.03.19; 26.02.19; 19.02.19; 12.02.19; 05.02.19; 29.01.19; 22.01.19; 15.01.19; 08.01.19;

Das ist keine offizielle Seite des OLG Hamburg. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf der abgeschriebenen Terminrolle des OLG und des während der Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Dienstag - an diesem Wochentag finden die Sitzungen dieses Senats statt - frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird einen solchen Dienstag nicht bedauern.

h

Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger

Beklagter, Antragsgegner, Beklagte

Urteil

17.12.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 15/19
324 O 297/18
Dr. Joachim Bauer (Arzt, NSU-Gutachter)
RA Clasen

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schulz-Süchtig
RA Dr. Marc-Oliver Srocke

Unterlassung, Corspus Delicki: Keine Kenntnis über Mindestanforderung an ein psychiatrisches Gutachten; Info
02.11.18: Verkündung einer Entscheigung am 11.01.19, 9:45, Raum B334.
11.01.19, RiÄ'in Stallmann: Aussetzungsbeschluss aus den 18.01.19
18.01.19, Ri'in Stallmann: Urteil. Die Klage wird abgewiesen
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen'.
Streitwert 30.000,- €
05.11.19: Berufungsverhandlung. Senat weist darauf hin, dass er die Berufung nicht für aussichtsreif hält.
Streitwert der Berufngsverhandlung 30.000,00 Euro.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.12.19, 9:55
17.12.19: Die Berufung des Kklägers gegen das LG-Urteil vom 18.01.18 wird zurückgewiesen.

9:55
<v>

7 U 87/15
324 O 47/15
Charlotte Casiraghi, Caroline von Hannover
Kanzlei Prof. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren

<k>
Axel Springer SE u.a. (Bild am Sonntag v. 07.07.13, 06.08.13)
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse  (1. Instanz)
RA Jörg Thomas (2. Instanz)
 

Unterlassung; Schwangerschaft der Klägerin, Babybäuchlein, Caroline am Strand
29.05.15: Verkündung einer Entscheidung am 24.07.15, 9:55, Saal B335
24.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 21.08.15
21.08.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.15
28.08.15: Urteil
03.09.19: Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 170.000,00 Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 12.11.19, 9:55
12,11,19:Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.19
17.12.19: Aussetzungsbeschluss auf den 11.02.20

9:55
<v>

7 U 22/12
324 O 511/17
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren

<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Neue Woche 17)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Bild auf Titelseite, Albert könnte eifersüchtig sein.
12.01.18: Verkündung einer Entscheidung am 26.01.18, 9:45, Raum B 334
26.01.18: Urteil. Äußerungsverbot.
17.09.19: Verkündungstermin am 12.11.19, 9:55
Streitwert wird auf 16.242,84 Euro festgelegt.

12,11,19:Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.19
17.12.19: Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil wird zurückgewiesen.
Die Belagte tröägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

9:55
<v>

7 U 153/16
324 O 391/15
S. Masovic (Mutter von Sanel)
RA Felix Damm

<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Raue
RA Prof. Jan Hegemann

Unterlassung, Berichte über die Verhandlung zum Tod von  Tuğçe Albayrak; Spucken nach der Verhandlung aufs Mahnmal. Info
22.01.16: Befragung von 6 Zeugen
Vielleicht werden weitere Zeugen befragt.
Weiter prozessleitende Maßnahmen.
Beweisverhandlung am 18.03.16, 14:00
18.03.16: Zeugenbefragung per Video.
Verkündung einer Entscheidung am 29.04.16, 9:45, Raum B 334
29.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 27.05.16
27.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.16.
17.06.16:Urteil. Der Beklagten werden Äußerungen untersagt.
Die Beklagte hat an die Klägerin 10.000,- € Geldentschädigung zu zahlen.
Von den Kosten des Verfahren trägt die Klägerin 2/7, die Beklagte 5/7.
01.10.19: Berufungsverhandlung
Streitwert der Berufungsverhandlung 25.000,00 €
Termin zur Verkündung einers 40.000,00 €. Entscheidung am 12.11.19, 9:55
12,11,19: Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.19
Verkündet wurde tatsächlich schon a
m 15.11.19
 

11:00

7 U 159/16
324 O 593/15
Hönig-Hof GmbH
Kanzlei
Graf von Westphalen pp.
RA Dr. Walter Scheuerl

Christoph Hönig, Geschäftsführer

<k>
Deutsches Tierschutzbüro e.V., Jan Peiper
Kanzlei Höcker (1.Instanz)
Salary Partner der Kanzlei (2. Instanz) ActiveLaw
R
A Dr. Sven Dierkes

Forderng Abmahnkosten
Pressemitteiluung Hönig-Hof;   Newsletter Tierschutzbüro
Unterlassung; Info, Videos
29.04.15: Verkündung einer Entscheidung am 27.05.16, 9:45, Saal B 334
27.05.16:Aussetzungsbescluss auf den 08.07.16
08.07.16:Aussetzungsbeschluss auf den 15.07.16
15.07.16:Urteil. Die Beklagten zu 1. und zu 2 werden verurteilt, jewiels  498,48 € nebst Zinsen zu zahlen.
Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte.
17.12.19: Berufungsverhandlung.
Die Perteien erklären den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt und schließen den Vergleich:
1. Beklagten verpflichten sich an den Kläger 125,00 € uzu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstzrfeits inb beiden Instanzen, einschließlich des vergleiches haben der Kläger zu 3/4, die Beklagvbten zu 1/4 zu gragen.
Streitwert 1. Instanz 40.000,00 €
Streitwert des Berufungsverfahren

12:00

7 U 149/16
324 O 812/14
Jenny Elvers
Kanzlei Irlemoser
RA Oliver Moser

<k>
BILD GmbH & Co. KG (BILD v. 06.08.14) (Bekl. zu 1), bild.de (Bekl.zu 2.), Christiane Hoffmann (Bekl. zu 3)
Kanzlei Raue LLP
RA Prof. Jan Hegemann

Unterlassung; Info Badeunfall oder Schläge des Partners
10.04.15: Das Gericht weist darauf hin, dass zunächst Beweis erhoben werden muss.
Beklagtenvertreter kann bis zum 04.05.15 vortragen.
Prozessuale Maßnahmen erfolgen vom Amts wegen. Bericht
Befragung der Klägerin und der beklagten Journalisten Christiane Hoffmann am 12.02.16, 14:00
12.02.16: Prozessleitende Maßnahmen.
Beweisverhandlung am 18.03.16, 15:15
18.03.16: Zeugenbefragung des Photografen Kai Kirchwitz
Verkündung einer Entscheidung am 29.04.16, 9:45, Raum B 334
29.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 27.05.16
27.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.16.
17.06.16: Urteil. Allen drei Beklagten werden Äußerungen verboten.
Streitwert 140.000 €; ab 20.08 6.000,- €
17.12.19: Berufungsverfahren.
Mit Rücksicht auf die langjähruge Beziehung zwischen der Klägerin und der Redaktion und in Hinblic k darauf, dass das UInteresse an dwer Bericjhterstatu7ng entfallen ist wird die hauptsache für erledigt erklärt und der folgende Kostenvergleich geschlossen:
1. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben die Klägerin 3/4, die Beklagten 1/4 zu tragen.
Wert des Berufungsverfahrens 60.000,00 Euro.

12:30

7 U 179/16
324 O 12/16
Akif Pirinçci
Kanzlei Joachim Steinhöfel
RA Reinhard Höbelt

<k>
B.Z. Ullstein GmbH
Kanzlei RAUE LLP
RA Dr. Jan Sorge (1. Instanz)
RA Prof. Jan Hegemann (2. Instanz)

Unterlassung; Info  Pegida-Rede
15.07.16: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, 19.08.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
19.08.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.08.16
26.08.16, Ri Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil.
Der Beklagten wird unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten zu behaupten etc., der Kläger rief sogar nach KZs.
Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 2/5, die Beklagte 3/5 zu tragen.
17.12.19: Berufungsverfahren. Berufung des Klägers auf Geldentschädigung
Klägervertreter möchte das in der Verhandlung Gesagte nicht lesen und nahm die Berufung zurück.
Kosten des Berufugnsverfahrens beim Kläger.
Wert des Berufungsverfahrens 10.000,- Euro.

13:15

7 U 53/17
324 O 494/16
Gabriele Kuby
Kanzlei Steinhöfel
RA Reinhard Höbelt

<k>
Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kanzlei Redeker Sellner Dahs
RA Dr. Christian Mensching

Schadensersatz; Corpus Delicti: Falschzitierung Info
20.01.17: Verkündungstermin17.02.17, 9:45, Raum B334
17.02.17: Aussetzungsbeschluss auf den 10.03.17
10.03.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
17.12.19: Berufungsverhandlung
Vergleich
1. Die Beklagte vwerpflichtet sich an die Klägerin 5.000,- Euro zu zahlen.'
Die Kosten des Rechtsstreits  in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
3. Generalquittung - alle Ansprüche erledigt.
4. Rücktrittsrecht bis zum 24.12.19, 12:00
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 07.01.20.
 

       

26.11.2019 (Di)

 
11:00 7 U 102/17
324 O 768/16
Autobahn Tank & Rast GmbH
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr
<k>
RTL Television, INfoNetwork GmbH (Wallraff-Team)
Kanzlei Lenz Schumacher Rechtsanwälte
RA Prof. Dr. Elmar Schumacher

Unterlassung; Von den 200 Pächtern wurden nur einige besucht, d.h. nicht "alle".  Suppentemperatur bei Ausgabe anders als am Tisch. Obstsalat vom Vortag, Belegte Brötchen bleiben.
Farage der Aktivlegitimation; Etc.
05.05.17: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 23.06.17, 9:45, Raum B334
23.06.17: Urteil mit vielen Verboten.
26.11.19: Berufungsverhandnlung.  Der Senat gab zu verstehen, dass er der Berufung der Beklagten nicht stattgeben wird.
Streitwert des Berufungsverfahrens 40.000,00 Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 21.01.2020, 9:55

12:00

7 U 46/19
324 O 452/18
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich (1. Insrtanz)
RAin Natalie Jenning

<k>
Klambt-Verlag GmbH & Co. KG (Die Neue Frau, 7.2.2018)
RA  Knop

Unterlassung; Thema: Cover mit "Darum heiraten beide nie."
01.02.19: Verkündung einer Entscheidung am 08.03.19, 9:45, Raum B334
08.03.19, Ri'in Henrike Stallmann: Urteil. Verbot von Meinungen
Beklagte hat an die Klägerin 1.588,68 e bebs Zinsen zu zahlen
Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
Streitwert 34.000,- €
26.11.19: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu verstehen, dass er der Berufung der Beklagten nicht stattgeben wird.
Streitwert des Berufungsverfahrens 34.000,00 Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 21.01.2020, 9:55

       

12.11.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 87/15
324 O 47/15
Charlotte Casiraghi, Caroline von Hannover
Kanzlei Prof. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren

<k>
Axel Springer SE u.a. (Bild am Sonntag v. 07.07.13, 06.08.13)
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse  (1. Instanz)
RA Jörg Thomas (2. Instanz)
 

Unterlassung; Schwangerschaft der Klägerin, Babybäuchlein, Caroline am Strand
29.05.15: Verkündung einer Entscheidung am 24.07.15, 9:55, Saal B335
24.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 21.08.15
21.08.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.15
28.08.15: Urteil
03.09.19: Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 170.000,00 Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 12.11.19, 9:55
12,11,19:Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.19

9:55
<v>

7 U 22/12
324 O 511/17
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren

<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Neue Woche 17)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Bild auf Titelseite, Albert könnte eifersüchtig sein.
12.01.18: Verkündung einer Entscheidung am 26.01.18, 9:45, Raum B 334
26.01.18: Urteil. Äußerungsverbot.
17.09.19: Berufungsverhandlung. Verkündungstermin am 12.11.19, 9:55
Streitwert wird auf 16.242,84 Euro festgelegt.

12,11,19:Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.19

9:55
<v>

7 U 175/16
324 O 70/16
Sylvie Meis
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Dr. Till Dunckel

<k>
DuMont Net GmbH& Co.KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Prof. Dr. Roger Mann

Unterlassung; Rechtsfolge: Gilt die abgegebene strafbewehrte UVE gegenüber van de Vaart auch gegenüber Sylvie Mais
22.07.16: Beklagtenvertreter möchte bis zum BGH gehen.
Verkündung einer Entscheidung am 19.08.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
19.08.16, Ri Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird unter Adrohung der üblichen Ordnungsmittel verboten ....
1. „Heimliche Treffen zwischen S.M und S.K.?“
bzw.
"Wie niederländische Medien berichten, soll es zu einem heimlichen Treffen zwischen S. M. und Nationalspieler S. K. gekommen sein.“;
2. (in Bezug auf S. M.) „Bahnt sich da eine etwa neue Promi-Liebe an?“
3..„Die schöne Moderatorin (sc. S. M.) und der Fußballer wurden zusammen an der Hamburger Alster im noblen Hotel , V. J. gesehen. Dort sollen sie (sc. S. M. und S. K.) gemeinsam einen romantischen Abend mit Champagner verbracht haben.“; wie geschehen im Beitrag „Heimliche Treffen zwischen S.M und S.K.?““, veröffentlicht auf www.e....de am 25.10.2015.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Streitwertbeschluss
20.02.18: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 20.03.18
20.03.18: Urteil Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens
04.12.18, BGH: Urteil BGH VI ZR 128/18
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20. März 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Neue Verhandlung am 01.10.19, 10:30
01.10.19:Der Senat deutete an, bei seiner Meinung im Prinzip zu verbleiben.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.11.19, 9:55
12.11.19, Buske: Highlight, Perle des tages. Urteil. Duie Berufung gegen das LG-Urteil wurd zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosrten des Rechtsstreits und die Kosten des Revisionsverfahrens.
Entscheidung zur Sicherheitsleistung.

10:00

7 U 153/16
324 O 391/15
S. Masovic (Mutter von Sanel)
RA Felix Damm

<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Raue
RA Prof. Jan Hegemann

Unterlassung, Berichte über die Verhandlung zum Tod von  Tuğçe Albayrak; Spucken nach der Verhandlung aufs Mahnmal. Info
22.01.16: Befragung von 6 Zeugen
Vielleicht werden weitere Zeugen befragt.
Weiter prozessleitende Maßnahmen.
Beweisverhandlung am 18.03.16, 14:00
18.03.16: Zeugenbefragung per Video.
Verkündung einer Entscheidung am 29.04.16, 9:45, Raum B 334
29.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 27.05.16
27.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.16.
17.06.16:Urteil. Der Beklagten werden Äußerungen untersagt.
Die Beklagte hat an die Klägerin 10.000,- € Geldentschädigung zu zahlen.
Von den Kosten des Verfahren trägt die Klägerin 2/7, die Beklagte 5/7.
01.10.19: Berufungsverhandlung
Streitwert der Berufungsverhandlung 25.000,00 €
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.11.19, 9:55
12.11.19:Aussetzungsbeschluss auf 17.12.19. Verkündet wurde tatsächlich am Freitag, den 15.11.19

 

10:00

7 U117/18
324 O 144/17
Prof. Mohammad Arous, Ismael Arous
Kanzlei  Senfft Kersten Nabert v. Eendenburg
RAin Franziska Oster

<k>
KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. KG
RA Hotze

Forderung 40.000 €; Wg. Terminrolle erkennbar. Info Info
11.08.17: Vergleich geschlossen.
Die Beklagte zahlt an die Kläger jeweils 7.500,- €
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Die Beklagte zahlt außergerichtliche Kosten in Höhe von 600,- € an Kläger zu 1. und 750,- € an den Kläger zu 2.
Es bleibt nachgelassen, von dem Vergleich zurückzutreten
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 22.09.17, Raum, B 334
Bericht
22.09.17: Keine Verkündung.
Neuer Verhandlung am 09.07.18, 10:00.
06.07.18: Kläger sind vom Vergleich zurückgetreten.
Neuer Vergleich geschlossen:
1. Die Beklagte zahlt an die Kläger jeweils 12.500,- €
2. Die Beklgate erklärt, dass sie bedauert, die Kläger identifizierend dargestellt zu haben.
3. Die Kosten des Rechtsstreits  und die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
4. Die Baklagte zahlt außerden außergerichtliche Kosten in Höhe von 600,- € an Kläger zu 1. und 750,- € an Kläger zu 2.
5. Die Parteien erteilen sich Generalquittung.
6. Rücktrittsrecht bis zum 20.07.18
Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am 10.08.18, 9:45, Raum B334
10.08.18, Ri'in Stallmann: Urteil. Die Beklagte hat an den Kläger zu 1) 10.000,- € und an den Kläger zu 2) 15.000,- € Geldentschädigung zu zahlen.
Außerden außergerichtliche Kosten in Höhe von 454,49 € bzw.526,57 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Streitwert 70.000,- €
Kostenentscheidung, z.T. Kläger, zum größeren Teil die Beklagte,
12.11.2019: Berufungsverhandlung.
Die Beklagte nahm die Anschlussberufung zurück. Der Senat gab zu erkennen, dass er die Brufung gegen das LG-Urteil seitens der Kläger nicht für aussichtsreich betrachtet. Die Kläger-Vertreterin Franziska Oster erklärte, gleichwohl möchten wir eine Entscheidung.
Verkündung einer Entscheidung am 28.01.2020. 9:55
 

11:00

324 O 606/17
Caroline von Hannover, Charlotte Casiraghi u.a. (3 andere)
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Axel Springer SE
RA Göbel (in Vertretung für Aroukatos)

Unterlassung; Bildnisveröffentlichung
01.06.18: Verkündung einer Entscheidung am 29.06.18, 9:45, raum B 334
29.06.18, Ri Kersting: Urteil, Fotoverbote in BILD v. 02.02.2014
Streitwert 90.000,- €
12.11.19: Berufungsverhandlung fand nicht statt.

       

05.11.2019 (Di)

 
10:30

7 U 15/19
324 O 297/18
Dr. Joachim Bauer (Arzt, NSU-Gutachter)
RA Clasen

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schulz-Süchtig
RA Dr. Marc-Oliver Srocke

Unterlassung, Corspus Delicki: Keine Kenntnis über Mindestanforderung an ein psychiatrisches Gutachten; Info
02.11.18: Verkündung einer Entscheigung am 11.01.19, 9:45, Raum B334.
11.01.19, RiÄ'in Stallmann: Aussetzungsbeschluss aus den 18.01.19
18.01.19, Ri'in Stallmann: Urteil. Die Klage wird abgewiesen
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen'.
Streitwert 30.000,- €
05.11.19: Berufungsverhandlung.Senat weist darauf hin, dass er die Berufung nicht für aussichtsreif hält.
Streitwert der Berufngsverhandlung 30.000,00 Euro.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.12.19, 9:55

11:30

7 U 127/18
324 O 170/18
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

<k>
BILD GmbH
(früher BILD GmbH  & Co. KG, bild.de v. 13.02.2018)

RA Prof. Hegemann (1. Instanz)
RAin Lisa Schopp

Unterlassung; Auffindbarkeit des im Bau befindlichen Wohnhauses
14.09.18: Verkündung einer Entscheidung am 05.10.18, 9:45, Raum B334
05.10.18, Ri Kersting:Urteil. Verbot: Hier baue ich ein neues Haus.
Beklagte hat 341,61 € an Klägerin zu zahlen.
Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens
Streitwert 27.500,- €
95.11.19: Berufungsverhandlung
Der Vorsitzende erläuterte ausführlich, weshalb die Berufung Erfiolg haben wird.
Darauf hin nahm RA Reich fir Helene Fischer die Klage zurück.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Helene Fischer zur Last.
Streitwert des Berufungsverfahrens 27.000,00 Euro

12:00

7 U 124/16
324 O 536/15
Franziska von Almsick; Jürgen B. Harder
Kanzlei Schertz Bergamnn
RAin Simone Lingens (1.Instajnz)
RA Helge Reich

<k>
FUNKE Women Group GmbH (AKTUELLE)
Kanzlei Romatka
RA Prof. Gero Himmelsbach

Forderung; Äußerungen wie "Trenne Dich doch endlich".
04.03.16: Geldentschädigung wird es nicht geben, Abmahngebühren für Franziska ebenfalls nicht.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 29.04.16, 9:55, Saal B 335
29.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 13.05.16
13.05.16: Urteil. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat 62 %, der Kläger 38 % von den Kosten zu tragen.
05.11.19: Berufungsverhandlung. Vergleich gwetroffen.
1. Die Beklagte verpflichtet sich an die Klägeruin 10.000,00 Euro zu zahlen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 8/9, die Beklagte 1/9.
3. Damit ind alle gegegnseitigen Ansprüche aus der Veröffentlichung erledigt.

