Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren
Autor: Rolf Schälike
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
Urteile von der Pressekammer Hamburg,
bei denen
Änderungen oder Veröffentlichungen, z.B. Photos, verboten wurden
bzw. Schadensersatz oder Lizenzgebühr beansprucht werden konnte
Schröder gegen Lindner
LG HH
Az.: 324 O 142/06
Einstweilige Verfügung
LG HH
Az.: 324 O 142/06
Widerspruchsverfahren am 17.03.2006
Fand nicht statt.
Dem FDP-Generalsekretär in Nordrein-Westfalen, Christian Lindner, soll verboten werden zu äußern:
"die Ruhrkohle AG (RAG) versucht offenbar, sich ihren Börsengang zu erkaufen, in dem sie mit Schröder und Merz einflussreiche Politiker auf die Gehaltsliste setzt."
Siehe ein anderes Verfahren Schröder gegen Lindner 324 O 160/06.
Unbekannt gegen Unbekannt - mögl. verlogene Gegendarstellung
ist nicht LG HH
Az.: könnte 324 O sein
Gegendarstellung
Kanzlei Prof. Schweizer:
Samstag, 18. Februar 2006
Recht auf Gegendarstellung selbst dann, wenn die Antragstellerin auch nach Ansicht des Gerichts „wahrscheinlich mit ihrer Gegendarstellung lügtâ€.
Gedacht war die Gegendarstellung einst als Wohltat, zur Plage ist sie geworden. Ein Gericht hat verdienstvoll unverblümt veranschaulicht, wie unheilvoll die Anspruchsteller das Rechtsinstitut der Gegendarstellung entwickelt haben. In einer einstweiligen Verfügung, in welcher das Gericht den Abdruck einer Gegendarstellung verfügt, ergänzt das Gericht abschließend:
Wir haben uns am, 24.03.06 erkundigt und vom Richter der Pressekammer Hamburg die Antwort erhalten, dass eine solche Einstweilige Verfügung keinesfalls in Hamburg gefällt worden wäre..
„Die Schutzschrift vom 31. 1. 2006 wurde berücksichtigt. Dass Frau ... (in der Verfügung wird der Name genannt) wahrscheinlich mit ihrer Gegendarstellung lügt, muss für das Gericht unbeachtlich bleiben.â€
Wollte sich der Verlag genauso verhalten wie viele Anspruchsteller, müsste er die einstweilige Verfügung rechtskräftig werden lassen, die Gegendarstellung abdrucken und in einer redaktionellen Anmerkung wörtlich das Gericht zitieren (samt dem Namen der Anspruchstellerin).
Unten können Sie diese einstweiligen Verfügung nachlesen.
Wir haben selbst das Aktenzeichen gelöscht. Würden wir auch den Namen der Anspruchstellerin preisgeben, wäre die Meldung sicher anschaulicher.
Eine Plage ist die Entwicklung zudem deshalb, weil sich immer noch stärker durchsetzt: Bei jedem unangenehmen Artikel wird eine Kanzlei eingeschaltet, und die Kanzlei erreicht am schnellsten und einfachsten einen Erfolg mit einer Gegendarstellung.
Oft wird bekanntlich Gegendarstellungen der „Redaktionsschanz†hinzugefügt: „Die Redaktion muss nach dem Gesetz Gegendarstellungen ohne Rücksicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit abdrucken.†Wie würden die Anspruchsteller reagieren, wenn die Medien als Redaktionsschwanz künfig formulierten:
„Nach der Rechtsprechung müssen Gegendarstellungen selbst dann abgedruckt werden, wenn auch das Gericht annimmt, dass der Anspruchsteller mit seiner Gegendarstellung lügt.�
In der weiteren Diskussion zur Entwicklung des Gegendarstellungsrechts müsste unter anderem bedacht werden, dass zugunsten von Gegendarstellungen immer von „Waffengleichheit†die Rede ist. Den Medien wird jedoch nicht zugestanden, mit Tatsachenbehauptungen wahrscheinlich zu lügenâ€.
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Springstein gegen Springer
Siehe 234 O 76/06
Springstein gegen Springer
LG HH
Az.: 324 O 76/06
Einstweilige Verfügung
LG HH
Az.: 324 O 76/06
Widerspruchsverfahren am 17.03.2006
Freudestrahlend kam Springer-Anwalt Jörg Thomas am 17.03.2006 in den Gerichtssaal und vermeldete schon beim Überziehen der Anwaltsrobe, wir haben einen Vergleich getroffen. "War gestern ein langes Absprechen ... . Die Kammer ist Vollstrecker." Und fast hätten sich die beiden Anwälte umarmt, der der größten Boulevard-Presse Deutschlands mit dem der frühren DDR-Prominenten.