       

29.10.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U/ 45/19
324 O 493/18
Charlotte Casiraghi
RAin Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren (Berufungsinstanz)

<k>
Burda Senator Verlag GmbH m(Freizeit Revue 29/16, 30.07.16, S.2, S.6)
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Baby soll Ende August oder Anfang September kommen. Zur Welt gekommen ist es aber erst am 23.11.2018
09.11.18: Verkündung einer Entscheidung am 01.03.19, 9:45,  Raum B334
01.03.19, Richter Dr. Thomas Linke: Urteil. Verbot von zwei Fotos
Zahlung von 832,28 € an die Klägerin
Beklagte trägt die Kostne des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
17.09.19: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 29.10.19, 9:45
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,00 Euro.

9:55
<v>

7 U 69/17
324 O 724/16
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann

Unterlasung; Hauptsacheverfahren.
Äußerungen: Robotergeräte, Fährt er schon im Park mit seinem Auto?
Artikel  "Wunderbare Nachrichten. Er fährt wieder Auto."
28.04.17: Verkündung einer  Entscheidung am 12.05.17, 9:45, Raum B334
12.05.17, Ri'in Pia Böert: Urteil. Verbot verschiedener Äußerungen.
Zahlung von 886,45 € ab 15.12.16
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Streitwerl 80.000,- €.
17.09.19: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 29.10.19, 9:45
Streitwert des Berufungsverfahrens 80.000,00 Euro.

11:30

7 U 10/19
324 O 435/18
Volker Tretzel
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr.Till Dunckel

<k>
Mittelbayerischer Verlag KG
RA Dr. Krüger

Unterlassung;
Info zu den Regensburger Wolbergs-Prozessen.
Nur Online nicht Print, weil nicht zuständig.
Corpus Delicti: Bericht über Strafverfahren wg. Bestechung; tatsächlich nur Vorteilnahme.
Einstweilige Verfügung v. 21.09.2018
Regensburger Parteispendenaffäre - Volker Tretzel wurde wegen Vorteilsgewährung und Verstoßes gegen das Parteiengesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 €, zahlbar an 10 gemeinnützige Organisationen zu je 50.000 €, verurteilt.Wolfgang Tretzel legte Revision ein.
19.10.18: Verkündung einer Entscheidung am 02.11.18, 9:45, Raum B334
02.11.18, Ri'in Böert: Urteil (nicht mehr rechtskräftig, weil in der Berufungsverhandlung am 29.10.19 von der Klägerseite auf die Rechte verzichtet wurde, Az. 7 U 10/19)
Die e.V. vom 21.09.18 wird bestätigt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
29.10.19: Berufungsverhandlung. Buske gab zu erkennen, der Berufung stattzugeben.
Die Parteien erklären das Verfahren übereinstimmend für erledigt.
Antragsteller-Vertreter erklärt daraufhin, er verzichtet  auf die geltend gemachten Ansprüche.
Antragsgegner-Vertreter nimmt den Verzicht an.
Danach Kostenvergleich geschlossen
Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Antragsteller 2/3, der Antragsgegner 1/3
Streitwert 20.000,00 Euro.
 

       

22.10.2019 (Di)

 
11:30 7 U 201/16
324 O 270/15
Ulla Burchardt
RA Dr. Fuß (1.Instanz)
Für die Köä#gerin erscheint niemand.
<k>
Google Inc.

Kanzlei Taylor Wessing
RAin Dr. Britta Heymann
RAin Dr. Friederike Voskamp  (1.Instanz)
RAin Dr. Foska
Justiziarin Hasendorf

Löschung von 2 URLs aus dem Jahre 2010 der Art wie "Drache im Bundestag"; Jetzt als Unternehmensberaterin tätig.
15.04.16: Weiters Vorgehen über prozessleitende Maßnahmen.
Erneute Verhandlung am 19.08.16, 12:30
19.08.16. Verkündung einer Entscheidung am 21.10.16, 9:45, Raum B334
21.10.16,Dr.Thomas Lionjke: Es ergeht ein Urteil.
Der Beklagten wird unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten, eine Äußerung (...  krank werden ....) zu vedrbreiten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtssteuts hat die Klägerin 85 Prozent, die Beklagte 15 Prozent zu tragen.
Entscheiodung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
22.10.19: Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Streitwert 10.000,00 Euro

       

15.10.2019 (Di)

 
       

08.10.2019 (Di)

 
       

01.10.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 141/16
324 O 78/15
Andreas Huckele (im Film Frank Hoffmann)
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Kerstin Schmitt
Andreas Huckele persönlich

<k>
WDR Westdeutscher Rundfunk Köln, AdÖR, u.a.
Kanzlei Raue
RA Prof. Dr. Jan Hegemann (nur 1. Instanz)
RAin Dr. Anna-Sophie Holländers

Beklagter zu 2)
Produzenten

Unterlassung; Forderung;
Film "Die Auserwählten"
20.11.15: Die Vorsitzende bemühte sich locker und krampfhaft um einen Vergleich. Diese Klage würde abgewiesen werden.
Verkündung einer Entscheidung am 29.01.16, 9:55, Saal B 335
29.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.16
11.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.16
22.04.16:Aussetzungsbeschluss auf den 03.06.16
03.06.16: Urteil Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.09.19: Berufungsverfahren. Der Senat gab zu verstehen, dass die Berufung des Klägers wahrscheinlich zurückgewiesen wird.
Verkündung einer Entscheidung am 01.10.19, 9:55
01.10.19: Urteil. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kostren des Verfahrens zu tragen.
 Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit durch Sicherheitsleistung.

9;55
<v>

7 U 94/16
324 O 224/15
Michael Mittermeier
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Axel Springer SE, BILD Online
Kanzlei Raue
RA Dr. Ulrich Amelung
RA Prof. Hegemann (23.07.19)

Forderung; Korpus Delicti Zitat: „Ich kann diese Frau (Helene Fischer) nicht mehr sehen, ohne im Strahl zu kotzen.“ Info
04.12.15: Zeugenbefragung des Journalisten  Bernd Peters vom Kölner Express. Befragung von Michael Mittermeier durch das Gericht.
Absolut entgegengesetzte Aussagen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 05.02.16, 10:00, Saal B 335
05.02.16. Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.16
26.02.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung von Ordnungsmitteln zu unterlassen, einige Äußerungen - u.a. Ich kann diese Frau nicht mehr sehen - des Klägers bezüglich Helene Fischer zu veröffentlichen etc.
Zahlungsentscheidung über 1.107,15 und 97,18 Euro.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
11.12.18:
Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19
08.01.19: Beweisbeschluss. Beweisverhandlung am 23.07.19, 14:30
23.07.19: Befragung des Redakteurs Peters als Zeugen und des Herrn Mittermeier als Partei.
Verkündung einer Entscheidung am 17.09.19, 9:55
17.09.19: Aussetzungsbeschluss auf den 01.10.19
01.10.19:Urteil. Die Berufung des Beklagten gegen das LG-Urteil vom 26.02,16 wird zurückgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten jeweils zu Hälfte zu targen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
 

9:55
<v>

7 U 144/16
324 O 415/15
Alexandra Neldel
Kanzlei Schertz, Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Fitness First Germany GmbH
Kanzlei White & Care LLP
RA Dr. Matthias Kloth
Schmidt, Mitarbeiterin der Rechtsabteilung (1. Instanz)
RA Dr. Matthias Kloth
Justiziiar Michael Ribber (?) (Berufungsinstanz)

Schadensersatz. Werbliche Vereinnahmung in einer Werbebroschüre zusammen mit anderen
15.01.16: Die öffentliche Verhandlung wurde zwischenzeitliche für eine Art Mediation unterbrochen. Die Pseudoöffentlichkeit musste den Gerichtssaal verlassen.  Schriftsatznachlass.
Einigen sich die Parteien nicht, so kommt es zu einer neuen Verhandlung.
Neue Verhandlung am 13.05.16, 11:00
13.05.16: Klägerin möchte 35.700,-EUR, Beklagte nur 5.000,- EUR (keinesfalls fünfstellig)  bereit.
Verkündungstermin 03.06.16, 9:45, Raum B 334
03.06.16:Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.16
10.06.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.000,- € zu zahlen, außerdem 1.171,67 €, 492,54 €, 490,99 € nebst Zinsen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
17.09.19: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 01.10.19, 9:45
Streitwert des Berufungsverfahrens 26.083,45 Euro
01,10,19: Beweisbeschluss, Neuen Termin 07.01.20, 11:00

10:30

7 U 175/16
324 O 70/16
Sylvie Meis
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Dr. Till Dunckel

<k>
DuMont Net GmbH& Co.KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Prof. Dr.Roger Mann

Unterlassung; Rechtsfolge: Gilt die abgegebene strafbewehrte UVE gegenüber van de Vaart auch gegenüber Sylvie Mais
22.07.16: Beklagtenvertreter möchte bis zum BGH gehen.
Verkündung einer Entscheidung am 19.08.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
19.08.16, Ri Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird unter Adrohgung der üblichen Ordnungsmittel verboten ....
1. „Heimliche Treffen zwischen S.M und S.K.?“
bzw.
"Wie niederländische Medien berichten, soll es zu einem heimlichen Treffen zwischen S. M. und Nationalspieler S. K. gekommen sein.“;
2. (in Bezug auf S. M.) „Bahnt sich da eine etwa neue Promi-Liebe an?“
3..„Die schöne Moderatorin (sc. S. M.) und der Fußballer wurden zusammen an der Hamburger Alster im noblen Hotel , V. J. gesehen. Dort sollen sie (sc. S. M. und S. K.) gemeinsam einen romantischen Abend mit Champagner verbracht haben.“; wie geschehen im Beitrag „Heimliche Treffen zwischen S.M und S.K.?““, veröffentlicht auf www.e....de am 25.10.2015.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Streitwertbeschluss
20.02.18: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 20.03.18
20.03.18: Urteil Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens
04.12.18, BGH: Urteil BGH VI ZR 128/18
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20. März 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Neue Verhandlung am 01.10.19, 10:30
01.10.19:Der Senat deutete an, bei seiner Meinung im Prinzip zu verbleiben.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.11.19, 9:55

11:00

7 UZ 153/16
324 O 391/15
S. Masovic (Mutter von Sanel)
RA Felix Damm

<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Raue
RA Prof. Jan Hegemann

Unterlassung, Berichte über die Verhandlung zum Tod von  Tuğçe Albayrak; Spucken nach der Verhandlung aufs Mahnmal. Info
22.01.16: Befragung von 6 Zeugen
Vielleicht werden weitere Zeugen befragt.
Weiter prozessleitende Maßnahmen.
Beweisverhandlung am 18.03.16, 14:00
18.03.16: Zeugenbefragung per Video.
Verkündung einer Entscheidung am 29.04.16, 9:45, Raum B 334
29.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 27.05.16
27.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.16.
17.06.16:Urteil. Der Beklagten werden Äußerungen untersagt.
Die Beklagte hat an die Klägerin 10.000,- € Geldentschädigung zu zahlen.
Von den Kosten des Verfahren trägt die Klägerin 2/7, die Beklagte 5/7.
01.10.19: Berufungsverhandlung
Streitwert der Berufungsverhandlung 25.000,00 €
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.11.19, 9:55
 

       

24.09.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 31/10
324 O 460/17
MLPD
RA Frank Stierlin
RA Weispfennig
Frau Engel

<k>
Berliner Morgenpost GmbH
Kanzlei Saatkamp & Bullerkotte
RAin Britta Bullerkotte
 

Unterlassung. Angebliches Wahlbündnis der MLPD mit der Terrorgruppe PFLP zur Bundestagswahl angetreten
07.12.18: Die einstweilige Verfügung vom 10.10.2017 wird aufgehoben.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollsteckbarkeit.
Streitwert 5.000,- €
06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 24.09.19, 9:55
Streitwert 5.000,--€.

9:55
<v>

7 U 68/18
324 O 542/17
MLPD
RA Frank Stierlin
RA Peter Weispfennig
Frau Engel

<k>
Volker Beck

Kanzlei Eisenberg ...
RA
Johannes Eisenberg
Volker Beck persönlich

Unterlassung. HS-Verfahren zum e.V.-Verfahren 324 430/17
Interview in Jüdische Allgemeine, die MLPD würde gemeinsam mit PFLP in der Wahlliste zur Bundestagswahl antreten.
02.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 20.04.18, 9:45, Raum B334
20.04.18, Riin Stallmann: Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Streitwert 10.000,- €

06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 24.09.19, 9:55
Streitwert 10.000,--€.

9:55
<v>

7 U 61/18
324 O 192/17
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg
Geschäftsführerin Laila Moysich
Geschäftsführer Herr Moysisch

<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 138/17; Spiegel-Online-Artikel vom 26.01.17: "Vorwürfe gegen Flüchtlingsheim in Mittelangeln "Erst als ich schrie, ließen sie mich raus."
28.04.12: Antrag wurde vom RA Johannes Eisenberg zurückgenommen, weil Termine für eine Gegendarstellung  nicht eingehalten wurden. Kanzleifehler.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
08.09.17: Verkündung einer Entscheidung am 22.09.17, 9:45, Saal B337
22.09.17: Beweisverhandlung am 02.02.18, 14:00
02.02.18: Zeugenbefragung von Dagmar Ensoleit
Verkündung einer Entscheidung am 09.03.18, 9:45, Raum B334
09.03.18, Ri'in Stallmann: Aussetzungsbeschluss auf den 06.04.18
06.04.18, Riin Stallmann: Äußerungsverbote gegen die Beklagten.
Kosten tragen die Klägerin und die Beklagten etwa zu Hälfte.

06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 24.09.19, 9:55
24.09.19: Beweisbeschluss
Bewesiverhandkluzng am 12.05.20,14:30

9:45
<v>

7 U 73 /18
324 O 42/18
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Ehemann nach Trennung mit einer attraktiven Brünettin gesehen.
Damit wird der Eindruck erweckt, die einvernehmliche Trennung erfolgte wegen einer anderen
Hauptsache
20.04.18: Verkündung einer Entscheidung am 25.05.18, 9:45, Raum B334
25.05.18, Ri Kersten: Urteil. Äußerungsverbot
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Streitwert 26.000,- €
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war  wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.19
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt.
Verhandlung am 30.07.19 13:00
30.07.19: Berufungsverhandlung. Der Senat neigt dazu, der Berufung der Beklagten stattzugeben.
Wert des Berufungsverfahrens 26.000,- EUR
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19,9:45 
Bericht
03.09.19: Aussetzungsbeschluss auf den 24.09.19
24.09.19: Urteil
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25.5.2018, Az. 324 O 42/18, abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.*
Die Revision wird nicht zugelassen.

9:55
<v>

7 U 92/18
324 O 586/17
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Ehemann nach Trennung mit einer attraktiven Brünettin gesehen.
Damit wird der Eindruck erweckt, die einvernehmliche Trennung erfolgte wegen einer anderen
20.04.18: Die einstweilige Verfügung vom 04.12.2017 wurde bestätigt
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war  wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.2019
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 30.07.19 12:30
30.07.19: Berufungsverhandlung. Der Senat neigt dazu, der Berufung der Beklagten stattzugeben.

Wert des Berufungsverfahrens 20.000,- EUR
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19,9:55  Bericht
03.09.19: Aussetzungsbeschluss auf den 24.09.19
24.09.19: Urteil  Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.04.2018, Geschäftsnummer 324 O 586/17, abgeändert.
Die einstweilige Verfügung vom 4.12.2017 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

11:00

7 U 117/16
324 O 600/15
RTL Television GmbH u.a.
RA Prof. Schumacher

<k>
Marseille Kliniken, Ulrich Marseille.
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger

Unterlassung. Info
Offenbar Hauptsacheverfahren zur Verfügung vom 08.09.2015:
Inhalt: Eine einstweilige Verfügung beweist nichts.
18.03.16: Verkündung einer Entscheidung am 06.05.16, 9:45, Raum B 334
Der Klage wird wahrscheinlich stattgegeben werden.
06.05.16: Urteil. Der Klage wurde stattgegeben.
Es wird verboten zu behaupten, zu verbreiten etc., der gesamte RTL-Bericht "Team Wallraff" vom 08.06.15 zu Amarita Oldenburg muss aus dem Regal genommen werden, wie geschehen in der Pressemitteilung der Marseille Kliniken AG.
24.09.19: Berufungsverfahren. Beide Parteien erklären übwereinstimmen die Sache für erledigt.
Kostenentscheidung mit Begründung werfolgt schrfitlich.
Streitwert 30.000,00 Euro.

       

17.09.2019 (Di)

 
9;55
<v>

7 U 94/16
324 O 224/15
Michael Mittermeier
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Axel Springer SE, BILD Online
Kanzlei Raue
RA Dr. Ulrich Amelung
RA Prof. Hegemann (23.07.19)

Forderung; Korpus Delicti Zitat: „Ich kann diese Frau (Helene Fischer) nicht mehr sehen, ohne im Strahl zu kotzen.“ Info
04.12.15: Zeugenbefragung des Journalisten  Bernd Peters vom Kölner Express. Befragung von Michael Mittermeier durch das Gericht.
Absolut entgegengesetzte Aussagen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 05.02.16, 10:00, Saal B 335
05.02.16. Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.16
26.02.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung von Ordnungsmitteln zu unterlassen, einige Äußerungen - u.a. Ich kann diese Frau nicht mehr sehen - des Klägers bezüglich Helene Fischer zu veröffentlichen etc.
Zahlungsentscheidung über 1.107,15 und 97,18 Euro.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
11.12.18:
Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19
08.01.19: Beweisbeschluss. Beweisverhandlung am 23.07.19, 14:30
23.07.19: Befragung des Redakteurs Peters als Zeugen und des Herrn Mittermeier als Partei.
Verkündung einer Entscheidung am 17.09.19, 9:55
17.09.19: Aussetzungsbeschluss auf den 01.10.19

9:55
<v>

7 U 4/19
324 O 326/18
Stefanie Hertel
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung
Einstweilige Verfügung vom 01.08.18
Kostenstreit wg. dem Zeitpunkt der Rücknahme von zwei Punkten der e.V.
30.11.18: Die Klägerin nahm die Pkte I1 und 2a der e.V. zurück.
Verkündung einer  Entscheidung am Montag, den 03.12.18, 12:00 Raum B334
03.12.18: Urteil. Verbot nur eines Fotos - hinterer Teil des Hauses.
27.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 17.09.19, 9:55
Streitwert 10.000,00 Euro
17.09.19: Urteil. Auf die Berufung des Antragsgeners wird das LG-Urteil vom 28.01.19 im Kostenstreit geändert.
Die Antragstellerin hat 80 %, der Antargsgegner 20 % zutragen.
Die weitere Berufung des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
Der Antragsggener hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

10:30

7 U 22/12
324 O 511/17
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Neue Woche 17)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Bild auf Titelseite, Albert könnte eiversüchtig sein.
12.01.18: Verkündung einer Entscheidung am 26.01.18, 9:45, Raum B 334
26.01.18: Urteil. Äußerungsverbot.
17.09.19: Berufungsverfahren. Verkündungstermin am 12.11.19, 9:55
Streitwert wird auf 16.242,84 Euro festgelegt.

11:00

7 U/ 45/19
324 O 493/18
Charlotte Casiraghi
RAin Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren (Berufungsinstanz)

<k>
Burda Senator Verlag GmbH m(Freizeit Revue 29/16, 30.07.16, S.2, S.6)
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Baby soll Ende August oder Anfang September kommen. Zur Welt gekommen ist es aber erst am 23.11.2018
09.11.18: Verkündung einer Entscheidung am 01.03.19, 9:45,  Raum B334
01.03.19, Richter Dr. Thomas Linke: Urteil. Verbot von zwei Fotos
Zahlung von 832,28 € an die Klägerin
Beklagte trägt die Kostne des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
17.09.19: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 29.10.19, 9:45
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,00 Euro.

11:30

7 U 69/17
324 O 724/16
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann

Unterlasung; Hauptsacheverfahren.
Äußerungen: Robotergeräte, Fährt er schon im Park mit seinem Auto?
Artikel  "Wunderbare Nachrichten. Er fährt wieder Auto."
28.04.17: Verkündung einer  Entscheidung am 12.05.17, 9:45, Raum B334
12.05.17, Ri'in Pia Böert: Urteil. Verbot verschiedener Äußerungen.
Zahlung von 886,45 € ab 15.12.16
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Streitwerl 80.000,- €.
17.09.19: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 29.10.19, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 80.000,00 Euro.

12:00

7 U 144/16
324 O 415/15
Alexandra Neldel
Kanzlei Schertz, Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Fitness First Germany GmbH
Kanzlei White & Care LLP
RA Dr. Matthias Kloth
Schmidt, Mitarbeiterin der Rechtsabteilung (1. Instanz)
RA Dr. Matthias Kloth
Justiziiar Michael Ribber (?) (Berufungsinstanz)

Schadensersatz. Werbliche Vereinnahmung in einer Werbebroschüre zusammen mit anderen
15.01.16: Die öffentliche Verhandlung wurde zwischenzeitliche für eine Art Mediation unterbrochen. Die Pseudoöffentlichkeit musste den Gerichtssaal verlassen.  Schriftsatznachlass.
Einigen sich die Parteien nicht, so kommt es zu einer neuen Verhandlung.
Neue Verhandlung am 13.05.16, 11:00
13.05.16: Klägerin möchte 35.700,-EUR, Beklagte nur 5.000,- EUR (keinesfalls fünfstellig)  bereit.
Verkündungstermin 03.06.16, 9:45, Raum B 334
03.06.16:Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.16
10.06.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.000,- € zu zahlen, außerdem 1.171,67 €, 492,54 €, 490,99 € nebst Zinsen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
17.09.19: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 01.10.19, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 26.083,45 Euro.

       

10.09.2019 (Di)

Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend  
       

03.09.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 73 /18
324 O 42/18
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Hauptsache; Corpus Delicti: Ehemann mit en e schönen Brünetten gesehen.  Scheidung doch nicht einvernehmlich
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war  wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.19
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt.
Verhandlung am 30.07.19 13:00
30.07.19: Berufungsverhandnlung. Der Senat neigt dazu, der Berufung der Beklagten stattzugeben.
Wert des Berufungsverfahrens 26.000,- EUR
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19,9:55 
Bericht
03.09.19: Aussetzungsbeschluss auf den 24.09.19

9:55
<v>

7 U 92/18
324 O zzz/1y
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Verfügungsverfahren;
Corpus Delicti: Ehemann mit einer schönen Brünetten gesehen.  Scheidung doch nicht einvernehmlich
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war  wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.2019
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 30.07.19 12:30
30.07.19: Berufungsverhandlung. Der Senat neigt dazu, der Berufung der Beklagten stattzugeben.

Wert des Berufungsverfahrens 20.000,- EUR
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19,9:55  Bericht
03.09.19: Aussetzungsbeschluss auf den 24.09.19

9:55
<v>
7 U 134/17
324 O 795/16
Prof. Dr. Christoph Klein
Kanzlei
Redeker Sellner Dahs
RA Gernot Lehr
<k>
Magazin Verlagsgesellschaft Süddeutsche Zeitung mbH
RA Schippan
Michael Ebert (Chefredakteur)
SZ-Justiziar Gericke

Unterlassung; Hauptsachverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O  268/16 Widerspruchsverhandlung gegen die einstweilige Verfügung  von 20.06.16; Pressemittelung der Klägerkanzlei; Artikel "Arzt ohne Grenzen"   Bericht
21.07.17: Die Kammer regte Mediation an.
Verkündung einer Entscheidung am 08.09.17, 9:45, Raum B334
08.09.17, Ri Dr.Thomas Linke: Urteil. Äußerungen werden wg. möglichem falschen Eindruck und Verdacht verboten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.,
Streitwert 30.000,- €
18.06.19: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19, 9:55
03.09.19: Verkündung fand nicht statt.

9:55
<v>

7 U 143/18
324 O 138/18
Birgit Meyer
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Viel Spaß 04.03.18)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Unterlassung;
Verfügungsverfahren zu 7 U 6/19 / 324 O 466/18
10.08.18: Die einstweilige Verfügung vom 28.03.18 wurde am Schluß der Sitzung bestätigt.
27.08.19. Berufungsverfahren.
Antragsteller-Vertreterin stellt Antrag.
Antragsgegnervertzerter stellt keinen Antrag
Streitwert des Berufungsverfahrens 15.000,00 Euro.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 03.09.19, 9:55
03.09.19: Urteil. Die Berufung des Antraggegners gegen das LG-Urteil vom 10.08.ö18 wird zurückgewiesen, weil vor der Verhandlung erkklärt wurde.die Sache ist erledigt.
Entscheidung zur vorläufigen VBollstreckbarkeit.

10:00

7 U150/17
324 O 625/16
Prof. Dr. Christian Schertz
Kanzlei  Schertz Bergmann
RA Helge Reich

<k>
B.Z. Ullstein  GmbH
Kanzlei Klawitter, Gerald Neben, Plath, Zintler
RA Dr.  Harald Neben

Unterlassung, Forderung; Satire über Prof, Witz (Schertz) Korpus-Delicti "Senatskanzlei-Flugabwehr-Kanone Christian Schertz" "Welcher Promi hat ′nen Flieger im Gärtchen?"
29.09.17: Verkündung einer Entscheidung am 17.11.17, 9:45, Raum B334
17.11.17, Ri'in Böert: Urteil.. Die Klage wird abgewiesen.
Prof. Dr. Christian Schertz trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Streitwert 20.000,- €
03.09.19: Berufungsverhandlunge - fand nicht statt.
Offenbar hat der Prof. Dr. Chrisitin Schertz seine Berufung zurückgenommen.

11:00

7 U 141/16
324 O 78/15
Andreas Huckele (im Film Frank Hoffmann)
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Kerstin Schmitt

<k>
WDR Westdeutscher Rundfunk Köln, AdÖR, u.a.
Kanzlei Raue
RA Prof. Dr. Jan Hegemann (nur 1. Instanz)
RAin Dr. Anna-Sophie Holländers

Beklagter zu 2)
Produzenten

Unterlassung; Forderung;
Film "Die Auserwählten"
20.11.15: Die Vorsitzende bemühte sich locker und krampfhaft um einen Vergleich. Diese Klage würde abgewiesen werden.
Verkündung einer Entscheidung am 29.01.16, 9:55, Saal B 335
29.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.16
11.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.16
22.04.16:Aussetzungsbeschluss auf den 03.06.16
03.06.16: Urteil Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.09.19: Berufungsverfahren. Der Senat gab zu verrstehen, dass die Berufung des Klägers wahrscheinlich zurückgewiesen wird.
Verkündung einer Entscheidung am 01.10.19, 9:55

12:00

7 U 87/15
324 O 47/15
Charlotte Casiraghi, Caroline von Hannover
Kanzlei Prof. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren

<k>
Axel Springer SE u.a. (Bild am Sonntag v. 07.07.13, 06.08.13)
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse  (1. Instanz)
RA Jörg Thomas (2. Instanz)
 

Unterlassung; Schwangerschaft der Klägerin, Babybäuchlein, Caroline am Strand
29.05.15: Verkündung einer Entscheidung am 24.07.15, 9:55, Saal B335
24.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 21.08.15
21.08.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.15
28.08.15: Urteil
03.09.19: Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 170.000,00 Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 12.11.19, 9:55

       

27.08.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 97/15
324 O 737/14
Raab, H.
RAin Todsem (?)

<k>
BILD GmbH & Co. KG u.a.
Kanzlei Raue
RA Dr. Amelung

Unterlassung u.a. ;
24.07.15: Verkündung einer Entscheidung am 18.09.15, 9:55, Saal B335 Bericht
18.09.15: Aussetzungsbeschluss auf den 25.09.15
25.09.15: Urteil Die Beklagte zu 1 wird unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt Text ... Schlaganfall ... nicht zu veröffentlichen etc.
Beklagte zu 2 ... Texte ... Schlaganfall, wie in BILD vom 25.04.14 auf Seite 6 ... seine Mutter ... Die Beklagte zu 1 hat 464,20 Euro nebst Zinsen und die Beklagte zu 2 1.029.35 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 1 5/13, die Beklagte zu 2 8/13 zu tragen.
27.08l19: Schriftliches Verfahren. Urteil: Auf Berufung der Beklagten wird das LG-Urteil vom 25.09.15 im Zahlungsstreit aufgehoben. Dien Parteien haben sich rechtlich geeinigt. Der Kläger hat die Kosten zu tragen.

10:00

7 U 4/19
324 O 326/18
Stefanie Hertel
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung
Einstweilige Verfügung vom 01.08.18
Kostenstreit wg. dem Zeitpunkt der Rücknahme von zwei Punkten der e.V.
30.11.18: Die Klägerin nahm die Pkte I1 und 2a der e.V. zurück.
Verkündung einer  Entscheidung am Montag, den 03.12.18, 12:00 Raum B334
03.12.18: Urteil. Verbot nur eines Fotos - hinterer Teil des Hauses.
27.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 17.09.19, 9:55
Streitwert 10.000,00 Euro

10:30

7 U 6/19
324 O 466/18
Adolf Andreas Meyer (Schlagersänger Andy Borg), Birgit Meyer
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Viel Spaß, 14.03.18
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung,  Hauptsacheverfahren zu den  Verfügungsvefahren 324 O 138/18 (7 U 143/18) und  324 O 128/18 (7 U 139/18)
Corpus Delicti: "Enthüllt" "Seine heiße Nacht im Rotlichtmilieu"
Schlagerstar Andy Borg hatte am 20. März einen Auftritt im Stripclub des Kölner Bordells "Pascha" geplant. Jetzt hat der 57-Jährige jedoch abgesagt. Info
Streit darum, ob das Gebäude, in dem der Auftritt geplant war, zum Boderll "Pascha" gehört.
21.12.18: Verkündung einer Entscheidung am 11.01.19
11.01.19, Ri'in Stallmann: Urteil
Viele Äußerungsverbote
Streitwert 35.000,- €
27.08.19: Berufungsverfahren. Vergleich geschlossen.
Von den Kosten haben die Beklagte 5/7, die Kläger 2/7 zu tragen.
Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben
Streitwert des Berufungsverfahrens 35.000,00 Euro
 

10:35

7 U 139/18
324 O 128/18
Adolf Andreas Meyer (Andy Borg)
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Viel Spaß 04.03.18)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Unterlassung;
Verfügungsverfahren zu 7 U 6/19 / 324 O 466/18
Corpus Delicti: Auftritt im Bodell Info
10.08.18: Die einstweilige Verfügung vom 21.03.18 wurde am Schluß der Sitzung bestätigt.
27.08.19: Berufungsverfahren. Die Partgeien erkklären das Verdfahren übereinstimmend für erledigt
KostenvergleIch. Erlassverfahren Antragsteller 1/3, Antragsgegner 2/3. Kosten des Widerspruchsverfahrens und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben,
Über die außergerichtlichen Kosten wird sich anderweitig verständigt.
Wert des Berufungsverfahrens 20.000,00 Euro

11:00

7 U 143/18
324 O 138/18
Birgit Meyer
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Viel Spaß 04.03.18)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Unterlassung;
Verfügungsverfahren zu 7 U 6/19 / 324 O 466/18
10.08.18: Die einstweilige Verfügung vom 28.03.18 wurde am Schluß der Sitzung bestätigt.
27.08.19. Berufungsverfahren.
Antragsteller-Vertreterin stellt Antrag.
Antragsgegner-Vertreter stellt keinen Antrag
Streitwert des Berufungsverfahrens 15.000,00 Euro.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 03.09.19, 9:55

11:30

7 U 155/17
324 O 802/16
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RA'in Lingens

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann

Forderung 30.000,- + 10.000,-. Babybauch etc.
06.10.17: Verkündung einer Entscheidung am 24.11.17, 9:45, Raum B 334.
27.09.19: Berufungsverhandlung. Vergleich geschlossen.

12:00

7 U 146/19
324 O 13/16
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Simone Lingens (1. Instanz)
RAe Reich (Berugungsinstanz)

<k>
Burda Senator Verlag
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Marcus Herrmann

Unterlassung; Jugendfoto
10.06.16:  Käfer wollte einen Vergleich, RAin Lingens (nach Telefonat mit RA Reich) war das zu ungünstig von den Kosten her. Verkündung einer Entscheidung am 08.07.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
27.08.19: Berufungsverhandlung.
Die Klägerin nimmt die Klage zurück und hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
Sreitwert des Berufungsverfahrens 13.331,00 Euro

12:30

7 U 35/19
324 O 436/18
Maria Fischer, Peter Fischer (Eltern von Helene Fischer)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Untelassung; Jugendfoto
Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 330/18
25.01.18: Verkündung einer Entscheidung am 22.02.19, 9:45, Raum B334 Bericht
22.02.19, Ri'in Henrike Stallmann: Urteil.  Verbot  Bilder zu veröffentlichen (S.62, 11.07.2018)
Beklagte hat an 1) 345,67 €, an 2 246,66 € zu zahlen.:
Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Streitwert 27.000,- €
27.08.19: Berufungsverhandlung.
Die Kläger nehmen die Klage zurück und haben die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
Streitwert des Berufungsverfahrens 27.000,00 Euro

13:00

7 U 38/19
324 O 330/18
Maria Fischer, Peter Fischer (Eltern von Helene Fischwer)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Untelassung Foto
25.01.18: Entscheidung um 13:00 in Raum B334
Wahrscheinlich wurde die einstweilige Verfügung vom 30.07.18 bestätigt. Bericht

27.08.19: Berufungsverhandlung.
Die Kläger nehmen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück und haben die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,00 Euro

       

13.08.2019 (Di)

 
12:00

7 U 44/19
324 O 373/18
RP GLOBAL Austria GmbH
Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg
RA Jörg Nabert

<k>
Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Rechts
RA Robak

Unterlassung; Corpus Delicti. Selbstmord von Macarena Valdés, einer Aktivistin gegen dem Bau eines Wasserkraftwerks in Chile. Info Info
08.02.19: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.  Bericht
13.09.19: Berufungsverhandlung.
Die Berufung der Antragsgenerin wird zurückgewiesen.
Streitwert 25.000,-- Euro. Bericht

       

06.08.2019 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 44/12
324 O 628/10
Dr. Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA Tobias Würkert

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.; Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr. Schultz- Süchting pp.
RA Srocke

Unterlassung; Richtigstellung
08.04.11: 1. Instanz 324 O 628/10 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.05.11, 9:55
20.05.11: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.11.
17.06.11. Beweis- und Hinweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am 25.11.11, 14:30, Saal B335
25.11.11: Verhandlung fand nicht statt. Verschoben auf 23.03.12, 13:00
23.03.12: Zeuge Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Dr. Asmus Maatsch  hingewiesen und nahm dieses wahr. Daraufhin gab der Beklagtenvertreter eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab. Im Übrigen beziehen sich die Parteivertreter auf die am 08.04.12 gestellten Anträge.  Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.04.12, 9:55, Saal B335 Bericht
20.04.12: Die Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt. An den Abhörmaßnahmen hat der Kläger nicht mitgewirkt. Die Beklagte hat an der Kläger 3.650.52 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
7.08.13: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer 9n1cheidung am 17.09.13, 10:00
17.09.13:
Beweisbeschluss. Verhandlung am 10.12.13, 14:00
10.12.13: Befragung von drei Zeugen.
Zeuge Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Claus Meyer  hingewiesen und nahm dieses wahr. Verkündung einer Entscheidung am 28.01.14, 10:00
28.01.14: Urteil.
Spiegel muss die Richtigstellung im redaktionellen Teil mit entsprechender Aufmachung wie die Erstmitteilung in der Ausgabe vom 23. August 2010 (34/10) veröffentlichen:
In seinem Bericht „Angst und Verfol­gungswahn“ hatte das Magazin einen unzulässigen Verdacht erweckt, Wolfgang Gößmann habe an angeblichen Abhöraktionen gegen ein Vorstandsmitglied mitgewirkt.
Die Revision wurde zugelassen.
18.11.14: BGH VI O 76/14: Auf die Revision der Beklagten zu 1 wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem Nachteil erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Neue OLG-Verhandlung am 10.02.15, 10:00, Saal 210
10.02.15: Entscheidung am Schluss der Sitzung. Bericht

Neue Verhandluin am 18.06.19, 12:00
18.06.19: Verkündung einer Entscheidung am 06.08.19, 9:55

11:00

7 U 31/10
324 O 460/17
MLPD
RA Stierlin
RA Weispfennig
Frau Engel

<k>
Berliner Morgenpost GmbH
Kanzlei Saatkamp & Bullerkotte
RAin Britta Bullerkotte
 

Unterlassung. Angebliches Wahlbündnis der MLPD mit der Terrorgruppe PFLP zur Bundestagswahl angetreten
07.12.18: Die einstweilige Verfügung vom 10.10.2017 wird aufgehoben.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorlläufigen Vollsteckbarkeit.
Streitwert 5.000,- €
06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 24.09.19, 9:55
Streitwert 5.000,--€.

11:30

7 U 68/18
324 O 542/17
MLPD
RA Frank Stierlin
RA Weispfennig
Frau Engel

<k>
Volker Beck

Kanzlei Eisenberg ...
RA
Johannes Eisenberg
Volker Beck persönlich

Unterlassung. HS-Verfahren zum e.V.-Verfahren 324 430/17
Interview in Jüdische Allgemeine, die MLPD würde gemeinsam mit PFLP in der Wahlliste zur Bundestagswahl antreten.
02.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 20.04.18, 9:45, Raum B334
20.04.18, Riin Stallmann: Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Streitwert 10.000,- €

06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 24.09.19, 9:55
Streitwert 10.000,--€.

12:00

7 U 61/18
324 O 192/17
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg
Geschäftsführerin Laila Moysich
Geschäftsführer Herr Moysisch

<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 138/17; Spiegel-Online-Artikel vom 26.01.17: "Vorwürfe gegen Flüchtlingsheim in Mittelangeln "Erst als ich schrie, ließen sie mich raus."
28.04.12: Antrag wurde vom RA Johannes Eisenberg zurückgenommen, weil Termine für eine Gegendarstellung  nicht eingehalten wurden. Kanzleifehler.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
08.09.17: Verkündung einer Entscheidung am 22.09.17, 9:45, Saal B337
22.09.17: Beweisverhandlung am 02.02.18, 14:00
02.02.18: Zeugenbefragung von Dagmar Ensoleit
Verkündung einer Entscheidung am 09.03.18, 9:45, Raum B334
09.03.18, Ri'in Stallmann: Aussetzungsbeschluss auf den 06.04.18
06.04.18, Riin Stallmann: Äußerungsverbote gegen die Beklagten.
Kosten tragen die Klägerin und die Beklagten etwa zu Häfte.