Wir lesen im Internet:
[Bereits] vor der Verhandlung vor dem Magdeburger Amtsgericht hatte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens zugunsten eines Strafbefehls angeboten. Springstein ging nicht darauf. Staatsanwältin Angelika Lux sagte am Freitag als Zeugin aus, Springsteins anderer Verteidiger Peter-Michael Diestel habe ihr anvertraut, der Angeklagte könne nicht gestehen, weil er vor der Pressekammer Hamburg in einer eidesstattlichen Erklärung Doping bestritten habe. Würde er das nun in Magdeburg zugeben, wären Ermittlungen wegen Meineids in Hamburg die zwangsläufige Folge.
Die Pressekammer Hamburg haben wir an diesem Freitag erlebt. Die Verhandlung in Magdeburg erfolgt am nächsten Montag, den 20. März 2006. So genau wussten es die beiden Anwälte jedoch nicht, nicht einmal der Vorsitzende Richter selbst.
Was "vollstreckte" die Pressekammer? [Im Folgenden zitiere ich nicht wörtlich. Gebe lediglich meine Notizen wieder, die weder von Anwälten noch vom Gericht autorisiert sind]:
Die Springerpresse gibt nächste Woche eine redaktionelle Klarstellung heraus:
"Unmittelbar (innerhalb von drei Werktagen) nach der Strafsache berichtet die Springer-Zeitung hierüber redaktionell. In diesen Bericht wird die Antragsgegnerin folgende Formulierung aufnehmen:
Springstein zu den aufgefundenen E-Mails, in welchen er die Substanz Repoxygen gegenüber der "Bild" erwähnt: Erkundigt habe ich mich damals, aber niemals habe ich diese angewandt Es gab keine Gendoping...."
Hier stritten die Anwälte wegen des Wortes "Gen", und Anwalt Thomas meinte: "Gendoping muss doch stehen, sonst versteht es keine Sau!". Die Anwälte wurden sich einig.
"... Die Verfahrenskosten trägt die Antragsgegnerin.
Damit ist der folgende Rechtsstreit erledigt.
Verlesung genehmigt."
Damit wissen wir, was am Montag in Magdeburg "vereinbart" wird.
Die "Bild" hat ihren Bericht. Die Werbeeinnahmen übersteigen sicherlich die Verfahrenskosten der beiden heutigen Prozesse. Gegen Springstein werden somit keine zwangsläufigen Ermittlungen aufgenommen wegen Meineids.
Wieso Diestel meint, Ermittlungen wegen Meineids seien zwangsläufig, verstehen wir nicht.
Ganz passabel berichtet Michael Reinsch (Berlin) in der Internet F.A.Z. über Springstein und Gendoping :
"Das Zeitalter des Gendopings hat begonnen."
Die Pressekammer Hamburg achtet dabei mit Argusaugen auf den juristischen Wahrheitsgehalt der Presse-Berichterstatung. Für Springer rechnet sich das, auch für die Anwälte Schwenn, Krüger, Diestel.
Dich für uns als Betreiber dieser Web-Site? Wieder gewinnen die Großen, wie damals an der Grenzübergangsstelle Hirschfeld.
Die DDR wurde einen Querdenker und Physiker los. Die BRD versucht es jetzt und erhält Unterstützung von Buske.
Was mit der DDR passierte im Kampf gegen die Querdenker, ist bekannt. Was dagegen uns bevorsteht, ist noch gänzlich unbekannt.
Die Systemträger à la Diestel, Krüger, Stolpe, Gysi waren und bleiben Gewinner.
Gendoping hin, Gendoping her.
Die Pressekammer interessiert lediglich das Persönlichkeitsrecht; das natürlich rein juristisch.
Wie oft habe ich schon gehört: "Müssen wir darüber nachdenken?"
Prof. Dr.h.c. Piëch gegen Gruner + Jahr AG + Co.
LG HH
Az.: 324 O 41/06
Einstweilige Verfügung
LG HH
Az.: 324 O 41/06
Widerspruchsverfahren am 10.02.2006
RS: Den Streit in der Sache Prof. Dr.h.c. Piëch gegen Gruner + Jahr AG habe ich nicht so richtig verstanden. Anscheinend ging es darum, wann Marlene Porsche mit Piëch zusammenkam. War jemand dazwischen und wann? Wer hat wen ausgespannt?
Helmuth Jipp, der bekannte Wallraff-Anwalt, versuchte zu erklären, dass die Veröffentlichung eine Gemeinschaftsarbeit war. Wer was geschrieben hat, ist auch bedeutend.
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Stand: 10.02.06