06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 24.09.19, 9:55

       

30.07.2019 (Di)

Bericht

 
11:15

7 U 12/19
324 O 486/18
Gil Ofarim
RA Henning

<k>
OK! Verlag GmbH & Co. KG
RA Knop

Gegendarstellung; Eine Frage kann einen Verdacht erwecken! Hat Ofarim seine Frau geschlagen?
21.12.18: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die Beklagte wurde zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung verurteilt.
30.07.19: Auf die Berufung der Beklagten wird das LG-Urteil vom 21.12.18 abgeändert. Die einstweilige Vefügung vom 29.10.19 wird aufgehoben.
Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsstreits zun tragen Urteil

12:30

7 U 73 /18
324 O 42/18
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Hauptsache; Corpus Delicti: Ehemann mit einer schönen Brünetten gesehen. Scheidung doch nicht einvernehmlich
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war  wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.19
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt.
Verhandlung am 30.07.19 13:00
30.07.19: Berufungsverhandlung. Der Senat neigt dazu, der Berufung der Beklagten stattzugeben.
Wert des Berufngsverfahrens 26.000,- EUR
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19,9:55  Bericht

13:00

7 U 92/18
324 O zzz/1y
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Verfügungsverfahren;
Corpus Delicti: Ehemann mit einer schönen Brünetten gesehen.  Scheidung doch nicht einvernehmlich
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war  wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.2019
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 30.07.19 12:30
30.07.19: Berufungsverhandlung. Der Senat neigt dazu, der Berufung des Antragsgegners stattzugeben.

Wert des Berufungsverfahrens 20.000,- EUR
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19, 9:55  Bericht

13:15

7 U 137/18
324 O 262/18
Saskia Schulz (geb. Heck)
Kanzlei Schertz

RA Helge Reich
RA Prof. Dr. Christian Schertz (30.07.19)

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Saskia Schulz wird vor dem Klinikum gesichtet, in dem Vater Dieter Thomas Heck liegt. Info
Einstweilige Verfügung vom 13.06.18
09.11.18: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung im Raum B334
28.05.19: Berufungsverhandlung fand nicht statt
Vernhandlung am 30.07.19, 13:15
30.07.19: Nach Erläuterung durch den Senat nahm Prof. Dr. Christian Schertz den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
Beschlossen und verkündet:
Dem Antragsteller fallen die Kosten beider Instanzen zur Last.
Wert des Berufungsverfahrens 20.000,00 EUR Bericht

Das Hauptsacheverfahren gegen das LG-Urteil 324 O 13/19 wurde trotzdem beim OLG geführt.
Rücknahme der Klage erst im Januar 2020.

       

23.07.2019 (Di)

 
14:30
<b>

7 U 94/16
324 O 224/15
Michael Mittermeier
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Axel Springer SE, BILD Online
Kanzlei Raue
RA Dr. Ulrich Amelung
RA Prof. Hegemann (23.07.19)

Forderung; Korpus Delicti Zitat: „Ich kann diese Frau (Helene Fischer) nicht mehr sehen, ohne im Strahl zu kotzen.“ Info
04.12.15: Zeugenbefragung des Journalisten  Bernd Peters vom Kölner Express. Befragung von Michael Mittermeier durch das Gericht.
Absolut entgegengesetzte Aussagen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 05.02.16, 10:00, Saal B 335
05.02.16. Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.16
26.02.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung von Ordnungsmitteln zu unterlassen, einige Äußerungen - u.a. Ich kann diese Frau nicht mehr sehen - des Klägers bezüglich Helene Fischer zu veröffentlichen etc.
Zahlungsentscheidung über 1.107,15 und 97,18 Euro.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
11.12.18:
Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19
08.01.19: Beweisbeschluss. Beweisverhandlung am 23.07.19, 14:30
23.07.19: Befragung von Redakteurs Peters als Zeugen und des Herrn Mittermeier als Partei.
Verkündung einer Entscheidung am 17.09.19, 9:55

       

25.06.2019 (Di)

 
9:55
<v>
7 U 1/13
324 O 493/11
Rainer Speer

Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg
<k>
Märkisches Verlags- und Druckhaus GmbH & Co. KG
Kanzlei Weberling, Dr. Bioss, Nieschalk, Heite
RA Heite

Unterlassung und Schadensersatz
27.01.12:  Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
23.03.12: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Zustimmung für das schriftliche Verfahren. Verhandlung 15.06.12, 11:00, Saal B335
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 07.09.12, 9:55, Saal B335 Bericht
07.09.12: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.12
16.11.12: Aussetzungsbeschluss auf den 14.12.12
14.12.12: Die Beklagte wird unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel verurteilt, bestimmte Äußerungen nicht mehr zu verbreiten sowie 2.442,35
Euro zu zahlen. Zum Teil wird die Klage  zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.
14.05.19: Berufungsverhandlung. Verhandnung fand nicht statt. Auf der Terminriolle wieder gestrichen.
Verkündungstermin: 25.06.19, 9:55
25.06.19: Auf die Berufung der Beklagten wird das LG-Urteil vom 14.12.12 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird abgewiesen.'
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
 

9:55
<v>

7 U 186/16
324 O 44/16
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Marcus Herrmann

Unterlassung;
26.08.16: Verkündung einer Entscheidung am 30.09.16, 9:45, Raum B 334.
30.09.16, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt .... Geheimcode ...  rechtes Auge ...  nimmt Geräusche wahr ... ,
Die Beklagte hat 1.235,40 € nebst Zinsen ab den 07.04.2016 an den Kläger zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/8, die Beklagte 7/8.
Vollsteckbarkeitsentscheidung.
28.05.19: Berufungsverhandlung
Das BGH-Urteil  VI ZR 382/15 musste berücksichtigt werden
Verkündung einer Entscheidung am 25.06.19, 9:55
25.06.19: Urtel. Die Beklagte wird nach dem Hamburger Brauch verurteilt, zwei Äußerungen nicht mehr zu verbreiten etc.
Die Beklagte wird verurteilt an den klöäger 865,-- Euro zu zahlern.
Die weitere Berufung wird abgewiesen.
Kostenentscheidung
Ebntscheidung zur vorläufigen Vollstreclbarkeit
 

9:55
<v>

7 U 47/15
324 O 146/13
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Kanzlei Schwenn & Krüger (1. Insanz)
Kanzlei Dr. Sven Krüger (2. Instanz)
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)
Kanzlei Schön Reinecke
RA Eberhard Reinecke
RA Corvin Fischer (nur in Sache der Tatsacheberichtigung)

Unterlassung; Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung des Mandanten Dr. Nikolaus Klehr
27.09.13: 1. Verhandlung Befangenheitsantrag gegen Vors. Richterin Simone Käfer
Verkündung einer Entscheidung am 22.11.13, 9:55, Saal B335
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.01.14
17.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 14.02.14.
14.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 04.04.14.
04.04.14: Verhandlung wird wiedereröffnet am 22.08.14, 10:30
22.08.14: 2. Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 07.11.14, 9:55, Saal B335
26.09.14: Verkündungstermin wird aufgehoben, die mündliche
Verhandlung wird wiedereröffnet am 27.03.15, 11:45, Saal B 335
27.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 08.05.15, 9:55, Saal B 335
08.05.15: Der streitgegenständliche Satz wurde verboten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kosten fallen dem Beklagten zur Last.
Tatsachenberichtigung,Verhandlung 03.02.17, 11:30
03.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 10.02.17, 9:45, Raum B 334
10.02.17: Eine Änderung anerkannt.
Andere Änderung zurückgewiesen, weil die Richter das Recht haben, Meinungen verkürzt (vereinfacht) darzulegen.
Urteil
05.03.19: Berufungsverhandlung
VorsRi Buske behauptete, die streigegenständliche Äußerung ist eindeutig, dass RA Dr. Sven Krüger eine falsche eidest. Versicherung im eigenen Namen für Dr.Nikolaus Klehr abgegeben hat.
Es erging ein Versäumnisurteil, weil die Beklagtenseite keinen Antrag stellte.
Streitwertbeschluss, Berufungsverfahren 10.000,-- € Bericht
Neue Verhandlung am 04.06.19, 12:30
04.06.19: Der Senat änderte seine Meinung nicht.
Verkündung einer Entscheidung am 25.06.19, 9:55 
Bericht
25.06.19: Urteil. Das Versäimnisurteil vom 05.03.2019n wird bestätgit.
Der beklagte hat dien Kosrten des Verfahrens zub tragen.'
Vollstreckbarkeitsentscheidung
Die Revision wird nicht zugelassen.

       

18.06.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 147/16
324 O 38/16
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Simone Lingens (1. Instanz)
RA Helge Reich (2. Instanz)

<k>
M.I.G.Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung; Berichte mit Bildern über Kindheit von Helene Fiacher und die Jugendlieben mit Namensnennung:
10.06.16:  Käfer wollte einen Vergleich, RAin Lingens (nach Telefonat mit RA Reich) war das zu ungünstig von den Kosten her. Verkündung einer Entscheidung am 08.07.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
08.07.16: Urteil. Verbot eines Bildes und vieler Texte.
Von den Kosten haben die Klägerin 18%, die Beklagte 82 % zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarfkeit.
07.05.19: Berufungsverhandlung.. Verkündung einer Entscheidung am 18.0619, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 50.000,-- €
Bericht
18.06.19: Urteil. Die Berufung der Beklagrten gegen das LG-Urteil vom 08.07.16 wird zurükgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens,
Vollstrecklungsentscheidung.

9:55
<v>

7 U 40/18
324 O 422/17
Roland Kaiser
Kanzlei Nesselhauf
RA Lorenzen

RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH ("Freizeit Spaß" 23.08.17)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Beatmung auf der Bühne etc.
dd.mm.yy: Verkündung einer Entscheidung am 16.02.18, 9:45, Raum B334
16.02.18: Aussetzungsbeschluss auf den 16.03.18
16.03.18, Ri'in Stallmann: Urteil. Äußerungsverbot.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

07.05.19: Berufungsverhandlung.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt, auf Dienstag.den 18.06.19, 9:55 Bericht
18.06.19: Urteil. Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das LG-Urteil vom 16.03.18 werden zurükgewiesen.
Die Kosten des  Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben,,
Vollstrecklungsentscheidung.

9:55
<v>

7 U 4/13
324 O 371/12
Pohlmann, Jürgen
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, Christian Dohle, Karl-Henry Lahmann
Kanzlei Loh
RA Dr. Cornelius  R
enner

Schadensersatz ca. € 30.000,-
Siehe Bericht zur Verfügungssache 7 U 31/11 / 324 O 373/19 in gleichern Sache
26.10.12: Verkündung einer Entscheidung am 30.11.12, 9:55, Saal B335
30.11.12: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.12
07.12.12: Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
14.05.19: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu erkennen, dass er der Berufubng nuich stattgeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung:18.06.19, 9:55
Bericht
18.06.19: Urteil. Die Berufung des Klägers gegen das LG-Urteil vom 07.12.12 wird zurükgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens,
Die Revision wird nicht zugelassern
Vollstrecklungsentscheidung.

9:55
<v>

7 U 59/18
324 O 568/17
Sabine Sedo, Mahmoud Sedo
RA

<k>
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG, Martina Kix
RA Jörg Nabert

Unterlassung  Corpus Delöicti. Artikel "Sabine, 52, heiratet Mahmoud, 25. Sie stammt aus Leer in Ostfriesland, er aus Damaskus in Syrien. Kann das Liebe sein?"
22.12.17: Pseudoöffentkuichkeit nicht anwesend
Es erging ein Urteil mit vielen Verboten.
28.05.19: Berufungsverhandlung. Der Senatt gab zu verstehen, dass nur noch ein Verbot bestehen bleibt.
Verkündung einer Entscheidung am18.06.19, 9:55
Streiert des Berufungsverfahrens 312.000,-- Euro
18.06.19: Urteil. Auf die Berufung des Antragstellers wird das LG-Urteil vom 22.12.17 geändert.
Den Antragsgenern zu 1 und 3 werden nach dem Hamburger Brauch drei Behauptungen  verboten.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Antragsteller zu tragen.

9:55
<v>

7 U 34/18
324 O 411/18
Albert von Monaco, Charlen von Monaco, u.a.
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann (1., Instanz)
RAin Dr. Diana Grün

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Bilder mit Kind auf der Insel Brando on Tetioroa wie Urlaub im Luxus-Resort auf Tetiaroa.
Treffen mit Lady Gaga.
Verfügungsverfahren
25.01.19: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 28.01.19, 12:00, Raum B334.
Die Einsweilige Verfügung vom 26.09.18 wurde wahrscheinlich bestätigt.
Kein Rechtsmissbrauch. Entscheidend das Eltern-Kind-Verhältnis, welches selbstbestimmend sein darf. Als Fürsten sind die Kläger verpflichtet, die Kinder zu zeigen, aber eben selbstbestimmend.
28.05.19: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 18.06.19, 9:55
Streitwert des Berufunfsverfarens 15.000,-- Euro
18.06.19: Die Berufung des Antragsgegners gegen das LG-Urteil vom 28.01.19 wird zurückgewiesen.
Die Antragsggegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

11:00 7 U 134/17
324 O 795/16
Prof. Dr. Christoph Klein
Kanzlei
Redeker Sellner Dahs
RA Gernot Lehr
<k>
Magazin Verlagsgesellschaft Süddeutsche Zeitung mbH
RA Schippan
Michael Ebert (Chefredakteur)
SZ-Justiziar Gericke

Unterlassung; Hauptsachverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O  268/16 Widerspruchsverhandlung gegen die einstweilige Verfügung  von 20.06.16; Pressemittelung der Klägerkanzlei; Artikel "Arzt ohne Grenzen"   Bericht
21.07.17: Die Kammer regte Mediation an.
Verkündung einer Entscheidung am 08.09.17, 9:45, Raum B334
08.09.17, Ri Dr.Thomas Linke: Urteil. Äußerungen werden wg. möglichem falschen Eindruck und Verdacht verboten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.,
Streitwert 30.000,- €
18.06.19: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19, 9:55

12:00

7 U 44/12
324 O 628/10
Dr. Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA Tobias Würkert

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.; Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr. Schultz- Süchting pp.
RA Srocke

Unterlassung; Richtigstellung
08.04.11: 1. Instanz 324 O 628/10 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.05.11, 9:55
20.05.11: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.11.
17.06.11. Beweis- und Hinweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am 25.11.11, 14:30, Saal B335
25.11.11: Verhandlung fand nicht statt. Verschoben auf 23.03.12, 13:00
23.03.12: Zeuge Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Dr. Asmus Maatsch  hingewiesen und nahm dieses wahr. Daraufhin gab der Beklagtenvertreter eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab. Im Übrigen beziehen sich die Parteivertreter auf die am 08.04.12 gestellten Anträge.  Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.04.12, 9:55, Saal B335 Bericht
20.04.12: Die Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt. An den Abhörmaßnahmen hat der Kläger nicht mitgewirkt. Die Beklagte hat an der Kläger 3.650.52 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
7.08.13: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.09.13, 10:00
17.09.13:
Beweisbeschluss. Verhandlung am 10.12.13, 14:00
10.12.13: Befragung von drei Zeugen.
Zeuge Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Claus Meyer  hingewiesen und nahm dieses wahr. Verkündung einer Entscheidung am 28.01.14, 10:00
28.01.14: Urteil.
Spiegel muss die Richtigstellung im redaktionellen Teil mit entsprechender Aufmachung wie die Erstmitteilung in der Ausgabe vom 23. August 2010 (34/10) veröffentlichen:
In seinem Bericht „Angst und Verfol­gungswahn“ hatte das Magazin einen unzulässigen Verdacht erweckt, Wolfgang Gößmann habe an angeblichen Abhöraktionen gegen ein Vorstandsmitglied mitgewirkt.
Die Revision wurde zugelassen.
18.11.14: BGH VI O 76/14: Auf die Revision der Beklagten zu 1 wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem Nachteil erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Neue OLG-Verhandlung am 10.02.15, 10:00, Saal 210
10.02.15: Entscheidung am Schluss der Sitzung. Bericht

Neue Verhandluin am 18.06.19, 12:00
18.06.19: Verkündung einer Entscheidung am 06.08.19, 9:55

       

11.06.2019 (Di)

 
       

04.06.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 14/13
324 O 255/12
Adlkofler, Frank
Kanzlei Romatka & Kollegen
RA Gerold Skrabal
Kläger persönlich (OLG)

<k>
Süddeutsche Zeitung
Kanzlei Lausen
RA Dr. Martin Schippan

Unterlassung, Reflex-Studie; Erkennbarkeit des Klägers
19.10.12: Die Kammer schlägt einen Vergleich vor. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung am 21.12.12, 9:55, Saal B335
21.12.12: Aussetzungsbeschluss auf den 18.01.13, 9:55
18.01.13: Der SZ wird verboten zu behaupten, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen und/oder behaupten zu lassen: "Die Ergebnisse (sc. REFLEX-Studie) konnten so allerdings nie von anderen Labors reproduziert werden." Urteil
23.04.19: Berufungsverfahren.
Der Senat gab zu verstehen, dass der Berufung stattgegeben wird trotz Erkennbarkeit.
Verkündung einer Entscheidung am 04.06.19, 9:55 Bericht
04.06.19: Urteil. Das Urteil des Landgericvhts vom 18.01.2013 wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat dien Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Vollstreckbarkeitsentscheidung
Revision wird nicht zugelassen

12:15

7 U 124/18
324 O 51/18
Alice Weidel

RA Joachim Steinhöfel
RA Höbelt

<k>
Facebook Ireland Limited
Kanzlei White & Case LLP
RA Martin Munz
RAin Dr. Antonia Kapahnke

Unterlassung; Ein Nutzer postete bei Facebook "Nazi-Dreckssau" etc.
Verfügungsverfahren
27.04.18: VorsRiin meinte, Facebook muss in der Lage sein, auch im Falle von VPN-Nutzung in Deutschland erkennen, dass von Deutschland aus geservt wird. Kann Facebook das nicht, so kennt Facebook das Problem und hat deswegen entsprechende Werkzeuge zu entwickeln. Prozessual gesehen ist facebook deswegen im konkreten Fall als Störer zu sehen und zu verurteilen.
Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 30.04.18, 12:00, Raum B334
30.04.18: Urteil Es wird untersagt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die folgenden Äußerungern zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
"ja und Frau W. hat ihre Fotze eingepackt und ist abgehauen so viel zum Thema das sie eine Politikerin ist diese Nazi Drecksau Lesbich sein am abends Fotze lecken und morgens bei der AFD gegen lesben sein hahahahh das past ja hahahahhhahah,
eingestellt von S.G. auf www.facebook.com, verbreitet von der Antragsgenerin am 10.09.2017.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 50.000,- € festgesetzt. Bericht
04.06.19: Berufunbgsurteil. Died Berunf der Beklagtebn gegen das LG-Urteil vom 30.04.18 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

11:30

7 U 20/16
324 O 423/17
Andreas Brandl
Kanzlei Lampmann. Haberkamm & Rosenbaum
RA xxx

<k>
Bayerischer Rundfunk
Kanzlei Romatka & Collegen
RA Prof. Dr. jur. Himmelsbach

Unterlassung, Abmahnkosten
Sendung "Krumme Geschäfte mit bekannten Namen" (Neckermann) - Beitrag über Betrug mit Solaranlage ist inzwischen aus dem Netz genommen.
12.10.18: Klägerevertreter erhält Schriftsatznachlass zu Adresse des Klägers.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 30.11.18 9:45, Raum B334
30.11.18, Ri'in Stallmann: Urteil Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits
Der Antrag des Klägers auf Änderung dea Aktivrubrums wird zurückgewiesen.
Streitwert 25.000,- €.
04.06.19: Berufungsverhandnlun
Pseudoöffentliuchkeit war nicht awesend.

12:00

7 U 128/18
324 O 818/16
Andreas Brandl
RAe Lampmann (1. Instanz)
2. Instanz erschien niemand

<k>
manager magazin new media GmbH
RAe Schulz-Süchting
RA Ruhns

Unterlassung;
25.05.18: Pseudoöffebntlichkeit war nicht anwesend
04.06.19: Es erging eien Versäumnisurteil
Streuitwer des Berufungsverfahrens 27.000,00 Euro

12:30

7 U 47/15
324 O 146/13
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Kanzlei Schwenn & Krüger (1. Insanz)
Kanzlei Dr. Sven Krüger (2. Instanz)
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)
Kanzlei Schön Reinecke
RA Eberhard Reinecke
RA Corvin Fischer (nur in Sache der Tatsacheberichtigung)

Unterlassung; Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung des Mandanten Dr. Nikolaus Klehr
27.09.13: 1. Verhandlung Befangenheitsantrag gegen Vors. Richterin Simone Käfer
Verkündung einer Entscheidung am 22.11.13, 9:55, Saal B335
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.01.14
17.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 14.02.14.
14.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 04.04.14.
04.04.14: Verhandlung wird wiedereröffnet am 22.08.14, 10:30
22.08.14: 2. Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 07.11.14, 9:55, Saal B335
26.09.14: Verkündungstermin wird aufgehoben, die mündliche
Verhandlung wird wiedereröffnet am 27.03.15, 11:45, Saal B 335
27.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 08.05.15, 9:55, Saal B 335
08.05.15: Der streitgegenständliche Satz wurde verboten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kosten fallen dem Beklagten zur Last.
Tatsachenberichtigung,Verhandlung 03.02.17, 11:30
03.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 10.02.17, 9:45, Raum B 334
10.02.17: Eine Änderung anerkannt.
Andere Änderung zurtückgewiesen, weil die Richter das Recht haben, Meinungen verkürzt (vereinfacht) darzulgen.
Urteil
05.03.19: Berufungsverhandlung
VorsRi Buske behauptete, die stzreigegsntändliche Äußerung ist eindeutig, dass RA Dr. Sven Krüger eine falsche eidest. Versicheurng im eigenen Nahmen für Dr.Nikolaus Klehr abgegeben hat.
Es erging ein Versäumnisurteil, weil die Beklagtenseite keinen Antrag stellte.
Streitwertbeschluss, Berufungsverfahren 10.000,-- € Bericht
Neue Verhandlungn am 04.06.19, 12:30
04.06.19: Der Snat änderte seine Meinungn nicht.
Verkündung einer Entscheidung am 25.06.19, 9:55 
Bericht

       

28.05.2019 (Di)

 

9:05
<v>

7 U 110/17
324 O 454/14
Wilhelm Mittrich
Kanzlei Schwenn & Krüger, inzwischen Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger (1. Instanz)
Kanzöei nWeiland Rechtsanwälte
RAin Brita Erning

<k>
Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)
Kanzlei Schön Reinicke
RA Eberhard Reinecke

Hauptsacheverfahren zur einstweiligen Verfügung 324 O 33/14 vom  29.01.2014
Nennung der beanstandeten unwahren Behauptungen im Verhandlungsbericht  vom 06.12.2013
09.01.15: (Käfer, Mittler, Dr. Gronau)  Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 20.02.15, 9:55, Saal B335 Bericht
20.02.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.04.15, 9:55 wg. Befangenheitsantrag
17.04.15: Aussetzungsbeschluss auf den 22.05.15
22.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.15.
22.08.15: Aussetzungsbeschluss auf den 20.11.15.
20.11.15: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.16
18.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 03.06.16, 9:45, Raum B 334
03.06.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.07.16
07.10.16: Aussetzungsbschluss auf den 09.12.16
09.12.16: Aussetzungsbeschluss auf den 24.02.17.
24.02.17: Aussetungsbeschluss auf den 21.04.17
21.04.17,Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den 02.06.17
02.06.17: Aussetzungsbeschluss auf den 11.08.17
11.08.11: Urteil. Es wird verboten, in dem Verhandlungsbericht  den Namen des Klägers zusammen mit dem streitgegenständlichen Äußerungen zu nennen. Der Google zum Auffinden verbotene Artikel ist dabei immer noch über Google auffindbar.
16.04.19: Berufungsverhandlung Der Senat gab zu erkennen, dass er der Berufung stattgeben wird. Namensnennung erlaubt, Distanzierung mehr als ausreichend.
Der Senat empfahl dem Kläger, die Klage zurückzunehmen und auf dien Rechte aus der einstweilgen Verfügung 324 O 33/14 zu verzichten.
Der Beklagte widersprach dem nicht.
Der Kläger kann bis zum 07.05.19 entscheiden und mitteilen.
Streitwert des Berufungsverfahrens 6.000,- €
Ansonsten Verkündung ener Entscheidung am 28.05.19, 9:55.
06.05.19: Die Klage wurde zurückgenommen und auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung wurde verzichtet.

9:55
<v>

7 U 131/16
324 O 550/15
Thea Sihler-Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin  Simone Lingens (1.Instanz)
RAin Kerstin Schmitt

<k>
Klambt Programmzeitschriften GmbH u.a.
Kanzlei Werner & Knop
RA Dirk Knop

Forderung;  16 Bildnisse; Hartnäckigkeit, Fotos an sich zulässig.
15.04.16: Ri'in Käfer: Geldentschädigung muss gezahlt werden.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.05.16, 9:45, Raum B 334.
27.05.16: Urteil. Geldentschädigung 50.000,-EUR.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
19.02.16: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu erkennen, dass es neue Rechtsprechung wäre, bei unterschiedlichen Fotos von Hartnäckigkeit zu sprechen, wenn es um Texte geht.
Verkündung einer Entscheidung am 02.04.19, 9:55
02.04.19: Aussetzungsbeschluss auf den 30.04.19, 9:55
Verkündung am 28.05.2019
28.05.19: Urteil. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil vom 15.04.16  (27.05.16) abgeändert.
Die Klage wird insgsamt abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsreits zu tragen.

10:00

7 U 59/18
324 O 568/17
Sabine Sedo,n Mahmoud Sedo
RA

<k>
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG
RA Jörg Nabert

Unterlassung  Corpus Delöicti. Artikel "Sabine, 52, heiratet Mahmoud, 25. Sie stammt aus Leer in Ostfriesland, er aus Damaskus in Syrien. Kann das Liebe sein?"
22.12.17: Pseudoöffentlichleit wqar niocvht anwesend.
Es erging ein Urteil mit vielen Verboten.
28.05.19: Berufungsverhandlung. Der Sanat gab zu verstehen, dass nur noch ein Verbot bestehen bleibt.
Verkündung einer Entscheidung am18.06.19, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 312.000,-- Euro
 

11:00

7 U 137/18
324 O 262/18
Saskia Schulz (geb. Heck)
Kanzlei Schertz

RA Helge Reich

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Saskia Schulz wird vor dem Klinikum gesichtet, in dem Vater Dieter Thomas Heck liegt. Info
Einstweilige Verfügung vom 13.06.18
09.11.18: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung im Raum B334
28.05.19: Berufungsverhandlung fand nicht statt
Vernhandlung am 30.07.19, 13:15

11:30

7 U 92/18
324 O zzz/1y
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann


12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.2019
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 30.07.19 12:30

11:30

7 U 73/18
324 O 42/18
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann


12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war  wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.19
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt.
Verhandlung am 30.07.19 13:00

12:00

7 U 34/18
324 O 411/18
Albert von Monaco, Charlen von Monaco, u.a.
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Dr. Diana Grün

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Bilder mit Kind auf der Insel Brando on Tetioroa wie Urlaub im Luxus-Resort auf Tetiaroa.
Treffen mit Lady Gaga.
Verfügungsverfahren
25.01.19: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 28.01.19, 12:00, Raum B334.
Die Einsweilige Verfügung vom 26.09.18 wurde wahrscheinlich bestätigt.
Kein Rechtsmissbrauch. Entscheidend das Eltern-Kind-Verhältnis, welches selbstbestimmend sein darf. Als Fürsten sind die Kläger verpflichtet, die Kinder zu zeigen, aber eben selbstbestimmend.
28.05.19: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 18.06.19, 9:55
Streitwert des Berufunfsverfarens 15.000,-- Euro
 

12:30

7 U 186/16
324 O 44/16
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Marcus Herrmann

Unterlassung;
26.08.16: Verkündung einer Entscheidung am 30.09.16, 9:45, Raum B 334.
30.09.16, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt .... Geheimcode ...  rechtes Auge ...  nimmt Geräusche wahr ... ,
Die Beklagte hat 1.235,40 € nebst Zinsen ab den 07.04.2016 an den Kläger zun zahlen.
Von den Kosten des Recnhtsstreits tragen der Kläger 1/8, die Beklagte 7/8.
Vorllsteckbarkeitsentscheidung.
28.05.19: Berufungsverhandlung
Das BGH-Urteil  VI ZR 382/15 musste berücksichtigt werden
Verkündung einer Entscheidung am 25.06.19, 9:55

13:00

7 U 54/17
324 O  22/16
Charlotte Casiraghi
Kanzlei Prof. Prinz p.p.
RA Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Dr. Diana Grün

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Hochzeit bervor das Baby kommt. Verröffentlichung eines französischen Covers
04.11.16: Verkündung am Schluss der Sitzung
Die e.V.  vom 15.08.16 wurde bestimmt bestätigt.
28.05.19: Berufungsverfahren.
Entscheidung soll dem Hauptsachverfahren folgen.

       

21.05.2019 (Di)

 
9:55
<v>
7 U 109/18
324 O 463/17
Steinhoff Europe AG
Kanzlei Nesselhauf
RA Gernot Lehr
 
<k>
Sven Clausen, manager magazin Verlagsgesellschaft mbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Unterlassung. Kostenstreit bei unklarer Abmahnung
09.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 21.03.18, 12:00, Raum B334
21.03.18: Die Beklagte hat die Kosten zu tragen.
26.03.19: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu verstehen, der Berufung der Beklagten nicht stattgeben zu wollen.
Verkündung einer Entscheidung am 16.04.19, 9:55 Bericht

16.04.19: Aussetzungsbeschluss auf den 07.05.19, 9:55

07.05.19: Aussetzungsbeschluss auf den 21.05.19.
21.05.19: Urteil. Auf Berufung der Bedklagten wird das LG-Urteil vom 21.03.18 abgeändert.
Kostenentscheidung: Antragsteller 31 %, die Antragsgegner jeweils 23 %.
Die weitere Berufung der Antragsgegner wird zurückgewiesen.
Die Antragsgener haben dier Ksoten des Berufungsverfahrens zu trafgen.

       

14.05.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 68/17
324 O 172/16
AMARITA Oldenburg GmbH u.a.
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger

<k>
RTL Television GmbH,
INfoNetwork GmbH (Wallraff-Team)
RA Prof. Schumacher

Hauptsache-Verfahren; Unterlassung, Richtigstellung; Schadensanspruch
 Corpus Delicti Wallraff-Team-Sendung; Unterernährung wg. magelndem Essen, u.a.
21.10.16: Beklagte kann bis zum 11.11.16 weiter vortragen.
Es kommt möglicherweise zu einem neuen Verhandlungstermin. Bericht
Am 16.12.16,14:00 Beweisverhandlung.
16.12.16: .... Neuer Termin 10.02.17, 12:00
10.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 31.03.17, 9:45, Raum B334
Bericht
31.03.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den 21.04.17

21.04.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den 28.04.17
28.04.17:Urteil. Verbot verschiedener Äußerungen.
Kosten tragen die Kläger und die Beklagten Bericht bei meedia.de

02.04,19: Berufungsverfahren.
Parteien teilen binnen 14 Tagen mit, ob es zu einer Einigung kommen kann.
Ansonsten wahrscheinlich Beweisbeschluss
Termin zur Verkündung ener Entscheidung am 07.05.19, 9:55 Bericht
07.05.19: Aussetzungsbeschluss auf den 14.05.19.
14.05.19, Ri Dr. Weyhe: Beweisbeschluss:
- in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken werde so wenig Essen ausgegeben, dass die Menschen, die dort lebten, unterernährt seien
- dass jeder nur eine Scheibe Käse kriegt
- Erhöhung des Pflegesatzes nach der Sendung (?)
Neue Verhandlung am 07.01.20, 14:30

10:15

7 U 4/13
324 O 371/12
Pohlmann, Jürgen
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, Christian Dohle, Karl-Henry Lahmann
Kanzlei Loh
RA Dr. Cornelius  R
enner

Schadensersatz ca. € 30.000,-
Siehe Bericht zur Verfügungssache 7 U 31/11 / 324 O 373/19 in gleichern Sache
26.10.12: Verkündung einer Entscheidung am 30.11.12, 9:55, Saal B335
30.11.12: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.12
07.12.12: Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
14.05.19: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu erkennen, dass er der Berufubng nuich stattgeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung:18.06.19, 9:55
Bericht

12:30 7 U 1/13
324 O 493/11
Rainer Speer

Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg
<k>
Märkisches Verlags- und Druckhaus GmbH & Co. KG
Kanzlei Weberling, Dr. Bioss, Nieschalk, Heite
RA Heite

Unterlassung und Schadensersatz
27.01.12:  Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
23.03.12: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Zustimmung für das schriftliche Verfahren. Verhandlung 15.06.12, 11:00, Saal B335
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 07.09.12, 9:55, Saal B335 Bericht
07.09.12: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.12
16.11.12: Aussetzungsbeschluss auf den 14.12.12
14.12.12: Die Beklagte wird unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel verurteilt, bestimmte Äußerungen nicht mehr zu verbreiten sowie 2.442,35
Euro zu zahlen. Zum Teil wird die Klage  zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.
14.05.19: Berufungsverhandlung. Verhandnung fand nicht statt. Auf der Terminriolle wieder gestrichen.
Verkündungstermin: 25.06.19, 9:55

       

07.05.2019 (Di)

 Bericht

 
9:55
<v>

7 U 68/17
324 O 172/16
AMARITA Oldenburg GmbH u.a.
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger

<k>
RTL Television GmbH,
INfoNetwork GmbH (Wallraff-Team)
RA Prof. Schumacher

Hauptsache-Verfahren; Unterlassung, Richtigstellung; Schadensanspruch
 Corpus Delicti Wallraff-Team-Sendung; Unterernährung wg. magelndem Essen, u.a.
21.10.16: Beklagte kann bis zum 11.11.16 weiter vortragen.
Es kommt möglicherweise zu einem neuen Verhandlungstermin. Bericht
Am 16.12.16,14:00 Beweisverhandlung.
16.12.16: .... Neuer Termin 10.02.17, 12:00
10.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 31.03.17, 9:45, Raum B334
Bericht
31.03.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den 21.04.17

21.04.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den 28.04.17
28.04.17: Urteil. Verbot verschiedener Äußerungen.
Kosten tragen die Kläger und die Beklagten Bericht bei meedia.de

02.04,19: Berufungsverfahren.
Parteien teilen binnen 14 Tagen mit, ob es zu einer Einigung kommen kann.
Ansonsten wahrscheinlich Beweisbeschluss
Termin zur Verkündung ener Entscheidung am 07.05.19, 9:55 Bericht
07.05.19: Aussetzungsbeschluss auf den 14.05.19.
14.05.19, Ri Dr. Weyhe: Bewesibeschluss für die Äußerungen
"So wenig Essen dass die Mnschen .."
 

9:55
<v>
7 U 109/18
324 O 463/17
Steinhoff Europe AG
Kanzlei Nesselhauf
RA Gernot Lehr
 
<k>
Sven Clausen, manager magazin Verlagsgesellschaft mbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Unterlassung. Kostenstreit bei unklarer Abmahnung
09.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 21.03.18, 12:00, Raum B334
21.03.18: Die Beklagte hat die Kosten zu tragen.
26.03.19: Berufungsverhandnung. Der Senat gab zu verstehen, der Berufung der Beklagten nicht stattgeben zu wollen.
Verkündung einer Entscheidung am 16.04.19, 9:55 Bericht

16.04.19: Aussetzungsbeschkluss auf den 07.05.19, 9:55

07.05.19: Aussetzungsbeschluss auf den 21.05.19.

10:30

7 U 147/16
324 O 38/16
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Simone Lingens (1. Instanz)
RA Helge Reich (2. Instanz)

<k>
M.I.G.Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Unterlassung; Berichte mit Bildern über Kindheit von Helene Fiacher und die Jugendlieben mit Namensnennung:
10.06.16:  Käfer wollte einen Vergleich, RAin Lingens (nach Telefonat mit RA Reich) war das zu ungünstig von den Kosten her. Verkündung einer Entscheidung am 08.07.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
08.07.16:Urteil. Verbot eines Bildes und vieler Texte.
Von den Kosten haben die Klägerin 18%, die Beklagte 82 % zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarfkeit.
07.05.19: Berufungsverhandlung.. Verkündung einer Entscheidung am 18.0619, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 50.000,-- €
Bericht

11:00

7 U 138/18
324 O 220/18
Charlotte Casiraghi
RAin Dr. Nina Lüssmann (1.Instanz)
RAin Lena Mähren

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Baby soll Ende August oder Anfang September kommen. Zur Welt gekommen ist es aber erst am 23.11.2018
09.11.18: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung im Raum B334

07.05.19: Berufungsverhandlung.
Der Seant gab zu verstehen, dass er der Berufung stattgeben wird.
Daraufhin nahm die Rechtsanwältin in Manen ihrer Mandantin den Antrag auf erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
Die Klägerin hat die Kosten beider Instanzen des Verfügungsvecfahrens zu tragen.
Streitwert des Berufungsverfahresn 6.000,-- €
Bericht

11:30

7 U 191/16
324 O 701/15
Stefan Mross u.a.
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Lorenzen
RAin Dr. Stepahnie Vendt (zusäzlich in der 2. Instanz)

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Forderung; Erstattung von RA-Kosten in fünf Sachen
22.07.16: Verkündung einer Entscheidung am 02.09.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
02.09.16: Aussetzungsbeschluss auf den 30.09.16
30.09.16:Aussetzungsbeschluss auf den 21.10.16
21,.10.16, Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil.Die Beklagte wird zu diversen Zahlungen verurteilt und trägt die Kosten des Verfahrens.
Insgesamt 11.082,47,-€.
Entscheiodung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

07.05.19: Berufungsverhandlung. Vergleich
1: Beklagte zahlt an die  Kläger zu gesamten Hand 9.500,-- € (einschließlich Zinsen)
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 4/11, die Beklagte 7/11 zu tragen.
Streitwert des Berufungsverfahrens 11.082,47 € Bericht

12:00

7 U 6/12
324 O 373/11
Bohlen Dieter
Kanzlei Nesselhauf
RA Lorenzen
RAin Dr. Stepahnie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH

Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann

Forderung
02.12.11: Vergleich geschlossen mit Widerrufsrecht.
Im Falle des Widerrufs wird die Entscheidung verkündet am 20.01.12, 9:55, Saal B335. Bericht
20.01.12: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.075,84 € zu zahlen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

07.05.19: Berufungsverhandlung. Vergleich
1: Beklagte zahlt an den Kläger 7.720,80 € (einschließlich Zinsen)
2. Von den Kosten des Rechtsstreits in 1.Instanz haben der Kläger  60 %, die Beklagte 40 % zu tragen.
Die Kosten des Rechtsstreits in 2.Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert beider Instanzen 12.075,84 € Bericht

12:30

7 U 91/15
324 O 598/14
Dieter Bohlen u.a.
Kanzlei Nesselhauf
RA Lorenzen

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer (1. Instanz)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann

Forderungen: Abmahnkosten aus diversen Sachen
21.08.15: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.09.15, 9:55, Saal B 335
29.09.15: Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger und Klägerinnen verschiedene Beträge zu zahlen (Abmahnkosten)

07.05.19: Berufungsverhandlung. Vergleich
1: Beklagte zahlt an die Kläger zur gesamten Hand 13.513,-- € (einschließlich Zinsen)
2. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen  haben die Kläger  32 %, die Beklagte 68% zu tragen.
Streitwert beider Instanzen 17.236,13 € € Bericht

13:00

7 U 40/18
324 O 422/17
Roland Kaiser
Kanzlei Nesselhauf
RA Lorenzen

RAin Dr. Stepahnie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH ("Freizeit Spaß" 23.08.17)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Beatmung auf der Bühne etc.
dd.mm.yy: Verkündung einer Entscheidung am 16.02.18, 9:45, Raum B334
16.02.18: Aussetzungsbeschluss auf den 16.03.18
16.03.18, Ri'in Stallmann: Urteil. Äußerungsverbot.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

07.05.19: Berufungsverhandlung.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt, auf Dienstag.den 18.06.19, 9:55 Bericht

       

30.04.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 131/16
324 O 550/15
Thea Sihler-Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin  Simone Lingens (1.Instanz)
RAin Kerstin Schmitt

<k>
Klambt Programmzeitschriften GmbH u.a.
Kanzlei Werner & Knop
RA Dirk Knop

Forderung;  16 Bildnisse; Hartnäckigkeit, Fotos an sich zulässig.
15.04.16: Ri'in Käfer: Geldentschädigung muss gezahlt werden.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.05.16, 9:45, Raum B 334.
27.05.16: Urteil. Geldentschädigung 50.000,-EUR.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
19.02.16: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu erkennen, dass es neue Rechtsprechung wäre, bei unterschiedlichen Fotos von Hartnäckigkeit zu sprechen, wenn es um Texte geht.
Verkündung einer Entscheidung am 02.04.19, 9:55
02.04.19: Aussetzungsbeschluss auf den 30.04.19, 9:55
Verkündung am 28.05.2019

       

23.04.2019 (Di)

 
11:30

7 U 14/13
324 O 255/12
Adlkofler, Frank
Kanzlei Romatka & Kollegen
RA Gerold Skrabal
Kläger persönlich (OLG)

<k>
Süddeutsche Zeitung
Kanzlei Lausen
RA Dr. Martin Schippan

Unterlassung, Reflex-Studie; Erkennbarkeit des Klägers
19.10.12: Die Kammer schlägt einen Vergleich vor. Ansonsten Verkündung einer Entscheidung am 21.12.12, 9:55, Saal B335
21.12.12: Aussetzungsbeschluss auf den 18.01.13, 9:55
18.01.13: Der SZ wird verboten zu behaupten, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen und/oder behaupten zu lassen: "Die Ergebnisse (sc. REFLEX-Studie) konnten so allerdings nie von anderen Labors reproduziert werden." Urteil
23.04.19: Berufungsverfahren.
Der Senat gab zu verstehen, dass der Berufung stattgegeben wird trotz Erkennbarkeit.
Verkündung einer Entscheidung am 04.06.19, 9:55 Bericht

       

16.04.2019 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 199/16
324 O 258/16
Charlene von Monaco
Kanzlei Prof. Prinz.
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
FUNKE Women Group GmbH (NEUE WELT)
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Britta Bullerkotte

Justiziatin Lissner (nur bei der 1. Instanz)

Unterlassung; Corpus Delikti: Verdacht: Klägerin erwartet ein Baby
07.10.16: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 11.11.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
11.11.16, Ri.Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird nach dem Hamburger Brauch verboten, durch ...süßes Baby ... einen falschen Eindruck zu erwecken.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Im MEEDIA
19.03.19: Berufungsverhandlung
Der Senat möchte sich an das LG-Urteil halten.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am, 16.04.19, 9:55
Streitwert Verfügungsverfahren 10.000,-- €'
Berufungsverfahren 15.000,-- €
16.04.19: Urteil. Die Berufung derBeklagten gegen das LG-Urteil vom 11.11.16 wird zurückgewiesen.
DiemKosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Revision wird nicht zugelassen

9:55
<v>
7 U 109/18
324 O 463/17
Steinhoff Europe AG
Kanzlei Nesselhauf
RA Gernot Lehr
<k>
Sven Clausen, manager magazin Verlagsgesellschaft mbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Unterlassung. Kostenstreit bei unklarer Abmahnung
09.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 21.03.18, 12:00, Raum B334
21.03.18: Die Beklagte hat die Kosten zu tragen.
26.03.19: Berufungsverhandnung. Der Senat gab zu verstehen, der Berufung der Beklagten nicht stattgeben zu wollen.
Verkündung einer Entscheidung am 16.04.19, 9:55 Bericht

16.04.19: Aussetzungsbeschkluss auf den 07.05.19, 9:55

12:00

7 U 110/17
324 O 454/14
Wilhelm Mittrich
Kanzlei Schwenn & Krüger, inzwischen Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger (1. Instanz)
Kanzöei nWeiland Rechtsanwälte
RAin Brita Erning

<k>
Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)
Kanzlei Schön Reinicke
RA Eberhard Reinecke

Hauptsacheverfahren zur einstweiligen Verfügung 324 O 33/14 vom  29.01.2014
Nennung der beanstandeten unwahren Behauptungen im Verhandlungsbericht  vom 06.12.2013
09.01.15: (Käfer, Mittler, Dr. Gronau)  Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 20.02.15, 9:55, Saal B335 Bericht
20.02.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.04.15, 9:55 wg. Befangenheitsantrag
17.04.15: Aussetzungsbeschluss auf den 22.05.15
22.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.15.
22.08.15: Aussetzungsbeschluss auf den 20.11.15.
20.11.15: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.16
18.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 03.06.16, 9:45, Raum B 334
03.06.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.07.16
07.10.16: Aussetzungsbschluss auf den 09.12.16
09.12.16: Aussetzungsbeschluss auf den 24.02.17.
24.02.17: Aussetungsbeschluss auf den 21.04.17
21.04.17,Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den 02.06.17
02.06.17: Aussetzungsbeschluss auf den 11.08.17
11.08.11: Urteil. Es wird verboten, in dem Verhandlungsbericht  den Namen des Klägers zusammen mit dem streitgegenständlichen Äußerungen zu nennen. Der Google zum Auffinden verbotene Artikel ist dabei immer noch über Google auffindbar.
16.04.19: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu erkennen, dass er der Berufung stattgeben wird. Namensnennung erlaubt, Distanzierung mehr als ausreichend.
Der Senat empfahl dem Kläger, die Klage zurückzunehmen und auf die Rechte aus der einstweilgen Verfügung 324 O 33/14 zu verzichten.
Der Beklagte widersprach dem nicht.
Der Kläger kann bis zum 07.05.19 entscheiden und mitteilen.
Streitwert des Berufungsverfahrens 6.000,- €
Ansonsrten Verkündung ener Entscheidung am 28.05.19, 9:55.

       

09.04.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 44/13
324 O 616/11
AMARITA Bremerhaven GmbH
Kanzlei Schwenn & Krüger (1.Instanz)
Kanzlei Dr. Sven Krüger (2. Instanz)

<k>
Rolf Schälike
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhard Reinecke

Unterlassung und Erstattung
Hauptsacheverfahren zur e.V. Info 324 O 487/11
03.02.12: Verschoben auf den 16.03.12, 11:30
16.03.12: Verhandlung fiel wegen Ablehnungsgesuch gegen Richter Dr. Link und Dr. Maatsch aus. Bericht
Neuer Termin 17.08.12, 11:00
17.08.12: Befangenheitsantrag gegen die den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler. Neuer Termin 25.01.12, 12:00, Saal B335
25.01.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.02.13, 9:55, Saal B335
22.02.13. Aussetzungsbeschluss auf den 15.03.13
15.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 19.04.13
19.04.13: Aussetzungsbeschluss auf den 26.04.13
26.04.13: Der Klage wurde stattgegeben. Es wurde verboten, den von der Richterin Barbara Mittler in einer  Verhandlung erzeugten und von der Vors. Richterin Simone Käfer unterstützten Verdacht, dass eine Pflegebedürftige der Klägerin zwei Tage lang im Pflegeheim nichts zu trinken bekam,  zu verbreiten. Urteil

05.03.19: Berufungsverhandlung.
VorsRi Buske gab zu erkennen, dass der Berufung nicht stattgegeben wird.  Gerichtsberichterstattung über eine Verdachtsverhandlung erzeugt selbst den verbotenen Verdacht, wenn nicht eigenständig nachrecherchiert und eine klare Distanzierung erfolgt.
Verkündung eine Entscheidung am 09.04.19, 9:55
Streitwertbeschluss 20.000,- € Bericht
09.04.19: Es ergeht das Urteil. Die Berufung des Beklagten (Rolf Schälike) gegen das LG-Urteil vom 26.04.2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungnnsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

       

02.04.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 131/16
324 O 550/15
Thea Sihler-Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin  Simone Lingens (1.Instanz)
RAin Kerstin Schmitt

<k>
Klambt Programmzeitschriften GmbH u.a.
Kanzlei Werner & Knop
RA Dirk Knop

Forderung;  16 Bildnisse; Hartnäckigkeit, Fotos an sich zulässig.
15.04.16: Ri'in Käfer: Geldentschädigung muss gezahlt werden.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.05.16, 9:45, Raum B 334.
27.05.16: Urteil. Geldentschädigung 50.000,-EUR.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
19.02.16: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu erkennen, dass es neue Rechtsprechung wäre, bei unterschiedlichen Fotos von Hartnäckigkeit zu sprechen, wenn es um Texte geht.
Verkündung einer Entscheidung am 02.04.19, 9:55
02.04.19: Aussetzungsbeschluss auf den 30.04.19, 9:55

9:55
<v>

7 U 99/18
324 O 519/17
Meridias Rheinstadtpflegehaus Meerbusch GmbH (ehemalike MK Klinik)
Kanzlei Krüger
RA Dold

<k>
RP Digital GmbH
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung; Corpus Delicti: 1. Angeblicher Aufnahmestopp von Patienten. 2. Bis Mitte Dezember hat die Klägerin Zeit, ein Personal- und Aquetationskonzept auszuarbeiten.
16.02.18: Die einstweilige Verfügung vom 07.11.17 wurde bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
26.02.19: Berufungsverfahren. Auf dringendes Anraten des Senats Vergleich geschlossen.
1. Zwei einfach UVEn
2. Die Ksten werden gegeneinander aufgehoben
3. Generalquittung
4.Rücktrittsrecht für Antrragsteleer bis zum 12.03.19
Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts vom vergleich, 02.04.19, 9:55
Streitwert 20.000,- €
02.04.19: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt.

10:30

7 U 137/16
324 O 387/15
Alisa Koval
RAe Hölder
RA Wolfgang E. Hölder

<k>
Hamburger Morgenpost Verlag GmbH
Kanzei CMS Hasche
RA Michael Fricke

Schmerzensgeld, Geldentschädigung; Anwaltskosten
Corpus Delicti Trägt gern Pelze (auf Titelseite und im Innenteil der MOPO vom 04.02.15)
22.01.16: Vergleich geschlossen mit Rücktrittsrecht.
Beklagte zahlt 800,- Euro an die Klägerin. Von den Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5
Im Falle des Rücktritts prozessleitende Maßnahmen.
Streitwert ca. 23.000,-_ €
Verkündung einer Entscheidung am 20.05,16,9:45, Raum B 334
20.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 27.05.16
27.05.16:Urteil. Ein Verbot und außergerichtliche Kosten in Höhe von 218,72 €
Von den Kosten haben die Klägern 19/23, die Beklagte 4/23 zu tragen.
02.04.19. Berufungsverghandlung.
Vergleich geschlossen.
1. Beklagte zahlt an Klägerin 500,-- €
2. Doie Parteien sind sich darüber einig, dass es bei den Kosten der 1. Instanz vebleiben soll
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5 zu tragen.
Streitwert 5.000,-- €

11:00

7 U 68/17
324 O 172/16
AMARITA Oldenburg GmbH u.a.
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger

<k>
RTL Television GmbH,
INfoNetwork GmbH (Wallraff-Team)
RA Prof. Schumacher

Hauptsache-Verfahren; Unterlassung, Richtigstellung; Schadensanspruch
Corpus Delicti Wallraff-Team-Sendung; Unterernährung wg. magelndem Essen, u.a.
21.10.16: Beklagte kann bis zum 11.11.16 weiter vortragen.
Es kommt möglicherweise zu einem neuen Verhandlungstermin. Bericht
Am 16.12.16,14:00 Beweisverhandlung.
16.12.16: .... Neuer Termin 10.02.17, 12:00
10.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 31.03.17, 9:45, Raum B334
Bericht
31.03.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den 21.04.17

21.04.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschlus auf den 28.04.17
28.04.17:Urteil. Verbot verschiedener Äußerungen.
Kosten tragen die Kläger und die Beklagten Bericht bei meedia.de

02.04,19: Berufungsverfahren.
Parteien teilen binnen 14 Tagen mit, ob es zu einer Einigung kommen kann.
Ansonsten wahrscheinlich Beweisbeschluss
Termin zur Verkündung ener Entscheidung am 07.05.19, 9:55 Bericht

12:00 7 U 107/17
324 O 13/17
324 O 401/17
Senn Ferrero Asociado S&E S.L.P.
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski
<k>
SPIEGEL.Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke
Frau Naber aus der Dokumentation
Herr Siegel, Justiziat

Unterlassung von Veröffentlichung gehackter Daten der klagenden Rechstanwaltskanzlei aus Spanien; Steuerdaten etc. weltweit bekanntwer Fussballer;
Spiegel 03.12.16 "Die Dose des Ronaldos"
Streit um die persönlichkeitsrechtliche Betroffenheit der Kanzlei. Info
05.05.17: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 08.05.17, 12:00, Raum B334
08.05.17: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 20.02.17 wird im Punkt 1a abgeändert.
Im Übrigen wird die e.V. bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
06.06.17: Beschluss  BVerfG 1 BvQ 16/17. Vosstreckung erst nach dem Widerspruchverfahren möglich.
26.03.19: Berufungsverhandlung fand nicht statt. Auf der Terminrolle wieder gestrichen.
Verhandlung am 02.04.19, 12:00
02.04.19: Auf Hinweis des Senats nahm die Klägerin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
1. Der Antragstellerin fallen die Kosten des Verfügungsverfahrens in beiden Verfahren zur Last
2. Streitwert 200.000,-- € Bericht

       

26.03.2019 (Di)

 Bericht

 
9:55
<v>

7 U 188/16
324 O 73/16
Edwin Fritsch
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger (1. Instanz)
Dr. Dold (2. Instanz)

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann (1. Instanz)
RA Dr. Söder (2. Instanz)

Unterlassung; Abmahnkosten; Geldentschädigung
29.07.16: Verkündung einer Entscheidung am 26
.08.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
26.08.16, Ri Dr.Thomas Linke:
Aussetzungsbeschluss auf den 16.09.16
16.09.16, Ri'in Barbara Mittler: Aussetzungsbeschluss auf den 30.09.16
30.09.16, Ri'in Dr. Kertsin Gronau: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 560,32 € nebst 5 % Zinsen über dem Basissatz ab den 17.04.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 8/9, der Kläger 1/9.
Streitwert 90.00,00 €.
22.01.19:Berufungsverfahren.
Vergleich  mit Rücktrittsrecht beider Parteien geschlossen.
1. Die Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger 5.560,31 € zu zahlen.
2. Die Parteien sind sich einig, dass die Kostenentscheidung der 1. Instanz erhalten bleibt.

3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
4.Rücktrittsrecht bis zum 05. Februar 2019
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am 26.03.19, 9:55
26.03.19: Verkündung fand nicht statat. Fehlte auch auf der Terminrolle.

9:55
<v>
7 U 147/18
324 0 803/16
Silikal GmbH
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr.Sven Krüger
<k>
Tor-Arild  Hegstad, Björn Hegstad
RA Dr. Prinz

Hauptsacheverfahren
Unterlassung; Wer hat den Kunstharz 1061 SW entwickelt; Gerüchte, Acrylicon stehe vor der Insolvenz.
31.03.17: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 12.05.17, 12:00, Raum B334
12.05.17, Ri'in Pia Böert: Urteil. Verbot von Äußerungen
Es sind 1.488,85 € an die Klägerin zu zahlen.
Von des Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 50 %, die Beklagten jeweils 25 % zu tragen.
Vollstreckbarkeitsentscheidung
Streitwert 80.000,- €.
12.03.18: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.
Der Beklagten-Vertreter bittet gleichwohl um Entscheidung.
Streitwert des Berufungsverfahrens 40.000.- €'
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 26.03.19, 9:55 Bericht

26.03.17: Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom 12.05.17 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

9:55
<v>

7 U 94/13
324 O 257/13
kick.management GmbH
Kanzlei Schertz Bergmann
RA  Helge Reich

<k>
Main-Post GmbH & Co. KG
RA Heit

Unterlassung, Gegendarstellung
11.10.13: Verkündung einer Entscheidung am 08.11.13, 9:55, Saal B336
08.11.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.03.19: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass er die Berufung für durchaus erfolgreich hält.
Beklagten-Vertreter bittet gleichwohl um Entscheidung.
Wert des Berufungsverfahrens 30.000.-- €
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 26.03.19, 9:55 Bericht

26.03.17, VorsRi Buske: Urteil.  Auf die Berufung des Klägers wird das LG-Urteil vom 06.11.13 abgeändert Die Gegendarstellung vom 06.12.2012 kann wahr oder unwahr sein. Sie ist abzudrucken, Der Redaktionsschwanz erzeugt den Eindruck, dass die Gegendarstellung unwahr ist.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Kostenentscheidung.

11:00 7 U 107/17
324 O 13/17
Senn Ferrero Asociado S&E S.L.P.
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski
<k>
SPIEGEL.Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke
Frau Naber aus der Dokumentation
Herr Diehl, Justiziar

Unterlassung von Veröffentlichung gehackter Daten der klagenden Rechstanwaltskanzlei aus Spanien; Steuerdaten etc. weltweit bekanntwer Fussballer;
Spiegel 03.12.16 "Die Dose des Ronaldos"
Streit um die persönlichkeitsrechtliche Betroffenheit der Kanzlei. Info
05.05.17: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Momtag, den 08.05.17, 12:00, Raum B334
08.05.17: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 20.02.17 wird im Punkt 1a abgeändert.
Im Übrigen wird die e.V. bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
06.06.17: Beschluss  BVerfG 1 BvQ 16/17. Vosstreckung erst nach dem Widerspruchverfahren möglich.
26.03.19: Berufungsverhandlung fand nicht statt. Auf der Terminrolle wieder gestrichen.
Verhandlung am 02.04.19, 12:00

12:30 7 U 109/18
324 O 463/17
Steinhoff Europe AG
RA Gernot Lehr
<k>
Sven Clausen, manager magazin Verlagsgesellschaft mbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Unterlassung. Kostenstreit bei unklarer Abmahnung
09.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 21.03.18, 12:00, Raum B334
21.03.18: Urteil. 1. Die einstw. Verf. vom 12.10.2017 wird in Ziff. I.3.  bestätigt.
2.
Es wird festgestellt, dass das Verfahren in der Hauptsache zu Ziff. 1. des Antrages aus der Antragsschrift vom 27.09.2017 erledigt ist
3. Ziff. II. der einstweiligen Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 08.11.2017 (Kostenentscheidung) wird bestätigt.
Die Antragsgegner haben die Kosten jeweils zu 1/3 zu tragen.
26.03.19: Berufungsverhandnung. Der Senat gab zu verstehen, der Berufung der Beklagten nicht stattgeben zu wollen.
Verkündung einer Entscheidung am 16.04.19, 9:55 Bericht

       

19.03.2019 (Di)

 

 
10:30 7 U 145/18
324 O 409/16
Ruby Oppermann (Ruby.O.Fee)
RA
Pohl (1, Instanz)
RA Hummel (?) (Berufungsinstanz)
<k>
U. Hardegen (Betreiber von Porno-Sites)

RA Stefan Schimkat

Auskunft, Schadensersatz, Schmerzensgeld; Corpus Delicti: eingebundenes Video von xHamster
17.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 21.04.17, 9:45, Raum B334 Bericht
21.04.17, Verkündung Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000,- € nebst Zinsein in Höhe von 5 Prozent über dem Basissatz ab den 13.10.2016 zu zahlen. Außerdem außergerichtliche Kosten in Höhe von 833,32 € nebst Zinsein in Höhe von 5 Prozent über dem Basissatz ab den 13.10.2016., In Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 59 Prozent, der Beklagte 41 Prozent zu tragten.
19.03.19: Nach Hinweis von Buske nahmen die Parteivertreter ihre Berufungen zurück.
Streitwert 20.623,-- € Bericht

12:30

7 U 176/16
324 O 32/16
Albert von Monaco, Charlene von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
FUNKE Woman Group GmbH (Aktuelle)
Kanzlei Romanka & Collegen
RA Prof. Dr.Gero Himmelsbach

Unterlassung, Forderung; Corpus Delicti: Gerüchte über Scheidung
Arftikel „Vielleicht gibt es eine Scheidung. Geht dies? Wer kriegt die Kinder?
01.07.16:  Termin tur Verkündung einer Entscheiduzng am 29.07.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
29.07.16:
Aussetzungsbeschluss auf den 19.08.16
19.08.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.08.16
26.08.16: Urteil
Verbot Detail über den Ehevertrag etc.
Geldentschädigung 2 x 10.000,- €
19.03.19: Berufungsverghandlung
Vergleich geschlossen
1. Beklagte zahlt an die Kläger 12.000,- €. Die Zahlungen von 10.000,-- e entfallen
2.Kläger verzichtet auf die Rechte aus dem LG-Urteil vom 26.08.2016 und die die vorangegangene e-V. vom 24.11.2015.
3. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
4. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der in Rede
 stehenden Veröffentlichugn erledigt.
Streitwert 50.000,-- €.

13:00

7 U 199/16
324 O 258/16
Charlene von Monaco
Kanzlei Prof. Prinz.
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
FUNKE Women Group GmbH (NEUE WELT)
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Britta Bullerkotte

Justiziatin Lissner (nur bei der 1. Instanz)

Unterlassung; Corpus Delikti: Verdacht: Klägerin erwartet ein Baby
07.10.16: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 11.11.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
11.11.16, Ri.Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird nach dem Hamburger Brauch verboten, durch ...süßes Baby ... einen falschen Eindruck zu erwecken.
Die Beklagte trägtdieKosten der Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Im MEEDIA
19.03.19: Berufungsverhandlung
Derb senat möchte sich an das LG-Urteil halten.
Termin zur Verkündungn einer Entscheidung am, 16.04.19, 9:55
Streitwert Verfügungsverfahren 10.000,-- €'
Berufungsverfahren 15.000,-- €

       

12.03.2019 (Di)

Bericht

 
9:55
<v>

7 U 103/18
324 O 18/18
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Revue 03.08.17)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: angebliche Schwangerschaft
08.06.18: Verkündung einer Entscheidung
am 20.07.18, 9:45, Raum B334
20.07.18, Ri Kersting: Die Beklagte hat an die Klägerin Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € und 5.000,- € sowie 454,41 € zu zahlen.
De Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Streitwert 35.000,- €.
08.01.19: Berufungsverhandlung:
Streitwert der BV 35.000,- €
Verkündung einer Entscheidung am 19.02.19, 9;55
19.02.19. Aussetzungsbeschluss auf den 12.03.19
12.03.19: Urteil Das LG-Urteil vom 20.07.18 wird im Teil 2 Geldentschädigung verändert. Die Beklagte hat 7.500,- € Geldentschädigung zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 1/5, die Beklagte 4/5 zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

11:00

7 U 94/13
324 O 257/13
kick.management GmbH
Kanzlei Schertz Bergmann
RA  Helge Reich

<k>
Main-Post GmbH & Co. KG
RA Heit (1. Instanz)
RA Dr- Michalk (?) (Berufungsinstanz)

Unterlassung, Gegendarstellung
11.10.13: Verkündung einer Entscheidung am 08.11.13, 9:55, Saal B336
08.11.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
12.03.19: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass er die Berufung für durchaus erfolgreich hält.
Beklagten-Vertreter bittet gleichwohl um Entscheidung.
Wert des Berufungsverfahrens 30.000.-- €
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 26.03.19, 9:55 Bericht

12:00 7 U 147/18
324 0 803/16
Silikal GmbH
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr.Sven Krüger
<k>
Tor-Arild  Hegstad, Björn Hegstad
RA Dr. Prinz

Hauptsacheverfahren
Unterlassung; Wer hat den Kunstharz 1061 SW entwickelt; Gerüchte, Acrylicon stehe vor der Insolvenz.
31.03.17: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 12.05.17, 12:00, Raum B334
12.05.17, Ri'in Pia Böert: Urteil. Verbot von Äußerungen
Es sind 1.488,85 € an die Klägerin zu zahlen.
Von des Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 50 %, die Beklagten jeweils 25 % zu tragen.
Vollstreckbarkeitsentscheidung
Streitwert 80.000,- €.
12.03.18: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.
Der Beklagten-Vertreter bittet gleichwohl um Entscheidung.
Streitwert des Berufungsverfahrens 40.000.- €'
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 26.03.19, 9:55 Bericht

12:30 7 U 146/18
324 0 406/16
Silikal GmbH
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr.Sven Krüger
<k>
Tor-Arild  Hegstad, Björn Hegstad
RA Dr. Prinz

Verfügungsverfahren
Unterlassung; Wer hat den Kunstharz 1061 SW entwickelt; Gerüchte, Acrylicon stehe vor der Insolvenz.
12.03.19: Berufungsverfahren. Berufung wurde auf Hinweis des Gerichts zurückgenommen.
Die Beklagte wird der Rechte für verloren erklärt.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Streitwert des Berufungsvertfahrens 40.000,-- € Bericht

       

05.03.2019 (Di)

 
9:55
<v>
7 U 165/16
324 O 43/16
Stefan Georgi
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Jan Dein
<k>
ZDF Zweites Deutsches Fernsehen
Kanzlei Redeker Sellner Dahs
RA Dr. Christian Mensching
 

Unterlassung Info Corpus Delicti heute-show Satire-Sendung mit Martin Sonneborn
24.06.26: 15.07.16 ist Schluss der mündlichen Verhandlung
Das Gericht neigte dazu, die Klage abzuweisen. Kläger kann bis zum 01.07.16 den fehlenden ZDF-Beitrag (ohne Welke) einreichen.
Termin zu Verkündung einer Entscheidung 29.07.16,9:45, Raum B 334 Bericht
29.07.16: Urteil. Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.11.18: Berufungsverhandlung.
Nach der Vorberatung hält der Senat die Berufung für nicht aussichtsreich.
Verkündung einer Entscheidung am 18.12.18 9:55
Streitwert 20.000,- €
18.12.18: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.19

29.01.19: Aussetzungsbeschluss auf den 19.02.19
19.02.19. Aussetzungsbeschluss auf den 05.03.19
05.03.19: ???

9:55
<v>

7 U 93/16
324 O 621/13
Prof. Dr. Christian Schertz
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebsgesellschaft GmbH, Dr. Nadja Kraenz
Kanzlei Eisenberg pp.
RA
Dr. Stefani Schork
RA Dr. Schlüter (Bekl. zu 2)
Beklagte zu 2 Dr. Nadja Kraenz

Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren LG Berlin 27 O 533/13 Urteil Siehe Bericht
07.11.14: 1. Instanz 324 O 621/13 Weitere verfahrensbereitende Maßnahmen von Amts wegen. Bericht
Beweisverhandlung am 19.05.15, 10:30
19.05.15: Zeugenbefragung RA Johannes Eisenberg und RA Dr. Sebastian Gorski.
Neuer Termin von Amt wegen.
Nächste Verhandlung am 06.11.15, 14:00, Saal B 335
06.11.15: Zeugenbefragung von Rechtsanwalt John Mathis Straßburg und Ehssan Khazaeli
Verkündung einer Entscheidung am 04.12.15, 9:55, Saal B 335
04.12.15: Aussetzungsbeschluss auf den 18.12.15, 9:55, Saal B 335
18.12.15: Mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet am 05.02.16
05.02.16: Befragung von Nadja Kraenz
Verkündung einer Entscheidung am Dienstag 26.02.16, 9:55, Saal B 335.
26.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.16
18.03.16: Urteil. Die Beklagten werden unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel verurteilt, nicht zu behaupten, nicht zu veröffentlichen etc., dass der Kläger (Schertz) in der Verhandlung gesagt habe, "... Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines  Amtsrichters würdig"
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen  Vollstreckbarkeit.
03.07.18: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 14.08.18, 9:55
14.08.18: Beweisbeschluss
Wie, wann die Bewesiverhandlung stattfand ist der Pseudoöffentlichkeit unbekannt.
Verkündung einer Entscheidung am 05.03.19, 9:55
05.03.19: ???

11:00

7 U 79/12
324 O 639/12
Susanne Elsner (Tierärztin; Präsidentin der Tierärztekammer Hamburg)
Kanzlei Frömming & Partner

<k>
Astrid Ebenhoch (Journalistin)
Kanzlei
Alavi, Frösner, Stadler

Unterlassung; Info;
17.08.12: 1. Instanz
05.03.19: Berufungsverfahren. Verhandlung fand nicht statt.

12:00

7 U 44/13
324 O 616/11
AMARITA Bremerhaven GmbH
Kanzlei Schwenn & Krüger (1.Instanz)
Kanzlei Dr. Sven Krüger (2. Instanz)

<k>
Rolf Schälike
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhard Reinecke

Unterlassung und Erstattung
Hauptsacheverfahren zur e.V. Info 324 O 487/11
03.02.12: Verschoben auf den 16.03.12, 11:30
16.03.12: Verhandlung fiel wegen Ablehnungsgesuch gegen Richter Dr. Link und Dr. Maatsch aus. Bericht
Neuer Termin 17.08.12, 11:00
17.08.12: Befangenheitsantrag gegen die den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler. Neuer Termin 25.01.12, 12:00, Saal B335
25.01.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.02.13, 9:55, Saal B335
22.02.13. Aussetzungsbeschluss auf den 15.03.13
15.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 19.04.13
19.04.13: Aussetzungsbeschluss auf den 26.04.13
26.04.13: Der Klage wurde stattgegeben. Es wurde verboten, den von der Richterin Barbara Mittler in einer  Verhandlung erzeugten und von der Vors. Richterin Simone Käfer unterstützten Verdacht, dass eine Pflegebedürftige der Klägerin zwei Tage lang im Pflegeheim nichts zu trinken bekam,  zu verbreiten. Urteil
05.03.19: Berufungsverhandlung.
VorsRi Buske gab zu erkennen, dass der Berufung nicht stattgegeben wird.  Gerichtsberichterstattung über eine Verdachtsverhandlung erzeugt selbst den verbotenen Verdacht, wenn nicht eigenständig nachrecherchiert und eine klare Distanzierung erfolgt.
Verkündung eine Entscheidung am 09.04.19, 9:55
Streitwertbeschluss 20.000,- € Bericht

12:30

7 U 47/15
324 O 146/13
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Kanzlei Schwenn & Krüger (1. Insanz)
Kanzlei Dr. Sven Krüger (2. Instanz)
RA Dr. Sven Krüger

<k>
Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)
Kanzlei Schön Reinecke
RA Eberhard Reinecke
RA Corvin Fischer (nur in Sache der Tatsacheberichtigung)

Unterlassung; Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung des Mandanten Dr. Nikolaus Klehr
27.09.13: 1. Verhandlung Befangenheitsantrag gegen Vors. Richterin Simone Käfer
Verkündung einer Entscheidung am 22.11.13, 9:55, Saal B335
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.01.14
17.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 14.02.14.
14.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 04.04.14.
04.04.14: Verhandlung wird wiedereröffnet am 22.08.14, 10:30
22.08.14: 2. Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 07.11.14, 9:55, Saal B335
26.09.14: Verkündungstermin wird aufgehoben, die mündliche
Verhandlung wird wiedereröffnet am 27.03.15, 11:45, Saal B 335
27.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 08.05.15, 9:55, Saal B 335
08.05.15: Der streitgegenständliche Satz wurde verboten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kosten fallen dem Beklagten zur Last.
Tatsachenberichtigung,Verhandlung 03.02.17, 11:30
03.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 10.02.17, 9:45, Raum B 334
10.02.17: Eine Änderung anerkannt.
Andere Änderung zurtückgewiesen, weil die Richter das Recht haben, Meinungen verkürzt (vereinfacht) darzulgen.
Urteil
05.03.19: Berufungsverhandlung
VorsRi Buske behauptete, die stzreigegsntändliche Äußerung ist eindeutig, dass RA Dr. Sven Krüger eine falsche eidest. Versicheurng im eigenen Nahmen für Dr.Nikolaus Klehr abgegeben hat.
Es erging ein Versäumnisurteil, weil die Beklagtenseite keinen Antrag stellte.
Streitwertbeschluss, Berufungsverfahren 10.000,-- € Bericht
Neue Verhandlungn am 04.06.19, 12:30

       

26.02.2019 (Di)

9:55
<v>

7 U 27/18
324 O 522/17
herera bauwert GmbH (2. Instanz)
Gekko Real Estate GmbH (1. Instanz)
Kanzlei Höch
RA Dominik Höch (1. Instanz)

<k>
Thomas Bremer

Kanzlei Linnemann
RA
Rasch

Unterlassung
02.02.18: Die einstweilige Verfügung vom 02.11.17 wird bestätigt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

11.12.18:  Berufungsverhandlung
Der Senat gab zu erkennen, dass er die Berufung für durchaus aussichtsreich hält.
Klägervertreter stellt trotzdem einen Antrag
Verkündung einer Entscheidung am 29.01.19, 9:55
Streitwert 10.000,- €
29.01.19: Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.19
26.02.19: Urteil. Auf Bwerufung des beklagten wird das urteil des Landgerichts abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten zu tragen:
Entschrodung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

11:00

7 U 99/18
324 O 519/17
Meridias Rheinstadtpflegehaus Meerbusch GmbH (ehemalike MK Klinik)
Kanzlei Krüger
RA Dold

<k>
RP Digital GmbH
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

Unterlassung; Corpus Delicti: 1. Angeblicher Aufnamestopp von Patienten. 2. Bis Mitte Dezember hat die Klägerin Zeit, ein Personal- und Aquetationskonzept auszuarbeiten.
16.02.18: Die einstweilige Verfügung vom 07.11.17 wurde bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
26.02.19: Berufungsverfahren. Auf dringendes Anraten des senats Vergleich geschlossen.
1. Zwei einfach UVEs
2. Die kosten werdemn gegeneinander aufgehoben
3. Generalquittung
4.Rücktrittsrecht für Antrragsteleer bis zum 12.03.19
Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts vom vergleich, 02.04.19, 9:55
Streitwert 20.000,- @

       

19.02.2019 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 103/18
324 O 18/18
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Revue 03.08.17)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: angebliche Schwangerschaft
08.06.18: Verkündung einer Entscheidung
am 20.07.18, 9:45, Raum B334
20.07.18, Ri Kersting: Die Beklagte hat an die Klägerin Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € und 5.000,- € sowie 454,41 € zu zahlen.
De Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Streitwert 35.000,- €.
08.01.19: Berufungsverhandlung:
Streitwert der BV 35.000,- €
Verkündung einer Entscheidung am 19.02.19, 9;55
19.02.19. Aussetzungsbeschluss auf den 12.03.19

9.55
<v>

7 U 119/18
324 O 93/18
Alexandra Meyer-Wölden, Nayla Meyer-Wölden, Emanuel Meyer-Wölden, Elian Meyer-Wölden, Oliver Pocher (Kl. zu 5.)
Kanzlei Nesselhauf
RAin Karolin Sannwald

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH U(Neue Woche)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Bericht über Eherechtsstreit
20.07.18: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 07.09.18, 9:45, Raum B334
07.09.18, Ri'in Stallmann: Aussetzungsbeschluss auf den 21.09.18.
21.09.18, Ri Dr.Thomas Linke: Urteil. Verschiedene Verbote gegenüber den einzelnen Klägern.
An Kläger zu 5 sind 5.000,- € Geldentschädigung zu zahlen
Komplizierte Kostenentscheidung, z.T. tragen auch die Kläger Kosten.
08.01.19: Beruunfsverhandlung
Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen:
1.Die Beklagte zahlt an Kläger zu 6 4.000,- €:
2. Die Zahlung ist fällig, erst wenn die Kosten dieses Verfahrens von den Klägern ausgeglichen sind.
3. Mit dem Vergleich sind alle gegenseitigen  Ansprüche der Parteien aus dem streitgegenständlichen Artikel erledigt.
4. Die Kosten des Rechststreits in beiden Instanzen tragen die Kläger mit Ausnahme der Vergleichsgebühren, die jede Partei selbst tragen werde.
Streitwert des Berufungsverfahrens 100.000,- € '
Termin zur Verkündung einer Enscheidung im Falle des Rücktritts am 19.02.19, 9:55
19.02.19: Verkündung fand nicht statt.

9:55
<v>
7 U 165/16
324 O 43/16
Stefan Georgi
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Jan Dein
<k>
ZDF Zweites Deutsches Fernsehen
Kanzlei Redeker Sellner Dahs
RA Dr. Christian Mensching
 

Unterlassung Info Corpus Delicti heute-show Satire-Sendung mit Martin Sonneborn
24.06.26: 15.07.16 ist Schluss der mündlichen Verhandlung
Das Gericht neigte dazu, die Klage abzuweisen. Kläger kann bis zum 01.07.16 den fehlenden ZDF-Beitrag (ohne Welke) einreichen.
Termin zu Verkündung einer Entscheidung 29.07.16,9:45, Raum B 334 Bericht
29.07.16: Urteil. Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.11.18: Berufungsverhandlung.
Nach der Vorberatung hält der Senat die Berufung für nicht aussichtsreich.
Verkündung einer Entscheidung am 18.12.18 9:55
Streitwert 20.000,- €
18.12.18: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.19

29.01.19: Aussetzungsbeschluss auf den 19.02.19
19.02.19. Aussetzungsbeschluss auf den 05.03.19

12:00

7 U 131/16
324 O 550/15
Thea Sihler-Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin  Simone Lingens (1.Instanz)
RAin Kerstin Schmitt

<k>
Klambt Programmzeitschriften GmbH u.a.
Kanzlei Werner & Knop
RA Dirk Knop

Forderung;  16 Bildnisse; Hartnäckigkeit, Fotos an sich zulässig
15.04.16: Ri'in Käfer: Geldentschädigung muss gezahlt werden.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.05.16, 9:45, Raum B 334.
27.05.16: Urteil. Geldentschädigung 50.000,-EUR.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
19.02.16: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu erkennen, dass es neue Rechtsprechung wäre, bei unterschiedlichen Fotos von Hartnäckigkeit zu sprechen, wenn es um texte geht.
Verkündung einer Entscheidung a, 02.04.19, 9:55

       

12.02.2019 (Di)

 
11:00

7 U 92/18
324 O zzz/1y
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann


12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war  wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.2019

11:20

7 U 73 /18
324 O zzz/1y
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann


12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war  wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.19

       

05.02.2019 (Di)

 
09:55
<v>

7 U 64/18
324 O 615/17
Carsten Körber (Bundestags-abgeordneter)
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

<k>
Morgenpost Sachsen GmbH u.a
Kanzlei
R
A Hartmann (1.Instanz)
RA Dr. Wegner (Berufungsinstanz)

Unterlassung (Presserecht); Info oder "Freundin beim Sex verprügelt?"
Anonymitätsschutz
16.02.18: Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen.
11.12.18: Berufungsverhandlung
Der Senat bekundete Zweifel am Anonymitätsschutz bei Politikern.
Auf Antrag der Klägerseite wurde nach ca. 10 Minuten die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Es kam zum Vergleich mit Rücktrittsrecht.
Streitwert ca. 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung im Falle des  Rücktritts am  05.02.19, 9:55

05.02.19: Verkündung fand nicht statt. Fehlte auf der Terminrolle.

09:55
<v>

7 U 63/18
324 O 577/17
Carsten Körber (Bundestags-abgeordneter)
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

<k>
Morgenpost Sachsen GmbH u.a
Kanzlei
R
A Hartmann (1.Instanz)
RA Dr. Wegner (Berufungsinstanz)

Unterlassung (Presserecht); Info oder "Freundin beim Sex verprügelt?"
Anonymitätsschutz
16.02.18: Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen.

11.12.18: Berufungsverhandlung
Der Senat bekundete Zweifel am Anonymitätsschutzbei Politikern.
Auf Antrag der Klägerseite wurde nach ca. 10 Minuten die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Es kam zum Vergleich mit Rücktrittsrecht.
Streitwert ca. 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung im Falle des  Rücktritts am  05.02.19, 9:55
05.02.19: Verkündung fand nicht statt. Fehlte auf der Terminrolle.

9:55
<v>

7 U 108/18
324 O 17/18
Dieter Bohlen
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche 06.10.2017)
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Hauptsacheverfahren. Corpus Delicti: Bohlen betrügt seine Frau

20.07.18: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 10.08.18, 9:45, Raum B334
10.08.18, Ri'Äin Stallmann: Urteil. Äußerungen auf dem Titelblatt werden verboten.
Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Streitwert 10.000,- €

04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. 
Verkündung einer Entscheidung am 05.02.19, 9:55

05.02.19, Verkpündung:
Urteil. Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom 10.08.18 wird zurückgewiese
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Revision wird nicht zugelassen.

       

29.01.2019 (Di)

9:55
<v>

7 U 27/18
324 O 522/17
herera bauwert GmbH (2. Instanz)
Gekko Real Estate GmbH (1. Instanz)
Kanzlei Höch
RA Dominik Höch (1. Instanz)

<k>
Thomas Bremer

Kanzlei Linnemann
RA
Rasch

Unterlassung
02.02.18: Die einstweilige Verfügung vom 02.11.17 wird bestätigt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

11.12.18:  Berufungsverhandlung
Der Senat gab zu erkennen, dass er die Berufung für durchaus aussichtsreich hält.
Klägervertreter stellt trotzdem einen Antrag
Verkündung einer Entscheidung am 29.01.19, 9:55
Streitwert 10.000,- €
29.01.19: Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.19

9:55
<v>
7 U 165/16
324 O 43/16
Stefan Georgi
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Jan Dein
<k>
ZDF Zweites Deutsches Fernsehen
Kanzlei Redeker Sellner Dahs
RA Dr. Christian Mensching
 

Unterlassung Info Corpus Delicti heute-show Satire-Sendung mit Martin Sonneborn
24.06.26: 15.07.16 ist Schluss der mündlichen Verhandlung
Das Gericht neigte dazu, die Klage abzuweisen. Kläger kann bis zum 01.07.16 den fehlenden ZDF-Beitrag (ohne Welke) einreichen.
Termin zu Verkündung einer Entscheidung 29.07.16,9:45, Raum B 334 Bericht
29.07.16: Urteil. Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.11.18: Berufungsverhandlung.
Nach der Vorberatung hält der Senat die Berufung für nicht aussichtsreich.
Verkündung einer Entscheidung am 18.12.18 9:55
Streitwert 20.000,- €
18.12.18: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.19

29.01.19: Aussetzungsbeschluss auf den 19.02.19

9:55
<v>

7 U 160/17
324 O 379/17
M. Schumacher
RA Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Bericht über Geräte und Erfaghrungen anderer.
24.11.17: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 08.12.17
08.12.17: Urteil
Es erging ein Verbotsurteil

04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19, 9:55
08.01.19: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.19
29.01.19: Urteil. Auf die Berufung des Beklagten wird das LG-Urteil vom 22.11.17 aufgehoben
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen

9:55
<v>

7 U 97/17
324 O 552/16
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlasung; Drei Äußerungen
28.04.17: Entscheidung am Schluss der Sitzung.
E.V. vom 02.09.16 wurde bestimmt bestätigt.
04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19, 9.55
08.01.19: Aussetzungsbeschluss auf den 29 .01.19
29.01.219: Urteil. Auf die Berufung des
Beklagten wird das LG-Urteil vom 28.04.17 zur einstweiligen Verfügung vom 03.09.16 aufgehoben
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

9:55
<v>

7 U 166/16
324 O xxx/1y
Zalando AG
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

<k>
RTL Televison GmbH (Wallraff-Team)
RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher

Unterlassung; Undercover-Sendung; Info Hauptsaxche
1.Instanz 324 O xxx/1y

dd.mm.1y: Berufugsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 29.01.19, 9:55
29.01.19: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen
Died Beklagte trägt die Kosten des Bwerufungsverfahrens
Revision wird nicht zugelassen

9:55
<v>

7 U 192/16
324 O 510/15
Prof. Karl-Otto Edel
RA Dr. Koenig
Kläger persönlich

<k>
Prof. Volker Rieble (Jurist)
RA Dr. André Große Vorholt

Unterlassung. Info
Wissenschaftlicher Streit zwischen Prof. Karl-Otto EdelProf. Volker Rieble und Dr. PD Roswitha Reinbothe (Info) darüber, was Plagiat ist. Können urherberrechtlich nicht geschützte Sätze, Plagiate sein?
18.03.16: Vors. Ri'in Käfer begriff, dass es sich um einen wissenschaftlichen Streit handelt und schlug Mediation vor.
Die Parteien können sich das bis zum 08.04.16 überlegen.
Erneute Verhandlung am 19.08.16,11:00
19.08.16:Verkündung einer Entscheidung am 16.09.16, 9:45, Raum B334
16.09.16 (Ri'in Barbara Mittler): Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.11.18: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 18.12.18, 9:55
18.12.18: Urteil  Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des  Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Erneute Verkündung am 29.01.19, 9:55
29.01.19: Urteil Auf die Berufung des Klägers gegen das LG-Urteil vom 16.09.18 wird das Urteil teilweise abgeöändert.
Verbot.
Von des Kosten das Rrechtsstreits und Bwerufungsverfahrens haben der Kläger zu 9/10,  die zu Beklagte 1/10 zu tragen.
Revision wird nicht zugelassen.

       

22.01.2019 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 126/16
324 O 259/15
Clemens Rasch (Rechtsanwalt Clemens Rasch)
RA xxx
RA xxx

<k>
Google LLC.
Kanzlei Taylow Wessing
RA Wimmers
RAin Dr. Spiegel
instr. Mitarbeiter
  Dr. Nolte (?)

Unterlassung; Corpus Delicti: Eintrag "Null Erfahrung. Nicht empfehlenswert"
26.02.16: 1. Instanz 324 O 259/15. Die Kammer neigt dazu, diese Bewertung als Meinungsäußerung zuzulassen, wenn irgendein direkter bzw. indirekter Kontakt, z.B.. Prozessbeobachtung zu dem Kläger besteht.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.04.18, 9:55, Saal B335
08.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.16, 9:45
22.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.04.16
29.04.16: Urteil. Google wird verboten i
m Google Plus Local (Google+ Local) die beiden Bewertungen  ("Null Erfahrung. Nicht empfehlenswert") im Internet  vorzuhalten.
Google Inc. trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.08.18: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu verstehen, dass der Berufung von Google stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55.
28.08.19: Aussetzungsbeschluss auf den 04.12.18
04.12.18: Auzssetzungsbeschluss auf den 22.01.19

22.01.19: Urteil. Auf die Berufung der Beklagten wird das LG-Urteil vom 29.04.16 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Revision wird nicht zugelassen.

9:55
<v>

7 U 76/16
324 O 456/14
Rene Talbot (Betreiber der web-Site irren-offensive.de)
GGR Rechtsanwälte
RA Lehmentz (?)
Kläger persönlich

<k>
Google LLC.
RA Wimmers
Wahrendorf, instruierte Mitarbeiterin

Löschung wg. falschen Eindruck der Nähe zu Scientologen. Beanstandeter Artikel von Ingo Heinemann
13.11.15: 1. Instant 324 O 456/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 22.01.16, 10:00, Saal B 335
22.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.16
29.01.16: Klage wird abgewiesen
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
28.08.18: Berufungsverhandlung.
Kammer gab zu verstehen, dass der Berufung des Klägers nicht stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55
28.08.19: Aussetzungsbeschluss auf den 04.12.18

04.12.18:
Auzssetzungsbeschluss auf den 22.01.19
22.01.19: Urteil. Die Berufung des Klägers gegen das  LG-Urteil vom 29.01.16  wird abgewiesen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Revision wird nicht zugelassen.

9:55
<v>

7 U 86/16
324 O 715/14
Rechtsanwältin Claudia Hössel (Erlangen)
RA Andre Hönninger

<k>
Google Inc.
RA Wimmers
RAin Dr. Spiegel
Wahrendorf, instruierte Mitarbeiterin

 

Unterlassung; Aberkannter Doktortitel wg. Plagiat. Immer noch im Netz
04.12.15: 1. Instant 324 O 715/14 Verkündung einer Entscheidung am 29.01.16, 10:00, Saal B 335
29.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.16
05.02.16: Urteil. Der Klage wird stattgegeben. Die Beklagte wird verurteilt, in google.de bei Eingabe des Namens der Klägerin bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

28.08.18: Berufungsverhandlung.
Kammer gab zu verstehen, dass der Berufung von Google stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55
28.08.19: Aussetzungsbeschluss auf den 04.12.18
04.12.18:
Auzssetzungsbeschluss auf den 22.01.19
22.01.19: Urteil. Auf die Berufung der Beklagten wird das LG-Urteil vom 05.06.16 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Revision wird nicht zugelassen.

10:30

7 U 110/18
324 O 587/17
Alexandra Neldel
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Gorski

<k>
BUNTE Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann (1. Instanz)
RA Dr. Söder (Berufungsinstanz)

Unterlassung; Bild auf der Straße mit Kind.
06.04.18: Termin zur Verkündung einer Entscheidung Montag, den 09.04.18, 12:00, Raum B334
09.04.18: Urteil.  Verbotsurteil.
22.01.19: Berufungsverhandlung.
Vergleichm mit Rücktrittsrecht beim Antragsteller.
1. Die Kostern des Verfahresn 1. Instanz werden gegeneinander aufgehoben bein einem Streitwert von 25.000,- €.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrwns fallen der Antragstellerin zur Last.
3. Wert des Berufungsverfahrens 25.000,- €
Im Falle des Rücktritts erfolgt die Entscheidung schriftlich.

11:00

7 U 111/18
324 O 624/17
Alexandra Neldel
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Gorski

<k>
Morgenpost Sachsen GmbH
RA Dr. Wegner (1. Instanz)
RAin Sökeland (Berufungsinstanz)

Unterlassung; Bild auf der Straße mit Kind. Bericht abgeschrieben von BUNTE
06.04.18: Falls es zu keiner Einigung kommt, Termin zur Verkündung einer Entscheidung  13.04.18, 9:45, Raum B334
13.04.18, Riin Böert: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 19.12.2017 wird neu gefasst.
Von den Kosten trägt die Antragsstellerin 29 %, die  Antragsgegnerin 71 %.
22.01.19: Berufungsverhandlung.
RA Gorski nimm den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
Antragstellerin hat die Kosten beider Instanzen zu tragen.
Streitwert beider Instanzen 30.000,- €
 

11:30

7 U 188/16
324 O 73/16
Edwin Fritsch
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger (1. Instanz)
Dr. Dold (2. Instanz)

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Markus Herrmann (1. Instanz)
RA Dr. Söder (2. Instanz)

Unterlassung; Abmahnkosten; Geldentschädigung
29.07.16: Verkündung einer Entscheidung am 26
.08.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
26.08.16, Ri Dr.Thomas LInke:
Aussetzungsbeschluss auf den 16.09.16
16.09.16, Ri'in Barbara Mittler: Aussetzungsbeschluss auf den 30.09.16
30.09.16, Ri'in Dr.-Kertsin Gronau: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt an den Käger 560,32 € nebst 5 % Zinsen über dem Basissatz ab den 17.04.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 8/9, der Kläger 1/9.
Streitwert 90.00,00 €.
22.01.19:Berufungsverfahren.
Vergleich  mit Rücktrittsrecht bedier Parteien geschlossen.
1. Die Beklagte verpflichtet sch an den Kläger 5.560,31 € zu zahlen.
2. Die Parteien sind sich einige, das die Kostenentscheidung der 1. Instanz erhalten bleibt.

3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
4.Rücktrittsrecht bis zum 05. Februar 2019
Verkündung einer Entscheidung im falle des Rücktritts am 26.03.19, 9:55
 

       

15.01.2019 (Di)

 
       

08.01.2019 (Di)

 
9:55

7 U 94/16
324 O 224/15
Michael Mittermeier
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Axel Springer SE, BILD Online
Kanzlei Raue
RA Dr. Ulrich Amelung

Forderung; Korpus Delicti Zitat: „Ich kann diese Frau (Helene Fischer) nicht mehr sehen, ohne im Strahl zu kotzen.“ Info
04.12.15: Zeugebbefragung des Journalisten  Bernd Peters vom Kölner Express. Befragung von Michael Mittermeier durch das Gericht.
Absolut entgegengesetzte Aussagen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 05.02.16, 10:00, Saal B 335
05.02.16. Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.16
26.02.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung von Ordnungsmitteln zu unterlassen, einige Äußerungen - u.a. Ich kann diese Frau nicht mehr sehen - des Klägers bezüglich Helene Fischer zu veröffentlichen etc.
Zahlungsentscheidung über 1.107,15 und 97,18 Euro.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
11.12.18:
Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19
08.01.19: Bewesibeschluss. Beweisvehandlung am 23.07.19, 14:30

9:55
<v>

7 U 160/17
324 O 379/17
Michael. Schumacher
RA Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung
24.11.17: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.

04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19, 9:55
08.01.19: Auissetzungsbeschluss auf den 29.01.19

9:55
<v>

7 U 97/17
324 O 552/16
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlasung; Drei Äußerungen
28.04.17: Entscheidung am Schluss der Sitzung.
E.V. vom 02.09.16 wurde bestimmt bestätigt.
04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19, 9.55
08.01.19: Auissetzungsbeschluss auf den 29 09.01.19

10:30

7 U 103/18
324 O 18/18
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Revue 03.08.17)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: angebliche Schwangerschaft
08.06.18: Verkündung einer Entscheidung
am 20.07.18, 9:45, Raum B334
20.07.18, Ri Kersting: Die Beklagte hat an die Klägerin Geldentschädigung in Höhe über 15.000,- € und 5.000,- € sowie 454,41 € zu zahlen.
De Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Streitwert 35.000,- €.
08.1.19: Berufunfgsverhandlung:
Streitwert der BV 35.000,- €
Verkündung einer 'Entscheidung am 19.02.19, 9;55

10:50

7 U 119/18
324 O 93/18
Alexandra Meyer-Wölden, Nayla Meyer-Wölden, Emanuel Meyer-Wölden, Elian Meyer-Wölden, Oliver Pocher (Kl. zu 5.)
Kanzlei Nesselhauf
RAin Karolin Sannwald

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH U(Neue Woche)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Bericht über Eherechtsstreit
20.07.18: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 07.09.18, 9:45, Raum B334
07.09.18, Ri'in Stallmann: Aussetzungsbesclluss auf den 21.09.18.
21.09.18, Ri Dr.Thomas Linke: Urteil. Verschiedene Verbote gegenüber den einzelnen Klägern.
An Kläger zu 5 sind 5.000,- € Geldentschädigung zu zahlen
Komplizierte Kostenentscheidung, z.T. tragen auch die Kläger Kosten.
08.01.19: Berifunfsverhandlung
Vergleich mit Rücktrecht gertoffen:
1.Die Beklagte zahlt an Kläger zu 6 4.000,- €:
2. Die nZhalung ost fällig, erst wenn die Koasten dieses verfahrens von den Klöägern ausgeglichen sind.
3. Mit dem vergleich sind alle gegernseitigen  Ansprüche der Parteien aus dem streitgegenständliochen Artikel erledigt.
4. DFie Kosten des Rechststzreuits in beiden Insdtanzentragen die Kläger mit Ausnahme der Vergöeichsgebühren, die jede Partei slebnst tragen werde.
Streitwert des Berufunfaverfahrens 100.000,- € '
Termin zur Verkübndung eine rEnscheidung im Falle des ERücktritts am 19.02.19, 9:55

 10:45 7 U 102/18
324 O 497/17
Alessandra Meyer-Wölden, Antonella Cocconcelli
Kanzlei Nesselhauf RAe
RAin Karolin Sannwald
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann

Unterlassung;  Corpus Delicti: Foto auf dem Weg zum Gericht (Familienverfahren, Sorgestreitrechtstreit)
02.03.18: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 17.10.17 wurde bestätigt.
08.01.19: Die Antragsteller-Vertretetrin erklärte, die Antragsteller nehmen den Antrag auf Erlass einer einstweligen Verfügung  zurück.
Beschlossen und Verkündet:
Die Kosten des Verfahrewns fallen den Antragstellern zur Last
Streitwert des BV 15.000,- €

11:30

7 U 19/15
324 O 19/14
Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA)
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs

RA Gernot Lehr
 

<k>
Werner Rügemer; Peter Kleinert
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhard Reinecke

Unterlassung (e.V. v.13.01.14); Streitwert bei € 120.000,- Info; Info;
Im September 2013 forderte Prof. Dr. Klaus Zimmermann, Direktor des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), die Redaktion der Blätter für Deutsche und internationale Politik sowie den Autor  Werner Rügemer auf, folgende Aussagen zu unterlassen:
„faktenwidrig bezeichnet sich das Institut als »unabhängig«“
„Von »freier Wissenschaft« kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“
das IZA betreibt Lobbying
(durch eine bestimmte Berichterstattung) den Eindruck zu erwecken, dass das IZA nicht über ihre private Finanzierung informiere.
09.05.14: Vergleichsvorschlag der Kammer. Stellungnahme bis zum 27.06.14.
Weiter prozessleitende Maßnahmen. Bericht.
Wiedereröffnung der Verhandlung am 22.08.14, 10:15
Termin wurde verschoben auf den 10.10.2014
10.10.14: Erneute Verhandlung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.11.14, 9:55, Saal B335
28.11.14: Aussetzungsbeschluss auf den 30.01.15
30.01.15: Aussetzungstermin auf den 06.02.15
06.02.15: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagte wird unter Androhung der üblichen Hamburger Formel nicht mehr zu behaupten ...
- das IZA betreibt Lobbying
nicht mehr durch eine bestimmte Berichterstattung den Eindruck zu erwecken,
- dass das IZA nicht über ihre private Finanzierung informiere.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird ebenfalls abgewiesen.
08.01.19: Verhandklung fandn nichtb statat.
Der Kläger hat offenabr seine Klage zurückgezogen.

       
       

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 03.09.2019
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